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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Nachstehendes Leistungsverzeichnis beinhaltet die komplette Elektroinstallation für die Neubau zweier Wohnhäuser mit Tiefgarage Lachenmeyrstraße 33, 81827 München-Trudering
Bauvorhaben
Anschluss Der Elektro-Anschluss erfolgt aus dem Niederspannungsnetz des örtlichen Energieversorgers.
Anschluss
Verrechnungsmessung Verrechnungsmessung
Wohnungseinheiten: Jede Wohnung wird über einen eigenen Zähler erfasst.
Gemeinschaftsflächen: Die öffentlichen Bereiche werden über einen Hauptzähler mit drei Unterzählern erfasst:
Ein Unterzähler für Tiefgarage und Außenanlagen
Zwei Unterzähler für Haus 1 und Haus 2
Wärmepumpe: Erfasst über einen separaten Zähler.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge: Verbrauchsmessung erfolgt über Wandlermessung.
Verrechnungsmessung
Schutzmaßnahmen/ Spannung Schutzmaßnahmen/ Spannung
- Automatisches Abschalten der Stromversorgung durch Fehlerstromschutzschaltung:
FI = 0,03 A gemäß DIN VDE 0100 Teil 410: 2007-06 (Steckdosenstromkreise und Außenbereiche)
- Spannung: 3 x 230V/ 400V;
- Der Blitz- und Überspannungsschutz wird mittels eines Kombiableiters Typ 1 und Überspannungsableiter Typ 2 nach EN 61643-11 realisiert.
- Im gesamten Gebäude sind nur energetisch koordinierte Überspannungs eines
Herstellers zu verwenden.
Schutzmaßnahmen/ Spannung
Verteilungen Verteilungen
Verteilungen und Zählerschränke müssen den aktuellen DIN/VDE-Vorschriften sowie den TAB des EVUs entsprechen.
Die Montageplanung und Konformitätserklärung des Ausführenden ist vor der Materialbestellung zur Bestätigung einzureichen.
Aus der Montageplanung muss die Art, Dimension und Lage der Einbaugeräte sowie der Schrankaufbau im allgemeinen eindeutig ersichtlich sein.
Die Belastungen sind gleichmäßig auf die Phasen aufzuteilen. Auf gegenseitige Erwärmung von Einbauteilen ist zu achten.
Alle abgehenden Kabel u. Leitungen werden auf Abgangsklemmen (PE, N-Leitertrennklemmen) montiert.
Die Klemmen sind, auch wenn nicht separat aufgeführt, im Verteiler vorzusehen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle Sicherungen, Geräte oder sonstige Einbauteile sind frontseitig mit und intern Bezeichnungsschildern in Maschinenschrift zu kennzeichnen.
Die Geräte sind entsprechend Übersichtsschaltplan/Werkplanung einzubauen.
Alle Verteilungen sind mit Stromkreisliste in Maschinenschirft zu versehen. Aus der Stromkreisliste muss eine eindeutige Zuordnung der Sicherungselemente zu den Räumlichkeiten möglich sein.
Die Standorte der einzelnen Verteilungen sind aus den Installationsplänen ersichtlich.
Die Verteilungen sind für eine 30%-ige Reserve auszulegen.
Verteilungen
Installationen Installationen
Die Installation erfolgt mit Mantelleitung in den Installationszonen nach DIN 18015-3.
Installationsart:
Die vertikale Verteilung erfolgt über Steigleitern und C-Profile bzw. in Kabelführungskanälen.
Weiterhin ist folgendes zu beachten und dringend einzuhalten:
- Kabelwandauslässe sind grundsätzlich mit einer Dose abzuschließen und Kabelenden mit Klemmen zu bestücken.
- Deckenauslässe sind mit Endschellen zu sichern. Um Abzweigdosen einzusparen, sind Schalterdosen als Klemmdosen (tiefe Ausführung) vorzusehen.
- Kabelauslässe und Dosen in gefliesten Bereichen sind gemäß Fliesenspiegel / Wandabwicklungen in Abstimmung mit dem Fliesenleger.
- Es sind ausschließlich Isolierstoffdosen zu verwenden. In Hohlwänden sind ausschließlich Hohlwanddosen mit Kennzeichnung nach DIN 0100 Teil 730 und DIN 30600 einzusetzen.
- Isolierstoffdosen sind in die Einheitspreise der Installationsgeräte einzukalkulieren.
