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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
AUSSENANLAGEN
AUSSENANLAGEN
PROJEKTBESCHREIBUNG Alfter MFH 2-4
Projektbeschreibung
- 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32
- 3 Mehrfamilienhäuser mit 5 Hauseingängen
- 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- die Gebäude sind unterkellert und haben Flachdächer
- Grundstücksgröße: 3.574m²
- Gesamtwohnfläche: 3.440 m²
- Kubatur: ca. 20.400m³, davon KG und TG ca. 7.770m³
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Baubeginn
- Beginn Rohbau: 09.02.2026
- Beginn Außenanlagen: ca. November 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf
Die drei Mehrfamilienhäuser teilen sich einen Innenhof, der größtenteils auf dem Dach der Tiefgarage angelegt ist. Auf dem Dach der Tiefgarage ist ein Retentionsdach vorgesehen.
Die Arbeiten an den Außenanlagen beginnen hinter Haus 3, gefolgt von den Bereichen hinter den Häusern 2 und 4. Danach werden die Arbeiten vor den Häusern durchgeführt. Abschließend werden die Arbeiten auf dem Dach der Tiefgarage ausgeführt.
Gleichzeitig finden die Innenausbauarbeiten statt, weshalb die Zugänglichkeit zu den Hauseingängen sichergestellt werden muss. Das Gerüst für die Gebäude 2 und 3 wurde bereits abgebaut, während sich Haus 4 in der finalen Bauphase befindet.
Massen
Pflasterfläche: ca. 410 m²
Retentionsfläche: ca. 1.030 m²
Rollrasen: 1.335 m²
Zeitabfragen
_____ Arbeitstage Lieferung L-Steine (insbesondere Sonderteile)
_____ Arbeitstage Gärten: Planum, Tragschichten, Pflasterarbeiten
_____ Arbeitstage Tiefgarage: Herstellung Retentionsdach, Planum, Tragschichten, Pflasterarbeiten
_____ Arbeitstage Pflanzarbeiten
Personal
Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter _____ Mitarbeiter
Anzahl der maximal einsetzbaren Mitarbeiter _____ Mitarbeiter
Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen:
ausschreibung@terra-colonia.de
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
________________________________________________________________
Umlagen
- Sicherheitseinbehalt: 10,00 %
- Gewährleistungseinbehalt 5,00 %
- Bauleistungsversicherung 0,70 %
- Baustrom 0,15%
- Bauwasser durch AN
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
siehe anliegende Anlagenliste
Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
_____________________________
Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH
1. Vertragsbestandteile
1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender
Reihenfolge zugrunde:
- das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag
- das Angebot des Auftragnehmers
- das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
- die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
- die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL)
- die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht
- sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe
und Bauteile
- die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen
Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke
- die jeweils gültige Baupreisverordnung
- die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,
Massenberechnung etc.
1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht
kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen
Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der
Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die
Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten.
1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie
vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind.
2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig
ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht
besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten
die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten.
2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und
Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem
Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen
zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung.
2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.
Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur
Ausführung.
2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei
Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften
mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen
die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr
enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die
Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten
in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen.
2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis
bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im
Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)
dar.
2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor
Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der
Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu
unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen
Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum
werden nicht anerkannt.
2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder
der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen
einzusehen.
2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind
Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen
und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der
Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen.
2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der
Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;
weitere Ansprüche ausgeschlossen.
3. Tagelohnarbeiten
3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die
Bauleitung durchgeführt werden.
3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung
der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten
Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht
erfolgen.
4. Baustelleneinrichtung
4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,
einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen
für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für
entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die
Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das
Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten
beziehen.
4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während
der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten.
4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die
Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW
Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.
Name: _____________________
4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,
Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist
die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser
Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des
betreffenden Unternehmers.
4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten
rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers.
4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.
5. Ausführungen
5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die
Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich.
5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer
gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des
Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung
verlangen.
5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige
Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur
Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist.
5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.
Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit
Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu
geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen
ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen.
5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die
örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für
die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene
Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten.
5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und
Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen
der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für
Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338 10 Jahre und bei beweglichen Teilen,
die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB
(Abnahme) findet keine Anwendung.
6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem
Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen
Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei.
