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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART - DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
Baustellenadresse
Präsident-Mohr-Schule
Schulstraße 12
55218 Ingelheim am Rhein
0.1.1 Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten, Einschränkungen
Das Baugelände ist ein stadteigenes Grundstück und liegt etwa mittig des Stadtteils Ober-Ingelheim. Es grenzt an das Ortszentrum mit Marktplatz und altem Rathaus westlich an und erstreckt sich zwischen Hammergasse im Norden, Schulstraße im Westen und Bahnhofstraße im Osten bis weit in das Innere des Straßengevierts nach Süden hinein (ca. 120 m).
Die Hauptzufahrt mit Baufahrzeugen auf das Grundstück erfolgt von Norden (über Hammergasse und Quartiersplatz). Eine Zufahrt von Osten und Süden ist nicht möglich, da das Grundstück hier an Nachbargrundstücke und Bebauungen anschließt.
Zu Beginn der Rohbauarbeiten ist bauseits eine Baustraße vorhanden, die zwischen den beiden Bestandsgebäuden auf das Grundstück führt. Mit Fortschritt der Bauarbeiten wird diese nach Osten an die Grundstücksgrenze verlegt.
Das Baufeld hat eine leichte Hanglage von Osten in Richtung Nordwest abfallend. Im östlichen Bereich am geplanten Standort der neuen Sporthalle liegt das Gelände auf einer Höhe von rd. 116,0 m ü.NN und im Nordwesten, im Eckbereich der Schulstraße zum öffentlichen Parkplatz liegt das Gelände auf einer Höhe von rd. 111,5 m ü. NN.
Die Nachbarbebauung bzw. die Abstände zur Nachbarbebauung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der AN hat die beengten Platzverhältnisse auf der Baustelle sowie im Bereich der Zuwegungen bei seiner Kalkulation mit zu berücksichtigen.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Das Baufeld liegt im zentralen innerstädtischen Bereich. Im Einwirkungsbereich der Baustelle liegen zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude.
Die damit einhergehenden Immissionen aus dem städtischen Umfeld sind zu beachten. Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen sind nicht bekannt.
Alle Arbeiten sind lärm- und erschütterungsarm gemäß DIN 4150 durchzuführen. Es wird auf die Grenzwerte der TA Lärm und auf das BImSchG verwiesen.
Ungeachtet der Einhaltung dieser Grenzwerte ist dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauausführung Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen, Luftverunreinigungen, Erschütterungen etc. für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch geeignete Maßnahmen (Auswahl der Maschinen/Geräte, organisatorische Maßnahmen und Betriebsabläufe) vermieden bzw. auf ein technisch unvermeidbares Maß reduziert werden.
Die Staubentwicklung ist durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Berieselung zu minimieren. Die Vorgaben der TRGS 559 sind einzuhalten.
Der AN darf nur lärmarme und als solche gekennzeichneten Maschinen (Stand der Technik & EG Richtlinie 2005/88/EG) einsetzen. Den Nachweis dazu hat der AN dem Bauherrn unaufgefordert nach Auftragserteilung und vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Das Grundstück ist derzeit mit zwei zu erhaltenden historischen Schul-Altbauten (Gebäude 01 und Gebäude 03) bebaut, wovon das östliche Gebäude (03) unter Denkmalschutz steht.
Gebäudebeschreibung zu erhaltender Altbauten
Erhalten und saniert werden die beiden zweigeschossigen, annähernd baugleichen Schul-Altbauten aus den 1890er Jahren, errichtet in Mauerwerksbauweise (d ca. 67 cm) mit Holzbalkendecken und Walmdächern (bezeichnet als Altbau West und Altbau Ost).
Diese beiden in der Grundfläche ca. 11 x 19 m messenden Altbauten haben je Haupt- geschoss zwei große Klassenräume, die durch einen in Nord-Süd-Ausrichtung verlaufenden Mittelflur mit Treppe erschlossen werden, ferner einen ca. 1 m über Gelände hinausragenden Keller mit Gewölbedecken. Altbau Ost steht unter Denkmalschutz. Altbau West steht nicht unter Denkmalschutz, sondern ist nur als erhaltenswert eingestuft, da im Zuge einer Schulerweiterung (1960) die westliche Altbaufassade vollständig abgebrochen u. durch eine neue Fassade in Angleichung an einen Ergänzungs-Neubau ersetzt worden ist.
Der Rückbau dieser Fassade ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Im Anschluss wird diese durch eine neue Mauerwerksfassade in Anlehnung an die Ursprungs-Fassade ersetzt.
Die durch den bereits erfolgten Abbruch der 1958/60er-Anbauten wieder freigelegten Altbaufassaden (Nordfassaden sowie westliche Südfassade des Altbaus West) werden saniert. Nördlich der beiden Altbauten wird ein Schulneubau errichtet, der niveaugleich an die beiden Altbauten anschließt.
Die Untergeschosse der zu erhaltenden Altbauten werden nur für die Unterbringung von Technikräumen hergerichtet (ELT-Zentrale im Altbau Ost).
Im Zuge der energetischen Sanierung werden zu einem späteren Zeitpunkt die in den 1990er-Jahren eingebauten Fenster der Altbauten ausgetauscht (Gewerk Fensterbauer). Der Abbruch der Fenster ist daher nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, damit die beiden zu erhaltenden Altbauten weiterhin über eine dichte Hülle verfügen, um Feuchteschäden, Einbruch und dem Eindringen von Vögeln, Fledermäusen und Klein- getier entgegen zu wirken.
Gebäudebeschreibung Neubauten
Die Schule gliedert sich künftig in insgesamt sieben Bauteile. Neben den beiden zu erhaltenden Altbauten (Bauteile 01 und 03) wird nördlich der Altbauten, ein Schulneubau (Bauteil 02) über einer Tiefgarage (Bauteil 04) errichtet, des Weiteren im Gründstücksinneren eine Sporthalle (Bauteil 05) und im Süden eine Mensa mit Ganztagesbereich (Bauteil 06). Neben den Gebäuden wird ein über das Grundstück verlaufender unterirdischen Medienkanal zur technische Erschließung der Gebäude hergestellt (Bauteil 07).
Tiefgarage (Bauteil 04) mit darüber aufgehender Schule (Bauteil 02)
Die eingeschossige Tiefgarage (TG) liegt bis zu ca. 3,6 m unter Gelände (ca. 1.170 m² Grundfläche), direkt unterhalb des Schulneubaus, Konstruktion mit tragenden Stahlbetonstützen (Querschnitt 100 x 35 cm) auf Einzelfundamenten im Innenbereich und tragenden Stahlbetonwänden auf Streifenfundamenten an den Außenseiten. Die TG ragt teilweise über Geländeoberkante hinaus, mit Fortführung der verklinkerten Außenwände der darüberliegenden Schule, zu Lüftungszwecken teilweise auf Lücke gesetzt.
Größtenteils aus Platzgründen ist ein Verbau als gebohrter Trägerverbau nach Norden, Osten und Süden erforderlich, der durch das Gewerk Spezialtiefbau hergestellt wird. Lediglich nach Westen wird die Baugrube geböscht mit Zufahrtsrampe in die TG. Der Boden der TG wird größtenteils gepflastert, nur kleine Bereiche für Technikräume erhalten Stahlbetonbodenplatten (ca. 140 m²).
Oberhalb der TG wird die zweigeschossige Schule errichtet, wegen der unterschiedlichen Höhenlage der beiden Altbauten im Split-Level. Je Geschoss je zwei Klassenräume mit Differenzierungsräumen im Westen und Osten mit Anschluss zu den beiden Altbauten, in der Mittelzone Eingangshalle, Treppe / Aufzug und Lehrertrakt (OG). Abmessungen ca. 64 x 17,5 m, Mischkonstruktion aus Stahlbetonstützen und tragenden Stahlbetonwänden. Flachdach als Retentionsdach zzgl. PV-Anlagen sowie einziger Zugangsmöglichkeit zur Lüftungszentrale im DG.
Sporthalle (Bauteil 05)
Die Schule erhält weiter südllich und nahe der östlichen Grenze eine Einfeldsporthalle, lichte Hallenabmessungen ca.15 x 27 x 5,5 m. An den beiden Längsseiten der Halle liegen eingeschossige Anbauten, westlich Eingangsbereich mit Umkleide- und Sanitärtrakt, östlich Geräterräume mit Stuhllager und ELT-Hausanschlussraum. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Anbauten mit Stahlbeton-Flachdach und intensiver Begrünung als Biodiversitätsdächer, Hallen-Flachdach mit Trapezblech auf Leimholzbindern, Dachaufbau extensive Begrünung und PV-Anlagen.
Mensa (Bauteil 06)
Die Mensa ist ein kompaktes zweigeschossiges Gebäude, Grundrissabmessungen
ca. 27 x 18 m, halbseitig unterkellert. Im EG sind Küche u. Speisesaal angeordnet, im OG der Ganztagesbereich.
Von Kellersohle zu etwa ebenerdiger Bodenplatte erfolgt eine Geländeabtreppung in Magerbeton, Baugrube in offenem Aushub, westlich geböscht, südlich u. östlich wegen Grundstückgrenze mit Verbau; desgleichen nördlich zum Naturdenkmal Eiche (s. 0.1.14).
Stahlbetonflachdach als Retentionsdach, extensiv begrünt in Kombination mit PV-Anlagen.
Decken und Dächer von Schule und Mensa
Stahlbeton-Flachdecken bzw. in weiter spannenden Bereichen mit Stahlbeton- Unterzügen. Verkleidung der Decken mit Abhangdecken als Installationsraum. Dächer als Stahlbetondecken mit Retentionsschicht und extensiv begrünten Dächern in Kombination mit PV-Anlagen.
Innenwände von Schule, Mensa und Sporthalle
Die massiven Stahlbetonwände werden in Teilbereichen als Sichtbetonwände mit erhöhten Anforderungen errichtet oder mit Möbeleinbauten verkleidet. Die nichttragenden Trennwände werden in Schule u. Mensa in Trockenbau hergestellt, gespachtelt mit Malervlies belegt und gestrichen oder mit einer vorgehängten Holzlverkleidung verblendet; in der Sporthalle werden die nichttragenden Trennwände wegen erhöhter Anforderungen an die Robustheit in Stahlbeton hergestellt. Glastrennwände zwischen Schulbibliothek und Flur. Die Treppenhäuser werden in Sichtbeton hergestellt, die Treppen als Fertigteile, die anschließend belegt werden.
Fassaden von Schule, Mensa und Sporthalle
Die geschlossenen Fassadenflächen werden als zweischalige Wände mit Wärmedämmung gebaut. Regelaufbau Außenwände, tragende Stahlbetoninnenschale (24 cm), Wärmedämmung mit Fingerspalt, halbsteiniges (11,5 cm) Verblendmauerwerk mit Klinkern.
Einzelfenster sind als Holz-Alu-Konstruktion konzipiert, als verschließbare, nur zu Reinigungszwecken zu öffnende Stulpflügel in Kombination mit geschlossenen Lüftungsflügeln hinter auf Lücke gesetztem Mauerwerk.
Der Sonnen- und Blendschutz erfolgt mit außenliegenden motorisch gesteuerten Screens als Senkrecht oder Ausstellmarkise.
Die Westfassade der Sporthalle und die Nordfassade der Mensa erhalten integrierte Sitznischen, hier Wandaufbau mit geringerer Dämmstärke und Klinkerschale.
Infrastrukturkanal (Bauteil 07)
Der Infrastrukturkanal beginnt an der Heizzentrale in der Ostecke der Tiefgarage, verläuft von dort zur Sporthalle und unterläuft diese unter dem westlichen Seitenanbau bis zur Mensa, an die er östlich anschließt. Er wird aus Stahlbeton-Halbfertigelementen errichtet, Abmessungen innen h x b ca. 2,2 x 2,0 m, Unterkante bis zu ca. 4m unter Geländeniveau. Baugrube mit bauseitig gebohrtem Trägerverbau.