- Für Schalter und Steckdosen sind ausschließlich VDE-gerechte Fabrikate in viereckiger Ausführung zu verwenden. Schalter sind für mindestens 10A Nennstrom, Steckdosen für 16A vorzusehen.
- Steckdosen sind zusätzlich festzuschrauben. Krallenbefestigungen allein sind unzulässig.
- Doppel- und Dreifachsteckdosen sind als Einzelsteckdosen mit Mehrfachabdeckung auszuführen.
- Abdeckplatten an den Türen senkrecht, sonst waagerecht, bzw. in Montagerichtung des Gerätekanals.
Das Schalterprogramm ist vor Bestellung dem Auftraggeber zur Bemusterung vorzulegen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Installationsgeräte einzukalkulieren.
Wenn nichts anderes angegeben ist, gelten (gem. DIN 18015) nachstehende Einbauhöhen vom Fertig-Fußboden (Mitte Schalter/Steckdose) gemessen:
Schalter 1,05 m
Steckdosen,Antennendosen 0,30 m
Lampenauslässe an Waschbecken 2,10 m
Handtaster Hausalarm, Amokalarm, RWA 1,40 m
Steckdosen Arbeitsplatte,Waschmaschine 1,15 m
Raumthermostat, Jalousietaster 1,60 m
Dunstabzugshaube 2,15 m
Kühlschrank, Geschirrspüler 0,45 m
Gegensprechanlage 1,50 m
- Die Schwachstromkabel sind getrennt von Starkstromleitungen zu verlegen. Bei Verlegung mit Sammelhaltern sind getrennte Halter für Schwach- und Starkstrom zu verwenden.
- Die Installation in Treppenräumen und allgemein zugänglichen Fluren hat entsprechend Leitungsbaurichtlinie LAR zu erfolgen.
Durchführungen durch Wände und Decken mit ausgewiesenem Feuerwiderstand sind durch zugelassene Brandabschottungen sicher zu verschließen. Für Installationen in diesen Wänden sind zugelassene Systeme zu verwenden. Die Übereinstimmung mit den Zulassungen ist jeweils zu bestätigen.
Installationen
Beleuchtung Alle Allgemeinräume und Technikräume werden mit Leuchten ausgestattet. Die Installation
der Beleuchtungen in den Wohneinheiten obliegt den Mietern. Eine Ausnahme bildet die
Leuchte auf dem Balkon, die im Rahmen der Baumaßnahme durch den Auftragnehmer
installiert wird.
Zur Reduzierung der Betriebskosten und Vermeidung unnötiger Stromentnahmen aus dem
öffentlichen Netz erhalten alle oben genannten Räume Leuchten in energiesparender LED-
Technik. Technikräume sind mit Wannenleuchten auf Putz ausgestattet, vorzugsweise als
Deckenmontage. Diese Bereiche werden über Aus- bzw. Wechselschalter geschaltet.
In den Treppenräumen und allgemeinen Fluren werden Deckenanbauleuchten installiert,
die über Bewegungsmelder mit HF-Sensor gesteuert werden. Die Sensoren schalten die
Beleuchtung bei Anwesenheit automatisch ein und nach einer definierten Nachlaufzeit
wieder aus, sodass eine energieeffiziente und bedarfsgerechte Beleuchtung gewährleistet
ist. Die Tiefgarage im Untergeschoss ist ebenfalls mit Wannenleuchten ausgestattet, die
über Bewegungsmelder mit HF-Sensor gesteuert werden.
In Küchen, Abstellräumen und Bädern erfolgt die Steuerung der Beleuchtung über einfache
Ein-/Ausschalter. Flure, die als Durchgangswege dienen, erhalten eine Wechselschaltung,
um die Beleuchtung von mehreren Stellen aus steuern zu können.
Die Beleuchtung des Innenhofs erfolgt über Bodenleuchten.
Die Beleuchtungsstärken in den Allgemeinräumen orientieren sich an der EN 12464:
Treppenhaus/Flur: 100 lx
Abstellräume: 100 lx
Technikräume: 200 lx
Beleuchtung
Prüfung der elektrischen Anlage Prüfung der elektrischen Anlage
Nach Fertigstellung der Anlage ist eine Abnahme- und Funktionsprüfung der installierten Anlagen durchzuführen. Das Ergebnis aller Prüfungen und Messungen ist in einem Protokoll anzulegen. Die Mängel aus dieser Prüfung sind vom Auftragnehmer umgehend und kostenlos zu beseitigen.
