Betonfertigteile
Neubau Friedensschule
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die ATV DIN 18299 gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche, für die keine ATV in VOB/C - ATV DIN 18300 bis ATV DIN 18459, jeweils in der gültigen Fassung bestehen Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis ATV DIN 18459 haben Vorrang
Die ATV DIN 18299 gilt für alle Bauarbeiten, auch für
0.1.1 Lage der Baustelle Das Grundstück liegt zentrumsnah am westlichen Rand der Osnabrücker  Innenstadt an der Hakenstraße / Rolandsmauer. Die umgebende Bebauung wird durch Mischnutzung geprägt. Im Norden und Westen befinden sich Wohn- und Geschäftshäuser, im Osten das Arbeitsgericht, im Süd-Osten die heutige  Hauptschule, die in einem historischen Gebäude untergebracht ist. Im Süden liegt eine öffentliche Grünfläche Der Landschaftscharakter ist derzeit geprägt von teilweise versiegelten Schulhofbereichen, unver- siegelten Grünbereichen, Spontanbewuchs und Baumbestand. Zur Hakenstraße wird das Grundstück durch großkronige Bäume begrenzt. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen keine Angabe 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Das neue Schulgebäude wird eine vierzügige Oberschule mit einer ebenerdigen 1,5-Feld-Sporthalle Der Neubau erfüllt im Sinne der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz den Anforderungen als Passivhaus. Der Baukörper der Friedensschule ist als Solitär geplant. Drei miteinander verbundene Volumen nehmen das Raumprogramm auf. Entlang der Hakenstraße sind diese 4-geschossig ausgebildet, zum Blockinnenbereich ein-, bzw. zwei- geschossig. Von Nord nach Süd werden die Funktionen wie folgt angeordnet. Im nördlichen Baukörper befindet sich die 1,5-Feld-Sporthalle mit darüber liegender Dachterrasse. Das mittlere Volumen nimmt die Fachräume, mit Werkstätten und Lehrküche im Erdgeschoss auf. Im dritten südlichen Baukörper werden die Unterrichtsräume in den Obergeschossen angeordnet. Im Erdgeschoss befinden sich Mensa- und Freizeitbereich, die zusammengeschaltet als Aula der Schule dienen. Fläche und Kubatur: BGF gesamt 14.406 m2 BRI gesamt  57.052 m3 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Baustellenandienung erfolgt über die Rolandmauer. Diese wird großräumlich von der Straße Heger Tor Wall aus angefahren. Es bestehen nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten innerhalb des Baufeldes. Das Gelände darf auf Grund der bestehenden Parkplatzknappheit ausschließlich von Firmenfahrzeugen befahren werden. Privat-PKW dürfen nicht geparkt werden. Bei Be- und Entladevorgängen ist grundsätzlich der Motor abzustellen. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Auf der Straße Rolandmauer dürfen außerhalb des Baugeländes weder Fahrzeuge abgestellt, noch andere Straßen oder Wege außer den oben beschriebenen Zufahrten ohne vorherige Genehmigung der Objektüberwachung des AG befahren werden. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen Der Zugang zum Gebäude ist nur über die geplanten Öffnungen und Treppenhäuser möglich. Materialtransporte haben jeweils darüber zu erfolgen. Auf der Ostseite des Gebäudes wird für Materialtransporte ein Gerüstaufzug mit einer Tragkraft von 1.500 kg und einer Plattformgröße von 3,2 x 1,4 m zur Verfügung gestellt. Von diesem Aufzug aus wird ein Zugang in alle Obergeschosse eingerichtet. Sonstige Transporteinrichtungen werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt 0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser Bauwasser und Baustrom, sowie ein Abwasseranschluss werden durch den AG an den im Konzept zur Baustellenlogistikersichtlichen Übergabepunkten zur Verfügung gestellt. Anschlüsse und Verteilung für die eigene Baustelleneinrichtung und die eigenen Leistungen bis zu diesen Übergabepunkten sind Sache des AN. Die Leitungsführung ist mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Im Außenbereich werden die Hauptverkehrswege beleuchtet. Der Verbrauch von Baustrom und -wasser ist für den AN kostenfrei. 0.1.8 Benutzung oder Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume Sanitäranlagen und Waschräume und ein Sanitätscontainer mit Ausstattung nach ASR 38/2 werden durch den Auftraggeber für den AN kostenfrei zur Verfügung gestellt. Tagesunterkünfte sowie verschlossene und/oder wettergeschützte Lagerplätze werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Für das Aufstellen von Tagesunterkünften und Materialcontainern stellt der Bauherr Flächen innerhalb der ausgewiesenen Baustellenfläche zur Verfügung. (s. Baustelleneinrichtungsplan). Unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Nutzung dieser begrenzten Flächen durch alle Auftragnehmer ist der Platzbedarf auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Anzahl der durch den Auftragnehmer vor Ort vorgesehenen Container ist vor deren Aufstellung vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Platzbedarf ist bei der OÜ anzumelden. Eine Belegung der Flächen darf erst nach der Freigabe durch die OÜ erfolgen. Bei einer Beheizung von Containern mit Gas sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Eine Beheizung von Materialcontainern ist grundsätzlich nicht zulässig. Lagerplätze können auf den im beiliegenden Konzept zur Baustellenlogistikgekennzeichneten befestigten Flächen eingerichtet werden. Auf die gleichzeitige Nutzung der Flächen durch mehrere AN wird ausdrücklich verwiesen. Der Platzbedarf st bei der OÜ anzumelden. Eine Belegung der Flächen darf erst nach der Freigabe durch die OÜ erfolgen. Die Baustelleneinrichtungsflächen und das Baufeld werden vollständig durch einen Bauzaun abgetrennt. Dieser ist vom AN ständig geschlossen zu halten. Die Baustellenzufahrten sind täglich nach Arbeitsende zu verschließen, sofern sie durch den AN geöffnet wurden. Alle für die Bauausführung notwendigen Gerätschaften, Fahrzeuge und Materialien dürfen ausschließlich innerhalb des Baufeldes gelagert und aufgestellt werden. Dies betrifft ebenso die notwendigen Container- anlagen. Außerhalb der ausgewiesenen BE-Fläche / Baufeld können keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Lieferungen und Lagerungen sind auf diese Verhältnisse auszurichten. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit gem. als Anlage beigefügtem Bodengutachten 0.1.10  Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern Max. Grundwasserstand -1,40 m = 62,20 üNN 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften gem. als Anlage beigefügtem Bodengutachten 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Der Auftraggeber richtet nach Fertigstellen der Rohbauarbeiten ab dem Quartal IV/2026 auf dem Bau- gelände eine Abfallsammelstelle/einen Wertstoffhof für die Entsorgung der Rest- und Wertstoffe der Baustelle ein. Die Nutzung des Wertstoffhofs und die Entsorgung der Rest- und Wertstoffe sind unter Beachtung der u.a. Regelungen für die AN kostenfrei. Die Nutzung des Wertstoffhofs ist für den AN verpflichtend. Die Stellung von eigenen Abfall- und Wertstoff- Containern durch den AN zur Abfall- oder Schuttbeseitigung ist auf Grund der Platzverhältnisse nicht möglich. Das Einsammeln und der Transport der Müll- und Reststoffe von der Baustelle zur Abfallsammelstelle erfolgt durch den AN. Abfälle sind zu trennen und, soweit möglich, täglich, mindestens jedoch 2 x wöchentlich ordnungsgemäß zu entsorgen. Jegliche Ansammlungen von Abfall und Restmaterialien im Gebäude, den Zufahrten oder dem Baufeld sind unzulässig. Die Abfallsammelstelle wird bis zum Ende der Bauzeit vorgehalten und dann abgebaut. Er wird durch eine vom Auftraggeber beauftragte Fachentsorgungsfirma betrieben. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Es ist untersagt Abfälle anderer Baustellen mitzubringen und über den Wertstoffhof kostenlos zu entsorgen. Am Wertstoffhof nicht angenommen werden: - asbesthaltige Baustoffe - Sondermüll - Schadstoffhaltige Abfälle Die Materialien sind entsprechend der Entsorgungsvorschriften vorbereitet und sortiert auf dem Wertstoffhof in die entsprechenden Behältnisse zu verfüllen. Nicht den Vorschriften entsprechend getrenntes Material wird auf Kosten des anliefernden AN entsorgt. Vom Auftragnehmer ist die durch den Betrieb des Wertstoffhofes entstehende Kostenersparnis in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Der AG stellt für Brotzeitabfall und Getränkeleergut, insbesondere für Glas- und Plastikflaschen, Dosen usw. Abfallbehälter im Bereich des Wertstoffhofes zur Verfügung. Auftragnehmern, die trotzdem die Baustelle mit Abfall verunreinigen, werden die Kosten für die Reinigung in Rechnung gestellt. Widerrechtliche Schutt- und Abfallansammlungen und Verunreinigungen im Bauwerk oder auf dem Baufeld werden dokumentiert und nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von einem Werktag ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Verursachers beseitigt. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz Keine vorhanden 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Außenanlagen, Bauteilen Die auf dem gesamten Gelände vorhandenen Bäume und Bepflanzungen sowie bereits vorhandene Baumschutzzäune dürfen nicht beschädigt werden. Der Baumschutz darf nicht geöffnet, versetzt oder entfernt werden. 0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen Keine vorhanden 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, Abwasser- und Versorgungsleitungen gem. Baustelleneinrichtungsplan 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle Keine vorhanden 0.1.18 Angaben zu Kampfmitteln Die bauseits erfolgte Abbruchmaßnahme der Bestandsgebäude wurde baubegleitend mit einer Kampfmittelüberprüfung begleitet. Der AG beabsichtigt für den Ausführungszeitraum der Erdarbeiten (Baugrube) eine baubegleitende Kampfmittelüberprüfung zu beauftragen 0.1.19 Gemäß Baustellenverordnung getroffene MaßnahmenDer AG beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer Keine vorhanden 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen Durch den AG wurden vor der Baumaßnahme auf dem Baugelände vorhandene Schadstoffe beseitigt. 0.1.22 Art und Zeit der veranlassten Vorarbeiten Keine Vorhanden 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Nicht zutreffend
