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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.0 Liste der Planungsbeteiligten 1.0 LISTE DER PLANUNGSBETEILIGTEN
BAUHERR GEMEINNÜTZIGE WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT 1897 KÖLN RRH. EG Dellbrücker Mauspfad 318 51069 Köln
Fon: 0221 / 689270
Mail: info@gwg1897.de
ARCHITEKT LOGOS - Architekturbüro Blass
Dipl. Ing. Gereon Blass
Bismarckstraße 67
52066 Aachen
Fon: 0241 / 160 41 20
Mail: wk9@logos-ac.de
BAULEITUNG LOGOS - Architekturbüro Blass
Dipl. Ing. Gereon Blass
STATIKER Ing.gemeinschaft Führer/Kosch/Jürges Roermonder Straße 110
52072 Aachen
Fon: 0241 / 912566
Mail:
post@fuehrer-kosch-juerges.de
HAUSTECHNIK PBS Energiesystem
Zur Pumpstation1
42781 Haan
02129 / 375 72 0
Mail: info@pbs-energie.eu
ELEKTROPLANUNG PBS Energiesystem
BODENGUTACHTEN. Dr. Hemling, Gräfe & Becker
GmbH
Rösrather Straße 571
51107 Köln
Tel: 0221 / 95 23 91 5
Mail: info@ihg-koeln.de
VERMESSER Vermessungsbüro SEAD
Bayenstraße 65
50678 Köln
Tel.: 0 22 1 / 924 160
vermessung@sead.de
BRANDSCHUTZ Gehlen Brandschutz Ingenieure
mbB
Stephanstraße 24
42119 Wuppertal
Tel.: 0202 / 24318 0
Mail:wup@gehlen-ing.de
1.0 Liste der Planungsbeteiligten
2.0 Baubeschreibung 2.0 BAUBESCHREIBUNG
Auf dem Grundstück Bergisch Gladbacher Straße 960-966 in Köln Dellbrück wird die bestehende, überwiegend 2-geschossige Bebauung, durch einen Neubau mit Tiefgarage ersetzt.
Die Planung sieht eine dreieinhalbgeschossige Bebauung mit einer Gebäudetiefe von nicht ganz 14 m vor. Es werden 58 schwellenlos zugängliche Wohnungen entstehen, denen 40 Parkplätze in der, unter bzw. hinter den Gebäuden angeordneten Tiefgarage zur Verfügung stehen sollen.
Die Bebauung übernimmt die städtebauliche Konzeption der bisherigen Wohnanlage und passt sich aufgrund der von angrenzenden Gebäuden aufgenommenen First- und Traufhöhe sowie Geschosszahl in die umgebende Bebauung ein.
Die Gebäude werden als Massivbau in Stahlbeton und Mauerwerk ausgeführt. Die nichttragenden Wände werden teils in Trockenbau, teils in Mauerwerk ausgeführt. Das Satteldach wird als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung hergestellt.
Die Fassade erhält ein WDV-System mit Mineralwolledämmung und Putzoberfläche. In den Zugangsbereichen ist eine Bekleidung aus Ziegelriemchen vorgesehen.
Hinter dem langen Baukörper entsteht eine erdüberdeckte, natürlich belüftete Tiefgarage für 40 Fahrzeuge. Die Zufahrt erfolgt hinter den Gebäuden von der Straße "Grafenmühlenweg".
Das Bauvorhaben liegt außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.
Die Geländehöhe liegt bei 59,2m bis 60m m NHN. Der Grundwasserstand liegt bei 38m NHN. Das entspricht einem Flurabstand von ca.21m.
2.0 Baubeschreibung
3.0 Planliste 3.0 PLANLISTE
Den Ausschreibungsunterlagen ist eine Planliste beigefügt.