Eventuelle Nachprüfungen gehen auf Kosten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer muss gemäß VDE 0100 und VDE 0107/77 Prüfprotokolle für jeden Stromkreis, Potentialausgleich, Schutzmaßnahmen und
Steuerleitungen erstellen.
Das Prüfbuch und die Prüfprotokolle müssen als Bestandsunterlage, mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen, zur Gebrauchsabnahme abgegeben werden. Ebenso ist zur Gebrauchsabnahme die Messung des Kurzschlussstromes und des Schleifenwiderstandes sowie der Prüf- und Fehlerstromschutzschaltung
gemäß VDE 0100 durchzuführen. Auch hierfür ist ein Protokoll zu erstellen. Alle erforderlichen technischen und sicherheitstechnischen Prüfungen, Abnahmen und Genehmigungsverfahren sind vom Auftragnehmer zu veranlassen. Er hat hierfür sämtliche Unterlagen zu fertigen und einzureichen sowie sämtliche Materialien, Hilfsmaterialien, Geräte und Personal zur Verfügung zu stellen.
Prüfung der elektrischen Anlage
Ausführungsbestimmungen Für Herstellung des Werkes sind die zum Zeitpunkt der Errichtung aktuellen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Gleichzeitig gelten auch die Vorgaben des Bauherren oder dessen Beauftragten. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Der AN hat die Verantwortung für die Errichtung des gesamten Werkes. Eine Vergabe von Teilleistungen an Nachauftragnehmer entbindet den AN nicht von dieser Verantwortung. Alle für die einwandfreie Funktion und normgerechte Herstellung der Anlage notwendigen Materialien, Kleinmaterial, Hilfsmittel sind in die Einheitspreise der Positionen des LV einzukalkulieren.
Mit den Einheitspreisen sind alle zur Herstellung einer einwandfreien, betriebsfertigen Anlage notwendigen Aufwendungen des Auftragnehmers abgegolten. Dazu gehören auch Anlieferung, Verpackung, Entladen, Zwischenlagern, Baustellentransport, jegliche Montageleistungen und die Inbetriebnahme.
Die in den Beschreibungen der Position ausgewiesenen Mengen sind keine Bestellmengen für den AN.
Zur Korrespondenz während der Leistungszeit zwischen den Projektbeteiligten, dem Umgang auf der Baustelle, für die Planunterlagen und für jegliche Dokumentation, einschließlich der Anlagenbeschilderung ist die deutsche Sprache in verständlicher Form anzuwenden.
Alle Maß- und Standortangaben aus dem LV und den übergebenen Planunterlagen sind vom AN unter Zugrundelegung des selbst erstellten Aufmaßes von den örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen.
Alle Arbeiten werden im spannungsfreien Zustand ausgeführt. Das erstmalige Zuschalten wird vom AG oder dessen Beauftragten festgelegt.
Die Planungen (Werksplanung) der Anlagen durch den AN sind mit dem AG oder dessen Beauftragten fortlaufend abzustimmen. Die Werksplanung ist dem AG oder dessen Beauftragten zur Freigabe vorzulegen.
Alle im LV aufgeführten Positionen verstehen sich einschließlich Lieferung und gebrauchsfertiger Montage, Verlegung oder Herstellung an der Verwendungsstelle.
Kabelwege
Die im LV ausgeschriebenen Längen der Kabeltragsysteme und der Kabelschutzrohre werden in Teillängen verlegt. Sämtliche Aufwendungen für die Herstellung von Teillängen sind mit den Einheitspreisen des LV abgegolten. Die Verlegung der Kabeltragsysteme erfolgt grundsätzlich in Lieferlängen. Das Zusammensetzen von Einzelstücken der Kabeltragsystem kleiner als 1,50 m ist nicht zugelassen.
Es sind grundsätzlich Formteile und Kantenschutz für Trassen zu verwenden.
Fehlstellen im Zinkbelag sind nicht zulässig. Ausbesserungen derartiger Fehlstellen mit Zinkstaub-Farbe sind nicht zugelassen. Weißrost auf verzinkten Oberflächen ist nicht zulässig. Derart beschädigt angelieferte oder auch schon eingebaute Bauteile sind vom AN durch neue zu ersetzen.