Technische Gebäudeausstattung
Die Beheizung der Gebäude erfolgt über Geothermie mit ca. 60 Erdsonden unterhalb der TG, des Pausenhofs und des Kleinsportfeldes innerhalb des Schulareals. Die Bohrungen für die Sonden und die Verrohrung erfolgen im Zusammenhang mit den Erdarbeiten zu Beginn der Baumaßnahme durch das Gewerk Spezialtiefbau. Die Heizungszentrale und ins UG integrierte Zisterne östlich in der TG, schieben sich über die gesamte Gebäudebreite um ca. 3,60m über die Schulüberbauung im EG hinaus und sind in diesem Bereich erdüberdeckt. Ausbildung der erdüberdeckten Decken mit ausreichend Bewehrung, die eine Befahrbarkeit mit PKW erlaubt. Die Medienversorgung erfolgt anschließend von der Heizzentrale mit Verteilung über 2 Hauptsteigezonen im Schulneubau bzw. über Infrastrukturkanal zu Sporthalle und Mensa. Beheizung durch Fußbodenheizung bzw. Deckenheizungen (Altbauten West u. Ost).
Zentrale maschinelle Belüftung von Schulneubau (RLT-Zentrale im DG) u. Mensa (RLT-Zentrale im UG). Dezentrale Lüftungsgeräte in den Klassenräumen der beiden Altbauten, kleines lokales Lüftungsgerät für Nebenräume der Sporthalle. Die Halle selbst wird über Fenster-Querlüftung gelüftet.
Flachdächer der Neubauten werden größtenteils mit PV-Anlagen belegt mit Ausnahme der Sporthalle.
Das Bauwerksnull für die jeweiligen Gebäude sind wie folgt festgelegt:
Bauwerksnull Schule: OK FFB EG ± 0.00m = 113.39mNHN
Bauwerksnull Sporthalle: OK FFB EG ± 0.00m = 115.70mNHN
Bauwerksnull Mensa: OK FFB EG ± 0.00m = 115.34mNHN
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Es gibt eine Haupt-Zufahrt über eine bauseitige Baustraße von der Hammergasse aus, die gleichzeitig als Ausfahrt dient. Eine Wendemöglichkeit für größere Fahrzeuge ist nicht gegeben, die Ausfahrt müsste rückwärts erfolgen. Vor Befahren der Baustelle mit größeren Fahrzeugen (größer 3,5 t oder mit Anhänger) ist die Ausfahrmöglichkeit zu überprüfen. Alle Verkehrswege sind ständig freizuhalten. Eine zweite, Nebenzufahrt, ausschließlich für kleine LKW/Transporter ist über die Schulstraße. möglich.
Im Zuge des Baufortschrittes wird mit Baugrubenaushub der Tiefgarage die vorhandene Baustraße, die mittig zwischen den Bestandsbauten bis Grundstücksmmitte führt zurückgebaut und es wird nach Fertigstellung des 1. Teilabschnittes des unterirdischen Infrastrukturkanals und Verfüllung von dessen Baugrube eine neue Baustraße über dem Infrakanal von Norden entlang der östlichen Grundstücksgrenze aufs Grundstück hergestellt.
Auf dem gesamten Gelände gelten die Regelungen der StVO in der aktuell gültigen Fassung.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die umliegenden Straßen werden durch den öffentlichen Straßenverkehr genutzt. Diese Nutzung ist zwingend zu gewährleisten.
Schachtdeckel von Medienleitungen, öffentliche Hydranten, Grundwassermessstellen etc. dürfen nicht zugestellt werden, d. h. sie müssen ständig zugänglich sein.
Zur Straßenreinigung ist regelmäßig und eigenverantwortlich eine geeignete Kehrmaschine vorzuhalten und einzusetzen.
0.1.6 Transporteinrichtungen, -wege
Die Möglichkeiten des Materialtransports sind dem BE-Plan und den Baustellenablaufs- übersichten zu entnehmen. Die An- und Abfahrt richtet sich nach dem jeweils aktuellen Baustelleneinrichtungsplan. Bauseits ist um das gesamte Baugelände ein Bauzaun aufgestellt. In diesem Bauzaun werden drei ca. 6 m breite und ein 4m breites Zufahrtstor eingelassen. Alle zu lagernden Materialien sind zwingend innerhalb des Bauzauns zu lagern. Das Be- und Entladen von Fahrzeugen muss innerhalb des Bauzauns erfolgen bzw. innerhalb der ausgewiesenen Ladezone nördlich des Grundstücks. Maschinen und Hebezeuge sind ebenfalls innerhalb des Bauzauns aufzustellen.
Verschmutzungen von öffentlichen Straßen sind zu vermeiden, andernfalls unverzüglich zu beseitigen. Während der Arbeiten sind alle Montage- u. Transportfahrzeuge auf zugewiesenen Flächen abzustellen.
0.1.7 Anschlüsse
Versorgung mit Baustrom und Bauwasser. Der AG stellt eine Baustromanlage und Bauwasser zur Verfügung.
0.1.8 Flächen und Räume zur Mitbenutzung
Im Bereich der eingezäunten Baustelleneinrichtung ist die Materiallagerung - nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauüberwachung - möglich. Aufgrund der begrenzten BE-Fläche ist es erforderlich, Material kontinuierlich zu liefern bzw. abzufahren.
Der AN hat für die notwendigen Sozial- Einrichtungen für seine Mitarbeiter zu sorgen (Aufenthaltseinrichtungen). Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zulässig. Sanitärcontainer stellt der AG.
0.1.9 Baugrund u. seine Tragfähigkeit, Bodenverhältnisse, Bodenuntersuchungen
Angaben zum Baugrund und den Grundwasserverhältnissen sind dem Baugrundgutachten vom Baugrundinstitut Franke-Meißner) zu entnehmen.
Generalisierend kann der Baugrundaufbau wie folgt beschrieben werden:
Schicht 1: künstliche Auffüllungen
Schicht 2: tertiäre Wechsellagerungen (Corbiculaschichten)
Schicht 3: tertiäre Tone (Süßwasserschichten)
Die v. g. Aufzählung ersetzt nicht die detaillierte Kenntnisnahme des o.g. Baugrundgutachten durch den AN im Zuge der Angebotsbearbeitung!
0.1.10 Hydrologische Werte
Zum Zeitpunkt der Aufschlussarbeiten Ende Juli 2022 wurden mit keinem Aufschluss bis zur Endteufe von maximal 9 m unter GOK (ca. 109 m NN) Hinweise auf Grundwasser festgestellt.
Mit den im August 2024 durchgeführten Kernbohrungen wurde während des Bohrvor- gangs der BK 3 Grundwasser in einer Tiefe von 8,11 m (106,03 m NHN) bzw. 10,00 m (104,14 m NHN) unter GOK erbohrt. Innerhalb des Bohrlochs der BK 2 stand das Grundwasser nach Bohrende bei 10,81 m unter GOK (103,41 m NHN).
Bei den angetroffenen geologischen Verhältnissen kann das Grundwasser lokal auch gespannt anstehen.
Ein durchgängiger Grundwasserhorizont ist nach den durchgeführten Baugrunderkundungen nicht zu dokumentieren. Innerhalb der tertiären Wechsellagerung sind im Bereich der angetroffenen Kalksteinlagen und in den sandiger ausgebildeten Bereichen Wasserführungen als schwebende Wasserhorizonte mit mehr oder weniger Wassernachfluss vorhanden.
Aufgrund der geologischen Verhältnisse kann generell nicht ausgeschlossen werden, dass nach starken, langanhaltenden Niederschlägen örtlich Grundwasser in Form von sog. Schicht- und/oder Stauwasser auftreten kann. Auf die diesbezüglichen kalkulationsrelevanten Einzelheiten des Baugrundgutachtens wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.
Eine ausreichend stark dimensionierte Tagwasserhaltung ist in die BE mit einzurechnen.
Wenn das anfallende Tagwasser und / oder Grundwasser in Form von sogenanntem Schicht- und / oder Stauwasser, nicht in den Untergrund versickert, ist dieses über filterstabil ausgebildete Drainagegräben zu fassen, in filterstabil ausgebildete Pumpensümpfe zu leiten und von dort über ein ausreichend dimensioniertes Absetzbecken in den Vorfluter (Kanalisation) einzuleiten. Für die Einleitung ist im Vorfeld bei dem Betreiber der Kanalisation eine Einleitgenehmigung zu beantragen. Gegebenenfalls ist das geförderte Wasser auf die Einleitparameter
des Betreibers zu untersuchen.
Demnach ist nach aktuellem Kenntnisstand keine temporäre Grundwasserabsenkung notwendig.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Störungen von Umwelt und Natur aus den eigenen Leistungen heraus sind auf ein Minimum zu begrenzen.
Eine Verunreinigung des Grundwassers durch grundwassergefährdende Stoffe ist vom AN auszuschließen.
Betankungen der Fahrzeuge und Baugeräte haben ausschließlich unter Einsatz von geeigneten Auffangwannen zu erfolgen. Die Reinigung von Arbeitsgeräten und Material darf nicht auf unversiegelten Flächen erfolgen.
0.1.12 Besondere Vorgaben zur Entsorgung
Das Entsorgen von Abfall hat gemäß VOB zu erfolgen. Wird vom Auftragnehmer, trotz Aufforderung, diese Nebenleistung nicht oder unzureichend erbracht, so werden die Leistungen bauseits ausgeführt und die Kosten bei den Verursachern in Abzug gebracht.
0.1.14 Baumschutz
Der erforderliche Baumschutz ist bauseits hergestellt. Das Parken unterhalb von Baumkronen ist untersagt.
Im Inneren des Grundstücks, zwischen zu erbauender Sporthalle u. Mensa, steht eine als Naturdenkmal eingetragene Eiche. Diese Eiche wird durch zusätzliche Maßnahmen wie einem Bauzaun sowie Wurzelvorhang zu den angrenzenden Baugruben von Infrastrukturkanal und Mensa geschützt. Eine Verrückung der Schutzanlagen und das Betreten oder Ablagern von Materialien innerhalb des Schutzbereichs sind strengstens untersagt. Die Eiche wird von einem Baumfachmann während der Baumaßnahme stetig betreut. Eigenhändige Eingriffe in die Eiche sind nicht zulässig. Eine erschütterungsarme Bauweise ist im Bereich der Eiche besonders zu beachten.
Ferner steht auf dem Baugrundstück, etwas südlich von Altbau Ost, eine Rosskastanie, die erhalten und geschützt wird.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Um sämtliche zu seiner Leistungserbringung gehörigen logistischen Prozesse (inkl. dem Beantragen von Schwertransporten sowie ggf. notwendige Sperrungen in engen Kurvenbereichen mit den zugehörigen verkehrsrechtlichen Anordnungen) hat sich der AN eigenverantwortlich zu kümmern. Gleiches gilt sinngemäß für den Fall, dass der AN weitere Flächen außerhalb des Baugrundstücks in Anspruch nehmen möchte. Sämtliche hieraus entstehenden Kosten und Aufwendungen (u.a. für die Kommunikation mit den Behörden) sind Sache des AN.
Die Verkehrssicherungspflicht sowie die ggf. erforderliche Verkehrslenkung /-sperrung obliegen dem AN für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung. Dieser hat sich eigenverantwortlich u.a. bzgl. der behördlichen Schnittstellen mit dem AG abzustimmen.
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann mindestens zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
0.1.16 Bestandsmedien Abwasser- u. Versorgungsleitungen
Sämtliche bekannten Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück wurden vor Baubeginn im Auftrag des AG getrennt und durch das Gewerk Spezialtiefbau zurückgebaut und entsorgt. Grundsätzlich kann das Vorkommen von weiteren aktiven Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Baufeld aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
0.1.18 Kampfmittel
Es liegt eine Kampfmittelvorerkundung vom 28.09.2022 vor: "Im Projektgebiet Ingelheim am Rhein, Präsi- dent-Mohr-Schule, konnte keine potentielle Kampfmittelbelastung ermittelt werden. Gemäß Baufachlicher Richtlinien Kampfmittelräumung besteht kein weiterer Handlungsbedarf (Kategorie 1)."
Die Bauarbeiten können daher diesbezüglich ohne Auflagen durchgeführt werden.
0.1.19 Besondere Maßnahmen gemäß Baustellenordnung
Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung, die jedem Baustellenbeteiligten zur Kenntnis gegeben wird. Der AN stellt für die gesamte Zeit seinerLeistungserbringung einen verantwortlichen Bauleiter im Sinne der LBauO mit einer befreienden Wirkung für den Bauherrn.