Alle darin aufgeführten Zeichnungen, Pläne und Details sind als Anlage dieser Ausschreibung im pdf-Format beigefügt. Sie besitzen den Status "Vorabzug". Es handelt sich hierbei keinesfalls um Ausführungspläne, sondern lediglich um Planunterlagen, die vom AN zur Übersicht und Kalkulation des Angebots herangezogen werden sollen.
Außerdem sind folgende Dokumente beigefügt:
- Baugrundgutachten vom 29.02.2024.
- Hydrogeologisches Gutachten zu Ausführung der Rigole
vom 15.10.2025
3.0 Planliste
4.0 Erforderliche Nachweise 4.0 Erforderliche Nachweise
Der zuvor in der Baubeschreibung beschriebene Neubau wird gemäß den Anforderungen an die Förderung durch die KFW für ein "Klimafreundliches Wohngebäude" errichtet.
D.h. planungsgemäß erfüllt der Neubau die Anforderung an ein "Effizienzhaus 40".
Außerdem ist der ökologische Standard der verwendeten Baustoffe durch eine Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzweisen.
Die Einhaltung der o.g. Anforderungen ist seitens des Bauherren gegenüber der KFW nachzuweisen.
Daher sind dem Bauherren durch den AN alle erforderlichen Nachweise über die Qualität der verwendeten Materialien und deren fachgerechten Einbau nachzweisen.
Die Erbringung dieser Nachweise wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.0 Erforderliche Nachweise
03 Beton- und Stahlbetonarbeiten
03
Beton- und Stahlbetonarbeiten
ZTV "Beton- und Stahlbetonarbeiten" ZTV "Beton- und Stahlbetonarbeiten"
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
"BETON- UND STAHLBETONARBEITEN"
1.0 ALLGEMEINES
1.1 NORMEN UND VORSCHRIFTEN
Es gelten folgende Normen:
- DIN 18 331 Beton- und
Stahlbetonarbeiten
- geltende UVV-Normen
- DAf StB "Richtlinien zur
Nachbehandlung von Beton"
- Inbesondere ist die neue DIN EN 206 und DIN 1045 bei allen Betonarbeiten zu berücksichtigen, auch wenn bei einzelnen Pos. nicht die DIN EN 206 genannt ist.
2.0 AUSFÜHRUNG
2.1 Der Auftragnehmer muss vor der Kalkulation sämtliche Planungsunterlagen einsehen. Er ist verpflichtet, Planunstimmigkeiten zwischen den Architektenplänen und den Plänen der Fachingenieure, der Bauleitung mitzuteilen.
2.2 Der Auftragnehmer muss für die laufende Reinigung der öffentlichen Flächen Sorge tragen, insbesondere insofern dort Verschmutzungen durch den Betoniervorgang entstanden sind.
2.3 Nach Erstellung der Schalung ist der ausführenden Elektrofirma ausreichend Gelegenheit zu geben ggf. In-Beton-Instalationen auszuführen.
Die Ausführung der einzelnen Betonierabschnitte ist der ausführenden Elektofirma rechtzeig mitzuteilen.
2.3 SCHALUNG
2.3.1 Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist, müssen alle sicht- baren Ecken und Kanten von Stützen, Wänden, Kragplatten und Unterzügen durch Einlegen von Dreikantleisten mit 1,5 cm Kantenlänge gebrochen werden, als Nebenleistung, die nicht gesondert vergütet wird.
2.3.2 Alle Ecken und Kanten von Betonbauteilen, die mit Dichtungsbahnen oder Dichtungsbeschichtungen versehen sollen, müssen durch Einlegen von Dreikant- leisten mit 1,5 cm Kantenlänge gebrochen werden, als Nebenleistung, die nicht gesondert vergütet wird.
2.3.3 Das Schalholz muß rissefrei, sauber und gegen Verwerfen geschützt sein.
2.3.4 Alle Sichtbetonschalungen sind vorher mit der Bauleitung durchzusprechen.
2.3.5 Schalungsanker sollen mit Hüllrohren oder Schalungsspreizen und Konen ausgebildet werden. Hüllrohre müssen mit gleichfarbigen Stöpseln verstöpselt werden.
