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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen/Baubeschreibung Beschreibung der Baumaßnahme
Auszuführende Leistungen
Die Firma August Storck KG beabsichtigt im Zuge des Neubaues eines Gebäudes für Wärmepumpen den davorliegenden Entsorgungshof erweitern bzw. umzugestalten.
Die Arbeiten erfolgen in 2 Bauabschnitten, was in der Kalkulation zu berücksichtigen ist.
Im 1Ten Bauabschnitzt soll eine Baustelleneinrichtungsfläche als Zwischenlager für Container und Container erstellt werden, dieser wird nur gecshottert im im 2ten Bauabschnitt gepflastert.
Alle Medien in diesem Bereich müssen vorab verlegt werden.
Im 2ten Bauabschnitt erfolgt dann der Neubau des Entsorgungshofes, diese Arbeiten starten starten im September 2026 und enden dann im Mai 2027.
Folgende Medien sind zu verlegen:
Regenwasser bis KG-2000 DN200
Regenwasser-Rigolen bis DN300
Stromleitungen (bauseits)
Fernwärme (VL + RL) bis Da 300 (bauseits)
Leerrohrsystem 2-fach Da 200 mit Kabelschächten
Schmutzwasserleitungen bis PP-MD Da 200
Die Rohrverlegung in der Fernwärmetrase erfolgt durch Dritte. Die dafür erforderlichen Erdbauarbeiten sind jedoch durch den AN zu erbringen und bauzeitlich durch den AN zu koordinieren.
Ziel ist es hierbei, die FW-Verlegearbeiten durchgängig zu ermöglichen, sodass die Baugrube stehts hirfür vorbereitet sein muss.
Verkehrswege in Teilausführung ohne Asphaltarbeiten:
Schichtenaufbau Fahrbahn:
20,00 cm Schottertragschicht 0/45 mm, Ev2 = 150 MPa
30,00 cm Frostschutzschicht 0/45 mm EV2 = 120 MPa
MPa auf Erdplanum = 40 (70) MN/m²
Statt der 30 cm starken Frostschutzschicht können nach vorheriger Abstimmung mit dem AG in den unteren 20 cm der Fahrbahnflächen in Asphaltbauweise auch Asphaltfräsgut oder altes Schottermaterial wieder eingebaut werden. Es kann jedoch in der Kalkulation nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Material bauseits bereitgestellt werden kann.
Parkstände werden in Pflasterbauweise gem. RStO 2012, Tafel 3, Zeile 4, Bk 3,2 ausgeführt. Dies entspricht folgendem Schichtenaufbau:
10,00 cm Pflasterdecke
3-5,00 cm Brechsand 0/4 mm
20,00 cm Schottertragschicht 0/45 mm
20,00 cm wasserdurchlässige Asphalttragschicht PA 22 T WDA, zweilagiger Einbau (optional)
30,00 cm Frostschutzschicht 0/45 mm
Neben der Fahrbahn sind im Zuge der erforderlichen Medienverlegung zudem auch Beleuchtungsfundamente herzustellen. Der Einbau der Beluchtungselemente wird bauseits ausgeführt und istdurch den AN in den Bauablauf zu integrieren.
Weitere Besonderheiten der Baumaßnahme:
Erreichbarkeit des Baufeldes
Die Andienung auf dem Werksgelände erfolgt aus Richtung Nordosten über den Paulinenweg.
Am Werkseingang finden Zugangskontrollen statt. Hieraus resultierende Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet.
Hinweise zum laufenden Betrieb
Die gesamte Baumaßnahme ist im laufenden Produktionsprozess abzuwickeln. Alle Knotenpunkte sind daher für den Werksverkehr aufrecht zu erhalten. Vollsperrungen von Verkehrsanlagen kommen nicht infrage.
Sofern temporäre Einschränkungen der Passierbarkeit nicht vermeidbar sind, sind diese mit einem Vorlauf von mind. 1 Woche mit dem dem AG im Vorfeld abzustimmen. Der hierfür erforderliche Koordinationsaufwand wird nicht gesondert vergütet.
Der Werksverkehr ist durch den AN in den Bauablauf mit einzubinden. Die Passierbarkeit der Baustelle mit dem gängigen Lieferverkehr/Palettenfahrzeugen/Shuttles ist während der gesmten Baumaßnahme entweder über Achse 17/H/08 in Richtung Achse B sicherzustellen oder über Achse 20/33 in B zu ermöglichen.
Sofern die Routen bauzeitlich angepasst werden müssen, ist die mit einem Vorlauf von mind. 1 Woche mit dem AG abzustimmen, da hiervon betriebliche Lieferketten abhängig sind.