7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für
jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages
verursachten Schadens.
7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei.
7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner
auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden
versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert
nachweisen.
7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten.
8. Vertragsstrafen
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei
Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der
Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den
Auftraggeber treffen.
9. Ausführungsfristen
9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und
einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den
Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach
Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen.
9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen
verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der
Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung.
10. Abnahme
Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind
vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,
gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
11. Rechnung und Zahlung
11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb
von 14 Tagen.
11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein
entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen.
11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen.
11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in
Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser
Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz
oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten.
12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator
12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem
SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.
§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind
Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1.
12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der
Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer
sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der
Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle.
12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des
Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien
die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen
hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der
Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten
bleibt unberührt.
12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten
geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers
nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen.
13. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.
Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt.
_______________________, den ______________________
Ort Datum
____________________________________________
Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen der weiteren Projekte des Gesamtprojekts terraBuschkaulerFeld.
Die Ausstattung und Bauweise der weiteren MFH´s ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den anderen Projekten finden Sie unten.
Es wird eine Doppel- bzw. Dreifachvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss!
terraBuschkaulerFeld
Das terraBuschkaulerFeld ist ein Neubauprojekt mit insgesamt 5 Mehrfamilienhäusern.
Internetseite: www.buschkauler-feld.de
Übersicht Rohbaubeginn
Beginn MFH 2-4 09.02.2026
Beginn MFH 1 ca. Mai 2026
Beginn MFH 5 ca. Juni Mai 2026
Alfter MFH 1
- 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 27
- 9 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach
- Gesamtwohnfläche: ca. 703 m²
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Alfter MFH 5
- 53347 Alfter, Johannes-Reinarz-Weg 23
- 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, das Staffelgeschoss wird als Holzrahmenbau erstellt
- das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach
- Gesamtwohnfläche: ca. 591 m²
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
ZTV AUSSENANLAGEN Flächen für Materiallagerungen sind sehr begrenzt vorhanden,
der AN muss davon ausgehen, dass Materiallieferungen
nur peu á peu erfolgen können.
Hinweis:
Ein Großteil der Arbeiten findet auf der Tg-Decke statt.
Zur Veranschaulichung liegt der Ausschreibung ein Übersichtsplan bei,
aus dem der Umfang der Tiefgarage entnommen werden kann.
Die Tg-Decke ist eingeschränkt befahrbar, sie wurde mit einer Ausbaulast
von 1.600 kg/m² und einer Nutzlast von 500 kg/m² bemessen.
ZTV AUSSENANLAGEN
1 Erdbau
1
Erdbau
1._.01 Rohplanum für Pflanz- und Rasenflächen herstellen Rohplanum für Pflanz- und Rasenflächen herstellen
- nur für Flächen außerhalb der Tiefgarage
- gefällegerecht nach DIN 18 035 Teil 4
- vor dem Aufbringen der Vegetationsschicht
- kreuzweise lockern durch Aufreißen (Tiefe 30 cm,
Abstand der
Aufreißer max. 30 cm)
- Steine und Fremdkörper ab 5 cm Durchmesser,
Wurzelunkräuter und schwer verrottbare Pflanzenteile
sind
abzulesen und abzufahren (incl. Entsorgungsgebühr)
- Bodenklasse 2 bis 5 gem. DIN 18 300
- Abweichung von der Sollhöhe max. 5 cm
- Abweichung von der Ebenheit +/- 5 cm unter der
4m-Latte
- incl. Erdmassenausgleich +/- 10 cm (incl. zu lief.
