Außenanlagen
Neubau von einem Mehrfamilienhaus (MFH 5) in Alfter
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 AUSSENANLAGEN
01
AUSSENANLAGEN
PROJEKTBESCHREIBUNG Alfter MFH 5 Projektbeschreibung - 53347 Alfter, Johannes-Reinarz-Weg 23 - 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, das Staffelgeschoss wird als Holzrahmenbau erstellt - das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach - Grundstücksfläche: 930m² - Gesamtwohnfläche: ca. 591 m² - Kubatur: ca. 2.340 m³, davon KG: ca. 180m³, davon Massivbau (EG+OG): ca. 1.440m³, davon STG in Holzrahmenbau ca. 720m³ - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus Planungsstand - Baugenehmigung liegt vor - Ausführungsplanung ist abgeschlossen Baubeginn - Beginn Rohbau: ca. Juni 2026 - Beginn Außenanlagen: ca. November 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN,PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf Zunächst wird das Feinplanum zur Herstellung der Pflanz- und Belagsflächen ausgeführt. Abschließend werden die Terrassen- und Rasenflächen hergestellt sowie die Bepflanzungen vorgenommen. Massen Pflasterfläche inkl. Rasenpflaster: ca. 170 m² Rollrasen: 380 m² Zeitabfragen _____ Arbeitstage Planum, Tragschichten, Pflasterarbeiten _____ Arbeitstage Pflanzarbeiten Personal Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter _____ Mitarbeiter Anzahl der maximal einsetzbaren Mitarbeiter _____ Mitarbeiter Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend. ________________________________________________________________ Umlagen - Sicherheitseinbehalt: 10,00 % - Gewährleistungseinbehalt 5,00 % - Bauleistungsversicherung, Bautoilette 0,70 % - Baustrom 0,15% - Bauwasser durch AN Anlagen zum Leistungsverzeichnis siehe anliegende Anlagenliste Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben. _____________________________ Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN,PERSONAL, UMLAGEN
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH 1. Vertragsbestandteile 1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender       Reihenfolge zugrunde: - das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag - das Angebot des Auftragnehmers - das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen - die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B - die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL) - die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht - sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe   und Bauteile - die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen   Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke - die jeweils gültige Baupreisverordnung - die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,   Massenberechnung etc. 1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht       kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen       Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der       Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die       Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten. 1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie       vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind. 2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,       d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig       ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht       besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten       die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten. 2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und       Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem       Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem       Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen       zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung. 2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.       Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur       Ausführung. 2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei       Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften       mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen       die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr       enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die       Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten       in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen. 2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis       bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im       Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine       Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)       dar. 2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor       Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der       Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu       unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen       Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum       werden nicht anerkannt. 2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder       der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer       Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen       einzusehen. 2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind       Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen       und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der       Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen. 2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der       Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;       weitere Ansprüche ausgeschlossen. 3. Tagelohnarbeiten 3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die       Bauleitung durchgeführt werden. 3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung       der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten       Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht       erfolgen. 4. Baustelleneinrichtung 4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,       einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen       für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für       entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die       Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. 4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das       Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten       beziehen. 4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während       der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten. 4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die       Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW       Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.       Name: _____________________ 4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,       Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist       die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser       Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des       betreffenden Unternehmers. 4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten       rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers. 4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und       berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der       einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.  5. Ausführungen 5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die       Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich. 5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer       gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des       Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung       verlangen. 5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige       Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur       Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist. 5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.       Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit       Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu       geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen       ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen. 5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die       örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für       die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene       Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten. 5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und       Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen       der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen. 6. Gewährleistung 6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für       Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338  10 Jahre und bei beweglichen Teilen,       die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB       (Abnahme) findet keine Anwendung. 6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem       Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des       Fehlens zugesicherter Eigenschaften. 7. Haftung 7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen       Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei. 7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für       jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages       verursachten Schadens. 7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen       Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei. 7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner       auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme       von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden       versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert       nachweisen. 7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften       sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten. 8. Vertragsstrafen       Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei       Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der       Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung       weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den       Auftraggeber treffen. 9. Ausführungsfristen 9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und       einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den       Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach       Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen. 9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen       verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der       Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung. 10. Abnahme       Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind       vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,       gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung. 11. Rechnung und Zahlung 11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und         Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb         von 14 Tagen. 11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein         entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen. 11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,         bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen. 11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in         Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser         Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst         werden. 11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz        oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten. 12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator 12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem         SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.         §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind         Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1. 12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und         Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und         berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der         Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer         sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der         Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle. 12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des         Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien         die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen         hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der         Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten         bleibt unberührt. 12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten         geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften         verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers         nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen. 13. Gerichtsstand Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart. Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt. _______________________, den ______________________ Ort                                                 Datum ____________________________________________ Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen der weiteren Projekte des Gesamtprojekts terraBuschkaulerFeld. Die Ausstattung und Bauweise der weiteren MFH´s ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den anderen Projekten finden Sie unten. Es wird eine Doppel- bzw. Dreifachvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss! terraBuschkaulerFeld Das terraBuschkaulerFeld ist ein Neubauprojekt mit insgesamt 5 Mehrfamilienhäusern. Internetseite: www.buschkauler-feld.de Übersicht Rohbaubeginn Beginn MFH 2-4      09.02.2026 Beginn MFH 1         ca. Mai 2026 Beginn MFH 5         ca. Juni Mai 2026 Alfter MFH 2-4 - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32 - 3 Mehrfamilienhäuser mit 5 Hauseingängen - 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss - die Gebäude sind unterkellert und haben Flachdächer - Gesamtwohnfläche: 3.440 m² - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus Alfter MFH 1 - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 27 - 9 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss - das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach - Gesamtwohnfläche: ca. 703 m² - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
ZTV AUSSENANLAGEN ZTV AUSSENANLAGEN Bei Beginn der Arbeiten ist mit der Bauleitung eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Bei der Bestandsaufnahme und Einweisung in die Bauarbeiten sind alle relevanten, erkennbaren zusätzlichen Punkte festzuhalten. Insbesondere sind angrenzende Flächen Dritter auf Schäden zu untersuchen und diese festzuhalten. Grundsätzlich sind bei allen Arbeiten die anfallenden Handarbeiten einzurechnen, soweit im LV keine gesonderte Position ausgewiesen wird. Der AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über den Verlauf vorhandener Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon etc.) zu informieren. Alle vorhandenen Einbauten wie Schieber, Schachtabdeckungen, Grenzsteine, Mauern, Leitungen, Überläufe, Stauwehre etc. sind gegen Beschädigungen zu sichern. Alle eingebauten Massen wie Oberboden, Kompost etc. sind durch Lieferscheine, Wiegekarten usw. nachzuweisen. Mehreinbau wird nicht vergütet, Mindereinbau wird abgezogen. Aufrechnungen der Massen gegeneinander sind nur bei Genehmigung durch den AG möglich. Alle Materialien werden gemäß LV als lose Masse abgerechnet. Die Kippgebühren gehen, wenn in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, zu Lasten des AN. Alle Schneidearbeiten an Pflaster, Kantensteinen etc. sind mit der Nassschneidemaschine auszuführen. Die Kosten für das Beischneiden sind einzurechnen, wenn im LV keine gesonderte Position ausgewiesen ist. Die Pflanzarbeiten werden im Anschluss der Bauarbeiten durchgeführt. Mögliche Beschädigungen an der bereits fertiggestellten Anlage gehen zu Lasten des AN und sind zu beseitigen. Eventuell notwendige Sicherungs- und Absperrmaßnahmen wie Absperrungen durch transportable Bauzäune, z.B. bei Pflegemaßnahmen an Bäumen, sind ggf. einzurechnen. Die angegebenen Mengen dienen zur Kalkulation. Die Mengen sind eigenständig zu überprüfen. Eine Ortsbesichtigung ist jederzeit Zeit ohne die Zustimmung des Auftraggebers möglich. Das Grundstück ist frei zugänglich. Die Mengenermittlung des AG wird vor Vertragsunterzeichnung übergeben.