Die Befestigungselemente wie Durchsteck- und Injektionsanker werden ebenfalls in verzinkter Ausführung verwendet. Zu den Befestigungselementen gehören auch die Normteile (Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Sicherungsmittel usw.) ebenfalls in verzinkter Qualität. Für Befestigungselemente, welche ohne besonderen Nachweis eingesetzt werden, gilt die Festigkeitsklasse 8.8 für Schrauben und 8 für Muttern. Insbesondere die Auswahl der Ankermaterialien für die Kabelbahnbefestigung an Betondecken (gerissener Beton) ist mit der Werksplanung unter Berücksichtigung der maximal möglichen Belastung und einem Sicherheitsbeiwert von 1,2 nachzuweisen.
Alle waagrechten und senkrechten Stiele der Befestigungskonstuktion der Kabelbahnen werden an den Enden mit Endabdeckungen aus PVC in Sicherheitsfarbe gelb versehen. Dies gilt für die Bereiche mit nicht verkofferten Kabelbahnen.
Die Kabeltragsysteme werden in den örtlichen Sicherheitspotentialausgleich mit einbezogen.
Während der Werksplanung führt der AN Abstimmungen mit den anderen Gewerken hinsichtlich Kreuzungen und Näherungen von/ zu Rohrleitungen, Armaturen, Aggregaten durch. Aus diesen Abstimmungen notwendig werdende Anpassungen in der Führung der Kabelwege sind Bestandteil der geschuldeten Leistung und mit den Einheitspreisen des LV abgegolten.
Bei Bohrungen in stahlbewehrtem Beton sind den Bewehrungsstahl durchtrennende Bohrungen untersagt. Über Ausnahmen entscheidet der AG oder dessen Beauftragter. Die Lage der Bewehrung ist vom AN mit geeigneten Messgeräten zu ermitteln. Die Aufwendungen hierfür sind mit den Einheitspreisen des LV abgegolten.
Die Herstellung der Kabelwege unter Anfertigung aller Höhensprünge, Verschwenkungen, Anpassungen, Umlenkungen usw. ist mit den Einheitspreisen des LV abgegolten, sofern im LV nicht gesondert beschrieben.
Das Verlegen und Befestigen von Schutzrohren aus Kunststoff als Leerrohr zum späteren Einzug von Leitungen auf Rohdecken oder auf dem Rohfußboden hat so zu erfolgen, daß beim Verdichten des Betons die Leerrohre nicht in der Lage verschoben werden.
Die auf dem Rohfußboden zu verlegenden Leerrohre sind mittels Bitumen-Klebestreifen auf der Bauwerksabdichtung in der Lage zu fixieren. Das Durchstanzen der bituminösen Bauwerksabdichtung muss vermieden werden.
Kabel; Leitungen und Installation
Als Kabel- und Leitungsmaterial werden ausschließlich Qualitäten, welche nach DIN und VDE gefertigt werden, einzusetzen. In bestimmten Fällen werden Qualitäten in Anlehnung an DIN und VDE zugelassen.
Der Kabelzug wird mit der Montagetechnik und Montagetechnologie des Auftragnehmers ausgeführt. Der Auftragnehmer legt seine Montagetechnologie mit seiner Werkplanung fest. Bei Windenzug sind Sicherheitseinrichtungen zur Überwachung und Begrenzung der zulässigen Zugkraft einzusetzen. Die Kabel und Leitungen werden während der Montage auf Tragrollen/ Winkelrollen/ Eckrollen usw. geführt und sind während der Verlegung vor Beschädigung zu schützen. Das Ziehen der Kabel über dem Erdboden/ Straßen/ Ecken und Kanten ist unzulässig. Bei nicht sachgemäßer Ausführung des Kabelzuges und/ oder daraus resultierenden Beschädigungen des Kabels kann der Bauherr das kostenneutrale Auswechseln der gesamten betroffenen Kabelstrecke vom Auftragnehmer verlangen. Verlegte, noch nicht angeklemmte Kabel sind im Freien temporär mit Schrumpf-Endkappen gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.
LWL-Kabel sind zusätzlich vor, während und nach dem Verlegen alle Kabelenden vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen, Abschlusskappen und Korrosionsschutz an den Kabelenden dürfen nicht beschädigt werden, Trommeln und Spulen dürfen nur in markierter Pfeilrichtung gerollt werden, Beachtung der maximalen Zugkraft, Knickungen und Verdrillungen sind auszuschließen.
