Rohbau Lohnleistung
Neubau Sporthallen, Gymnasium Schillerschule Hannover
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.06 BE - Schutzmaßnahmen
02.06
BE - Schutzmaßnahmen
04 Betonarbeiten
04
Betonarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Betonarbei ten1GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeite n, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.Erg änzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend gen annten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbe itsausführung:· AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e . V., · BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., · Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Beton bauwerken e. V., · Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V ., · Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, · Bundesverband Leichtbeton e. V., · Bundesverband Porenbetonindustrie e. V., · BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e. V. , · DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., · DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., · Deutsche Bauchemie e. V., · DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., · DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., · FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V., · InformationsZentrum Beton GmbH, · RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei chnung e. V., · VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., · VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., · VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., · WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., · ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.2V orbereitung und PlanungIm Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der AN alle Abmessungen, Betongüten, Expositionsklassen, Bewehrungsstahlgüten, Betonoberflä chen der einzelnen Bauteile usw. den beigefügten Unterl agen, insbesondere der Tragwerkswerksplanung, den Zeich nungen, den Gutachten, Konzepten und Sonderfachplanunge n, zu entnehmen und auf Plausibilität zu prüfen bzw. au f deren Grundlage zu ermitteln.Alle in den statischen U nterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessunge n bzw. Mindestqualitäten.Für Bauteile mit Sichtbetonobe rflächen sind immer ein Schalungseinteilungspläne mit d er Darstellung aller vorgesehenen Strukturen, Stöße, Ei nbauten, Durchdringungen, Fugen und sonstigen Details z ur Genehmigung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung b eim AG einzureichen.Der AN arbeitet alle Leerrohre und Unterputzdosen in seine Werkstatt- und Montageplanung e in. Dem AN obliegt die rechtzeitige Anforderung und Koo rdination des Elektrogewerks für Einbauten in Sichtbeto nbauteile in Bezug auf seine Arbeitsausführung.Kommt WU -Beton zur Ausführung, konzipiert der AN die WU-Ausführ ung eigenverantwortlich in Bezug auf Materialien, Profi le, Bemessungen und Anordnung. Die WU-Konzeption umfass t neben Einbauplänen vollständige Material-, Profil- un d Lieferlisten mit Mengen- und Herstellerangaben und Ar tikelnummern.Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig v or Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu üb ergeben. Dem AN obliegt die Koordination von Planern un d Firmen von Fremdgewerken wie z. B. Blitzschutz, Sanit är etc. in Bezug auf die WU-Eignung zum Einbau in die v om AN vorgesehenen Konstruktionen.3Ausführung und Konst ruktion3.1Allgemeine HinweiseBei Einsatz von Beton mit mindestens der Festigkeitsklasse C30/37 und/oder durch den Einsatz von WU-Beton unterliegt die Baustelle mit B eton der Überwachungsklasse 2. Die Eigenüberwachung ist nach DIN EN 13670/ DIN 1045-3 Anhang B, die erforderli che Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstell e nach DIN 1045-3 Anhang C durchzuführen. Sämtliche erf orderlichen Überwachungsmaßnahmen sind als Leistungsbes tandteil des AN von diesem zu dokumentieren und dem AG zur Vorlage beim Prüfstatiker zu übergeben.Der AN sorgt durch Auflegen von Schutzfolien bzw. Gleitlagern aus d oppellagiger PE-Folie dafür, dass während des Betoniere ns kein Beton oder Anmachwasser in die Hohlkammern von Mauerwerkssteinen gelangen.Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.3.2Untergrund, VorleistungenSoweit Grundleit ungen Fundamente queren, stellt der AN durch Einbau ent sprechender Hülsrohre sicher, dass die laut Statik und Baugrundgutachten zu erwartenden Setzungen von den vorh andenen Grundleitungen aufgenommen werden können.3.3Kon struktive Ausführung/Änderung des AN zu FertigteilenEs ist eine verformungsarme und setzungsunempfindliche Kon struktion zu erstellen. Eine ggf. erforderliche Rissbre itenbeschränkung ist entsprechend den Vorgaben der Trag werksplanung vorzusehen.Die Verwendung von Fertig- oder Halbfertigteilen ist dem AN freigestellt, soweit nicht anders beschrieben. Verwendet der AN Fertig- oder Halb fertigteile, sind vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- un d Montageplanung die erforderlichen statischen Nachweis e bzw. Umrechnungen zu eigenen Lasten zu erbringen. Bei Erfordernis ist die Tragwerksplanung rechtzeitig zur P rüfung einzureichen. Die Prüfgebühren für vom AN veranl asste Änderungen an der Statik trägt der AN. Ebenso ver gütet der AG dem AN lediglich die Stahlmassen für die A G-seitig vorgesehene Ortbetonausführung; änderungsbedin gte Mehrmengen von Baustahl oder höhere Preise für Stah l in (Halb-)Fertigteilen werden vom AG bei AN-veranlass ten Änderungen nicht vergütet.3.4Material, GüteDie Beto nrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter Berücksi chtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüsse zu en twickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der bet ontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verz ögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG gefordert e Bauablauf dies zwingend erfordert.Es dürfen bei Beton zusatzmitteln nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirk ungsgruppe verwendet werden. Eine Ausnahme bilden hierb ei die Fließmittel.Für Spannbeton dürfen Beton-Zusatzmi ttel nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassun g im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Bei Stahlbe ton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen.D ie Expositionsklassen sind entsprechend den Umweltbelas tungen und dem Einbauort der einzelnen Bauteile zu wähl en. Die in der Tragwerksplanung genannten Expositionskl assen gelten als Mindestforderung und sind vom AN nochm als anforderungsbezogen zu prüfen.Je nach Einbauort ist ein Beton mit hohem Widerstand gegen Frost- und Taumit tel einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Bauteile an Verkehrsflächen. Falls erforderlich, ist auch die Beto ndeckung der Bewehrung entsprechend zu erhöhen.Stahlver bundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrach ten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieb en sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 mym oder als Anstrichsystem ausgeführt w erden.Schalungstrenn- und Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung späterer Nutzschichten (z. B. Fliesen, Verb undestrich) nicht negativ beeinflussen.3.5Betonoberfläc hen/SichtbetonklasseAlle offenkundig oberflächenfertig sichtbar verbleibenden Betonoberflächen (d. h. Flächen ohne Beschichtungen, Dämmungen, Verkleidungen etc. wie beispielsweise freistehende Stützen, Treppenhauswände, Treppenunterseiten, etc.) werden als Sichtbetonflächen ausgeführt.Für die Sichtbetonoberflächen ist das DBV-Me rkblatt "Sichtbeton Planung, Ausschreibung, Vertragsges taltung, Ausführung und Abnahme" zu beachten.Alle sicht bar bleibenden Betonoberflächen werden mindestens in Si chtbeton SB2 gemäß DBV-Merkblatt ausgeführt, soweit kei ne anderen Angaben zur Oberfläche gemacht sind. Alle Be ton- und Sichtbetonflächen werden durch das Einlegen vo n Dreiecksleisten an Innen- und Außenecken gefast herge stellt (10 mm Fase).Sichtbar bleibende Einbauteile für Bauzustände oder Hebezeuge dürfen nur nach ausdrücklich er Genehmigung des AGs in Sichtflächen eingebaut werden . In sichtbar verbleibenden Fassadenflächen werden kein e Einbauteile für Bauzustände zugelassen.Vor Ausführung der Leistungen ist vom AN beim AG die Zustimmung zu Na chbesserungen an Sichtbetonoberflächen einzuholen. In S ichtflächen werden nur Maßnahmen akzeptiert, die eine Q ualität wie diejenige der benachbarten, vertragsgemäßen Sichtbetonoberflächen in Struktur, Farbe, Toleranz und Konstruktion gewährleisten.Bei Sichtbeton dürfen keine wachshaltigen Entschalungsmittel verwendet werden. Es sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbeitsfugen z u vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung und Fremdwasse r des Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende Ku nststofffolien erfolgen. Eine Nassbehandlung ist zu ver meiden. Wird saugende Schalung verwendet, so ist sie mi t Zementleim vorzubehandeln und vor dem Einbau trocken abzubürsten.Horizontale Schalungsstöße sollen auf einer Höhe liegen; vertikale Stöße sollen gleichen Abstand h aben. Beton für Sichtbeton soll unter Beachtung der Sie blinien und mit einem W/Z-Faktor kleiner als 0,55 herge stellt werden. Schütthöhen dürfen 50 cm nicht überschre iten. Auf eine gleichmäßige Schütthöhe und Verdichtung ist unbedingt zu achten.Die Oberflächen von Bodenplatte n und Deckenplatten sind eben abzuziehen und glatt abzu reiben. Wenn Bodenbeschichtungen geplant sind, ist die Oberfläche zu glätten bzw. entsprechend der nachfolgend en Bodenbeschichtung herzustellen.Soweit nicht gesonder t beschrieben, sind für alle Oberflächen die Anforderun gen der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 1 8202 zu erfüllen.3.6SchalungDie Ausführung aller Bautei le - mit Ausnahme von Gründungbauteilen - erfolgt mit g latter Oberfläche durch Einsatz glatter, nicht saugende r Schalung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Be tonwarzen und Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sin d zu brechen.Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Köcherschalungen sind zu entwässern.In die Schalung ein gelegte Schaumkörper für die Herstellung von Aussparung en sind im Zuge des Ausschalens vollständig zu entferne n. Ein Ausbrennen der Schaumkörper zum Ausschalen ist n icht statthaft.Für Bauteile gleicher Art muss eine jewe ils gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung ein gesetzt werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen. Positive Ecken sind gefast auszuführen. Löcher und Hül lrohre für Spanndrähte und Schlösser sind gleichmäßig a nzuordnen und nach dem Ausschalen vertieft zu schließen . Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür g eeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem Aussch alen unverzüglich abzudichten. Alle Betonwände, Stützen und Decken sind zu entgraten.Der AN duldet während sei ner Schalarbeiten Arbeitsunterbrechungen und -behinderu ngen aus der TGA- und Elt-Montage in bauüblichem und mi ndesterforderlichem Umfang.3.7BewehrungAlle Abnahmen un d Freigaben sind in Eigenverantwortung des ANs mit dem Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren und technisch z u koordinieren. Dem AG ist eine Ausfertigung des vom Pr üfingenieur erstellten Abnahmeprotokolls über die Beweh rung zu übergeben.Zur Abrechnung gelangen nur Stahlmass en gemäß geprüfter Statik, bzw. gemäß geprüfter Bewehru ngspläne. Der Aufwand für rein konstruktive Bewehrungen (Bügel, Abstandhalter etc.) sowie für Bewehrungen, die ausschließlich Transport- und Bauzuständen dienen, ist vom AN bei der Preisbildung zu berücksichtigen, da er nicht gesondert zur Abrechnung gelangt.3.8Fugen/Anschlü sse/EinbauteileDie notwendigen Ausführungs- und Betonie rabschnitte sind inkl. aller notwendigen Arbeitsschritt e und Materialien (z.B. Arbeitsfugenbänder, Anschlussbe wehrung) einzupreisen.Arbeits- und Dehnfugen sollen min destens 0,50 m außerhalb von Eck- und Anschlussbereiche n vorgesehen werden. In Bereichen dicht liegender Beweh rung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen, dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden.Die Verankerung von Mauerwerkswänden an Stahlbetonbauteilen soll mittel s Ankerschienen und systemzugehöriger Mauerwerksanker e rfolgen, der AN legt die Systemschienen in die Schalung ein.Soweit Einbauteile von Fremdgewerken in bewehrte B etonkonstruktionen eingebaut werden, prüft der AN unver züglich nach deren Einbau, spätestens jedoch rechtzeiti g vor der Betonage, ob allerorts ausreichende Bewehrung sabstände zu den Einbauteilen vorhanden sind. Soweit Be wehrungsmindestabstände unterschritten werden, meldet d er AN Bedenken gegen die Ausführung an.3.9Aussparungen, DurchbrücheAlle AG-seitig angegebenen oder AN-seitig e rforderlichen Durchbrüche und Montageöffnungen sind vom AN in seiner Werkstatt- und Montageplanung vorzusehen und baulich umzusetzen. Das nachträgliche Schließen von Aussparungen und Öffnungen erfolgt mit Ausnahme von TG A-Brandschottungen durch den AN. Die bauphysikalischen Anforderungen (z. B. Brandschutz, Schallschutz) an das durchdrungene Bauteil sind berücksichtigen.3.10Wasserun durchlässiger BetonBauteile, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen, d. h., unterhalb des Bemessungswasse rstandes liegen, sind ggf. als "Weiße Wanne", d. h. als wasserundurchlässige Konstruktion gemäß DAfStb-Richtli nie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richt linie) herzustellen, soweit vom AG gefordert oder besch rieben.Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gil t, soweit nicht anders beschrieben, die Nutzungsklasse A der WU-Richtlinie mit erhöhten Anforderungen. Die Anf orderungen für hochwertig genutzte Räume gemäß DBV-Merk blatt sind zu erfüllen.3.11StahlbetonfertigteileDer Ang ebotspreis für Stahlbetonfertigteile beinhaltet, soweit nicht in Leistungspositionen abweichend beschrieben, d ie Herstellung, Lieferung und Montage von Stahlbetonfer tigteilen einschließlich Hilfs-, Trag- und Schutzgerüst en, Montagehalterungen sowie gegebenenfalls erforderlic hen (Mobil-)Kraneinsatz und das Verschließen von Transp ortöffnungen. Selbes gilt für jegliche Mehraufwendungen aus Montagezuständen und Bauzwischenzuständen, soweit diese nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Arbe itsausführung Dritter erforderlich sind.Sofern in den d er Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine zusätzlic hen Angaben enthalten sind, ist die Oberfläche in der n utzungsentsprechenden Oberflächenqualität gemäß nachste hender Auflistung auszuführen, dabei sind die Sichtbeto nklassen nach DBV-Merkblatt "Sichtbeton" einzuplanen, w ie folgt:Bauteil Ausführung Oberfläche Sichtbetonklasse Decken unterseitig glatt 2Unterzüge 3-seitig glatt 2Stü tze 4- bzw. allseitig glatt 2Wände 2-seitig glatt 2Trep pen belegt unterseitig und Wangen glatt 2Treppen ferti g allseitig glatt 2Der Zulassungsbescheid von Fertigtei len muss auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorl iegen.3.12FaserbetonBei Faserbeton ist ausschließlich d er Einsatz bauaufsichtlich zugelassener Fasern (auch be i Glasfasern) gestattet. Es dürfen nur alkaliresistente Fasern zugegeben werden.3.13Betonarbeiten gegen Bestan dBei Betonage gegen Bestandswände als einseitig verlore ne Schalung ist vom AN ein prüffähiger statischer Nachw eis der Bestandswand für Betondruck aus den Betonierabs chnittshöhen des AN zu führen. Der AN kalkuliert den er höhten Aufwand für die Betonage in Höhen-Teilabschnitte n ein.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Betonarbei
04.01 Gründung
04.01
Gründung
04.02 Sohlplatten
04.02
Sohlplatten
04.03 Wände
04.03
Wände
04.04 Stützen
04.04
Stützen
04.05 Decken
04.05
Decken
04.06 Unterzüge
04.06
Unterzüge
04.07 Treppen und Podeste
04.07
Treppen und Podeste
04.08 Bewehrung und Einbauteile
04.08
Bewehrung und Einbauteile
04.09 Öffnungen und Aussparungen
04.09
Öffnungen und Aussparungen
04.10 Beton-Baustellenüberwachung
04.10
Beton-Baustellenüberwachung
05 Mauerarbeiten
05
Mauerarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Mauerarbei ten1GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18330 Mauerarbeite n, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.Erg änzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend gen annten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbe itsausführung:· Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bund esverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., · BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., · Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., · Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, · Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V., · Bundesverband Leichtbeton e. V., · Bundesverband Porenbetonindustrie e. V., · DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., · DGfM: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnu ngsbau e. V., · DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., · DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V., · DVL: Dachverband Lehm e. V., · RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei chnung e. V., · VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., · VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., · WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., · ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.2 Ausführung und Konstruktion2.1 Ausführung2.1.1 Allgemei ne Vor Abschluss des Abbindeprozesses sind alle groben Verschmutzungen vom Mauerwerk zu entfernen.Bauteile aus verschiedenen Metallen, die miteinander in Berührung k ommen, sind gegen Korrosionsbildung zu schützen. Bautei le aus Aluminium, die nicht geschützt sind, dürfen nich t in Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel kommen. Stahlb auteile ohne Korrosionsschutz dürfen nur mit reinem Zem entmörtel verwendet oder ummantelt werden.lsolierstoffe dürfen keine Feuchtigkeit aufnehmen, sie müssen alteru ngsbeständig und bei kraftschlüssigen Verbindungen ausr eichend druckfest sein. In Spalten, in denen durch mang elnde Sauerstoffzufuhr eine ausreichende Passivität der Werkstoffe nicht erreicht werden kann, sind metallisch e Werkstoffe zu isolieren.Mischmauerwerk, d. h. die Kom bination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Steinarten, ist grundsätzlich untersagt.Nachträglich eingezogenes Brüs tungsmauerwerk ist wegen der Gefahr späterer Rissbildun g im Putz grundsätzlich zu vermeiden, Brüstungen sind i m Zusammenhang mit nebenliegenden Wänden verzahnt  aufz umauern.Bei der Verwendung unterschiedlicher Mörtelarte n und -gruppen auf der Baustelle ist durch eindeutige K ennzeichnung der Mörtelbehälter zu gewährleisten, dass das erforderliche Material korrekt eingesetzt werden ka nn.Der AN wird alle erforderlichen Angaben zur Festlegu ng von Mauerwerksgüten, Abmessungen und Oberflächen, so weit diese nicht erkennbar sind, eigenverantwortlich un d unaufgefordert erfragen.2.1.2 Aussparungen, Durchbrüc heDurchbrüche sind anzulegen, zu schneiden oder zu bohr en; keinesfalls zu stemmen.Aussparungen in nichttragend en Wänden mit einer größeren als der halben Breite des eingesetzten Steinformats erhalten in jedem Fall eine o bere Überdeckung mittels Sturz.Der Verschluss von Aussp arungen erfolgt ausschließlich mit Mörtel und Steinmate rial nebenliegender Wand in F90-Qualität.2.1.3Stürze un d FensteröffnungenSoweit nicht anders beschrieben, ist die Wahl der Sturzausbildung dem AN freigestellt, wobei die Wärmeschutzanforderungen erfüllt werden müssen. Be i nicht verputztem Mauerwerk sind vom AN Mauerwerksfert igteilstürze zur Überbrückung von Fenster- und Türöffnu ngen einzubauen.Stahlträger als Öffnungsüberdeckung - n ur zulässig, wo Fertigstürze nicht einsetzbar sind - si nd korrosionsgeschützt einzubauen. Die Trägerstege sind mit Mörtel-Stein-Gemisch auszudrücken; die Flansche, w enn sie verputzt werden, mit Ziegeldrahtgewebe zu umman teln. Erforderliches Verbolzen der Träger ist mit auszu führen. Unter- und Überschlagsplatten sind zu liefern u nd zu verlegen.Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm A uflagerbreite beidseitig aufweisen.Im Bereich von Tür- und Fensteranschlüssen sind vom AN glatte, vollflächige und planebene Laibungsoberflächen herzustellen, um ein en geeigneten Untergrund für die Anschluss-Dichtbänder von Fenster und Türelementen zu erhalten. Beim Mauern v on Steinen mit Mörteltaschen und/oder mit verzahnten St oßfugen sind diese im Bereich von Tür- und Fensteröffnu ngen auf die vorgegebenen Öffnungsmaße aufzuputzen und zu glätten, sodass planebene Laibungsflächen entstehen. Bei Außenfensteröffnungen ist hierfür Zementmörtel zu verwenden.Zur Aufnahme von Durchbiegungen im Sturzberei ch und von temperaturbedingten Längenänderungen sind Fe nsteranschlüsse mit ausreichenden Fugenbreiten gemäß RA L-Fenstereinbaurichtlinie herzustellen.2.1.4Vermeidung von WärmebrückenDer AN sieht rechtzeitig vor Leistungse rbringung unaufgefordert den GEG-Nachweis bzw. das Wärm eschutzgutachten ein, um sich über die geforderten Wärm edämmwerte der verschiedenen Bauteile zu informieren. D er AN prüft weiterhin unaufgefordert und rechtzeitig vo r Bauausführung die Planung des AG in Bezug auf erforde rliche Wärmedämmmaßnahmen; so unter anderem auf wärmedä mmende Anforderungen an Kimmschichten, Wandkopfabdeckun gen, Sohlbänke, Deckenstirnen, Stürze von Außenwänden.V om AN sind im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung Ve rankerungssysteme zu wählen, mit denen Wärmebrücken so gering wie möglich gehalten werden.2.1.5Schächte und Sc hachtabmauerungenGemauerte