Material)
- für erforderliche Handarbeit im Bereich von
Bestandsbäumen,
Gebäuden, Grenzen und anderen Festpunkten sowie im
hängigen
Gelände wird kein Zuschlag gewährt
- Abrechnung nach m² gestalteter Oberfläche
1._.01
Rohplanum für Pflanz- und Rasenflächen herstellen
900,00
m2
1._.02 Anstehenden Boden abtragen, laden, abfahren, entsorgen anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren
- mit den Erd- und Rohbaugewerken wurde eine
Übergabehöhe von 40 cm
unter späterer Gelände-OK vereinbart,
diese Position beinhaltet Erdmassen, die abweichend
von dieser Vereinbarung vom AN zusätzlich abgetragen
und entsorgt oder umgelagert werden müssen
- Material: entsprechend den früheren Bodenklassen 1-5
gem. DIN 18 300
- Aushubmaterial gemäß Bodengutachten, BM-0
- aus den Abtragsprofilen im Bereich von geplanten
Belagsflächen
- Abtragsstärke 0 - 50 cm
- profilgerecht lösen, laden und fördern
- bei Schadstoffverdacht in getrennte Haufwerke
aufsetzen und abdecken,
der AG wird dann entsprechende Beprobungen veranlasse
- Abrechnung nach dem festen Raummaß des tatsächlich
ausgebauten
Bodens, zudem hat sich der AN die Schichtstärke und
die ausgebauten
Mengen durch die Bauleitung bestätigen zu lassen
- der neu entstehende Baugrund darf im nassen Zustand
nicht befahren
werden
1._.02
Anstehenden Boden abtragen, laden, abfahren, entsorgen
50,00
m3
1._.03 Anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren, Einfassungen anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren
- Aushub für Pflasterzeilen und Bordsteine,
Abrechnungen 0,15 m³/lfdm bei Einzeilern,
0,25 m³/lfdm bei Bordsteinen und Zweizeilern,
0,35 m³/lfdm bei Dreizeilern
- Material seitlich lagern und zur Hinterfüllung wieder
einbauen und
verdichten, verdrängtes Material abfahren wie
Vorpositionen
- sonst wie Pos. 1.1.2
1._.03
Anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren, Einfassungen
70,00
m3
1._.04 Anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren, Handarbeit anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren,
Handarbeit
- anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren
- Boden in Handarbeit lösen entlang Gebäuden od.
anderen Hindernissen,
im Wurzelbereich bestehender Bäume sowie in Bereichen
zwischen
Leitungstrassen, in denen maschinelle Arbeit nicht
möglich ist
- maximale Abrechnungsbreite: 50 cm ab dem Hindernis
gerechnet
- diese Position wird nur auf besondere Anordnung der
Bauleitung vergütet
- sonst wie Pos. 1.1.2
1._.04
Anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren, Handarbeit
10,00
m3
1._.05 Boden unbelastet entsorgen, minimale organ. Bestandteile Boden unbelastet entsorgen, minimale organ.
Bestandteile
- unbelasteten Boden ohne Schadstoffbelastung,
Homogenbereich A-C von Zwischenlager laden, fördern
und entsorgen
- Gebühren für die Entsorgung trägt der AN und sind in
den E.P. einzurechnen - die Entsorgung ist
nachzuweisen
- abgerechnet wird die lose Menge am Zwischenlager nach
Wiegeschein
1._.05
Boden unbelastet entsorgen, minimale organ. Bestandteile
160,00
t
1._.06 Füllboden unter Vegetationsflächen Füllboden unter Vegetationsflächen
- Füllboden liefern und einbauen, zB unter späteren
Vegetationsflächen oder auch Belagsflächen in
Bereichen, in denen der
Gesamtaufbau höher als die erforderlichen
Schichtstärken von Oberboden
oder Frostschutzkies ist
- Boden auftragen zur Geländemodellierung
- Material: Unterboden, kiesig, verdichtungsfähig,
nicht bindig,
Bodengruppe 2 und 4 nach DIN 18 915
- Einbau bis 40 cm Stärke, in Schichten von max. 20 cm
- unter späteren Vegetationsschichten standfest
verdichten
1._.06
Füllboden unter Vegetationsflächen
275,00
m3
1._.07 Oberboden liefern und einbauen Oberboden liefern und einbauen
- Bodengruppe 2 und 4, DIN 18915,
dunkles, anmooriges Material wird nicht angenommen
- weitgehend frei von Unkräutern, Wurzelrhizomen und
Steinen über 3 cm Durchmesser
- Einbau in Strauchgruben: 60 cm,
in Heckengräben: 60 cm,
in Pflanzflächen: 40 cm
in Rasenflächen: 20 cm
- oder zur Ergänzung bereits humisierter Flächen nach
Bedarf,
Einbaustärken zwischen 0 und 40 cm
- Einbau zum großen Teil auf Tg-Decke
1._.07
Oberboden liefern und einbauen
G
481,00
m3
1._.08 Intensivsubstrat i-schwer OPTIGRÜN-Intensivsubstrat i-schwer liefern und einbauen
- als Vegetationstragschicht für Intensivbegrünungen,
auf Dachflächen mit ho her Tragfähigkeit,
strukturstabilisiert für breites Pflanzenspektrum
geeignet,
liefern und auf die natürlich verdichtete Schichthöhe
einbauen wie Vorposition
- Der materialbezogene Verdichtungsfaktor beträgt:
- allgemein: ca. 1,30
- bei pneumatischem Einbau: ca. 1,32
(bei ca. 80 m mittlerer Schlauchlänge)
und ist einzukalkulieren.
