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Neubau von drei Mehrfamilienhäusern (MFH 2-4) in Alfter
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG PROJEKTBESCHREIBUNG Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit 47 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage mit 47 Stellplätzen in Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32 Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32 - 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau - 2 Vollgeschosse + STG, das Gebäude ist unterkellert - Flachdach - Grundstücksgröße: ca. 3.574m² - Gesamtwohnfläche: ca. 3.440 m² - Kubatur: ca. 20.400m³, davon KG und TG ca. 7.770m³ Planungsstand - Baugenehmigung liegt vor - Ausführungsplanung ist abgeschlossen Baubeginn - Beginn Rohbau: Januar 2026 - Beginn Rohinstallation ELT: ca. August 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf Das Projekt unterteilt sich in 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 5 Treppenhäusern bzw. Hauseingängen. Es sollen jeweils 2 Treppenhäuser gleichzeitig installiert werden. Begonnen wird mit dem Hauseingang 1 und 2 im Mehrfamilienhaus 2 (TRH 1 und TRH 2). Anschließend wird der Hauseingang 3 des Mehrfamilienhaus 3 (TRH 3) und der Hauseingang 4 im Mehrfamilienhaus 4 (TRH 4) hergestellt. Abschließend wird der Hauseingang 5 des Mehrfamilienhaus 4 (TRH 5) installiert. Zeiten ______ Arbeitstage Herstellung Baustrom und Gestellung Baustromkästen für die Erd- und Rohbauarbeiten ______ Arbeitstage Rohinstallation Tiefgarage bzw. KG (erfolgt parallel zur Rohinstallation der Etagen) ______ Arbeitstage Schächte und Steigestränge bis Dachfläche und Hauptverteilung pro Hauseingang, 2 gleichzeitig ______ Arbeitstage Rohinstallation Regelgeschoss je Etage mit 2 WE ______ Arbeitstage Rohinstallation Regelgeschoss je Etage mit 3 WE ______ Arbeitstage Rohinstallation Regelgeschoss je Etage mit 4 WE ______ Arbeitstage Feininstallation Regelgeschoss mit Unterverteilungen je Etage mit 2 WE ______ Arbeitstage Feininstallation Regelgeschoss mit Unterverteilungen je Etage mit 3 WE ______ Arbeitstage Feininstallation Regelgeschoss mit Unterverteilungen je Etage mit 4 WE ______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung Regelgeschoss je Etage mit 2 WE ______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung Regelgeschoss je Etage mit 3 WE ______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung Regelgeschoss je Etage mit 4 WE ______ Arbeitstage Treppenhaus/RWA/Klingelanlage (pro Treppenhaus) ______ Arbeitstage Installation der Steigestränge und Hauptverteilung ______ Arbeitstage Rohinstallation je Geschoss ______ Arbeitstage Feininstallation je Geschoss mit Unterverteilungen ______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung je Geschoss ______ Arbeitstage Treppenhaus/RWA/Klingelanlage ______ Arbeitstage Lieferzeit PV-Anlage mit allen Bauteilen u.a. Wechselrichter ______ Arbeitstage Anmeldung der PV-Anlage nach Montage inkl. Meldung im Register durch AN für AG ______ Arbeitstage Inbetriebnahme nach Montage PV-Anlage Vorgesehene Anzahl Mitarbeiter      _____ Anzahl Die Montage erfolgt mit         _____ eigenen Mitarbeitern______ Subunternehmern Samstagsarbeit ist                 _____ möglich______ nicht möglich Erhöhung der Mitarbeiteranzahl um ___ Mitarbeitermit einem Vorlauf von ___ Wochen möglich. Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend. __________________________________________________________________ Umlagen - Sicherheitseinbehalt: 10,00 % - Gewährleistungseinbehalt 5,00 % - Bauleistungsversicherung 0,70 % - Baustrom 0,15% - Bauwasser durch AN Anlagen zum Leistungsverzeichnis siehe anliegende Anlagenliste Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben. _____________________________ Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Im Dezember 2025 werden die ELT-Arbeiten in den nachfolgenden Projekten MFH 1 und MFH 5 in Alfter ausgeschrieben. MFH 1 - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg - 9 Wohneinheiten - 8 Außenstellplätze - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau - 2 Vollgeschosse + STG , das Gebäude ist teilunterkellert - Flachdach -Grundstücksfläche: ca. 785m2 - Gesamtwohnfläche: ca. 703 m² - Kubatur: ca. 2.922 m³ MFH 5  53347 Alfter, „Buschkauler Feld“ MFH 5 - 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau - 2 Vollgeschosse + STG, das Gebäude ist Teilunterkellert - Flachdach - Grundstücksfläche: ca. 930m² - Gesamtwohnfläche: ca. 591 m² - Kubatur: ca. 2.346 m³
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
