Betonfertigteile
Neubau Mülheim Saarn TG mit 6 Häuser
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen Wichtige Hinweise vorab: a.) Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Baugrundstück, Umgebung, Erschließung, Anfahrtsweg) ist vor Angebotsabgabe zwingend erforderlich! Eine Bestätigung der Besichtigung durch Unterschrift ist auf dem Blatt "ZUSÄTZLICHE UNTERSCHRIFTEN DES BIETERS" zu leisten b.) Bei jeglichem Schriftverkehr ist immer die interne Projektbenennung des Auftraggebers zu verwenden: Projekt: Neubau von 6 Wohn- und Geschäftshäusern mit Tiefgarage Straßburger Allee 51-53 45481 Mülheim an der Ruhr Allgemeine Vorbemerkungen bestehend aus: 1.) Lage / Größe des Grundstücks 2.) Anfahrt / Erschließung 3.) Projektkurzbeschreibung Zu 1.) Lage / Größe des Grundstücks Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Saarn von 45481 Mülheim an der Ruhr. Es wird erschlossen über die Straßburger Allee im südwestlichen Bereich. Im Nordwesten befinden sich Freiflächen des Nachbargrundstücks Straßburger Allee 49, im Nordosten Freiflächen der Bebauung entlang der Düsseldorfer Straße, in der nordöstlichen Ecke eine Garagenecke. Im Südosten liegen auf dem Nachbargrundstück Straßburger Allee 57 Freiflächen, Garagen und ein Wohnhaus. Die Gesamtfläche des Grundstücks beträgt ca. 3.598 m2. Zu 2.) Anfahrt / Erschließung z.B. über Autobahn A3 Abfahrt Mülheim Uhlenhorst auf die Uhlenhorsterstraße / Uhlenhorsterweg Richtung Saarnberg. Über die Großenbaumerstraße dann rechts abbiegen in die Saarnerstraße und deren Verlauf weiter folgen bis zur B 223. Dort rechts abbiegen in die Straßburger Allee. Die Hausnummer 51-53 (linke Seite) liegt an einer Ampelanlage, an der auch die Zufahrt zum Baugrundstück liegt. Zu 3.) Projektkurzbeschreibung Im Grenzbereich des "Dorf Saarn", im Stadtteil Mülheim-Saarn, befindet sich ein Grundstück im Neubesitz (2021) einer Tochtergesellschaft der Volksbank Rhein-Ruhr. Das Baugrundstück, welches an die Straßburger Allee angrenzt, wurde ursprünglich als Verkaufsfläche inkl. Büros mit Nebengebäuden und Garagen genutzt. Nach Aufgabe der Nutzung wurden im Februar 2026 sämtliche Bestandsgebäude abgebrochen. An gleicher Stelle ist ein neues ansprechendes städtebauliches Ensemble mit Innenhofcharakter geplant. Dieses Ensemble (SaarnCarre) ist Gegenstand des Bauantrags. Geplant ist der Neubau von Wohnen und Gewerbe mit Tiefgarage. Dieser teilt sich in 6 Gebäudekörper auf, wovon 2 Gebäudeteile parallel zur Straßburger Allee mit abschirmender Wirkung hinsichtlich des Straßenlärms angeordnet sind. Die Torwirkung zwischen den Gebäuden trennt den öffentlichen vom halb öffentlichen Bereich. Diese an der Straße angeordneten Gebäudekörper beinhalten Funktionen für den Servicebereich der Volksbank im EG und einer Private Banking Filiale im 1. OG. Darüber hinaus sind in den weiteren Gewerbeflächen Dienstleistungsbereiche für Freiberufler und Arztpraxen geplant. Im EG-2.OG, im direkten Bereich der Torsituation, ist ein Café mit Außendarstellung bis in den halb öffentlichen Bereich vorgesehen. In den Dachgeschossen ist ebenfalls Wohnen und Gewerbe mit großzügigen Terrassen nach Süden geplant. Weitere Wohnungen befinden sich in den Baukörpern 3-6 und somit im ruhigeren Innenhof mit halb öffentlichem Charakter. Der Innenhof bietet einen Freiraum der Ruhe mit hohem Freizeitwert. Es sind insgesamt 13 Wohnungen unterschiedlichster Größen mit modernem und nachhaltigem Standard geplant. Der gesamte ruhende Verkehr wird unterirdisch in der Tiefgarage (separater Bauantrag) untergebracht. Die Erschließung, sowohl