Rohbau- und Erdarbeiten
Bussestraße 50
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 1 Beschreibung der Baumaßnahme 1.1 Grundstück 1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand 1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung 1.4 Außenanlagen 2 Planungsleistungen des AG 2.1 Allgemeines 3 Planungsleistungen des AN 4 Planablauf und Planunterlagen 5 Bauzeitenplan 6 Baustelleneinrichtung 7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien 8 Genehmigungen/Behörden 9 Baubesprechung 10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber 11 Immissionsschutz, Umweltschutz 12 Bauschild 13 Baustellenverkehr 14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes 15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau 16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen 17 Produktangaben durch den Bieter 18 Alternativpositionen, Eventualpositionen 19 Bautagesberichte 20 Abrechnung 21 Rechnungen 22 Stundenlohnarbeiten 23 Sicherheitsleistung 24 Bürgschaften Vorbemerkungen Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt. Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt. 1 Beschreibung der Baumaßnahme 1.1 Grundstück Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt (Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße. 1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen) Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums beinhaltet, hervorgehoben. Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse. 1.3 Geplante Maßnahme Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten. Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten mit Vollbad konzipiert.  Der Neubau wird als Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem Untergeschoss Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes erfolgt in Massivbauweise. Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände werden in Leichtbauweise aus Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände der Abstellräume im Kellergeschoss werden als Holz-Metall-Systemwände errichtet. 1.4 Angaben zu Außenanlagen Straßenseite Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet. Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter Vorgarten. Gartenseite Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca. 42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw. Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei und ist zu beachten. 2 Planungsleistungen des AG Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung: - Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden) - Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht) - Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen - - Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden) - Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden) - Bodengutachten - Ausführungsplanung - Auftrags-LV 2.1 Allgemeines Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung zur Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen. Die vollständige Ausführungsplanung wird digital im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren. 3 Planungsleistungen des AN Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme (s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Es darf nur auf den durch den Auftraggeber freigegebenen Plänen gebaut und gefertigt werden. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen. Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4 Bestandsunterlagen und Revisionspläne Alle Pläne und Revisionsunterlagen, Pflegeanleitungen, Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen, Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen sind geordnet mit Inhaltsübersicht als pdf-Dateien auf einem Datenträger dem Auftraggeber zu übergeben. Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung. Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG. 5 Bauzeitenplan Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen.  Des Weiteren ist der AN verpflichtet seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen. 6 Baustelleneinrichtung Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert. Bis zum Abschluss der Arbeiten wird seitens des AN "Rohbau" ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung kann durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Stundensatz erfolgen. 7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet. 8 Genehmigungen/Behörden Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen. 9 Baubesprechung Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen. 10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von vier Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern. 11 Immissionsschutz, Umweltschutz Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN. 12 Bauschild Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, einzuhalten. 13 Baustellenverkehr Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt. Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der BE-Fläche abzustellen. 14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen. Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrängter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich, einschl. Baubehilfe  fachgerecht zu entsorgen. Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden, ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entfernen zu lassen. 