Alufenster- und Türen
Nürnberg, Haus der Athleten Neubau Schülerwohnheim
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1.  Projektdaten Projekt: Neubau Haus der Athlet*innen Schülerwohnheim Bauort: Ursula-Wolfring-Straße, Flur-Nr. 145/1894                              90471 Nürnberg Bauherr: Wbg Immobilien GmbH                              Glogauer Straße 70                              90473 Nürnberg Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für den Bauherren, Wbg Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau von einem Schülerwohnheim bestehend aus 60 Wohnheimzimmern, mit Gemeinschafträumen und Verwaltung. Das Schülerwohnheim trägt hierbei die Bezeichnung „Haus der Athlet*innen“. Bei dem Neubau handelt es sich um einen Vierstöckigen Massivbau mit 3.866m² BGF.
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung ZTV-2.  Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C). Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen: Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind. Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen. Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist  täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt. Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen. Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt. Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Baustelleneinrichtung ZTV-3. Baustelleneinrichtung Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen. Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet. Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen. Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Baustelleneinrichtung
ZTV-4- Technische Vorbemerkungen ZTV-4.  Technische Vorbemerkungen 1 BESONDERE HINWEISE FÜR VERGLASUNGSARBEITEN  DES WEITEREN GELTEN FÜR DIE FENSTERBAUARBEITEN AUCH BESONDER HINWEISE  FÜR TISCHLERARBEITEN UND METALLBAUARBEITEN 1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18361- Verglasungsarbeiten - sowie aus den "Technischen Richtlinien des Glaserhandwerks" des Instituts für Verglasungstechnik und Fensterbau an der Glasfachschule 56589 Hadamar, welche bei Widersprüchen Vorrang haben. Für Mehrscheiben-Isolierglas gilt DIN 1286. Weiter werden die Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Überkopfverglasungen (auch als Entwurf) des DIBt  zugrundegelegt. Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und Leistungspositionen entsprechen den in diesen ZTV angegebenen Normen. 1.2 Vorleistungen und Baufreiheit Gerüste werden ggf. betriebssicher übergeben. Für die Erhaltung und sichere Benutzung sowie die bestimmungsgemäße Verwendung ist der Auftragnehmer verantwortlich. Ist der Auftragnehmer zur Geltendmachung von Bedenken verpflichtet, muß er auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen. 1.3 Baustelleneinrichtung Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber bereitgestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzurechnen. Für den Verschluß von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen. 1.4 Kostenabgrenzung Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 1.5 Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind streng einzuhalten. Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Etiketten sind vor Übergabe zu entfernen. Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfaßt die Verwertung entsprechend den Vorschriften bzw. die erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns entsprechend den Vorschriften und behördlichen Auflagen. Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN 18299 aus dem Bereich des Auftraggebers besteht aus Stoffen, die vor Durchführung der Bauarbeiten mit dem Bauwerk oder der baulichen Anlage körperlich verbunden waren. Das Aufmaß erfolgt nach loser Masse. Die Grenze von 1 m3 bezieht sich auf einen Auftrag, bei mehreren Losen eines Auftrages auf ein Los (Fachlos). Ist Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers von mehr als 1 m3 zu entsorgen, kann der Auftragnehmer verlangen, daß die Entsorgung abzüglich der Deponiegebühr als Festpreis und die Deponiegebühr in der zur Zeit der Deponierung gültigen Höhe zum Nachweis abgerechnet wird. In diesem Fall muß der Bieter neben dem Gesamtpreis eine Splittung vornehmen und dem Angebot beilegen. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung kann verlangt werden. 1.6 Verbindung zu anderen Gewerken In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der Gewerke - Gerüstarbeiten - Stahlbauarbeiten - Tischlerarbeiten - Beschlagarbeiten - Metallbau- und Schlosserarbeiten - Maler- und Lackierarbeiten - Korrosionsschutzarbeiten - Trockenbauarbeiten - WDVS - zu beachten. 1.7 Allgemeine Angaben zur Bauausführung Für die Ausführung der Verglasungsarbeiten sind die vom Auftraggeber genehmigten Werkpläne des Auftragnehmers der Tischlerarbeiten oder Metallbauarbeiten für Fenster und Türen maßgebend. Wenn in den Ausschreibungsunterlagen nicht angegeben, sind vom Bieter Glasdicken entspechend der genormten Windlast und den Vorschriften des Glasherstellers festzulegen. Die Glasfalzmaße sind vom Unternehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und der Kalkulation und Ausführung zugrundezulegen. Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Verglasungen sind so auszuführen, daß auch nicht zeitweilig bei temperaturbedingten Größenänderungen Undichtigkeiten oder Klappergeräusche entstehen. Wird im Leistungsverzeichnis eine Beanspruchungsgruppe vorgegeben, sorichtet sich die entsprechende Ausführung nach der "Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern" des Institutes für Fenstertechnik e. V., Rosenheim. Die Montage der Verglasung der Außenfenster- und Türelemente erfolgt, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist, bereits in der Werkstatt des Auftragnehmers für die Fenster und Türen. Durchsichtige Vollglastüren bzw. verglaste Türen sind gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361 durch Klebestreifen zu kennzeichnen, dieser wird vom Auftraggeber entfernt. Für durchsichtige Vollglastüren ist in Absprache mit dem Auftraggeber außerdem eine geätzte oder eingegossene Kennzeichnung etwa in Augenhöhe einzuplanen; diese Leistung wird besonders vergütet. Ist Einscheibensicherheitsglas ausgeschrieben, so darf nicht ersatzweise teilvorgespanntes Glas eingebaut werden. Bei Verglasung von Unterdecken ohne brandschutztechnische Forderung ist Verbundsicherheitsglas einzubauen. Eine spannungsfreie Verlegung durch Entkopplung mit dem tragenden System ist zu sichern. Eine Demontageanleitung zwecks Reinigung oder Einbringung von Leuchten ist zu übergeben. 2. BESONDERE HINWEISE FÜR FENSTERBAUARBEITEN 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357 - Beschlagarbeiten, und DIN 18055 - Fenster. Für die Ausführung der Fensterbauarbeiten sind ergänzend zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. ; in Rosenheim anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften. Für die Befestigung von Fensterwänden ist DIN 18056 entsprechend anzuwenden. Im Hinblick auf statische Anforderungen bei Fenstern sind zu beachten:  DIN 1055 Lastannahmen für Bauten  DIN 18056 (für Vertikalkräfte auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern) Weiter sind zu beachten:  DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau  DIN 4109 Schallschutz im Hochbau  DIN 4109 Beiblatt 2 (Anforderungen an erhöhten Schallschutz im Hochbau)  DIN 7748 Kunststoff-Formmassen  DIN 7863 Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster und Fassadenbau  DIN 1286-1 Mehrscheiben-Isolierglas, luftgefüllt; Zeitstandverhalten  DIN 1286-2 Mehrscheiben-Isolierglas, gasgefüllt, Zeitstandverhalten;                     Grenzabweichungen des Gasvolumenanteils  DIN 18056 Fensterwände; Bemessung und Ausführung  DIN 18073 Rollabschlüsse, Sonnenschutz und Verdunkelungsanlagen                     im BauwesenDIN 18195 Im Erdgeschossbereich sind alle Fenster  DIN 18355 Tischlerarbeiten  DIN 18357 Beschlagarbeiten  DIN 18358 Rolladenarbeiten/Sonnenschutzanlagen  DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten  DIN 18361 Verglasungsarbeiten  DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten  DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten  DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen  DIN 18545-2 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen;                     Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderung, Prüfung  DIN 52460 Fugen- und Glasabdichtungen sind in die Preise einzurechnen.  - die einschlägigen Grund- und Fachregeln im Fenster- und Rolladenbau    dem Glaserhandwerk  - die allgemein anerkannten Regeln der Technik  - sämtliche hier zutreffenden und zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften  - Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten und Merkblätter der    Berufsgenossenschaft  - die Leistungsbeschreibung ergänzt durch Angaben der Bauleitung  - die Ausführungspläne des Planungsbüros, Statikers und der    Sonderfachleute  Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der  Richtlinien des Herstellerwerks einzubauen. 2.2 Vorleistungen und Baufreiheit Das Schaffen der erforderlichen Höhenbezugspunkte je Geschoß ist Sache des Auftraggebers. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Ist der Auftragnehmer zur Geltendmachung von Bedenken verpflichtet, mußer auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen. Gerüste werden ggf. betriebssicher übergeben. Für die Erhaltung und sichere Benutzung sowie die bestimmungsgemäße Verwendung ist der Auftragnehmer verantwortlich. 2.3 Kostenabgrenzung Die Kosten für den Verbrauch Baustrom und -Wasser trägt AG. Der AN wird mit 1,5% der Abrechnungssumme beteiligt.. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: - Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen sind in die Preise einzurechnen. Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen nach Abschluß der Malerarbeiten ist in die Preise einzurechnen. An der vom AG abgeschlossenen Bauleistungsversicherung wird der AN mit 0,5% beteiligt. 2.4 Leistungsbeschreibung des Bauherren vom 07.03.2025, Seiten 78 bis 80 und 82 bis 83  werden Vertragsbestandteil 2.5 Allgemeine Angaben zur Bauausführung Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.Wird ein Schalldämmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt, z. B. Prüfzeugnisse, und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen. Fenster allgemein Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der Darstellung der Fenster- und Türteilung und der Öffnungsart als Anhaltspunkte für die Angebotsbearbeitung. Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktionen und der Anschlüsse zum Baukörper sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsaufnahme nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber vorzulegen. Die Fenster- und Türkonstruktionen, einschließlich der Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Keilverzinkungen im Außenbereich sind unzulässig. Die Befestigung der Fenster und Türen im Außenbereich soll durch Schrauben erfolgen. Der Auftragnehmer soll sich darüber informieren, welche Befestigungsmöglichkeiten einzukalkulieren sind. Kanten der Profile sind mit kleinstem Radius abzurunden (ca. 2 mm). Entwässerungsöffnungen sind in ausreichender Anzahl herzustellen. Falls Blechabdeckungen der äußeren Fensterbänke, auch bei bauseitiger Ausführung - vorgesehen, sind, ist das durch einen entsprechenden Unterschnitt im unteren Blendrahmenteil zu berücksichtigen. Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen ( z. B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen. Bei mehreren Ausführungsarten ist die Entscheidung des Architekten herbeizuführen. Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen an Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegungen entsprechen. Die Fugen zwischen Wand und Blendrahmen sind mit Dämmaterial entsprechend auszufüllen. Wärmebrücken im Bereich der Fensterbänke sind zu vermeiden. Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluß der Einputzarbeiten sind, soweit nach der Konstruktion erforderlich, die Anschlußfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff, der überstreichbar sein muß, abzudichten. Der Dichtstoff muß weitgehend alterungsbeständig, witterungsresistent und mit den berührten Baustoffen verträglich sein. Der Allgemeine Einbau erfolgt nach RAL. Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderung an den Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastungen nach den Vorschriften der Glashersteller gemäß der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik  e.V., Rosenheim, einzuhalten. Wird im Leistungsverzeichnis eine Beanspruchungsgruppe ohne Bezug auf eine Norm vorgegeben, so richtet sich die Ausführung nach vorgenannter Tabelle. Dichtstoffe dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen nach DIN 52452 mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein. PU-Schaum muß frei von FCKW sein. Befestigungsschrauben sind grundsätzlich zu versenken und mit Dübeln abzudecken. Anschlußfugen zwischen Fenster und Wand sind so auszuführen, daß auch bei Verleistung keine Kapillarfugen entstehen. Dichtstoffe müssen auf dem Fenster und den angrenzenden Bauteilen so haften, daß sie im möglichen normalen Temperturbereich ihre Eigenschaften im wesentlichen behalten. Der Dehn-Spannungswert darf bei einer Dehnung von 25 % bei 20° C die Zugfestigkeit der Haftflächen nicht überschreiten sowie nicht größer sein als 0,2 N/mm2. Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein. Aluminiumfenster: Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Profile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Wird eine Fugenlüftung gefordert, muß diese auf Verlagen (a-Wert) nachgewiesen werden; Lösungen mit Bohrungen und Schlitzen im Profil bzw. in der Dichtung sind nicht zugelassen. Sofern in der Positionsbeschreibung nicht festgelegt, gilt Schallschutzklasse 2 (nach VDI 2719). Die Angaben des Systemherstellers sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien des Originals müssen auf Verlangen eingesehen werden können; das gilt auch für Lizenznehmer. Vorgelegte Zertifikate müssen auf den Fensterhersteller ausgestellt sein und nicht lediglich auf einzelne Bestandteile. Blend- und Flügelrahmen sind verdeckt durch versetzte Schlitze zu entwässern. Röhrchenentwässerung ist grundsätzlich nicht zugelassen. Falzdichtungen müssen schlagregendicht sein. Drehkippbeschläge sollen justierbar sein. Bei Drehflügeln mit Stulp muß mindestens ein Ecklager justierbar sein. Schließbleche müssen mit dem Metallteil der Rahmen starr verbunden sein. Eine Verschraubung nur im Kunststoffmantel ist nicht zugelassen. Bei Dreh- oder Drehkippflügeln sind Auflaufkeile anzubringen. Verglasungen