Zu- und Abfahrt, erfolgt von der Straßburger Allee. Die durch die Rampenabfahrt erschlossene Tiefgarage beinhaltet insgesamt 56 Stellplätze für PKW und 84 Fahrradstellplätze in separaten Fahrradräumen. Alle Treppenhäuser und Aufzüge der aufgehenden Gebäude sind direkt mit der Tiefgarage verbunden, so dass eine barrierefreie Erreichbarkeit der Wohn- und Gewerbebereiche in den oberen Etagen gewährleistet ist. In den angrenzenden Randbereichen sind Technik und Nebenräume angeordnet. Abstellräume für Wohn- und Gewerbeflächen werden in den jeweiligen Einheiten untergebracht. Das Erdgeschoss im Innenhof wird fußläufig über die Straßburger Allee und von der Tiefgarage per Aufzug/Treppe erschlossen. Das Gesamtensemble ist hinsichtlich der Nachhaltigkeit, neben einzelnen Baumaterialien, mit moderner Technik der Fernwärmeversorgung durch den städtischen Versorger medl GmbH und PV-Anlagen geplant. Dazu werden die extensiv begrünten Flachdächer der 3-geschossigen Baukörper im Innenhof mit entsprechenden Modulen auf den Flachdächern bestückt. Die beiden Schrägdächer der straßenbegleitenden Baukörper erhalten ebenfalls PV-Anlagen in der Schräge. Die neu geschaffenen Lebensbäume, mittig im Innenhof, erhalten direkten Anschluss an gewachsenen Boden durch eine dafür vorgesehene Aussparung in der Tiefgarage. Die somit geschaffene Innenhof-Oase für Familien, Paare oder auch Singles mit modernen Wohnungen ist eine Fortführung der funktionierenden dörflichen Struktur des Dorfes Saarn. Wohnfläche gesamt: ca. 2.537,87 m2 ohne Abzug der Balkone und Terrassen BGF Untergeschoss: ca. 2.565,56 m2 OKFF EG Gebäude 1, 2, 3, 4, 5, 6: ±0,00 = 50,00 m ü. NHN Baugrubensicherung Die temporäre Baugrubensicherung erfolgt mit folgenden Maßnahmen: Böschungen 45° Trägerbohlwandverbau mit und ohne RückverankerungUnterfangung des Bestandsgebäudes siehe auch Anlage: TWP-07-VB.pdf  (Verbau und Unterfangung) Hinweis: Der Verbau wird durch das Gewerk "Erd- und Verbauarbeiten" ausgeführt. Die Unterfangung wird durch das Gewerk "Spezialtiefbau" ausgeführt. Gründung siehe Angaben aus dem Bodengutachten des Ingenieurbüros GFP. Rohbau, Ausführung Die Ausführung des Rohbaus erfolgt in Massivbauweise, überwiegend in Stahlbeton (Fundamente, Bodenplatte, Wände, Unterzüge und Decken). Gemäß Tragwerksplanung und Architektenplanung kommen in Teilbereichen auch Mauerwerkswände zur Ausführung. Rohbau, Abdichtung Untergeschoss Die Abdichtung des Untergeschosses (Bodenplatte, Außenwände, Decke gegen Außenraum) wird gemäß WU-Richtlinie im Zuge der Rohbauarbeiten ausgeführt. Rohbau, Treppenläufe Die Treppenläufe sind als Betonfertigteiltreppen geplant. Die Tritt- und Setzstufen der Läufe werden mit Fliesen belegt, ebenso die Zwischen- und Hauptpodeste. Dächer Die Dächer der Häuser 1 und 2 sind Satteldächer, die Dächer 3, 4, 5 und 6 werden als Flachdächer ausgeführt. Fassaden Die Fassaden der Gebäude werden mit einem  Wärmedämmverbundsystem (WDVS) - zum Teil mit Klinkerriemchen belegt - ausgeführt. Fensteröffnungen Die Wohnungen erhalten Kunststofffenster bzw. Fenstertüren mit Rollläden oder Raffstore, die Geschäftsbereiche erhalten Fenster und Türen in Aluminiumkonstruktion. Balkone Die Balkone werden als Stahlbeton-Fertigteile schallentkoppelt am Gebäude befestigt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), TEIL 2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) TEIL 2 Für die Ausführung gelten: die einschlägigen technischen Vorschriften für Bauleistungen, sämtliche DIN EN Normen- u. Zulassungsvorschriften, die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften und der Bauaufsicht, die UVV der Berufsgenossenschaften, die VOB Teil B u. C, Herstellerrichtlinien etc., die für die Ausführung dieser Leistung relevant sind, in der jeweils gültigen Fassung. Nebenleistungen gemäß VOB sowie die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind, wenn diese zur Ausführung der Arbeiten erforderlich sind, in die Einheitspreise einzurechnen. Die Durchführung aller Leistungen erfolgt nach den örtlichen Gegebenheiten und den sich daraus ergebenden Notwendigkeiten. 1. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern. Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen. Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern. 2. Angaben zur Ausführung 2.1. Allgemeines Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Beginn der Abdichtungsarbeiten ist der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen, damit eine Überwachung der Arbeiten sichergestellt werden kann. Arbeitsunterbrechungen bei Bitumendickbeschichtungen sind zu vermeiden. Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen. Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen; dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen. Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern. Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen. Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen Der Unternehmer hat für seine Bauzeit und darüber hinaus bis zum Einbau der fertigen Konstruktionen je Geschoss einen Leitergang gem. Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft einzurichten, vorzuhalten und zu unterhalten. Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist zwingend zu beachten. Sie ist am 01.08.2023 in Kraft getreten! Die sehr beengten Arbeitsverhältnisse zwischen den freistehenden und rückverankerten Trägerbohlwänden sowie der Unterfangung der Nachbarbebauung und den vom AN zu errichtenden UG-Filigran-Außenwänden sind bei sämtlichen relevanten Leistungen des AN in diesen Bereichen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Siehe hierzu u.a. die Planunterlage: TWP-07-VB.pdf 2.2. Schalung Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen. Alle Fundamente sind in voller Höhe einzuschalen. Für alle Wandschalungen sind Versprünge an den Unterkanten (Ansatz Fußpunkt) und an den Oberseiten (im Deckenbereich) in die Einheitspreise miteinzukalkulieren. Wichtig: Für die flächige, unterseitige Einschalung der Ortbetondecke über EG ist zwingend zu beachten, dass der Zeitpunkt des Ausbaus der Schalung und der Abstützungen ausdrücklich nur in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen kann. Hier muss vor Abbau das Fremdgewerk "Erd- und Verbauarbeiten" mit Gerät auf der Deckenoberseite in vielen Bereichen fahren können, um die zahlreichen Verbauträger zu ziehen. Das entsprechende Zeitfenster ist vom AN gemeinsam mit der Bauleitung und dem Fremdgewerk abzustimmen! 2.3. Bewehrung Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist. Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung der Abnahmeprotokolle der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. 