Während der Bauzeit ist der Lieferverkehr zur Aufrechterhaltung der Produktion jederzeit zu gewährleisten.
Termine / Bauzeit für Tief- und Straßenbau/ Infrastruktur
Der Auftragnehmer hat unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Beauftragung einen detaillierten Bauablaufplan für die wesentlichen Gewerke als Datei (MS-Projekt kompatibel) und in Papierform vorzulegen und weiter fortzuschreiben.
Verkehr und Baustellenzufahrt
Es wird darauf hingewiesen, dass während des Bauablaufs auch weitere Objekte auf dem Werksgelände erstellt werden.
Als Baustellenzufahrt sind ausschließlich die im Lageplan Baustellenzufahrt dargestellten Zufahrten zu nehmen.
Bautagebuch
Der AN wird einen täglichen Baustellenbericht anfertigen und diesen wöchentlich der Bauüberwachung des AG vorlegen. Weiterhin sind von sämtlichen Nachunternehmern Bautagesberichte zu führen nach Vorgabe VHB 2008.
Kommunikation
Der AN darf ohne Einverständnis der Bauleitung nicht
mit Behörden oder Ämtern verhandeln oder Anfragen an die
genannten Stellen richten. Erster Ansprechpartner des AN ist
die örtliche Bauleitung bzw. die Projektleitung.
Bautenstandsbericht / Detailterminpläne
Der AN informiert die örtliche Bauüberwachung des AG regelmäßig in Form von Bautenstandsberichten über den Baufortschritt. Diese Berichte müssen den fortgeschriebenen Detailterminplan enthalten.
Bodengutachten
Zur Bodenerkundung wurden im Auftrag des AG Baugrunduntersuchungen durchgeführt und Baugrundgutachten erstellt.
1. OWS Ingenieurgeologen
"Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Teilkeller, Gebäude V7, Paulinenweg 12 in 33790 Halle (Westf.)" 27.06.2024
2. OWS Ingenieurgeologen
"Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Teilkeller, Gebäude V8, Paulinenweg 12 in 33790 Halle (Westf.)" 13.06.2024
Die Baugrunduntersuchungen sind den Ausschreibungsunterlagen als pdf-Datei beigefügt.
Bodenaushub
Anfallender Bodenaushub wird in Abstimmung mit dem AG auf dem Baufeld zwischengelagert und im erforderlichen Maße wiedereingebaut.
Abrechnungshinweise zum Bodenaushub:
- Abrechnung des Aushubs erfolgt ab Unterkante Bettung
- Bodenaushub im Bereich des Verbaus ist mit einzukalkulieren
- Schachtbaugruben werden übermessen
- Abrechnungstiefe für Schächte von OK Abdeckung
bis Gerinnesohle.
- Abrechnung des entsorgten Bodenaushubs erfolgt nur nach Vorlage der vollständig ausgefüllten Aufmaße. Die für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen sind gemeinsam mit der Bauleitung an der Ort und Stelle aufzunehmen, soweit sie nicht zeichnungsgemäß festligen und für die Rechnungsstellung auszuarbeiten sind.
Für die Abrechnung und Kalkulation sind folgende Umrechnungsfaktoren verbindlich:
Material Für die Abrechnung gilt die
DIN EN 1610. Kampfmittel
Über das Vorhandensein von
militärischen Gegenständen
liegt keine Kenntnis vor.
Sollten bei der Bauausführung
dennoch Kampfmittel oder
Gegenstände militärischer
Herkunft gefunden werden, ist
umgehend die Projektleitung
bei Fa. Storck und der
Werksschutz zu verständigen.
Kosten für die
Kampfmittelbeseitigung sind
durch den AN nicht zu
berücksichtigen.
Liefernachweise
Die grundsätzliche Abrechnung
von Massen erfolgt nach
eingebauter Kubatur bzw. nach
Einbaufläche. Darüber hinaus
sind alle Lieferungen von
Boden, Oberboden,
ungebundenen Tragschichten,
Füllsand o.ä. durch
Lieferscheine bzw.
Wiegekarten nachzuweisen.
Diese Liefernachweise sind am
Tage der Lieferung der
Bauleitung zur Anerkennung
vorzulegen. Die Nachweise,
auf denen die Einbaustelle zu
vermerken ist, sind der
Schlussrechnung beizufügen.
Erschwernis durch Einbauten
Dem AN wird empfohlen sich
bereits zur Kalkulation der
Leistungen das Baugelände vor
Ort anzugucken.