0.1.1 Lage der Baustelle
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit von Leistungen anderer Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Vorhangfassade für den Neubau des Schulgebäudes. Die u.a. Leistungen sind wie im Leistungsverzeichnis beschrieben zu erbringen. Alle Positionen inkl. Lieferung und Montage. - Übernahme des vorhandenen Rohbaues - Einmessen des Grundkörpers - statische Berechnungen - bauphysikalische Nachweise - Musterfassade - Betonfertigteile BFT als Dachüberstand - BFT als Wandelemente, inkl. Dämmung - Gitterroste als Laubschutz über BFT-Vordächern als Wanne - Alu-Abdeckbleche - Keramik-Module als Wand- u. Eckelemente, inkl. Dämmung, in 2 verschiedenen Oberflächen-Strukturen und inkl. Edelstahl-Unterkonstruktion - Alu-Horizontal-Lisenen Es ist mit geschoss- und abschnittsweise unterteilter Leistungserbringung zu rechnen. Zudem sind technologische Abhängigkeiten zu anderen Gewerken und Festlegungen der Objektüberwachung des AG zu beachten. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Beengte Baustellenverhältnisse, Lärmminimierung, Staubreduzierung 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan ergeben Gem. SiGeKo-Plan und anweisungen des SiGeKo, der AN hat vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz von Mitarbeitern anderer Unternehmen Gem. VOB/B §4 Abs. 2 und Anweisungen des SiGeKo sind Folge zu leisten. 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen Keine vorhanden 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen Bereitstellung, Vorhaltung und Abbau einer Abfallsammelstelle einschließlich Entsorgung der bauseits anfallenden Abfälle wird vom AG gestellt. Materialien können in der Regel nur in dem Umfang auf die Baustelle geliefert werden, wie sie innerhalb von 5-8 Arbeitstagen eingebaut werden können. Umfangreiche Anlieferungen und Großtransporte des AN sind bei der Objektüberwachung des AG in der Baubesprechung der vorhergehenden Woche anzumelden, mindestens jedoch mit 7 Tagen Vorlauf. 0.2.7 Besondere Anforderungen an Auf- und Abbau von Gerüsten Keine vorhanden 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge etc. durch den AN Nach Ausführungsende der Rohbauarbeiten wird ein Fassadengerüst und ein Lastenaufzug vom AG gestellt. 0.2.9 Vorhaltezeit Schutzmaßnahmen, Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Einrichtungen für andere Unternehmer Keine vorhanden 0.2.10 Verwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen Keine 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereiteten u. nicht genormten Stoffen Keine 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Baustoffe und -teile Der Nachweis darüber, dass sämtliche angebotenen Konstruktionen den, in der Leistungsbeschreibung definierten, notwendigen Leistungsmerkmalen entsprechen, ist über Vorlage bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweise entsprechend der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung zu führen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Übergangsregelungen zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) zu berücksichtigen. Spätestens 14 Tage nach Beauftragung sind für alle zur Ausführung kommenden Stoffe und Bauteile die Werksgarantien, die technischen Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sowie die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfbescheide, Nachweise zum Brandverhalten und sonstige erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen. Die tatsächliche Ausführung der Konstruktion muss den Zulassungsbescheiden bzw. Prüfzeugnissen und den entsprechenden Vorschriften der Herstellerwerke entsprechen; der AN haftet uneingeschränkt für die Einhaltung der geforderten Eigenschaften. Alle Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen, usw. sind vor der Ausführung vom AN, entsprechend der AG-Strukturvorgabe, auf den Projektserver des AG zu laden. 0.2.13 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-und Gütenachweise Nachweise sind gem. Leistungsverzeichnis und Dokumentation durch den AN unaufgefordert vorzulegen. 0.2.14 Verwendung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffe Keine vorhanden 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der zu entsorgenden Stoffe u. Bauteile Die Nachweise über Transport und Entsorgung sind beizubringen 0.2.16 Art, Zusammensetzung, Menge der Stoffe, die vom AG bereitgestellt werden Vom Auftraggeber werden keine Stoffe bereitgestellt. 0.2.17 Geräte und Personal zum Abladen, Lagern und Transport von Stoffen            und Bauteilen Vom Auftraggeber werden keine Geräte oder Arbeitskräfte für das Abladen, Lagern oder den Transport von Stoffen oder Bauteilen zur Verfügung gestellt. 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer gem. Leistungsverzeichnis 0.2.19 Mitwirken bei der Inbetriebnahme Keine 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Keine vorhanden 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist Keine 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Abrechnung erfolgt gem. den Rechnungen als Anlage beizufügenden Aufmaßplänen
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit
0.3.1 Abweichungen von der ATV Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehene Regelungen getroffen werden, sind diese in der Leistungs- beschreibung eindeutig und im Einzelnen angegeben. 0.3.2 Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18299 Wenn vorhanden sind die Leistungsbeschreibung und Positionstexte ausschlaggebend.
0.3.1 Abweichungen von der ATV
0.4.1 Nebenleistungen In Ausnahmefällen sind Nebenleistungen im Leistungsverzeichnis erwähnt, wenn sie ausnahmsweise selbständig vergütet werden sollen 0.4.2 Besondere Leistungen Werden besondere Leistungen verlangt, sind diese im Leistungsverzeichnis aufgeführt
0.4.1 Nebenleistungen
Ausführungszeiten Der Bauablauf sowie die Bauverfahren sind unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Zwischen- und Endtermine, der bestehenden Randbedingungen und Abhängigkeiten Sache des Auftragnehmers. Die Durchführung der Arbeiten ist innerhalb der vertraglich vorgesehenen Bauzeit sicherzustellen. Alle durch die Eigenart der Baustelle zu erwartenden Schwierigkeiten müssen im Angebot berücksichtigt werden. Soweit Überschreitungen der Ausführungstermine und -fristen vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gehen - unbeschadet zusätzlicher Ansprüche des Auftraggebers und Dritter - die Kosten, die sich für ihn aus der verlängerten Bauzeit ergeben, zu seinen Lasten. Es ist damit zu kalkulieren, dass die Leistungen in Abschnitte unterteilt erbracht werden müssen. Dabei sind Abhängigkeiten zu berücksichtigen, die sich aus der Koordination des Bauablaufs mit Leistungen anderer Unternehmer ergeben. Auch innerhalb dieser Bereiche ist mit geschoss- und abschnittsweise unterteilter Leistungserbringung zu rechnen. Zudem sind Festlegungen der Objektüberwachung des AG zu beachten. Auf die gleichzeitig zu den Arbeiten des AN stattfindende Arbeitsausführung anderer Unternehmer wird ausdrücklich hingewiesen. Alle gewerkespezifischen Leistungen des AN sind nach Beauftragung durch den AG, bezogen auf den Bauablaufplan terminlich darzustellen und der Objektüberwachung zur Prüfung vorzulegen. Ausführungszeitraum Ausführungszeitraum der geplanten Baumaßnahme Einzelfristen und Meilensteine zu Ausführungszeiten sind im FB214 aufgeführt. Geräte Bei Betrieb von Verbrennungsmotoren und Maschinenbetrieb sind Maßnahmen zu treffen, die das Versickern von Öl und Treibstoffen in den Untergrund zuverlässig verhindern. Der Aufwand hierzu ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Die vom AN bereitgestellten Geräte müssen in ihren Abmessungen und der Leistungsfähigkeit den örtlichen Gegebenheiten und der Geologie Rechnung tragen. Entsprechen die Geräte nicht den Anforderungen oder fallen sie aus, so sind sie durch den AN kostenfrei auszutauschen. Die Geräte müssen den einschlägigen Sicherheits- und Lärmschutzbestimmungen entsprechen und vom TÜV geprüft sein. Nachweise hierüber sind auf Verlangen vorzulegen. Die zur Maschinenbedienung eingesetzten Fachkräfte müssen die jeweils erforderlichen Berechtigungsscheine vorweisen können. Vorhandene Leitungsanlagen Das Auffinden oder die Beschädigung von Leitungen, bei denen Zweifel an deren Stilllegung besteht, sind umgehend zu melden. Angaben zum Baustellenbetrieb Arbeitszeiten Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr Samstags von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Baugenehmigung kann auf Nachfrage eingesehen werden. Baustellenlärm Anforderungen an Geräte und Maschinen: Es sind möglichst emissionsarme und gering staubfreisetzende Arbeitsgeräte zu verwenden. Dies sind z.B. Geräte mit -  Emissionsraten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik -  Absaugung an Arbeitsöffnungen, Entstehungs- und Austrittsstellen -  gekapselten Staubquellen -  Verkleidungen -  Staubbindung durch Benetzung oder Wasserführung Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren am Einsatzort sind im Plangebiet, sofern möglich, mit Partikelfilter-Systemen auszustatten. Bei staubintensiven Arbeiten mit Maschinen und Geräten zur mechanischen Bearbeitung von Baustoffen (wie z.B. Trennscheiben, Schleifmaschinen), sind staubmindernde Maßnahmen (wie