müssen mit dichtstofffreiem Falzgrund ausgeführt werden und Öffnungen zum Dampfdruckausgleich nach außen aufweisen. Beim Einbau darf die maximale Fugenbreite zwischen Rahmen und Leibung i. M. 2 cm nicht überschreiten. Für Einbau mit Anschlag sind die Herstellerrichtlinien und die Rahmenbreite maßgebend. Die Fenster sind mechanisch, z. B. durch Tragklötze, zu befestigen. Temperaturschwankungen dürfen nicht zu Spannungen führen. Das Befestigungs- und Abdichtsystem muß auf die Umgebung abgestimmt sein. Beim Maßnehmen ist dieser Umstand unbedingt zu beachten. Für die Haftung von Material für Fugen sind die v. Hersteller empfohlenen Primer zu verwenden. Werden komprimierte Dichtbänder verwendet, sind diese auf das umgebende Material abzustimmen. Ortschaum soll nicht für Fugendämmung verwendet werden, wenn die Dichtung mit spritzbaren Dichtstoffen erfolgen soll. Beschläge Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagsarbeiten nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge, soweit technisch möglich, erst nach Abschluß der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen der Fenster muß in jedem Fall möglich sein. Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster vorzulegen. Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, daß sie die Funktion der Fenster/Türen auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehl- bedienung aufweisen. Bei Kippbeschlägen größerer Fenster ist ein unbeabsichtigtes Kippen der Flügel von der Lüftungs- in die Reinigungsstellung mit absoluter Sicherheit auszuschließen. Einfache Basküleverschlüsse erfüllen diese Bedingung nicht. Die Möglichkeit der Wartung der Beschläge muß gegeben sein. Alle Beschläge und Beschlagsteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Her- stellers eingebaut werden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Werden Beschläge nur geliefert, sind auch alle bauseits zu befestigenden Zubehörteile (Schrauben, Schließbleche, Schließplatten, Führungsschienen u. dgl. ) mitzuliefern und in den Preis einzurechnen. Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller in einem Bauteil ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon sind die Öffnungsgarnituren ( Drücker, Oliven, Feststeller und dgl.). Für Haus- und Wohnungseingangstüren sind nur zweitourige Schlösser zu verwenden. Die Länge der Schließzylinder ist bei der Befestigung der Schlüsselschilder zu beachten. Der Zylinder muß bündig angebracht sein. Anbohrschutz muß vorhanden sein. Magnetfeststellvorrichtungen für Türen sind so zu bemessen, daß sie auf Dauer die Kraft von Türschließern sowie die Federkraft straff ein gestellter Pendeltür- oder Federbänder aufnehmen können. Federmechanische Türschließer müssen arretierbar sein. Ist für schwere Türen ein drittes Band vorgesehen, so ist es nicht mittig, sondern nach Möglichkeit im oberen Drittel einzubauen Beschläge für Toilettentüren müssen mit einer optisch wahrnehmbaren Besetzt- anzeige versehen sein. Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein. Umlaufende Falzdichtungen aus PVC sind nicht zugelassen. Für Schwellendichtung ohne besondere Anforderungen ist PVC zulässig. Bestehen vom Beschlaghersteller Beschränkungen in der Belastung oder sind zusätzliche Befestigungen der Zargen oder Blendrahmen erforderlich, so ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Werden Sicherheitsbeschläge für einbruchhemmende Fenster gefordert, sind Prüfzeugnisse auff Verlangen vorzulegen. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Das eingebaute Material muß dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. 2.6 Abrechnungshinweise Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (mit gleicher Einheit) dar. 3 BESONDERE HINWEISE FÜR BESCHLAGARBEITEN 3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18 357 - Beschlagarbeiten. 3.2 Kostenabgrenzung Erforderliche Anpaßarbeiten der Profilzylinder an PZ-vorbereitete Schlösser sind mit den Preisen abgegolten. Das gleiche gilt für Stemmarbeiten in Holz zur Anpassung und zum Versenken der Beschläge. 3.3 Allgemeine Angaben zur Ausführung Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt, z. B. Prüfzeugnisse, und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen. Alle Beschläge und Beschlagsteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut werden. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Werden Beschläge nur geliefert, sind auch alle bauseits zu befestigenden Zubehörteile (Schrauben, Schließbleche, Schließ- platten, Führungsschienen u. dgl. ) mitzuliefern und in den Preis einzurechnen. Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller in einem Bauteil ist nicht zugelassen. Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verschmutzung mit entsprechenden Folien oder Klebe- streifen zu schützen. Diese sind später wieder zu entfernen. Beschlagteile müssen so ausgeführt werden, daß sie die Funktion des Bauteils auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Beschläge für Rolläden und Jalousien müssen selbsthemmend sein. Bei Schließanlagen ist in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ein Schließplan zu erstellen. Der Schließ- planentwurf ist erst gültig, wenn er in allen Einzelheiten vom Auftraggeber genehmigt und freigegeben ist. Schließpläne, Sicherungsscheine und übergeordnete Schlüssel sind sofort nach Erhalt dem Auftraggeber auf der Baustelle gegen Empfangs- bescheinigung auszuhändigen. Schließpläne unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Nachschlüssel und Zylinder dürfen nur gegen Vorlage einer Sicherungskarte lieferbar sein. Die Profil- zylinder sind gemäß Schließplan herzustellen, zu liefern und einzubauen. Die einzubauenden Längen sind bei Erstellung der Schließpläne zu ermitteln und festzulegen. Für Haus- und Wohnungseingangstüren sind nur zweitourige Schlösser zu verwenden. Die Länge der Schließzylinder ist bei der Befestigung der Schlüsselschilder zu beachten. Der Zyinder muß bündig angebracht sein. Anbohrschutz muß vorhanden sein.Für die Profilierung der Schlüssel und Zylinder wird konkav-konvex gefordert. Dadurch wird erreicht, daß bei Befeilen eines Einzelschlüssels bis zum mutmaßlichen General- oder Hauptschlüsselprofil ein instabiles, dünnes Metallblättchen entsteht, das beim ersten Schließversuch unbrauchbar wird. Es darf nicht die Möglichkeit bestehen, eine funktionstüchtige Schlüsselimitation herzustellen. Unterlagen zur Schließanlage sind von Seiten des Auftragnehmers, d.h. bis zur endgültigen Übergabe an den Auftraggeber, so zu bearbeiten, zu verwahren und zu transportieren, daß jegliche Art unbefugter Zugriffe durch Dritte ausgeschlossen sind. Magnetfeststellvorrichtungen für Türen sind so zu bemessen, daß sie auf Dauer die Kraft von Türschließern sowie die Federkraft straff eingestellter Pendeltür- oder Federbänder aufnehmen können. Federmechanische Türschließer müssen arretierbar sein. Ist für schwere Türen ein drittes Band vorgesehen, so ist es nicht mittig, sondern nach Möglichkeit im oberen Drittel einzubauen. Beschläge für Toilettentüren müssen mit einer optisch wahrnehmbaren Besetztanzeige versehen sein. Briefkastenanlagen für außen müssen gegen Schlagregen und Schnee dicht abgeschlossen sein. Das gilt auch für Ausführungen ohne Regendach. Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein. Umlaufende Falzdichtungen aus PVC sind nicht zugelassen. Für Schwellendichtung ohne besondere Anforderungen ist PVC zulässig. Bei Türen mit Falzdichtung muß das Bandrahmenteil um die Dicke der Dichtung aus der Bandtasche herausgezogen werden, um die Funktion der Dichtung umlaufend zu gewährleisten; alternativ können Spezialbänder für Türen mit Falzdichtung eingesetzt werden. Bestehen vom Beschlaghersteller Beschränkungen in der Belastung oder sind zusätzliche Befestigungen der Zargen oder Blendrahmen erforderlich, so ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen. Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind sie nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muß ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Das eingebaute Material muß dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden.
ZTV-4- Technische Vorbemerkungen
ZTV-5. Vom AN vorzulegende Unterlagen ZTV-5. Vom AN vorzulegende Unterlagen Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen: 1.   Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung der       Leistungen -   sämtliche Produktdatenblätter (papierform, pdf-Datei) -   bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse     (papierform, pdf-Datei) -   Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei) 2.   Vorlage spätestens 14 Kalendertage nach Fertigstellung der       Leistungen -   Revisionspläne      (papierform, pdf-Datei, plt-Datei, dxf-Datei, dwg-Datei) -   Fachunternehmerbescheinigung (papierform, pdf-Datei) -   Fachbauleitererklärung (papierform, pdf-Datei) -   Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei) -   TÜV- bzw. Sachverständigenprotokolle      (papierform, pdf-Datei) -   Druckprotokolle (papierform, pdf-Datei) -   Dichtheitsprüfungen (papierform, pdf-Datei) Die Unterlagen sind dem AG 4-fach in Papierform und 1-fach digital zu übergeben. Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme seiner Leistungen. Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung.
ZTV-5. Vom AN vorzulegende Unterlagen
ZTV-6 - LEAN-Construction ZTV-6. LEAN-Construction Der Bauablauf wird mit der Methode"Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt. Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden. Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
ZTV-6 - LEAN-Construction
01 Alufenster und -türen
01
Alufenster und -türen
01.01 Außentüren und Fenster
01.01
Außentüren und Fenster
01.02 Innentüren
01.02
Innentüren
01.03 Ausstatung
01.03
Ausstatung
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges