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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.06 BE - Schutzmaßnahmen
02.06
BE - Schutzmaßnahmen
04 Betonarbeiten
04
Betonarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Betonarbei
ten1GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks gelten
die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeite
n, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.Erg
änzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend gen
annten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung
gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbe
itsausführung:· AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e
. V.,
· BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
· Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Beton
bauwerken e. V.,
· Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V
.,
· Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
· Bundesverband Leichtbeton e. V.,
· Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,
· BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e. V.
,
· DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V.,
· DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
· Deutsche Bauchemie e. V.,
· DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
· DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
· FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.
V.,
· InformationsZentrum Beton GmbH,
· RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei
chnung e. V.,
· VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
· VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
· VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
· WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,
· ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.2V
orbereitung und PlanungIm Rahmen seiner Werkstatt- und
Montageplanung hat der AN alle Abmessungen, Betongüten,
Expositionsklassen, Bewehrungsstahlgüten, Betonoberflä
chen der einzelnen Bauteile usw. den beigefügten Unterl
agen, insbesondere der Tragwerkswerksplanung, den Zeich
nungen, den Gutachten, Konzepten und Sonderfachplanunge
n, zu entnehmen und auf Plausibilität zu prüfen bzw. au
f deren Grundlage zu ermitteln.Alle in den statischen U
nterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessunge
n bzw. Mindestqualitäten.Für Bauteile mit Sichtbetonobe
rflächen sind immer ein Schalungseinteilungspläne mit d
er Darstellung aller vorgesehenen Strukturen, Stöße, Ei
nbauten, Durchdringungen, Fugen und sonstigen Details z
ur Genehmigung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung b
eim AG einzureichen.Der AN arbeitet alle Leerrohre und
Unterputzdosen in seine Werkstatt- und Montageplanung e
in. Dem AN obliegt die rechtzeitige Anforderung und Koo
rdination des Elektrogewerks für Einbauten in Sichtbeto
nbauteile in Bezug auf seine Arbeitsausführung.Kommt WU
-Beton zur Ausführung, konzipiert der AN die WU-Ausführ
ung eigenverantwortlich in Bezug auf Materialien, Profi
le, Bemessungen und Anordnung. Die WU-Konzeption umfass
t neben Einbauplänen vollständige Material-, Profil- un
d Lieferlisten mit Mengen- und Herstellerangaben und Ar
tikelnummern.Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig v
or Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu üb
ergeben. Dem AN obliegt die Koordination von Planern un
d Firmen von Fremdgewerken wie z. B. Blitzschutz, Sanit
är etc. in Bezug auf die WU-Eignung zum Einbau in die v
om AN vorgesehenen Konstruktionen.3Ausführung und Konst
ruktion3.1Allgemeine HinweiseBei Einsatz von Beton mit
mindestens der Festigkeitsklasse C30/37 und/oder durch
den Einsatz von WU-Beton unterliegt die Baustelle mit B
eton der Überwachungsklasse 2. Die Eigenüberwachung ist
nach DIN EN 13670/ DIN 1045-3 Anhang B, die erforderli
che Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstell
e nach DIN 1045-3 Anhang C durchzuführen. Sämtliche erf
orderlichen Überwachungsmaßnahmen sind als Leistungsbes
tandteil des AN von diesem zu dokumentieren und dem AG
zur Vorlage beim Prüfstatiker zu übergeben.Der AN sorgt
durch Auflegen von Schutzfolien bzw. Gleitlagern aus d
oppellagiger PE-Folie dafür, dass während des Betoniere
ns kein Beton oder Anmachwasser in die Hohlkammern von
Mauerwerkssteinen gelangen.Der AN ist verpflichtet, die
erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden
zu treffen.3.2Untergrund, VorleistungenSoweit Grundleit
ungen Fundamente queren, stellt der AN durch Einbau ent
sprechender Hülsrohre sicher, dass die laut Statik und
Baugrundgutachten zu erwartenden Setzungen von den vorh
andenen Grundleitungen aufgenommen werden können.3.3Kon
struktive Ausführung/Änderung des AN zu FertigteilenEs
ist eine verformungsarme und setzungsunempfindliche Kon
struktion zu erstellen. Eine ggf. erforderliche Rissbre
itenbeschränkung ist entsprechend den Vorgaben der Trag
werksplanung vorzusehen.Die Verwendung von Fertig- oder
Halbfertigteilen ist dem AN freigestellt, soweit nicht
anders beschrieben. Verwendet der AN Fertig- oder Halb
fertigteile, sind vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- un
d Montageplanung die erforderlichen statischen Nachweis
e bzw. Umrechnungen zu eigenen Lasten zu erbringen. Bei