z.B. Benetzen; Erfassen, Absaugen, Staubabscheiden) zu treffen. Offene Materialübergaben sind zu vermeiden. Die Laufzeiten der Maschinen sind zu optimieren, Leerlauf ist zuvermeiden. Abschalten der Motoren der zum Be- und Entladen wartenden Fahrzeuge, soweit dies betriebsbedingt möglich ist. Prüfen, ob Maschinen und Geräte unter Unterdruck betrieben werden können. Es wird auf die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezugnahme auf die TA-Lärm und des Bundesimmissionsschutzgesetz verwiesen. Bautagesberichte / Arbeitsplan Der AN hat ein Bautagebuch zu führen folgende Grundsätze sind zu beachten: Das Bautagebuch soll Stand und Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festhalten. Das Bautagebuch ist zeitnah zu führen und täglich vom Verfasser mit Datum und Unterschrift zu versehen. Das Bautagebuch muss die nachfolgenden Angaben enthalten: Regelmäßige Angaben: Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher immer zu erfassen sind: Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der Bauunterhaltungsarbeite Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen (genaue Bezeichnung der Unterlagen) sowie ggf. von Änderungen- und Berichtigungen an den Auftragnehmer Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten Das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur Erbrachte Leistungen der namentlich aufzuführenden Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen beschäftigten Mitarbeiter getrennt nach deren Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter) Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, sowie Dauer und Ursache bei etwaigem Ausfall Eingang der vom Auftragnehmer gelieferten bzw. vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile Vorlage der Prüfungsergebnisse vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen Dokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden Besondere Angaben: Besondere Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die insbesondere hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher zu erfassen sind: Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten mit den Ursachen (Unfälle, Rutschungen, Streik), bei Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern: detaillierte Erfassung aller Sachverhalte, die für die Beurteilung der Gründe und des Umfanges der Behinderung von Bedeutung sein können und später zweifelsfreie Feststellungen ermöglichen. Alle Umstände, aus denen Schadensersatzansprüche oder das Recht zur Kündigung des Vertrages hergeleitet werden können Mündliche Weisungen an Vertreter des Auftragnehmers (Name und Inhalt der Weisung), Personalwechsel Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger Abweichungen von den ausgehändigten Bauzeichnungen Abweichungen der Beschaffenheit des Baugrundes von den Angaben in der Leistungsbeschreibung Bei Bauarbeiten, die durch den Wasserstand offener Gewässer beeinflusst werden, die Wasserstände Das Bautagebuch ist wöchentlich der Objektüberwachumg vorzulegen. Bautoiletten Der AN hat seine Mitarbeiter zur Nutzung der Bautoiletten aufzufordern. Alkohol und Drogenverbot Für alle am Bau tätigen Mitarbeiter des AN gilt das Alkoholverbot und Drogenverbot. Bei Zuwiderhandlung wird von der Objektüberwachung ein Baustellenverbot ausgesprochen. Schlafunterkünfte Schlafunterkünfte dürfen auf dem Baustellengelände nicht unterhalten werden. Personal Die Arbeitnehmer des AN müssen für die beauftragte Leistung persönlich geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen der Bauüberwachung oder des SIGEKO nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Arbeitsmedizinische Vorsorge Der AN hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in denen Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der Nachweis hierfür muss im Unternehmen des Auftragnehmers vorliegen. Nutzung von Sicherungsmaßnahmen Werden Einrichtungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, aus arbeitstechnischen Gründen entfernt, so sind vom Unternehmen, das die Einrichtungen entfernt, entsprechend wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Es ist strikt verboten, Maßnahmen oder Einrichtungen, die zum Fernhalten von Unbefugten dienen, zu entfernen. Ergeben sich im Zuge des Bauablaufes Gefahren für Dritte, mit denen nicht gerechnet wurde, so sind entsprechende Maßnahmen im Einvernehmen mit dem SIGEKO festzulegen. Werden Einrichtungen, z.B. Gerüste und Umwehrungen mitbenutzt, so sind diese auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Vorhandene Mängel sind dem SIGEKO oder der Objektüberwachung umgehend mitzuteilen. Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Der AN hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege mit Absturzgefahr erst benutzt werden, wenn die Sicherheitseinrichtungen bzw. Maßnahmen gegen Abstürzen vom Aufsichtführenden bzw. der Sicherheitsfachkraft des AN überprüft worden sind. Gefahrenbereiche unterhalb hochgelegener Arbeits- plätze sind durch geeignete Maßnahmen abzusperren. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Der AN darf eigene elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Speisepunkten versorgen, die mit einer FI-Schutzschaltung ausgerüstet sind (Baustromver- teiler). Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen den einschlägigen VDE Richtlinien und UVV entsprechen und nachweislich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft sein. Persönliche Schutzausrüstungen Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keinen Zutritt zum Arbeitsbereich. Das Tragen von Bausicherheitsschuhen nach DIN EN 345 und Schutzhelmen nach prEN 397 ist auf der gesamten Baustelle Pflicht! Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich, wie z.B. Augen- / Gesichtsschutz oder Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung, hat der AN entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften" VBG 1 §4 für sein Personal kostenlos zur Verfügung zu stellen. Personen ohne die erforderlichen Schutzausrüstungen oder erkennbare Firmenlogos werden von der Objektüberwachung oder dem SIGEKO als persönlich ungeeignet von der Baustelle verwiesen. Feuergefährliche Arbeiten Schweiß-, Trenn-, Schneid- und sonstige feuergefährliche Arbeiten bedürfen der arbeitstäglichen, schriftlichen Zustimmung der örtlichen Bauleitung. Sie unterliegen der Melde- und Dokumentationspflicht des AN. Hierbei ist die Firma, der Name des ausführenden und verantwortlichen Monteurs, die genaue Lage der Arbeiten sowie die vorgesehene Arbeitsdauer anzugeben. Die Überwachung der Ausführung, das Einhalten aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie eine ausreichende Nachkontrolle (Brandwache) nach Beendigung der Arbeiten obliegt der Verantwortung des AN. An diesen Arbeitsstellen hat der AN geeignete Löscheinrichtungen bereitzustellen (Feuerlöscher o.ä.). Des Weiteren muss die Möglichkeit zur schnellen Alarmierung von Löschkräften gegeben sein. Vor Ausführung von Schweißarbeiten ist ein Schweißerlaubnisschein bei der nächsten Leitwarte des AG einzuholen. Bei Versäumnis und Fehlalarm mit Feuerwehreinsatz gehen die Kosten zu Lasten des AN. Gefährliche Arbeitsstoffe Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher Arbeitsstoff eingesetzt, so ist dies rechtzeitig vor dem Einsatz des Arbeitsstoffes dem SIGEKO mitzuteilen, wenn daraus eine Gefahr z.B. durch Explosion, Brand, gesundheitsschädliche Atmosphäre usw. für Arbeitnehmer anderer Unternehmen im Sinne der Baustellenverordnung entsteht. Baubesprechung / Baubegehung / Koordinationsbesprechungen Die regelmäßige Teilnahme des AN an den wöchentlichen Baubesprechungen, Baubegehungen und SIGE-Koordinationsbesprechungen ist Pflicht. Die Besprechung findet in deutscher Sprache statt. Die Termine werden durch die örtliche Bauüberwachung rechtzeitig bekanntgegeben. Die Besprechungsergebnisse werden protokolliert und an alle Beteiligten verteilt. Sofern nicht innerhalb von 5 Kalendertagen nach Eingang des Protokolls Einspruch zu Protokollpunkten eingelegt wird, gilt das Protokoll als bestätigt. Not- / und Havariefälle Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung der Bauüberwachung, für Not- und Havariefälle einen zuständigen Ansprechpartner zu benennen. Die Erreichbarkeit dieses Ansprechpartners muss ständig, auch nach Arbeitsschluss, am Wochenende und an Feiertagen, gewährleistet sein. Projektbeteiligte Eine Liste der am Projekt beteiligten Firmen wird von der örtlichen Bauüberwachung geführt. Planungsunterlagen / Ausführungsplanung / Werkplanung Dem AN werden die Planungsunterlagen digital als PDF-Datei über ein Downloadportal vor Beginn der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. Eine Übergabe der Ausführungsplanung in Papierform erhalten Sie vor Ausführungsbeginn vom Architekten. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den Architektenzeichnungen. Sämtliche vorgenannte Planungsunterlagen sind der Ausführung zugrunde zu legen und zeitgleich auf der Baustelle vorzuhalten und gegeneinander abzugleichen bzw. zu prüfen. Abweichungen sind innerhalb von 5 AT nach Planerhalt anzuzeigen. 5.8 Parallelleistung anderer Gewerke Ein Anspruch des AN auf exklusive Baufreiheit besteht nicht. 5.9 Abrechnung Abrechnungen haben analog zum vorliegenden Leistungsverzeichnis, in getrennten Titeln zu erfolgen. Dies gilt sowohl für Abschlag- als auch Schlussrechnung. Abschlags- und Schlussrechnungen sind einschließlich Aufmasse und ggfls. Nachträgen digital (GAEB-konform) einzureichen. Die Aufmaße sind grafisch nachvollziehbar auszugeben. Es ist zwingend erforderlich, dass die Rechnung inkl. Anlagen parallel an den Auftraggeber und an die Objektüberwachung gesandt wird. Rechnungen, die auf anderem Weg eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und gelten als nicht eingereicht.