Erschwernis durch Einbauten
(z.B. Schächte,
Straßenabläufe, Schieber
etc. ) welche beim
Bodenaushub oder dem Einbau
von Schichten ohne
Bindemittel oder Asphalt
auftreten sind in die
jeweiligen Positionen
einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
Gleichzeitig laufenden
Arbeiten Dritter Dem AN
obliegt die Abstimmungs- und
Koordinierungspflicht für
einen reibungslosen Bauablauf
zwischen all den Fachgewerken
Dritter
(Versorgungsunternehmen
Fernwärmeverlegung, Strom,
etc.) und dem AN und seinen
Nachunternehmern. Der
zusätzliche Aufwand wird
nicht gesondert vergütet.
Katasterunterlagen /
Höhenfestpunkte
Der AG stellt dem AN digitale
Katasterunterlagen sowie
Lage- und Höhenfestpunktfeld
auf dem Storckgelände zur
Verfügung:
Die Ausführung erfolgt auf
Basis dieser Bezugspunkte und
ist ebenso für die
Bestandsvermessung nach
Fertigstellung der
Baumaßnahme heranzuziehen.
Weitere Hinweise:
Personaleinsatz Der
Personaleinsatz ist flexibel
den Bau- u.
Terminanforderungen
anzupassen.
Arbeitsvorbereitungen u.
Bestellvorgänge sind im
Hinblick auf den genannten
Montagezeitraum einzuplanen.
Ferner wird zur
Montageverkürzung u.
Qualitätssteigerung ein
möglichst
hoher Vorfertigungsgrad für
Bauteile u. Systeme gewünscht.
Vergabe an mehrere
Auftragnehmer Bei Vergabe der
techn. Gewerke an mehrere
Auftragnehmer,
gehört die gegenseitige
Abstimmung bzw.
Informationsaustausch bezügl.
Schnittstellen u. Zeichnungen
zu den Pflichten der AN. Dies
gilt auch für die
Abstimmung mit anderen am Bau
beteiligten AN, sowie
über die einheitliche
Fabrikatswahl von Systemen zur
Tragkonstruktion u.
Rohrbefestigung.
Grundsätzlich wird während
der gesamten Ausführungszeit
ein kompetenter,
deutschsprachiger Obermonteur
gefordert,
der vor Ort
Hauptansprechpartner für die
Bauleitung ist.
Gleiches gilt für die
Abwicklung im Büro des AN,
hier ist
durchgängig ein Projektleiter
mit ständiger Erreichbarkeit
zu
benennen.
Ein Austausch von Obermonteur
u. Projektleiter darf
nur mit Zustimmung des AG
erfolgen.
Nachunternehmer Werden nicht
alle Leistungen der
Ausschreibung durch
eigenes Personal erbracht, so
sind die entsprechenden
Nachunternehmer spätestens
zur Auftragsvergabe
schriftlich
zu benennen. Ein Wechsel im
Nachhinein ist nur mit
Zustimmung des Bauherren bzw.
der Bauleitung möglich.
Arbeitssicherheit Sämtliche
Montagetätigkeiten auf dem
Werksgelände des
Bauherren sind unter
Beachtung der allgemeinen
Arbeitssicherheit nach
geltenden Normen, Gesetzen und
SiGePlan-Vorgaben
auszuführen. Das
Montagepersonal ist
entsprechend zu schulen, alle
Arbeitsgeräte, -bühnen
u. -werkzeuge sind einer
regelmäßigen Zulassung /
Kontrolle der
Arbeitssicherheit zu
unterziehen. Der
Auftragnehmer hat
unaufgefordert die
Fahrausweise für
Hubarbeitsbühnen vorzulegen.
Ohne vorliegende
Fahrausweise wird die Nutzung
von Hubbühnen nicht
gestattet.
Umgang mit alternativen
Angeboten Sämtliche
Positionen sind wie
ausgeschrieben anzubieten.
Alternativen sind
grundsätzlich zugelassen,
jedoch nur
wertbar bei gleichzeitig
angebotenem
Ausschreibungsfabrikat.
Das Alternativprodukt ist in
den separat hierfür
vorgesehenen
Positionen anzubieten bzw.
falls nicht vorgesehen als
separates Nebenangebot dem
Hauptangebot beizufügen.
Alternativangebote sind gemäß
Spezifikation in den
Grundpositionen aufzubauen.
Ohne vollständige Unterlagen
/ Daten wird das
Alternativangebot ebenfalls
nicht gewertet !!
Für Fragen bzw. Unklarheiten
zur Ausschreibung besteht
die Möglichkeit einer
Einsicht in bereits
fertiggestellte Pläne.
Ergänzende
Vertragsbedingungen für die
Ausführung von
erdverlegten Leitungen
1.
Die VOB, Teil C, DIN 18 300
bis DIN 18 308, die DIN 18
381 und DIN 18 380 sowie die
entsprechenden DIN- bzw. DIN
EN-Vorschriften, die
Technischen Regeln der DVGW
und DWA sowie die VdS
CEA-Richtlinien für
Sprinkleranlagen sind
Vertragsbestandteil und bei
der Kalkulation und Ausführung
zu berücksichtigen, sofern
nicht im Leistungsverzeichnis
oder
in diesen ergänzenden
Vertragsbedingungen andere
Angaben
oder Einschränkungen gemacht
sind.
2.
Vor Angebotsabgabe hat der
Unternehmer zu prüfen, ob
alle Neben- und besonderen
Leistungen im
Leistungsverzeichnis
beschrieben sind und er hat
die im
Angebot angegebenen
Funktionen sowie die zur
Verwendung
kommenden Materialien zu
überprüfen. Vorschläge zur
technischen Verbesserung der
Anlage oder des Materials
können gemacht werden.
Diese können als
Nebenangebote in besonderer
Anlage
und mit ausreichender
Erläuterung und genauer
Beschreibung
versehen mit dem Angebot
eingereicht werden. Über die
Gleichwertigkeit der
Erzeugnisse bei Angeboten und
Nebenangeboten entscheidet
allein der Bauherr bzw. dessen
Vertreter. Die Prüfung von
Angeboten über
Systemänderungen und neue
Anlagenkonzepte ist für den
Anbietenden kostenpflichtig.
3.
Der Unternehmer erhält für
die Erstellung der endgültigen
Berechnungen und
Montagezeichnungen, die der
Ausschreibung zugrunde
liegenden
Ausführungsunterlagen
und technischen Unterlagen.
Die Überprüfung der Unterlagen
ist Pflicht des Unternehmers.
Abweichungen bedürfen der
schriftlichen Zustimmung.
4.
Die ausführende Firma hat
sich vor Beginn ihrer
Arbeiten über
die Grundwassersituation und
die geologischen
Voraussetzungen zu
informieren und mit anderen
am Bau
beschäftigten Firmen genau
über die gegenseitige
Leitungsführung und Benutzung
der Rohrgräben zu
verständigen.
Die notwendigen Erdarbeiten
sind vor u. während
derAusführung zu prüfen. Für
die fachgerechte Ausführung
und
Montage von Lager- und
Dehnungskomponeten sowie
Wiederlager, Halterungen und
Unterstützungen haftet
die ausführende Firma. Der AN
hat seine Leistungserbringung
mit -vorh. u. nachfolgenden-
Gewerken, die seine eigene
Leistung techn. berühren, so
abzustimmen, dass die eigene
Leistung u. die eigenen
Ausführungstermine in Bezug
auf die
taiDetailausführungsschritte
u. Funktionsgerechtheit
ordnungsgemäß erfolgen. Die
dabei üblicherweise
anstehenden Arbeitsfolgen,
techn. Abhängigkeiten u.
zeitlich
getrennten Einzelschritte
sind bei der
Angebotskalkulation zu
berücksichtigen.
5.
Dem Auftragnehmer obliegt
insbesondere die Organisation
der Fremdarbeiten an seinem
Gewerk. Das gilt z.B. für
Erdarbeiten Gas/Wasser,
Wasser- und Elt-Anschlüsse,
usw.
Alle notwendigen Angaben sind
rechtzeitig zu machen und die
ordnungsgemäße Ausführung zu
überwachen.
6.
Die Ausführungstermine werden
bei der Auftragsvergabe
nach einem vom
Bauherrn/Architekten
aufgestellten
Terminplan bekannt gegeben.
Der Terminplan wird
fortlaufend
aktualisiert und
fortgeschrieben.
Die für die Ausführung zur
Verfügung gestellten
Zeichnungen
stellen keine Installations-
oder Werkstattzeichnungen dar.
Der Auftragnehmer hat nach
Vergabe des Auftrages an den
Auftragnehmer der
Bauüberwachung detaillierte,
endgültige
Werkstattzeichnungen sowie
Katalogauszüge über die
Bauteile für die
beschriebenen Arbeiten in
2-facher
Ausfertigung zur Prüfung
vorzulegen und erhält
daraufhin
einen genehmigten
Zeichnungssatz zurück.
Alle Abweichungen von den
Ausführungszeichnungen oder
Leistungsbeschreibungen sind
vom Auftragnehmer auf den
vorgelegten
Werkstattzeichnungen
anzuzeigen.
Abweichungen, auf die nicht
in dieser Weise aufmerksam
gemacht wurden, können eine
Nichtabnahme noch nach
erfolgter Prüfung der
beschriebenen
Werkstattzeichnungen
zur Folge haben. Für alle
genehmigungspflichtigen
Anlagenteile werden z.B. für
die Gewerbeaufsicht,
Bauordnungsamt usw. entspr.
Zeichnungen, Berechnungen
etc. zusätzlich kostenlos
erstellt.
7.
Der Titel "Insgemein"
entfällt. Die dadurch
entstehendenKosten sind in
die Einheitspreise
einzukalkulieren und zwar für
den Transport der Materialien
und Werkzeuge frei Baustelle,
Vorhalten und Rücktransport
der Werkzeuge, Verpackung
und Frachtvorlagen;
Verkehr mit den Behörden
unter Beachtung der
bestehenden
bau- und gewerbepolizeilichen
Vorschriften, Anfertigen aller
notwendigen Antragsunterlagen
und Einreichen der
Genehmigungsanträge, die aus
dem Gewerk resultieren,
Baubeaufsichtigung,
Montageüberwachung,
Versicherung,
Auslösungen, Fahrgelder,
probeweise Inbetriebnahme,
vollständige Einregulierung
und Funktionskontrolle der
Anlage, Leistungsmessungen
für die Übergabe,
ordnungsgemäßes Einweisen des
Bedienungspersonals mit
Übergabe der kompletten
Schaltskizzen und
maßstäblichen
Revisionspläne, dreifach,
farbig angelegt, enthaltend
sämtliche Anlagenteile und
Dimensionen sowie Übergabe mit
Leistungs- und
Funktionsnachweis.
Die Durchführung der
Genehmigungsverfahren ist
Sache
des Auftragnehmers; eine
besondere Vergütung hierfür
erfolgt
nicht. Anfallende Kosten sind
vorzeitig anzumelden.
8.
Die Baustelle wird, für die
im LV ausgeschriebenen
Leistungen, im Mittel mit
folgenden Mitarbeitern
besetzt sein:
. . . . . . . . . . . . .
Montageleiter
. . . . . . . . . . . . .
Obermonteur
. . . . . . . . . . . . .
Monteur
. . . . . . . . . . . . .
Montagehelfer
. . . . . . . . . . . . .
Lehrling
9.
Bei Abrechnung nach
Einheitspreisen hat der
Auftragnehmer zur Prüfung der
tatsächlichen Leistungen und
Lieferungen mit der
Schlussrechnung ein raum-
bzw. achsweise aufgestelltes,
prüffähiges Aufmaß und die
Aufmaßzusammenstellung mit
den dazugehörenden
Abrechnungszeichnungen
einzureichen.
Ein örtliches Aufmaß ist im
Beisein des Auftraggebers oder
seines Vertreters
durchzuführen.
10.
Soweit Anlagenteile durch
nachfolgende Arbeiten
unzugänglich werden, hat der
Auftragnehmer rechtzeitig ein
gemeinsames Aufmaß bei der
Bauleitung zu beantragen, um
dann ein Teilaufmaß zu
erstellen. Versäumt der
Auftragnehmer
dieses, so kann der
Auftraggeber den Umfang der
Leistungen und Lieferungen
nach billigem Ermessen
festsetzen.
Der Auftraggeber kann
verlangen, dass der
Auftragnehmer
weitere Unterlagen zur
Prüfung der Schlussrechnung
vorlegt.Mehr- oder
Minderleistungen werden nur
zu den
Einheitspreisen des Angebotes
vergütet bzw. in Abzug
gebracht. Dieses gilt
grundsätzlich auch dann, wenn
die
Abweichung mehr als 10 % von
den Massen des Angebotes
beträgt.
11.
Die erforderlichen
Funktions-,Spül-,
Desinfektions- und
Druckprüfungen sind vor der
Abnahme durchzuführen und zu
protokollieren. Ohne diese
Protokolle wird die Abnahme
verweigert.
12.
Vor Schlussabnahme des
Gewerks muss folgende
Erklärung
des Auftragnehmers vorliegen:
"Der Auftragnehmer erklärt
schriftlich, dass alle
Montagearbeiten abgeschlossen
sind; die gesamte Anlage
von der zuständigen Behörde
bzw. dem
Versorgungsunternehmen oder
TÜV abgenommen und
mängelfrei ist; dass alle
Einregulierarbeiten
durchgeführt sind,
der Probebetrieb
abgeschlossen ist, bei
Probebetrieb und
Einregulierung vertragliche
Betriebsbedingungen vorgelegen
haben (auf Einschränkungen
ist besonders hinzuweisen),
dass der Nachweis aller
Garantieleistungen erbracht
ist,
die Anlage mängelfrei und
betriebsbereit ist, sämtliche
Bestandspläne und
Bedienungsanweisungen in
vertraglich
vereinbarter Form vorliegen,
das Bedienungspersonal in die
Bedienung der Anlage
eingewiesen ist und sämtliche
Zulassungsbescheinigungen
vorliegen."
Diese Erklärung ist
Voraussetzung für die
Vereinbarung
eines Abnahmetermins. Es wird
ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass jede
Nachabnahme, die wegen
festgestellter Mängel bei der
beantragten Abnahme notwendig
werden sollte, dem
Auftragnehmer nach
Zeitaufwand in
Rechnung gestellt wird.
13.
Bei Abnahme der Anlagen, die
u. a. die Prüfung auf
Vollständigkeit,
Wartungsfähigkeit,
Funktionsfähigkeit usw.
umfasst, sind jeweils 2-fach
in Papierform und digital auf
CD
die folgenden
Dokumentationsunterlage zu
übergeben:
a) Messprotokolle wie oben
beschrieben,
b) farbig angelegte
maßstäbliche und vermaßte
Bestandszeichnungen im
Koordinationsraster mit
Bezugspunkten, mit Lage und
Abmessungen der
Leitungen, Absperrventilen,
Hydranten, Schächte etc.
Das Einmessen der
Medientrassen hat sorgfältig
u.
zeitnah zu erfolgen.
Für die Bestandspläne ist
eine Medienkennung nach
Vorgabe des AG zu benutzen.
Diese Zeichnungen sind
aufzugliedern in:
1. Übersichtspläne
(Grundrisse) 2. Strangschema
3. Detailpläne
c) Betriebs- und
Bedienungsanweisungen in
beständiger
Ausführung;
d) eine Bestätigung des
zuständigen
Bedienungspersonals,
dass eine Einweisung in die
Bedienung der Anlage durch die
ausführende Firma erfolgt ist
und Unklarheiten in dieser
Hinsicht nicht bestehen.
e) Checklisten über Fristen
und Art der erforderlichen
Wartung der eingebauten, im
Einzelnen zu benennenden
Anlagenteile,
f) Prüfbescheinigungen über
ggf. erf. TÜV-,
Sachverständigen- oder
Prüfingenieur-Abnahme, die vom
Auftragnehmer zu veranlassen
ist.
g) Prüfprotokolle über Druck-
und Dichtigkeitsprüfungen
sowie
Spül- u.
Desinfektionsprotokolle.
Alle vom Unternehmer
erstellten Leistungen werden
durch die
Bauleitung abgenommen und
protokolliert. Der Unternehmer
erhält durch diese Maßnahme
keine Entlastung für die
Funktion der Anlage.
ALLGEMEIN
14.
Verbindungen zwischen zwei
unterschiedlichen
Rohrmaterialien sind
grundsätzlich als
Flanschverbindungen
auszuführen. Eine isolierende
neutrale Dichtung ist
einzusetzen.
15.
Für die Montage von Mess- und
Regelgeräten ist das
VDI-Blatt 2068 verbindlich.
Speziell sind die Anweisungen
der
Hersteller zu befolgen.
Kontrollbohrungen und Stutzen
sind in
genügender Anzahl vorzusehen.
16.
Anträge für die Bewässerung
bei den Versorgungsbetrieben
stellt der Unternehmer mit
allen notwendigen
Berechnungsunterlagen und
Bauausführungsbeschreibungen.
Nach beendeter Montage ist
das gesamte Leitungssystem
abzudrücken und zu spülen.
Dieses ist der Bauleitung
anzuzeigen.
Die Druckprüfung ist
entsprechend der DIN 4279
Teil 7
für PE-Werkstoffe als Vor-
und Hauptprüfung im
Kontraktionsverfahren, für
PVC-Werkstoffe als
Druckverlustverfahren
durchzuführen.
Vorbemerkungen/Baubeschreibung
A N M E R K U N G : Verkehrssicherung -A N M E R K U N G : Verkehrssicherung
Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, sowie die Verkehrsregelung, hat nach der StVO, der ASR A5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen ), der ZTV-SA (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen), der RMS und der MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen), jeweils in der neuesten Fassung, zu erfolgen.
Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)" ist nachzuweisen.
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt.
In der Position "Antrag zur verkehrsrechtlichen Anordnung" sind einzukalkulieren, dass der AN vor der Aufstellung der Lichtsignalanlage und dem Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde (hier: Kreis Gütersloh) Anordnungen einholen muss, wie die Baustelle abzusperren / zu kennzeichnen ist, einschl. eines evt. erforderlichen Umleitungsplans.
Für die Anordnungsbehörde sind jeweils 4 Ausfertigungen DIN A3 vorzulegen mit
a) der Baustellenabsicherung im unmittelbaren Bereich der Arbeits-
stelle während der Installation und des Rückbaus der Anlage und
b) einem Verkehrszeichenplan.
Die Pläne sind im einzelnen dem weiteren Baufortschritt anzupassen und vorab zur Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde vorzulegen. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist dem AG vor Baubeginn vorzulegen und ständig auf der Baustelle bereitzuhalten. Im Rahmen der Kontrolle und Wartung hat der AN Kontroll-, Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten an den Verkehrsschildern, Markierungen, Leitelementen, Verkehrs-, Beleuchtungs- und Schutzeinrichtungen regelmäßig, d.h. 2x täglich an arbeitsfreien Tagen mindestens 1x täglich, durchzuführen. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist aufzuzeichnen. Nach der baulichen Fertigstellung der Verkehrsführung (Sicherung) der Arbeitsstelle, jedoch vor Baubeginn, ist eine Abnahme durchzuführen.
Teilnehmer dieser Abnahme sind der AN, der AG und die Anordnungsbehörde.
Alle Verkehrsschilder, Einrichtungen, etc. müssen der StVO, den technischen Lieferbedingungen, den anerkannten Gütebedingungen (RAL-Gütezeichen), sowie den VzKat entsprechen, geprüft und zugelassen sein. Sie sind gemäß der ZTV-SA unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf- und abzubauen und zu unterhalten.
Der AG legt den größten Wert darauf, dass die Beachtung von Richtlinien und anderen Regelwerken gewährleistet ist.
A N M E R K U N G : Verkehrssicherung
A N M E R K U N G : Tragschichten A N M E R K U N G : Tragschichten
1. Normen und Richtlinien
Für die Ausführung der Oberbauarbeiten gelten die einschlägigen DIN - Normen, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, Richtlinien und Merkblätter in der jeweils gültigen Fassung.
Zur Erhaltung der Drainfähigkeit der ungebundenen Schichten ist sicherzustellen, dass der Anteil der Körnung 0,063 mm im eingebauten Zustand weniger als 5 Gew.-% beträgt.
Die Verdichtung der Oberbaumaterialien hat ausschließl. mit selbstfahrenden Walzen zu erfolgen. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Vor dem Einbau der jeweiligen Oberbaumaterialien hat der AN die Eignung der Materialien durch Prüfzeugnisse nachzuweisen (TL Gestein-StB).
Auf den Lieferscheinen ist anzugeben, dass die Mineralstoffe der Güteüberwachung nach TL SoB-StB unterliegen.
A N M E R K U N G : Tragschichten
A N M E R K U N G : Tagelohnarbeiten A N M E R K U N G : Tagelohnarbeiten
Ein Anspruch auf Ausführung der nachstehend unter diesem Titel angegebenen Positionen besteht nicht.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Anordnung der Bauleitung durchgeführt werden. Nachweise hierüber sind in Form von Stundenlohnzetteln innerhalb von drei Tagen der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Belege, die nicht innerhalb dieser Frist zur Unterschrift vorgelegt werden, können nachträglich nicht mehr anerkannt werden.
Durch die Unterschrift der Bauleitung wird lediglich die tatsächliche Ausführung, die darauf angewandte Zeit und der Baustoffverbrauch bescheinigt. Die Vergütung der Leistung bleibt stets der Prüfung durch den AG vorbehalten.
Auf den Stundenlohnzetteln ist aufzuführen:
- Datum
- Baustelle
- Lohngruppen- bzw. Berufsbezeichnung
- Namen der Arbeiter
- Zahl der im Stundenlohn geleisteten Stunden
- Art der Tätigkeit
- verwendete Stoffe
- Geräte usw.
Meister, Schachtmeisterstunden bzw. Polierstunden bei Stundenlohnarbeiten dürfen nicht gleichzeitig mit Vertragsarbeiten ausgeführt werden. Außerdem muß die Art der Stundenlohnarbeiten den Einsatz eines Poliers unbedingt erforderlich machen. (z.B. der Werkpolier ist als Baggerführer eingesetzt.)
Es werden nur Lohngruppen entsprechend der Tätigkeit anerkannt!