Erfordernis ist die Tragwerksplanung rechtzeitig zur P
rüfung einzureichen. Die Prüfgebühren für vom AN veranl
asste Änderungen an der Statik trägt der AN. Ebenso ver
gütet der AG dem AN lediglich die Stahlmassen für die A
G-seitig vorgesehene Ortbetonausführung; änderungsbedin
gte Mehrmengen von Baustahl oder höhere Preise für Stah
l in (Halb-)Fertigteilen werden vom AG bei AN-veranlass
ten Änderungen nicht vergütet.3.4Material, GüteDie Beto
nrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter Berücksi
chtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüsse zu en
twickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der bet
ontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verz
ögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG gefordert
e Bauablauf dies zwingend erfordert.Es dürfen bei Beton
zusatzmitteln nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirk
ungsgruppe verwendet werden. Eine Ausnahme bilden hierb
ei die Fließmittel.Für Spannbeton dürfen Beton-Zusatzmi
ttel nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassun
g im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Bei Stahlbe
ton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen.D
ie Expositionsklassen sind entsprechend den Umweltbelas
tungen und dem Einbauort der einzelnen Bauteile zu wähl
en. Die in der Tragwerksplanung genannten Expositionskl
assen gelten als Mindestforderung und sind vom AN nochm
als anforderungsbezogen zu prüfen.Je nach Einbauort ist
ein Beton mit hohem Widerstand gegen Frost- und Taumit
tel einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Bauteile an
Verkehrsflächen. Falls erforderlich, ist auch die Beto
ndeckung der Bewehrung entsprechend zu erhöhen.Stahlver
bundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrach
ten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in
den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieb
en sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von
mindestens 80 mym oder als Anstrichsystem ausgeführt w
erden.Schalungstrenn- und Nachbehandlungsmittel dürfen
die Haftung späterer Nutzschichten (z. B. Fliesen, Verb
undestrich) nicht negativ beeinflussen.3.5Betonoberfläc
hen/SichtbetonklasseAlle offenkundig oberflächenfertig
sichtbar verbleibenden Betonoberflächen (d. h. Flächen
ohne Beschichtungen, Dämmungen, Verkleidungen etc. wie
beispielsweise freistehende Stützen, Treppenhauswände,
Treppenunterseiten, etc.) werden als Sichtbetonflächen
ausgeführt.Für die Sichtbetonoberflächen ist das DBV-Me
rkblatt "Sichtbeton Planung, Ausschreibung, Vertragsges
taltung, Ausführung und Abnahme" zu beachten.Alle sicht
bar bleibenden Betonoberflächen werden mindestens in Si
chtbeton SB2 gemäß DBV-Merkblatt ausgeführt, soweit kei
ne anderen Angaben zur Oberfläche gemacht sind. Alle Be
ton- und Sichtbetonflächen werden durch das Einlegen vo
n Dreiecksleisten an Innen- und Außenecken gefast herge
stellt (10 mm Fase).Sichtbar bleibende Einbauteile für
Bauzustände oder Hebezeuge dürfen nur nach ausdrücklich
er Genehmigung des AGs in Sichtflächen eingebaut werden
. In sichtbar verbleibenden Fassadenflächen werden kein
e Einbauteile für Bauzustände zugelassen.Vor Ausführung
der Leistungen ist vom AN beim AG die Zustimmung zu Na
chbesserungen an Sichtbetonoberflächen einzuholen. In S
ichtflächen werden nur Maßnahmen akzeptiert, die eine Q
ualität wie diejenige der benachbarten, vertragsgemäßen
Sichtbetonoberflächen in Struktur, Farbe, Toleranz und
Konstruktion gewährleisten.Bei Sichtbeton dürfen keine
wachshaltigen Entschalungsmittel verwendet werden. Es
sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers von
gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbeitsfugen z
u vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung und Fremdwasse
r des Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende Ku
nststofffolien erfolgen. Eine Nassbehandlung ist zu ver
meiden. Wird saugende Schalung verwendet, so ist sie mi
t Zementleim vorzubehandeln und vor dem Einbau trocken
abzubürsten.Horizontale Schalungsstöße sollen auf einer
Höhe liegen; vertikale Stöße sollen gleichen Abstand h
aben. Beton für Sichtbeton soll unter Beachtung der Sie
blinien und mit einem W/Z-Faktor kleiner als 0,55 herge
stellt werden. Schütthöhen dürfen 50 cm nicht überschre
iten. Auf eine gleichmäßige Schütthöhe und Verdichtung
ist unbedingt zu achten.Die Oberflächen von Bodenplatte
n und Deckenplatten sind eben abzuziehen und glatt abzu
reiben. Wenn Bodenbeschichtungen geplant sind, ist die
Oberfläche zu glätten bzw. entsprechend der nachfolgend
en Bodenbeschichtung herzustellen.Soweit nicht gesonder
t beschrieben, sind für alle Oberflächen die Anforderun
gen der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 1
8202 zu erfüllen.3.6SchalungDie Ausführung aller Bautei
le - mit Ausnahme von Gründungbauteilen - erfolgt mit g
latter Oberfläche durch Einsatz glatter, nicht saugende
r Schalung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Be
tonwarzen und Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sin
d zu brechen.Holzschalungen sind gleichbleibend feucht
zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen
entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen.