- Kenndaten:
Gesamtporenvol.: > 60-75 Vol%
max. Wasserkap.: > 45 Vol%
Salzgehalt: < 2,5 g/l
organ. Substanz: < 90 g/l
pH-Wert: 6,0-8,5
Gewicht wassergesättigt: ca. 1490-1560 kg/m³
Verfügt über eine Europäische Technische Bewertung
(ETA- 13/0557) als Bestandteil der
Optigrün-Systemlösungen.
- Sonstige Kenndaten haben den Anforderungen der
FLL-Richtlinien bzw. der ÖNORM L 1131 zu
entsprechen.
Bei Produktalternativen ist dem Angebot zur Prüfung
der Materialgleichwertig keit ein Prüfzeugnis
eines unabhängigen Prüfinstituts beizufügen, aus dem
alle geforderten Kennwerte ersichtlich sind.
1._.08
Intensivsubstrat i-schwer
A
250,00
m3
1._.09 gesiebten Oberboden liefern und einbauen gesiebten Oberboden liefern und einbauen
- gesiebtes, steinfreies Material
- als Ergänzung besteh. Humusschichten
- Auftragsstärke: 5-10 cm, oberflächlich einarbeiten
1._.09
gesiebten Oberboden liefern und einbauen
20,00
m3
1._.10 Zuschlag für Oberbodeneinbau in Hochbeete Zuschlag für Oberbodeneinbau in Hochbeete
- Zuschlag zu den betreffenden Vorpositionen für den
erhöhten Aufwand für den Einbau des Oberbodens in
Hochbeete/Pflanzkästen
- der Zuschlag wird gewährt, wenn die Einfassung der
Pflanzfläche um
mind. 30 cm über dem umgebenden Gelände liegt
1._.10
Zuschlag für Oberbodeneinbau in Hochbeete
8,00
m3
1._.11 Baumgruben ausheben (3 x 3 m) Baumgruben ausheben
- für zu liefernde Solitärbäume
- Maße: 3,0 x 3,0 x 1,0 m
- Aushub unterhalb des Übergabehorizonts,
somit Aushub von ca. -0,4 bis - 1,0 m Tiefe
- Aushubmaterial laden, abfahren und fachgerecht
entsorgen (incl. aller
anfallenden Gebühren)
- Sohle der Pflanzgrube mind. 30 cm tief lockern
- Verfüllung der unteren 20 cm mit lockerem
Aushubmaterial,
der oberen 80 cm mit Baumgrubensubstrat:
- aus 30 % zu lieferndem Oberboden
(Anforderungen wie Pos. 1.1.7:
- Boden gem. Bodengruppe 2 und 4 nach DIN 18 915
- mit mind. 4-6 Gewichts-% organischer Substanz,
weitgehend frei von Unkräutern und Wurzelrhizome
sowie Steinen über 3 cm Durchmesser
- dunkles, anmooriges Material wird nicht angenommen)
15 % zu lieferndem Kompost (entsprechend den
"Gütebestimmungen für Mulchstoffe und
Komposte im Landschaftsbau"),
mit einem C:N-Verhältnis von max. 25:
20 % zu lieferndem kalkfreiem Brechsand 0/4
25 % durchlässigem Wandkies 0/32,
10 % Lava 2/32,
- Strukturverbesserer mit Spurenelementen zusetzen
(250 g/m3, Richtqualität: Bio-Algeen o.glw.)