Bei der Ausführung von Stundenlohnarbeiten im Zusammenhang mit Vertragsarbeiten werden nur die im Leistungsverzeichnis angegebenen Löhne anerkannt. Es wird jeweils nur die Lohngruppe anerkannt, die für die geleistete Arbeit angemessen ist.
Die Ausführung angehängter Stundenlohnarbeiten kann der Auftragnehmer nicht ablehnen. Der Auftraggeber kann ungeeignete Arbeitskräfte ablehnen.
Die Gestellung und der Betrieb von Kleingeräten und Werkzeugen wird durch die Zuschläge abgegolten.
Die Vergütung für die Gerätestunden verstehen sich einschl. Betriebsstoffe, Wartung und Bedienung.
A N M E R K U N G : Tagelohnarbeiten
A N M E R K U N G : Mustervorgabe Aufmaß A N M E R K U N G : Mustervorgabe Aufmaß
Nach dieser Vorlage sind für alle Medien die Aufmaße zu führen ohne dieses Aufmaßblatt kann keine Abrechnung erfolgen.
A N M E R K U N G : Mustervorgabe Aufmaß
Entsorgungshof - 1ter Bauabschnitt Entsorgungshof - 1ter Bauabschnitt
Entsorgungshof - 1ter Bauabschnitt
1 Entsorgungshof - 1ter Bauabschnitt
1
Entsorgungshof - 1ter Bauabschnitt
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
Rückbau und Abbruch Rückbau und Abbruch
Rückbau und Abbruch
1. 2 Rückbau und Abbruch
1. 2
Rückbau und Abbruch
Erdbau Erdbau
Erdbau
1. 3 Erdbau
1. 3
Erdbau
Saugbagger Saugbagger
Saugbagger
1. 4 Saugbagger
1. 4
Saugbagger
Leitungsgraben Leitungsgraben
Leitungsgraben
1. 5 Leitungsgraben
1. 5
Leitungsgraben
Leerrohrsystem Leerrohrsystem
Leerrohrsystem
1. 6 Leerrohrsystem
1. 6
Leerrohrsystem
Straßenentwässerung Straßenentwässerung
Straßenentwässerung
1. 7 Straßenentwässerung
1. 7
Straßenentwässerung
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
1. 8 Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
1. 8
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
1. 9 Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
1. 9
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
Oberbau Oberbau
Oberbau
1.10 Oberbau
1.10
Oberbau
Allgemeines Allgemeines
Allgemeines
1.11 Allgemeines
1.11
Allgemeines
Entsorgungshof - 2ter Bauabschnitt Entsorgungshof - 2ter Bauabschnitt
Entsorgungshof - 2ter Bauabschnitt
2 Entsorgungshof - 2ter Bauabschnitt
2
Entsorgungshof - 2ter Bauabschnitt
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
2. 1 Baustelleneinrichtung
2. 1
Baustelleneinrichtung
Rückbau und Abbruch Rückbau und Abbruch
Rückbau und Abbruch
2. 2 Rückbau und Abbruch
2. 2
Rückbau und Abbruch
Erdbau Erdbau
Erdbau
2. 3 Erdbau
2. 3
Erdbau
Saugbagger Saugbagger
Saugbagger
2. 4 Saugbagger
2. 4
Saugbagger
Leitungsgraben Leitungsgraben
Leitungsgraben
2. 5 Leitungsgraben
2. 5
Leitungsgraben
Bico-Rinne Bico-Rinne
Bico-Rinne
2. 6 Bico-Rinne
2. 6
Bico-Rinne
ACO-Drainrinne ACO-Drainrinne
ACO-Drainrinne
2. 7 ACO-Drainrinne
2. 7
ACO-Drainrinne
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
2. 8 Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
2. 8
Entwässerung - RW-Rohr-Rigole
Straßenentwässerung Straßenentwässerung
Straßenentwässerung
2. 9 Straßenentwässerung
2. 9
Straßenentwässerung
Leerrohrsystem Leerrohrsystem
Leerrohrsystem
2.10 Leerrohrsystem
2.10
Leerrohrsystem
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
2.11 Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
2.11
Strom- und Elektrograben, Beleuchtung
Oberbau Oberbau
Oberbau
2.12 Oberbau
2.12
Oberbau
Pflaster, Borde, Rinne Pflaster, Borde, Rinne
Pflaster, Borde, Rinne
2.13 Pflaster, Borde, Rinne
2.13
Pflaster, Borde, Rinne
Sonstiges Sonstiges
Sonstiges
2.14 Sonstiges
2.14
Sonstiges