2.3.6 Schalungsanker müssen nach den Planungen der Architekten und in regelmäßigen Abständen angebracht werden.
2.4 BETON
2..4.1 Die Betonqualität muß unbedingt den bestellten Anforderungen entsprechen. Der Nachweis darüber ist vom Auftragnehmer unaufgefordert zu bringen. Sollten die geforderten Qualitäten nicht erreicht werden, so muß der Auftragnehmer die Verstärkung oder die Erneuerung der Konstruktion zu seinen Lasten übernehmen.
2.4.2 Der Beton ist nach Vorschrift einzubringen. Es ist darauf zu achten, daß der Beton gleichmäßig eingebracht wird und nicht aus einer Höhe über 2,00 m frei fällt, an- sonsten ein Fallrohr verwenden.
Rüttler sind nur sehr sparsam und wenn, dann ausschließlich zum Verdichten, einzusetzen.
2.4.3 Nachbesserungen von Betoniernestern müssen hohlraumfrei und flächenbündig sein und in festhaftendem Zementmörtel ausgeführt werden.
2.4.4 Arbeitsfugen sind grundsätzlich zu vermeiden. Die nicht vermeidbaren Fugen müssen in Lage und Ausführung vom Statischer genehmigt werden. Die Ge- nehmigung muß schriftlich festgehalten werden, die Bauleitung erhält eine Ausfertigung. Die Ausführung der Arbeitsfugen ist Nebenleistung.
2.4.5 Anschlüsse von Stahlbeton und Mauerwerk werden bei tragenden Wänden durch Einlegen (bzw. Durchbohren der Schalung) von Durchm. 8er Eisen hergestellt, als Nebenleistung.
2.5 BEWEHRUNG
2.5.1 Abstandhalter sind so anzuordnen, daß die Bewehrungen - auch während des Betonierens - sicher in der statisch erforderlichen Lage gehalten werden.
2.5.2 Auf der Schalung verlegte Leerrohre und elektrische Leitungen berechtigen den Auftragnehmer nicht, evtl. auftretende Behinderungen in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer haftet dafür, daß die in die Schalung eingesetzten Teile und Leistungen beim Betonieren in ihrer Lage bleiben. Mit dem Betonieren darf erst mit Zustimmung der Bauleitung begonnen werden.
2.6 TOLERANZEN
2.6.1 An alle flächenfertigen Betonflächen werden erhöhte Anforderungen nach DIN 18 202 gestellt.
Es gilt hierfür Tabelle 3,
Zeile 7.
2.6.2 An alle nichtfertigen Betonflächen werden die normalen Anforderungen für flächen- fertige Betonflächen nach DIN 18 202 gestellt. Es gilt hierfür Tabelle 3, Zeile 3. Für Abmaße von Bauwerksabmessungen gilt DIN 18 202, Tabelle 1 und 2.
2.6.3 Vorgefertigte Teile aus Beton- und Stahlbeton werden der Genauigkeitsgruppe der DIN 18 203 Teil 1 zugeordnet.
2.7 Sichtbar bleibende Stahlteile müssen, sofern sie später nicht mit Beton oder Putz ummantelt werden, fachgerecht mit einem Rostschutzanstrich versehen werden inkl. Untergrundvorbereitung.
2.8 In die Einheitspreise sind evtl. auftretende Schweiß-, Verbolz- und Schraubarbeiten mit einzukalkulieren.
2.9 Sauberkeitsschichten sind unmittelbar nach Ausschachtung einzubringen, da der ausgehobene Boden vor Feuchigkeit direkt geschützt werden muss.
3.0 ABRECHNUNG
3.1 An Ort und Stelle zusätzlich angegebene Bewehrungen werden nur vergütet bei entsprechendem Vermerk des Prüfingenieurs im Abnahmebericht oder schriftlicher Bestätigung durch den Aufsteller der statischen Berechnung.