Für die Baustelle wurde ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt, dessen Vorgaben bindend sind. Mit dem Einsatz des vom AN beauftragten SiGeKo wird der AN nicht von seinen Unternehmerpflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes entbunden. Für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit ist der AN allein verantwortlich. Es gilt die Baustellenordnung
Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN verpflichtet sich zu jeder Zeit eine Person in leitender Funktion auf der Baustelle vorzuhalten, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
0.1.21 Schadstoffbelastungen
Nach aktuellem Kenntnisstand sind auf dem Grundstück keine Altlasten bekannt.
Es hat eine Gebäudeschadstoffsanierung stattgefunden, so dass alle Folgearbeiten Schadstoff-frei durchgeführt werden können.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
Mit Beginn der Rohbauarbeiten ist das Gewerk Spezialtiefbau auf der Baustelle tätig. Die Arbeiten der Gewerke Rohbau und Spezialtiefbau erfolgen z.T. in unmittelbarer Abfolge bzw. Hand in Hand - siehe auch 02.1
Da sich das Bauvorhaben in unterschiedliche Gebäude gliedert, werden mit zunehmendem Baufortschritt andere Gewerke dazukommen. Die erforderliche Koordinierung erfolgt direkt untereinander oder ggf. über die Bauübewachung.
Zu Hinweisen hier nicht aufgeführter Ordnungsnummern siehe bei Bedarf in den jeweiligen Positionen oder aber es liegen keine Angaben/Forderungen vor!
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen u. -beschränkunge
Vom AN ist ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen. Der Plan ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung in 3-facher Ausführung zur Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzulegen.
Vom AG geforderte Änderungen sind kurzfristig einzuarbeiten; der endgültige Plan ist dem AG 3-fach zu übergeben; im Baustelleneinrichtungsplan sind einzutragen:
alle Container, die zur Aufstellung kommen
Lagerplätze und Standorte für stationäre Baumaschinen
Kräne
stationäre Einrichtungen zum Materialtransport, etc.
Lagerflächen mit Verwendungsnachweis
Der Auftragnehmer hat einen Bauzeitenplan (Balkenplan) über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufach- lichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigenLeistungsbereichen, sind dabei zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu anzupassen. Der Plan ist dem Auftraggeber 14 Kalendertage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3-facher Ausfertigung vorzulegen.
Das mit Rohbaubeginn auf der Baustelle tätige Gewerk Spezialtiefbau gliedert sich auf in folgende Untergewerke:
Baugrubenumschließung / Verbauarbeiten
Unterfangungen
Erdarbeiten, Aushub
Abbrucharbeiten Gewölbekeller
Rückbau Verbau
Herstellung Bodenaustausch
Bauwerkshinterfüllung
Herstellung Erdwärmesonden
Herstellung der Anbindungsleitungen der Erdwärmesonden
Die Arbeiten der Gewerke Rohbau und Spezialtiefbau erfolgen z.T. in unmittelbarer Abfolge bzw. im direkten Wechsel "Hand in Hand".
Baugrubenerstellung und Herstellung der Gründungssohlen mit Bodenaustausch erfolgt durch den Spezialtiefbau, nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten inkl. Abdichtungs- und Dämmarbeiten an unterirdischen Bauteilen durch den Rohbauer, erfolgen die bauwerkshinterfüllungen und Verdichtungen wieder vom Spezialtiefau.
Der AN hat seine Leistungen fortlaufend technisch und terminlich (fortlaufende Anpassung Bauzeitenplan) mit dem Auftraggeber sowie den parallelen Leistungen des Gewerks Spezialtiefbau auf der Baustelle abzustimmen und so zu verzahnen, dass ein reibungsloser paralleler Bauablauf möglich ist.
Der anfängliche Bauablauf erfolgt von Norden nach Süden und dann wiederum von Süden nach Norden. Aufgrund des Arbeitsumfangs und der Lage der einzelnen Bauteile ist ein zeitgleiches Arbeiten an mehreren Gebäuden erforderlich. Der Bauherren-seitig angedachte Bauablauf ist als Anlage beigelegt. Der Bauablauf ist final eigenver- antwortlich zu planen. Die Termine sind im Schreiben des AG benannt.
Angedachter Bauablauf
Nach Baugrubenherstellung und Herstellung der Gründungssohlen mit Bodenaustausch für den 1. Abschnitt des unterirdischen Medienkanals (ca. 15m) durch den Spezialtiefbauer wird der Rohbauunternehmer mit der Errichtung des Stahlbeton-Medienkanal´s beginnen.
Die Baugrubenherstellung setzt sich von Norden nach Süden fort, das Rohbaugewerk folgt mit der Herstellung des 2. Bauabschnitts des Medienkanals. Sobald der 1. Bauabschnitt des unterirdischen Medienkanals fertiggestellt ist, wird die Baugrube durch den Spezialtiefbau verfüllt und wieder befahrbar gemacht, um die Logistik auf dem beengten Grundstück zu gewährleisten.
Ergänzend zum Verbau für die Mensa, setzt nach Abschluss der Erdarbeiten an der südlichsten Grundstücksgrenze der Rohbauunternehmer die L-Steine zur Baugruben- sicherung.
Die Rohbauarbeiten des 2. Abschnittes des Infrakanals gehen unmittelbar in Gründung und UG der Mensa über. Nach Verfüllung des 2. Infrakanalabschnittes kann mit der Gründung der Sporthalle begonnen werden, so dass der Rohbauer auf dem südlichen Grundstück an Sporthalle u. Mensa parallel arbeiten kann.
Der Spezialtiefbau wandert von Süden nach Norden, stellt die Erdsonden unter Sportplatz und Schulhof her und beginnt mit der Baugrubengherstellung der Tiefgarage.
Anlieferung und Aufbau des südlichen Krans ist mit den Erdsondenbohrungen abzustimmen, um die Andienung der beiden südlichen Rohbau-Baustellen zu gewährleisten.
Nach Fertigstellung der Baugrube für die Tiefgarage führt der Spezialtiefbau die Erdsonden aus, im Anschluss beginnt der Rohbauer mit der Gründung und Ausführung der Tiefgarage, nach Gründungsfertigstellung werden die Erdsonden durch ein TGA-Gewerk verrohrt.
Das Ende der Gesamtbaumaßnahme und ggf. von Teilbaufeldern schließt die Räumung der Baustelle bzw. der übergebenen Teile mit ein.
0.2.4 Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bauausführung einzuhaltenden Vorschriften und Gesetze zur Vermeidung von Unfällen und zum Arbeitsschutz.
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustellen- u. Entsorgungseinrichtungen
Die Baustelleneinrichtung muss alle zur ordnungsgemäßen Ausführung der Vertragsleistungen durch den AN notwendigen allgemeinen und besonderen Einrichtungen, die Verkehrswege, mit deren Auf- und Abbau sowie die damit zusammenhängenden Transporte und alle sonstigen Leistungen umfassen.
Die Beseitigung von Niederschlagwasser, Schnee und Eis auf dem Baugelände gehört zu den Obliegenheiten des AN und wird nicht besonders vergütet.
Alle Abfälle sind getrennt nach Abfallschlüsselnummer zu sammeln und zu entsorgen.
Um die Gestellung geeigneter Behälter für die Entsorgung betriebseigener Abfälle (Kraftpapiersäcke, Baumischabfälle, usw.) hat sich der AN eigenverantwortlich mit den Entsorgungsbetrieben zu kümmern.
Die Baustelle ist innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten auch in Teilflächen vollständig zu räumen. Befolgt der AN eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der AG die Baustelle auf Kosten des AN räumen lassen.
0.2.7 Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste
Sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste für die eigenen Leistungen - sofern nicht in den Leistungen beschrieben - werden nicht gesondert vergütet, wenn nicht gesondert beauftragt.Diese sind innerhalb der Baustelleneinrichtung zu kalkulieren und anzubieten.
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung/ Anforderungen von Recycling-Stoffen
Im Hinblick auf die von der Landesregierung forcierte Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Verwendung von Recycling-Baustoffen können solche angeboten werden, wenn der AN vor der Verwendung Nachweise vorlegt, welche die Eignung für die ausgeschriebene Leistung belegen, und wenn im Leistungstext nicht ausdrücklich Materialien natürlicher Herkunft gefordert sind.
0.2.13 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Der AN hat nachzuweisen, dass vor Beginn der Arbeiten alle erforderlichen Anzeigen bzw. Mitteilungen im Zusammenhang mit der in seiner Verantwortung liegenden Baustelleneinrichtung und dem von ihm zu organisierenden Baubetrieb bei den jeweils zuständigen Überwachungsbehörden von ihm vorgelegt wurden, und dass ihm alle erforderlichen Genehmigungen und Betriebsausstattungen vorliegen.
Mit der schriftlichen Abnahmebeantragung sind Nachweise/Dokumente von allen eingebauten Materialien - ohne gesonderte Vergütung, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt- einzureichen:
Nachweis über die Eignung der Bauprodukte
Nachweis über Eignungs-, Güte- und Kontroll- und sonstige Prüfungen.
Nachweis über Eigen- und Fremdüberwachungen
Nachweis über Entsorgungen
Vorgeschriebene Prüf- und Abnahmebescheinigungen sonstiger Dritter (wie z.B. Behördenbescheide,TÜV-Dokumente, Sachverständigenbescheinigungen)
Bestandsvermessung, Bestandsunterlage
Die Unterlagen sind in Ordnern abgeheftet 3-fach und auf Datenträger dem AG zu übergeben.
Vom AN ist die Übereinstimmung der Ausführung mit den Bestimmungen des Prüfzeugnisses schriftlich zu bestätigen.
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.
Entsorgung oder Wiedereinbau Fundamentaushub
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung erfolgt nach Werkplänen; soweit erforderlich, sind Abrechnungsregeln in den Positionen erläutert.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis gebildeten Positionen und müssen gemäß der LV-Struktur getrennt nach den Gebäuden erstellt werden:
01-03 Schule
04 Tiefgarage
05 Sporthalle
06 Mensa
07 Infrastrukturkanal bzw. Allgemeinversorgung .
Alle Massen müssen für den Prüfer nachvollziehbar aufgelistet und mit Zwischensummen versehen sein. Aufmaßpläne sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu erstellen. Eine Übergabe von Abrechnungsmassen im
DA11-Datenformat ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung zulässig.
Die Abrechnung erfolgt nach aufsteigendem Aufmaß.
Weitere Projektbezogene Angaben zur Ausführung nachfolgend in den jeweiligen ATVs der Gewerke!
- Ende Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 -
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299
ATV Erdarbeiten DIN 18300 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Erdarbeiten DIN 18300
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen
Die Baugrubenherstellung einschließlich Sicherung und Aushub ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, sondern erfolgt bauseits durch das Gewerk Spezialtiefbau, beginnend mit dem nördlichen ersten Abschnitt des Infrastrukturkanals, fortsetzend nach Süden. Die Fertigstellung der Tiefgaragenbau- grube erfolgt zum Schluss.
Als Übergabeebene ist die Unterkante des Bodenaustauschs in der Tiefgarage festgelegt, in Sporthalle und Mensa die Oberkante des Bodenaustauschs.
Die Gräben für die Grundleitungen sowie der Aushub (einschl. Entsorgung) für Fundamente, Aufzugsunterfahrten, Bodenplatten, Hebeanlagenschächte etc. sind vom AN Rohbau herzustellen und Bestandteil dieser Ausschreibung.
Gebäude 04 Tiefgarage (größtenteils unterirdisch)
Verbau als gebohrter Trägerverbau nach Norden, Osten und Süden
Böschung mit Zufahrtsrampe in die TG nach Westen
Bohrpfahlwand im Süden zum Altbau 03 Ost
29 bauseitige Erdsonden mit herausstehenden Sondenköpfen, bauseits geschützt
Gebäude 05 Sporthalle (nicht unterkellert)
Der Infrastrukturkanal unterläuft die Sporthalle und ist Teil des Gründungskonzepts
Mit Beginn der Rohbauarbeiten Sporthalle ist die Baugrube des Medienkanals bereits seitlich verfüllt u. verdichtet
Gebäude 06 Mensa (teilunterkellert / abgetreppt)
bauseits Verbau als gebohrter Trägerverbau nach Osten und Südosten
Böschung nach Norden u. Westen
L-Steine auf südlicher Grenze zur Baugrubensicherung sind vom Rohbau-AN herzustellen
Gebäude 07 Unterirdischer Infrastruktur- / Medienkanal
bauseits Verbau als gebohrter Trägerverbau mit Aussteifungen
bauseits abgenommene Gründungssohle einschl. Herstellung der Gründungssohlen mit Bodenaustausch
0.1.2 Gründungstiefen, Gründungsarten, Lasten und Konstruktion benachbarter Bauwerke
Siehe auch Baugrundgutachten (Baugrundinstitut Franke-Meißner)
Benachbarte Bauwerke:
Einflüsse benachbarter Bauwerke sind bereits bei den Abbrucharbeiten und der bauseits erstellten Baugrube berücksichtigt worden.