16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen Maßnahmen zum Schutz von Baustoffen und Bauteilen gegen übliche und zu erwartende Witterungseinflüsse während der vertraglich vorgesehenen Ausführungszeit sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes geregelt ist. Außergewöhnliche Witterungseinflüsse im Sinne des § 6 VOB/B bleiben hiervon unberührt. Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist. 17 Produktangaben durch den Bieter Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen. 18 Alternativpositionen, Eventualpositionen Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung (Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen. 19 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen: - tägliche Arbeitsstärke, - Materiallieferung, - Wetterverhältnisse, - besondere Vorkommnisse auf der Baustelle 20 Abrechnung Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 21 Rechnungen Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen sowie die bereits erhaltenen Zahlungen, einschl. Umsatzsteuerbeträge, anzugeben. 22 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich, spätestens wöchentlichen, Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb   der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-,   Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,       ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,  Sonntags- und     Feiertagsarbeit und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 23 Sicherheitsleistung Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. 24 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer - die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, - etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und - eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat. Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen
Anlage Planliste Ausschreibung Planliste und weitere Unterlagen Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung: Bezeichnung Plannummer Planung (Ausführungsplanung zur Ausschreibung): BE-Plan BS50_260113_AP_BE_BG_100.0 Grundriss KG     BS50_260113_AP_ GR_KG_50.0 Grundriss EG BS50_260113_AP_ GR_EG_50.0 Grundriss 1.OG BS50_260113_AP_ GR_1OG_50.0 Grundriss 2.OG BS50_260113_AP_ GR_2OG_50.0 Grundriss DG BS50_260113_AP_ GR_SG_50.0 Dachdraufsicht BS50_260113_AP_ GR_DA_50.0 Schnitt A - A BS50_260113_AP_ SC_A_50.0 Schnitt B - B BS50_260113_AP_ SC_B_50.0 Schnitt C - C BS50_260113_AP_ SC_C_50.0 Schnitt D - D BS50_260113_AP_ SC_D_50.0 Schnitt E - E BS50_260113_AP_ SC_E_50.0 Schnitt F - F BS50_260113_AP_ SC_F_50.0 Ansicht Nord BS50_260113_AP_ AN_N_50.0 Ansciht Ost BS50_260113_AP_ AN_O_50.0 Ansicht Süd BS50_260113_AP_ AN_S_50.0 Anlagen zu der Baustatik P1 - Staffelgeschoss - Bussestraße P2 - 2. Obergeschoss - BussestraßeP3 - P3.- 1.Obergeschoss - Bussestraße P4 - Erdgeschoss - Bussestraße P5 - Kellergeschoss - Bussestraße P6 - Gründung - Bussestraße P7 - Ansicht Treppenrandbalken - Bussestraße P8 - Gebäudeschnitt - Bussestraße Statik MFH Bussestraße Die Tragwerksplanung des Ing. Büro B.Pape- M.Dingeldein Beratende Ingenieure vom 04.11.2025 Geotechnischer Bericht zu den Baugrunduntersuchungen  des Büros Ingenieur- & Planungsbüro Reinberg vom 10.09.2025  -B 397025- Wärmeschutznachweis vom Ing.-Büro P&D
Anlage Planliste Ausschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkungen - Baustelleneinrichtung - Technische Vorbemerkungen - Baustelleneinrichtung - Baustelleinrichtung DIN 18299 1. Unter dem Begriff Baustelleneinrichtung wird das komplette Einrichten der Baustelle, einschließlich Herrichten, Sichern und ggf. Befestigen der im Einzelnen vorgesehenen Baustellenflächen verstanden. Sanitäranlagen sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Baustelleneinrichtung ist für sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, soweit sie nicht in den einzelnen Gewerkenals Positionen erfasst sind, einzukalkulieren. Hierbei sind die Angaben aus den Allgemeinen Vorbemerkungen / zusätzliche Vertragsbedingungen zu berücksichtigen. Geräte (einschließlich Hebezeug), Werkzeuge, sonstige Betriebsmittel, Bauzäune und Baubehelfe etc., die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und einsetzen für alle Arbeiten. Kosten für Einrichten, Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, Gebühren und dergleichen sowie das Räumen sind in die Einheitspreise der betreffenden Teilleistungen einzurechnen. Diese Kalkulation gilt für die gesamte Baustelleneinrichtung für alle Bauleistungen aufgeführten Gewerke. 2. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche wird völlig überbaut. Die im BE-Plan ausgewiesene Baustellleinrichtungsfläche wird vom AG angemietet und ist vom AN zu unterhalten. Weitere Flächen für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Flächen auf öffentlichen oder privaten Grund sind vom AN auf seine Kosten anzumieten, herzurichten, zu unterhalten und so wieder herzustellen wie urprünglich vorgefunden und von den zuständigen Behörden zur Übergabe gefordert (Übergabeprotokoll). 3. Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem AN überlassen. Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten bzw. Personen, Belästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Diese Maßnahmen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4. Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungs- pflicht soweit, dass durch die Arbeiten geschaffene Gefahrenquellen Dritte nicht gefährden können. 5. Alle Anschlüsse sind mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Die Baustelleneinrichtung umfasst weiter alle für die geplante Baumaßnahme notwendigen übergreifenden Leistungen und Maßnahmen, wie z.B.: Alle Anlagen sind ständig zu warten und zu unterhalten (einschl. Leuchtmittel), dem Baufortschritt entsprechend zu erweitern und rückzubauen. Das Aufstellen, Vorhalten, Unterhalten, Umsetzen, Erweitern und Rückbauen eines geschlossenen Bauzaunes und sonstiger Absperrungen einschließlich der erforderlichen Gehwege und Überdachungen, Geländer, Schrammborde, aller Tore und sonstigen Zugänge und einschließlich der erforderlichen ständigen Sicherheitsbeleuchtung und sonstiger Maßnahmen zum Schutz des öffentlichen Verkehrs. Das Einrichten, Vorhalten, Betreiben und wieder Abfahren aller Groß- und Kleingeräte, Maschinen, Kräne, Aufzüge und dgl. für alle Arbeiten des Hochbaus. Das Aufstellen, Vorhalten, Erweitern, Umsetzen und Rückbauen aller erforderlichen Materiallager- und Mannschaftsräume, der notwendigen  Sanitärräume und sonstiger Einrichtungen entsprechend den Arbeitsstätten-Richtlinien. Das Aufstellen, Vorhalten, Erweitern, Umsetzen und der Rückbau der Räume für die Bauleitung des AN, einschließlich WC, Telefon, Fax und aller sonstigen Einrichtungen. Das Aufstellen, Vorhalten, Erweitern, Umsetzen und der Rückbau von geeigneten Räumen für die  Bauleitung des AG, mit einem Besprechungs- und Büroraum, Teeküche mit Kühlschrank, WC, Heizung und Beleuchtung, mit dem erforderlichen Mobilar, Telefon und Faxgerät, einschließlich 1x wöchentliche Reinigung der Räume und Müllentsorgung sowie Übernahme aller Betriebskosten. Das Aufstellen, Vorhalten, Erweitern, Umsetzen und Rückbauen aller Außen- und Innengerüste für alle Arbeiten und in allen Bauphasen, einschl. aller Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, Notgeländer, Umwehrungen, Abdeckung und Absperrungen, Leitergänge, Absetzflächen, Lehrgerüste und einschl. aller Einrichtungen für Material- und Mannschaftstransporte für alle Unter- und Obergeschosse, einschl. der statischen und sonstigen Berechnungen und Nachweise. Herstellen und Vorhalten von sämtlichen Arbeits- und Schutzgerüsten und Absturzsicherungen in den Treppenhäusern und Aufzugschächten sowie Traggerüsten der Bemessungsklassen B gem. Bau BG und UVV, einschl. Vorhaltung über die eigene Benutzungsdauer hinaus für andere Unternehmer über gesamte Bauzeit, sowie deren späteren Abbau. Das Aufstellen, Vorhalten und Unterhalten aller erforderlichen Hilfskonstruktionen, Hilfsbauwerke, Kran- Fundamente, Baustraßen, Rampen und dgl. einschließlich der statischen und sonstigen Berechnungen und Nachweise und des vollständigen Rückbaus der Einrichtungen. Die ständige umfassende Baureinigung (Standard : Grundreinigung gemäß Beschreibung Gewerk Baureinigung), Schutt- und Müllabfuhr auf geeignete Deponien, einschließlich der erforderlichen Container und der Einrichtung von dafür geeigneten Lagerplätzen nach den Bestimmungen und Auflagen der Stadtreinigung und des Abfallbeseitigungsgesetzes. Die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht sowie die Schnee- und Eisbeseitigung im Einflussbereich der Baustelle. Alle anfallenden Materialrückstände, Zement-, Bohr- und Schleifschlämmen, Spachtelmassen, Verdünnungen, Farbreste und dgl. sind nach den gültigen Emissions- und Wasserschutzvorschriften fachgerecht zu entsorgen. Das Ableiten in die Abflussleitungen des Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen ist nicht zulässig. Die Durchführung aller für die Vermeidung von Lärm- und Staubbelastungen erforderlichen Maßnahmen. Die Durchführung aller erforderlichen Winterbaumaßnahmen und Schutzvorkehrungen, wie Notverglasungen, Abdeckungen und Umhüllungen, Erwärmungs- und Lüftungsmaßnahmen, das Ableiten von Tageswasser im gesamten Baubereich, Schnee- und Eisräumung und dgl.. Die Durchführung aller von der Feuerwehr im Rahmen einer Brandschutzordnung geforderten Maßnahmen und Einrichtungen für die Dauer der Bauzeit. Alle Maßnahmen und Einrichtungen einschließlich aller entstehenden Behinderungen für die Durchführung von Grundsteinlegung und Richtfest, ausgenommen Speisen und Getränke sowie Dekorationsgegenstände, die vom AG gestellt werden. Der AG behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten Werbung am Gerüst anbringen zu lassen.
Technische Vorbemerkungen - Baustelleneinrichtung -
01.__.__._.01 Baustelle einrichten und vorhalten Baustelle einrichten und vorhalten für alle nachfolgenden Leistungen des Auftragnehmers. Das Einhalten bzw. die Ausführung der in der zuvor beschriebenen Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte sind mit einzukalkulieren. Die Baustelleneinrichtung ist für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, sowie aller Sicherheitseinrichtungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege der Baustelle vorzunehmen, umzusetzen, zu ergänzen bzw. anzupassen, soweit diese nicht gesondert in den einzelnen Gewerken als Position erfasst sind. Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit.
