Estricharbeiten
Neubau WGH 34 WE AURELiE
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung AURELIE  Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses Baubeschreibung: Baugrundstück Bezirk: Altona Gemarkung: Ottensen Flurstücke: 266, 267, 3877 Grundstücksgröße:  1.252,5 m2 Auf drei Flurstücken zentral in Ottensen möchte die Geschwister Fick GbR eine neue Gewerbefläche für einen Drogeriemarkt, eine Schankwirtschaft sowie in den Obergeschossen neuen Wohnraum errichten. Die drei Grundstücke befinden sich in Familienbesitz und alle geplanten Wohnungen werden als Mietwohnungen im Familienbestand bleiben. Die drei Grundstücke werden zu einem Grundstück vereinigt. Neben den Gewerbeflächen werden insgesamt 34 Mietwohnungen geplant. Bei dem Vorhaben handelt es sich nach §2, Abs. 3 HBauO um Gebäude der Gebäudeklasse 5. Der höchste Aufenthaltsraum liegt bei 15,96 m über der Bezugshöhe. An der Bahrenfelder Straße befinden sich die Zugänge der beiden Gewerbeflächen im Erdgeschoss. Die Wohnungen verteilen sich auf vier Gebäudeteile (Haus 1 bis 4), die vom 1. bis zum 5. Obergeschoss auf dem Sockel des Gewerbes liegen. Sie werden über einen Zugang in der Nöltingstraße barrierefrei erschlossen, hier befindet sich ein Aufzug. Über dieses Treppenhaus erreicht man die barrierefreien Laubengänge bzw. die Dachfläche auf dem 1.OG. Über das 1.OG gelangt man zum weiteren Treppenhaus in Haus 4. Rückseitig im Piependreiherweg ist es möglich den gemeinsam genutzten Innenhof auf dem Dach des Drogeriemarktes über eine Außentreppe zu betreten. Hier und im 5. OG befinden sich Kinderspielflächen und ein intensiv begrünter Dachgarten. Im Untergeschoss sind die notwendigen Abstellräume, Räume für Kinderwagen, Mobilitätshilfen und Fahrräder, sowie Hausanschluss- und Technikräume untergebracht. Hier befinden sich auch Lager, Sanitärräume und Technikräume der Gewerbemieter. Gegenüber dem Aufzug liegt das barrierefreie Gäste- WC der Schankwirtschaft. Das WC ist während der Öffnungszeit der Schankwirtschaft barrierefrei zugänglich. Konstruktion Gründung: Stahlbeton aus wasserundurchlässigem Beton (WU- Beton) Tragwerk: Stahlbetondecken- u. Wände- Teilbereiche KS-Mauerwerk Außenwände: tragende Schale + Verblendmauerwerk, Teilbereiche mit Putzoberfläche (Laubengang) oder WDVS mit Putz Innenwände: Mauerwerk bzw. Leichtbau Dach: Haus 1: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; extensives Gründach als Technikdach mit Photovoltaikfläche; oberstes Geschoss mit Stehfalzeindeckung; Dachterrasse mit Betonsteinplattenbelag Haus 2: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; intensives Gründach mit Spielfläche Haus 3: gedämmtes Holz- Sparrendach mit Stehfalzeindeckung Haus 4: gedämmtes Holz- Pfettendach mit Stehfalzeindeckung; Gauben 1.OG über Drogeriemarkt: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; intens. Gründach mit Spielfläche
Baubeschreibung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2 BESONDERER TEIL  -  Estricharbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV DIN 18353    - Estricharbeiten, Die technische Ausführung ergibt sich aus den geltenen Regelwerken. sowie der VOB Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis über das Herstellungsdatum kann verlangt werden. Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. 2.3 Angaben zur Ausführung 2.3.1 Allgemeines Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem von der Bauleitung in Erfahrung zu bringen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung zu vereinbaren. Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind gemeinsam mit der Bauleitung vorher festzulegen. Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken -, so ist über die Bauleitung eine Entscheidung zu fordern. Für den Bodeneinstand von Zargen in den Estrich sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen. Aussparungen sind zu schalen. Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen. Für Gefälleestrich muss das Gefälle in einer Estrich-Unterschicht ausgeführt werden. Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen, dass - wenn nicht anders angegeben -, Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Vor Arbeiten, die  Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertig gestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden aufnehmen kann. 2.3.2 Dämmungen Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden. Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind und ein Überstand über OK-Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger grundsätzlich nicht abgeschnitten werden. Ist die Wandbekleidung nicht bis zur Rohdecke geführt und befindet sich der Absatz noch innerhalb des Fußbodenaufbaus, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Dämmstoffstreifen als Auflage für die abgewinkelten Randstreifen eingebracht werden. Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den Vorleistungen, die sich nachteilig auf die Schalldämmung auswirken können, sind  dem Auftraggeber mitzuteilen. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige Fugenüberdeckung vorzunehmen. Dämmstoffe dürfen keinesfalls Hohlstellen im Fußboden ergeben. Falls die Rohdecke unzulässige Toleranzen aufweist, ist nach Rücksprache mit der Bauleitung ein Ausgleichsestrich aufzubringen. Hohlräume zwischen und unterhalb von Rohren sind ggf. durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späterem Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich erforderlich. Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial durch Transportbewegungen etc. auszuschließen. Dämmschichten auf nicht unterkellerten Fußböden sind gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. Sofern Fließestrich auf die Dämmung aufgebracht wird, ist die Abdeckung der Dämmung wasserundurchlässig durch Kleben oder Schweißen der Überlappungen wasserundurchlässig auszuführen. 2.3.3 Fugen Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Risse, die sich gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen. Erforderliche Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen. Fugen sind auch dort anzulegen, wo Körperschallübertragung vermieden werden soll. Ist bei schwimmenden Estrichen ein Höhenversatz der Platten nicht auszuschließen, sind sie so zu verdübeln, dass eine horizontale Bewegung  möglich ist. Scheinfugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nichtsaugende Materialien zu verwenden. 2.3.4 Heizestrich Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen. Ungebundene Schüttungen dürfen nicht als Ausgleichsschichten verwendet werden. Bewegungsfugen sind unabhängig vom Belag auch beim Zusammentreffen verschiedener Flächen, z.B. in Türen, anzuordnen. Bewegungsfugen müssen mindestens 5 mm breit sein.Der Auftragnehmer hat den Estrich zum Beheizen nach seiner Maßgabe freizugeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Besondere Hinweise für die Ausführung Besondere Hinweise für die Ausführung 1. Dämmstoffe Folgende Anforderungen müssen an die Dämmstoffe hinsichtlich der Entflammbarkeit gestellt werden: Die Dämmwerte nach DIN 4108 Wärmeschutz DIN 4109 Schallschutz müssen erreicht werden. 2. Besondere Leistungen: Folgende besondere Leistungen sind nach VOB-Teil A, DIN 1960 - ⌡9, Ziffer 2, letzter Absatz, zu erbringen (Maßnahmen zum Schutz von Bauwerksteilen, Abdeckungen, Schutzanstriche und dergleichen): Art: Prüfen der vorhandenen Untergründe hinsichtlich Beschaffenheit. 3. Hindernisse Hindernisse / Besonderheiten nach VOB - Teil C sind zubeachten: Art: vorhandene Massivdecken Vorzusehene Maßnahmen: Sauberes, höhengerechtes Einbauen des Estrichs Estricharbeiten DIN 18 350 Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zur vertraglichen Leistung gehören. VOB Teil B, DIN 1961. Folgende Leistungen sind Nebenleistungen: Einrichten und Räumen der Baustelle. Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte und dergleichen. Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschließlich des Vorhaltens der Meßgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte, jedoch nicht Leistungen nach B ⌡ 3 Nr. 2 Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen. Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers. Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlußstellen zu den Verwendungsstellen. Liefern der Betriebsstoffe. Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge. Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen auf der Baustelle bzw. von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Übergabestellen zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern. Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muß, und seine etwa erforderliche Beseitigung. Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren. Vorlegen erforderlicher Muster. Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Öl, Farbreste u.ä., soweit sie von anderen Unternehmern herrührt und besonderes Reinigen mittels Staubsauger,u.ä.. Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes innerhalb der Toleranzen nach DIN 18202/05.86, Tabelle 3, Zeilen 2 + 3, jedoch bei Estrichen ausfließfähigen Massen nur bis 20 % der vorgeschriebenen Nenndicke. Herstellen der Anschlüsse der Estriche an angrenzende eingebaute Bauteile wie Wände, Schwellen, Säulen, Rohrleitungen, Zargen,Bekleidungen, Anschlagschienen, Vorstoßschienen, Bodenabläufe u.ä. Entfernen des Überstandes von Randstreifen, vor Verlegen der Bodenbeläge.
Besondere Hinweise für die Ausführung
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
01.01 Estricharbeiten Treppenhaus Haus 1
01.01
Estricharbeiten Treppenhaus Haus 1
01.02 Estricharbeiten Treppenhaus Haus 4
01.02
Estricharbeiten Treppenhaus Haus 4
01.03 Estricharbeiten Wohnungen
01.03
Estricharbeiten Wohnungen
01.04 Estricharbeiten Gewerbeeinheiten DM+Aurel
01.04
Estricharbeiten Gewerbeeinheiten DM+Aurel
01.05 sonstiges
01.05
sonstiges