Gebäude 04 Tiefgarage (größtenteils unterirdisch):
Gründungstiefen
OK FFB Schule (über TG) = +/-0,00 = 113,39 ü. NN
OK FFB TG / OK Pflaster ca. -3,10 = 110,29 ü. NN / -3,59 = 110,29 ü. NN
Baugrubensohle bauseits OK = -4,02 = 109,37 ü. NN = OK Bohrplanum
Bodenpolster noch nicht vorhanden / tragende Austauschschicht ist Leistung des Rohbau-AN
Aushubsohle Bodenplatten ca. -3,60 = 109,79 ü. NN
Aushubsohle Aufzugsunterfahrt ca. -5,32 = 108,07 ü. NN
Aushubsohle Fundamente
von ca. -4,26 = 109,13 bis ca. -5,53 = 107,86
Gründungsarten
abgetreppte Streifenfundamente unter Außenwänden
Einzelfundamente unter Stützen
Zerrbalken zwischen Fundamenten
Bodenplatte unter Aufzugsschacht
Bodenplatte unter Zisternenraum
nichttragende Bodenplatte in Heizzentrale, Technikräumen, TRH
Gebäude 05 Sporthalle (nicht unterkellert):
Gründungstiefen
OK FFB Sporthalle +/0,00 = 115,70 ü. NN
bauseits tragfähige Austauschschicht / Bodenpolster zur Baugrundverbesserung hergestellt und verdichtet
OK Austauschschicht =-0,56 = 115,14 ü. NN
Aushubsohle Bodenplatten = OK bauseitige verdichtete Baugrundverbesserung
Aushubsohle Fundamente ca. -1,08 = 114,62
Gründungsarten
Streifenfundamente unter Außenwänden
Einzelfundamente unter Stützen
nichttragende Bodenplatte zwischen allen Streifenfundamenten
Infrakanal Bestandteil des Gründungskonzeptes
Gebäude 06 Mensa (teilunterkellert / abgetreppt):
Gründungstiefen
OK FFB Mensa EG +/0,00 = 115.34 ü. NN
OK FFB Untergeschoss ca. -3,255 = 112,085 ü. NN
bauseits tragfähige Austauschschicht / Bodenpolster zur Baugrundverbesserung hergestellt und verdichtet
OK Austauschschicht = -3,86 = 111,48 ü. NN
Aushubsohle Aufzugsunterfahrt ca. -5,05 = 110,29
Aushubsohle Bodenplatte UG = OK bauseitige Gründungssohle / OK verdichtete Baugrundverbesserung
ca. --3,86 = 111,48 ü. NN
Aushubsohle Bodenplatte EG ca. -0,76 = 114,58 ü. NN
Aushubsohle Fundamente ca. -1,12 = 114,22 ü. NN
Aushubsohlen Magerbetonabtreppung
ca. -1,39 = 113,95 ü. NN
ca. -2,22 = 113,12 ü. NN
ca. -3,05 = 112,29 ü. NN
ca. -4,06 = 111,28 ü. NN
Gründungsarten
tragende Bodenplatte im UG u. unter Aufzugsunterfahrt
nicht tragende Bodenplatte im EG
Streifenfundamente unter Außenwänden EG
Magerbetonabtreppung am Versatz von UG zu EG
Gebäude 07 Unterirdischer Infrastruktur- / Medienkanal:
Gründungstiefen
Anschluss Heizzentrale Tiefgarage: OK Austausschicht 109,93m ü. NN
Anschluss Mensa: OK Austausschicht 111,62m ü. NN
Gründungsarten
tragende Bodenplatte als WU-Bauteil
0.1.3 Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen oder Verbaukonstruktionen
Die bauseits vorhandene Baugrubenumschließung ist größtenteils als einfach rückverankerter bzw. ausgesteifter Bohrträgerverbau mit Holzausfachung (C24) und optional mit Spritzbetonausfachung (C25/30) vorgesehen.
Im Bereich des östlichen Bestandsgebäudes ist bauseits eine einfach rückverankerte Bohrpfahlwand mit überschnittenen Bohrpfählen d=ca. 610mm (VdW-Pfählen) vorgesehen.
Im Bereich des Infrastrukturkanals sind bauseits zwischen dem Bohrträgerverbau Aussteifungen (orthogonal zur Verbauachse) integriert. Jeder Träger wird durch eine Steife gestützt, wobei in bestimmten Bereichen ein Gurtsystem eingebaut ist.
Das Streifenfundament des westlichen unterkellerten historischen Bestandsgebäude wird bauseits im Bereich der Baugrube unterfangen.
In Teilbereichen ist die Baugrube bauseits geböscht ausgebildet.
Südlich zur Mensa sind vorsorglich für Bautätigkeiten des Nachbarn zu einem späteren Zeitpunkt Winkelstützwände zu errichten, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind.
Die Baugrubenplanung liegt dem LV als Anlage bei.
0.1.5 Angabe Geotechn. Kategorie / Geotechn. Ergebnisse
Da die Baugrube nicht ins Grundwasser einbindet, ist hier die Ausführung eines offenen wasserdurchlässiges Verbausystems möglich.
Der Verbau wird für eine vorübergehenden Zweck realisiert bzw. hat rein bauzeitliche Funktion.
Siehe auch Baugrundgutachten vom (Baugrundinstitut Franke-Meißner)
0.2 Angaben zur Ausführung
02.1 Anzahl, Art, Lage, Maße u. Ausbildung von Erdbauwerken
Das Grundstück ist derzeit mit zwei zu erhaltenden Schul-Altbauten (Gebäude 01 und Gebäude 03) bebaut, die mit historischen Gewölbekellern unterkellert sind.
Grundfläche ca. 11 x 19 m
Gewölbekeller ragen ca. 1m ü. OK Gelände heraus
Die Lage ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
0.2.2 Anzahl, Art, Lage, Maße v. Baugruben, Gräben, Mindestmaß Arbeitsraum
Der Arbeitsraum ist in der Verbauplanung dargestellt und beträgt ca. 80cm.
Vom Gewerk Rohbau sind lediglich Arbeitsräume beim Aushub von Fundamenten u. Unterfahrten herzustellen. Aufgrund der geringen Aushubtiefen sind diese z.T. nicht erforderlich oder mit maximal 60cm ausreichend.
Ausnahme: Der Arbeitsraum für Einzelfundamente, ist 4-seitig umlaufend mit 0,7 m anzunehmen.
0.2.3 Böschungsneigung
Die Böschungsneigung beträgt im Bereich von aufgefüllten Böden 45° und im Bereich von bindigen tertiären Böden 60° zur Horizontalen.
Nach DIN 4124 können Gruben/ Gräben bis ca. 1,25m senkrecht geböscht werden
0.2.4 Zulässige Abweichungen vom Sollmaß bei Abtragsprofilen/insbes. Planum u. Schichtdicken
Die zulässigen Abweichungen betragen +/-2 cm.
0.2.5 Sicherungen von Baugruben u. Gräben
Sicherungen der Baugrube sind bauseits vorhanden.
0.2.8-13
Siehe Baugrundgutachten (Baugrundinstitut Franke-Meißner).
0.2.14 Förderwege
Förderwege innerhalb der Baustelle betragen bis zu ca. 150m.
Siehe Baustelleneinrichtungsplan.
0.2.15 Zwischenlagerung von Aushub
Da es sich um geringe Aushubmengen handelt, die später wieder zum Verfüllen verwendet werden, wäre es sinnvoll diese in Abstimmung mit der Bauleitung innerhalb der Baugrube zu lagern.
Förderwege innerhalb der Baugrube:
in der Tiefgarage bis ca. 70m
in der Sporthalleunter bis ca. 40m
in der Mensa bis ca. 35m
Andienung Baugrube siehe Baustelleneinrichtungs- u. ablaufplanung.
0.2.17 Eignungs- u. Gütenachweise
Für gelieferte Stoffe aus nachfolgenden Positionen ist der Eignungs- und Gütenachweis durch den AN zu führen u. als Dokumentation zu übergeben.
0.2.18 Verdichtungsnachweise
Der Nachweis über das Verdichten der eingebauten Materialien ist durch den AN zu führen und die Fertigstellung 2-3 Werktage im voraus anzukündigen zur Prüfung durch den Baugrundsachverständigen / Tragwerksplaner.
0.2.19-20 und 0.2.25
Siehe Baugrundgutachten (Baugrundinstitut Franke-Meißner).
Zu Hinweisen hier nicht aufgeführter Ordnungsnummern siehe bei Bedarf in den jeweiligen Positionen oder aber es liegen keine Angaben/Forderungen vor!
- Ende ATV Erdarbeiten DIN 18300 -
ATV Erdarbeiten DIN 18300
ATV Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke
Einflüsse benachbarter Bauwerke sind bereits bei der bauseits erstellten Baugrube berücksichtigt worden.
0.1.2 Ausbildung von Baugruben
Die Baugrube ist bauseits erstellt - weitere Angaben siehe ATV Erdarbeiten DIN 18300.
Die Baugrubenplanung liegt dem LV als Anlage bei.
0.1.3 Art, Lage u. Ausbildung benachbarter Bauteile, gegen die betoniert wird
Im Untergeschoss /Tiefgarage wird gegen die bestehenden Kelleraußenwände und -bodenplatten der beiden historischen Bestandsaltbauten betoniert. Entsprechende Positionen zu Anschlussbewehrungen und Abdichtungsmaßnahmen in den Fugen sind im LV beschrieben.
0.1.4 Bauseitige Gerüste
Bauseits sind keine Gerüste vorhanden, die Einrüstung des Gebäudes erfolgt durch das Gewerk Rohbau, geschossweise baubegleitend.
Angaben zur Ausführung sind in den einzelnen Positionen beschrieben..
0.1.5 Windeinwirkungen
Windlastzone 1
Erdbebeneinwirkungen
Da die DIN EN 1998 noch nicht bauaufsichtlich eingeführt wurde und auch voraussichtlich nicht in diesem Jahr eingeführt wird, werden die Erdbebennachweise weiterhin nach DIN 4149 betrachtet.
In DIN 4149, Kapitel 1 (4) heißt es:
Die nach dieser Norm von Erdbeben in stärkerem Maße betroffenen Gebiete Deutschlands werden in die Erdbebenzonen 1 bis 3 eingeteilt. Der Grad der Erdbebengefährdung außerhalb der Erdbebenzonen 1 bis 3 ist als so gering einzuschätzen, dass diese Norm dort nicht angewendet werden muss.
Der gesamte Bereich von Bingen bis Mainz befindet sich in Erdbebenzone 0 / geologische Untergrundklasse: Klasse S. Somit ist in Ingelheim am Rhein die Erdbebengefährdung nach DIN 4149 vernachlässigbar klein.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 und 0.2.2
Angaben hierzu werden in den jeweiligen Positionen beschrieben.
0.2.3 Festlegungen zur Betonqualität
Der zu verwendende Beton wird als "Beton nach Eigenschaften" definiert. Sämtliche Betonbauteile sind nach DIN 1045-2 bzw. DIN EN 206-1 herzustellen.
Vor der Ausführung ist der Konformitätsnachweis nach DIN 1045-2:2008- 08 und DIN EN 206-1: 2001-07 Abs. 8 zu erbringen und der Bauüberwachung des AG vorzulegen.
Die verwendeten Materialien und die zur Bestimmung der Betondeckung und der Betonrezeptur maßgeblichen Expositionsklassen werden in den Schalplänen angegeben. Der Beton muss die nach Plan vorgeschriebene Festigkeit aufweisen.
