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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Estricharbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten,
sowie die Allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen technischen Regelwerke und
Merkblätter
folgender Institutionen:
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.
IBF: Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.
TÜV: Prüfstellen für Estrich- und Fußbodentechnik
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die Vergabe der Leistung soll im
Pauschalierungsverfahren erfolgen.
Aufenthalts- oder Lagerräume werden vom AG nicht
gestellt; sämtliche Kosten für Lagerung,
Baustelleneinrichtung sowie Schutzmaßnahmen sind in
die Einheitspreise einzurechnen.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation
übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und
technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder
Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese
Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung
des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr
nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche
Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als
Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen
lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle
eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren
etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und
werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Die Organisation sämtlicher baustelleninterner Abläufe
wie Pumpenstandorte, Materiallogistik, Heizphasen,
Nachbehandlungen sowie notwendige Warte- und
Trocknungszeiten obliegt dem AN. Diese Leistungen
gelten als integraler Bestandteil der Ausführung und
werden nicht gesondert vergütet, sofern im
Leistungsverzeichnis keine abweichenden Regelungen
getroffen wurden.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der Estrich ist entsprechend seiner vorgesehenen
Nutzung auszulegen. Dabei sind die erforderlichen
Festigkeiten sowie die Ebenheitstoleranzen nach DIN
18202 einzuhalten, und die geltenden Anforderungen
an Schall- und Wärmeschutz, insbesondere bei
schwimmenden Estrichen, müssen erfüllt werden.
Unebenheiten der Rohbauflächen innerhalb der
zulässigen Maßtoleranzen sind vom AN einkalkuliert und
durch den Estrichaufbau bzw. die Dämmung
auszugleichen. Werden aufgrund einer Überschreitung der
zulässigen Toleranzgrenzen zusätzliche Schichtdicken
erforderlich, sind diese der Bauleitung vor
Ausführung anzuzeigen. Bei Verbundestrichen erfolgt
der Ausgleich durch eine Erhöhung der Estrichschicht,
bei schwimmenden Estrichen durch eine entsprechende
Verstärkung der Dämmschicht. Die hierdurch
entstehenden Mehrleistungen sind unter der dafür
vorgesehenen Leistungsposition abzurechnen.
Während der Trocknungs- und Erhärtungszeit ist darauf
zu achten, dass der Estrich nicht zu schnell
austrocknet und vor Zugluft geschützt wird.
Rohrleitungen, Fußbodenheizungen und andere
Installationen
dürfen bei Arbeiten wie Bohren, Schneiden oder
Befestigen nicht beschädigt werden.
3.2 Produkte
Für den Estrich sind nur zugelassene und geprüfte
Systeme sowie Materialien zu verwenden. Die Auswahl
erfolgt nach den bauphysikalischen Anforderungen,
insbesondere in Bezug auf Schall- und Wärmeschutz,
Feuchtigkeitsbeständigkeit und Belastbarkeit. Die
Verwendung der Produkte muss den Herstellerangaben
entsprechen.
3.3 Untergründe und Vorbereitung
Vor dem Einbau des Estrichs prüft der AN die
Tragfähigkeit, Restfeuchte und Ebenheit des Untergrunds
sowie das Vorhandensein von Abdichtungen. Zudem werden
die Lage und Befestigung von
Fußbodenheizungen, Schutz- und Trennschichten sowie
die fachgerechte Verlegung von Dämmstoffen und
Rohrleitungen kontrolliert. Etwaige Mängel sind vor
Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
3.4 Anschlüsse, Fugen und Durchführungen
Alle Rand-, Bewegungs- und Gebäudetrennungsfugen sind
entsprechend der Planung und
Herstellerangaben auszuführen. Die Randdämmstreifen
müssen durchgehend und elastisch bleiben,
Fehlstellen sind nicht zulässig. Rohrdurchführungen,
Stützen und Einbauten sind mit geeigneten
Dämmstreifen zu entkoppeln. Bewegungsfugen sind über
den gesamten Estrichbelag fortzuführen und
deutlich zu kennzeichnen. Übergänge zu Türzargen und
anderen Bauteilen sind spannungsfrei auszubilden.