Ausführungszeiten
Zur Übersicht ist eine Aufstellung der dem Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügten Planunterlagen, Gutachten, Berechnungen o.ä. beigefügt
Zur Übersicht ist eine Aufstellung der dem
Anlieferungen sind im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr und im Zeitraum von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr mit Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb einer am Baufeld angrenzenden Schule nicht zulässig. Im Bereich der Zufahrtsstraße zum Baufeld ist auf die Fahrradfahrer und Fußgänger im Zeitraum der gesamten Baumaßnahme besondere Rücksicht zu nehmen. Alle Fahrzeuge sind ganztägig einzuweisen.
Anlieferungen sind im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 8.00
Der GEG-Nachweis vom 08.10.2024, ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses Vorhangfassade. Berechnungsgrundlage sind das GEG2023 / KFNWG EH 40, Nichtwohngebäude als Effizienzhaus 40. und PHPP, Version 9.7. Die Anforderungen des Passivhaus-Standard sind einzuhalten. Die Gebäude A+B+C werden mit erhöhten Anforderungen im Passivhaus-Standard ausgeführt. Folgende erhöhte Anforderungen sind zu beachten: - U-Werte ca. 0,15 W/m²K - 3-fach Verglasung - erhöhte Luftdichtigkeit - Minimierung der Wärmebrücken Die PHPP-Zertifizierung ist nicht geplant. Die Anforderungen der DIN 4108-2 zum Mindestwärmeschutz und Vermeidung von Tauwassereinfall, an den Feuchteschutz DIN 4108-3 und an die Luftdichtheit nach DIN 4108-7 sind einzuhalten. Das Bauteil Aussenwand mit hinterlüfteter Vorhangfassade ist mit Dämmung, D mind. 24 cm auszuführen, 1-lagig, zwischen punktueller Metall-Unterkonstruktion Gebäude A+B+C MW-Dämmung, D 24 cm, WLG 035 (Betonfertigteile+Keramikplatten mit Hinterlüftung) U-Wert =0,16 W/M²K, inkl. U-Wert-Zuschlag für die UK der hinterlüfteten Fassade berücksichtigter Wärmebrückenzuschlag die gesamte Befestigung BFT: ??Ui = 0,02 W/m berücksichtigter Wärembrückenzuschlag Befestigung UK Keramik: ??Ui = 0,03 W/m Die U-Werte sind unter Berücksichtigung der entsprechenden Unterkonstruktion rechnerisch nachzuweisen. Der Nachweis des U-Wert-Zuschlags der Konsolen für Betonfertigteile und Keramikplatten ist vom AN ebenfalls zu erbringen und beim Gesamt-Fassaden-U-Wert mit zu berücksichtigen. In der GEG-Berechnung wurde der Wärmebrückenkorrekturwert Delta U WB=0,015 W/m2K berücksichtigt, Anschlüsse an angrenzende, zu dämmende Bauteile sind nach DIN 4108, Beiblatt 2 nach einer detaillierten Wärmebrückenberechnung auszubilden. Die detaillierte Wärmebrückenberechnung wurde in den Ausführungszeichnungen des Architekten berücksichtigt. Abweichungen der Dämmung zur AFZ sind nur durch einen bauphysikalischen Nachweis der Wärmebrücke zulässig, Änderungen sind durch den Architekten freizugeben. Der Mindestwärmeschutz ist auch an allen Bauteilen mit örtlich reduzierter Wärmedämmung einzuhalten, zur Minimierung von Wärmebrücken. Die U-Werte der GEG-Berechnung sind einzuhalten, die Kosten für zu erbringende Nachweise sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Aus der Werk-und Montageplanung resultierende Änderungen zur Einhaltung der geforderten U-Werte sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Der GEG-Nachweis vom 08.10.2024,
Edelstahl-UK Unterkonstruktion für vorgehängte, hinterlüftete Keramikplatten Für gedämmte Wandbereiche als systemgeeignete, verstellbare, tragfähige Unterkonstruktion sowie entsprechenden Wandhalter nach Bemessung des AN in Abstimmung zur Bekleidung . Diese Unterkontruktion muss geeignet sein, zur Aufnahme der für die Plattenaufhängung erforderlichen System-Tragprofile und -Plattenhalter. Zusammen sind sie in nachfolgend aufgeführten Positionen einzukalkulieren. Die Befestigung auf dem Rohbau muss in wärmebrückenreduzierter Ausführung erfolgen. Dies erfolgt über den fachgerechten Einbau von thermischen Trennelementen aus Kunststoff, passend zwischen dem Wandgrund und den Wandhaltern der Unterkonstruktion. Die Verankerung der Wandwinkel erfolgt nach statischen Erfordernissen mit bauaufsichtlich zugelassenen Schraube-Dübel-Kombinationen oder Ankern. Zuschnitt nach örtlichem Aufmaß und gemäß den Fassadenverlegeplänen. Befestigen der Tafeln unter Spannung ist unzulässig. Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen dauerhaft korrosionsbeständig sein. Verankerungen und Befestigungsmittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre ausgesetzt sind, sind aus nichtrostendem Stahl mindestens der Qualität der Werkstoff- N r. 1.4301 zu fertigen. Brandschutzanforderung an Fassadenbauteile: mind. Brandklasse B1 (schwer entflammbar) gem. DIN 4102-1; d0 gemäß DIN EN 13501-1 (nicht brennend abtropfend/abfallend) Die Edelstahl-Unterkonstruktion, EN AW 6063T66, besteht im Einzelnen aus - winkelförmigenWandkonsolen, Ausladung 240mm, Höhe 160 mm, Wandrücken 43 mm, Materialdicke 3mm (langer Schenkel), 4mm (kurzer Schenkel) auf thermischem Trennelement, Dicke 5 mm, an Stahlbetonwand befestigt, - vertikal angeordnetenL-Profilen, 45x45mm, Länge 200 mm, an vorstehenden Wandhaltern befestigt, - speziellen, horizontal angeordnetenHutprofilen, H x B = 150 x 30 mm, auf vorstehenden L-Profilen befestigt, Hutprofile hinter der gesamten Fassadenlänge durchlaufend, zur Aufnahme von Systemhaltern der Fassadenplatten zur verdeckten Befestigung Verankern und ausrichten der Unterkonstruktion auf der Wandoberfläche entsprechend Genauigkeitsanforderung an die Ebenheit der Bekleidungsfläche, mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen mit erhöhten Anforderungen DIN 18202 Ausgabe 2019-07 Tabelle 3 Zeile 7. Beim Ausrichten der Unterkonstruktion auf der vorhandenen Außenwand müssen Rohbautoleranzen bis zu 20 mm ohne Mehrpreis ausgeglichen werden. Statische Anforderungen Die vom Bieter vorgesehene Verankerungskonstruktion muss eine geräuschfreie Bewegung (Dilatation) der Elemente erlauben und standsicher ausgebildet sein. Die auszuführenden Metallbau-Konstruktionen müssen alle auf sie planmäßig einwirkenden Kräfte aufnehmen und an das Tragwerk des Baukörpers abgeben können. Durchbiegungen zwischen zwei Auflagerpunkten von Unterkonstruktionen dürfen die zulässigen Werte nicht überschreiten. Erhöhte Windsoglasten im Randbereich erfordern zusätzliche Befestigungs- bzw. Verankerungsmittel sowie geringere Abstände der Unterkonstruktion. Fassadenbekleidungen sind maßgenau und auf Dauer formstabil herzustellen. Hinterlüftete Bekleidungen sind gem. DIN 4108 und DIN 48516 ausreichend zu be- und entlüften. Die hierfür notwendigen Öffnungen sind gegen das Eindringen von Insekten und Kleintieren zu schützen. Die grundsätzlich verdeckt befestigten und montierten Elemente müssen Formänderungen infolge Temperatureinwirkung geräuschfrei an die Unterkonstruktion abgeben. Einhängekonstruktionen sind mechanisch so zu sichern, dass ein ungewolltes Aushängen oder seitliches Verschieben ausgeschlossen ist. Die Bekleidung durchdringende oder tangierender Bauteile, Installationen u. dgl. sind elastisch abzudichten bzw. mit gleichmäßig breiter offener Fuge, b = ca. 5 - 10 mm herzustellen. Kontaktkorrosion ist beim Zusammenbau verschiedener Bauteile und -stoffe durch geeignete Zwischenlagen auszuschalten. Der Einbau von verdeckten Windschotts erfolgt nach statischen Erfordernissen bzw. zur Reduzierung der Lasten Oberflächenfertige Bekleidungselemente sind beschädigungs- und verschmutzungsfrei zu montieren. Befestigungen, die die Dämmebene durchdringen, sind thermisch zu entkoppeln. Ausführung der Außen- und Innenecke der UK mit Windsperre
Edelstahl-UK
