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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand
1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung
1.4 Außenanlagen
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt.
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt (Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße.
1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen)
Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums beinhaltet, hervorgehoben.
Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse.
1.3 Geplante Maßnahme
Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung
Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten.
Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten mit Vollbad konzipiert. Der Neubau wird als Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m
erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem Untergeschoss
Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes erfolgt in Massivbauweise.
Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände werden in Leichtbauweise aus Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände der Abstellräume im Kellergeschoss werden als Holz-Metall-Systemwände errichtet.
1.4 Angaben zu Außenanlagen
Straßenseite
Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet. Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter Vorgarten.
Gartenseite
Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca. 42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw. Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei und ist zu beachten.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden)
- Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht)
- Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen -
- Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden)
- Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden)
- Bodengutachten
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung zur Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung wird digital im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier
aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme
(s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Es darf nur auf den durch den Auftraggeber freigegebenen Plänen gebaut und gefertigt werden. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Bestandsunterlagen und Revisionspläne
Alle Pläne und Revisionsunterlagen, Pflegeanleitungen, Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen, Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen sind geordnet mit Inhaltsübersicht als pdf-Dateien auf einem Datenträger dem Auftraggeber zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung.
Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert.
Bis zum Abschluss der Arbeiten wird seitens des AN "Rohbau" ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung kann durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Stundensatz erfolgen.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von vier Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN.
12 Bauschild
Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der BE-Fläche abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrängter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich, einschl. Baubehilfe fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden, ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entfernen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Maßnahmen zum Schutz von Baustoffen und Bauteilen gegen übliche und zu erwartende Witterungseinflüsse während der vertraglich vorgesehenen Ausführungszeit sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes geregelt ist.
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse im Sinne des § 6 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer
Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung
einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung
(Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen sowie die bereits erhaltenen Zahlungen, einschl. Umsatzsteuerbeträge, anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich, spätestens wöchentlichen, Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen
Anlage Planliste Ausschreibung Planliste und weitere Unterlagen
Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung:
Bezeichnung Plannummer
Planung (Ausführungsplanung zur Ausschreibung):
BE-Plan BS50_260113_AP_BE_BG_100.0
Grundriss KG BS50_260113_AP_ GR_KG_50.0
Grundriss EG BS50_260113_AP_ GR_EG_50.0
Grundriss 1.OG BS50_260113_AP_ GR_1OG_50.0
Grundriss 2.OG BS50_260113_AP_ GR_2OG_50.0
Grundriss DG BS50_260113_AP_ GR_SG_50.0
Dachdraufsicht BS50_260113_AP_ GR_DA_50.0
Schnitt A - A BS50_260113_AP_ SC_A_50.0
Schnitt B - B BS50_260113_AP_ SC_B_50.0
Schnitt C - C BS50_260113_AP_ SC_C_50.0
Schnitt D - D BS50_260113_AP_ SC_D_50.0
Schnitt E - E BS50_260113_AP_ SC_E_50.0
Schnitt F - F BS50_260113_AP_ SC_F_50.0
Ansicht Nord BS50_260113_AP_ AN_N_50.0
Ansciht Ost BS50_260113_AP_ AN_O_50.0
Ansicht Süd BS50_260113_AP_ AN_S_50.0
Anlagen zu der Baustatik
P1 - Staffelgeschoss - Bussestraße
P2 - 2. Obergeschoss - BussestraßeP3 -
P3.- 1.Obergeschoss - Bussestraße
P4 - Erdgeschoss - Bussestraße
P5 - Kellergeschoss - Bussestraße
P6 - Gründung - Bussestraße
P7 - Ansicht Treppenrandbalken - Bussestraße
P8 - Gebäudeschnitt - Bussestraße
Statik MFH Bussestraße
Die Tragwerksplanung des Ing. Büro B.Pape- M.Dingeldein
Beratende Ingenieure vom 04.11.2025
Geotechnischer Bericht zu den Baugrunduntersuchungen des Büros Ingenieur- & Planungsbüro Reinberg vom 10.09.2025 -B 397025-
Wärmeschutznachweis vom Ing.-Büro P&D
Anlage Planliste Ausschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkungen - Baustelleneinrichtung - Technische Vorbemerkungen - Baustelleneinrichtung -
Baustelleinrichtung DIN 18299
1. Unter dem Begriff Baustelleneinrichtung wird das komplette Einrichten der Baustelle, einschließlich Herrichten, Sichern und ggf. Befestigen der im Einzelnen vorgesehenen Baustellenflächen verstanden. Sanitäranlagen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Die Baustelleneinrichtung ist für sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, soweit sie nicht in den einzelnen Gewerkenals Positionen erfasst sind, einzukalkulieren.