Betonzusammensetzung, Verarbeitung und Nachbehandlung des Betons sind so zu planen, dass mit der vorgesehenen Bewehrung zur Rissbreitenbegrenzung die höchstzulässigen Rissbreiten eingehalten werden.
Überfestigkeiten des Betons sind zu vermeiden, da die Beschränkung der Rissbreite wesentlich von der erreichten Betonzugfestigkeit abhängt. Überfestigkeiten müssen daher unter der Serienfestigkeit der nächsthöheren Festigkeitsklasse bleiben.
Generell ist ein Beton zu verwenden, dessen Betonzugfestigkeit fct,eff nach 5 Tagen höchstens 50% der mittleren Zugfestigkeit fctm erreicht (d.h. max. fct,eff,5d = 0,5*fctm,28d).
Die Rezepturen sind auf die jeweiligen Anforderungen anzupassen. Konsistenz, Wasser-Zementwert und Mehlkorngehalt sind auf die jeweilige Einbausituationen abzustimmen. Bei hochbewehrten oder filigranen Bauteilen ist die Betonrezeptur an die Gegebenheiten anzupassen. Der entstehende Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die Rezeptur der Betone ist in besonderen Fällen mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Die Verarbeitbarkeit des Betons kann durch den Einsatz von geeigneten Betonzusatzmitteln garantiert werden. Alle Betonzusatzmittel sind grundsätzlich Nebenleistung, um die geforderte Qualität bzw. den Generalterminplan einzuhalten und werden nicht separat vergütet.
Eventuell erforderliche Anschlussmischungen sind im Betonpreis einzukalkulieren. Dies gilt insbesondere für hohe Wände oder Sichtbetonanforderungen.
Grundsätzlich dürfen nur Baustoffe, Materialien, Zusätze, usw. verwendet werden, die genormt sind oder eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass die vom Verfasser der Ausführungsplanung geforderten Eigenschaften des Betons erreicht werden. Zur Erreichung der erforderlichen Qualität sind vom AN entsprechende Betonrezepturen auf Ihre Eignung zu prüfen, abzustimmen und zu verwenden. In Verantwortung des AN sind dazu Erstprüfung, Prüfung der geforderten langsamen Festigkeitsentwicklung unter Baustellenbedingungen, Konformitätsnachweis, Annahmeprüfung auf der Baustelle und ggf. weitere Prüfungen (z.B. für weiter Rezepturen in Abhängigkeit von verschiedenen Außentemperaturen während der Ausführungszeit) durchzuführen. Die aus der geforderten langsamen Festigkeitsentwicklung des Betons resultierenden längeren Nachbehandlungsdauern entsprechend DIN EN 13670 Abs. 8.5 / DIN 1045-3, Abs. 2.8.7 sind als Mindestwerte verbindlich und im Angebot entsprechend zu berücksichtigen.
Für die Ausführung der Bauleistungen ist eine baubegleitende Bauqualitätsüberwachung (BQ-Überwachung) erforderlich. Diese wird vom Auftraggeber beauftragt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche für die Qualitätsüberwachung relevanten Leistungen und Bauteile rechtzeitig vor deren Ausführung, Verdeckung, Verfüllung, Betonage oder Überbauung zur Prüfung anzumelden. Die erforderlichen Vorlaufzeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen und im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der BQ-Überwachung ist uneingeschränkter Zugang zu den zu prüfenden Bereichen zu gewähren. Erforderliche Unterlagen, Nachweise, Prüfzeugnisse, Lieferscheine und Dokumentationen sind auf Verlangen vorzulegen.
Festgestellte Abweichungen von den Vertragsunterlagen, Ausführungsplänen, statischen Vorgaben, einschlägigen Normen, Zulassungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind durch den Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Beanstandete Leistungen dürfen erst nach Freigabe bzw. erfolgter Nachkontrolle verdeckt, überbaut oder weiterbearbeitet werden.
Durch die Durchführung oder das Unterlassen einzelner Kontrollen, Prüfungen oder Beanstandungen im Rahmen der BQ-Überwachung wird die Verantwortung des Auftragnehmers für die vollständige, fachgerechte und vertragsgemäße Ausführung seiner Leistungen nicht eingeschränkt. Die BQ-Überwachung ersetzt weder die Eigenüberwachung des Auftragnehmers noch dessen Prüf- und Hinweispflichten.
0.2.4 Sichtbetonqualitäten
Für Sichtbeton gelten die Vorgaben und Hinweise gem. Merkblatt "Sichtbeton" des Deutschen Beton -und Bautechnik -Vereins e.V. als vereinbart. Ergänzend hierzu siehe 0.2.23 -0.2.24. Die entsprechenden Qualitäten werden in den einzelnen Positionen beschrieben.
Als Zement wird Normzement verwendet. Bei sichtbar bleibenden Betonflächen ist Farbgleichheit zu erzielen. Es darf nur eine Zementsorte für das gesamte Bauvorhaben verwendet werden. Für Sichtbeton SB 2 ist stets das gleiche Kiesmaterial zu verwenden (max. Korngröße 0/16). Der Nachweis für die Güte bzw. Eignung der Materialien und Baustoffe obliegt dem Unternehmer, die einheitliche Zementverarbeitung ist mit den Lieferbetonwerken abzustimmen. Die Bauleitung behält sich jedoch vor, Analysen von allen Baustoffen vorzunehmen. Bei größeren Abweichungen haftet der Unternehmer nicht nur für die Mängel, sondern trägt auch die Kosten für die Analyse.
Sämtliche Stossfugen der Schalungselemente sind so dicht auszuführen, dass der Austritt von Zementleim vermieden wird. Stöße sind bei sichtbar bleibenden Betonflächen mit Schaumgummi, Silikon o.ä. abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die entsprechend ausgebildeten Schalungen von Fremdkörpern und Verunreinigungen wie Staub und Rost ggf. durch Abspritzen und anschließendes Trocknen zu reinigen. Das Eindringen von Schnee ist durch geeignete Maßnahmen auszuschliessen. Dies gilt insbesondere für Deckenschalungen.
Spannankerlöcher sind grundsätzlich zu schließen mit einteiligen, bündigen, farblich angepasste Faserzement-Verschlusskonen.
Schalöl darf auf den sichtbaren Betonflächen keinerlei Verfärbung hinterlassen. Bodenverunreinigungen durch Schalöl sind zu vermeiden.
Die Verwendung von Dreikantleisten muss grundsätzlich mit der Bauleitung abgstimmt werden. Es dürfen nur minimale Dreikantleisten verwendet werden!
0.2.5 Besondere Schalverfahren
Angaben hierzu werden bei Bedarf in den jeweiligen Positionen beschrieben.
0.2.6 Traggerüste
Es werden bauseits keine Gerüste gestellt.
Der Nachweis etwaiger erforderlicher Baubehelfe insbesondere Abstützungsmaßnahmen bzw. Sicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer zu erstellen.
Alle erforderlichen Gerüste zur Ausführung seiner Leistung sind vom Rohbau-AN zu liefern und vorzuhalten.
Alle "Wandartigen Träger" sind mindestens bis zur Tragfähigkeit des darüber liegenden Geschosses und bis zur Gründungsebene durch zu stützen (28 Tage Aushärtung)
Es sind 2 unterschiedliche Traggerüste auf der Baustelle vorzuhalten.
Das Traggerüst der Bemessungklasse B ist im LV als Zulageposition berücksichtigt.
Die Decken in Schule und Mensa sind überwiegend in einer Höhe von mehr als 3,5 m (ca. 3,80 m) zu betonieren.
Die Decke über einem Teilbereich der TG (Achsen A-D / 13/14-18) ist in einer Höhe von ca. 5,30-6,30 m zu betonieren, siehe Erläuterungen in den jeweiligen Positionen.
Die Decke in der Pausenhalle der Schule (Achsen 11-12) ist in einer Höhe von ca. 6,41 m zu betonieren, siehe Erläuterungen in den jeweiligen Positionen.
Die Decke in der Pausenhalle der Schule (Achsen 12-13) ist in einer Höhe von ca. 10,41 m zu betonieren, siehe Erläuterungen in den jeweiligen Positionen.
0.2.10 Neigung/Krümmung und Höhensprünge von Flächen
Angaben hierzu werden in den jeweiligen Positionen beschrieben bzw. siehe beigefügte Planunterlagen.
Höhensprünge von Decken und Wänden im Bereich Decke über UG Tiefgarage sowie im Bereich des Splitlevels der Schule.
0.2.11-0.2.12 Betonstahl
Alle Positionen für Bewehrungsstahl beinhalten grundsätzlich liefern, schneiden, biegen und einbauen. Die Bewehrung wird nach den Stahllisten und Mattenlisten (reines Netto-Gewicht) des Tragwerkplaners vergütet. Der Verschnitt wird nicht vergütet.
Der Auftragnehmer hat kleinere Mengen an Rundstahl verschiedener Durchmesser auf der Baustelle vorzuhalten, um kurzfristige Ergänzungen der Bewehrung infolge baulicher Gegebenheiten durchführen zu können. Von der Objekt-/Bauüberwachung oder vom Prüfingenieur des AG geforderte Zulagen, die nicht in den Bewehrungsplänen stehen, werden von dort bestätigt. Diese werden nach Gewicht auf Nachweis zu den entsprechenden EP der zugehörigen LV-Positionen abgerechnet.
Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die geforderte Betondeckung überall eingehalten wird. Insbesondere ist zu vermeiden, dass die Bewehrung durch Betreten oder anderweitige Belastung heruntergebogen oder verschoben wird. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Für die Bewehrungsschweißungen ist durch den AN die Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660 vorzulegen.
Baustellenablängungen von Bewehrungen im Bereich von Aussparungen mit Seitenlängen bis 0,40 m sind in die Einheitspreise einzurechnen.
0.2.13-0.2.14 Aussparungen und Einbauteile
Angaben hierzu bei Bedarf in den jeweiligen Positionen bzw. beigefügten Planunterlagen.
Positionen für Einbauteile verstehen sich grundsätzlich inkl. liefern und einbauen.
Stahl-Einbauteile für den Anschluss tragender Bauteile (z.B. Ankerplatten, etc.) sind nach den Schal- und Bewehrungsplänen des Tragwerksplaners zu liefern und einzubauen. Weitere Einbauteile (z.B. für die Fassadenbefestigung, Aufzugsbefestigung, Anschluss von Mauerwerk oder sonstige Ausbaugewerke) sind zusätzlich zu den Schal- und Bewehrungsplänen nach gesonderten Plänen einzubauen.
Für Einbauteile, die vom AG gestellt werden, hat der AN rechtzeitig vor Ausführung eventuell fehlende Einbauteile bei der Objekt-/ Bauüberwachung des AG anzuzeigen und anzufordern. Werden Einbauteile, Leitungen o.ä. beim Betonieren beschädigt oder unbrauchbar gemacht, so trägt der AN die Kosten der Nachbesserung oder Neufertigung.
Anschweißplatten sind grundsätzlich mit durchgesteckten und von oben verschweißten Bewehrungsstäben zu kalkulieren. Nur im Einvernehmen mit dem Tragwerksplaner können, unter Nachweis der Dopplungsfreiheit der Bleche, die Bewehrungsstäbe unterseitig an die Anschweißplatten geschweißt werden.
Korrosionsschutz nach Angabe Tragwerksplaner.
Einbauteile der Haustechnik
Es wird darauf hingewiesen, dass in Betonteile vor dem Betonieren bzw. vor dem allseitigen Schließen der Schalung Installationsteile des technischen Ausbaus und Elektroinstallationen eingelegt werden müssen. Der Bauleiter hat darauf zu achten, dass keine Konzentrationen von Elektro- bzw. Leerrohren entstehen, welche die Tragfähigkeit der Stahlbetonbauteile beeinträchtigen. Rohrleitungen sind innerhalb der Bewehrung zu führen (Betondeckung beachten), ELT-Rohre sind in Bündeln von max. 3 Rohren flächig zu verziehen.
Die gesamten Einlegearbeiten für Leerrohrinstallation sind Bestandteil dieser Ausschreibung und im Leistungsumfang des Rohbau-ANenthalten. Der Koordinationsaufwand der dem AN entsteht, insbesondere zur Überprüfung und Gewährleistung der Schnitt- und Nahtstellen zwischen der eigenen Leistung und den Folgeleistungen des Aufzug- und der Haustechnikgewerke zur Sicherstellung der geforderten Gewerke übergreifenden Gesamtfunktion, sind einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet.