3.5 Estrichentwässerung, Trocknung und Belegreife
Der AN sorgt für eine sachgerechte Nachbehandlung des
Estrichs und stellt sicher, dass dieser während der
Trocknungsphase vor Zugluft, direkter
Sonneneinstrahlung und Frost geschützt ist. Bei
Heizestrichen sind die
Aufheizprotokolle vollständig zu führen und dem AG zu
übergeben. Die Restfeuchte wird durch den AN
mittels CM-Messung nach gültigen Normen und
Herstellerangaben bestimmt. Ein Estrich gilt erst als
belegreif, wenn die Sollwerte laut Hersteller und
BEB-Merkblatt erreicht sind.
3.6 Estricharbeiten im Türbereich
Der Estrich im Türbereich muss die Höhe des
Fertigfußbodens exakt an Türschwellen und Bodenbelägen
anpassen. Schwellenlose Übergänge sind barrierefrei
gemäß DIN 18040 herzustellen. Unebenheiten des
Rohbodens werden durch den Estrich ausgeglichen.
Türzargen, Rohrleitungen und Fußbodenheizungen sind
während der Arbeiten vor Beschädigungen zu schützen.
Schwimmende Estriche vermeiden Schallbrücken zu
angrenzenden Bauteilen.
3.7 Schutzmaßnahmen während der Arbeiten
Während der Estricharbeiten ist darauf zu achten, dass
der Estrich, vorhandene Installationen,
Fußbodenheizungen und andere Bauteile nicht beschädigt
werden. Alle notwendigen Schutzmaßnahmen auf
der Baustelle sind vom AN zu treffen, um
Beschädigungen durch Baustellenbetrieb oder
Witterungseinflüsse
zu vermeiden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Estriche
01
Estriche
01.__. 1 Estrich auf Trennlage in Kellerräumen Liefern, Anmischen und fachgerechtes Verlegen von
Zementestrich CT-C20-F4 auf Trennlage gemäß DIN 18560.
Leistungsumfang:
Materialbereitstellung: Lieferung, Anmischen und
Bereitstellung von Zementestrich CT-C20-F4 nach den
Angaben des Herstellers.
Untergrundvorbereitung: Boden reinigen, Putz- und
Schmutzreste entfernen, Unebenheiten prüfen und
gegebenenfalls ausgleichen.
Randdämmstreifen: Umlaufend an Wänden und
Rohrdurchführungen mit ausreichendem Überstand
montieren.
Estrichverlegung: Estrich hohlraumfrei und gleichmäßig
auf
der Trennlage verlegen, Estrichdicke von 50 mm
einhalten,
Oberfläche handglatt ausführen.
Anarbeiten: Fachgerechtes Anpassen an Aussparungen und
Bodenabläufe.
Fugen: Bewegungs- und Scheinfugen an den erforderlichen
Stellen anlegen, um Rissbildungen zu vermeiden.
Nachbehandlung: Estrich ausreichend aushärten lassen
und
Schutzmaßnahmen treffen, damit er gleichmäßig trocknet
und die erforderliche Festigkeit erreicht.
Einbauort:
Kellerräume (MFH und Kita)
01.__. 1
Estrich auf Trennlage in Kellerräumen
682,58
m²
01.__. 2 Zementestrich CT-C20-F4 auf Trittschalldämmung, D = 50 mm Liefern, Anmischen und fachgerecht Verlegen von
Zementestrich CT-C20-F4, auf Trittschalldämmung gemäß
DIN
18560.
Leistungsumfang:
Materialbereitstellung: Lieferung, Anmischen und
Bereitstellung von Zementestrich CT-C20-F4 nach
Herstellerangaben.
Untergrundvorbereitung: Boden reinigen, Putz- und
Schmutzreste entfernen, Unebenheiten prüfen und ggf.
ausgleichen.
Feuchtigkeitssperre:
Verlegen von Gefitas PE 3/300 als Feuchtigkeitssperre
auf der Betonbodenplatte inkl. Verklebung und
Überlappung von mind. 10 cm.