Hierbei sind die Angaben aus den Allgemeinen Vorbemerkungen / zusätzliche Vertragsbedingungen zu berücksichtigen.
Geräte (einschließlich Hebezeug), Werkzeuge, sonstige Betriebsmittel, Bauzäune und Baubehelfe etc., die zur
vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und einsetzen für alle Arbeiten.
Kosten für Einrichten, Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, Gebühren und dergleichen sowie das Räumen sind in die Einheitspreise der betreffenden Teilleistungen einzurechnen. Diese Kalkulation gilt für die gesamte Baustelleneinrichtung für alle Bauleistungen aufgeführten Gewerke.
2. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche wird
völlig überbaut. Die im BE-Plan ausgewiesene Baustellleinrichtungsfläche wird vom AG angemietet und ist vom AN zu unterhalten. Weitere Flächen für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Flächen auf öffentlichen oder privaten Grund sind vom AN auf seine Kosten anzumieten, herzurichten, zu unterhalten und so wieder herzustellen wie urprünglich vorgefunden und von den zuständigen Behörden zur Übergabe gefordert (Übergabeprotokoll).
3. Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem AN überlassen. Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten bzw. Personen, Belästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Diese Maßnahmen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4. Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungs- pflicht soweit, dass durch die Arbeiten geschaffene Gefahrenquellen Dritte nicht gefährden können.
5. Alle Anschlüsse sind mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
Die Baustelleneinrichtung umfasst weiter alle für die
geplante Baumaßnahme notwendigen übergreifenden
Leistungen und Maßnahmen, wie z.B.:
Alle Anlagen sind ständig zu warten und zu unterhalten
(einschl. Leuchtmittel), dem Baufortschritt
entsprechend zu erweitern und rückzubauen.
Das Aufstellen, Vorhalten, Unterhalten, Umsetzen,
Erweitern und Rückbauen eines geschlossenen Bauzaunes
und sonstiger Absperrungen einschließlich der
erforderlichen Gehwege und Überdachungen, Geländer,
Schrammborde, aller Tore und sonstigen Zugänge und
einschließlich der erforderlichen ständigen
Sicherheitsbeleuchtung und sonstiger Maßnahmen zum
Schutz des öffentlichen Verkehrs.
Das Einrichten, Vorhalten, Betreiben und wieder
Abfahren aller Groß- und Kleingeräte, Maschinen, Kräne,
Aufzüge und dgl. für alle Arbeiten des Hochbaus.
Das Aufstellen, Vorhalten, Erweitern, Umsetzen und
Rückbauen aller erforderlichen Materiallager- und
Mannschaftsräume, der notwendigen Sanitärräume und
sonstiger Einrichtungen entsprechend den
Arbeitsstätten-Richtlinien.
Das Aufstellen, Vorhalten, Erweitern, Umsetzen und der
Rückbau der Räume für die Bauleitung des AN,
einschließlich WC, Telefon, Fax und aller sonstigen
Einrichtungen.
Das Aufstellen, Vorhalten, Erweitern, Umsetzen und der
Rückbau von geeigneten Räumen für die Bauleitung des
AG, mit einem Besprechungs- und Büroraum, Teeküche mit
Kühlschrank, WC, Heizung und Beleuchtung, mit dem
erforderlichen Mobilar, Telefon und Faxgerät,
einschließlich 1x wöchentliche Reinigung der Räume und Müllentsorgung sowie Übernahme aller Betriebskosten.
Das Aufstellen, Vorhalten, Erweitern, Umsetzen und
Rückbauen aller Außen- und Innengerüste für alle
Arbeiten und in allen Bauphasen, einschl. aller Schutz-
und Sicherheitseinrichtungen, Notgeländer, Umwehrungen, Abdeckung und Absperrungen, Leitergänge, Absetzflächen,
Lehrgerüste und einschl. aller Einrichtungen für
Material- und Mannschaftstransporte für alle Unter- und
Obergeschosse, einschl. der statischen und sonstigen
Berechnungen und Nachweise.
Herstellen und Vorhalten von sämtlichen Arbeits- und
Schutzgerüsten und Absturzsicherungen in den
Treppenhäusern und Aufzugschächten sowie Traggerüsten
der Bemessungsklassen B gem. Bau BG und UVV, einschl.
Vorhaltung über die eigene Benutzungsdauer hinaus für
andere Unternehmer über gesamte Bauzeit, sowie deren
späteren Abbau.
Das Aufstellen, Vorhalten und Unterhalten aller
erforderlichen Hilfskonstruktionen, Hilfsbauwerke,
Kran- Fundamente, Baustraßen, Rampen und dgl.
einschließlich der statischen und sonstigen
Berechnungen und Nachweise und des vollständigen
Rückbaus der Einrichtungen.
Die ständige umfassende Baureinigung (Standard :
Grundreinigung gemäß Beschreibung Gewerk Baureinigung),
Schutt- und Müllabfuhr auf geeignete Deponien,
einschließlich der erforderlichen Container und der
Einrichtung von dafür geeigneten Lagerplätzen nach den
Bestimmungen und Auflagen der Stadtreinigung und des
Abfallbeseitigungsgesetzes.
Die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht sowie die
Schnee- und Eisbeseitigung im Einflussbereich der
Baustelle.
Alle anfallenden Materialrückstände, Zement-, Bohr- und
Schleifschlämmen, Spachtelmassen, Verdünnungen,
Farbreste und dgl. sind nach den gültigen Emissions-
und Wasserschutzvorschriften fachgerecht zu entsorgen.
Das Ableiten in die Abflussleitungen des Gebäudes oder
in die öffentlichen Sielleitungen ist nicht zulässig.
Die Durchführung aller für die Vermeidung von Lärm- und
Staubbelastungen erforderlichen Maßnahmen.
Die Durchführung aller erforderlichen
Winterbaumaßnahmen und Schutzvorkehrungen, wie
Notverglasungen, Abdeckungen und Umhüllungen,
Erwärmungs- und Lüftungsmaßnahmen, das Ableiten von
Tageswasser im gesamten Baubereich, Schnee- und
Eisräumung und dgl..
Die Durchführung aller von der Feuerwehr im Rahmen
einer Brandschutzordnung geforderten Maßnahmen und
Einrichtungen für die Dauer der Bauzeit.
Alle Maßnahmen und Einrichtungen einschließlich aller
entstehenden Behinderungen für die Durchführung von
Grundsteinlegung und Richtfest, ausgenommen Speisen und
Getränke sowie Dekorationsgegenstände, die vom AG
gestellt werden.
Der AG behält sich das Recht vor,
auf eigene Kosten Werbung am Gerüst anbringen zu
lassen.
Technische Vorbemerkungen - Baustelleneinrichtung -
01.__.__._.01 Baustelle einrichten und vorhalten Baustelle einrichten und vorhalten für alle nachfolgenden Leistungen des Auftragnehmers.
Das Einhalten bzw. die Ausführung der in der zuvor beschriebenen Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte sind mit einzukalkulieren.
Die Baustelleneinrichtung ist für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, sowie aller Sicherheitseinrichtungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege der Baustelle vorzunehmen, umzusetzen, zu ergänzen bzw. anzupassen, soweit diese nicht gesondert in den einzelnen Gewerken als Position erfasst sind.
Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit.
01.__.__._.01
Baustelle einrichten und vorhalten
1,00
Psch
01.__.__._.02 Baustelle räumen Baustelle räumen, nach Durchführung der Leistungen.
Das Einhalten bzw. die Ausführung der in der zuvor beschriebenen Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte sind mit einzukalkulieren.
Das Gelände, auf dem sich die Baustelleneinrichtung befand, in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
01.__.__._.02
Baustelle räumen
1,00
Psch
01.__.__._.03 Bauschild Kunsstoff ca 2m x 3m aufstellen, vorhalten räumen Bauschild Kunsstoff ca 2m x 3m aufstellen, vorhalten und räumen.
Bauschild, einschl. standsicheren Trag- und Unterkonstruktion (zur Montage an Gerüst, einschl. Umbau), unter Berücksichtigung der Angaben aus den Allgemeinen Vorbemerkungen / zusätzliche Vertragsbedingungen.
Abmessung: ca. 2m x 3m
Ausführung nach statisch, konstruktiven Erfordernissen
01.__.__._.03
Bauschild Kunsstoff ca 2m x 3m aufstellen, vorhalten räumen
G
1,00
Stk
01.__.__._.04 Bauzaun, Stahlrahmen (mobil), h=2,00 m Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rund
stahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. sowie zwei öffen-
und verschließbare Bauzauntelemente, b=ca. 6,00 m, im
Bereich der Baustellenzufahrt, inkl. Ketten + Zahlenschloss, inkl. Beschilderung "Baustelle - Betreten verboten"
Der Zaun ist gemäß Vorbemerkungen und
Baustelleneinrichtungsplan aufzustellen, für den
Zeitraum der Leistung unter- und vorzuhalten und nach
Abschluss der Arbeiten abzubauen (Grundstandzeit 4 KW).
Zaunhöhe : ca. 2,00 m
Untergrund : Straßenseite befestigt
Seiten- und Rückseite teilweise unbefestigt
01.__.__._.04
Bauzaun, Stahlrahmen (mobil), h=2,00 m
E
42,00
m
01.__.__._.05 Längervorhaltung Bauzaun Verlängerung über die 4-wöchige Grundstandzeit hinaus.