Köcherschalungen sind zu entwässern.In die Schalung ein
gelegte Schaumkörper für die Herstellung von Aussparung
en sind im Zuge des Ausschalens vollständig zu entferne
n. Ein Ausbrennen der Schaumkörper zum Ausschalen ist n
icht statthaft.Für Bauteile gleicher Art muss eine jewe
ils gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung ein
gesetzt werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen.
Positive Ecken sind gefast auszuführen. Löcher und Hül
lrohre für Spanndrähte und Schlösser sind gleichmäßig a
nzuordnen und nach dem Ausschalen vertieft zu schließen
. Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür g
eeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem Aussch
alen unverzüglich abzudichten. Alle Betonwände, Stützen
und Decken sind zu entgraten.Der AN duldet während sei
ner Schalarbeiten Arbeitsunterbrechungen und -behinderu
ngen aus der TGA- und Elt-Montage in bauüblichem und mi
ndesterforderlichem Umfang.3.7BewehrungAlle Abnahmen un
d Freigaben sind in Eigenverantwortung des ANs mit dem
Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren und technisch z
u koordinieren. Dem AG ist eine Ausfertigung des vom Pr
üfingenieur erstellten Abnahmeprotokolls über die Beweh
rung zu übergeben.Zur Abrechnung gelangen nur Stahlmass
en gemäß geprüfter Statik, bzw. gemäß geprüfter Bewehru
ngspläne. Der Aufwand für rein konstruktive Bewehrungen
(Bügel, Abstandhalter etc.) sowie für Bewehrungen, die
ausschließlich Transport- und Bauzuständen dienen, ist
vom AN bei der Preisbildung zu berücksichtigen, da er
nicht gesondert zur Abrechnung gelangt.3.8Fugen/Anschlü
sse/EinbauteileDie notwendigen Ausführungs- und Betonie
rabschnitte sind inkl. aller notwendigen Arbeitsschritt
e und Materialien (z.B. Arbeitsfugenbänder, Anschlussbe
wehrung) einzupreisen.Arbeits- und Dehnfugen sollen min
destens 0,50 m außerhalb von Eck- und Anschlussbereiche
n vorgesehen werden. In Bereichen dicht liegender Beweh
rung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen, dürfen
keine Arbeitsfugen ausgebildet werden.Die Verankerung
von Mauerwerkswänden an Stahlbetonbauteilen soll mittel
s Ankerschienen und systemzugehöriger Mauerwerksanker e
rfolgen, der AN legt die Systemschienen in die Schalung
ein.Soweit Einbauteile von Fremdgewerken in bewehrte B
etonkonstruktionen eingebaut werden, prüft der AN unver
züglich nach deren Einbau, spätestens jedoch rechtzeiti
g vor der Betonage, ob allerorts ausreichende Bewehrung
sabstände zu den Einbauteilen vorhanden sind. Soweit Be
wehrungsmindestabstände unterschritten werden, meldet d
er AN Bedenken gegen die Ausführung an.3.9Aussparungen,
DurchbrücheAlle AG-seitig angegebenen oder AN-seitig e
rforderlichen Durchbrüche und Montageöffnungen sind vom
AN in seiner Werkstatt- und Montageplanung vorzusehen
und baulich umzusetzen. Das nachträgliche Schließen von
Aussparungen und Öffnungen erfolgt mit Ausnahme von TG
A-Brandschottungen durch den AN. Die bauphysikalischen
Anforderungen (z. B. Brandschutz, Schallschutz) an das
durchdrungene Bauteil sind berücksichtigen.3.10Wasserun
durchlässiger BetonBauteile, die mit dem Grundwasser in
Berührung kommen, d. h., unterhalb des Bemessungswasse
rstandes liegen, sind ggf. als "Weiße Wanne", d. h. als
wasserundurchlässige Konstruktion gemäß DAfStb-Richtli
nie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richt
linie) herzustellen, soweit vom AG gefordert oder besch
rieben.Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gil
t, soweit nicht anders beschrieben, die Nutzungsklasse
A der WU-Richtlinie mit erhöhten Anforderungen. Die Anf
orderungen für hochwertig genutzte Räume gemäß DBV-Merk
blatt sind zu erfüllen.3.11StahlbetonfertigteileDer Ang
ebotspreis für Stahlbetonfertigteile beinhaltet, soweit
nicht in Leistungspositionen abweichend beschrieben, d
ie Herstellung, Lieferung und Montage von Stahlbetonfer
tigteilen einschließlich Hilfs-, Trag- und Schutzgerüst
en, Montagehalterungen sowie gegebenenfalls erforderlic
hen (Mobil-)Kraneinsatz und das Verschließen von Transp
ortöffnungen. Selbes gilt für jegliche Mehraufwendungen
aus Montagezuständen und Bauzwischenzuständen, soweit
diese nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Arbe
itsausführung Dritter erforderlich sind.Sofern in den d
er Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine zusätzlic
hen Angaben enthalten sind, ist die Oberfläche in der n
utzungsentsprechenden Oberflächenqualität gemäß nachste
hender Auflistung auszuführen, dabei sind die Sichtbeto
nklassen nach DBV-Merkblatt "Sichtbeton" einzuplanen, w
ie folgt:Bauteil Ausführung Oberfläche Sichtbetonklasse
Decken unterseitig glatt 2Unterzüge 3-seitig glatt 2Stü
tze 4- bzw. allseitig glatt 2Wände 2-seitig glatt 2Trep
pen belegt unterseitig und Wangen glatt 2Treppen ferti
g allseitig glatt 2Der Zulassungsbescheid von Fertigtei
len muss auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorl
iegen.3.12FaserbetonBei Faserbeton ist ausschließlich d
er Einsatz bauaufsichtlich zugelassener Fasern (auch be
i Glasfasern) gestattet. Es dürfen nur alkaliresistente
Fasern zugegeben werden.3.13Betonarbeiten gegen Bestan
dBei Betonage gegen Bestandswände als einseitig verlore
ne Schalung ist vom AN ein prüffähiger statischer Nachw
eis der Bestandswand für Betondruck aus den Betonierabs
chnittshöhen des AN zu führen. Der AN kalkuliert den er
höhten Aufwand für die Betonage in Höhen-Teilabschnitte
n ein.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Betonarbei
04.01 Gründung
04.01
Gründung
04.02 Sohlplatten
04.02
Sohlplatten
04.03 Wände
04.03
Wände
04.04 Stützen
04.04
Stützen
04.05 Decken
04.05
Decken
04.06 Unterzüge
04.06
Unterzüge
04.07 Treppen und Podeste
04.07
Treppen und Podeste
04.08 Bewehrung und Einbauteile
04.08
Bewehrung und Einbauteile
04.09 Öffnungen und Aussparungen
04.09
Öffnungen und Aussparungen
04.10 Beton-Baustellenüberwachung
04.10
Beton-Baustellenüberwachung
05 Mauerarbeiten
05
Mauerarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Mauerarbei
ten1GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks gelten
die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18330 Mauerarbeite
n, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.Erg
änzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend gen
annten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung
gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbe
itsausführung:· Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bund
esverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,
· BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
· Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,
· Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
· Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V.,
· Bundesverband Leichtbeton e. V.,
· Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,
· DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
· DGfM: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnu
ngsbau e. V.,
· DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
· DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V.,
· DVL: Dachverband Lehm e. V.,
· RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei
chnung e. V.,
· VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
· VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
· WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,
· ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.2
Ausführung und Konstruktion2.1 Ausführung2.1.1 Allgemei
ne Vor Abschluss des Abbindeprozesses sind alle groben
Verschmutzungen vom Mauerwerk zu entfernen.Bauteile aus
verschiedenen Metallen, die miteinander in Berührung k
ommen, sind gegen Korrosionsbildung zu schützen. Bautei
le aus Aluminium, die nicht geschützt sind, dürfen nich
t in Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel kommen. Stahlb
auteile ohne Korrosionsschutz dürfen nur mit reinem Zem
entmörtel verwendet oder ummantelt werden.lsolierstoffe
dürfen keine Feuchtigkeit aufnehmen, sie müssen alteru
ngsbeständig und bei kraftschlüssigen Verbindungen ausr
eichend druckfest sein. In Spalten, in denen durch mang
elnde Sauerstoffzufuhr eine ausreichende Passivität der
Werkstoffe nicht erreicht werden kann, sind metallisch
e Werkstoffe zu isolieren.Mischmauerwerk, d. h. die Kom
