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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Drohnenbild des Bestands vor Abbruch
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
- Köln-Porz (Wahnheide), Heidestraße 140
- 14 Wohneinheiten Mehrfamilienwohnhaus und 4 Wohneinheiten Stadthäuser
- 15 Tiefgaragenstellplätze
- Mehrfamilienhaus 3 Vollgeschosse + DG
-Stadthäuser 2 Vollgeschosse + DG
-die Gebäude sind unterkellert und haben eine Tiefgarage
- Satteldach
- Gesamtwohnfläche: 1.451,28 m² (MFH 953,58 m² + Stadthäuser 497,70 m²)
- Kubatur: 8.082,75 m³ (davon 1.762,05 m³ Tiefgarage + Rampe und 1.090,67 m³ Keller)
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Bauablauf
Beginn Rohbau: ca. Mitte Oktober 2025
Beginn Ausbau: ca. Mitte Februar 2026
Beginn Ihrer Leistung: ca. Mitte Februar 2026
Projektbeschreibung
Bauablauf, Bieterabfrage, Zeiten, Personal, Umlagen Bauablauf
Die Stadthäuser werden parallel zum Mehrfamilienhaus hergestellt.
Die Rohinstallation beginnt mit den Stadthäusern und ca. 4 Wochen später beginnt die Rohinstallation in dem Mehrfamilienhaus.
Baustrom
______ Arbeitstage nach Auftragserteilung Montage Zähleranschlusssäule mit Stromzähler und Baustrom für Verbau- und Rohbauarbeiten (u.a. Kran)
4 Stadthäuser
______ Arbeitstage Installation der Steigestränge und Hauptverteilung
______ Arbeitstage Rohinstallation je Haus
______ Arbeitstage Feininstallation je Haus mit Unterverteilungen
______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung je Haus
______ Arbeitstage Gesamtdauer
Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten
______ Arbeitstage Installation der Steigestränge und Hauptverteilung
______ Arbeitstage Rohinstallation je Geschoss
______ Arbeitstage Feininstallation je Geschoss mit Unterverteilungen
______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung je Geschoss
______ Arbeitstage Treppenhaus/RWA/Klingelanlage
______ Arbeitstage Gesamtdauer
PV-Anlage
______ Kalendertage Lieferzeit PV-Anlage mit allen Bauteilen u.a. Wechselrichter
______ Arbeitstage Montage PV-Anlage mit allen Bauteilen u.a. Wechselrichter
______ Arbeitstage Anmeldung der PV-Anlage nach Montage inkl. Meldung im Register durch AN für AG
______ Arbeitstage Inbetriebnahme nach Montage PV-Anlage
Vorgesehene Anzahl Mitarbeiter _____ Anzahl
Die Montage erfolgt mit _____ eigenen Mitarbeitern______ Subunternehmern
Samstagsarbeit ist _____ möglich______ nicht möglich
Erhöhung der Mitarbeiteranzahl um ___ Mitarbeiter mit einem Vorlauf von ___ Wochen möglich.
Wie viel Arbeitstage nach Auftragsvergabe kann mit den Arbeiten begonnen werden? ______ Arbeitstage
Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen:
ausschreibung@terra-colonia.de
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
__________________________________________________________________
Umlagen:
- Sicherheitseinbehalt: 10,00 %
- Gewährleistungseinbehalt 5,00 %
- Bauleistungsversicherung 0,70 %
- Baustrom 0,15 %
- Bauwasser durch AN
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
siehe anliegende Anlagenliste
Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
_____________________________
Unterschrift Bieter
Bauablauf, Bieterabfrage, Zeiten, Personal, Umlagen
Vorbemerkungen Terra Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH
1. Vertragsbestandteile
1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender
Reihenfolge zugrunde:
- das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag
- das Angebot des Auftragnehmers
- das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
- die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
- die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL)
- die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht
- sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe
und Bauteile
- die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen
Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke
- die jeweils gültige Baupreisverordnung
- die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,
Massenberechnung etc.
1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht
kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen
Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der
Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die
Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten.
1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie
vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind.
2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig
ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht
besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten
die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten.
2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und
Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem
Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen
zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung.
2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.
Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur
Ausführung.
2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei
Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften
mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen
die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr
enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die
Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten
in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen.
2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis
bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im
Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)
dar.
2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor
Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der
Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu
unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen
Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum
werden nicht anerkannt.
2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder
der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen
einzusehen.
