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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Angaben Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender
Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Tech-
nischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden.
- Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
- Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
- Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.
- Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprä-
gungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen.
- Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich
vereinbart werden.
- Unterschrift/ Stempel sind auf den Seiten 'Zwei', 'Drei' und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.
- Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
- Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.
- Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden.
- Skontovereinbarung: -
- Vertragsstrafe: -
- Gewährleistung: 5,00% vom Brutto Rechnungsbetrag
- Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb
Abzüge Netto
- Bauwesenversicherung 0,5 %
- anteilige Kameraüberwachung 0,2 %
- anteilige Baureinigung -
- anteiliges Bauwasser 0,15 %
- anteiliger Baustrom 0,15 %
Abzüge Brutto
- Bauleistungsversicherung
Allgemeine Angaben
Beschreibung der Baumaßnahme 1 Allgemein
Die Planung basiert auf den technischen Vorschriften, Normen und Gesetzen.
1.1 Projektbeschreibung
Allgemein
Der Bauherr die K&F Rastanlagen GmbH& Co KG plant den Neubeu eines Autohofs mit Tankstelle für LKW und PKW sowie einem Shop Restaurant an der Autobahn A7 in 24537 Neumünster, Neuenbrook 2.
Beschreibung des Shop-Bistro-Gebäudes
Aufgrund der ganzjährig hohen Auslastung der Autobahn A7 und der kürzlich erheblich erweiterten Kapazitäten ist es notwendig, zusätzliche Tank- und Rastmöglichkeiten neben den bereits vorhandenen Parkplätzen und Rastanlagen entlang der Autobahn zu schaffen. Auf diese Weise können alle Verkehrsteilnehmer die erforderlichen Erholungspausen einlegen und sich bei Bedarf versorgen. Der geplante Standort an der Autobahnabfahrt Neumünster Nord trägt durch seine Versorgungs- und Erholungsfunktion
wesentlich zur Verkehrssicherheit bei, besonders für Reisende auf längeren Strecken wie Skandinavienreisende, die möglicherweise eine kurze Unterbrechung der Fahrt einplanen müssen. Es werden hier Duschmöglichkeiten für Fernfahrer sowie zahlreiche Sitzplätze zum Essen, ein Café sowie Ruhezonen vorgesehen.
Geschosstreppe: Es wird eine zweiläufige Stahlbetontreppe geplant. Die Treppengeländer werden als endbehandelte Stahlkonstruktion mit Handläufen aus Edelstahl ausgeführt
Aufzug: Im Shop-Restaurant wird ein elektrisch betriebener Personenaufzug installiert, um alle Bereiche barrierefrei erreichbar zu machen.
Die Kabine und die Türen bestehen aus Edelstahlblech, der Handlauf ist aus Edelstahl und befindet sich auf einer Seite. Ein Spiegel ist ab der Höhe der Handläufe an der Rückwand angebracht. Der Bodenbelag ist entweder aus Naturwerkstein wie im Treppenhaus oder aus Vinylboden. Die Deckenpaneele sind mit Beleuchtung ausgestattet, und ein Notrufsystem ist vorhanden. Die Haltestelle ist vom Treppenhaus aus zugänglich.
Fundamente: Einzelfundamente gem. Statik
Mauerwerk: Außenwände: Stahlbeton
Innenwände: Gipskarton- Bauplatte (de.wikipedia.org/wiki/Bauplatte) (GKB),
KSL Mauerwerk
Decken: Erd- u. Obergeschossdecke als Stahlbetonplatte gem. Statik
Dach: Flachdach mit 1-2° Dachneigung- darauf PV-Anlage /
Stahlkonstruktion gem. Statik, sowie RLT-Anlagen und Klimasplitt-Anlagen motiert entlang der mitleren Achse (Dachmitte) auf Stahlunterkonstruktion.
Gebäude:
LxBxH: ca. 25m x 30m x 9m
Umlaufend anfahrbar.
Heizung/Kälte: Die Beheizung und Kühlung erfolgt über reversible Luft-Wärme-Pumpen.
Das Gebäude erhält eine Fußbodenheizung, Umluftheizgeräte/Umluftkühlgeräte sowie zentrale raumlufttechnische Anlagen die hierdurch versorgt werden.