VHF aus Keramikplatten - Hochformat Großformatige, dekorative Fassadenverkleidung aus Keramikelementen in vertikaler Verlegung / Hochformat. Geeignet für nicht sichtbare Befestigung mit Systemhaltern an Metall-Unterkonstruktion. Die Unterkonstruktion besteht aus Aluminium und muss den statischen und bauphysikalischen Erfordernissen Rechnung tragen. Jedes Element ist mit einzelnen Systemhaltern an der Unterkonstruktion zu befestigen, Nach Planungskonzept ist der Einsatz von zwei unterschiedlichen Querschnitten (Regel- und Brüstungsmodule) vorgesehen. Die Profilierung der 2 Typen mit Hohlkammern folgt den Planvorgaben. Es dürfen nur Plattenmaterialien angeboten werden, die die geforderten Querschnitte in der geforderten Plattenhöhe gewährleisten. Im Querschnitt sind die Fassadenplatten an den seitlichen Rändern einem 11 mm starkem Falz versehen. Im montierten Zustand übergreifen sich die Platten, so dass die seitlich eingreifenden Halterungen in der vertikalen Plattenfuge überdeckt werden. Die Vorderseiten aller Fassadenplatten liegen in der gleichen Ebene (Toleranzen im Hochbau, DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 "erhöhte Anforderungen") und ergeben ein einheitliches Erscheinungsbild. An der Ober- und Unterseite sind die Platten ohne Falz ausgeführt. Die Lagesicherung erfolgt durch Auflagerung auf der Unterkonstruktion. Dazu werden die Platten unten von L-förmigen Aluminium-Systemhaltern gehalten. Fugenregelmaß: Horizontalfuge 10 mm, bzw. zum Ausgleich ca. 8 bis 12 mm. Die vertikalen Fugen werden durch die Überlappung der Elemente verdeckt. Die Keramikplatten sind in den Farben, Oberflächenbehandlungen, Strukturen, Größen zu liefern, wie in Zeichnungen und Beschreibungen festgelegt und dargestellt. Die vorgegebenen Formen, Geometrien und Formate sind bindend. Andersartige und nicht gleichwertige Produkte und Ausführungen können nicht gewertet werden. Regelmodul Fassadenplatten, bestehend aus Keramik-Modulen mit vertikal gerippter Oberfläche, Platten-Standardabmessungen: Breite-gesamt            B                 400 mm Ansichtsbreite             B                390 mm Höhen an Gebäude A+B Regelmodule               H                1.620 mm-oberste Ebene-1 Reihe                 H              1.270 mm-mittlere Ebenen-8 Reihen                 H                 1.290 mm-unterste Ebene-1 Reihe BrüstungsmoduleH      535 mm Höhen an Gebäude C/SPH Regelmodule               H               490 mm-oberste Ebene-1 Reihe                 H              1.270 mm-mittlere Ebenen-3 Reihen                 H                 1.290 mm-unterste Ebene-1 Reihe BrüstungsmoduleH     535 mm Die Platten in Standardabmessungen werden ergänzt durch Passplatten, Wechselmodule und Innen- und Außeneckmodule. Beschreibung in gesonderten Positionen. Plattendicke:D 30 mm an der dünnsten Stelle                                                     D 65 mm an der dicksten Stelle Querschnittsform: Fassadenplatten mit rechteckiger Grundform bestehend aus zweischaliger Grobkeramik (Ziegel). Die vordere und hintere Platte ist mit Stegen in den Langlöchgern verbunden, Sichtseite mit vertikal geriffelter Struktur durch ausgeschnittene Kreissegmente, mit Radius                                         r = 51 mm, Segmenthöheh = 35 mm, Kreissehnes = 100 mm. Die Breite der Hochsicken zwischen den Kreissegmenten beträgt 30 mm. Oberflächen Klinkerplatten: übergreifend für alle Keramikplatten heller Grundscherben in Sandton, strukturiert Oberflächenfinish: glänzende Glasur in hellem, gedeckten Altrosa Farbton: NCS-Farbton Rosa in Anlehnung zu NCS-Farbe: S2010-Y80R Oberfläche: glänzend, teiltransparent Scherbenrohdichte (Trockenrohdichte) Mittelwert = 1,80 g/cm³; Kleinstwert = 1,75 g/cm³ In der Farbgebung handelt es sich um einen Richtfarbton. Zur Bemusterung sind dem Architekten verschiedene Farbmuster zur Freigabe vorzulegen. Die Produktion ist erst nach Freigabe zu starten. Brüstungsmodul wie Regelmodul, jedoch mit folgenden Platten-Abmessungen: Breite-gesamt             b =              400 mm Ansichtsbreite             b =             390 mm Höhe              h =              535 mm Plattendicke:45 mm an der dünnsten Stelle                                                     65 mm an der dicksten Stelle Querschnittsform: Fassadenplatten mit rechteckiger Grundform bestehend aus zweischaliger Grobkeramik (Ziegel). Die vordere und hintere Platte ist mit Stegen in den Langlöchgern verbunden, Sichtseite mit vertikal geriffelter Struktur durch ausgeschnittene Kreissegmente, mit Radius                                         r = 26 mm, Segmenthöheh = 20 mm, Kreissehnes = 50 mm. Die Breite der Hochsicken zwischen den Kreissegmenten beträgt 15 mm. Brandschutzanforderung an Fassadenbauteile: mind. Brandklasse B1 (schwer entflammbar) gem. DIN 4102-1; d0 gemäß DIN EN 13501-1 (nicht brennend abtropfend/abfallend) Systemhalter Systemgebundene Halter in Form eines T-Profils/L-Profils zur seitlichen und unterseitigen Fixierung der Platten an der Unterkonstruktion. Jede Platte muss separat mit Haltern seitlich und an der Unterseite befestigt werden.
VHF aus Keramikplatten - Hochformat
TECHNISCHE DATEN AUSRICHTUNG          Hochformat BREITE                                         150 bis 1.500 mm-                                                     kal ibiertes Maß in Lochrichtung HÖHE                                           150 bis 400 mm-                                                     Ach smaß quer zur Lochrichtung SCHERBENROHDICHTEMittelwert= 1,8 g/cm³                                                     Kle instwert = 1,75 g/cm³                                                     (ge mäß DIN 105 Teil 4 Keramikklinker) FLÄCHENBIEGUNG IN LOCHRICHTUNG                                                     Tol eranz ±0,25% der Länge FLÄCHENBIEGUNG QUER ZUR LOCHRICHTUNG                                                     Tol eranz ±0,5% der Höhe FLÜGELIGKEIT (Spalthöhe bei Vierpunktemessung)                                                     Tol eranz ±0,25% von Länge+Breite ZIEGELPLATTEN        Frostbeständig gemäß DIN EN 539 Teil 2 AUSSEHEN UND STRUKTURDIN EN 1304                                                     Anh ang B wird erfüllt ALLG. BAUARTGENEHMIGUNGZ-10.3-732: vorgehängte hinterlüftete                                                     Auß enwandbekleidung ZERTIFIKATE UND GUTACHTENFrostbeständigkeit, Belüftung und Hinterlüftung der Konstruktion, Schallschutz, Wärmeschutz, Feuerwiderstandsdauer                   mit Löschwasserversuch, Radar-Re-                                                     fle xionsdämpfung und Witterungsbestän                  digkeit (SO2)
TECHNISCHE DATEN
die Toleranzen der Vorhangfassade VHFaus Produktions- und Montagetoleranzen werden nach DIN 18202:2019-07 definiert Anforderungen gelten für die Bauteile Betonfertigteile BFT und Keramikplatten, es sind nur rechtwinklige Grundformen auszubilden, alle Befestigungen sind unsichtbar auszuführen. - Maßtoleranzen gem. Tabelle 1 - Winkelabweichungen gem. Tabelle 2 - Ebenheitsabweichungen gem. Tabelle 3, Zeile 7 mit erhöhten Anforderungen - Fugenbreite und Fugenversatz gem. Tabelle 5 mit erhöhten Anforderungen Folgende Nennmaße/Sollmaße sind gem. Ausführungsplanung vorgegeben: Betonfertigteile BFT-Dachüberstand Stoßfugen                  B 15 mm Betonfertigteile BFT-Dachüberstand, Außen- und Innenecke Stoßfugen                  B 15 mm mit erhöhtem Planungs-, Herstellungs- und Montageaufwand Betonfertigteile BFT-Wandelemente Fugen, vertikalB 10 mm Fugen, horizontalB 10 mmuntereinander Fugen mit Versatz Betonfertigteile BFT-Wand-Eckelemente Fugen, vertikalB 10 mm Fugen, horizontalB 10 mm mit erhöhtem Planungs-, Herstellungs- und Montageaufwand Fugen mit Versatz Keramikplatten, Wandelemente Fugen untereinander als verdeckte Kreuzfugen Fuge, AußeneckeB 14 mm Fuge, InneneckeB 12 mm Fugen, horizontalB 10 mmunter Abdeckblechen Fugen, horizontalB 20 mmoberhalb Abdeckblechen Fugen, horizontalB 35 mmunterhalb BFT-Dachüberstand Fugen, horizontalB 25 mmoberh. Abdeckblechen über BFT im EG
die Toleranzen der Vorhangfassade VHFaus Produktions-
1 ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN - VORHANGFASSAD
1
ÜBERGEORDNETE LEISTUNGEN - VORHANGFASSAD
bauseits vorab: Aufmaß durch AN Vorhangfassade erforderlich - Attika-Entwässerung - Wasserspeier - Wandkonsolen für Fallrohrbefestigung - BFT-Vordach durch AN Rohbau - Wandkonsolen für Befestigung Pergola/Dachterrasse über SPH AN Vorhangfassade: - Unterkonstruktion Dachüberstand - Betonfertigteile Dachüberstand - Konsolen für BFT-Betonfertigteile und Keramikplatten - Mineralwolle-Dämmung - BFT-Fassade EG - Alu-Blech, H-Lisene, Übergang BFT zu Keramik D34.39 - Alu-Blech, Anschluss Vordach D34.38, inkl.Alu-Blechabdeckung über bauseitiges BFT-Vordach - Keramikplatten-Fassade - Alu-Blech, H-Lisene D34.73 in 1. Reihe - Keramikplatten - Alu-Blech, H-Lisene D34.73 in 2. Reihe - Keramikplatten - Alu-Blech, H-Lisene D34.73 in 3. Reihe - Keramikplatten - durch AN Fensterfassade -> Alu-Fensterbänke - Alu-Blechverkleidungen Pfeiler+Laibungen+Stürze Folgende Bauteile erfordern einen erhöhten Planungs-, Ausführungs- und Montageaufwand: - BFT-Dachüberstand / Eckelemente - BFT-Wandelemente unterhalb der auskragenden bauseitigen BFT-Vordächer - BFT-Wandelemente / Eckelemente Der erhöhte Planungs- und Montageaufwand ist in einer separaten Position erfasst.