Durchführungen und "wasserdichte" Hausanschlüsse werden nach Bedarf einbetoniert oder nachträglich über Kernbohrungen ins Gebäude geführt. Dies wird in separaten Positionen ausgewiesen.
Auf die erhöhte Lagengenauigkeit der Grundleitungsanschlüsse, besonders in Bereichen wo kein oder kaum Fußbodenaufbau vorgesehen ist, ist besonders zu achten. Sie sind besonders gegen Verschmutzung bis zur Abnahme zu schützen.
Anschlussarbeiten aufgrund ungenauer Lage, entfernen und verlegen der GL-Anschlüsse, Umplanungen etc. gehen zu Lasten des AN.
0.2.15 Fugen
Arbeitsfugen sind so auszubilden, dass:
alle statischen Beanspruchungen übertragen werden können
die Anforderungen an die Dichtigkeit erreicht werden (Aufzugsunterfahrten).
Die Arbeitsfugen richten sich nach den statisch-konstruktiven Belangen und dem vom AN geplanten Arbeitsablauf. S ie sind in enger Abstimmung mit Architekt, Tragwerksplaner und der Bauüberwachung festzulegen, eigenverantwortlich zu planen und auszuführen. Abweichungen davon sind mit dem Tragwerksplaner abzusprechen. Eine gesonderte Vergütung für die Ausführung von Arbeitsfugen erfolgt nicht.
Sofern nicht anders angegeben sind Arbeitsfugen auf das notwendige Minimum zu beschränken und in Sichtbetonflächen zu vermeiden.
Die Arbeitsfugen sind sorgfältig auszubilden. AF in Außenbauteilen mit dem Anspruch auf Wasserundurchlässigkeit sind entsprechend wasserundurchlässig auszubilden. Die verwendeten Arbeitsfugenbänder müssen untereinander ein nach außen hin geschlossenes System bilden.
Alle Arbeitsfugen müssen vor dem weiteren Betonieren durch geeignete Maßnahmen so hergestellt werden, dass das Korngerüst des Betons freigelegt ist. Die Anordnung von Arbeitsfugen ist im Zuge der Arbeitsvorbereitung mit dem Aufsteller, der Bauleitung und den Planenden abzustimmen.
Alle Arbeitsfugen sind, wenn nicht anders angegeben, als raue Fugen gemäß DIN-EN 1992-1-1 und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Innerhalb der Decken, der Unter- und Überzüge sowie aller wandartigen Träger sind die Arbeitsfugen "verzahnt" nach DIN EN 1992-1-1 auszuführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle wandartigen Träger im Innenbereich aus den Schalplänen ersichtlich sind. Schalstöße und Arbeitsfugen sind hier durchweg in der Arbeitsvorbereitung mit dem Tragwerksplaner und Architekten abzustimmen und einvernehmlich festzulegen.
0.2.16-0.2.20
Angaben hierzu werden bei Bedarf in den jeweiligen Positionen bzw. beigefügten Planunterlagen beschrieben.
0.2.21 Abstandshalter
Alle zur Lagesicherung der eingebauten Bewehrung erforderlichen Maßnahmen und Stoffe sind in die Einheitspreise einzurechnen. Abstandhalter bis 5 cm sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für größere Abstände (z.B. zwischen zwei Bewehrungslagen) werden diese in den Bewehrungsplänen dargestellt und über die Masse abgerechnet.Wird durch fehlerhaften Einbau die notwendige Betondeckung nicht eingehalten, gehen alle weiteren Schutz- und Ausbesserungsmaßnahmen zu Lasten des AN. Die Wahl der Abstandhalter ist dem AN in der Regel freigestellt.
0.2.22 Angaben zum Untergrund
Angaben hierzu werden bei Bedarf in den jeweiligen Positionen beschrieben bzw. beigefügten Planunterlagen.
0.2.23 -0.2.24 Oberflächenanforderungen u. Nachbehandlungen
Ausführungsbeschreibung der Wand- u. Deckenschalungen mit Sichtbetonanforderung:
Für Sichtbeton gelten die Vorgaben und Hinweise gem. Merkblatt "Sichtbeton" des Deutschen Beton -und Bautechnik-Vereins e.V. als vereinbart.
Schalung:
Als Schalung für Sichtbeton SB 2 ist eine Rahmenschalung mit einer einheitlichen, glatten, nichtsaugenden und unbeschädigten Schaltafel, Dicke mind. 19mm, geordnet genagelt zu verwenden.
Das Schalplattenformat ist festgelegt auf:
hxb = ca. 4,0 0m x 1,25 m
Schalungsstöße sind regelmäßig nach Angabe bzw. nach Schalbildplänen anzuordnen
Die Ausführungsmöglichkeiten sind frühzeitig mit Statiker und Planer abzustimmen.
Vom AN sind Schalbildpläne zu zeichnen und dem Architekten rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen.
Schalungsstöße sind passgenau und oberflächenbündig gefordert.
Schnittkanten an Schalungen müssen versiegelt werden.
Gegen Ausbluten und Zementleimaustritt an Schalungsstößen sind geeignete Maßnahmen vorzusehen.
Die Aufwendungen, insbesondere auch beim Abdichten der Schalelemente, sind in die Schalpositionen bzw. die Zulage- positionen einzurechnen.
In Sichtbetonwänden sind keine Arbeitsfugen zulässig.
Spannankerlöcher bei SB 2 sind regelmäßig, mit Randabstand zu Ecken, Schalungsstößen und Kanten anzuordnen. Ausführung mit Faserbetonrohren.
Verschluss der Ankerstellen ist durch einteilige, bündige, farblich angepasste Faserzement-Verschlusskonen bei SB 2 auszuführen.
Als Abstandhalter der unteren Bewehrungslage bei SB 2 sind Einzelhalter aus Faserzement zu verwenden. Faserzementschlangen und Kunststoffleisten sind nicht zulässig.
Kanten sind scharfkantig gefordert, Eckstöße der Schalung sind zusätzlich gegen Ausbluten abzudichten.
Bei scharfkantigen Stützen, freien Wandenden, Stürzen u.ä. ist auf ein vorsichtiges Ausschalen zu achten.
Vorstehende Grate sind abzuschleifen.
Hinsichtlich den Ebenheitsanforderungen/ Toleranzen gilt bei Sichtbetonbauteilen grundsätzlich DIN 18202, Tab. 3, Zeile 6 erhöhte Anforderungen. Es sind frühzeitig Erprobungsflächen herzustellen.
Nachbehandlung:
Der Beton sollte nach der Herstellung mindestens doppelt so lange wie die Mindestdauer nachbehandelt werden, um die geforderte Oberflächenqualität zu erreichen.
Nach Abziehen der Betonoberflächen sind diese sofort durch Abdecken mittels PE-Folie vor dem Austrocknen zu schützen. Die Folie ist so zu befestigen, dass ihre Lage gesichert bleibt. Bei extremer Witterung, starker Hitze, Wind oder extremem Frost sind die Betonoberflächen zusätzlich durch wärmedämmende Matten abzudecken.
Unmittelbar nach Abschluss des Betoneinbaus bzw. nach dem Abziehen der Betonoberfläche muss die Betonoberfläche vor zu schnellem Austrocknen in der Liegephase geschützt und deshalb zwingend zwischenbehandelt werden z. B. mit MASTERKURE 111 CF (BASF) o. glw.
0.2.25 Oberflächenausbildung nicht geschalter Flächen
Frischbetonoberfläche von Decken, welche keinen Bodenaufbau erhalten, werden flügelgeglättet. Die besondere Anforderung an die Ebenheit nach DIN 18202 wird als separate Position im LV aufgeführt.
0.2.26 -0.2.34
Angaben hierzu werden bei Bedarf in den jeweiligen Positionen bzw. beigefügten Planunterlagen beschrieben.
Zu Hinweisen hier nicht aufgeführter Ordnungsnummern siehe bei Bedarf in den jeweiligen Positionen oder aber es liegen keine Angaben/Forderungen vor!
- Ende ATV Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331 -
ATV Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331
ATV Abdichtungsarbeiten DIN 18336 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Abdichtungsarbeiten DIN 18336
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Art der Nutzung der abzudichtenden Räume
In den Untergeschossen befinden sich Räumlichkeiten wie Archive, Technikräume sowie die Tiefgarage.
0.1.2 Art der Tragkonstruktion / Arbeitshöhenbereich
Stb.-Massivbau
Gründung auf: Einzel- u. Streifenfundamenten, tragenden Bodenplatten
In der Tiefgaragemüssen die Abdichtungsarbeiten der Wandflächen aufgrund der Gesamthöhe in Bereichen über 3,5 m in 2 Arbeitsschritten erfolgen. Die Wände werden zunächst bis auf ein Niveau von ca. 2,00 bis 2,50 m abgedichtet, danach die Baugrube entsprechend hinterfüllt und anschließend ab neuem Nievau bis zur Fertighöhe weitergearbeitet. Die Leistung ist ohne Gerüst umsetzbar.
0.1.3 Bauseitige Gerüste
Bauseits sind keine Gerüste vorhanden, die Einrüstung des Gebäudes erfolgt durch das Gewerk Rohbau, geschossweise baubegleitend.
0.1.10 Ausbildung von Baugruben
Die Baugrube ist bauseits erstellt - weitere Angaben siehe ATV Erdarbeiten DIN 18300
Die Baugrubenplanung liegt dem LV als Anlage bei.
Der Arbeitsraum beträgt in der Regel 0,80 m.
0.1.12 Abdichtungsuntergrund
Abgedichtet werden Stahlbetonbauteile vertikaler und horizontaler Art.
An Bestandsbauten Mauerwerkbauteile (Altbauten West u. Ost sowie angrenzende Nachbargebäude)
0.1.13-0.1.14 Bemessungswasserstand, Wasserdurchlässigkeitswert des Bodens
Siehe Baugrundgutachten vom 09.09.2024 (Baugrundinstitut Franke-Meißner).
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Art u. Lage der abzudichtenden Bauwerke od. Bauwerksteile
Unterirdische / Erdberührte Bauwerksteile sind fogendermaßen abzudichten:
Der Übergang zwischen Fundament und Bodenplatte/Wand wird mit einer zementösen Hohlkehle ausgebildet. Wände erhalten einen bituminösen Voranstrich und werden dann mit einer kunststoffmodifizierten Bitumen-Dickbeschichtung gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser beschichtet.
0.2.2 -0.2.7
Angaben hierzu werden bei Bedarf in den jeweiligen Positionen beschrieben.
0.2.8 Art der Abdichtung
kunststoffmodifizierten Bitumen-Dickbeschichtung gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser auf bituminösem Voranstrich
0.2.9 Lage der Abdichtungen
Die Abdichtungen werden nach dem Ausschalen der Betonbauteile außenseitig aufgebracht.
Siehe auch 0.2.1 oder Angaben, die bei Bedarf in den jeweiligen Positionen beschrieben sind.
0.2.10 bis 0.2.14
Angaben hierzu werden bei Bedarf in den jeweiligen Positionen beschrieben
0.2.14 Vorbehandlung des Abdichtungsuntergrunds
Alle abzudichtenden Bereiche sind innerhalb des Leistungsumfangs vorzubereiten / zu säubern.
0.2.20 Lage von Dämmstoffschichten
Siehe auch Planungsgrundlagen für alle Gebäude.
Gebäude 04 Tiefgarage
Es wird außenseitig an den Außenwänden ein vertikaler Verzögerungsstreifen von mind. 1m unter UK Rohdecke ü. TG ausgeführt.
Die horizontale Dämmung unterseitig der Decke über Tiefgarage und die senkrechte Dämmung beidseitig der Unterzüge in der Tiefgarage bis UK Unterzug sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Gebäude 05 Sporthalle
Unter der Bodenplatte wird horizontal gedämmt.
Die Fundamente der Bodenhülsen werden gedämmt
Die Fundamente der Außenwände werden gedämmt.
Gebäude 06 Mensa
Alle Wände des Untergeschoss werden außenseitig senkrecht gedämmt.
Die Wand zwischen UG u. Infrakanal wird im Infrakanal gedämmt
Unter der Bodenplatte UG und EG wird horizontal gedämmt.