Raumlufttechnische Anlagen : Die Gewerbeküche erhält für die Luftkonditionierung ein separates RLT-Gerät,dass die Lüftungsdecken und Dunstabzugshauben versorgt.
Der Gesamte übrige Bereich wird ebenfalls mit einem separaten RLT-Gerät versorgt.
Die Anlagen sind in eine übergeordnete Regelungsanlage einigebunden.
Beschreibung der Baumaßnahme
Beschreibung der Technischen Anlagen 400 Bauwerk Technische Anlagen
420 Wärmeerzeugungsanlagen
Anlagenbeschreibung
Die Wärme, und Kälteerzeugung erfolgt zentral durch reversible Wärmepumpen bzw. Kälte-
maschinen in Luft,-Wasserausführung. Die Aufstellung erfolgt ebenerdig im Außenbereich.
Die hydraulischen Komponenten sind wesentlich im Hausanschlussraum (HAR) verortet.
Die Verbindung der Wärme,- Kälteversorgung mit der hydraulischen Peripherie im Hausan-
schlussraum erfolgt über vorgedämmte Erdleitungen.
Vom Hausanschlussraum ausgehend werden die Wärme,- und Kälteverbraucher im Gebäude
sowie die RLT-Geräte auf dem Dach erschlossen.
Der Wärmeträger ist Wasser bzw. ein Wasser-Frostschutzgemisch.
Zusätzlich werden einzelne Räume durch Klima-Splittanlagen versorgt.
Die Anlagen und Versorgungsnetze sind getrennt in die Versorgungsbereiche „RLT-Anlagen“
und „Rasthof“. Der Versorgungsbereich „RLT-Anlagen“ dient ausschließlich der Luftkonditio-
nierung, isotherm zur ganzjährigen Konditionierung der Zuluft. Der Versorgungsbereich „Rast-
hof“ dient der Abfuhr der Heiz,- und Kühllasten über die verschiedenen Konditionierungssys-
teme der Flächen und Räume.
Die Beheizung erfolgt im Wesentlichen per Fußbodenheizung.
Als spontanere Alternative kann bei Bedarf zur Fußbodenheizung die hauptsächlich zur Küh-
lung vorgesehenen Umluftgeräte zur Beheizung genutzt werden.
Die Kühlung erfolgt wesentlich per in der Fläche und „besonderen“ Räumen verortete Umluft-
geräte. Ergänzend dazu kann die Fußbodenheizung bei Bedarf zu Kühlzwecken hinzugezo-
gen werden.
Die Versorgungsbereiche können unabhängig voneinander in der Betriebsart Kühlen oder
Heizen betrieben werden.
Die Wärme,- und Kälteerzeugung ist in eine übergeordnete MSR-Technik eingebunden.
Eine Energiezählung zu unterschiedlichen Bereichen ist abstimmungsgemäß nicht vorgese-
hen, die Abrechnung der vermieteten Flächen erfolgt über einen pauschalen Ansatz.
Jeder Einzelraum oder Raumbereich wird mit einer „Einzelraum“-Temperaturregelung ausge-
stattet, sodass die Temperaturen unabhängig voneinander gewählt werden können.
Insgesamt ist die Heizungsregelung in eine übergeordnete MSR-eingebunden (anderes Pla-
nungsgewerk) sodass Heizen und Kühlen nicht gegeneinander wirken.
Es gibt ein gemeinsames Verteilnetz zur Wärme,- und Kälte Verteilung.
Das Verteilnetz ist als 2-Leiter System geplant um Installationsraum sowie Installationsauf-
wand und Kosten einzusparen.
Es ermöglicht die Funktion Heizen oder Kühlen.
Das Verteilnetz ist wesentlich unterhalb der Geschossdecken teilweise in Sichtmontage ge-
plant.
Arbeitsablauf
Wurde nicht bekannt gegeben
Beschreibung der Technischen Anlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
- die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
- Hochbau-Allgemeiner Teil
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
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1. Umlagen / Nutzungskonditionen
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Siehe Allgemeine Angaben.