01.__.__._.01
Baustelle einrichten und vorhalten
1,00
Psch
01.__.__._.02 Baustelle räumen Baustelle räumen, nach Durchführung der Leistungen. Das Einhalten bzw. die Ausführung der in der zuvor beschriebenen Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte sind mit einzukalkulieren. Das Gelände, auf dem sich die Baustelleneinrichtung befand, in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
01.__.__._.02
Baustelle räumen
1,00
Psch
01.__.__._.03 Bauschild Kunsstoff ca 2m x 3m aufstellen, vorhalten räumen Bauschild Kunsstoff ca 2m x 3m aufstellen, vorhalten und räumen. Bauschild, einschl. standsicheren Trag- und Unterkonstruktion (zur Montage an Gerüst, einschl. Umbau), unter Berücksichtigung der Angaben aus den Allgemeinen Vorbemerkungen / zusätzliche Vertragsbedingungen. Abmessung: ca. 2m x 3m Ausführung nach statisch, konstruktiven Erfordernissen
01.__.__._.03
Bauschild Kunsstoff ca 2m x 3m aufstellen, vorhalten räumen
G
1,00
Stk
01.__.__._.04 Bauzaun, Stahlrahmen (mobil), h=2,00 m Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rund stahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. sowie zwei öffen- und verschließbare Bauzauntelemente, b=ca. 6,00 m, im Bereich der Baustellenzufahrt, inkl. Ketten + Zahlenschloss, inkl. Beschilderung "Baustelle -  Betreten verboten" Der Zaun ist gemäß Vorbemerkungen und Baustelleneinrichtungsplan aufzustellen, für den Zeitraum der Leistung unter- und vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten abzubauen (Grundstandzeit 4 KW). Zaunhöhe : ca. 2,00 m Untergrund : Straßenseite befestigt Seiten- und Rückseite teilweise unbefestigt
01.__.__._.04
Bauzaun, Stahlrahmen (mobil), h=2,00 m
E
42,00
m
01.__.__._.05 Längervorhaltung Bauzaun Verlängerung über die 4-wöchige Grundstandzeit hinaus. Gebrauchsüberlassung : ca. 48 Wochen
01.__.__._.05
Längervorhaltung Bauzaun
E
2.016,00
mWo
01.__.__._.06 Kran aufstellen und betreiben (für eigene Leistung) Baustellenkran für die eigene Leistung ausreichend dimensioniert aufstellen, vor-, unterhalten und nach Fertigstellung der Leistung abtransportiern. inkl. Transport, Straßensperrungen, Genehmigungen, notwendiger Fundamente etc. die Standflächen sind wieder in den Ursprungszustand zu versetzten. Die Nutzung für Fremdgewerke ist zuzulassen. Eine Vergütung ist direkt zu klären. Gepanter Aufstellort des Krans: Auf Sohle Tiefgarage Die Aufstellung eines Krans auf die neue Sohlplattenfläche wurde durch den Statiker Papa & Dingeldein geprüft. Angenommen wurden Eckkräfte im Betrieb von 245 KN Vorhaltedauer : Zeitraum eigene Leistung angebotener Typ Kran   : .......................................... Kosten pro Stunde mit Kranführer (für Fremdgewerke) : ....................................................... Kosten pro Stunden ohne Kranführer : .......................................................
01.__.__._.06
Kran aufstellen und betreiben (für eigene Leistung)
1,00
Psch
01.__.__._.07 Längervorhaltung Kran (für Fremdgewerke) Zulage zu vorbeschriebenen Kranposition, für die verlängerte Vorhaltung für die Nutzung von Fremdgewerken auf Anweisung AG. Kranführer in gesonderter Position. Abrechnung: je Woche Standzeit
01.__.__._.07
Längervorhaltung Kran (für Fremdgewerke)
16,00
Wo
01.__.__._.08 Container, Sanitär, inkl. Vorhaltung Sanitärcontainer gemäß den gesetzlichen Vorschriften antransportieren, aufstellen und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen. Nutzung durch alle am Bau Beteiligten. Ausführung: Container Heizung Beleuchtung 2 WC-Anlagen, 2 Urinale, 2 Waschbecken Alle Kanal-, Wasser- und Elektroanschlüsse inkl. Messstellen, Reinigungs- (min. wöchenentlich) und Unterhaltungsarbeiten (u.a. Papierhandtücher, Seife etc.) sowie Wartungen sind in die Leistung mit einzukalkulieren. Die Verbrauch ist zu messen. Die Verbrauchskosten trägt der AG und werden über einen Gewerkeschlüssel dem AN abgezogen. Vorhaltedauer: 52 KW
01.__.__._.08
Container, Sanitär, inkl. Vorhaltung
1,00
Stk
01.__.__._.09 Container, Baubüro AG, 30 m², inkl. Vorhaltung Baustellencontainer als Baubüro des AG's aufstellen, anschließen, vor-, unterhalten und abtransportieren einschl. Unterbau und Anschlussarbeiten Die Gebühren sowie Verbrauchskosten trägt der AG und werden über einen Gewerkeschlüssel dem AN abgezogen. Ausstattung Heizung Beleuchtung Küchenzeile Garderobe Tische, Stühle (min 10 Stk.), Schränke Telefon- u. Internetanschluß Grundfläche : ca. 30 m² Vorhaltedauer: ca. 12 Monate
01.__.__._.09
Container, Baubüro AG, 30 m², inkl. Vorhaltung
E
1,00
Stk
01.__.__._.10 Schnurgerüst und Höhenfestpunkte Einmessen aller notwendigen Achsen und Höhenpunkte für die Herstellung des Gebäudes gemäß Architektenplänen inkl. Erstellung sämtlicher Schnurgerüste, Höhenbolzen, Dokumentationen etc. Der AG gibt einen Höhenpunkt und jeweils eine Längs- und Querachse vor. Erstellung von drei Höhenfestpunkte +/- 1,0m über OKFF je Geschoss, in Abstimmung mit der Bauüberwachung.