2.4. Stahlbetonfertigteile Für alle Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Für alle Stahlbetonfertigteile sind unaufgefordert  Konstruktionszeichnungen zu erstellen und den Architekten zur Freigabe vorzulegen. Die Zeichnungen sind im PDF-Format an die Architekten zwecks Prüfung und Freigabe zu übermitteln. Eine angemessene Prüfdauer für die Architekten ist vom AN im Zeitablauf zu berücksichtigen. Korrekturen und Anmerkungen der Architekten sind vom AN in die Konstruktionszeichnungen digital einzuarbeiten. Die final überarbeiteten Konstruktionszeichnungen sind erneut an die Architekten und an die Bauleitung digital zu übermitteln. Die Erstellung und Überarbeitung von Konstruktionszeichnungen ist in die Einheitspreise miteinzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Wird in Leistungspositionen für die Oberfläche von Fertigteilen die Sichtbetonklasse "SB 3" gefordert, entspricht diese den Anforderungen gemäß DBV/VDZ-Merkblatt "Sichtbeton" in aktuellster Fassung. Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung auch: - Anforderungen an die Auflager - Berücksichtigung der Anhängelasten - Angabe der Verbindungsmittel - Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen - Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkten oder -linien Sofern Balkone aus Stahlbetonfertigteilen gemäß statischer Vorgaben überhöht einzubauen sind, ist der Mehraufwand in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen miteinzukalkulieren. 2.5. Stahlbetonfertigteile, Prüfstatik Der Planumlauf "Prüfstatik" für alle Stahlbetonfertigteile, für die der Statische Nachweis und die dazugehörigen Planunterlagen vom Fertigteilwerk erstellt werden, ist vom AN selbständig und eigenverantwortlich zu organisieren. Der AN übermittelt die Statik und die dazugehörigen Planunterlagen des Fertigteilwerks an den Prüfingenieur und organisiert ebenso den Rücklauf der geprüften Statik und der geprüften Planunterlagen an das Fertigteilwerk. Die örtliche Bauleitung ist über die Vorgänge lediglich in "cc" in Kenntnis zu setzen. Die Kosten für die Prüfstatik werden nur 1-malig vom AG übernommen! 2.6. Toleranzen für den Einbau von Treppenlauf-Fertigteilen sowie Balkon-Fertigteilen und Terrassen-Fertigteilen Die Treppenlauf-Fertigteile, die Balkon-Fertigteile und die Terrassen-Fertigteile sind insbesondere in Bezug auf die Höhenlage zur OKFF des jeweiligen Geschosses besonders präzise einzubauen. Der Mehraufwand für den besonders präzisen Einbau ist in die entsprechenden Positionen miteinzukalkulieren. Es gelten die folgenden Toleranzen mit erhöhter Anforderung als vereinbart: Toleranzen gemäß DIN 18202: hier Tabelle 1 Zeile 2, den dort angegebenen Wert jedoch um 50% gemindert (= erhöhte Anforderung!) 2.7. Beton Nach Erfordernis der Druckfestigkeits- und/oder Expositionsklasse kann eine Überwachungsklasse 2  für Stahlbeton notwendig sein. Alle Auflagen gemäß Zement-Merkblatt Betontechnik B5, 10.2014, sowie die geltenden Vorschriften, Stand der Technik, sind dazu zu berücksichtigen. Kosten für Eigen-und/oder Fremdüberwachung für die Überwachungsklassen 1 + 2 sind in den Betonpositionen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Expositionsklassen, Feuchtigkeitsklassen etc. sind gemäß Vorgabe Statik auszuführen. Sie sind den Schalplänen zu entnehmen und in die jeweiligen Betonposition miteinzukalkulieren. Dies gilt auch für Halbfertigteile wie: - Doppelfiligran-Außenwände des Untergeschosses - Stahlbetondecken in Filigranbauweise 2.8. Sichtbare Betonoberflächen im gesamten Tiefgaragenbereich Im gesamten Tiefgaragenbereich sollen alle sichtbaren Ortbetonoberflächen von Wänden, Decken, Stützen und Unterzügen glatt geschalt werden mittels Großflächenschalung Die sichtbar verbleibenden Betonoberflächen müssen mindestens der Qualitätsstufe SB2 gemäß "DVB Merkblatt Sichtbetonoberflächen". entsprechen. Diese Vorgabe ist für alle Ortbetonoberflächen in der gesamten Tiefgarage des Untergeschosses in die entsprechenden Einheitspreise miteinzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 