2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind
Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen
und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der
Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen.
2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der
Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;
weitere Ansprüche ausgeschlossen.
3. Tagelohnarbeiten
3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die
Bauleitung durchgeführt werden.
3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung
der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten
Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht
erfolgen.
4. Baustelleneinrichtung
4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,
einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen
für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für
entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die
Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das
Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten
beziehen.
4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während
der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten.
4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die
Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW
Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.
Name: _____________________
4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,
Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist
die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser
Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des
betreffenden Unternehmers.
4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten
rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers.
4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.
5. Ausführungen
5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die
Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich.
5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer
gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des
Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung
verlangen.
5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige
Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur
Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist.
5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.
Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit
Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu
geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen
ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen.
5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die
örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für
die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene
Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten.
5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und
Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen
der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für
Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338 10 Jahre und bei beweglichen Teilen,
die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB
(Abnahme) findet keine Anwendung.
6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem
Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen
Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei.
7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für
jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages
verursachten Schadens.
7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei.
7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner
auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden
versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert
nachweisen.
7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten.
8. Vertragsstrafen
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei
Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der
Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den
Auftraggeber treffen.
9. Ausführungsfristen
9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und
einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den
Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach
Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen.
9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen
verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der
Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung.
10. Abnahme
Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind
vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,
gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
11. Rechnung und Zahlung
11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb
von 14 Tagen.
11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein
entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen.
11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen.
11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in
Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser
Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz
oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten.
12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator
12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem
SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1.
12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der
Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle.
12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt.
12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers
nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen.
13. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.
Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt.
_______________________, den ______________________
Ort Datum
____________________________________________
Firmenstempel und Unterschrift Bieter
Vorbemerkungen Terra
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Grundlagen der auszuführenden Arbeiten
a) VOB Teil C, ATV DIN 18382, Nieder- und Mittelspannungsanlagen
b) VOB Teil C, ATV DIN 18384, Blitzschutzanlagen,
c) VOB Teil C, ATV DIN 18386, Gebäudeautomation
d) DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, in der jeweils letztgültigen Fassung.
e) LAR
f) die einschlägigen DIN und VDE-Vorschriften
g) die "Technischen Anschlussbedingungen" (TAB) des zuständigen EVU
Es wird darauf hingewiesen, dass nur werksneue, gütegesicherte Materialien anerkannter Lieferfirmen
gewählt werden dürfen, die den Deutschen Normen und Vorschriften entsprechen. Falls für Materialien
keine Normen bestehen, ist die Güte und Gebrauchsfähigkeit durch Prüfverfahren auf eigene Kosten und
unaufgefordert nachzuweisen. Die Haftung des Auftragnehmers wird durch die Vorlage von Gutachten,
Proben, etc. nicht eingeschränkt. Vor Erstellung des Auftrages sind nach Aufforderung entsprechende
Musterstücke kostenlos vorzulegen.
Der AN hat vor Arbeitsbeginn auf Verlangen eine Berechnung der Leitungsquerschnitte und der
zulässigen Kurzschlussströme durchzuführen. Die Kabelverlegung hat an den Wänden grundsätzlich nur
waagerecht oder senkrecht zu erfolgen, an den Decken rechtwinkelig zu den Wänden.
Dabei sind Installationszonen zwingend einzuhalten.
Die Leitungen und Kabel sind so zu dimensionieren, dass der Spannungsabfall im Gesamtzug von der
Hauptverteilung bis zum Verbraucher maximal 3% beträgt. Vom HAK bis zum Endverbraucher max 4%.
Ferner sind die Kabel für die thermische
Kurzschlussfestigkeit auszulegen. Vor Bestellung der Verteilungen oder besonders anzufertigender
Anlagenteile sind der Bauleitung Ausführungszeichnungen vorzulegen, die über elektrische und
mechanische Beschaffenheit Aufschluss geben müssen.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen sind bei einer Pauschalierung eigenverantwortlich zu
überprüfen. Das Anstemmen von Stützen und Unterzügen ist verboten.
Bei allen Arbeiten an tragenden Bauteilen ist hierfür die Genehmigung der Bauleitung einzuholen.