01.__.__._.10
Schnurgerüst und Höhenfestpunkte
P
1,00
psch
01.__.__._.11 Bautür, Kellerabgang, 88,5/201cm Zugangsöffnung, Abmessung ca. 88,5/201cm, mit einer Bautür verschließen. Vorhaltedauer: für die Bauzeit bis zum Einbau der verbleibenden Tür. Einauort: KG
01.__.__._.11
Bautür, Kellerabgang, 88,5/201cm
1,00
Stk
01.__.__._.12 Bautür, Hauseingang, 250/249cm Zugangsöffnung, Abmessung ca. 250/249cm, mit einer Bautür verschließen. Vorhaltedauer: für die Bauzeit bis zum Einbau der verbleibenden Tür. Einbauort: EG
01.__.__._.12
Bautür, Hauseingang, 250/249cm
1,00
Stk
01.__.__._.13 Kranfundamente, aus Brunnenringen, inkl. Rückbau
01.__.__._.13
Kranfundamente, aus Brunnenringen, inkl. Rückbau
E
4,00
Stk
02 Erdarbeiten, Verbau
02
Erdarbeiten, Verbau
02.01 Verbau
02.01
Verbau
02.02 Erdarbeiten
02.02
Erdarbeiten
02.03 Unterfangung
02.03
Unterfangung
02.05 Wasserhaltung
02.05
Wasserhaltung
02.06 Regie- und Stundenlohnarbeiten
02.06
Regie- und Stundenlohnarbeiten
03 Beton- und Stahlbeton
03
Beton- und Stahlbeton
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten Regel der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und Normen in neuster Fassung vollumfänglich zu berücksichtigen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Alle Stoffe sind entsprechend der Forderungen der statischen Berechnungen, des Wärme- und Schallschutznachweises etc. auszuführen. Alle freiliegenden Stahlbauteile sind Korrosionsgeschütz einzubauen Es sind nur Produkte nach DIN bzw. mit einem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis einzubauen Angaben zur Ausführung Die Baustelleneinrichtung ist nach dem Baustelleneinrichtungsplan herzustellen Während des Ausführungszeitraumes beginnen parallel die Ausbaugewerke Ihre Arbeiten, die Koordination zwischen den Ausführungsfirmen ist selbstständig in Hinblick auf einen reibungslosen Bauablauf durchzuführen Die Mitbenutzung von Gerüsten, Geräten wie Krane etc. ist anderen am Bau beteiligten Firmen zu gestatten. Die Abstimmung hat ohne Mitwirken des AG zu erfolgen Während der Bewehrungsarbeiten der Stahlbetonbauteile sind Installationsarbeiten der TGA-Gewerke vorgesehen und zuzulassen, die notwendigen Arbeitsunterbrechungen sind abzustimmen und einzukalkulieren. Die Betonarbeiten sind teilweise in der Überwachungsklasse II auszuführen, entsprechende Vorgehensweisen und Maßnahmen sind gemäß den geltenden Vorschriften einzuhalten. Außenwandflächen werden mit WDVS, Putz u.ä. verkleidet. Innenwandflächen erhalten teilweise Putz mit Anstrich bzw. nur Anstrich. Deckenunterseiten werden geputzt und gestrichen, Treppen und Balkone werden seitlich und unterseitig nur malermäßig behandelt. Preisinhalte Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren: Beseitigung und ordnungsgemäße Ableitung von Tagwasser provisorische Sicherung gegen Regenwasser mittels Abdichtung von Deckenöffnungen etc. inkl. späterem Rückbau Konstruktionsbedingte Aussparungen und Öffnungen, die zur Herstellung der Rohbauleistung erforderlich sind, einschl. fachgerechtes Schließen. Musterfläche für Beton Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklasse 2 und 3 durch anerkannte Prüfstellen Nach Erfordernis erfolgt die Betonnachbehandlung gem. VOB C Punkt 4.2.7 alle Sichtbaren Flächen sind in Sichtbetonklasse II, mit geordnetem Fugenraster herstzustellen Herstellen von Auflagerkonsolen bei Treppenläufen Herstellung von Öffnungen, Ecken, polygonalen bzw. runden Grundrissformen gemäß Grundrissen etc. Bei den Wänden, Decken etc., sind die Kosten für statische Umrechnungen und Planung für Ausführung in Fertigteilbauweise in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Notwendige Hilfsmittel und Einbauteile für Fertigteile inkl. Montage-, Verbindungsmitteln und Fugenausbildungen etc. sind in die jeweiligen Positionen miteinzurechnen. Das Fassadengerüst ist nur als Schutz bzw. Arbeitsgerüst für die Fassaden- und Dacharbeiten ausgeschrieben, weiterführende Maßnahmen sind mit einzukalkulieren. Alle weiteren Planungsleistungen, Ausführungsplanungen, Detailplanungen, Werkstatt-, Verlege- und Montageplanungen etc. die für die mangelfreie und termingerechte Herstellung des Gebäudes gem. den Vertragsunterlagen notwendig werden, sind im Leistungsumfang des AN enthalten. Einbau bauseits gelieferter Einbauteile, Übergabe sämtlicher Gütenachweise, Protokolle, Lieferscheine etc., statische prüffähige Nachweise von Montagezuständen. Den Bautenständen entsprechend sind mehrere An- und Abfahrten einzurechnen. Der Einsatz der Betonpumpe, sowie Mindermengenzuschläge werden nicht gesondert vergütet und sind in die jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