2. Umwelt- und Lärmschutz
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Der AN hat die Maßnahmen zum Schutze der Umwelt in eigener Verantwortung durchzuführen.
Allgemeingültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen zum Umweltschutz sind zu beachten, auch wenn sie in den Verdingungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Die obigen Aussagen gelten auch für den Lärmschutz bei der Durchführung von Bauarbeiten. Der Stand der Technik ist einzuhalten.
3. Baustoffe und Materialien
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Die vom Bieter eingesetzten Materialien, Baustoffe und Geräte sind eigenverantwortlich auch unter den Gesichtspunkten des Arbeits- und Umweltschutzes auszuwählen.
Die Verarbeitungs- und Einbauvorschriften gemäß Herstellerangaben und Prüfzeugnissen sind zu beachten.
Die Wahl der Baustoffe, Materialien und Einrichtungsgegenstände, soweit nicht in den Leistungsverzeichnissen festgelegt, bedarf unbeschadet der erforderlichen Bemusterung des Einverständnisses des AG.
Voraussetzung sind Zweckmäßigkeit, Normgerechtigkeit, Ungiftigkeit und Umweltverträglichkeit.
Unter anderem dürfen folgende Baustoffe nicht eingesetzt werden:
- unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW; HFCKW; CFC; HFA; FCK) hergestellte Baustoffe, insbesondere Schaumdämmplatten und Ortschäume.
- Bauteile aus Tropenhölzern, es sei denn, die Herkunft der Hölzer aus geordneten Plantagen und Forstwirtschaften kann eindeutig nachgewiesen werden.
- PVC-Bauteile müssen mit dem Nachweis der Recyclingfähigkeit versehen sein.
4. Sonstiges
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Allgemeine Angaben zur Baustelleneinrichtung
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom AG bereit gestellte Baustellenein- richtung in die EP einzurechnen.
Sind gesonderte Positionen für die Baustelleneinrichtung vorgesehen, so ist die vom AG gestellte Baustelleneinrichtung preismindernd bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Vom AG werden folgende Einrichtungen vorgehalten:
- Bauzaun mit Bautüren und -tor
- Baustellenbeleuchtung BE-Fläche
- Baustromanschluss und -verteiler
- Bauwasseranschluss
- Sanitärcontainer
- Bauschild mit Firmenbenennung
Mannschafts-, Büro- und Sanitärcontainer können vom AN auf den vorgesehenen Flächen aufgestellt werden. Hierzu ist der vorhandene Baustelleneinrichtungsplan zu ergänzen und zur Abstimmung beim AG vorzulegen.
4.1 Baustromversorgung
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Für die Versorgung der Baustelle wird durch den AG im Außenbereich ein Baustromverteiler in der Nähe des neu zu errichtenden Gebäudes aufgestellt. Die Lage ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Weiterhin sind je Geschoss 3 Baustromunterverteiler vorgesehen. Als Baubeleuchtung wird durch den AG eine Mindestbeleuchtung im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Die für die auszuführenden Arbeiten erforderliche Arbeitsstellenbeleuchtung ist durch den jeweiligen AN beizustellen und zu betreiben. Die Heranführung an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN und mit den EP abgegolten. Die Verwendung der Baustromversorgung zu Heizzwecken außerhalb von Aufenthaltscontainern ist nicht zugelassen.
4.2 Bauwasserversorgung
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Der AG stellt für die Bauwasserversorgung einen Bauwasseranschluss zur Verfügung. Die Lage ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Heranführung an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN und mit den Einheitspreisen abgegolten.
4.3 Abwasser
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Durch den Bauprozess belastete Abwässer sind vom AN extern zu entsorgen. Eine Einleitung in vorhandene Entwässerungsleitungen und in das Hafenbecken ist nicht statthaft. Dies gilt speziell für Abwasser aus der Reinigung von Werkzeugen und Maschinen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
4.4 Sanitärräume
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Der AG stellt Sanitärcontainer zur Verfügung. Die Lage ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
4.5 Lager-, Stand- und Arbeitsflächen
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Gemäß beiliegendem Baustelleneinrichtungsplan werden im Bereich der Baustelleneinrichtung Lager- und Arbeitsfläche zur Nutzung durch die AN zur Verfügung gestellt. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt durch den AG bzw. seinen Vertreter. Auf öffentlichen Flächen ist das Lagern von Baustoffen und -materialien, gefährlichen Stoffen und das Abstellen von Baufahrzeugen, -maschinen, -containern und Aborten untersagt.