Grundsätzlich sind Schlitze nicht zu stemmen, sondern zu fräsen! Eventuell anfallende Stemmarbeiten für
Schlitze, Dosen, Dübel etc. an Mauerwerk oder Beton sowie evtl. erforderliche Durchbrüche durch
Wände oder Decken werden, sofern nicht anders in den Positionen beschrieben, nicht besonders vergütet,
sondern sind vom Bieter in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bei der Ausführung der Installationsarbeiten sind die Leitungen nach Möglichkeit entsprechend den
vorliegenden Plänen zu verlegen, ansonsten sind die für den Bauherrn wirtschaftlichsten Leitungswege zu
wählen. Werden Leitungen ohne zwingenden Grund auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrlängen im
Aufmaß nicht berücksichtigt. Bei Aufmaßaufträgen gilt die tatsächlich von Bauteil zu Bauteil verlegte Länge
ohne Verschnitt.
Beim Verlegen der Kunststoffrohre sind unbedingt die ausgeschriebenen Rohrqualitäten zu verwenden.
Sämtliche Rohre sind mit Zugdrähten zu versehen. Auf Rohbeton-Fußboden verlegte Rohre, Unterflur-
Systeme und montierte Dosen sind einwandfrei zu befestigen, mit schnellbindendem Zementestrich
einzuschlämmen und sorgfältig gegen Eindringen von Estrich abzudichten.
Schalter- und Schalterabzweigdosen sind vor den Verputzarbeiten ebenfalls gegen das Eindringen von
Speis oder Mörtel sorgfältig zu verschließen.
Der grüngelbe Leiter ist nur als Schutzleiter zu verwenden.
Das Umwickeln mit andersfarbigen Isolierbändern ist untersagt.
Schalterklemmdosen sind vor Beginn der Verputzarbeiten zu verklemmen.
Außerdem ist die Anlage, ebenfalls vor Beginn der Verputzarbeiten auf Durchgang, Funktion und
Isolationswert zu überprüfen. Die Messprotokolle sind dem AG und der Bauleitung zu vor dem Verputzen zu
übergeben. Unterbleibt dies, geht die Verantwortung an den AN über.
Alle Deckenbrennstellen sind mit einer Deckenaustrittsdose bzw. Stegleitungsendstück mit Deckenhaken zu
versehen. Deckenauslässe sind mit Lüsterklemmen zu bestücken. Die Kosten hierfür sind in den
Einheitspreisen einzukalkulieren. In den Außenwänden sind grundsätzlich winddichte Schalterdosen
nachEnEV einzubauen.
Schalter sind in 1.10 mtr. und Steckdosen 0.30 mtr. über Oberkante fertig Fußboden
anzuordnen.
Ausnahmen sind in den Installationsplänen eingetragen. Bei Installationen in Zwischendecken
und abgesenkten Räumen sind Leitungen oder Rohre nur parallel zu den Gebäudewänden zu verlegen.
Sammelhalter sind dabei zulässig.
Die nach VDE 0100/5 73 49-E vorgeschriebenen Potentialausgleichsverbindungen sind herzustellen
solange die Anschlussstellen noch gut zugänglich sind, z.B. Wasserentnahmestellen, Heizungsrohre usw.
Revisionsunterlagen
Mit der Auftragsannahme verpflichtet sich der Auftragnehmer, seine Dokumentations- /
Revisionsunterlagen nach der folgenden Gliederung aufzubauen. Diese vorgegebene Gliederung ist seitens
des AN als bindend anzusehen und darf erst nach Rücksprache geändert werden.
Die Dokumentations- / Revisionsunterlagen sind in einen Ringordner DIN A 4, unterteilt mit Trennblättern
DIN A4, anzufertigen. Der Aktenrücken ist mit der Aufschrift Revisionsakte zu versehen. Zusätzlich muss
dieser die folgenden Angaben enthalten: Projekt-Nummer, Projekt-Bezeichnung, Auftraggeber,
Auftrag (Nummer und Bezeichnung des Gewerkes). Die Daten können dem Schreiben zur Auftragserteilung
entnommen werden. Die erforderlichen Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Jedem
Ordner ist ein Speichermedium mit dem Inhalt der Revisionsunterlagen beizulegen (CD oder USB). Zu
oberst ist jeweils ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis der Ausarbeitung einzuheften. Die Erstellung der
Revisionsunterlagen ist in den Einzelpreisen mit einzukalkulieren, soweit diese nicht als Einzelposition
aufgeführt ist.