bination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Steinarten, ist
grundsätzlich untersagt.Nachträglich eingezogenes Brüs
tungsmauerwerk ist wegen der Gefahr späterer Rissbildun
g im Putz grundsätzlich zu vermeiden, Brüstungen sind i
m Zusammenhang mit nebenliegenden Wänden verzahnt aufz
umauern.Bei der Verwendung unterschiedlicher Mörtelarte
n und -gruppen auf der Baustelle ist durch eindeutige K
ennzeichnung der Mörtelbehälter zu gewährleisten, dass
das erforderliche Material korrekt eingesetzt werden ka
nn.Der AN wird alle erforderlichen Angaben zur Festlegu
ng von Mauerwerksgüten, Abmessungen und Oberflächen, so
weit diese nicht erkennbar sind, eigenverantwortlich un
d unaufgefordert erfragen.2.1.2 Aussparungen, Durchbrüc
heDurchbrüche sind anzulegen, zu schneiden oder zu bohr
en; keinesfalls zu stemmen.Aussparungen in nichttragend
en Wänden mit einer größeren als der halben Breite des
eingesetzten Steinformats erhalten in jedem Fall eine o
bere Überdeckung mittels Sturz.Der Verschluss von Aussp
arungen erfolgt ausschließlich mit Mörtel und Steinmate
rial nebenliegender Wand in F90-Qualität.2.1.3Stürze un
d FensteröffnungenSoweit nicht anders beschrieben, ist
die Wahl der Sturzausbildung dem AN freigestellt, wobei
die Wärmeschutzanforderungen erfüllt werden müssen. Be
i nicht verputztem Mauerwerk sind vom AN Mauerwerksfert
igteilstürze zur Überbrückung von Fenster- und Türöffnu
ngen einzubauen.Stahlträger als Öffnungsüberdeckung - n
ur zulässig, wo Fertigstürze nicht einsetzbar sind - si
nd korrosionsgeschützt einzubauen. Die Trägerstege sind
mit Mörtel-Stein-Gemisch auszudrücken; die Flansche, w
enn sie verputzt werden, mit Ziegeldrahtgewebe zu umman
teln. Erforderliches Verbolzen der Träger ist mit auszu
führen. Unter- und Überschlagsplatten sind zu liefern u
nd zu verlegen.Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm A
uflagerbreite beidseitig aufweisen.Im Bereich von Tür-
und Fensteranschlüssen sind vom AN glatte, vollflächige
und planebene Laibungsoberflächen herzustellen, um ein
en geeigneten Untergrund für die Anschluss-Dichtbänder
von Fenster und Türelementen zu erhalten. Beim Mauern v
on Steinen mit Mörteltaschen und/oder mit verzahnten St
oßfugen sind diese im Bereich von Tür- und Fensteröffnu
ngen auf die vorgegebenen Öffnungsmaße aufzuputzen und
zu glätten, sodass planebene Laibungsflächen entstehen.
Bei Außenfensteröffnungen ist hierfür Zementmörtel zu
verwenden.Zur Aufnahme von Durchbiegungen im Sturzberei
ch und von temperaturbedingten Längenänderungen sind Fe
nsteranschlüsse mit ausreichenden Fugenbreiten gemäß RA
L-Fenstereinbaurichtlinie herzustellen.2.1.4Vermeidung
von WärmebrückenDer AN sieht rechtzeitig vor Leistungse
rbringung unaufgefordert den GEG-Nachweis bzw. das Wärm
eschutzgutachten ein, um sich über die geforderten Wärm
edämmwerte der verschiedenen Bauteile zu informieren. D
er AN prüft weiterhin unaufgefordert und rechtzeitig vo
r Bauausführung die Planung des AG in Bezug auf erforde
rliche Wärmedämmmaßnahmen; so unter anderem auf wärmedä
mmende Anforderungen an Kimmschichten, Wandkopfabdeckun
gen, Sohlbänke, Deckenstirnen, Stürze von Außenwänden.V
om AN sind im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung Ve
rankerungssysteme zu wählen, mit denen Wärmebrücken so
gering wie möglich gehalten werden.2.1.5Schächte und Sc
hachtabmauerungenGemauerte Schachtwände und Mauerwerksw
ände, die dem späteren Schachtverschluss dienen, sind m
it konventionellem Dünnformat-Mauerwerk mit normal dick
vermörtelten Lager- und Stoßfugen auszuführen, um nach
trägliche Schachtverschlüsse mittels verzahntem Mauerwe
rk durchführen zu können.Installationsschächte dürfen e
rst nach Freigabe durch den AG unter Beachtung des Scha
llschutzes und insbesondere unter Beachtung des Brandsc
hutzes geschlossen werden.Für die Schallschutzanforderu
ngen gelten mindestens die erhöhten Werte nach DIN 4109
.2.1.6 SchnittstellenDie Arbeiten der beteiligten Firme
n sind untereinander zu koordinieren. Hierzu gehört ins
besondere die Berücksichtigung von Einlegeteilen der HL
SE-Installation während der Ausführung von Mauerwerksar
beiten.Betroffene Fremdgewerke sind vom AN so rechtzeit