Gebrauchsüberlassung : ca. 48 Wochen
01.__.__._.05
Längervorhaltung Bauzaun
E
2.016,00
mWo
01.__.__._.06 Kran aufstellen und betreiben (für eigene Leistung) Baustellenkran für die eigene Leistung ausreichend
dimensioniert aufstellen, vor-, unterhalten und nach
Fertigstellung der Leistung abtransportiern.
inkl. Transport, Straßensperrungen, Genehmigungen,
notwendiger Fundamente etc.
die Standflächen sind wieder in den Ursprungszustand zu
versetzten.
Die Nutzung für Fremdgewerke ist zuzulassen. Eine
Vergütung ist direkt zu klären.
Gepanter Aufstellort des Krans: Auf Sohle Tiefgarage
Die Aufstellung eines Krans auf die neue Sohlplattenfläche wurde durch den Statiker Papa & Dingeldein geprüft. Angenommen wurden Eckkräfte im Betrieb von 245 KN
Vorhaltedauer : Zeitraum eigene Leistung
angebotener Typ
Kran : ..........................................
Kosten pro Stunde mit Kranführer (für
Fremdgewerke) :
.......................................................
Kosten pro Stunden ohne Kranführer :
.......................................................
01.__.__._.06
Kran aufstellen und betreiben (für eigene Leistung)
1,00
Psch
01.__.__._.07 Längervorhaltung Kran (für Fremdgewerke) Zulage zu vorbeschriebenen Kranposition, für die
verlängerte Vorhaltung für die Nutzung von
Fremdgewerken auf Anweisung AG.
Kranführer in gesonderter Position.
Abrechnung: je Woche Standzeit
01.__.__._.07
Längervorhaltung Kran (für Fremdgewerke)
16,00
Wo
01.__.__._.08 Container, Sanitär, inkl. Vorhaltung Sanitärcontainer gemäß den gesetzlichen Vorschriften
antransportieren, aufstellen und nach Beendigung der
Bauarbeiten beseitigen.
Nutzung durch alle am Bau Beteiligten.
Ausführung:
Container
Heizung
Beleuchtung
2 WC-Anlagen, 2 Urinale, 2 Waschbecken
Alle Kanal-, Wasser- und Elektroanschlüsse inkl.
Messstellen, Reinigungs- (min. wöchenentlich) und
Unterhaltungsarbeiten (u.a. Papierhandtücher, Seife
etc.) sowie Wartungen sind in die Leistung mit
einzukalkulieren.
Die Verbrauch ist zu messen. Die Verbrauchskosten trägt
der AG und werden über einen Gewerkeschlüssel dem AN
abgezogen.
Vorhaltedauer: 52 KW
01.__.__._.08
Container, Sanitär, inkl. Vorhaltung
1,00
Stk
01.__.__._.09 Container, Baubüro AG, 30 m², inkl. Vorhaltung Baustellencontainer als Baubüro des AG's aufstellen,
anschließen, vor-, unterhalten und abtransportieren
einschl. Unterbau und Anschlussarbeiten
Die Gebühren sowie Verbrauchskosten trägt der AG und
werden über einen Gewerkeschlüssel dem AN abgezogen.
Ausstattung
Heizung
Beleuchtung
Küchenzeile
Garderobe
Tische, Stühle (min 10 Stk.), Schränke
Telefon- u. Internetanschluß
Grundfläche : ca. 30 m²
Vorhaltedauer: ca. 12 Monate
01.__.__._.09
Container, Baubüro AG, 30 m², inkl. Vorhaltung
E
1,00
Stk
01.__.__._.10 Schnurgerüst und Höhenfestpunkte Einmessen aller notwendigen Achsen und Höhenpunkte für
die Herstellung des Gebäudes gemäß Architektenplänen
inkl. Erstellung sämtlicher Schnurgerüste, Höhenbolzen,
Dokumentationen etc.
Der AG gibt einen Höhenpunkt und jeweils eine Längs- und Querachse vor.
Erstellung von drei Höhenfestpunkte +/- 1,0m über OKFF je Geschoss, in Abstimmung mit der Bauüberwachung.
01.__.__._.10
Schnurgerüst und Höhenfestpunkte
P
1,00
psch
01.__.__._.11 Bautür, Kellerabgang, 88,5/201cm Zugangsöffnung, Abmessung ca. 88,5/201cm,
mit einer Bautür verschließen.
Vorhaltedauer: für die Bauzeit bis zum Einbau der verbleibenden Tür.
Einauort: KG
01.__.__._.11
Bautür, Kellerabgang, 88,5/201cm
1,00
Stk
01.__.__._.12 Bautür, Hauseingang, 250/249cm Zugangsöffnung, Abmessung ca. 250/249cm, mit einer Bautür verschließen.
Vorhaltedauer: für die Bauzeit bis zum Einbau der verbleibenden Tür.