Folgenden Unterlagen sind spätestens bei der Abnahme beizubringen:
a) unterzeichnete Prüf- und Einweisungsprotokolle (Messung der Schutzmaßnahmen,
Abnahmebestätigungen, etc.)
b) Fachunternehmerbescheinigung
c) Bescheinigung nach BGV A2
d) alle Geräte- und Anlagenbeschreibungen
e) Bedienungsanleitungen
f) Wartungs- und Installationsanweisungen
g) Wartungsvertrag (bei Bedarf und Aufforderung durch den AG)
h) Messprotokolle der Schutzmaßnahmen
i) Datenblätter der eingebauten Materialien
j) Stromlaufpläne
k) Isolationsmessprotokolle
l) Konformitätsbescheinigungen
m) Kurzschlussstromberechnungen soweit angefordert
_______________________, den ______________________
Ort Datum
____________________________________________
Firmenstempel und Unterschrift Bieter
Technische Vorbemerkungen
Vergabehinweis zu weiterem Projekt Es wurde vor kurzem das Projekt Hürth, Ursulastraße 138 ausgeschrieben. Die Ausstattung und Bauweise des Projekts Ursulastraße ähnelt dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu dem Projekt Ursulastraße 138 finden Sie unten.
Es wird eine Doppelvergabe beider Projekte angestrebt! Es ist aber kein Muss.
Projektdaten Ursulastraße:
- Hürth-Kalscheuren, Ursulastraße 136-138
- 40 Wohneinheiten
- 25 Tiefgaragenstellplätze
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
- Vorderhaus mit 4 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Hinterhaus mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss
- Flachdach mit Dachbegrünung und PV-Anlage
- Gesamtwohnfläche: 3.195,66 m²
- Kubatur: 15.959 m³ (davon 4.459 m³ Tiefgarage und Keller)
Vergabehinweis zu weiterem Projekt
01 Baustrom
01
Baustrom
01.01 Baustrom
01.01
Baustrom
02 Untergeschoss
02
Untergeschoss
02.01 Erdung / Potenzialausgleich
02.01
Erdung / Potenzialausgleich
02.02 Zählerraum
02.02
Zählerraum
02.03 Heizungsraum
02.03
Heizungsraum
02.04 Mieterkeller
02.04
Mieterkeller
02.05 Tiefgarage / Flure
02.05
Tiefgarage / Flure
02.06 Verlegesysteme
02.06
Verlegesysteme
03 Wohnungen
03
Wohnungen
03.01 Wohnung 01
03.01
Wohnung 01
03.02 Wohnung 02
03.02
Wohnung 02
03.03 Wohnung 03
03.03
Wohnung 03
03.04 Wohnung 04
03.04
Wohnung 04
03.05 Wohnung 05
03.05
Wohnung 05
03.06 Wohnung 06
03.06
Wohnung 06
03.07 Wohnung 07
03.07
Wohnung 07
03.08 Wohnung 08
03.08
Wohnung 08
03.09 Wohnung 09
03.09
Wohnung 09
03.10 Wohnung 10
03.10
Wohnung 10
03.11 Wohnung 11
03.11
Wohnung 11
03.12 Wohnung 12
03.12
Wohnung 12
03.13 Wohnung 13
03.13
Wohnung 13
03.14 Wohnung 14
03.14
Wohnung 14
03.15 Wohnung 15
03.15
Wohnung 15
03.16 Wohnung 16
03.16
Wohnung 16
03.17 Wohnung 16
03.17
Wohnung 16
03.18 Wohnung 16
03.18
Wohnung 16
04 Treppenhaus
04
Treppenhaus
04.01 Treppenhaus
04.01
Treppenhaus
04.02 RWA-Anlage
04.02
RWA-Anlage
05 Sonstige Arbeiten
05
Sonstige Arbeiten
05.01 Sprechanlage
05.01
Sprechanlage
05.02 Zu und Versorgungsleitungen
05.02
Zu und Versorgungsleitungen
05.03 Wohnungsverteilungen
05.03
Wohnungsverteilungen
05.04 Brandschutzarbeiten
05.04
Brandschutzarbeiten
05.05 Deckenverrohrung
05.05
Deckenverrohrung
05.06 Sonstiges
05.06
Sonstiges
05.07 Vorrüstung PV-Anlage
05.07
Vorrüstung PV-Anlage
05.08 PV-anlage MFH
05.08
PV-anlage MFH
05.09 PV-Anlage Stadthäuser
05.09
PV-Anlage Stadthäuser
05.10 Zusätzliche Leistungen
05.10
Zusätzliche Leistungen
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