02 Erdarbeiten
Hinweis Erdarbeiten Sämtliche Aufwendungen und Erschwernisse für die Separierung der Aushubmassen nach Belastung (Haufwerke, Unterstützung bei den Probenahmen etc.) sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Ein Vermischen von Aushub- und Abbruchmaterial zur Verringerung des Zuordnungswertes ist nicht zulässig. Die Vorgaben des Entsorgungskonzeptes (Rasterfeldbeprobung bzw. Haufwerksbildung) sind zu berücksichtigen
Der Abbruch der Bestandsgebäude erfolgt bauseits.
Die Erdbauleistungen können nicht durchgängig ausgeführt werden. Der Aushub erfolgt abschnittsweise und terrassenförmig. Die Herstellung, Unterhaltung und der Rückbau von Baustraßen, Rampen und Arbeitsebenen nach Wahl des AN unter Berücksichtigung des vorgegebenen Bauablaufes sowie die Abstimmung mit anderen Gewerken sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Sämtliche Erschwernisse aufgrund der beengten Platzverhältnisse (insbesondere der Aushub zwischen den Tiefteilen) werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Bauablaufbedingte Zwischen- und Quertransporte sind unvermeidlich und daher in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Der AN hat die erforderlichen Aufmaße inkl. Massenberechnungen in prüfbarer Form, inkl. Fotodokumentation an die Objektüberwachung des AG zu übergeben.
Sofern durch den AN keine Wiegescheine für die Entsorgung vorgelegt werden können, gelten u.a. folgende Berechnungsgrundlagen (bezogen auf feste Masse):
Mudde/Torf: 1,2 t/m3
Sand: 1,7 t/m3
Auffüllung (Boden): 1,75 t/m3
Auffüllung (Bauschutt): 1,85 t/m3
Mauerwerk: 1,9 t/m3
Beton: 2,2 t/m3
Stahlbeton: 2,5 t/m3
Geschiebemergel/-lehm: 2,05 t/m3
02.01 Baustelleneinrichtung Erdarbeiten
Baustelleneinrichtung Erdarbeiten
02.02 Erdarbeiten
05 Stundenlohnarbeiten und div. Zulagen
Stundenlohnarbeiten und div. Zulagen
05.01 Stundenlohnarbeiten