2.9. Gründungen Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen. 2.10. Oberflächen Ortbeton Sämtliche Oberflächen von örtlichen Betonagen müssen glatt abgezogen werden. Dies gilt u.a. für Fundamentoberseiten von flächigen Fundamenten, Decken und Dächer, Brüstungen, Überzüge, etc. Ausnahme beachten! Dies gilt nicht für die Oberflächen der Einzelfundamente. Diese müssen in diesem Projekt oberseitig so ausgebildet werden, dass sich die Fundamentoberseiten mit der Unterseite der  Bodenplatte "verzahnen". (siehe Hinweise in den Schalplänen) Attikaaufkantungen / Attikaüberzüge Die Oberflächen des eingebrachten Betons müssen glatt abgezogen werden können. Dabei ist es wichtig, dass für ein kontrolliertes, horizontal gleichmäßiges Abziehen des Attikabetons auf beiden Schalungsinnenseiten durchlaufend Dreikantleisten in Höhe der geplanten OK Attika befestigt sind, die als "Führung" beim Abziehen dienen. Die sorgfältige Nivellierung der Dreikantleisten ist miteinzukalkulieren. 3. Angaben zur Abrechnung Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Die Fassaden-Gerüststellung erfolgt bauseits nach Terminplanung. Verzögert der Unternehmer seine Leistungen, trägt er die Überstandskosten. Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste, Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet. NEBENLEISTUNGEN Ergänzend zu den in VOB/C genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: - Einlegen von Dreikantleisten in die Schalung zur Kantenausbildung von Stützen, Unter- bzw. Überzügen bei Sichtbeton-Bauweise. - Das Entgraten von Wandflächen, Stützen, Unter- bzw.   Überzügen nach dem Ausschalen. -  Alle waagerecht verlaufenden Oberkanten sowie alle   senkrechten Kanten von Fundamenten sind ebenfalls   mit Dreikantleiste auszuführen zur Erleichterung der   Ausführung von Abdichtungsarbeiten. - Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. - Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraums durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen, sowie das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste. - Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die eigene Benutzungszeit hinaus. - Schutz des Betons gegen zu schnelles Austrocknen (besonders bei warmer Witterung) - Ausschalen, auch wenn im Leistungsverzeichnis nicht gesondert erwähnt (Ausnahme: verlorene Schalung). - Montieren beigestellter Ankerschienen, Wellenanker etc. in Einzellängen und Stück. - Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen nach dem Ausschalen incl. dem Reinigen der Schienen. - Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem Arbeitsablauf des Auftragnehmers ergeben; sowie das Reinigen und Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder. - Statische Nachweise für den Montagezustand und für die Lastaufnahmevorrichtungen bei Stahlbeton-Fertigteilen. - Prüfen der übergebenen Pläne bzw. der örtlichen Gegebenheiten. - Schutzmaßnahmen vor Niederschlägen. - Liefern von Mustervorlagen für eingesetzte Materialien - Erstellen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten für die Leistungen des Arbeitnehmers für alle erforderlichen Höhen, siehe Vorbemerkungen und Planunterlagen. Fassaden- gerüste, ab ca. OK geplantes Gelände, werden separat ausgeschrieben. 4. Schriftliche Anerkennung Schriftliche Anerkennung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV TEIL 2) durch Unterschrift auf gesondertem Blatt (siehe LV-Seite 6) "ZUSÄTZLICHE UNTERSCHRIFTEN DES BIETERS"
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), TEIL 2
06 EG bis 3.OG
06
EG bis 3.OG
06.04 Fertigteile
06.04
Fertigteile