- organ. NPK-Dünger zusetzen (500 g/m3,
Nährstoffverhältnis 7:7:7, Richtqualität: Engelhardt¦
Gartendünger o.glw.)
- Bestandteile gleichmäßig mischen oder als fertige
Mischung anliefern
- Einbau in Baumgruben 3,0 x 3,0 in den oberen 80 cm
- Abrechnung nach fester, eingebauter Masse
(Auflockerungskoeffizient 25 % nach 4 Wochen Setzung)
1._.11
Baumgruben ausheben (3 x 3 m)
10,00
St
1._.12 Heckengräben ausheben Heckengräben ausheben
- Heckengräben idR. 0,6 m breit u. 0,6 m tief,
jedoch in der Regel ab Übergabehorizont -0,4 m oder
Aufbau ab Filtervlies
in unterbauten Bereichen
- Aushubmaterial seitlich einbauen
- Verfüllung mit Oberboden wird über Pos. 1.1.7.
abgerechnet
1._.12
Heckengräben ausheben
330,00
m
1._.13 Pflanzgruben ausheben Pflanzgruben für Kletterpflanzen ausheben
- Pflanzgruben idR. 0,5 x 0,3 x 0,4 m
- Aushubmaterial seitlich einbauen
- Verfüllung mit Oberboden wird über Pos. 1.1.7.
abgerechnet
1._.13
Pflanzgruben ausheben
159,00
St
2 Gründung, Unterbau
2
Gründung, Unterbau
2._.01 Rohplanum für befestigte Flächen gefällegerecht herstellen Rohplanum für befestigte Flächen gefällegerecht
herstellen
- nur für Flächen außerhalb der Tg-Decke
- gem. ZTVE-Stb 94/97 bzw. ZTV SOB_Stb 04
- Verdichtungsgrad DPR 97 % - Verformungsmodul EV2
mind. 45 MN/m²,
alle Verdichtungsarbeiten sind erschütterungsarm
durchzuführen
- Abweichung von der Sollhöhe max. 3 cm,
Abweichung von der Ebenheit +/- 3 cm unter der
4-m-Latte
- incl. Erdmassenausgleich +/- 10 cm
- für erforderliche Handarbeit im Bereich von Gebäuden,
anderen Festpunkten sowie im hängigen Gelände wird
kein Zuschlag gewährt
- Abrechnung nach qm gestalteter Oberfläche
- Position gilt nur außerhalb unterbauter Flächen
2._.01
Rohplanum für befestigte Flächen gefällegerecht herstellen
80,00
m2
2._.02 Rammsondierung durchführen Rammsondierung durchführen
- nur außerhalb der Tg-Decke
- Künzelstabversuch mit leichter Sonde
(Spitzenquerschnitt 5 cm²)
nach DIN 4094
- zur Überprüfung des Verdichtungsgrads des übergebenen
Baugrunds
- Ausführung incl. Auswertung der Ergebnisse und
Vorlage eines Prüfprotokolls durch ein unabhängiges
Prüfinstitut,
Standorte der Versuche in Absprache mit der Bauleitun
- Anforderungen: mind. 15 Schläge (in Einzelfällen bis
mind. 10 Schläge)
pro 10 cm Eindringung
2._.02
Rammsondierung durchführen
3,00
St
2._.03 Kiestragschicht liefern und einbauen, begehbar Kiestragschicht liefern und einbauen, begehbar
- Frostschutzkies für begehbare befestigte Flächen
liefern, einbauen,
planieren und verdichten
- auf verdichtetem Baugrund
- ohne Bindemittel
- aus zu lieferndem Frostschutzkies 0/32,
Kornabstufung gem. ZTV SOB-StB
04 und TL SOB-Stb 04,
Mineralstoff Kiessand muss den Anforderungen der
Bauklasse 1,0 RStO
entsprechen (Frostempfindlichkeit F1),
Schluffanteile 0,063 mm max. 5 % Gew.anteilen !
