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Neubau MFH mit 4 EW Mühlenweg Buxtehude
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Neubau eines Mehrfamilienhauses, Mühlenweg 48, Bux
Vorbemerkung
Vorbemerkung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten. Das Haus ist zweigeschossig mit ausgebautem Spitzboden und nicht unterkellert. Voraussichtlicher Baubeginn:  3. Quartal 2026 Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeit zu informieren. Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis werden nicht anerkannt. Der Auftragnehmer hat sich vor Anlieferung der zur Durchführung seiner Leistung erforderlichen Materialien über die Möglichkeit von Lagerungen bei der örtlichen Bauleitung zu informieren. Soweit öffentliche Flächen, Wege usw. in Anspruch genommen werden müssen, ist der Auftragnehmer als Antragsteller verpflichtet, sämtliche sich daraus ergebende Kosten zu übernehmen und nach Erledigung seines Auftrages den alten Zustand kostenlos wieder herzustellen. Soweit einem Dritten dadurch ein Schaden entsteht, ist der Auftragnehmer hierfür verantwortlich. Verschmutzungen sowie Material- und Verpackungsreste sind täglich zu entfernen und wöchentlich abzutransportieren. Die öffentlichen Flächen sind - ebenso wie die Nachbargebäude und -grundstücke - vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Die gesamte Baustelle ist stets in einem sauberen Zustand zu halten. Versäumt der Auftragnehmer ganz oder teilweise seine Verpflichtung zur Baureinigung, so wird diese nach einmaliger Aufforderung auf seine Kosten durch Dritte im Auftrag des Auftraggebers ausgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Ausführung seiner Leistung, sofern er nicht rechtzeitig - V O R   A U F T R A G S - V E R  G A B E - schriftlich Bedenken gegen die vom Auftraggeber oder den Fachingenieuren vorgeschriebenen Stoffe, gegen die Art der Ausführung oder Planung vorgebracht hat. Das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. aller erforderlichen Geräte, Aufzüge, Maschinen, Kran inkl. Kranfundament, usw. für die vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen ist mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern das Leistungsverzeichnis keine besonderen Ansätze aufweist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelleneinrichtung gemeinsam mit den übrigen am Bau Beteiligten von Baubeginn an so festzulegen, dass gegenseitige Störungen und Änderungen während der Bauzeit vermieden werden. Wenn Baustelleneinrichtungen die Arbeit am Bau behindern, so sind sie auf Aufforderung der örtlichen Bauleitung kostenlos zu entfernen bzw. zu verlegen. Bauseits wird ein Fassadengerüst mit Dachfanggerüst gestellt. Gerüststellung innerhalb des Gebäudes ist Sache des Auftragnehmers und ist in die EP einzukalkulieren. Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste, Geräte und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer mit diesem zu vereinbaren und eventuell entstehende Kosten sind direkt mit der entsprechenden Firma abzurechnen. Die Benutzung fremder Gerüste usw. geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Außenecken des Gebäudes werden auf Veranlassung des Bauherrn durch einen öffentlich bestellten Vermesser angegeben.
Vorbemerkung
Vorbemerkung Technische Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung ======================================== Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind. Die Baustelleneinrichtung ist für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu errichten und in den Positionen des Teiles - Baustelleneinrichtung - zu berücksichtigen. Hierzu gehören alle Einrichtungen, Werkzeuge, Innengerüste für Mauerarbeiten, Außengerüste falls erforderlich, schwere und leichte Hebegeräte, Transportmittel, Aufenthalts- und Lagerräume sowie sonstige zur Fertigstellung der Anlagen benötigten Gegenstände. Zusätzliche Baustellenrichtungen: Zusätzliche Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Durchführung von Bauleistungen vom Auftraggeber zusätzlich gefordert werden. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe und Bauteile einschl. abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber bestimmt, welche Unternehmer während der Gebrauchsüberlassung die zusätzlichen Baustelleneinrichtungen benutzen dürfen. Stoffe, Bauteile: Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer vorzuhalten hat, können gebraucht sein, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist. Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des Auftraggebers übergehen, müssen neu und ungebraucht sein, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist. Ausführung: Der Auftragnehmer hat die Baustelleneinrichtungsarbeiten unter eigener Verantwortung auszuführen. Er hat dabei die anerkannten Regeln der Technik und die behördlichen Vorschriften zu beachten. Er ist für die Erfüllung der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Zusätzliche Baustelleneinrichtungen, die der Auftraggeber gefordert hat, sind in einem zu dem vertragsgemäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Vorhaltezeit in diesem Zustand zu erhalten. Nebenleistungen: Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zur vertraglichen Leistung gehören (siehe VOB/B -DIN 1961- § 2 Nr. 1). Folgende Leistungen sind Nebenleistungen: Aufwendungen für die behördliche Genehmigung und Abnahme von Baustelleneinrichtungen des Auftragnehmers. Lieferung der Betriebsstoffe. Vorhalten der Geräte und Werkzeuge. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den sonstigen behördlichen Vorschriften. Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs sowie von Einrichtungen außerhalb der Baustelle zur Umleitung und Regulierung des öffentlichen Verkehrs.
Vorbemerkung
04 Beton- und Stahlbetonarbeitenarbeiten
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Beton- und Stahlbetonarbeitenarbeiten
04.3 Decken, Treppen, Balkone
04.3
Decken, Treppen, Balkone
04.4 Bewehrung, Profilstahl, Einbauteile
04.4
Bewehrung, Profilstahl, Einbauteile
04.5 Durchbrüche und Sonstiges
04.5
Durchbrüche und Sonstiges