VORBEMERKUNGEN 1. Vertragsbestandteile 1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender Reihenfolge zugrunde: - das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag - das Angebot des Auftragnehmers - das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen - die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B - die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL) - die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht - sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe und Bauteile - die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke - die jeweils gültige Baupreisverordnung - die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung, Massenberechnung etc. 1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten. 1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind. 2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten. 2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung. 2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten. Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur Ausführung. 2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen. 2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit) dar. 2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt. 2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen einzusehen. 2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen. 2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen; weitere Ansprüche ausgeschlossen. 3. Tagelohnarbeiten 3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die Bauleitung durchgeführt werden. 3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht erfolgen. 4. Baustelleneinrichtung 4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau, einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. 4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten beziehen. 4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten. 4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter. Name: _____________________ 4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt, Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des betreffenden Unternehmers. 4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers. 4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten. 5. Ausführungen 5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich. 5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung verlangen. 5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist. 5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers. Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen. 5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten. 5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen. 6. Gewährleistung 6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338 10 Jahre und bei beweglichen Teilen, die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB (Abnahme) findet keine Anwendung. 6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. 7. Haftung 7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei. 7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages verursachten Schadens. 7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei. 7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert nachweisen. 7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten. 8. Vertragsstrafen Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den Auftraggeber treffen. 9. Ausführungsfristen 9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen. 9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung. 10. Abnahme Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor, gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung. 11. Rechnung und Zahlung 11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb von 14 Tagen. 11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen. 11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen, bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen. 11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden. 11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten. 12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator 12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1. 12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle. 12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt. 12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen. 13. Gerichtsstand Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart. Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt. _______________________, den ______________________ Ort Datum ____________________________________________ Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
ZTV ELEKTRO Technische Vorbemerkung – Allgemeine Ausführungsbedingungen 1. Vertragsgrundlagen a. Die Grundlage für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung sind: b. Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen (BVB, ZVB) c. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen d. Leistungsbeschreibung inkl. zusätzlicher technischer Vorbemerkungen e. VOB Teile A, B, C (DIN 1960, 1961, aktuelle ATV) f. Gültige DIN-, VDE-, VDI-Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik g. Landesbauordnung, Ortssatzungen und behördliche Auflagen h. Technische Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers (EVU) i. Richtlinien Telekom / Gemeinschaftsantennenanlagen (RGA) j. Planunterlagen 2. Ausführung und Koordination Vor Beginn der Arbeiten ist mit der Bauleitung eine Baustellenbesprechung zur Festlegung des Bauablaufs durchzuführen. Änderungen zur Werkplanung dürfen nur im Einvernehmen mit der Bauleitung erfolgen. Materialien sind vor Einbau abzustimmen. Prospekte und Zulassungen können verlangt werden. Montagepersonal ist mit vollständigen Ausführungsunterlagen auszustatten. Änderungen in der Bauleitung sind schriftlich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung. Die Koordination mit anderen Gewerken und die Abstimmung der Leitungsführung obliegen dem Auftragnehmer (AN). Alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. EVU, Telekom, Behörden) sind durch den AN einzuholen und rechtzeitig zur Unterschrift vorzulegen. Ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers dürfen keine Subunternehmer beauftragt werden. 3. Aufmaß Das Leistungsverzeichnis (LV) ist keine Bestellliste. Für Mengenabweichungen trägt der AN die Verantwortung. Die zur Abrechnung nötigen Geräte, Unterlagen und Personal stellt der AN kostenfrei bereit. Der Unternehmer ist verpflichtet, auch Leistungen und Lieferungen gegen Entgelt auszuführen, die im Angebot nicht vorgesehen sind. 4. Abnahme und Inbetriebnahme Die VDE-Messungen nach DIN VDE 0100-600 sind vor Inbetriebnahme durchzuführen und zu protokollieren. Abnahmen (auch Teilabnahmen) sind frühzeitig schriftlich zu beantragen. Mängel sind unverzüglich und auf eigene Kosten zu beheben, inkl. Folgeprüfungen und möglicher externer Kosten. Die Funktion der Anlage ist im Rahmen einer Funktionsprüfung nachzuweisen. Mängel während der Gewährleistungszeit sind kostenfrei zu beseitigen. 5. Revisionsunterlagen Sämtliche Revisionsunterlagen (Pläne, Bedienungs-, Wartungs- und Betriebsanleitungen) sind 1-fach in beständiger (Papier) Ausführung, farbig sowie zusätzlich digital im auf USB-Datenträger zu übergeben. Revisionspläne sind während der Bauausführung aktuell zu halten. Zwei kostenfreie Einweisungen in die Anlage sind einzuplanen. 6. Kalkulation und Angebotsabgabe Alle Einheitspreise sind Festpreise inkl. aller Nebenleistungen. Mehr- oder Minderleistungen berechtigen nicht zur Preisänderung. §2 Nr. 3 VOB/B findet keine Anwendung. Das Angebot ist vollständig zu kalkulieren, auch Leistungen, die sich logisch aus den Positionen ergeben, gelten als mit angeboten. Eine vorherige Ortsbesichtigung durch den Bieter ist obligatorisch. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit dem Fachplaner/Bauleitung zu klären. Nachträge sind vor Ausführung abzustimmen und schriftlich zu bestätigen. Eine Bemusterung der ausgeschriebenen Produkte kann verlangt werden. 7. Behördliche und technische Koordination Der AN übernimmt eigenverantwortlich die Koordination und Abstimmung mit: Netzbetreiber (EVU): Zählerfreigabe, Zählerbeantragung, Hausanschlusskoordination Telekommunikations- und Multimediadienstleistern Feuerwehr und zuständigen Behörden (z. B. Brandschutz) Ausbaugewerken (Rohbau, HLS, Trockenbau, etc.) Alle Terminierungen sind rechtzeitig zu organisieren und mit der Bauleitung abzustimmen. Der AN sorgt für eine reibungslose Integration der elektrotechnischen Gewerke in den Gesamtbauablauf. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: Messung der Kupfer-Installationsstrecke (Permanent Link) nach DIN EN 50173, Klasse D. Dokumentation der Messergebnisse in Tabellenform, vorab zur Prüfung digital zur Verfügung gestellt. Nach Freigabe erfolgt die Übergabe als Standard-Report im PDF-Format: – 1x digital auf Datenträger Jeweils in zweifacher Ausfertigung. Erfassen, Zusammenstellen und Erstellen der Bestandsunterlagen gemäß den ausgeführten Leistungen der elektrotechnischen Installation. Umfang der Leistung: Revisionspläne (Grundrisse mit Stromkreiskennzeichnung und Symbolik) Stromlauf- und Verteilerschemata mit Stromkreis- und FI-Zuordnung Beschriftungslisten für Verteilungen, Daten- und Kommunikationsanschlüsse Gerätelisten (Hersteller, Typen) der verbauten elektrotechnischen Komponenten Einpflegen von Änderungen und Nachträgen gemäß Ausführung Dokumentation: 1x in Papierform, geordnet in Ordnern 1x digital auf Datenträger (USB-Stick oder CD), Format: PDF und DWG (soweit verfügbar) Leistungsumfang: je Gebäude / Wohneinheit Dokumentation vollständig und prüffähig der Fachbauleitung zu übergeben Schnittstellen Die Brandschottungen erfolgen durch das Gewerk Elektro, das Verfüllen von Durchbrüchen mit Beton erfolgt durch das Gewerk Rohbau Zuleitung für Stellantrieb an HKV durch Elektriker, Anschluss und Inbetriebnahme durch HLS Raumthermostat Fußbodenheizung: Zuleitung durch Elektriker, Anschluss und Inbetriebnahme durch HLS Rollladenmotor: Elektriker: Verlegung Zuleitung nach Angaben AN Fenster inkl. Leerrohr Lieferung, Montage und Anschluss Bedientaster Abdichten der Bohrung Prüfung gemäß VDE des Leitungsnetzes Inbetriebnahme zusammen mit Fensterbauer Fensterbauer: Erstellung Planunterlagen Lieferung Montage Elektroanschluss sämtlicher Steuerungskomponenten, Motor, ohne Bedientaster Lieferung flexible Motorenanschlussleitung durch Leerrohr AN Elektro Inbetriebnahme zusammen mit AN Elektro
ZTV ELEKTRO
01 47 Eigentumswohnungen
01
47 Eigentumswohnungen
01.01 Baustrom
01.01
Baustrom
01.02 Potentialausgleich
01.02
Potentialausgleich
01.03 Verlegesysteme
01.03
Verlegesysteme
01.04 Kabel- und Leitungen
01.04
Kabel- und Leitungen
01.05 Zähler- und Verteiler
01.05
Zähler- und Verteiler
01.06 Installationsdosen
01.06
Installationsdosen
01.07 Installationsgeräte
01.07
Installationsgeräte
01.08 Anschlüsse
01.08
Anschlüsse
01.09 Beleuchtung
01.09
Beleuchtung
01.10 Sprechanlage
01.10
Sprechanlage
01.11 RWA-Anlage
01.11
RWA-Anlage
01.12 Brandmeldeanlage
01.12
Brandmeldeanlage
01.13 Sonstiges
01.13
Sonstiges
01.14 PV-Anlage
01.14
PV-Anlage
01.15 Durchführungen / Brandschutz
01.15
Durchführungen / Brandschutz
01.16 Sonderwünsche
01.16
Sonderwünsche
01.17 Stundenlohnarbeiten
01.17
Stundenlohnarbeiten