Die Kabelstränge sind von Klemmstelle zu Klemmstelle durchgängig in einer Länge herzustellen. Das Verlegen und Verbinden von Teillängen zu einer Gesamtlänge ist unzulässig.
Die Kabel und Leitungen sind bei der Verlegung mittels geeignetem, wenn notwendig TÜV-geprüftem, Gerät abzutrommeln.
Auf den Kabelbahnen sind die Kabel und Leitungen auszurichten und mit Kabelbindern zu bündeln. Die Aufwendungen hierfür sind mit den Einheitspreisen des LV, falls im LV nicht ausdrücklich beschrieben, abgegolten. Nach endgültiger Bündelung sind die überstehenden Längen der Kabelbinderenden vollständig einzukürzen.
Die ausgeschriebenen Kabellängen sind die Längen von Klemme zu Klemme. Sämtliche Längenzugaben Verschnitt, Bögen, Umlenkungen usw. sind vom Bieter mit in die Einheitspreise einzurechnen.
Ebenso ist die Verlegung der Kabel und Leitungen in Teillängen (Einzellängen) auszuführen. Der Mehraufwand für die Verlegung in Teillängen ist in die Einheitspreise des LV mit einzukalkulieren und mit diesen abgegolten.
Sind in Schalter-, Verbindungs- oder Abzweigdosen Klemmenverbindungen herzustellen sind die dafür ggf. notwendigen Klemmmaterialien in schraubenloser Ausführung mit passendem Typ und Querschnitt einzusetzen. Diese Materialien sind in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und mit diesen abgegolten.
Alle Abzweig- und Verbindungsdosen verstehen sich komplett mit Deckel und mit Schrauben verschlossen. Klemmdeckel sind vom Einbau ausgeschlossen. Diese Materialien sind in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und mit diesen abgegolten.
Sämtliche Installationstechnik ,- geräte versteht sich fachgerecht montiert, lot -und waagrecht ausgerichtet hergestellt.
Schaltanlagen, Schaltschränke, Klemmenkästen
Für die NS-Schaltanlagen kommen ausschließlich Verteilungen mit Bauartprüfung entsprechend DIN 61439 (einschl. dazugehöriger Dokumentation) zur Anwendung.
Für sämtliche spannungsführenden Teile bei Nennspannungen größer AC 24 V oder DC 60 V ist ein Berührungsschutz nach DGUV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" vorzusehen. Insbesondere wird auf den Berührungsschutz für Sammelschienen, Sicherungen, Hauptschalter und Klemmen hingewiesen.
Alle Schränke sind allseitig geschlossen, mit Bedienbarkeit und Zugänglichkeit von vorn auszuführen. Die Türen sind, wenn nichts anderes angegeben, mit Drehriegelverschluss für AG-Schließung mit Halbzylinder zu versehen.
In einigen Fällen sind Befehls- und Überwachungseinrichtungen in die Schaltschranktüren einzubauen. Dabei sind die Einbauhöhen hinsichtlich Bedien- bzw. Ablesefreundlichkeit sinnvoll zu wählen. Die bemaßten Frontansichten sind im Rahmen der Werksplanung vor der Fertigung dem AG oder dessen Beauftragten zur Freigabe vorzulegen.
In den Schalträumen treten Raumtemperaturen nach VDE von +5 °C bis + 35 °C, kurzzeitig bis +40 °C auf. Bei voller Bestückung und Nennleistung der Schaltschränke dürfen keine unzulässigen Erwärmungen auftreten, die zur vorzeitigen Auslösung von Bimetallen und dgl. führen.
Alle Felder, Schränke, Kästen usw. sind nach dem Kennzeichnungssystem des AG zu bezeichnen. Hierzu sind gravierte Schilder anzubringen. Alle Bauteile sind übereinstimmend mit der Dokumentation zu bezeichnen. Die Aufwendungen hierfür sind Bestandteil der Leistungsumfanges des AN und mit Einheitspreisen des LV abgegolten.