Zu Hinweisen hier nicht aufgeführter Ordnungsnummern siehe bei Bedarf in den jeweiligen Positionen oder aber es liegen keine Angaben/Forderungen vor!
- Ende ATV Abdichtungsarbeiten DIN 18336 -
ATV Abdichtungsarbeiten DIN 18336
ATV Mauerarbeiten DIN 18330 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Mauerarbeiten DIN 18330
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1-0.1.5 Siehe Angaben ATV Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.2 Art der Mauersteine
Bestandsgebäude 03 Altbau West: Neue Giebelaußenwand
Steinart u. -typ: Porenbeton-Planstein PP,
Steinbezeichnung: PP 8-0,8/DM
Wanddicke: 24cm
Bestandsgebäude 01 und 03 Altbauten:
Ausmauern von Öffnungen
Dicke der Bestandsinnenwände ca. 30cm, vermutlich aus Gasbetonsteinen
Gasbetonsteine PB 4-0,6
Trennwände in Untergeschossen Bestandsgebäude
Steinart u. -typ: Porenbeton-Planstein PP,
Steinbezeichnung: PP 4-0,5/DM
Wanddicke 17,5
Passstücke dürfen nicht geschlagen, sondern müssen geschnitten werden.
Trennwände sind an angrenzenden Bauteilen ausreichend zu befestigen.
0.2.6 Nichttragende Trennwände
Die Trennwände im UG der Bestandsgebäude sind grundsätzlich nichttragend auszuführen. Der Mehraufwand für den Deckenanschluss der Gewölbedecken wird als Zulage ausgeschrieben. Da bei der Bestandsgewölbedecke keine Setzungen mehr erwartet werden, ist kein federnder Dämmstreifen erforderlich. Der Anschluss istgewissenhaft vollständig mit Quellmörtel zu hinterfüllen, um einen Anschluss in F90-Qualität zu gewährleisten.
0.2.19 Aussparungen
Der Mehraufwand einschließlich erschwertem Materialtransport innerhalb des fertigen Rohbaus für das Schließen von Mauerwerksöffnungen, Installationsöffnungen in Betonwänden oder dem nachträglichen Herstellen der Vormauerungen wird nicht gesondert vergütet.
Zu Hinweisen hier nicht aufgeführter Ordnungsnummern siehe bei Bedarf in den jeweiligen Positionen.
- Ende ATV Mauerarbeiten DIN 18330 -
ATV Mauerarbeiten DIN 18330
Baustellenordnung BAUSTELLENORDNUNG
1. Hausrecht
Der AG hat auf der Baustelle einzig und allein das absolute, uneingeschränkte Hausrecht. Es wird ergänzend durch seinen Bauleiter bzw. dessen Beauftragten wahrgenommen.
2. Ausführungsanweisungen
Den Anweisungen und Hinweisen des AG, auch bei der Ausführung der Lieferungen und Leistungen des AN, ist sofort Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung und Verstößen gegen die Baustellenordnung durch den AN sind die betreffenden Personen unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Dies gilt auch für Arbeitskräfte des AN, die sich für ihre auszuführende Tätigkeit als ungeeignet erweisen.
3. Baustellenpersonal, Bauleitung und Aufsichtspersonal
Die Sprache auf der Baustelle ist deutsch.
Während aller Arbeiten des AN auf der Baustelle muss daher ein deutsch sprechender Vertreter des AN anwesend sein, der bevollmächtigt ist, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und weisungsberechtigt ist, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dieser bevollmächtigter Vertreter des AN nimmt an den Baustellenbesprechungen teil und darf nur mit Zustimmung des AG ausgetauscht werden. Die Vollmacht muss der Bauleitung in Schriftform vorliegen.
Die Besprechungen finden nach Bedarf 1 x wöchentlich statt. Die Bauleitung wird von Einladungen absehen, wenn erkennbar kein konkreter Abstimmungsbedarf gegeben ist.
Beschäftigt der AN Arbeitskräfte, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, so hat der AN sicher- zustellen, dass stets eine Person anwesend ist, die übersetzen kann und so Anordnungen des AG bzw. dessen Bauleitung verantwortlich annehmen und weitergeben kann.
Die Fachbauleiteranzeigen sind dem AG bzw. dessen Bauleitung vor Arbeitsaufnahme einzureichen. Dieser Fachbauleiter ist für die technisch einwandfreie und unfallfreie Ausführung verantwortlich. Seine Verantwortung erstreckt sich auch auf die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Vorschriften in neuester Fassung und der Auflagen und Vorschriften des Bauordnungsamtes.
4. Baustellenberichte
Bautagesberichte sind vom AN einmal wöchentlich und nach Arbeitstagen getrennt dem AG bzw. dessen Bauleitung vorzulegen.
5. Schutz Dritter
Der AN ist verpflichtet, strikt darauf zu achten, dass sämtliche Vorschriften, die dem Schutz von Personen, Sachen und Rechten dienen, eingehalten werden.
6. Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Die Bauherrschaft hat zur Wahrnehmung ihrer Pflicht i.S. EU-Richtlinie 92/57/EWG einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragt. Der AN hat einen weisungsbefugten Ansprechpartner für Sicherheitsfragen i.S. der o.g. Richtlinie für die gesamte Ausführungszeit der beauftragten Leistungen zu benennen. Diese Person ist dem AG bzw. dessen Bauleitung sowie dem SiGeKo spätestens 10 Arbeitstage vor Ausführungsbeginn zu benennen.
Die Grundregeln der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (BaustellV in gültiger Fassung) werden als vertraglich geschuldete Mindestpflichten des AN fest vereinbart.
7. Schall- und Immissionsschutz
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm ist zu beachten (Bundesimmissions- schutzgesetz). Die zum Einsatz kommenden Baumaschinen und Einrichtungen müssen dem Stand der Luftreinhalte- und Lärmbekämpfungstechnik entsprechen. Die Baustelle ist so einzurichten, dass die Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms voll ausgeschöpft werden.
Die Vorgaben der VDI-Norm 2058TA-Lärm "Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft" sowie des "Merkblatts zum Schutz gegen Baulärm" sind zu beachten.
8. Arbeitszeit
Die Regelarbeitszeit auf der Baustelle ist werktags von Montag bis Samstag zwischen 7 h und 20 h festgesetzt.
Von 19:00-20:00Uhr ist der Betrieb von lärmerzeugenden Geräten nicht mehr zulässig. Bis 20.00 Uhr kann jedoc (ohne laute Maschinen) gearbeitet werden. Werden seitens des AN zur Einhaltung der vertraglichen Ausführungsfristen Wochenendarbeit und/ oder Mehrschichtbetrieb als nötig erachtet, hat er nach erfolgter Absprache mit der Bauleitung eigenverantwortlich die hierfür nötigen Schritte zur Erlangung der behördlichen Genehmigungen einzuleiten und die Genehmigungsunterlagen unaufgefordert und vor Aufnahme des beabsichtigten Sonderarbeitstaktes bei der Bauleitung vorzulegen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
9. Baustellenunterkünfte
Im Rahmen der Baustelleneinrichtung können auf dem Baugelände unter Beachtung des Baustelleneinrichtungsplanes und der Anweisungen der Bauleitung lediglich Tagesunterkünfte (Pausen- und Aufsichtscontainer) sowie Materiallager eingerichtet werden. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und haben einen sofortigen Baustellenverweis.
- Ende Baustellenordnung -
Baustellenordnung
Hinweis Baustelleneinrichtung Die zur vollständigen und vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderliche Baustelleneinrichtung inklusive Anlieferung, Bereitstellung, Unter- und Vorhaltung sowie deren Rückbau und Abtransport gilt als untrennbarer Bestandteil der Hauptleistung und ist daher eine Nebenleistung, die nicht gesondert vergütet wird. Der AN muss daher diese Leistungen bei der Kalkulation der Einheitspreise berücksichtigen.
Dem LV liegt der Vorschlag eines Baustelleneinrichtungsplan bei, sowie Pläne zur Bauabfolge und Veränderung der Baustelle während der Bauzeit der Anfangsgewerke Spezialtiefbau, Geothermie und Rohbau.
Bauseits:
Bauzaun, Zufahrtstore, Beschilderungen sind bereits bauseits vorhanden.
Die erforderlichen festen Anlagen für Baustellenbesprechungen der Bauleitung und Sanitärcontainer zur Mitbenutzung des AN gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) stellt der AG zur Verfügung.
Die Lage der Baustellenzufahrten, der Sanitär- und Bürocontainer sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Hauptbaustromanschluß und Bauwasseranschluß werden vom AN bauseits zur Verfügung gestellt. Vom AN einzukalkulieren sind Unterverteiler für das eigene Gewerk. Wird ein Umbau der Baustelleneinichtung aufgrund des Bauablaufes des AN oder aufgrund mangelhafter Absprache mit der Bauleitung nötig, so hat der AN die Kosten hierfür zu tragen.
Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, daß die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können.
Die Haupt-Zufahrtswege/Baustraßen/Rampen zur bzw. im Bereich der Baustelle siehe BE-Plan, sind größtenteils vorhanden, bauseits ausgeführt durch Spezialtiefbau.
Eine allgemeine Baufeldbeleuchtung ist bauseits vorhanden, die Arbeitsbeleuchtung gemäß UVV, A024 (Künstliche Beleuchtung auf Baustellen) in der aktuellen Fassung ist bei der Baustelleneinrichtung herzustellen
Einrichtung der Baustelle:
Vor Einrichten der Baustelle ist ein Baustelleneinrichtungsplan (ggf. auch mehrere) innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung in 3-facher Ausführung zu erstellen und zur Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzulegen. Vom AG geforderte Änderungen sind kurzfristig einzuarbeiten.
Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen.
Vor Einrichten der Baustelle soll der Auftragnehmer den Zustand der an das Baugrundstück grenzenden Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen sowie der angrenzenden Grundstücksflächen in Anwesenheit der Bauleitung feststellen. Darüber ist ein Protokoll mit Fotodokumentation zu führen. Das Protokoll ist von Auftragnehmer und Auftraggeber zu bestätigen.
Baustelle einrichten inkl. aller Geräte, Werkzeuge und sonstiger Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle anliefern, bereitstellen und - soweit der Einsatz der Geräte nicht gesondert vergütet wird - betriebsbereit aufstellen.
Etwaige Vermessungsarbeiten, insbesondere für Absteckung und Nachprüfungen sowohl auf dem Grundstück als auch entlang der Straßen-, Wege- und Baugrenzen dürfen nicht behindert werden.
Tagesunterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dergleichen sind soweit erforderlich durch den AN anzutransportieren, aufzubauen und einzurichten.
Herrichten/Anlegen und Abbauen der für das eigene Gewerk erforderlichen Lagerflächen, Arbeitsflächen und zusätzlich erforderlichen Wege und Baustraßen gemäß den Erfordernissen des AN.
Im Einrichtungsplan ist die mögliche Lagerung von Erdmassen zum späteren Verfüllen der Fundamente und Unterfahrten zu berücksichtigen.
Die Unterhaltung der gesamte Baustelleneinrichtung ist im Zeitraum der eigenen Leistung einzukalkulieren, dabei ist zu berücksichtigen, dass je nach Erfordernis Teilbereiche der Baustelleneinrichtung mehrfach umzulegen oder neu zu errichten sind.
Sofern erforderlich, sind bei Anlieferungen durch Schwertransporter etc.durch den AN eigenständig die Verkehrssicherung und das Aufstellen von Verkehrsschildern und Warntafeln zu gewährleisten.
Die Baustelle befindet sich zwischen Gebäuden, welche als Wohnungen oder gewerblich genutzt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Bauausführung Lärm- und Geruchsbelästigungen, Luftverunreinigungen, Erschütterungen etc. für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft, besonders für die angrenzende Bebauung, durch geeignete Maßnahmen vermieden bzw. auf ein technisch unvermeidbares Maß zu reduzieren sind. Die Staubbildung im Zuge der Baumaßnahme ist durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.
Alle hier daraus entstehenden Kosten sind in die Baustelleneinrichtung mit einzurechnen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Kranstandorte, -größen und -anzahl:
Der AN hat die Anzahl der von ihm benötigten Kräne eigenverantwortlich zu ermitteln, es sind jedoch mindestens 2 Kränen zu kalkulieren.