ZTV Stahlbetonarbeiten (DIN 18331) Stahlbetonarbeiten (DIN 18331) 1. Die Beton-Positionen sind allgemein jeweils einschl. Schalung und Bewehrung, ausgeschrieben, wenn im LV nicht ausdrücklich anders erwähnt. Dabei sind folgende Epositionsklassen zu beachten: - XC1 für Innenbauteile - XC 2, XC3, XD 3 für Gründungsbauteile - XC3 für Außenbauteile Schalung als Tafel-Schalung, Oberfläche glatt, Stöße geordnet und absatzfrei; Bewehrung, als gesonderte Position beschrieben, wenn im LV nicht ausdrücklich anders erwähnt gemäß Statik: Betonstahl Bst 500 S (IV S) und BSt 550 M (IV M) Die vorliegende statische Berechnung des Ing.- Büros CB-PK einschl. der dazugehörigen Positionspläne und Vorbemerkungen wird Vertragsbestandteil und ist für das Angebot und die Ausführung zu berücksichtigen. 2.  In die entsprechenden Positionen sind sämtliche Nebenleistungen und sonstigen Leistungen die zur vollständigen Bearbeitung und zum Erbringen der baulichen Gesamtaufgabe erforderlich sind, einzurechnen. So sind z.B. das Unterstopfen von kraftübertragenden Fugen an Stahl- und Stahlbetonstützen, Stahl- und Stahlbetonträgern etc. einzurechnen. Ebenso sind das Verpressen von Anschlußfugen, das Ausmauern von Flick- und Stemmstellen etc. zu kalkulieren. 3.  In Anwendung der DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - werden höhere Anforderungen an die Genauigkeit der Grenzabmaße, Winkel- und Eben- heits-Toleranzen gestellt, gemäß Tabellen 1, 2 und 3. Hieraus entstehender Mehraufwand ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. 4.  Sollten im LV Sichtbeton-Bauteile beschrieben sein, so sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten: Die Flächen sind gemäß DIN und Merkblatt für Sicht- beton neuester Fassung in glatter Schalung (neue Betoplan- Platten oder glw.) mit geschlossenem Gefüge ohne  Lunken, Löcher oder Nester auszuführen. Flächen  vollkommen eben, Fugen sauber gestoßen, absatzfrei und ohne Grate; alle Kanten mit 1,5 cm Dreikantleisten unter 45° gebrochen. Die Oberfläche muß ohne weitere Vorbehandlung tapezierfähig bzw. für bauseitigen Anstrich geeignet sein. Sollte zum Erreichen dieser Oberflächenqualität eine zusätzliche Spachtelung erforderlich werden, so ist sie vom AN des Rohbaugewerkes ohne gesonderte Vergütung auszuführen. 5.  Es dürfen nur Beton- und Stahlbetonteile zum Einsatz kommen, deren Herstellung einer Güte- überwachung unterliegen. Der Nachweis ist zu erbringen. 6.  Alle freien Betonkanten sind mit Dreikantleisten zu fasen, Öffnungen für Fenster und Türen sind gem. Plan herzustellen und Anschlußeisen für Wände, Decken, Treppen etc. sind gemäß Statik vorzusehen; v.g. Leistungen sind in die EP mit einzurechnen. 7.  Dehnungsfugen sind während des Betonierens durch Styropor-Platten d = 2,5 cm oder glw. zu füllen. Nach Abbinden des Betons sind die Platten zu entfernen, so daß eine einwandfreie Hohlraumfuge entsteht. Vor Beginn der Mauerarbeiten sind die Fugen mit Pappe abzudecken. 8.  Die Bewehrung ist ausschließlich auf vor- schriftsmäßigen Abstandshaltern aus Beton oder Kunststoff zu verlegen. 9.  Die Vorschriften für das Betonieren bei Frost sind besonders zu beachten. Tritt während des Betonierens Frost ein, so sind die begonnenen Decken unter allen Umständen fertigzustellen (ggfs. durch Vorwärmen der Zuschlagstoffe und des Anmachwassers) und anschließend mittels Abdeckungen gegen Frostschäden zu schützen. 10.  Benachbarte Fundamente unterschiedlicher Tiefenlage sind unter einer Neigung von 1:2 (vert.: horiz.) gegeneinander abzutreppen. Fundamente sind generell frostfrei zu gründen. 11. Während der gesamten Bauzeit, jedoch insbesondere während der Schlechtwetter,- und Winterperiode, hat der AN die Baustellenarbeitsplätze sowie alle Verkehrs,- Erschließungs,- und Lagerflächen in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und entsprechend den bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften, sowie den Auflagen der Feuerwehr und den Hinweisen und Anweisungen des SiGeKo zu schützen. Dazu gehört auch das Räumen von Schnee und Eis, das Entfernen von Tagwasser in allen Bereichen. Winterbaumaßnahmen gemäß den behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie zur Einhaltung des vertraglich festgelegten Fertigstellungstermins werden nicht gesondert vergütet. 12. Zusätzliche Leistungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des AG durch den AN ausgeführt und nur vergütet, wenn sie vor Beginn vom AN schrift­lich angekündigt  und vom AG ausdrücklich genehmigt  und beauftragt wurden. Auf Verlangen des AG sind bei Nachtragsangeboten dem AG prüffähige Kalkulationen auszuhändigen, dabei ist nachweislich die Urkalkulation zugrundezulegen. Der AN hat die Urkalkulation in einem versiegelten Umschlag nach Wahl des AN beim AG oder einem Notar zu hinterlegen.
