Alu- Glas- Türen
Neubau Wohnanlage Schönefelder Straße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
24 Metallbauarbeiten
24
Metallbauarbeiten
Vorbemerkungen Metallbau- und Schlosserarbeiten Vorbemerkungen zu den Leistungspositionen Metallbauarbeiten / Schlosserarbeiten Allgemeines Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere: ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten ATV DIN 18357 Beschlagsarbeiten ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten - DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten - DIN EN 1090-4 - Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 4: Technische Anforderungen an tragende, kaltgeformte Bauelemente aus Stahl und tragende, kaltgeformte Bauteile für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen - DIN EN ISO 15609-3 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Schweißanweisung - Teil 3: Elektronenstrahlschweißen - DIN EN ISO 15612 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Qualifizierung durch Einsatz eines Standardschweißverfahrens - DIN EN 10025 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen - DIN EN 10210-1 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbaustählen - Teil 1: Technische Lieferbedingungen - DIN EN 10219-1 Kaltgefertigte geschweißte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbaustählen - Teil 1: Technische Lieferbedingungen DASt-Richtlinie 0221) Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen - DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge Für alle Schlosser- und Metallbauarbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren: - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden. - Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren, insbesonders sind die Transportentfernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfmitteln etc. im Umfang, wie es für die Leistungserbringung notwendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen. - Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden. - Alle angegebenen Maße sind Richtmaße und am Bau zu überprüfen. - Die Konstruktionszeichnungen sowie die erforderliche statische Berechnung sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und dem Auftraggeber vor Ausführung vorzulegen und von diesem freizeichnen zu lassen. - Eventuell notwendige Gerüste, Krane, Hebebühnen und Hilfskonstruktionen sind mit einzukalkulieren. Weiter sind zu beachten: - Werden nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10 088-1-Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. - Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. - Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene System abzustimmen. - Verzinkte Bauteile sind so zu lagern, dass sie vor stehender Nässe weitgehend geschützt sind. Ein-/ Abdecken mit Folie ist zu vermeiden. - Alle Metallteile, die nach dem Einbauen nicht mehr zugänglich sind, müssen vorher einen entsprechenden Korrosionsschutz erhalten. - Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion auftritt. - Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. - Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. - Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. - Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. - Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig  (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. - Fehlstellen und Beschädigungen, auch ggf. durch Schweißen, sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig.   Der zulässige Anteil der Nachbesserung richtet sich nach DIN 50976. - Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher zu beseitigen. - Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden.   Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig und ggf. notwendig. - Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10mm vollständig  von Zink zu befreien. - Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. - Für Anschlüsse, Montagestöße und Schweißnähte hat der Auftragnehmer selbst den Nachweis zu führen. - Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist. - Der Auftragnehmer hat nach der Auftragserteilung die erforderlichen Schweißnachweise zu erbringen.   Zur Verankerung der Metallkonstruktion in dafür vorgesehene Bauelemente sind nur Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. - Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. - Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein. - Die örtlichen Vorschriften über die Schrottverwertung sind zu erfragen und einzuhalten. Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18335 gelten als Nebenleistung: - Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport der Gerüste, falls nicht gesondert ausgeschrieben oder vom Auftraggeber bereitgestellt. - Befestigungs- und Verbindungsmittel für Bekleidungen, wie Klipps, Klemmprofile, Dichtungsstreifen, Formfüller, Schließbleche, Distanzhilfen, Haltebügel, Stoßbleche, Schließleisten, Übergangsbleche. - Das Nachverzinken oder Nachbeschichten von Schnittstellen und Anschlüssen auf der Baustelle.
Vorbemerkungen Metallbau- und Schlosserarbeiten
24.01 HAUS B
24.01
HAUS B
24.02 HAUS C
24.02
HAUS C
24.03 HAUS D
24.03
HAUS D
24.04 HAUS E
24.04
HAUS E