bauseits vorab: Aufmaß durch AN Vorhangfassade
1.4 STUNDENLOHNARBEITEN VORHANGFASSADE- A+B+
1.4
STUNDENLOHNARBEITEN VORHANGFASSADE- A+B+
1.4. 1 Stundenlohn Betonkosmetiker Stundenlohn Betonkosmetiker Stundenlohn Betonkosmetiker Ausführung nur nach Absprache mit der Bauleitung
1.4. 1
Stundenlohn Betonkosmetiker
50,00
h
1.4. 2 Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohn Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, Vorarbeiter, Meister
1.4. 2
Stundenlohn Vorarbeiter
50,00
h
1.4. 3 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, Baufacharbeiter/-in
1.4. 3
Stundenlohn Facharbeiter
50,00
h
1.4. 4 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, Bauhelfer/-in
1.4. 4
Stundenlohn Helfer
50,00
h
2 BETONFERTIGTEIL-ELEMENTE
2
BETONFERTIGTEIL-ELEMENTE
2.1 BFT - FASSADEN-ELEMENTE - A+B+C
2.1
BFT - FASSADEN-ELEMENTE - A+B+C
2.1. 1 MW 0,035W/(mK)-WAB, 1-lagig, D 240mm, vlieskaschiert, mechanisch befestigt MW 0,035W/(mK)-WAB, 1-lagig, D 240mm, vlieskaschiert, mechanisch befestigt Einbauort:hinter BFT-Fassaden-Elementen                ohne Fenster/Türen                ohne bauseitige Vordächer -> reduzierte Dämmung                ohne Sockel Wärmedämmung für vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidung an Außenwand, mit außenseitiger Kaschierung mit schwarzem Glasvlies, aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,034 W/(mK), Schmelzpunkt größer 1000 Grad C, DIN 4102-17, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), 1-lagig, Gesamtdicke 240 mm, als Platten, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Befestigung mechanisch mit Dämmstoffhaltern, Untergrund Stb-Aussenwand Verlauf der Regenfallrohre nicht in der Dämmebene. U-Wert gem. GEG-Nachweis ist einzuhalten! Anschlüsse an Fenster und PR-Konstruktionen in separater Position mit außenseitiger Kaschierung mit schwarzem Glasvlies, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Befestigung mechanisch mit Dämmstoffhaltern, Verankerung der Unterkonstruktion in Normalbeton.
2.1. 1
MW 0,035W/(mK)-WAB, 1-lagig, D 240mm, vlieskaschiert, mechanisch befestigt
691,70
m2
2.1. 2 XPS 0,034W/mK)-WAS-wf-dm, 1-lagig, D 240 mm, H 50 cm, Sockeldämmung XPS 0,034W/mK)-WAS-wf-dm, 1-lagig, D 240 mm, H 50 cm, Sockeldämmung Einbauort:hinter BFT-Fassaden-Elementen                Sockelbereich, umlaufend Perimeterdämmung aus extrudiertem Polystyrol ohne klimaschädigende Treibgase, für vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidung XPS-Dämmung mit glatter Oberfläche und umlaufenden glatten Kanten entsprechend DIN EN 13164 und DIN 4108 Teil 10 normalentflammbar, Euroklasse E nach DIN EN 13501 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10:WAS-wf-dm Dicke:              D 240 mm Höhe:              H 50 cm Befestigung mit Kaltbitumenkleber gem. Herstellervorschrift auf Stb-Außenwänden mit dicht gestoßenen Fugen aufkleben.
2.1. 2
XPS 0,034W/mK)-WAS-wf-dm, 1-lagig, D 240 mm, H 50 cm, Sockeldämmung
178,70
m2
2.1. 3 Dämmung vor Witterungseinflüssen schützen Dämmung vor Witterungseinflüssen schützen Aussenwanddämmung hinter der Betonfertigteilen vor Witterungseinflüssen schützen, Schutz ist bis zum Einbau der BFT-Elemente vorzuhalten, umlaufend, Ausführung nach Einbau der Dämmung, vertikal, Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm, herstellen und beseitigen, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,50 m über OKRB Anschlüsse an Befestigungspunkte der VHF sind mit einzukalkulieren.