3.2 Schalungsflächen werden nach abgewickelter Schalungsfläche abgerechnet.
3.3 Die Abrechnung der Bewehrung erfolgt nach der Stahlliste des Statikers. Bei Profilstahl wird das Stücklistengewicht ohne Zuschläge zugrunde gelegt. Die Abnahme der Bewehrung ist vom AN rechtzeitig beim Statiker zu beantragen. Ohne Zustimmung des Statikers darf nicht betoniert werden.
3.4 NEBENLEISTUNGEN
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zur vertraglichen Leistung gehören (siehe VOB/B - DIN 1961- §2 Nr. 1).
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten:
Notwendiges Konstruktionsmaterial wie Montageeisen, Abstandhalter, Böckchen, Stehbügel etc. z.b. für die Lagesicherung der Bewehrung
Deren Gewicht wird bei der Abrechnung der Stahlmenge nicht berücksichtigt.
Das Ausführen der Arbeiten in allen Geschossen und für alle Geschoßhöhen, soweit im Leistungsverzeichnis keine Zulagepositionen enthalten sind, einschließlich aller notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste.
Das Absperren von einzelnen Betonierschritten mit Schalung, Leisten, Streckmetall o. ä. als Abschluss.
Das Verwenden von Zuschlagstoffen mit besonderer Sieblinie im Bereich dichter Bewehrung.
Das Abschleifen / Abstemmen von Betonwarzen und Graten, das Ausstemmen und Ausdrücken aller Kiesnester, das Abstemmen von ausgetretenen Betonschlemmen an unterstehenden Bauteilen.
Das Anbringen von Höhenfestpunkten in jedem Geschoß mit Stahlbolzen, 1,00 m über OKFF im Abstand von 10 m, nach Anweisung der Bauleitung.
Bei Beton-Fertigteilen das Schließen der Aussparungen von Transport- und Montagevorrichtungen mit dem Material der angrenzenden Flächen sowie das Ausbessern von Beschädigungen.
Das Reinigen der Ankerschienen und entfernen des Füllmaterials.
Das Prüfen der Werkplanung von vom AN gelieferten Fertig-Bauteilen (Decken, Wänden, Treppen) auf Übereinstimmung mit den Architektenplänen.
Das Herstellen der Anschlüsse zwischen Konstruktionsteilen (Decken, Wände, Stützen) aus Stahlbeton und Mauerwerk gemäß Statik. In lotrechten Stahl- betonelementen sind hierzu Ankerschienen vorzusehen.
Alle Unterstützungs- und Aussteifungsmaßnahmen zur Schalung der Betonbauteile.
ZTV "Beton- und Stahlbetonarbeiten"
Hinweis Beton- und Stahlbetonarbeiten Hinweis Beton- und Stahlbetonarbeiten
HINWEIS
Sofern in den einzelnen Positionen nichts gegensätzliches aufgeführt ist, werden die Ortbetonmengen, die Schalung sowie die Bewehrung in separaten Positionen aufgeführt.
Hinweis Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.01 Gründung
03.01
Gründung
03.02 Wände / Stützen
03.02
Wände / Stützen
03.03 Decken
03.03
Decken
03.04 Betonstahl
03.04
Betonstahl
03.05 Betoneinlegearbeiten
03.05
Betoneinlegearbeiten
03.06 Fundamenterdungsanlage
03.06
Fundamenterdungsanlage
03.07 Einbauteile & Sonstiges
03.07
Einbauteile & Sonstiges
04 Mauerarbeiten
04
Mauerarbeiten
ZTV "Mauerarbeiten" ZTV "Mauerarbeiten"
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
"MAUERARBEITEN"
1.0 ALLGEMEINES
1.1 NORMEN UND VORSCHRIFTEN
Es gelten folgende Normen:
- DIN 18 330 Mauerarbeiten
- geltende UVV-Normen
2.0 AUSFÜHRUNG
2.1 Vor dem Anlegen der Durchbrüche, Aussparungen und Rohrschlitze muß sich der Auftragnehmer vom Fachingenieur für Sanitär- und Heizungstechnik und der Bau- leitung alle erforderlichen Angaben geben lassen. Sämtliche Stemmarbeiten, die der Auftragnehmer durch Nichtanlegen von Durchbrüchen o.ä. selbst verschuldet hat, gehen zu seinen Lasten.