Zu verwendende Adernfarben und Querschnitte in Schaltanlagen, sonst nach DIN 40705:
Strommessung über Wandler: mind. 2,5 mm² braun
Strommessung direkt: mind. 1,5 mm² schwarz
Spannungsmessung direkt: mind. 1,5 mm² schwarz
andere Messungen: 0,5 mm²/ 0,75 mm² weiß
Steuerspannung
230 V Phase und N: mind. 1,0 mm² rot
Fremdspannung aus
anderen Schaltanlagen: 1,5 mm² orange
Steuerungen 24 V: mind. 1,0 mm² blau
Analogsignal: mind. 0,5 mm² weiß
Blitz- und Überspannungsschutz
Für die Kabel und Leitungen, welche aus dem Freien in das Gebäude geführt werden, sind Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen einzubauen. Diese sind an der Gebäudeeintrittsstelle in Klemmengehäuse anzuordnen.
Beschilderung und Kennzeichnung
Bezeichnungsschilder sind nach Vorgabe des AG zu fertigen und zu befestigen. Bezeichnungen/ Kennzeichnungen auf Zeichnungen und auf der übrigen Dokumentation sind nach einem bauseits vorgegebenen oder mit dem AG abgestimmten Kennzeichnungssystem vorzunehmen und müssen mit der Anlage übereinstimmen.
Alle in die Schaltschränke eingebauten Geräte sind zu bezeichnen. Die Bezeichnung darf nicht auf dem Gerät erfolgen. Der Anbringungsort ist mit dem AG oder dessen Beauftragten abzustimmen. In allen Verteilungen sind die Abgänge mit Klartext zu beschriften. Dazu werden Stromkreislisten mit der entsprechenden Klartextbeschriftung in den Verteilungen abgelegt.
Sämtliche Anlagenteile, alle Verteilungen, Klemmkästen, Steckdosen, Schalter, Taster, Leuchten, Steckdosenkombinationen, usw. sind mit maschinengeschriebenen, dauerhaft angebrachten Kennzeichnungsschildern zu versehen.
Die Kennzeichnung muss mindestens enthalten:
- Nummer nach dem Kennzeichnungssystem des AG
- Name des betreffenden Objektes
- Verteilungsnummer
- Stromkreisnummer
Elektrische Betriebsraum und Technikraum ist mit Übersichtsplänen, sowie mit Warn- und Hinweisschildern, die Schaltraumtüren sind mit Beschriftungsschildern nach DIN/ VDE zu versehen.
Ausführungsbestimmungen
allgemeine technische Vorbemerkungen Informationsempfehlung
Dem Unternehmen wird empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtliche Situation, sowie Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der anzubietenden Leistungen zu informieren.
Preise
Wenn in den Positionen nicht anders beschrieben, sind in die Einheitspreise sämtliche Leistungen für Lieferung, Transport, Baustelleneinrichtung und -beräumung, Montage der einzubauenden Stoffe sowie alle dazu notwendigen Geräte u. ä., Befestigungsmittel, Sicherungsmaßnahmen und weitere Hilfsmittel incl. deren Vorhaltung sowie Anschließen und Inbetriebnahmen einzukalkulieren.
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Abrechnung
Nach ATV DIN 18299 und DIN 18382 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung schriftlich zu vereinbaren.
Aufmaße sind regelmäßig je nach Menge der erbrachten Leistung mind. alle 4 bis 6 Wochen zu erstellen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung vom Auftragnehmer zu erstellenden Aufmaße sind 8 Werktage vor dem vorgesehenen Rechnungseingang an die Bauüberwachung zur Prüfung und zur gemeinsamen Aufmaßabstimmung zu übermitteln. Die Rechnung ist auf der Grundlage der geprüften Aufmaße zu erstellen. Sollte der Auftragnehmer eine Rechnung ohne bestätigtes Aufmaß vorlegen, wird die Rechnung wegen fehlender Prüfbarkeit vom Auftraggeber zurückgewiesen.
Die Abrechnung der Kosten für Baustrom, Bauwasser und Bauwesenversicherung erfolgt anteilig, nach Regelung des AG .
Hinweise zu Gewerke übergreifenden Schnittstellen
Die Koordination und Umsetzung von Leistungen mit Gewerke übergreifenden Schnittstellen ist Aufgabe des AN. Das sind u.a. die erforderliche Abstimmungen mit dem Errichter der Aufzüge sowie mit den Gewerken HLS / Rohbau / Trockenbau / Maler.
Die genaue Definition der Schnittstellen ist im Vortext des jeweiligen Titels beschrieben.
allgemeine technische Vorbemerkungen
Sonstiges Bauseits gestellte Geräte sind mit anzuschließen. Alle notwendigen Schutzmaßnahmen nach
DIN sowie VDE und TAB sind mit durchzuführen.