Der beigelegte Baustelleneinrichtungsplan geht von mind. 2 Kränen aus mit 60m und 48m-Auslegern, die im Zuge des Baufortschritts gestellt werden.
Es ist zu beachten, dass im vorgeschlagenen Bereich des südlichen Kranstandortes bauseits Erdsonden sowie die dazugehörigen Anbindeleitungen im Bereich der Aufstellfläche des Krans liegen. Die Ausführungsplanung der Sonden und Anbindeleitungen wird rechtzeitig vor der finalen Planung des Kranstandorts übergeben. Eine Lastabtragung aus der Krangründung auf die Sonden und Anbindeleitungen ist unzulässig. Je nach der Gründungsart/ -größe kann ein Eingraben der Fundamente erforderlich werden.
In der Bauablaufbeschreibung ist erläutert zu welchem Zeitpunkt welche Sonden ausgeführt werden.
Dem LV ist der Lageplan der Erdwärmesonden und die Planung der Anbindungsleitungen als Anlage beigelegt.
Vorhandene Bäume besonders das Naturdenkmal Eiche sind bei der Baustelleneinrichtung und insbesondere bei der Kranstellung zu berücksichtigen.
Abbau der Baustelleneinrichtung :
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben 3 Wochen vorher schriftlich zu informieren.
Soweit im Zeitraum bis zu drei Wochen nach dem geplanten Abschluß der Arbeiten Unterkünfte, Lagerräume, Baustrom und Bauwasseranschlüsse, Hebezeuge, Gerüste sowie sonstige in Absprache mit dem Auftragnehmer durch Dritte genutzte Einrichtungen abgebaut werden sollen, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
- Ende Hinweis Baustelleneinrichtung -
Hinweis Baustelleneinrichtung
Beschreibung Bauablauf Mit Beginn der Rohbauarbeiten sind die wesentlichen Abbrucharbeiten auf dem Grundstück erfolgt. Das Gewerk Spezialtiefbau, bestehend aus den Untergewerken, Verbau. Erdarbeiten, Teilabbrucharbeiten und Erdsondenbohrungen ist auf der Baustelle tätig. Der AN Rohbau arbeitet mit diesen Gewerken z.T. in unmittelbarer Abfolge bzw. Hand in Hand. Die Baustelle entwickelt sich von Norden nach Süden und dann wiederum von Süden nach Norden. Aufgrund des Arbeitsumfangs und der Lage der einzelnen Bauteile ist ein zeitgleiches Arbeiten an mehreren Gebäuden erforderlich
Baustelleneinrichtung
Das Baufeld sowie Lagerflächen und eine westliche, für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehende Fläche sind bauseits durch einen Bauzaun mit 4 Toranlagen bzw. dem vorhandenen Zaun an der Grundstücksgrenze gesichert.
Die Hauptzufahrt erfolgt von Norden über eine bauseitige Baustraße zwischen den beiden auf dem Grundstück zu erhaltenden historischen Altbauten hindurch bis ungefähr Grundstücksmitte (siehe BE-Plan).
Mit Baufortschritt wird diese Straße durch den Spezialtiefbau verlängert bzw. später an die östliche Grundstücksgrenze verlegt.
Auf der westlichen BE-Fläche wird vom AG ein Sanitärcontainer gestellt. Die BE des AN umfasst Tagesunterkünfte für die Mitarbeiter, sowie Container und Lagerflächen für Material und Geräte.
Gleichzeitigkeit von den Gewerken Spezialtiefbau u. Rohbau
Die Arbeiten der Gewerke Rohbau und Spezialtiefbau erfolgen z.T. in unmittelbarer Abfolge bzw. im direkten Wechsel "Hand in Hand".
Baugrubenerstellung und Herstellung der Gründungssohlen mit Bodenaustausch erfolgt durch den Spezialtiefbau, nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten inkl. Abdichtungs- und Dämmarbeiten an unterirdischen Bauteilen durch den Rohbauer, erfolgen die Verfüllungen und Verdichtungen wieder vom Spezialtiebau.
Die parallelen Leistungen der Gewerke Spezialtiefbau und Rohbau sind auf der Baustelle abzustimmen und so zu verzahnen, dass ein reibungsloser paralleler Bauablauf möglich ist.
Bauablauf
Von Bauherren- und Planerseite wurde folgender Bauablauf angedacht, dieser ist auch in Form von Bauablaufplänen als Anlage dem LV beigelegt ist:
Nach Baugrubenherstellung und Herstellung der Gründungssohlen mit Bodenaustausch für den 1. nördlichen Abschnitt des unterirdischen Medienkanals (ca. 15m) durch den Spezialtiefbauer, Beginn der Rohbauarbeiten am Stahlbeton-Medienkanal.
Die Baugrubenherstellung setzt sich von Norden nach Süden fort, das Rohbaugewerk folgt mit der Herstellung des 2. Bauabschnitts des Medienkanals.
Sobald der 1. Bauabschnitt des unterirdischen Medienkanals fertiggestellt ist, wird die Baugrube durch den Spezialtiefbau verfüllt und wieder befahrbar gemacht, um die Logistik auf dem beengten Grundstück zu gewährleisten.
Ergänzend zum Verbau für die Mensa, setzt nach Abschluss der Erdarbeiten an der südlichsten Grundstücksgrenze der Rohbauunternehmer die L-Steine - vorsorglich für Bautätigkeiten des Nachbarn zu einem späteren Zeitpunkt - zur Baugrubensicherung.
Die Rohbauarbeiten des 2. Abschnittes des Infrakanals gehen unmittelbar in Gründung und UG der Mensa über.
Nach Verfüllung des 2. Infrakanalabschnittes kann mit der Gründung der Sporthalle begonnen werden, so dass der Rohbauer auf dem südlichen Grundstück an Sporthalle u. Mensa parallel arbeiten kann.
Der Spezialtiefbau wandert von Süden nach Norden, stellt die Erdsonden unter Sportplatz und anschließend Schulhof her und beginnt mit der Baugrubengherstellung der Tiefgarage.
Die Anlieferung und der Aufbau des südlichen Krans durch den Rohbauer ist mit den Erdsondenbohrungen abzustimmen, um die Andienung der beiden südlichen Rohbau-Baustellen zu gewährleisten.
Nach Krananlieferung und mit Fortschritt der TG-Baugrube wird die Baustraße zwischen den Bestandsgebäuden zurückgebaut und an die östliche Grundstücksgrenze verlegt.
Nach Rückbau der Baustraße kann die Tiefgarage-Baugrube fertiggestellt werden und im Anschluss werden die Erdsonden mit einem Überstand der PE-Rohre von mindestens 1,2 m in der TG hergestellt.
Nach Herstellung und Sicherung der Sonden durch den Spezialtiefbau beginnt der Rohbauer mit der Gründung der Tiefgarage.
Nach Gründungsfertigstellung werden die Erdsonden durch ein TGA-Gewerk verrohrt.
Im Anschluss setzt der Rohbau-Unternehmer die Arbeiten der TG fort, übergehend in den Rohbau der Schule.
Der Bauablauf ist final eigenverantwortlich zu planen.
Termine zu Beginn und Fertigstellung der Rohbauarbeiten sind den Formblättern zu entnehmen!
- Ende Beschreibung Bauablauf -
Beschreibung Bauablauf
Anlagenliste zum LV 01 Übersichtspläne
01.01 Übersichtsplan M 1:250 1189/841
01.02 Baustelleineinrichtungsplan M 1:500 594/420
01.03 Baustellenablaufplan M 1:500 594/420
02 Schule + Tiefgarage 01 - 04
02.01 Grundriss Fundamente (A) M 1:50 1189/841
02.02 Grundriss Fundamente (B) M 1:50 1609/841
02.03 Grundriss Untergeschoss (A) M 1:50 1189/841
02.04 Grundriss Untergeschoss (B) M 1:50 1189/841
02.05 Grundriss Erdgeschoss M 1:50 1609/841
02.06 Grundriss Zwischengeschoss ü. M 1:50 1189/841
Erdgeschoss
02.07 Grundriss Obergeschoss M 1:50 1609/841
02.08 Grundriss Zwischengeschoss ü. M 1:50 1189/841
Obergeschoss
02.09 Grundriss Dachgeschoss M 1:50 1609/841
02.10 Grundriss Zwischengeschoss ü. M 1:50 1189/841
Dachgeschoss
02.11 Längsschnitt A-A M 1:50 1900/594
02.12 Längsschnitt C-C M 1:50 1900/594
02.13 Längsschnitt D-D M 1:50 1900/594
02.14 Längsschnitt E-E M 1:50 1900/594
02.15 Längsschnitt F-F M 1:50 1900/594
02.16 Längsschnitt G-G M 1:50 1900/594
02.17 Querschnitt 01 M 1:50 1189/594
02.18 Querschnitt 04 M 1:50 1189/594
02.19 Querschnitt 06 M 1:50 1189/594
02.20 Ansicht Süd M 1:50 1900/594
02.21 Ansicht West M 1:50 1189/594
02.22 Ansicht Nord M 1:50 1900/594
02.23 Ansicht Ost M 1:50 1189/594
02.24 Fertigteil Vordach Nord M 1:20 1189/841
02.25 Fertigteil Vordach Süd M 1:20 1189/841
02.26 Fertigteil Treppe M 1:20 1189/841
Quartiersplatz
02.27 Fertigteil Treppe Pausenhalle M 1:20 1189/841
02.28 Fertigteil Treppe Bestand Ost M 1:20 1189/594
02.29 Ortbeton-Treppe Bestand West M 1:20 841/594
02.30 Erschließung Bestand Ost M 1:25 1189/841
02.31 Erschließung Bestand West M 1:25 1189/841
03 Sporthalle 05
03.01 Grundriss Erdgeschoss M 1:50 1189/841
03.02 Grundriss Dachgeschoss M 1:50 1189/841
03.03 Schnitte M 1:50 1189/841
03.04 Ansicht Ost + West M 1:50 1050/594
03.05 Ansicht Nord + Süd M 1:50 1050/594
03.06 Fassadenschnitte M 1:10 DIN A1
03.07 Multimotion-Center M 1:20 DIN A1
03.08 Sprossenwand M 1:20 DIN A2
03.09 2-flg. Aussentür Halle M 1:10 DIN A3
03.10 Verglasung Halle M 1:10 DIN A3
03.11 1-flg. Fluchttür Flur M 1:10 DIN A1
04 Mensa 06
04.01 Grundriss Untergeschoss M 1:50 1189/841
04.02 Grundriss Erdgeschoss M 1:50 1189/841
04.03 Grundriss Obergeschoss M 1:50 1189/841
04.04 Längsschnitt A + B M 1:50 1189/841
04.05 Längsschnitt C + D M 1:50 1189/841
04.06 Querschnitte 02 + 05 M 1:50 1189/841
04.07 Ansicht Nord + Süd M 1:50 1189/841
04.08 Ansicht Ost + West M 1:50 1189/841
04.09 Fertigteil Vordach Nord M 1:20 841/594
04.10 Fertigteil-Treppe M 1:20 1189/841
04.11 Fertigteil-Fluchttreppe M 1:20 1189/841
05 Infrastrukturkanal 07
05.01 Fugenplan Infrastrukturkanal M 1:200 DIN A2
06 Geothermie - Verbauplanung -
Statik
06.01 Dimensionierung geotherm. 20 Seiten
Erdwärmesondenfeld
06.02 Spezialtiefbau Verbau Planung 512 Seiten
06.03 Statik Schule Schleuse 29 Steiten
06.04 Statik Infrastrukturkanal 50 Seiten
07 Gutachten
07.01 Baugrunderkundung und 61 Seiten
Gründungsgutachten
07.02 Baugrunderkundung Ergänzung 4 Seiten
07.03 Kampfmittelvorerkundung 16 Seiten
Anlagenliste zum LV
2 Bauteil 2 - Schule Neubau
2
Bauteil 2 - Schule Neubau
2.3 Grundleitungen
2.3
Grundleitungen
2.4 Beton- und Stahlbetonarbeiten
2.4
Beton- und Stahlbetonarbeiten
5 Bauteil 5 - Sporthalle
5
Bauteil 5 - Sporthalle
5.3 Grundleitungen
5.3
Grundleitungen
6 Bauteil 6 - Mensa
6
Bauteil 6 - Mensa
6.3 Grundleitungen
6.3
Grundleitungen