2.1. 3
Dämmung vor Witterungseinflüssen schützen
870,40
m2
2.1. 5 D34.35 - BFT T1, D 14 cm, BxH 3,90x2,40 m, SB3 D34.35 - BFT T1, D 14 cm, BxH 3,90x2,40 m, SB3 Planverweis:D34.35 Übersicht Betonfertigteilelemente                                  D34.36 Übersicht exemplarische Elemente Wandtafel als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF T1, inkl. Bewehrung und Schalung und aller erforderlichen Befestigungsmittel gem. stat. Erfordernis OK BFT im EG+3,30 m üOKFF EG Dicke Wand 140 mm, Breite 3,90 m, Höhe 2,40 m keine Laibung/Kantung als rechteckiges Fassaden-Element, mit Anschlussbewehrung in geschalter Betonfläche, seitlich, als Außenwand, ohne Scheibenwirkung, nicht geschalte Betonflächen geglättet, mit erhöhten Anforderungen an die geschalten Betonflächen, SB3, Betonfläche hydrophobieren, Graffitischutz wird gesondert vergütet, als Stahlbeton, Weißbeton mit 5-8% Pigmentierung nach Bemusterung, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC4 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, wechselnd nass und trocken), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), Eckausbildung scharfkantig, unterer Wandabschluss waagerecht, oberer Wandabschluss waagerecht, Bewehrung und Schalung ist einzurechnen, Einbauteile werden gesondert vergütet. herstellen, liefern und montieren
2.1. 5
D34.35 - BFT T1, D 14 cm, BxH 3,90x2,40 m, SB3
4,00
St
2.1. 6 D34.35 - BFT T2, D 14 cm, BxH 4,08x2,40 m, SB3 D34.35 - BFT T2, D 14 cm, BxH 4,08x2,40 m, SB3 Wandtafel als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF T2 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,08 m, Höhe 2,40 m keine Laibung/Kantung
2.1. 6
D34.35 - BFT T2, D 14 cm, BxH 4,08x2,40 m, SB3
19,00
St
2.1. 7 D34.35 - BFT T3, D 14 cm, BxH 0,80x2,40 m,SB3, Pfeiler D34.35 - BFT T3, D 14 cm, BxH 0,80x2,40 m,SB3, Pfeiler Wandtafel als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF T3 Dicke Wand 140 mm, Breite 0,80 m, Höhe 2,40 m Pfeiler, je 2xteilweise mit Fenster-Laibung Anschlüsse an Sturz / Fenster / Tür / PR-Konstruktion jeweils mit Kantung BxT 8x4 cm, sh. Positionsbeschreibung der einzelnen BFT-Elemente
2.1. 7
D34.35 - BFT T3, D 14 cm, BxH 0,80x2,40 m,SB3, Pfeiler
13,00
St
2.1. 8 D34.35 - BFT T4, D 14 cm, BxH 3,10x0,55 m, SB3, Brüstung D34.35 - BFT T4, D 14 cm, BxH 3,10x0,55 m, SB3, Brüstung Wandtafel als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF T4-Brüstung Dicke Wand 140 mm, Breite 3,10 m, Höhe 0,55 m Brüstung, keine Kantung
2.1. 8
D34.35 - BFT T4, D 14 cm, BxH 3,10x0,55 m, SB3, Brüstung
16,00
St
2.1. 9 D34.35 - BFT T5, D 14 cm, BxH 3,90x0,95 m, SB3, Sturz D34.35 - BFT T5, D 14 cm, BxH 3,90x0,95 m, SB3, Sturz Wandtafel als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF T5-Sturz Dicke Wand 140 mm, Breite 3,90 m, Höhe 0,95 m Sturz, teilweise Fenster-Anschluss
2.1. 9
D34.35 - BFT T5, D 14 cm, BxH 3,90x0,95 m, SB3, Sturz
15,00
St
2.1.10 D34.35 - BFT T6, D 14 cm, BxH 4,08x0,95 m, SB3, Sturz D34.35 - BFT T6, D 14 cm, BxH 4,08x0,95 m, SB3, Sturz Wandtafel als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF T6-Sturz Dicke Wand 140 mm, Breite 4,08 m, Höhe 0,95 m Sturz, kein Anschluss
2.1.10
D34.35 - BFT T6, D 14 cm, BxH 4,08x0,95 m, SB3, Sturz
21,00
St
2.1.11 D34.35 - BFT T7, D 14 cm, BxH 2,35x2,40 m, SB3 D34.35 - BFT T7, D 14 cm, BxH 2,35x2,40 m, SB3 Wandtafel als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF T7 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,35 m, Höhe 2,40 m Wandelement, je 1xteilweise Fenster-Laibung
2.1.11
D34.35 - BFT T7, D 14 cm, BxH 2,35x2,40 m, SB3
2,00
St
2.1.12 D34.35 - BFT T8, D 14 cm, BxH 3,90x0,95 m, SB3, Sturz D34.35 - BFT T8, D 14 cm, BxH 3,90x0,95 m, SB3, Sturz Wandtafel als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF T8-Sturz Dicke Wand 140 mm, Breite 3,90 m, Höhe 0,95 m Sturz, keine Kantung
2.1.12
D34.35 - BFT T8, D 14 cm, BxH 3,90x0,95 m, SB3, Sturz
5,00
St
2.1.13 D34.35 - BFT T9, D 14 cm, BxH 2,40x0,55 m, SB3, Brüstung D34.35 - BFT T9, D 14 cm, BxH 2,40x0,55 m, SB3, Brüstung Wandtafel als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF T9-Brüstung Dicke Wand 140 mm, Breite 2,40 m, Höhe 0,55 m Brüstung, keine Kantung
2.1.13
D34.35 - BFT T9, D 14 cm, BxH 2,40x0,55 m, SB3, Brüstung
2,00
St
2.1.14 D34.35 - BFT E1, D 14 cm, BxH 3,17/0,99x2,65 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E1, D 14 cm, BxH 3,17/0,99x2,65 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E1 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,17+0,99 m Höhe 2,65 m, Eck-Wandelement, 1xteilweise Fenster-Laibung als Fassaden-Eckelement, einmal rechtwinklig abgewinkelt,mit Anschlussbewehrung in geschalter Betonfläche, seitlich, als Außenwand, ohne Scheibenwirkung, nicht geschalte Betonflächen geglättet, mit erhöhten Anforderungen an die geschalten Betonflächen, SB3, Betonfläche hydrophobieren, Graffitischutz wird gesondert vergütet, als Stahlbeton, Weißbeton mit 5-8% Pigmentierung nach Bemusterung, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC4 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, wechselnd nass und trocken), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), Eckausbildung scharfkantig, unterer Wandabschluss waagerecht, oberer Wandabschluss waagerecht, Bewehrung und Schalung ist einzurechnen, Einbauteile werden gesondert vergütet. als Eckelement, inkl. einseitige Fensterlaibung herstellen, liefern und montieren
2.1.14
D34.35 - BFT E1, D 14 cm, BxH 3,17/0,99x2,65 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.15 D34.35 - BFT E2, D 14 cm, BxH 2,54/0,99x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E2, D 14 cm, BxH 2,54/0,99x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E2 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,54+0,99 m Höhe 2,40 m, Eck-Wandelement, 1xteilweise Fensterlaibung
2.1.15
D34.35 - BFT E2, D 14 cm, BxH 2,54/0,99x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.16 D34.35 - BFT E3, D 14 cm, BxH 3,23/0,18x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E3, D 14 cm, BxH 3,23/0,18x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E3 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,23+0,18 m Höhe 2,40 m, Eck-Wandelement, 1xPR-Laibung
2.1.16
D34.35 - BFT E3, D 14 cm, BxH 3,23/0,18x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.17 D34.35 - BFT E4, D 14 cm, BxH 3,23/1,49x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E4, D 14 cm, BxH 3,23/1,49x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E4 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,23+1,49 m Höhe 2,40 m, Eck-Wand-Element, 1xTür-Laibung
2.1.17
D34.35 - BFT E4, D 14 cm, BxH 3,23/1,49x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.18 D34.35 - BFT E5, D 14 cm, BxH 1,49/2,905x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E5, D 14 cm, BxH 1,49/2,905x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E5 Dicke Wand 140 mm, Breite 1,49+2,905 m Höhe 2,40 m, Eck-Wand-Element, 1xTür-Laibung
2.1.18
D34.35 - BFT E5, D 14 cm, BxH 1,49/2,905x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.19 D34.35 - BFT E6, D 14 cm, BxH 0,79/2,63x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E6, D 14 cm, BxH 0,79/2,63x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E6 Dicke Wand 140 mm, Breite 0,79+2,63 m Höhe 2,40 m, Eck-Wand-Element, 1xTür-Laibung
2.1.19
D34.35 - BFT E6, D 14 cm, BxH 0,79/2,63x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.20 D34.35 - BFT E7, D 14 cm, BxH 1,81/1,11x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E7, D 14 cm, BxH 1,81/1,11x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E7 Dicke Wand 140 mm, Breite 1,81+1,11 m Höhe 2,40 m, Eck-Wand-Element, 1xPR-Laibung+1xteilweise Fenster-Laibung
2.1.20
D34.35 - BFT E7, D 14 cm, BxH 1,81/1,11x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.21 D34.35 - BFT E8, D 14 cm, BxH 1,36/2,23x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E8, D 14 cm, BxH 1,36/2,23x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E8 Dicke Wand 140 mm, Breite 1,36+2,23 m Höhe 2,40 m, Eck-Wand-Element, 1xPR-Laibung
2.1.21
D34.35 - BFT E8, D 14 cm, BxH 1,36/2,23x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.22 D34.35 - BFT E9, D 14 cm, BxH 4,51/1,36x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E9, D 14 cm, BxH 4,51/1,36x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E9 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,51+1,36 m Höhe 2,40 m, Eck-Wand-Element, 2xPR-Laibung
2.1.22
D34.35 - BFT E9, D 14 cm, BxH 4,51/1,36x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.23 D34.35 - BFT E10, D 14 cm, BxH 0,99/2,475x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E10, D 14 cm, BxH 0,99/2,475x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E10 Dicke Wand 140 mm, Breite 0,99+2,475 m Höhe 2,40 m, Eck-Wand-Element, 1xteilweise Fenster-Laibung
2.1.23
D34.35 - BFT E10, D 14 cm, BxH 0,99/2,475x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.24 D34.35 - BFT E11, D 14 cm, BxH 1,87/2,54x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E11, D 14 cm, BxH 1,87/2,54x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E11 Dicke Wand 140 mm, Breite 1,87+2,54 m Höhe 2,40 m, Eck-Wand-Element, keine Kantung
2.1.24
D34.35 - BFT E11, D 14 cm, BxH 1,87/2,54x2,40 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.25 D34.35 - BFT E12, D 14 cm, BxH 0,18/3,34x2,50 m, SB3, Aussen-Ecke D34.35 - BFT E12, D 14 cm, BxH 0,18/3,34x2,50 m, SB3, Aussen-Ecke Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E12 Dicke Wand 140 mm, Breite 0,18+3,34 m Höhe 2,50 m, Eck-Wand-Element, 1xPR-Laibung
2.1.25
D34.35 - BFT E12, D 14 cm, BxH 0,18/3,34x2,50 m, SB3, Aussen-Ecke
1,00
St
2.1.26 D34.35 - BFT E13, D 14 cm, BxH 0,59/4,49x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz D34.35 - BFT E13, D 14 cm, BxH 0,59/4,49x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E13 Dicke Wand 140 mm, Breite 0,59+4,49 m Höhe 0,95 m, Eck-Sturz-Element, teilweise Fenster-Anschluss
2.1.26
D34.35 - BFT E13, D 14 cm, BxH 0,59/4,49x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz
1,00
St
2.1.27 D34.35 - BFT E14, D 14 cm, BxH 1,19/4,665x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz D34.35 - BFT E14, D 14 cm, BxH 1,19/4,665x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E14 Dicke Wand 140 mm, Breite 1,19+4,665 m Höhe 0,95 m, Eck-Sturz-Element, teilweise Tür-Anschluss
2.1.27
D34.35 - BFT E14, D 14 cm, BxH 1,19/4,665x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz
1,00
St
2.1.28 D34.35 - BFT E15, D 14 cm, BxH 4,665/0,865x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz D34.35 - BFT E15, D 14 cm, BxH 4,665/0,865x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E15 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,665+0,865 m Höhe 0,95 m, Eck-Sturz-Element, teilweise Tür-Anschluss
2.1.28
D34.35 - BFT E15, D 14 cm, BxH 4,665/0,865x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz
1,00
St
2.1.29 D34.35 - BFT E16, D 14 cm, BxH 0,79/4,67x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz D34.35 - BFT E16, D 14 cm, BxH 0,79/4,67x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E16 Dicke Wand 140 mm, Breite 0,79+4,67 m Höhe 0,95 m, Eck-Sturz-Element, keine Kantungen
2.1.29
D34.35 - BFT E16, D 14 cm, BxH 0,79/4,67x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz
1,00
St