Im gesamten Gebäude ist gemäß VDE 0100 der Potentialausgleich durchzuführen.
Alle Warm- und Kaltwasserleitungen sowie Heizungs- und Lüftungsleitungen sind einzubeziehen.
Durchbrüche für die Kabelverlegung an den Übergängen zu anderen Brandabschnitten sind mit
Brandschottungen zu versehen und entsprechend zu kennzeichnen .
Auch wenn nicht besonders angegeben, beinhalten die Leistungspositionen die Lieferung und komplette betriebsfertige Montage.
Die regelmäßige Teilnahme an den Bauberatungen wird nicht zusätzlich vergütet, dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bemusterung
Sämtliche gestalterisch wirksame Funktionseinheiten sind gegenüber dem Auftraggeber wie folgt zu bemustern. In Vorbereitung der Bemusterung ist eine Bemusterungsliste anzufertigen und den Beteiligten zu übergeben. Der Auftraggeber wählt aus dieser Liste die physikalisch zu bemusternden Gegenstände aus. Die durch den Auftraggeber ausgewählten Installationsgegenstände sind dem Bauherren im Rahmen der Bemusterung im Besprechungscontainer bzw. in den Betriebsräumen des Bieters vorzustellen.
Das Ergebnis der Bemusterung ist in einem Protokoll zu dokumentieren und vom AG zu bestätigen zu lassen.
Werk- u. Montageplanung
Der Bieter ist im Rahmen der Ausführung verpflichtet, eine Werk- und Montageplanung zu erstellen.
Die Werks -und Montageplanung ist für folgende Anlagenteile zu erstellen.
- allgemeine Starkstrominstallation mit Verteilern und Trassen
- Beleuchtungsanlage
- Sicherheitsbeleuchtung
- Video-Gegensprechanlage
- Sonnenschutzsteuerung
- passives Datennetz
Mindestumfang der Werk- und Montageplanung:
- Aufbau der jeweiligen Verteilungen und Zentraleneinheiten
- Aufbaupläne für EDV-/TK-Verteiler
- Signalfluss- u. Blockschaltbilder, Strangschemata, Klemmenpläne
- Dimensionierung der erforderlichen Kabel & Leitungen einschl. Spannungsfallberechnung
- Dimensionierung der erforderlichen Kabeltrag- und Montagesysteme
- Dimensionierung der Sicherungselemente
- Beleuchtungsberechnung
LV-Mengen
Die in diesem Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen, Maße, Abmessungen, Typenbezeichnungen und Produktbeschreibungen dienen ausschließlich der Leistungsbeschreibung und der Angebotskalkulation.
Sie stellen keine verbindlichen Bestellmengen, Bestellprodukte oder Ausführungsfreigaben dar.
Die endgültige Festlegung der auszuführenden Leistungen, Mengen, Dimensionen, Materialien und Fabrikate erfolgt im Rahmen der Werk- und Montageplanung des Auftragnehmers und bedarf der schriftlichen Freigabe des Auftraggebers bzw. der Bauleitung.
Eine Bestellung, Lieferung oder Ausführung auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis genannten Mengen oder Texte ohne entsprechende Freigabe ist nicht zulässig und erfolgt auf Risiko des Auftragnehmers.
Etwaige Abweichungen infolge der Werk- und Montageplanung oder der Ausführungsfreigaben gelten nicht als Nachtrag, sondern als konkretisierte Ausführungsbestimmung im Sinne der vertraglichen Leistungsbeschreibung.
Alle im Leistungsverzeichnis genannten Mengen sind daher unverbindliche Mengen im Sinne der VOB/C. Abrechnungen erfolgen ausschließlich nach tatsächlich ausgeführter und freigegebener Leistung.
Sonstiges
01 Haus 1
01
Haus 1
01.01 Starkstrom
01.01
Starkstrom
01.02 Schwachstrom
01.02
Schwachstrom
01.03 Baustrom
01.03
Baustrom
02 Haus 2
02
Haus 2
02.01 Starkstrom
02.01
Starkstrom
02.02 Schwachstrom
02.02
Schwachstrom
02.03 Baustrom
02.03
Baustrom
03 Tiefgarage und Außenbeleuchtung
03
Tiefgarage und Außenbeleuchtung
03.01 Starkstrom
03.01
Starkstrom
03.02 Baustrom
03.02
Baustrom