2.2 Die Verbindung gestoßener Wände (T-Stücke, Ecken etc.) erfolgt gemäß Angaben/ Empfehlungen der Steinhersteller. Alle Verbindungsmittel bzw. das Herstellen von Verzahnungen ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Werden Mauerwerks-Flach- anker verwendet, müssen diese gemäß Herstellerangaben ausgeführt werden (Material, Maße, Anzahl), mindestens jedoch feuerverzinkt.
2.3 Sichtmauerwerk bedeutet das Herstellen des Mauerwerks unter Verwendung von auf Paletten transportierten Steinen, die an den Sichtseiten unbeschädigt sind, mit sorgfältigem Fugenschnitt. Ansonsten gilt die Definition der Stein-Hersteller.
2.4 Werden Schlitze nicht im gemauerten Verband hergestellt, so müssen sie gefräst werden.
2.5 Wenn in den Einzelpositionen nichts anderes erwähnt wird, sollen nicht tragende Wände mit einer Fuge >20 mm zur Rohdecke hergestellt werden. Diese ist nach dem Setzungsprozess der Decke (nach dem Ausschalen, wenn möglich später) mit mineralischem Faserdämmstoff zu interfüllen und dauerelastisch zu versiegeln. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen.
2.6 Gütenachweise und Prüfzeugnisse der verwendeten Baustoffe müssen der Bau- leitung auf Verlangen unentgeltlich ausgehändigt werden.
2.7 Verwendete Metallteile und Verbindungsmittel müssen aus nicht rostendem Material bestehen bzw. einen geeigneten Schutz haben (Feuererzinkung).
2.8 Die erste Steinlage von Wänden ist auf einen Streifen Bitumenschweißbahn zu setzen. Es ist das gleiche Material zu verwenden wie für die Flächenabdichtung der Bodenplatte ausgeschrieben ist.
Der Streifen ist so breit zu wählen, daß er später fachgerecht mit der Flächen- abdichtung verschweißt werden kann und gegen Beschädigungen zu schützen.
3.0 ABRECHNUNG
3.1 Das Anlegen von Leeröffnungen, Laibungen, Ecken, Anschlägen, Pfeilern, Vorlagen u.s.w. aller Mauerwerkskanten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren, es sei denn, es ist ausdrücklich im Leistungs- verzeichnis etwas anderes beschrieben.
3.2 NEBENLEISTUNGEN
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung in der Leistungsbe- schreibung zur vertraglichen Leistung gehören (siehe VOB/B - DIN 1961- §2 Nr. 1).
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten:
Das Herstellen rechtwinkliger und unrechtwinkliger Ecken und Anschlüsse an andere Bauteile.
Das Herstellen von Ausgleichsschichten. 2 oder 3 DF passend zu allen Mauer- werkswänden. Bei Schichtmauerwerk ist nach Fugenlatte zu arbeiten.
Das Ausführen der Arbeiten in allen Geschossen und für alle Geschoßhöhen, soweit im Leistungsverzeichnis keine Zulagepositionen enthalten sind, ein- schließlich aller notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste.
Das Herstellen der Anschlüsse zwischen Konstruktionsteilen (Decken, Wände, Stützen) aus Stahlbeton und Mauerwerk gemäß Statik. In lotrechten Stahlbeton- elementen sind Ankerschienen vorzusehen.