ig vor Ausführung von Betondecken- oder Wandteilen zu i
nformieren, dass eine ordnungsgemäße Installation der E
inlegeteile möglich ist. Die haustechnischen Ausführung
szeichnungen sind zu berücksichtigen.2.2 Konstruktionen
Nut- und Federverbinder von Stumpfstoßmauerwerk dürfen
nicht in der Ansichtsfläche von Außenwänden (Außenecken
) zu sehen sein, sofern die Wände als Folgeleistung led
iglich einen Verputz erhalten. Schnitte durch Grifftasc
hen sind unzulässig, Schnitte durch Hohlkammern sind na
ch dem Vermauern auszumörteln.Wände aus Hochlochziegeln
, Mauersteinen mit Griffmulden oder stark saugendem Mat
erial sind grundsätzlich bei starken Niederschlägen und
arbeitstäglich nach Beendigung der Arbeiten oberseitig
vor Durchnässung mittels Folie zu schützen.2.3 Zweisch
alige Wände2.3.1 Befestigungs-, Verankerungs- und Verbi
ndungsmittelAbfangkonstruktionen, Befestigungs-, Verank
erungs- und Verbindungsmittel, die nach dem Einbau nich
t mehr zugänglich sind, sind aus nichtrostendem Materia
l herzustellen. Bei der Anordnung der notwendigen Veran
kerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, da
ss Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen.2.3
.2FugenGebäudefugen sind durch entsprechende Maßnahmen
so fortzusetzen, dass jegliche Bewegung aus dem Bauwerk
schadlos aufgenommen werden kann. Der AN überprüft anh
and der statischen Unterlagen die zu erwartenden Fugenb
ewegungen und Fugenversätze und wählt daraufhin eigenve
rantwortlich geeignete Fugenprofile bzw. prüft die vom
AG vorgegebenen Fugenprofile auf Eignung.2.3.3Anschlüss
eNach Möglichkeit ist für akustisch zu entkoppelnde Bau
teile (z. B. Haustrennwände) Plansteinmauerwerk mit Dün
nbettfugen auszuführen. Die Dämmung zwischen den schall
technisch zu entkoppelnden Wänden ist fortlaufend beim
Aufmauern einzubringen.Sockelanschlüsse von Außenwänden
sind so auszubilden, dass die Anforderungen gemäß DIN
18533 für Wasserbeanspruchungsklasse W4-E erfüllt sind.
Soweit der AN Sockelabdichtungen ausführt, klärt er re
chtzeitig vor Ausführungsbeginn die Anschlussdetails se
iner Sockelabdichtungen an die Bodenanschlüsse bodentie
fer Fenster und Außentüren mit dem AG. Der AN verwendet
Abdichtungsstoffe, die einen späteren Bodenanschluss v
on Türen und bodentiefen Fenstern unkompliziert und mat
erialgerecht ermöglichen.2.4Arbeiten im BestandBei Mate
rialwechseln an Außenwänden ist das besser wärmedämmend
e Mauerwerk in das schlechter dämmende einzuverzahnen.A
nschlüsse an Bestandsmauerwerke sind stets durch Verzah
nung zu erstellen.Bei der Sanierung von Mauerwerk, insb
esondere von Natursteinmauerwerk, ist grundsätzlich die
vorhandene Mörtelqualität beizubehalten.Jegliche vollf
lächig zu behandelnden Sichtflächen sind in derselben B
ehandlungsweise durch dieselbe Arbeitsmannschaft auszuf
ühren.Für alle Arbeiten im Sichtbereich (insbesondere f
ür Mauer-, Verputz-, Reinigungs- und Verfugungsarbeiten
) gilt, dass vor Materialdisposition und Arbeitsausführ
ung je unterschiedliche Fläche mehrere Probeflächen als
Herstellermuster zu beschaffen oder vom AN vor Ort zu
erstellen sind und vom AG zur Ausführung freigeben zu l
assen sind.Zu ersetzendes Sichtmauerwerk ist dem vorhan
denen Bestand in Form, Farbe, Wasseraufnahme und Oberfl
ächenstruktur vollständig anzugleichen. Ist entsprechen
des Steinmaterial nicht als Listenware erhältlich, so s
ind vom AN Sonderanfertigungen zu veranlassen. Ersatzst
eine für Sichtmauerwerksflächen sind vor Ausführung vom
AG bemustern zu lassen.Reinigungsverfahren sind, sofer
n nicht anders ausgeschrieben, als Hochdruck-Wasserstra
hlreinigung mit Wassertemperaturen > 40 °C zu erbringen
. Fenster und Türen sind während der Arbeitsausführung
durch vollständige Abklebung auf den Rahmen zu schützen
.Sofern Putzflächen abgestemmt werden, sind alle darunt
erliegenden Fenster und Türen durch eingestellte Holzwe
rkstoffplatten in Größe der Öffnungen zu schützen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Mauerarbei
05.01 Abdichtungen, Kimmschichten, Fugen
05.01
Abdichtungen, Kimmschichten, Fugen
05.02 Kalksandstein-MW
05.02
Kalksandstein-MW
05.03 Bestand
05.03
Bestand