ZTV AUSSENANLAGEN
02 Vor- und Erdarbeiten
02
Vor- und Erdarbeiten
Vorbemerkung Durch den AN Erdbau wird ein Planum für Belagsflächen wie folgt hergestellt: - Flächen auskoffern, Planum herstellen und verdichten - zulässige Abweichung von der Sohle +/- 2cm - Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, mit Verdichtungsnachweis, nach ZTV E-StB- M 3 - Tiefe: 0,38m unterhalb der späteren OK Belag Durch den AN Erdbau wird ein Planum für Oberboden wie folgt hergestellt: - Aushub und Modellierung der Gartenflächen - Höhentoleranz: < 3,0cm (+/- 1,5cm)
Vorbemerkung
02.__.0001 Feinplanum, Rasenflächen Feinplanum für Rasen- und Pflanzfläche herstellen, zulässige Abweichung von der Ebenheit 2 cm gemäß DIN 18916, Anschlüsse an Kanten, Einfassungen, Wege- und Platzbeläge oberflächengleich, Steine von mehr als 2cm Durchmesser, Unrat, Unkrautund schwer verrottbare Pflanzenteile aufnehmen, abfahren und beseitigen, einschließlich anfallender Deponiegebühr.
02.__.0001
Feinplanum, Rasenflächen
432,00
02.__.0002 Feinplanum, Belagsflächen Feinplanum für Belagsflächen herstellen, Untergrundverdichten, für Belagsflächen (Wege und Terrassen), zulässige Abweichungvon der Sollhöhe +/- 2cm, Verformungsmodul mind. EV245MPa, mit Verdichtungsnachweis, nach ZTV E-StB- M 3.
02.__.0002
Feinplanum, Belagsflächen
128,00
03 Landschaftsbauarbeiten
03
Landschaftsbauarbeiten
03.__.0001 Vert.Schutzschicht Noppenbahn Vertikale Schutzschicht als Schutz der Sockelabdichtung mitdem Einbringen des Spritzschutzstreifens und Unterbaus,umlaufend um das Gebäude fachgerecht einbauen und gegen Abrutschen sichern. Material: vlieskaschierte Noppenbahn Schichtdicke: 8mm, Rollenbreite: 80cm Einschließlich sämtlicher Zuschnitte.
03.__.0001
Vert.Schutzschicht Noppenbahn
67,00
m
03.__.0002 Spritzschutzstreifen Spritzschutzstreifen entlang der Gebäudewand, wie imAußenanlagenplan dargestellt herstellen, inkl. Tiefbord und Verfüllung mit Rollkies auf geeignetem Vlies(ca. 120g/qm) mehrschichtig ausbringen und am Randhochziehen. Rollkies - gewaschener Rollkies: 16/32 - Streifenbreite: 40 m - Schichtdicke: 20 cm Tiefbord Maße: 30 cm hoch, 100 cm lang, 8 cm breit - Oberfläche: grau, glatt, mit einseitiger Fase - höhen- und fluchtgerecht auf herzustellendes Magerbetonfundament (Beton C 12/15, 20 cm stark) setzen - inkl. dem Schneiden von erforderlichen Passstücken an Richtungsänderungen und Anschlüssen an Bestandsvorgaben - Fugenbreite an den Stößen max. 5 mm
03.__.0002
Spritzschutzstreifen
46,00
m
03.__.0003 Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen Platten für Terrasse liefern und auf 3 cm starkem, verdichteten Splittbett 0/5mm verlegen inkl. HerstellungTragschicht aus Natursteinschotter. Platten fachgerecht mit einer Fugenbreite von 5,5mm (+/-1mm)verlegen, mit Splitt 1/3 (gebrochen) einkehren und auf fertigerHöhe abrütteln. Höhenabweichungmax. 2mm. Verlegearbeiten einschließlich aller Nebenarbeiten. Platten wechselweise aus mehreren Paketen entnehmen.Die Platten sind im Plattenmaß ohne Schneidearbeiten und ohne Einfassung mit Tiefborden auf derTerrassenfläche zu verlegen. Produkt: Metten Cubus Spring Hersteller: Metten Stein+Design GmbH & Co. KG Größe:60cm x 30cm x 8cm Farbe: mittelgrau Verlegemuster: Kreuzfugenverlegung Natursteinschotterals Tragschicht für die Plattenflächeliefern, profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten. Schichtstärke (verdichtet): 25 cm Korngröße: 0/32 Verdichtungsgrad DPr 103 %, Verformungsmodul EV2 min. 120MN/qm. Das Planum darf an keiner Stelle um mehr als ± 20mm von derNennhöhe abweichen.