Das Herstellen der Deckenanschlüsse nichttragender Wände gemäß den unter Punkt 2.0 genannten Spezifikationen, wenn in den Einzelpositionen nichts anderes erwähnt ist.
Das Erstellen und Prüfen von Verlege- und Versetzplänen, soweit dies für die aus- geschriebenen Mauerwerkspositionen notwendig ist ist Leistung des AN und mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV "Mauerarbeiten"
04.01 Mauerarbeiten
04.01
Mauerarbeiten
04.02 Einbauteile & Sonstiges
04.02
Einbauteile & Sonstiges
05 Dämm- und Abdichtungsarbeiten
05
Dämm- und Abdichtungsarbeiten
ZTV "Abdichtungsarbeiten" ZTV "Abdichtungsarbeiten"
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
"ABDICHTUNGSARBEITEN"
1.0 ALLGEMEINES
1.1 NORMEN UND VORSCHRIFTEN
Es gelten folgende Normen:
- DIN 18 195
Bauwerksabdichtungen
- Dachdeckerrichtlinien
- geltende UVV-Normen
2.0 AUSFÜHRUNG
2.1 Wenn in den Einzelpositionen nichts anderes geregelt ist erfolgen Abdichtungen grundsätzlich auf Bitumenbasis.
2.2 Durchdringungen der Abdichtungsebenen (Boden, Wand) müssen ebenfalls einge- dichtet werden. Dies hat entweder mittels Los-Festflansch zu erfolgen oder mit anschweißbarer Dichtmanschette.
3.0 ABRECHNUNG
2.7 NEBENLEISTUNGEN
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zur vertraglichen Leistung gehören (siehe VOB/B - DIN 1961- §2 Nr. 1).
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten:
Das Liefern und Einbauen von Formteilen für Ecken, Raumecken, Kanten, Rundungen etc. als Zulage zu den verschiedenen Abdichtungssystemen.
Das Liefern und Einbauen von Dämmkeilen an den Stellen, wo Bitumenbahnen unter 90° abgewinkelt werden müssen.
Die Vorbereitung und das Säuberung des Untergrundes, solange es sich um leichte Verschmutzungen und leicht lösbare Unebenheiten handelt.
ZTV "Abdichtungsarbeiten"
05.01 Abdichtungs- und Beschichtungsarbeiten
05.01
Abdichtungs- und Beschichtungsarbeiten
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
07.__._.0010 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Facharbeiter für Arbeiten zum Nachweis nach Anweisung der Bauleitung.
07.__._.0010
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
100,00
Std
07.__._.0020 Stundenlohnarbeiten Helfer Helfer für Arbeiten zum Nachweis nach Anweisung der
Bauleitung.
07.__._.0020
Stundenlohnarbeiten Helfer
100,00
Std
07.__._.0030 Stundenlohnarbeiten Stemmhammer Stemmhammer (komplett einschl. Personal) für Arbeiten
zum Nachweis nach Anweisung der Bauleitung.
07.__._.0030
Stundenlohnarbeiten Stemmhammer
50,00
Std
07.__._.0040 Stundenlohnarbeiten Baureinigung Baureinigungsarbeiten für Arbeiten zum Nachweis nach
Anweisung der Bauleitung. Die Baureinigung wird nur
vergütet für die Entsorgung bauseitiger Abfälle
Dritter. Eigene Abfälle hat der AN auf eigene Kosten
gem.Vorbemerkung selbst zu entsorgen.
07.__._.0040
Stundenlohnarbeiten Baureinigung
50,00
Std
07.__._.0050 Mischcontainer für Baureinigung Mischcontainer für Baureinigung anliefern, abfahren und entsorgen, incl. der Gebühren für die Entsorgung der Mischabfälle.
Containergröße: 5 cbm
07.__._.0050
Mischcontainer für Baureinigung
10,00
Stck