Blitzschutzarbeiten
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit TG
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis  ROHBAUARBEITEN Bauvorhaben:                            Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern Bauort:                                        Am Eulenhorst 57, 81827 München Bauherr:                                      SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG                                                       Rathausplatz 3, 84307 Eggenfelden                                                       Tel. 08721/50 739 0 Planung:                                      Bauart GmbH Architekten + Stadtplaner                                                       Gartlbergstr. 1, 84347 Pfarrkirchen                                                       08561/98 419 0 Ausschreibung:                          SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG                                                      Rathausplatz 3, 84307 Eggenfelden Ausführungstermine:               Rohbauarbeiten Beginn ca. 26. KW 2026                                                      Fertigstellung jeweils Dach dicht:                                                      Haus A:  47. KW 2026                                                      Haus B:  49. KW 2026                                                      Alternativer Baubeginn kann verhandelt                                                      werden! Angebotsabgabe: Abgabeort:                                SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG                                                     Rathausplatz 3, 84307 Eggenfelden Summe netto:            __________________EUR 19% MwSt.                 __________________EUR Summe Brutto           __________________EUR ___________________________________________________________ Ort, Datum Stempel/Unterschrift Preisverhandlungen sind nur mit dem Bauherrn (SH Projekte) zu führen!
Leistungsverzeichnis  ROHBAUARBEITEN
Besondere Vertragsbedingungen 1. Baustelleneinrichtung a) Die im Angebot angegebenen Einheitspreise beinhalten den gesamten An- und Abtransport, Vorhaltung, Demontage und den gesamten Betrieb der notwendigen Baustelleneinrichtung, Gerüste, Schalungen, einschl. des Mitbenutzungsrechts für alle Nachfolgehandwerker, sowie aller sonstiger Nebenleistungen die für eine vertragsmäßige Erstellung des Bauvorhabens notwendig sind. Nachforderungen sind ausgeschlossen. b) Zur Baustelleneinrichtung gehören auch das Anlegen und Vorhalten aller erforderlichen Zufahrtswege, Baucontainer, Lagerplätze, etc. Diese sind auch anderen auf der Baustelle beschäftigten Firmen kostenlos zur Verfügung zu stellen. c) Kosten für Baustrom, Bauwasser, Bauschutt, etc. sind Leistungen des Auftragnehmers. Eine Umlage wird in den Vertragsunterlagen festgeschrieben. 2. Versicherungen Der Auftraggeber schließt für das Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung (1.000,00 _ Selbstbeteiligung) ab, deren Prämie anteilmäßig auf die beteiligten Auftragnehmer umgelegt wird. Die Höhe der Umlage wird in den Vertragsunterlagen festgeschrieben. 3. Personal Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber bei Auftragserteilung einen verantwortlichen Bauleiter. Dieser muss zur Entgegennahme von Anweisungen berechtigt sein und die Unternehmerpflichten gemäß Art. 61 BayBO erfüllen. 4. Gewährleistung Für die Gewährleistungsregelung gilt das BGB, der Gewährleistungszeitraum wird auf 5 Jahre und 6 Monate festgelegt. Für die Dauer der Gewährleistung wird ein Sicherheitseinbehalt von 5% in den Vertragsunterlagen festgelegt, der gegen eine Bankbürgschaft abgelöst werden kann. Es gelten die gesetzl. Vorschriften des BGB-Werkvertrages (§§631 ff). 5. Zahlungsbedingungen Abschlagszahlungen erfolgen innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung unter Abzug von 3% Skonto oder nach 30 Tagen rein Netto. Zahlungen von Schlussrechnungen erfolgen innerhalb von 18 Werktagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung und Abzug von 3% Skonto oder nach 30 Tagen rein Netto.  Skontierfristen beginnen jeweils mit Eingang der prüfbaren Rechnungsunterlagen. 6. Schlussbestimmungen Die evtl. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die vorstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" wurden gelesen und bestätigt. ___________________________________________________________                                                       (Ort, Datum) ______________________________________________________________                (Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des Bieters)
Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeine Beschreibung Die SH GmbH & C. Projektentwicklungs KG, Rathausplatz 3 in 84307 Eggenfelden beabsichtigt Am Eulenhorst 57 in 81827 München den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je acht Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage.