ZTV Stahlbetonarbeiten (DIN 18331)
03.01 Sauberkeitsschichten
03.01
Sauberkeitsschichten
03.02 Stahlbetonarbeiten
03.02
Stahlbetonarbeiten
03.04 Unterzüge, Überzüge, Balken u.ä.
03.04
Unterzüge, Überzüge, Balken u.ä.
03.05 Schalung Stahlbetonarbeiten
03.05
Schalung Stahlbetonarbeiten
03.07 Schalung Unterzüge, Überzüge, Balken
03.07
Schalung Unterzüge, Überzüge, Balken
03.08 Stb.-Fertigteile
03.08
Stb.-Fertigteile
03.10 Einbauteile
03.10
Einbauteile
03.11 Bewehrung
03.11
Bewehrung
03.13 Dämmung
03.13
Dämmung
04 Maurerarbeiten
04
Maurerarbeiten
Maurerarbeiten (DIN 18330) Maurerarbeiten (DIN 18330) 1.  Alle Verbindungen zwischen Stahlbetonwänden und Mauerwerk sind mit Mauerankerschienen und Mauer- ankern System Halfen o.ä. herzustellen. Bei Ausführung von KS-Stumpfstößen sind Edelstahl-Flachanker in die Lagerfugen einzusetzen. Ankerschienen, Maueranker, Flachanker und sonstige ggf. erf. Verankerungseinbauteile werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die EP mit einzurechnen, wenn im LV keine besondere Position vorgesehen ist. Nichttragende Innenwände sind nachträglich (nach dem Ausschalen der Decke) aufzumauern und die Deckenfuge ist zu vermörteln. 2.  Alle im LV erwähnten Stahlteile für die Befesti- gung von Fertig-Bauteilen u.ä. sind aus Edelstahl nach DIN 17 440 und in Werkstoff-Nr. 1.4571 herzustellen. 3.  Die in der Statik gemachten Angaben bezüglich Mauerwerksqualität, Sturzausbildungen, Herstel- lung von Gleitlagern etc. sind zu berücksichti- gen. 4.  Aussparungen und Schlitze im tragenden Mauerwerk dürfen nur im Verband gemauert oder durch Fräsen hergestellt werden, das Stemmen ist nicht zulässig ! 5.  Maßtoleranzen im Hochbau In Anwendung der DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau werden höhere Anforderungen an die Genauigkeit der Grenzabmaße, Winkel- und Ebenheits- Toleranzen gestellt, gemäß Tabellen 1, 2 und 3. Hieraus entstehender Mehraufwand ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. 6.  Für die Ausführung gelten alle anwendbaren DIN- Normen in der zum Angebotszeitpunkt gültigen Fas- sung, welche sich auf das Gewerk und die vorgese- henen Materialien und deren Verarbeitung nach den neuesten Kenntnissen der Technik beziehen, u.a.: DIN 18299  Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18330  Mauerarbeiten DIN 18202  Maßtoleranzen im Hochbau DIN   1053  Mauerwerksbau, Bemessung und Ausführung 7.  Arbeits- und Innengerüste, die nicht im Titel "Gerüstarbeiten" genauer beschrieben und erfaßt sind, sind hier mit zu kalkulieren. Das gilt auch für notwendige Rüstungsergänzungen und Verstärkungen etc., die als Nebenleistung gem. VOB/C mit den angegebenen Preisen abgegol- ten sind. 8.  In den Geschossen sind Meterstriche in ausreichender Anzahl anzulegen und über die Dauer der Bauzeit zu schützen und zu kontrollieren.