Schachtwände und Mauerwerksw ände, die dem späteren Schachtverschluss dienen, sind m it konventionellem Dünnformat-Mauerwerk mit normal dick vermörtelten Lager- und Stoßfugen auszuführen, um nach trägliche Schachtverschlüsse mittels verzahntem Mauerwe rk durchführen zu können.Installationsschächte dürfen e rst nach Freigabe durch den AG unter Beachtung des Scha llschutzes und insbesondere unter Beachtung des Brandsc hutzes geschlossen werden.Für die Schallschutzanforderu ngen gelten mindestens die erhöhten Werte nach DIN 4109 .2.1.6 SchnittstellenDie Arbeiten der beteiligten Firme n sind untereinander zu koordinieren. Hierzu gehört ins besondere die Berücksichtigung von Einlegeteilen der HL SE-Installation während der Ausführung von Mauerwerksar beiten.Betroffene Fremdgewerke sind vom AN so rechtzeit ig vor Ausführung von Betondecken- oder Wandteilen zu i nformieren, dass eine ordnungsgemäße Installation der E inlegeteile möglich ist. Die haustechnischen Ausführung szeichnungen sind zu berücksichtigen.2.2 Konstruktionen Nut- und Federverbinder von Stumpfstoßmauerwerk dürfen nicht in der Ansichtsfläche von Außenwänden (Außenecken ) zu sehen sein, sofern die Wände als Folgeleistung led iglich einen Verputz erhalten. Schnitte durch Grifftasc hen sind unzulässig, Schnitte durch Hohlkammern sind na ch dem Vermauern auszumörteln.Wände aus Hochlochziegeln , Mauersteinen mit Griffmulden oder stark saugendem Mat erial sind grundsätzlich bei starken Niederschlägen und arbeitstäglich nach Beendigung der Arbeiten oberseitig vor Durchnässung mittels Folie zu schützen.2.3 Zweisch alige Wände2.3.1 Befestigungs-, Verankerungs- und Verbi ndungsmittelAbfangkonstruktionen, Befestigungs-, Verank erungs- und Verbindungsmittel, die nach dem Einbau nich t mehr zugänglich sind, sind aus nichtrostendem Materia l herzustellen. Bei der Anordnung der notwendigen Veran kerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, da ss Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen.2.3 .2FugenGebäudefugen sind durch entsprechende Maßnahmen so fortzusetzen, dass jegliche Bewegung aus dem Bauwerk schadlos aufgenommen werden kann. Der AN überprüft anh and der statischen Unterlagen die zu erwartenden Fugenb ewegungen und Fugenversätze und wählt daraufhin eigenve rantwortlich geeignete Fugenprofile bzw. prüft die vom AG vorgegebenen Fugenprofile auf Eignung.2.3.3Anschlüss eNach Möglichkeit ist für akustisch zu entkoppelnde Bau teile (z. B. Haustrennwände) Plansteinmauerwerk mit Dün nbettfugen auszuführen. Die Dämmung zwischen den schall technisch zu entkoppelnden Wänden ist fortlaufend beim Aufmauern einzubringen.Sockelanschlüsse von Außenwänden sind so auszubilden, dass die Anforderungen gemäß DIN 18533 für Wasserbeanspruchungsklasse W4-E erfüllt sind. Soweit der AN Sockelabdichtungen ausführt, klärt er re chtzeitig vor Ausführungsbeginn die Anschlussdetails se iner Sockelabdichtungen an die Bodenanschlüsse bodentie fer Fenster und Außentüren mit dem AG. Der AN verwendet Abdichtungsstoffe, die einen späteren Bodenanschluss v on Türen und bodentiefen Fenstern unkompliziert und mat erialgerecht ermöglichen.2.4Arbeiten im BestandBei Mate rialwechseln an Außenwänden ist das besser wärmedämmend e Mauerwerk in das schlechter dämmende einzuverzahnen.A nschlüsse an Bestandsmauerwerke sind stets durch Verzah nung zu erstellen.Bei der Sanierung von Mauerwerk, insb esondere von Natursteinmauerwerk, ist grundsätzlich die vorhandene Mörtelqualität beizubehalten.Jegliche vollf lächig zu behandelnden Sichtflächen sind in derselben B ehandlungsweise durch dieselbe Arbeitsmannschaft auszuf ühren.Für alle Arbeiten im Sichtbereich (insbesondere f ür Mauer-, Verputz-, Reinigungs- und Verfugungsarbeiten ) gilt, dass vor Materialdisposition und Arbeitsausführ ung je unterschiedliche Fläche mehrere Probeflächen als Herstellermuster zu beschaffen oder vom AN vor Ort zu erstellen sind und vom AG zur Ausführung freigeben zu l assen sind.Zu ersetzendes Sichtmauerwerk ist dem vorhan denen Bestand in Form, Farbe, Wasseraufnahme und Oberfl ächenstruktur vollständig anzugleichen. Ist entsprechen des Steinmaterial nicht als Listenware erhältlich, so s ind vom AN Sonderanfertigungen zu veranlassen. Ersatzst eine für Sichtmauerwerksflächen sind vor Ausführung vom AG bemustern zu lassen.Reinigungsverfahren sind, sofer n nicht anders ausgeschrieben, als Hochdruck-Wasserstra hlreinigung mit Wassertemperaturen > 40 °C zu erbringen . Fenster und Türen sind während der Arbeitsausführung durch vollständige Abklebung auf den Rahmen zu schützen .Sofern Putzflächen abgestemmt werden, sind alle darunt erliegenden Fenster und Türen durch eingestellte Holzwe rkstoffplatten in Größe der Öffnungen zu schützen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Mauerarbei