4.6 Unterkünfte / Rauschmittel
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Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen weder in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, noch in den unmittelbar angrenzenden Flächen eingerichtet werden. Das Verzehren von Lebensmitteln auf der Baustelle ist nur in den Aufenthalts- / Unterkunftscontainern bzw. -räumen, Firmenfahrzeugen und im Freien zulässig. Lebensmittelreste sind unverzüglich geordnet zu entsorgen. Es besteht ein generelles Alkohol- und Drogenverbot für alle am Bau Beteiligten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Baustellenverbot ausgesprochen.
4.7 Gerüste / Hebewerkzeuge
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Arbeits- und Schutzgerüste werden bauseits für den AN nicht zur Verfügung gestellt. Bauaufzüge werden gemäß Baustelleneinrichtungsplan zur Verfügung gestellt.
4.8 Einmessarbeiten
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Das Abstecken der Hauptachsen und Festlegen der Höhenpunkte wird gem. VOB vom AG veranlasst. Auslotung und Abschnürung des Gebäudes, das Anbringen von Messfixpunkten, das Anlegen von Hilfs- und Konstruktionsachsen und Fluchten für das Aufmaß und die Montage sowie sonstige Einmessarbeiten oder Kontrollmessungen, die zur Leistungserfüllung des AN erforderlich sind und die über die vom AG zur Verfügung zu stellenden Absteckungen und Höhenfestpunkte hinausgehen, sind gem. VOB Sache des AN. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen, sofern hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind. Unstimmigkeiten, die der AN beim Aufmaß oder bei der Montage feststellt, hat er dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.9 Genehmigungen
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Behördengenehmigungen, z.B. zur Sondernutzung öffentlichen Straßenraumes, die zur Ausführung der Vertragsleistungen erforderlich werden, sind vom AN einzuholen. Damit verbundene Gebühren sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
4.10 Rückbau Baustelleneinrichtung
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Der AG ist rechtzeitig über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder wesentlicher Teile davon zu unterrichten. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung unverzüglich zu entfernen. Vom AG zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wieder herzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom AN zu vertreten ist.
5. Bauschutt und Abfälle
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Anfallender Bauschutt und evtl. Restmengen werden Eigentum des AN und sind sach- und fachgerecht zu entsorgen, sofern in den Einzelpositionen nicht anders vermerkt. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Bieters (Transport, Kippgebühren). Kommt er damit trotz Mahnung in Verzug, kann der AG eine Ersatzvornahme ohne vorherige Fristsetzung oder Kündigung des Auftrages durchführen. Die Kosten der Ersatzvornahme können von den Rechnungen des AN abgesetzt werden.
Bei der Beseitigung sind die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen wie z. B. Abfall- gesetz, Abfallbestimmungsverordnung, TA Abfall etc. zu berücksichtigen.
Es besteht eine strikte Vorgabe, die entstehenden Abfälle getrennt zu erfassen und soweit wie möglich einer Verwertung zuzuführen.
6. Bemusterung und sog. gleichwertige Produkte
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Falls im Leistungsverzeichnis sogenannte gleichwertige Produkte zur Wahl gestellt werden, hat der Bieter seine Produkte mit größter Sorgfalt auszusuchen, da der AG die Bewertung der Angebote auch unter Berücksichtigung dieser Angebotsposition vornehmen wird. Auf Verlangen sind dem AG Proben und Muster vorzulegen. Die Entscheidung über die einzusetzenden Produkte erfolgt durch den AG. Der AG behält sich die Wahl des ausgeschriebenen Produktes vor.
7. Geräte und Gerüste
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Gerüste und Hebezeuge, Krane etc. hat der AN selbst mitzubringen und - falls nicht gesondert ausgewiesen - auch in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Mitbenutzung von Gerüsten, Baukränen und anderen Transportgeräten durch vom AG beauftragte Firmen ist vom AN zu gestatten. Die Vergütung hierzu hat der AN mit diesen Firmen eigenverantwortlich zu regeln.