06 Abdichtungsarbeiten
06
Abdichtungsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Abdichtung
sarbeiten1 GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks
gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18336 Abdic
htungsarbeiten, und DIN 18531 bis 18535 Bauwerksabdicht
ung, sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik
.Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführ
ung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und
Arbeitsausführung:· AGI: Arbeitsgemeinschaft Industrieb
au e. V.,
· AK GWS: Arbeitskreis Grundwasserschutz e. V.,
· Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der
Deutschen Ziegelindustrie e. V.,
· BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
· BFA Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie e. V.,
· bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V.,
· Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
· DAV: Deutscher Asphaltverband e. V.,
· DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
· Deutsche Bauchemie e. V.,
· DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
· DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
· DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwas
ser und Abfall e. V.,
· FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung La
ndschaftsbau e. V.,
· GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
· GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerks
toffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
· IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
· RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei
chnung e. V.,
· vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahn
en e. V.,
· VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e .V.,
· WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,
· ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.,
· ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerk
s e. V.2Vorbereitung und PlanungDer AN prüft im Rahmen
seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlic
h die Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die besc
hriebenen Abdichtungsarbeiten. Die Untergrundeignungspr
üfung bezieht sich dabei neben der ggf. erforderlichen
Haftzugfestigkeit auf Ebenheit/ Toleranzen, Materialver
träglichkeiten und Planität bzw. das erforderliche Gefä
lle von Flächen, um spätere Pfützen auf der Abdichtung
zu vermeiden. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der
Materialkompatibilität zu geplanten Folgeleistungen zu
erfolgen.Der AN entwickelt daraus im Rahmen seiner Wer
kstatt- und Montageplanung ein Abdichtungskonzept zur r
echtzeitigen Kenntnisgabe beim AG. Das Abdichtungskonze
pt legt zu verwendende Abdichtungsmaterialitäten in Abh
ängigkeit von Untergrund, Anforderungen, Abdichtungskla
ssen und Eintauchtiefen fest, zeigt Detailplanungen für
alle An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen und enth
ält eine Liste aller Form- und Anschlussteile für die A
bdichtung. Im Rahmen der Konzepterstellung prüft der AN
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Vorleistungen in
Bezug auf Anarbeitungsfähigkeit, so bspw. bei Rohrdurc
hführungen und Bodeneinläufen.3Ausführung und Konstrukt
ion3.1Allgemeine Angaben zur AusführungDer Ausführungsb
eginn von Abdichtungsarbeiten ist dem AG schriftlich vo
m AN anzuzeigen, damit dieser die Arbeitsausführung mit
Qualitätssicherungsmaßnahmen begleiten kann.Der AN for
dert vom AG rechtzeitig vor dem Überdecken der eigenen
Leistung eine Sichtabnahme der jeweils fertiggestellten
Abdichtungslage an.3.1.1Material, GüteSofern in den de
r Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine Qualitäten
beschrieben sind, gelten Anwendungsklasse 2 und im Reg
elwerk des Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaus
toffe als Mindestqualität vereinbart.Der AN überprüft v
or Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen a
n erforderliche Abdichtungen in Bezug auf:· Bodenbescha
ffenheit/Versickerungsfähigkeit,
· Eindringtiefe/Eintauchtiefe,
· Wasserbeanspruchungsklasse,
· Rissklasse,
· Rissüberbrückungsklassesowie bei Fugen auf die Verfor