05.01 Abdichtungen, Kimmschichten, Fugen
05.01
Abdichtungen, Kimmschichten, Fugen
05.02 Kalksandstein-MW
05.02
Kalksandstein-MW
05.03 Bestand
05.03
Bestand
06 Abdichtungsarbeiten
06
Abdichtungsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Abdichtung sarbeiten1 GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18336 Abdic htungsarbeiten, und DIN 18531 bis 18535 Bauwerksabdicht ung, sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik .Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführ ung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:· AGI: Arbeitsgemeinschaft Industrieb au e. V., · AK GWS: Arbeitskreis Grundwasserschutz e. V., · Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., · BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., · BFA Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., · bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., · Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, · DAV: Deutscher Asphaltverband e. V., · DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., · Deutsche Bauchemie e. V., · DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., · DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., · DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwas ser und Abfall e. V., · FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung La ndschaftsbau e. V., · GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., · GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerks toffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., · IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., · RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei chnung e. V., · vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahn en e. V., · VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e .V., · WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., · ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., · ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerk s e. V.2Vorbereitung und PlanungDer AN prüft im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlic h die Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die besc hriebenen Abdichtungsarbeiten. Die Untergrundeignungspr üfung bezieht sich dabei neben der ggf. erforderlichen Haftzugfestigkeit auf Ebenheit/ Toleranzen, Materialver träglichkeiten und Planität bzw. das erforderliche Gefä lle von Flächen, um spätere Pfützen auf der Abdichtung zu vermeiden. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der Materialkompatibilität zu geplanten Folgeleistungen zu erfolgen.Der AN entwickelt daraus im Rahmen seiner Wer kstatt- und Montageplanung ein Abdichtungskonzept zur r echtzeitigen Kenntnisgabe beim AG. Das Abdichtungskonze pt legt zu verwendende Abdichtungsmaterialitäten in Abh ängigkeit von Untergrund, Anforderungen, Abdichtungskla ssen und Eintauchtiefen fest, zeigt Detailplanungen für alle An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen und enth ält eine Liste aller Form- und Anschlussteile für die A bdichtung. Im Rahmen der Konzepterstellung prüft der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Vorleistungen in Bezug auf Anarbeitungsfähigkeit, so bspw. bei Rohrdurc hführungen und Bodeneinläufen.3Ausführung und Konstrukt ion3.1Allgemeine Angaben zur AusführungDer Ausführungsb eginn von Abdichtungsarbeiten ist dem AG schriftlich vo m AN anzuzeigen, damit dieser die Arbeitsausführung mit Qualitätssicherungsmaßnahmen begleiten kann.Der AN for dert vom AG rechtzeitig vor dem Überdecken der eigenen Leistung eine Sichtabnahme der jeweils fertiggestellten Abdichtungslage an.3.1.1Material, GüteSofern in den de r Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine Qualitäten beschrieben sind, gelten Anwendungsklasse 2 und im Reg elwerk des Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaus toffe als Mindestqualität