8. Vorleistungen fremder Gewerke
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Der AN hat eigenverantwortlich die Vorleistungen fremder Gewerke vor Arbeitsbeginn zu beurteilen und Bedenken bei unzulässigen Abweichungen unter Benennung erforderlicher Nachbesserungs- oder Ausgleichsmaßnahmen schriftlich anzuzeigen (z. B.Abbrucharbeiten).
9. Baustelleneinrichtung
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Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten der Baustelleneinrichtungen in die Preise einzurechnen.
Dies gilt auch für das Herstellen, Unterhalten, Vorhalten und Beseitigen von Baustraßen, Baubeleuchtung, Lager- und Vormontageplätzen sowie die Maßnahmen für Umwelt- und Gewässerschutz.
10. Bautagebuch
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Der AN hat ein Bautagebuch zu führen. Täglich sind Wetter, durchgeführte Arbeiten, Anzahl der Personen und Firmen (diese mit Namensnennung) und Probleme sowie Verzögerungen, Erschwernisse und Behinderungen aufzuführen. Die Bautagebücher haben wöchentlich, spätestens am Montagmorgen der folgenden Woche, beim AG vorzuliegen (vgl. 12.0, Schriftverkehr).
Das Führen der Bautagebücher ist aufgrund externer vertraglicher Regelungen von höchster Wichtigkeit.
11. Schriftverkehr
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Sämtlicher Schriftverkehr des AN mit dem AG bzw. den Fachingenieuren ist im Original zu senden an den Auftraggeber.
12. Schnittstellen Anlagetechnik und Ver- und Entsorger
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Um im Rahmen seines Auftrages eine schlüsselfertige Leistung abzuliefern, hat der AN sich über sämtliche Schnittstellen zur Anlagentechnik, insbesondere Lagertechnik und den anderen Gewerken der TGA zu informieren und im Einzelnen direkt abzustimmen. Fehlende Angaben zu den Schnittstellen hat er zu besorgen. Die Ergebnisse der Abstimmung sind dem AG zur Freigabe vorzulegen.
13. Sachverständige und Gutachter
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Sachverständige unterschiedlicher Zuständigkeiten sind einzuschalten. Die Sachverständigen sind in der Regel öffentlich-rechtlich bestellt oder bei einer vom AG akzeptierten Institution akkreditiert.
14. Besonderheiten der Ausführung
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Der Anlagenbauer plant anhand vorliegender Planunterlagen. Danach erfolgt eine Präzisierung, Ergänzung oder auch Spezifikation seiner baulichen Anforderungen an die Gebäude, TGA, baulichen Anlagen und Außenanlagen (z.B. Verschiebung von Wanddurchbrüchen).
Diese Anforderungen muß der AN auf Übereinstimmung mit den vorliegenden Planunterlagen prüfen, das Ergebnis dem AG unmittelbar mitteilen und die Ausführungsunterlagen dann ändern, d. h. präzisieren, anpassen und auch eventuell erneuern.
15. Wand- und Fassadendurchbrüche
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Durchbrüche in innenliegenden Wänden und Decken stellt der AN nach eigenen Angaben her. Der sach- und fachgerechte Verschluss obliegt dem AN.
16. Bietererklärung
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Durch seine Unterschrift erkennt der Unternehmer sämtliche Bedingungen und Positionen des Leistungsverzeichnisses an.
Sämtliche Vorbemerkungen sowie die vorstehenden Punktewerden automatisch Vertragsbestandteil.
Für Regelungen, die in den Vorbemerkungen nicht erfasst sind, gilt nachrangig die VOB
den 20
__________________________________________________
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters)
Ich verpflichte mich, die ausgeschriebenen Arbeiten zu den von mir selbst errechneten Einheitspreisen sachgemäß und meisterhaft auszuführen.
Ich erkläre, dass ich von den Bewerbungsunterlagen mit all ihren Teilen Kenntnis genommen und mich über die örtlichen Verhältnisse unterrichtet habe.
Ich bin Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Name:
Mitglieds-Nr.:
Ich verpflichte mich, im Falle der Auftragserteilung die ausgeschriebenen Arbeiten einschließlich aller Lieferungen und Nebenarbeiten innerhalb der gesetzten Termine auszuführen. Ich stelle ausdrücklich fest, dass mir Umfang und Art der geforderten Leistungen vollständig klar sind.
den 20
____________________________________________________
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Sonstige Bedingungen Sonstige Bedingungen
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Alle Leistungen umfassen die Lieferung, Montage bzw. Herstellung bis zum fertigen Werk, einschließlich der Inbetriebnahme, des Probebetriebes, der Anlagenübergabe an den Betreiber und dessen Einweisung in die
Funktion und Bedienung der Anlagen und der Anlagendokumentation, wobei der Herstellungsvorgang und Ablauf bis zum fertigen Werk unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und den Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen zu erfolgen hat.
Alle Positionen verstehen sich, wenn nicht andersbeschrieben, als "vollständig liefern und montieren". Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Fertigung die Maße am Bau zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist unverzüglich die Bauüberwachung des
AG zu informieren. Das Leistungsverzeichnis ist für den beauftragten AN keine Bestellgrundlage, da es hinsichtlich Ausführbarkeit und Bauregelkonformität durch den AN zu prüfen ist. Das Prüfergebnis ist in
Form einer Werksplanung dem AG zur Freigabe vorzulegen. Durch die Freigabe der Werksplanung verliert das Leistungsverzeichnis nicht seine Verbindlichkeit. Ist in einer Position der Text angeben:
Fabrikat/Typ:
.......................................................
enthalten, so hat der Bieter zwingend das angebotene Fabrikat mit den erforderlichen Angaben zu benennen.
Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle für die Ausführung relevanten Maße vor Ort zu prüfen. Die Prüfung ist seitens des AN der Fachbauleitung schriftlich zu bestätigen.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Arbeiten zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren,
auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Erstellung der Abrechnungsunterlagen:
Einzelaufmaß:
Aufgestellt auf den zur Verfügung gestellten Positionslisten für:
- sämtliche installierten Anlagenkomponenten
- Gleichartige Komponenten addiert, zum Übertrag in das Haupt-Aufmaß
Hauptaufmaß, aufgestellt nach:
- Abschnitte oder Anlagen gemäß LV, fortlaufend positioniert mit Bezug zum Einzelaufmaß.
- Angaben von Massen gemäß Addition aus dem Einzel-Aufmaß.
- Identität der Massen von Aufmaß und der Schlussrechnung muss eindeutig erkennbar sein, 2-fach
- Tagelohnzettel als Original
- Aufmasszeichnungen, Grundrisse und Ansichten, welche eine Kontrolle der in Rechnung gestellten Massen gewährleisten, farbig, 2-fach
- alle Positionen des Hauptauftrages mit Bezug zu den Einzelaufmaßen.
Sonstige Bedingungen
01 KG 420/434 Wärmeerzeugungsanlagen/Kälteerzeugungsanlagen
01
KG 420/434 Wärmeerzeugungsanlagen/Kälteerzeugungsanlagen
01.01 Wärme,-Kälteerzeuger und Zubehör
01.01
Wärme,-Kälteerzeuger und Zubehör
01.02 Flächenheizung und Zubehör
01.02
Flächenheizung und Zubehör
01.03 Klima-Splitt
01.03
Klima-Splitt
01.04 Umluftheiz,-Kühlgeräte
01.04
Umluftheiz,-Kühlgeräte
01.05 Armaturen, Ventile und Zubehör
01.05
Armaturen, Ventile und Zubehör
01.06 Pumpen, Wärmetauscher und Gefäße
01.06
Pumpen, Wärmetauscher und Gefäße
01.07 Rohrleitungen
01.07
Rohrleitungen
01.08 erdverlegte Leitung und Zubehör
01.08
erdverlegte Leitung und Zubehör
01.09 Rohrisolierung
01.09
Rohrisolierung
01.10 Sonstige Leistungen
01.10
Sonstige Leistungen