Einbauort: EG
01.__.__._.12
Bautür, Hauseingang, 250/249cm
1,00
Stk
01.__.__._.13 Kranfundamente, aus Brunnenringen, inkl. Rückbau
01.__.__._.13
Kranfundamente, aus Brunnenringen, inkl. Rückbau
E
4,00
Stk
02 Erdarbeiten, Verbau
02
Erdarbeiten, Verbau
02.01 Verbau
02.01
Verbau
02.02 Erdarbeiten
02.02
Erdarbeiten
02.03 Unterfangung
02.03
Unterfangung
02.05 Wasserhaltung
02.05
Wasserhaltung
02.06 Regie- und Stundenlohnarbeiten
02.06
Regie- und Stundenlohnarbeiten
03 Beton- und Stahlbeton
03
Beton- und Stahlbeton
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen
Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten
Regel der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und
Normen in neuster Fassung vollumfänglich zu
berücksichtigen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle Stoffe sind entsprechend der Forderungen der
statischen Berechnungen, des Wärme- und
Schallschutznachweises etc. auszuführen.
Alle freiliegenden Stahlbauteile sind
Korrosionsgeschütz einzubauen
Es sind nur Produkte nach DIN bzw. mit einem
bauaufsichtlichem Prüfzeugnis einzubauen
Angaben zur Ausführung
Die Baustelleneinrichtung ist nach dem
Baustelleneinrichtungsplan herzustellen
Während des Ausführungszeitraumes beginnen parallel die
Ausbaugewerke Ihre Arbeiten, die Koordination zwischen
den Ausführungsfirmen ist selbstständig in Hinblick auf
einen reibungslosen Bauablauf durchzuführen
Die Mitbenutzung von Gerüsten, Geräten wie Krane etc.
ist anderen am Bau beteiligten Firmen zu gestatten. Die
Abstimmung hat ohne Mitwirken des AG zu erfolgen
Während der Bewehrungsarbeiten der Stahlbetonbauteile
sind Installationsarbeiten der TGA-Gewerke vorgesehen
und zuzulassen, die notwendigen Arbeitsunterbrechungen
sind abzustimmen und einzukalkulieren.
Die Betonarbeiten sind teilweise in der
Überwachungsklasse II auszuführen, entsprechende
Vorgehensweisen und Maßnahmen sind gemäß den geltenden
Vorschriften einzuhalten.
Außenwandflächen werden mit WDVS, Putz u.ä. verkleidet.
Innenwandflächen erhalten teilweise Putz mit Anstrich
bzw. nur Anstrich.
Deckenunterseiten werden geputzt und
gestrichen,
Treppen und Balkone werden seitlich und unterseitig nur
malermäßig behandelt.
Preisinhalte
Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren:
Beseitigung und ordnungsgemäße Ableitung von Tagwasser
provisorische Sicherung gegen Regenwasser mittels
Abdichtung von Deckenöffnungen etc. inkl. späterem
Rückbau
Konstruktionsbedingte Aussparungen und Öffnungen, die
zur Herstellung der Rohbauleistung erforderlich sind, einschl. fachgerechtes Schließen.
Musterfläche für Beton
Überwachung des Einbaus von Beton der
Überwachungsklasse 2 und 3 durch anerkannte Prüfstellen
Nach Erfordernis erfolgt die Betonnachbehandlung gem.
VOB C Punkt 4.2.7
alle Sichtbaren Flächen sind in Sichtbetonklasse II,
mit geordnetem Fugenraster herstzustellen
Herstellen von Auflagerkonsolen bei Treppenläufen
Herstellung von Öffnungen, Ecken, polygonalen bzw.
runden Grundrissformen gemäß Grundrissen etc.
Bei den Wänden, Decken etc., sind die Kosten für
statische Umrechnungen und Planung für Ausführung in
Fertigteilbauweise in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
Notwendige Hilfsmittel und Einbauteile für Fertigteile
inkl. Montage-, Verbindungsmitteln und
Fugenausbildungen etc. sind in die jeweiligen
Positionen miteinzurechnen.
Das Fassadengerüst ist nur als Schutz bzw.
Arbeitsgerüst für die Fassaden- und Dacharbeiten
ausgeschrieben, weiterführende Maßnahmen sind mit
einzukalkulieren.
Alle weiteren Planungsleistungen, Ausführungsplanungen,
Detailplanungen, Werkstatt-, Verlege- und
Montageplanungen etc. die für die mangelfreie und
termingerechte Herstellung des Gebäudes gem. den
Vertragsunterlagen notwendig werden, sind im
Leistungsumfang des AN enthalten.
Einbau bauseits gelieferter Einbauteile, Übergabe sämtlicher Gütenachweise, Protokolle,
Lieferscheine etc., statische prüffähige Nachweise von Montagezuständen.