mungsklassen anhand der Setzungsberechnungen des Statik
ers und/oder des Baugrundgutachters.AG-seitige Angaben
zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom
AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfe
n oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbe
iten.3.1.2UntergrundSofern Risse größer 0,2 mm im Unter
grund vorhanden sind, sind Abdichtungen aus Mörtelschlä
mmen nicht statthaft. Sofern Risse im Untergrund größer
0,20 mm oder als Fugen von Stahlbetonhalbfertigteilen
vorhanden sind, ist eine Ausführung von Abdichtungen mi
t PMBC (bisher KMB; kunststoffmodifizierten Bitumendick
beschichtungen) nicht statthaft.3.1.3Einbauten, Einbaut
eileDurchdringungen von Abdichtungen sind ausschließlic
h mit hierfür vorgesehenen Dichtmanschetten oder mittel
s Lose-fest-Flansch auszuführen. Ein einfaches Heran- o
der Herumführen der Flächenabdichtung an durchdringende
Bauteile ist nur bei Sperren gegen aufsteigende Feucht
igkeit auf Bodenplatten gemäß W1-E nach ATV DIN 18533 z
ulässig. Erforderliche Verstärkungen der Abdichtung im
Bereich von Durchdringungen sind zu beachten.3.1.4Fugen
Soweit Abdichtungen über Dehn- oder Bauteilfugen zu füh
ren sind, erfragt der AN unaufgefordert die zu erwarten
den Fugenbewegungen in horizontaler und vertikaler Rich
tung und schlägt, auf die zu erwartenden Bewegungen hin
, abgestimmte Ausführungsvarianten und geeignete Fugenp
rofile vor.3.1.5Schutzschichten und -maßnahmenIm Gegens
atz zu Schutzschichten dienen Schutzmaßnahmen dem vorüb
ergehenden Schutz der Abdichtung durch geeignete Maßnah
men während der Bauarbeiten in Abhängigkeit von der Bea
nspruchung. Sie müssen auf die erwartete Dauer des maßg
ebenden Bauzustandes abgestimmt sein.Material, Art und
Dichte von Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den
zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegeb
enheiten auszuwählen.Besondere Aufmerksamkeit ist bei V
erwendung abgleitfähiger Schutzschichten oder -lagen nö
tig, da diese vom ausführenden Personal immer wieder ge
rne einmal an die Wand genagelt werden und damit die ge
rade erstellten Abdichtungen zerstört werden.3.1.6Durch
dringungenDurchdringungen sind bei Wasserbeanspruchungs
klasse W2-E stets, sonst zumindest nach bautechnischer
Möglichkeit, oberhalb des Bemessungswasserstands anzuor
dnen. Der AN prüft die vorliegende Ausführungsplanung u
nd die vorhandene Installation von insbesondere Hausein
führungen und Abwasserleitungen rechtzeitig vor Ausführ
ung hierauf und meldet ggf. Bedenken gegen Durchdringun
gen unterhalb des Bemessungswasserstands an.3.1.7Sonsti
gesUnabhängig von der Höhenlage der Planung sind horizo
ntale Mauerwerksabdichtungen dem Geländeverlauf anzupas
sen. Dies gilt auch bei zweischaligen Wänden. Abtreppun
gen von Abdichtungslagen in MWK-Fugen dürfen nur über a
usgerundete Mörtelkehlen und -kanten geführt werden.Eck
ausbildungen sind bei entsprechender Verfügbarkeit mit
thermisch vorgeformten Teilen auszuführen.Bei vertikale
n Abdichtungen oder Aufkantungen ist generell der obere
Abschluss mechanisch gegen Ablösen zu sichern und anzu
dichten (Klemmflansch).3.2Abdichtung mit flüssig zu ver
arbeitenden AbdichtungsstoffenDer AN muss auf Anforderu
ng des AG den Nachweis erbringen, dass er bzw. die ausf
ührenden Arbeitskräfte über die nötige Sachkunde verfüg
en.Die Schichtdickenkontrolle muss gemäß DIN 18533 durc
h Messung der Nassschichtdicke und die Kontrolle der Au
ftragsmenge bei der Verarbeitung erfolgen. Je nach baul
ichen Gegebenheiten ist die Messpunktdichte, z. B. im B
ereich von Durchdringungen, Übergängen, Anschlüssen, zu
erhöhen.Ist dem AN die Wahl des Abdichtungsbaustoffs f
reigestellt, so sollen flüssig zu verarbeitende Abdicht
ungsstoffe nicht für horizontale Flächen eingesetzt wer
den. Bahnenförmige Abdichtungsstoffe sind flüssigen auf
grund definierter Materialstärke vorzuziehen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Abdichtung
06.01 Abdichtung
06.01
Abdichtung
07 Abbruch- und Rückbauarbeiten
07
Abbruch- und Rückbauarbeiten
07.01 Abbruch Bestandstrakte
07.01
Abbruch Bestandstrakte
07.02 Rückbau vorgezogene Maßnahmen
07.02
Rückbau vorgezogene Maßnahmen