(FLL-Richtlinie),
frei von löslichem Kalk
- Schichtstärke i.d.R. ca. 35 cm
- Anforderungen: Abweichung von der Sollhöhe: max. 2
cm,
Ebenflächigkeit: +/- 2 cm auf 4,0 m Meßstrecke,
Verdichtung: dPr 100 %, eV2-Wert mind. 100 MN/m2,
wasserdurchlässig mit einem Faktor Kf >= 0,0001 m/s,
Neigung der Randausbildung max. 1:1,5
- Steine mit mehr als 3 cm Durchmesser dürfen nicht an
der Oberfläche der
Tragschicht liegen oder die Flächen sind abzusplitten
- die Abrechnung des Tragschichtmaterials erfolgt als
Produkt von
Belagsflächen und Einbaudicken in fester Masse,
abgerechnet wird demnach die vorgegebene Breite
der obersten Schicht. Arbeitsräume, erforderliche
Bankette, Schüttkegel usw. sind also in die
Einheitspreise einzukalkulieren
- Mehraufwendungen zum Kieseinbau und zu den
Planumsarbeiten
durch vorhandene Einbauten: Schächte, Schieber,
Punktfundamente u.ä.
sind einzukalkulieren
2._.03
Kiestragschicht liefern und einbauen, begehbar
175,00
m3
2._.04 Plattendruckversuch durchführen Plattendruckversuch durchführen
- Lastplattenversuch zur Überprüfung des
Verdichtungsgrads des
hergestellten Baugrundes bzw. Tragschicht
- Ausführung incl. Auswertung der Ergebnisse und
Vorlage eines Prüfprotokolls durch ein unabhängiges
Prüfinstitut, Standorte der Versuche in Absprache mit
der Bauleitung
- Anforderungen: eV2-Wert mind. 120 MN/m2, Verhältnis
eV2 zu eV1 max. 2,2
2._.04
Plattendruckversuch durchführen
2,00
St
3 Oberbau. Deckschichten
3
Oberbau. Deckschichten
3.1 Wege
3.1
Wege
3.2 Spielflächen
3.2
Spielflächen
4 Baukonstruktionen in Außenanlagen
4
Baukonstruktionen in Außenanlagen
4.1 Einfriedungen
4.1
Einfriedungen
4.2 Rampen, Treppen, Mauern
4.2
Rampen, Treppen, Mauern
5 Techn. Anlagen in Außenanlagen
5
Techn. Anlagen in Außenanlagen
5.1 Abwasseranlagen
5.1
Abwasseranlagen
5.2 Elektrische Anlagen
5.2
Elektrische Anlagen
5.3 Sonstige technische Anlagen in
Außenanlagen
5.3
Sonstige technische Anlagen in
Außenanlagen
6 Einbauten in Außenanlagen u. Freiflächen
6
Einbauten in Außenanlagen u. Freiflächen
6.1 Allgemeine Einbauten
6.1
Allgemeine Einbauten
7 Vegetationsflächen
7
Vegetationsflächen
7.1 Vegetationstechn. Bodenverbesserung
7.1
Vegetationstechn. Bodenverbesserung
7.2 Pflanzen
7.2
Pflanzen
7.3 Rasen- und Saatflächen
7.3
Rasen- und Saatflächen
7.4 Sonstige Vegetationsarbeiten
7.4
Sonstige Vegetationsarbeiten
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten (nur auf Bestellung)
Die nachstehenden Verrechnungssätze sind unter
Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu
ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der
abgerechneten Stunden. Sie haben den tatsächlichen Lohn
mit den Zuschlägen für Gemeinkosten,
Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen
und dergleichen sowie Lohn- und Gehaltskosten zu
enthalten.
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie
für Überstunden werden gesondert vergütet.
Werden Arbeiten von Arbeitskräften ausgeführt, die
höher qualifiziert sind als die Leistung das erfordert,
kann nur der der Leistung entsprechende Regiesatz
abgerechnet werden.
Bei angeordneten zusätzlichen Leistungen können nur die
für die angeordneten Leistungen tatsächlich benötigten
Arbeitskräfte und Geräte verrechnet werden. Der An hat
diese Arbeiten so einzutakten, dass der geplante
Bauablauf nicht beeinträchtigt wird.
Vorbemerkungen
8._.01 Facharbeiter Stunden eines Facharbeiters
8._.01
Facharbeiter
E
1,00
h
8._.02 Helfer Stunden eines Helfers
8._.02
Helfer
E
1,00
h