Den Bautenständen entsprechend sind mehrere An- und
Abfahrten einzurechnen.
Der Einsatz der Betonpumpe, sowie Mindermengenzuschläge werden nicht gesondert vergütet und sind in die jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
ZTV Stahlbetonarbeiten (DIN 18331) Stahlbetonarbeiten (DIN 18331)
1. Die Beton-Positionen sind allgemein jeweils einschl. Schalung und Bewehrung, ausgeschrieben, wenn im LV nicht ausdrücklich anders erwähnt.
Dabei sind folgende Epositionsklassen zu beachten:
- XC1 für Innenbauteile
- XC 2, XC3, XD 3 für Gründungsbauteile
- XC3 für Außenbauteile
Schalung als Tafel-Schalung, Oberfläche glatt,
Stöße geordnet und absatzfrei;
Bewehrung, als gesonderte Position beschrieben, wenn im LV nicht ausdrücklich anders erwähnt gemäß Statik:
Betonstahl Bst 500 S (IV S) und BSt 550 M (IV M)
Die vorliegende statische Berechnung des Ing.- Büros CB-PK einschl. der dazugehörigen Positionspläne und Vorbemerkungen wird Vertragsbestandteil und ist für das Angebot und die Ausführung zu berücksichtigen.
2. In die entsprechenden Positionen sind sämtliche
Nebenleistungen und sonstigen Leistungen die zur
vollständigen Bearbeitung und zum Erbringen der
baulichen Gesamtaufgabe erforderlich sind, einzurechnen.
So sind z.B. das Unterstopfen von kraftübertragenden Fugen an Stahl- und Stahlbetonstützen, Stahl- und Stahlbetonträgern etc. einzurechnen. Ebenso sind das Verpressen von Anschlußfugen, das Ausmauern von Flick- und Stemmstellen etc. zu kalkulieren.
3. In Anwendung der DIN 18202 - Toleranzen im
Hochbau - werden höhere Anforderungen an die
Genauigkeit der Grenzabmaße, Winkel- und Eben-
heits-Toleranzen gestellt, gemäß Tabellen 1, 2
und 3. Hieraus entstehender Mehraufwand ist in
die Einheitspreise mit einzurechnen.
4. Sollten im LV Sichtbeton-Bauteile beschrieben sein,
so sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten:
Die Flächen sind gemäß DIN und Merkblatt für Sicht-
beton neuester Fassung in glatter Schalung (neue
Betoplan- Platten oder glw.) mit geschlossenem
Gefüge ohne Lunken, Löcher oder Nester auszuführen.
Flächen vollkommen eben, Fugen sauber gestoßen,
absatzfrei und ohne Grate; alle Kanten mit 1,5 cm
Dreikantleisten unter 45° gebrochen.
Die Oberfläche muß ohne weitere Vorbehandlung
tapezierfähig bzw. für bauseitigen Anstrich geeignet sein.
Sollte zum Erreichen dieser Oberflächenqualität
eine zusätzliche Spachtelung erforderlich werden, so ist sie vom AN des Rohbaugewerkes ohne gesonderte Vergütung auszuführen.
5. Es dürfen nur Beton- und Stahlbetonteile zum
Einsatz kommen, deren Herstellung einer Güte-
überwachung unterliegen. Der Nachweis ist zu
erbringen.
6. Alle freien Betonkanten sind mit Dreikantleisten
zu fasen, Öffnungen für Fenster und Türen sind
gem. Plan herzustellen und Anschlußeisen für
Wände, Decken, Treppen etc. sind gemäß Statik
vorzusehen; v.g. Leistungen sind in die EP mit
einzurechnen.
7. Dehnungsfugen sind während des Betonierens
durch Styropor-Platten d = 2,5 cm oder glw. zu füllen.
Nach Abbinden des Betons sind die Platten zu
entfernen, so daß eine einwandfreie Hohlraumfuge
entsteht. Vor Beginn der Mauerarbeiten sind die
Fugen mit Pappe abzudecken.
8. Die Bewehrung ist ausschließlich auf vor-
schriftsmäßigen Abstandshaltern aus Beton oder
Kunststoff zu verlegen.
9. Die Vorschriften für das Betonieren bei Frost
sind besonders zu beachten. Tritt während des
Betonierens Frost ein, so sind die begonnenen
Decken unter allen Umständen fertigzustellen
(ggfs. durch Vorwärmen der Zuschlagstoffe und
des Anmachwassers) und anschließend mittels
Abdeckungen gegen Frostschäden zu schützen.
10. Benachbarte Fundamente unterschiedlicher
Tiefenlage sind unter einer Neigung von 1:2 (vert.: horiz.) gegeneinander abzutreppen. Fundamente sind
generell frostfrei zu gründen.