Allgemeine Beschreibung
05 Fundamenterdung
05
Fundamenterdung
Fundamenterder Es gelten folgende Vorsch Fundamenterder Es gelten folgende Vorschriften: DIN VDE Normen 0100- 540 und DIN 18014. Fundamenterder werden in das Betonfundament eingebettet und stehen deshalb mit der Erde großflächig in Berührung. Sie bestehen aus rund-und Bandstahl. Nach DIN VDE 0100-540 kann der Fundamenterder auch außerhalb des Gebäudefundamentes angeordnet sein. Deer Ringerder ist gemäß DIN 18014 ( siehe beiliegende Zeichnung) zu verlegen. Montagebeispiel bei "Ringerder": Die Ausführung des Fundamenterders erfolgt mit Bandeisen 30x3,5mm bzw. Rundstahl 10mm aus, Werkstoffnummer 1.4571 oder 1.4404. Der Fundamenterder ist mit den erforderlichen Anschlussfahnen für die Anbindung der Ableitungen zu versehen. Erdungsfestpunkte werden mit M12 Gewinde für alle Technikräume und Aufzugschächte vorgehalten. Die Montageanleitung des Fundament- und Ringerder gemäß DIN 18014 ist dringend einzuhalten. Nach Fertigstellung des Fundamenterders ist ein Messprotokoll und eine Bestandsdokumentation an den Auftraggeber zu übergeben. Hinweis: Erdung / Potentialausgleich Für jedes Gebäude ist entsprechend den VDEW-Richtlinien ein Fundamenterder zu errichten. Erreicht die Erdungsanlage gemäß DIN VDE 0100 bzw. DIN VDE 0141 nicht den gewünschten Erdausbreitungswiderstand, ist dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Auf die Errichtung einer flächenhaften Erdungsanlage ist zu achten. Die Verlegung des Fundamenterders erfolgt gemäß dem Baufortschritt in Teillängen. Die benötigten Verbindungselemente werden nicht gesondert vergütet. Die Anordung von Anschlussfahnen für den Äußeren und Inneren Blitzschutz / Potentialausgleich ist vor Errichtung abzustimmen. Sämtliche Anschlussfahnen sind in Edelstahl-Runddraht 10 mm auszuführen. Erdungsfestpunkte sind in Betonwänden und -stützen mit einer nichtrostenden Edelstahl-Anschlussplatte zu montieren. Alle Anschlussleitungen des Ringerders oder des Fundamenterders, die im Erdreich liegen, müssen aus nichtrostendem Edelstahl, Werkstoffnummer 1.4571 ausgeführt werden. Der Ringerder befindet sich im Erdreich (unter/neben der Bodenplatte). Laut DIN 18014 ist: "Der Ringerder außerhalb der Fundamente erdfühlig zu installieren" Werkstoffe für Ringerder: - Rundmaterial mit mindestens 10 mm Durchmesser - Bandmaterial mit mindestens 30 x 3,5 mm Das Material muss korrosionsfest aus nichtrostendem Edelstahl (Werkstoffnummer 1.4571) oder gleichwertig sein. Feuerverzinktes Material ist nicht zulässig. Laut DIN 18014 ist für den Potentialausgleich bei Blitzschutzanlagen und für EMV-Zwecke im Fundament ein Rund- oder Bandstahl zu verlegen und mit der Bewehrung und der Potentialausgleichsschiene zu verbinden. Nach DIN EN 62305-3 ist dies durch eine maximale Maschenweite von 10 x 10 m zu erreichen. Der Fundamenterder ist mit der Bewehrung in Abständen von 2 Metern dauerhaft elektrisch leitend zu verbinden. Anzuwenden sind Schweiß- oder Klemmverbindungen. Zu beachten: Verbindung der Fundamenterderteile: Schweißverbindungen mit Bewehrungsstäben sind nur mit Zustimmung zulässig. Die Bewehrungsstäbe sollten über eine Länge von mindestens 30 mm zusammengeschweißt werden. Für den Fundament und Ringerder sind alle Verbinder- und Befestigungsmaterialien miteinzukalkulieren und betriebsfertig zu installieren.
Fundamenterder Es gelten folgende Vorsch
05.01 Fundamenterder Flachbandstahl 30 x 3,5 mm, V4A Flachbandstahl 30 x3,5 mm in Edelstahl V4A, als Fundamenterder, Hochkant in das Betonfundament mit Abstandshaltern einlegen, Verbindungen mit der Bewehrung herstellen in Abständen von ca. 2 m, einschl. Anschluss-, Verbindungs- und Befestigungsmaterial.
05.01
Fundamenterder Flachbandstahl 30 x 3,5 mm, V4A
320,00
m
05.02 Ringerder, 10 mm in Edelstahl V4A Ringerder Runddraht, Durchmesser 10 mm, in Edelstahl V4A für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen, nach DIN EN 50164-2 umlaufend Gebäude, einschl. allen Befestigungs- und Verbindungsmaterial.
05.02
Ringerder, 10 mm in Edelstahl V4A
320,00
m
05.03 Zulage zu vor für das Herstellen von Anschlussfahnen Zulage zur vor für das Herstellen von Anschlussfahnen, Länge ca. 200 cm, einschl. Verbindungsmaterial.
05.03
Zulage zu vor für das Herstellen von Anschlussfahnen
8,00
Stk
05.04 Rundstahlerder für Ableitung in Ortbetonwand Rundstahlerder für die Ableitung in der Ortbetonwand für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen., nach DIN EN 50164-2, Leitungsdurchmesser 10 mm, Edelstahl nichtrostend, komplett mit allen Anschluss-, Verbindungs- und Befestigunghsmaterial.
05.04
Rundstahlerder für Ableitung in Ortbetonwand
110,00
m
05.05 Messung/ Dokumentation/ Abnahme Messung und  Kontrolle der verlegten Erdungsanlage/ Innerer Blitzschutz/ Potentialausgleich. Messung des Widerstandes der Gesamtanlage und der einzelnen Erdungen / PA-Anschlüsse mit Auflistung der gemessenen Widerstandswerte, Übergabe Prüfprotokoll mit Übersichtsplan, durch eine zertifizierte Stelle.
05.05
Messung/ Dokumentation/ Abnahme
P
1,00
Psch
05.06 Abnahmeprüfung innerer Blitzschutz/Potentialausgleich Abnahmeprüfung innerer Blitzschutz/Potentialausgleich durch einen Sachvertändigen.
05.06
Abnahmeprüfung innerer Blitzschutz/Potentialausgleich
P
1,00
Psch