Maurerarbeiten (DIN 18330)
04.01 Mauerwerk
04.01
Mauerwerk
04.05 Wanddurchbrüche Mauerarbeiten
04.05
Wanddurchbrüche Mauerarbeiten
05 Zusätzliche Leistungen
05
Zusätzliche Leistungen
05.01 Zusätzliche Leistungen
05.01
Zusätzliche Leistungen
09 Stundenlohnarbeiten Bauhauptgewerk und Einheitspreise
09
Stundenlohnarbeiten Bauhauptgewerk und Einheitspreise
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden und sind durch regelmäßig einzureichende Stundenzettel (maximal wöchentlich, bestenfalls täglich), bei der Bauleitung  zu belegen. Andernfalls erfolgt keine Vergütung. Die Qualifikation der namentlich aufgeführten Mitarbeiter auf den Stundenzetteln ist durch den AN nachzuweisen. Stundenlohnarbeiten von Lehrlinge werden nicht vergütet. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass die angebotenen Verrechnungssätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden.
Stundenlohnarbeiten
09.__.__._.01 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
09.__.__._.01
Stundensatz Vorarbeiter
E
10,00
h
09.__.__._.02 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Fachwerker
09.__.__._.02
Stundensatz Fachwerker
E
10,00
h
09.__.__._.03 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
09.__.__._.03
Stundensatz Helfer
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10,00
h
09.__.__._.04 Stundensatz Kranführer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf Anweisung des AG gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Kranführer (Kran in gesonderter Position)
09.__.__._.04
Stundensatz Kranführer
E
10,00
h
09.__.__._.05 Betrieb Bagger Baggerarbeiten auf Anweisung der Bauleitung ausführen, inkl. Baggerführer, Dieselverbrauch, Wartung und sämtlicher erforderlicher Anbaugeräte (Tieflöffel, Grabenräumlöffel). Abrechnung erfolgt nach geprüften Regieberichten (Betriebsstunden).
09.__.__._.05
Betrieb Bagger
E
1,00
h
09.__.__._.06 LKW-Kipper LKW-Kipper, inkl. Fahrer, Kraftstoff und Unterhaltung für den Baustellenverkehr auf der Baustelle bereitstellen, für den Abtransport von Bodenaushub und Anlieferung von Schüttgütern.
09.__.__._.06
LKW-Kipper
E
1,00
h
09.__.__._.07 Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=60 mm Kernbohrungen in Wände aus Stahlbeton (mit oder ohne Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung des Bohrgutes Beton : C25/30 Wanddicke : bis 35 cm Querschnitt : d - 60 mm Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.07
Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=60 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.08 Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=100 mm Kernbohrungen in Wände aus Stahlbeton (mit oder ohne Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung des Bohrgutes Beton : C25/30 Wanddicke : bis 35 cm Querschnitt : d -100 mm Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.08
Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=100 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.09 Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=200 mm Kernbohrungen in Wände aus Stahlbeton (mit oder ohne Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung des Bohrgutes Beton : C25/30 Wanddicke : bis 35 cm Querschnitt : d -200 mm Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.09
Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=200 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.10 Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=220 mm Kernbohrungen in Wände aus Stahlbeton (mit oder ohne Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung des Bohrgutes Beton : C25/30 Wanddicke : bis 35 cm Querschnitt : d -220 mm Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.10
Kernbohrungen Wände, StB -35 cm, d=220 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.11 Kernbohrungen Decken, StB, d=60 mm Kernbohrungen in Decken aus Stahlbeton (mit oder ohne Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung des Bohrgutes Beton : C25/30 Deckendicke : ca. 22m Querschnitt : d - 60 mm Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.11
Kernbohrungen Decken, StB, d=60 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.12 Kernbohrungen Decken, StB, d=100 mm Kernbohrungen in Decken aus Stahlbeton (mit oder ohne Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung des Bohrgutes Beton : C25/30 Deckendicke : ca. 22cm Querschnitt : d - 100 mm Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.12
Kernbohrungen Decken, StB, d=100 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.13 Kernbohrungen Decken, StB, d=200 mm Kernbohrungen in Decken aus Stahlbeton (mit oder ohne Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung des Bohrgutes Beton : C25/30 Deckendicke : ca. 22 cm Querschnitt : d - 200 mm Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.13
Kernbohrungen Decken, StB, d=200 mm
E
1,00
Stk
09.__.__._.14 Kernbohrungen Decken, StB, d=220 mm Kernbohrungen in Decken aus Stahlbeton (mit oder ohne Bekleidung) für Leitungen und dgl. nachträglich herstellen, inkl. der Bewehrungsschnitte und Entsorgung des Bohrgutes Beton : C25/30 Deckendicke : ca. 22cm Querschnitt : d - 220 mm Einbauort: Alle Geschosse
09.__.__._.14
Kernbohrungen Decken, StB, d=220 mm
E
1,00
Stk