11. Während der gesamten Bauzeit, jedoch insbesondere während der Schlechtwetter,- und Winterperiode, hat der AN die Baustellenarbeitsplätze sowie alle Verkehrs,- Erschließungs,- und Lagerflächen in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und entsprechend den bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften, sowie den Auflagen der Feuerwehr und den Hinweisen und Anweisungen des SiGeKo zu schützen.
Dazu gehört auch das Räumen von Schnee und Eis, das Entfernen von Tagwasser in allen Bereichen.
Winterbaumaßnahmen gemäß den behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie zur Einhaltung des vertraglich festgelegten Fertigstellungstermins werden nicht gesondert vergütet.
12. Zusätzliche Leistungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des AG durch den AN ausgeführt und nur vergütet, wenn sie vor Beginn vom AN schriftlich angekündigt und vom AG ausdrücklich genehmigt und beauftragt wurden.
Auf Verlangen des AG sind bei Nachtragsangeboten dem AG prüffähige Kalkulationen auszuhändigen, dabei ist nachweislich die Urkalkulation zugrundezulegen.
Der AN hat die Urkalkulation in einem versiegelten Umschlag nach Wahl des AN beim AG oder einem Notar zu hinterlegen.
ZTV Stahlbetonarbeiten (DIN 18331)
03.01 Sauberkeitsschichten
03.01
Sauberkeitsschichten
03.02 Stahlbetonarbeiten
03.02
Stahlbetonarbeiten
03.04 Unterzüge, Überzüge, Balken u.ä.
03.04
Unterzüge, Überzüge, Balken u.ä.
03.05 Schalung Stahlbetonarbeiten
03.05
Schalung Stahlbetonarbeiten
03.07 Schalung Unterzüge, Überzüge, Balken
03.07
Schalung Unterzüge, Überzüge, Balken
03.08 Stb.-Fertigteile
03.08
Stb.-Fertigteile
03.10 Einbauteile
03.10
Einbauteile
03.11 Bewehrung
03.11
Bewehrung
03.13 Dämmung
03.13
Dämmung
04 Maurerarbeiten
04
Maurerarbeiten
Maurerarbeiten (DIN 18330) Maurerarbeiten (DIN 18330)
1. Alle Verbindungen zwischen Stahlbetonwänden und
Mauerwerk sind mit Mauerankerschienen und Mauer-
ankern System Halfen o.ä. herzustellen. Bei Ausführung von KS-Stumpfstößen sind Edelstahl-Flachanker in die Lagerfugen einzusetzen. Ankerschienen, Maueranker, Flachanker und sonstige ggf. erf. Verankerungseinbauteile werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die EP mit einzurechnen, wenn im LV keine besondere Position vorgesehen ist.
Nichttragende Innenwände sind nachträglich (nach
dem Ausschalen der Decke) aufzumauern und die
Deckenfuge ist zu vermörteln.
2. Alle im LV erwähnten Stahlteile für die Befesti-
gung von Fertig-Bauteilen u.ä. sind aus Edelstahl
nach DIN 17 440 und in Werkstoff-Nr. 1.4571
herzustellen.
3. Die in der Statik gemachten Angaben bezüglich
Mauerwerksqualität, Sturzausbildungen, Herstel-
lung von Gleitlagern etc. sind zu berücksichti-
gen.
4. Aussparungen und Schlitze im tragenden
Mauerwerk dürfen nur im Verband gemauert oder durch Fräsen hergestellt werden, das Stemmen ist nicht zulässig !
5. Maßtoleranzen im Hochbau In Anwendung der DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau werden höhere Anforderungen an die Genauigkeit der Grenzabmaße, Winkel- und Ebenheits- Toleranzen gestellt, gemäß Tabellen 1, 2 und 3.
Hieraus entstehender Mehraufwand ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
6. Für die Ausführung gelten alle anwendbaren DIN-
Normen in der zum Angebotszeitpunkt gültigen Fas-
sung, welche sich auf das Gewerk und die vorgese-
henen Materialien und deren Verarbeitung nach den
neuesten Kenntnissen der Technik beziehen, u.a.:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
DIN 18330 Mauerarbeiten
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 1053 Mauerwerksbau, Bemessung und
Ausführung
7. Arbeits- und Innengerüste, die nicht im Titel
"Gerüstarbeiten" genauer beschrieben und erfaßt
sind, sind hier mit zu kalkulieren.
Das gilt auch für notwendige Rüstungsergänzungen
und Verstärkungen etc., die als Nebenleistung
gem. VOB/C mit den angegebenen Preisen abgegol-
ten sind.
8. In den Geschossen sind Meterstriche in
ausreichender Anzahl anzulegen und über die Dauer
der Bauzeit zu schützen und zu kontrollieren.