PE-Folie zwischen Trittschalldämmung und Estrich
einlegen, Überlappung mind. 10 cm.
Randdämmstreifen: Umlaufend an Wänden und
Rohrdurchführungen mit ausreichendem Überstand
montieren.
Trittschalldämmung: Unter den Estrich 30 mm starke
Trittschalldämmplatten aus EPS (WLG 045, s' = 20 MN/m³)
einbauen.
Estrichverlegung: Estrich hohlraumfrei und gleichmäßig
auf
der Trittschalldämmung verlegen, Estrichdicke 50 mm
einhalten, Oberfläche handglatt ausführen, geeignet für
Betonwerkstein-Beläge in Dünnbettverlegung.
Fugen: Bewegungs-, Rand- und Scheinfugen an den
erforderlichen Stellen anlegen, um Rissbildung zu
vermeiden.
Nachbehandlung: Estrich ausreichend aushärten lassen,
Schutzmaßnahmen treffen, damit er gleichmäßig trocknet
und die Festigkeit erreicht.
Einbauort:
Treppenhäuser (UG)
01.__. 2
Zementestrich CT-C20-F4 auf Trittschalldämmung, D = 50 mm
146,43
m²
01.__. 3 Zementestrich CT-C20-F4 als Heizestrich, D = 65 mm Liefern, Anmischen und fachgerechtes Verlegen von
Zementestrich CT-C20-F4 als Heizestrich auf
vorbereiteter
Dämmschicht mit verlegten Heizrohren gemäß DIN 18560.
Leistungsumfang:
Estrichart: Zementestrich CT-C20-F4 als Heizestrich
Estrichdicke: 65 mm
Verlegung: Estrich hohlraumfrei und gleichmäßig auf der
bereits vorbereiteten Dämmschicht einbauen; Oberfläche
handglatt ausführen und für die spätere Verlegung von
elastischen, textilen oder Fliesen-Bodenbelägen
vorbereiten.
Einbauort:
Wohnungen (EG bis 3. OG)
Hinweis:
Im Duschbereich der Wohnungen wird kein Estrich
eingebaut
(Aussparungen ca. 1,21 x 1,21 m). Diese Bereiche
bleiben für
die spätere bodengleiche Dusche frei.
01.__. 3
Zementestrich CT-C20-F4 als Heizestrich, D = 65 mm
1.587,89
m²
01.__. 4 Zementestrich CT-C20-F5 als Heizestrich, D = 70 mm Diese Position ist entspricht Pos. 01.3, jedoch mit
Zementestrich CT-C20-F5 und einer Estrichdicke von 70
mm.
Einbauort:
Kita (EG und 1.OG)
Hinweis:
Im Duschbereich der Kita wird kein Estrich eingebaut
(Aussparung ca. 2,74 m x 1,885 m). Dieser Bereich
bleibt für
die spätere bodengleiche Dusche frei.
01.__. 4
Zementestrich CT-C20-F5 als Heizestrich, D = 70 mm
923,70
m²
01.__. 5 Dehnfugenprofil Türbereich Lieferung und fachgerechter Einbau eines
Dehnfugenprofils
aus geschlossenem Polyethylenschaum (PE) im Türbereich.
Formstabil, PE-Schaumprofil, 10 mm dick
Seitliche Hart-Kunststoffbeschichtung
Befestigung über selbstklebenden Fuß im Türbereich
Dicht an Heizkreisleitungen anpassen, um Bewegungen
aufzunehmen und Risse zu vermeiden
Höhe bis 70 mm
Beispielprodukt: Schlüter-DILEX-DFP oder gleichwertig
Einbauort:
Türbereiche der Wohnungen und der Kita (EG - 3. OG)
01.__. 5
Dehnfugenprofil Türbereich
103,52
m
01.__. 6 Einzelabdeckung für Pumpenschächte aus Stahl Lieferung und fachgerechter Einbau der Access Cover
Solid
Schachtabdeckungen.