03.__.0003
Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen
42,00
03.__.0004 Betonpflaster liefern und einbauen - Erschließungswege wie Vorposition, jedoch: Produkt: Metten Cubus Spring Hersteller: Metten Stein+Design GmbH & Co. KG Größe:60cm x 30cm x 8cm Farbe: anthrazit Verlegemuster: Kreuzfugenverlegung inkl. Einfassung mit Tiefborden Die Zuwegung ist barrierefreie herzustellen und erhält an technisch erforderlichen Bereichen Entwässerungsrinnen. Lieferung und Einbau der Entwässerungsrinnen wird gesondert vergütet. Die Zuwegung hat z.T. ein Gefälle von 5%.
03.__.0004
Betonpflaster liefern und einbauen - Erschließungswege
12,00
03.__.0005 Betonpflaster liefern und einbauen - Pflasterstreifen wie Vorposition, jedoch: beidseitig seitlich mit Betonrücken Verlegung quer, hintereinander Herstellung von 2 Fahrspuren je Stellplatz mit 60cm Breite, inklusive Schotter zwischen den Fahrspuren. Anzahl Stellplätze: 8 Stück, davon einer behinderten gerecht
03.__.0005
Betonpflaster liefern und einbauen - Pflasterstreifen
34,00
03.__.0006 Betonpflaster liefern und einbauen - PKW-Stellplatz wie Vorposition, jedoch: Herstellung eines barrierefreien PKW-Stellplätzes (Stellplatz Nr. 6 gemäß Außenanlagenplan). Produkt: Metten Cubus Spring Hersteller: Metten Stein+Design GmbH & Co. KG Größe:60cm x 30cm x 8cm Farbe: anthrazit Verlegemuster: Halbverband Lieferung und Einbau der Entwässerungsrinnen wird gesondert vergütet.
03.__.0006
Betonpflaster liefern und einbauen - PKW-Stellplatz
20,00
03.__.0007 Beton-Rasenpflaster liefern und einbauen Herstellen von PKW-Stellplätzen aus Rasengittersteinen, inkl. herstellung und höhengerechter Profilierung des Bodens zwischen den Rassengittersteinen, Fläche mit Raseneinsaat versehen, inkl. Herstellung des erforderlichen Unterbaus. Anzahl Stellplätze: 9 Stück, davon einer behinderten gerecht Angebotenes Material Rassengittersteine:
03.__.0007
Beton-Rasenpflaster liefern und einbauen
45,00
03.__.0008 Fahrradstellplätze Fahrradstellplatz für 8 Fahrräder inkl. erforderlichem Unterbau herstellen. Material: wie Erschließungswege Liefern und Einbauen der Fahrradbügel wird gesondert vergütet.