Maurerarbeiten (DIN 18330)
04.01 Mauerwerk
04.01
Mauerwerk
04.05 Wanddurchbrüche Mauerarbeiten
04.05
Wanddurchbrüche Mauerarbeiten
05 Zusätzliche Leistungen
05
Zusätzliche Leistungen
05.01 Zusätzliche Leistungen
05.01
Zusätzliche Leistungen
09 Stundenlohnarbeiten Bauhauptgewerk und Einheitspreise
09
Stundenlohnarbeiten Bauhauptgewerk und Einheitspreise
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden und sind durch regelmäßig einzureichende Stundenzettel (maximal wöchentlich, bestenfalls täglich), bei der Bauleitung zu belegen. Andernfalls erfolgt keine Vergütung.
Die Qualifikation der namentlich aufgeführten Mitarbeiter auf den Stundenzetteln ist durch den AN nachzuweisen. Stundenlohnarbeiten von Lehrlinge werden nicht vergütet.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass die angebotenen Verrechnungssätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden.
Stundenlohnarbeiten
09.__.__._.01 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter
09.__.__._.01
Stundensatz Vorarbeiter
E
10,00
h
09.__.__._.02 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
09.__.__._.02
Stundensatz Fachwerker
E
10,00
h
09.__.__._.03 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
09.__.__._.03
Stundensatz Helfer
E
10,00
h
09.__.__._.04 Stundensatz Kranführer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und nur auf Anweisung des AG gegen Nachweis zur
Ausführung kommen:
Kranführer (Kran in gesonderter Position)
09.__.__._.04
Stundensatz Kranführer
E
10,00
h
09.__.__._.05 Betrieb Bagger Baggerarbeiten auf Anweisung der Bauleitung ausführen, inkl. Baggerführer, Dieselverbrauch, Wartung und sämtlicher erforderlicher Anbaugeräte (Tieflöffel, Grabenräumlöffel). Abrechnung erfolgt nach geprüften Regieberichten (Betriebsstunden).
09.__.__._.05
Betrieb Bagger
E
1,00
h
09.__.__._.06 LKW-Kipper LKW-Kipper, inkl. Fahrer, Kraftstoff und Unterhaltung für den Baustellenverkehr auf der Baustelle bereitstellen, für den Abtransport von Bodenaushub und Anlieferung von Schüttgütern.
09.__.__._.06
LKW-Kipper
E
1,00
h
09.__.__._.07 Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=60 mm Kernbohrungen in Wände aus Stahlbeton (mit oder ohne
Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung
des Bohrgutes
Beton : C25/30
Wanddicke : bis 35 cm
Querschnitt : d - 60 mm
Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.07
Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=60 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.08 Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=100 mm Kernbohrungen in Wände aus Stahlbeton (mit oder ohne
Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung
des Bohrgutes
Beton : C25/30
Wanddicke : bis 35 cm
Querschnitt : d -100 mm
Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.08
Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=100 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.09 Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=200 mm Kernbohrungen in Wände aus Stahlbeton (mit oder ohne
Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung
des Bohrgutes
Beton : C25/30
Wanddicke : bis 35 cm
Querschnitt : d -200 mm
Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.09
Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=200 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.10 Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=220 mm Kernbohrungen in Wände aus Stahlbeton (mit oder ohne
Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung
des Bohrgutes
Beton : C25/30
Wanddicke : bis 35 cm
Querschnitt : d -220 mm
Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.10
Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=220 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.11 Kernbohrungen Decken, StB, d=60 mm Kernbohrungen in Decken aus Stahlbeton (mit oder ohne
Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung
des Bohrgutes
Beton : C25/30
Deckendicke : ca. 22m
Querschnitt : d - 60 mm
Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.11
Kernbohrungen Decken, StB, d=60 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.12 Kernbohrungen Decken, StB, d=100 mm Kernbohrungen in Decken aus Stahlbeton (mit oder ohne
Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung
des Bohrgutes
Beton : C25/30
Deckendicke : ca. 22cm
Querschnitt : d - 100 mm
Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.12
Kernbohrungen Decken, StB, d=100 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.13 Kernbohrungen Decken, StB, d=200 mm Kernbohrungen in Decken aus Stahlbeton (mit oder ohne
Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung
des Bohrgutes
Beton : C25/30
Deckendicke : ca. 22 cm
Querschnitt : d - 200 mm
Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.13
Kernbohrungen Decken, StB, d=200 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.14 Kernbohrungen Decken, StB, d=220 mm Kernbohrungen in Decken aus Stahlbeton (mit oder ohne
Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung
des Bohrgutes
Beton : C25/30
Deckendicke : ca. 22cm
Querschnitt : d - 220 mm
Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.14
Kernbohrungen Decken, StB, d=220 mm
E
1,00
Stk