vereinbart.Der AN überprüft v or Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen a n erforderliche Abdichtungen in Bezug auf:· Bodenbescha ffenheit/Versickerungsfähigkeit, · Eindringtiefe/Eintauchtiefe, · Wasserbeanspruchungsklasse, · Rissklasse, · Rissüberbrückungsklassesowie bei Fugen auf die Verfor mungsklassen anhand der Setzungsberechnungen des Statik ers und/oder des Baugrundgutachters.AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfe n oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbe iten.3.1.2UntergrundSofern Risse größer 0,2 mm im Unter grund vorhanden sind, sind Abdichtungen aus Mörtelschlä mmen nicht statthaft. Sofern Risse im Untergrund größer 0,20 mm oder als Fugen von Stahlbetonhalbfertigteilen vorhanden sind, ist eine Ausführung von Abdichtungen mi t PMBC (bisher KMB; kunststoffmodifizierten Bitumendick beschichtungen) nicht statthaft.3.1.3Einbauten, Einbaut eileDurchdringungen von Abdichtungen sind ausschließlic h mit hierfür vorgesehenen Dichtmanschetten oder mittel s Lose-fest-Flansch auszuführen. Ein einfaches Heran- o der Herumführen der Flächenabdichtung an durchdringende Bauteile ist nur bei Sperren gegen aufsteigende Feucht igkeit auf Bodenplatten gemäß W1-E nach ATV DIN 18533 z ulässig. Erforderliche Verstärkungen der Abdichtung im Bereich von Durchdringungen sind zu beachten.3.1.4Fugen Soweit Abdichtungen über Dehn- oder Bauteilfugen zu füh ren sind, erfragt der AN unaufgefordert die zu erwarten den Fugenbewegungen in horizontaler und vertikaler Rich tung und schlägt, auf die zu erwartenden Bewegungen hin , abgestimmte Ausführungsvarianten und geeignete Fugenp rofile vor.3.1.5Schutzschichten und -maßnahmenIm Gegens atz zu Schutzschichten dienen Schutzmaßnahmen dem vorüb ergehenden Schutz der Abdichtung durch geeignete Maßnah men während der Bauarbeiten in Abhängigkeit von der Bea nspruchung. Sie müssen auf die erwartete Dauer des maßg ebenden Bauzustandes abgestimmt sein.Material, Art und Dichte von Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegeb enheiten auszuwählen.Besondere Aufmerksamkeit ist bei V erwendung abgleitfähiger Schutzschichten oder -lagen nö tig, da diese vom ausführenden Personal immer wieder ge rne einmal an die Wand genagelt werden und damit die ge rade erstellten Abdichtungen zerstört werden.3.1.6Durch dringungenDurchdringungen sind bei Wasserbeanspruchungs klasse W2-E stets, sonst zumindest nach bautechnischer Möglichkeit, oberhalb des Bemessungswasserstands anzuor dnen. Der AN prüft die vorliegende Ausführungsplanung u nd die vorhandene Installation von insbesondere Hausein führungen und Abwasserleitungen rechtzeitig vor Ausführ ung hierauf und meldet ggf. Bedenken gegen Durchdringun gen unterhalb des Bemessungswasserstands an.3.1.7Sonsti gesUnabhängig von der Höhenlage der Planung sind horizo ntale Mauerwerksabdichtungen dem Geländeverlauf anzupas sen. Dies gilt auch bei zweischaligen Wänden. Abtreppun gen von Abdichtungslagen in MWK-Fugen dürfen nur über a usgerundete Mörtelkehlen und -kanten geführt werden.Eck ausbildungen sind bei entsprechender Verfügbarkeit mit thermisch vorgeformten Teilen auszuführen.Bei vertikale n Abdichtungen oder Aufkantungen ist generell der obere Abschluss mechanisch gegen Ablösen zu sichern und anzu dichten (Klemmflansch).3.2Abdichtung mit flüssig zu ver arbeitenden AbdichtungsstoffenDer AN muss auf Anforderu ng des AG den Nachweis erbringen, dass er bzw. die ausf ührenden Arbeitskräfte über die nötige Sachkunde verfüg en.Die Schichtdickenkontrolle muss gemäß DIN 18533 durc h Messung der Nassschichtdicke und die Kontrolle der Au ftragsmenge bei der Verarbeitung erfolgen. Je nach baul ichen Gegebenheiten ist die Messpunktdichte, z. B. im B ereich von Durchdringungen, Übergängen, Anschlüssen, zu erhöhen.Ist dem AN die Wahl des Abdichtungsbaustoffs f reigestellt, so sollen flüssig zu verarbeitende Abdicht ungsstoffe nicht für horizontale Flächen eingesetzt wer den. Bahnenförmige Abdichtungsstoffe sind flüssigen auf grund definierter Materialstärke vorzuziehen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Abdichtung
06.01 Abdichtung
06.01
Abdichtung
07 Abbruch- und Rückbauarbeiten
07
Abbruch- und Rückbauarbeiten
07.01 Abbruch Bestandstrakte
07.01
Abbruch Bestandstrakte
07.02 Rückbau vorgezogene Maßnahmen
07.02
Rückbau vorgezogene Maßnahmen