03.__.0008
Fahrradstellplätze
12,00
03.__.0009 Müllplatz mit Doppelstabmattenzaun Herstellen eines Müllplatzes mit den Abmessungen (ca. 1,5m x ca. 2,8m) bestehend aus: 4-seitige Einfassung aus Doppelstabmattenzaun mit eingeflochtenem Sichtschutz ca. 1,8 m hoch. Tor lichte Breite Breite 1,2 m mittig vor Müllplatz Türen: abschließbar Farbe: anthrazitgrau Angebotenes Produkt: Material und Unterbau gemäß Pos. Erschließungswege. Der Müllplatz mit muss geeignet sein; um die folgenden Mülltonnen aufzunehmen: 2 x 240 Liter Restmüll 2 x 240 Liter Gelbmüll 1 x 240 Liter Papiermüll 1 x 240 Liter Biomüll
03.__.0009
Müllplatz mit Doppelstabmattenzaun
1,00
psch
03.__.0010 Mutterboden 0,2m für Pflanzflächen liefern, verteilen und andecken.Oberbodenmaterial frei von sichtbaren Verunreinigungen, arman Steinen, frei von Wurzelwerk und Ästen mit Durchmesserüber 2 cm. Oberboden in die Pflanzflächen locker,ohne Verdichtungen des Untergrundes und des Oberbodens,einbringen. Anschlüsse an angrenzende Beläge 2 cm unter Oberkante. Abweichung von Sollhöhe +/- 2cm. Schichtstärke: 0,2m
03.__.0010
Mutterboden 0,2m
12,00
03.__.0011 Rasenerde 0,1m für Rasenflächen liefern, verteilen und andecken. Anschlüsse an angrenzende Beläge 2 cm unter Oberkante. Abweichung von Sollhöhe +/- 2cm. Schichtstärke: 0,1m
03.__.0011
Rasenerde 0,1m
38,00
04 Entwässerungsarbeiten
04
Entwässerungsarbeiten
04.__.0001 Entwässerungsrinne, PKW-befahrbar ACO-Drain-Entwässerungssrinne für Niederschlagswasser nach DIN 19580 mit Gefälle, Gitterrost aus verzinktem Stahl, PKW-befahrbar, mit Rahmen aus verzinktem Winkelstahl mit Arretierring für senkrechten Abgang mit Steckmuffe mit Endstirmwand; Rinnenteile auf 20 cm Beton C12/15 einbauen Einbauort: Stellplatz Nr. 6
04.__.0001
Entwässerungsrinne, PKW-befahrbar
3,50
m
04.__.0002 Entwässerungsrinne, begehbar wie Vorposition, jedoch nicht befahrbar sondern begehbar Einbauort: Zuwegungen, Terrassen EG
04.__.0002
Entwässerungsrinne, begehbar
14,50
m
04.__.0003 Entwässerungsrinnen anschließen Anschluss der Entwässerungsrinnen gemäß Vorpositionen an vorhandene Entwässerungsleitungen, mit KG-Rohr DN 100, inkl. erforderlicher Formteile und Erdarbeiten, Rohrlänge bis 1,0 m Abrechnung pro Stück anzuschließende Entwässerungsrinne
04.__.0003
Entwässerungsrinnen anschließen
8,00
St
05 Einrichtungsgegenstände
05
Einrichtungsgegenstände
05.__.0001 Sandkasten Herstellung eines Sandkastens inkl. Einfassung mit Fallschutz-Randsteinen, Größe ca. 2 m x 2 m inkl. Lieferung des Spielsandes
05.__.0001
Sandkasten
1,00
St
05.__.0002 Kleinkinderspielgerät Lieferung und Montage einer Kleinkinder-Wippe der Fa. HST Spielgeräte oder glw. (z.B. Federspielgerät "Motorrad") Angebotes Produkt:
05.__.0002
Kleinkinderspielgerät
1,00
St
05.__.0003 Sitzbank liefern und fachgerechte Montage einer Sitzbank inkl. erforderlicher Fundamente. Material Unterkonstruktion: Stahl Material Auflage: Holz behandelt, wetterfest lasiert Breite: ca. 2000mm Höhe: ca. 800mm Sitztiefe: 400mm Sitzhöhe: 460mm Befestigungsart: aufdübeln auf Fundament Angebotenes Produkt:
05.__.0003
Sitzbank
1,00
St
05.__.0004 Pflanzkübel Pflanzkübel als Sichtschutz zwischen den Dachterrassen liefern inkl. Bepflanzung. Länge Pflanzkübel jeweils ca. 2,20m Angebotenes Fabrikat Pflanzkübel: Angebotene Bepflanzung:
05.__.0004
Pflanzkübel
2,00
St
05.__.0006 Fahrradbügel liefern und einbauen liefern und fachgerecht in herzustellende Punktfundamente einzubetonieren. Material: Stahl, feuerverzinkt Außenmaß: Flachstahl 50mm Wandstärke: 12mm Gesamthöhe: 1200mm Höhe über Flur: 850mm Breite: 1000mm Ausführung: ohne Knieholm Korrosionsschutz: Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461, Beschichtung: Anthrazitgrau Inkl. sämtl. Zubehör Produkt: Planus, Fa.TK Absperrtechnik oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
05.__.0006
Fahrradbügel liefern und einbauen
5,00
St
06 Einfriedung
06
Einfriedung
06.__.0001 Zauntor liefern und einbauen Zauntore an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Gehwegliefern liefern und einbauen, 1-flügelig, Metallrahmen und Geflechtfüllung Höhe: 100 cm Breite (lichte Weite): 100 cm Farbe: anthrazit Vorrüstung für Profilzylinder Hinweis: An die Tore wird kein Zaun angeschlossen. Die Tore werden in die Hecke integriert.