Material: Rahmen und Deckelplatte aus verzinktem Stahl
Deckel: rutschfestes Tränenblech, Stärke 5 mm
Einbauhöhe: 59,5 mm
Abmessung: 896 x 896 mm
Lichtfläche: 800 x 800 mm
Dichtheit: Tagwasser- und geruchsdicht
Prüfung: gemäß DIN EN 124
Ausstattung: mit Bedienenschlüsselsatz
Einbauort:
HAR Kita (UG) und Waschräume MFH (UG)
01.__. 6
Einzelabdeckung für Pumpenschächte aus Stahl
4,00
St
01.__. 7 Zulage Estrichbewehrung mit Glasfasern Zulage für die Lieferung und den Einbau einer
Faserbewehrung
zur Schwindrissreduzierung im Estrich, geeignet für
alle
schwimmenden Estrichbereiche, auch Heizestriche.
Pumpbar,
Faserlänge bis 15 mm, Standarddosierung 1,0 kg/m³,
Menge
und Dosierung gemäß Herstellervorschrift.
Beispielprodukt: RAPID-FLOOR Glasfaser G12-ECR oder
gleichwertig.
Einbauort:
Treppenhäuser (UG)
Wohnungen und Kita (EG - 3.OG)
01.__. 7
Zulage Estrichbewehrung mit Glasfasern
2.658,02
m²
01.__. 8 Aussparungen für Sauberlaufmatten Aussparungen in Estrich für Sauberlaufmatten. Rahmen
für die
Sauberlaufmatten werden bauseits gestellt.
Höhe: ca. 10 - 15 mm
Größe: 3,30 x 2,20 m und 2,00 x 1,20 m
Einbauort:
Windfang- und Matschgarderobe in der Kita
01.__. 8
Aussparungen für Sauberlaufmatten
E
1,00
St
01.__. 9 Estrich - Mehr- / bzw. Minderstärke je 5 mm Vergütung von Abweichungen der Zementestrichstärke
gegenüber der vorgesehenen Nennstärke. Abrechnung
erfolgt
je 5 mm Estrich-Mehr-/ oder Minderstärke pro m²,
inklusive aller
damit verbundenen Material- und Arbeitsmehr- bzw.
Minderaufwände.
Der Mehrpreis gilt für alle zuvor beschriebenen
Estricharbeiten.
01.__. 9
Estrich - Mehr- / bzw. Minderstärke je 5 mm
E
1,00
m²
01.__. 10 Zulage für Schnellabbinder (Schnellestrich), 3 - 5 Tage Zulage für Zementestrich als beschleunigt
austrocknendes
Estrichsystem (Schnellestrich), spannungsarm
erhärtend, auch
für Heizestriche geeignet
Leistungsumfang:
Estrichdicke: ca. 50 - 70mm.
Belegreife:
Normale Estrichflächen: 3 - 5 Tage, CM-Wert < 2 %
Heizestrichflächen: nach 7 Tagen, CM-Wert < 2 %
Messung der Estrichfeuchte: Nach CM-Methode, pro 100 m²
mindestens eine Messung, ohne Rückfeuchtung, Nachweis
durch AN schriftlich an den AG.
Beispielprodukte: Thermorapid, Oberlit Forthe oder
gleichwertige Systeme.
Hinweis:
Ausführung nur auf besondere Aufforderung der
Bauleitung
01.__. 10
Zulage für Schnellabbinder (Schnellestrich), 3 - 5 Tage
E
1,00
m²
01.__. 11 Zulage für Schnellabbinder (Schnellestrich), 14 Tage Diese Position entspricht Pos. 01.10, jedoch mit
Belegreife
nach 14 Tage.
01.__. 11
Zulage für Schnellabbinder (Schnellestrich), 14 Tage
E
1,00
m²
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten,
Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie
Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und
Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten
Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht
nur,
wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor
Arbeitsausführung von der Bauleitung
bestätigt/beauftragt
wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung,
Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich
nur die
Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als
Grundlage
wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN
und AG
herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
02.__. 1 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen
erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
02.__. 1
Stundensatz: Fachwerker
E
0,00
02.__. 2 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen
erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
02.__. 2
Stundensatz: Bauhelfer
E
0,00