06.__.0001
Zauntor liefern und einbauen
3,00
St
07 Pflanzarbeiten
07
Pflanzarbeiten
07.__.0001 Hecken- und Rasenflächen fräsen Vegetationsflächen vor Bodenauftrag durch kreuzweises undtiefgründiges Fräsen lockern. Steine über 5cm, Unrat, Wurzeln,Unkraut und schwer verrottbare Pflanzenteile aufnehmen ladenund abfahren, einschließlich Kippgbühren. Handarbeit im Bereich von Wegen, Einfassungen etc. Lockerungstiefe: 20 - 30cm
07.__.0001
Hecken- und Rasenflächen fräsen
63,00
07.__.0002 Rindenmulch Heckenpfanzung liefern und in einer Höhe von mind. 8cm einbauen und auf derPflanzfläche verteilen, inkl. Stickstoff-Ausgleichsdüngung. Qualität: 0 / 20
07.__.0002
Rindenmulch Heckenpfanzung
5,00
07.__.0003 Rollrasen inkl. Fertigstellungspflege liefern, abladen und auf unverformtem und feuchtem Planum fachgerecht verlegen. Der Rollrasen ist höhengleich mit denangrenzenden Einfassungen, Rasenkanten, Platten undBelägen einzubauen und diagonal zur Verlegerichtungabzuwalzen. Abschließend intensive Beregnung durchführen.Es ist ausschließlich Rollrasen, welcher auf Sandböden bzw.schwach humosen Sandböden gezogen wurde, zu verwenden. inkl. Fertigstellungspflege, wässern, mähen, etc. Hinweis: Die Spiel- und Begegnungsfläche wird ebenfalls mit Rollrasen belegt. Die Fläche ist in dieser Position enthalten.
07.__.0003
Rollrasen inkl. Fertigstellungspflege
432,00
07.__.0004 Liguster Hecke inkl. Fertigstellungspflege Liguster (Ligustrum vulgare) als Heckenpflanze, Ballenware, liefern und fachgerecht einpflanzen. Höhe: ca. 1,20 - 1,50 m inkl. Fertigstellungspflege, wässern, etc.
07.__.0004
Liguster Hecke inkl. Fertigstellungspflege
121,00
m
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten dürfen nur aufausdrückliche Anordnung durchden AG durchgeführt werden. Die Stundenlohnzettel sindtäglich in doppelter Ausfertigung, vollständig ausgefüllt mitVor- und Zunamen der ausführenden Mitarbeiter sowiederen Qualifikation, Fachkraft oder Hilfskraft, derzuständigen Bauleitung zur schriftlichen Anerkennungvorzulegen und mit der Schlussrechnung einzureichen. Stehzeiten und zwischenzeitlicher Abzug von Geräten undMaschinen werden nicht vergütet. Bezahlt werden nur dieangeordneten und tatsächlich geleisteten Stunden ohneBerücksichtigung der An- und Abfahrtswege, sowieArbeitspausen. Ferner ist in den Preisen das Vorhalten erforderlicher Geräte und Werkzeuge enthalten. Die eingesetzten Einheitspreise verstehen sich einschließlich aller Zuschläge, bei Geräten und Maschineneinschließlich Bedienung.
Vorbemerkungen
08.__.0001 Facharbeiter Stunden eines Facharbeiters
08.__.0001
Facharbeiter
E
1,00
h
08.__.0002 Helfer Stunden eines Helfers
08.__.0002
Helfer
E
1,00
h