2.1.30 D34.35 - BFT E17, D 14 cm, BxH 4,49/0,59x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz D34.35 - BFT E17, D 14 cm, BxH 4,49/0,59x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E17 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,49+0,59 m Höhe 0,95 m, Eck-Sturz-Element, teilweise Fenster-Anschluss
2.1.30
D34.35 - BFT E17, D 14 cm, BxH 4,49/0,59x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz
1,00
St
2.1.31 D34.35 - BFT E18, D 14 cm, BxH 5,115/0,59x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz D34.35 - BFT E18, D 14 cm, BxH 5,115/0,59x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz Außenwand-Ecke als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF E18 Dicke Wand 140 mm, Breite 5,115+0,59 m Höhe 0,95 m, Eck-Sturz-Element, keine Kantungen
2.1.31
D34.35 - BFT E18, D 14 cm, BxH 5,115/0,59x0,95 m, SB3, Aussen-Ecke, Sturz
1,00
St
2.1.32 D34.35 - BFT S1, D 14 cm, BxH 3,41x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S1, D 14 cm, BxH 3,41x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S1 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,41 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, keine Kantungen
2.1.32
D34.35 - BFT S1, D 14 cm, BxH 3,41x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.33 D34.35 - BFT S2, D 14 cm, BxH 2,31x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S2, D 14 cm, BxH 2,31x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S2 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,31 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xteilweise Fenster/1xPR-Laibung
2.1.33
D34.35 - BFT S2, D 14 cm, BxH 2,31x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.34 D34.35 - BFT S3, D 14 cm, BxH 4,00x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S3, D 14 cm, BxH 4,00x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S3 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,00 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, 1xteilweise Fenster-Anschluss
2.1.34
D34.35 - BFT S3, D 14 cm, BxH 4,00x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.35 D34.35 - BFT S4, D 14 cm, BxH 2,835x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S4, D 14 cm, BxH 2,835x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S4 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,835 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xTür-Laibung-links
2.1.35
D34.35 - BFT S4, D 14 cm, BxH 2,835x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.36 D34.35 - BFT S5, D 14 cm, BxH 2,835x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S5, D 14 cm, BxH 2,835x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S5 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,835 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xTür-Laibung-rechts
2.1.36
D34.35 - BFT S5, D 14 cm, BxH 2,835x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.37 D34.35 - BFT S6, D 14 cm, BxH 4,155x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S6, D 14 cm, BxH 4,155x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S6 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,155 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, 1xteilweise Tür-Anschluss
2.1.37
D34.35 - BFT S6, D 14 cm, BxH 4,155x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.38 D34.35 - BFT S7, D 14 cm, BxH 2,885x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S7, D 14 cm, BxH 2,885x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S7 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,885 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xPR-Laibung
2.1.38
D34.35 - BFT S7, D 14 cm, BxH 2,885x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.39 D34.35 - BFT S8, D 14 cm, BxH 3,725x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S8, D 14 cm, BxH 3,725x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S8 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,725 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, keine Kantungen
2.1.39
D34.35 - BFT S8, D 14 cm, BxH 3,725x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.40 D34.35 - BFT S9, D 14 cm, BxH 2,75x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S9, D 14 cm, BxH 2,75x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S9 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,75 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, teilweise Fenster-Anschluss
2.1.40
D34.35 - BFT S9, D 14 cm, BxH 2,75x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.41 D34.35 - BFT S10, D 14 cm, BxH 3,25x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S10, D 14 cm, BxH 3,25x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S10 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,25 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, keine Kantungen
2.1.41
D34.35 - BFT S10, D 14 cm, BxH 3,25x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.42 D34.35 - BFT S11, D 14 cm, BxH 4,67x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S11, D 14 cm, BxH 4,67x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S11 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,67 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xPR-Laibung
2.1.42
D34.35 - BFT S11, D 14 cm, BxH 4,67x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.43 D34.35 - BFT S12, D 14 cm, BxH 1,97x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S12, D 14 cm, BxH 1,97x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S12 Dicke Wand 140 mm, Breite 1,97 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xPR-Laibung
2.1.43
D34.35 - BFT S12, D 14 cm, BxH 1,97x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.44 D34.35 - BFT S13, D 14 cm, BxH 2,37x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S13, D 14 cm, BxH 2,37x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S13 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,37 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xPR-Laibung
2.1.44
D34.35 - BFT S13, D 14 cm, BxH 2,37x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.45 D34.35 - BFT S14, D 14 cm, BxH 2,12x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S14, D 14 cm, BxH 2,12x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S14 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,12 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, 1xPR-Anschluss
2.1.45
D34.35 - BFT S14, D 14 cm, BxH 2,12x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.46 D34.35 - BFT S15, D 14 cm, BxH 2,67x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S15, D 14 cm, BxH 2,67x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S15 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,67 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xteilweise F-Laibung
2.1.46
D34.35 - BFT S15, D 14 cm, BxH 2,67x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.47 D34.35 - BFT S16, D 14 cm, BxH 2,165x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S16, D 14 cm, BxH 2,165x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S16 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,165 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, je 1xteilweise Fenster-/1xTür-Laibung
2.1.47
D34.35 - BFT S16, D 14 cm, BxH 2,165x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.48 D34.35 - BFT S17, D 14 cm, BxH 2,80x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S17, D 14 cm, BxH 2,80x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S17 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,80 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xTür-Laibung
2.1.48
D34.35 - BFT S17, D 14 cm, BxH 2,80x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.49 D34.35 - BFT S18, D 14 cm, BxH 3,255x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S18, D 14 cm, BxH 3,255x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S18 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,255 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xteilweise Fenster-Laibung
2.1.49
D34.35 - BFT S18, D 14 cm, BxH 3,255x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.50 D34.35 - BFT S19, D 14 cm, BxH 0,845x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S19, D 14 cm, BxH 0,845x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S19 Dicke Wand 140 mm, Breite 0,845 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xteilweise Fenster-Laibung/1xPR-Laibung
2.1.50
D34.35 - BFT S19, D 14 cm, BxH 0,845x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.51 D34.35 - BFT S20, D 14 cm, BxH 4,08x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S20, D 14 cm, BxH 4,08x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S20 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,08 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xPR-Laibung
2.1.51
D34.35 - BFT S20, D 14 cm, BxH 4,08x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.52 D34.35 - BFT S21, D 14 cm, BxH 3,925x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S21, D 14 cm, BxH 3,925x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S21 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,08 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, keine Kantungen
2.1.52
D34.35 - BFT S21, D 14 cm, BxH 3,925x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.53 D34.35 - BFT S22, D 14 cm, BxH 4,08x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S22, D 14 cm, BxH 4,08x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S22 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,08 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, teilweise Fenster-Anschluss
2.1.53
D34.35 - BFT S22, D 14 cm, BxH 4,08x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.54 D34.35 - BFT S23, D 14 cm, BxH 4,08x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S23, D 14 cm, BxH 4,08x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S23 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,08 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, teilweise Tür-Anschluss
2.1.54
D34.35 - BFT S23, D 14 cm, BxH 4,08x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.55 D34.35 - BFT S24, D 14 cm, BxH 4,29x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S24, D 14 cm, BxH 4,29x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S24 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,29 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, teilweise Fenster-Anschluss
2.1.55
D34.35 - BFT S24, D 14 cm, BxH 4,29x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.56 D34.35 - BFT S25, D 14 cm, BxH 3,425x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S25, D 14 cm, BxH 3,425x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S25 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,425 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, keine Kantungen
2.1.56
D34.35 - BFT S25, D 14 cm, BxH 3,425x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.57 D34.35 - BFT S26, D 14 cm, BxH 4,49x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S26, D 14 cm, BxH 4,49x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S26 Dicke Wand 140 mm, Breite 4,49 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, keine Kantungen
2.1.57
D34.35 - BFT S26, D 14 cm, BxH 4,49x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.58 D34.35 - BFT S27, D 14 cm, BxH 1,97x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S27, D 14 cm, BxH 1,97x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S27 Dicke Wand 140 mm, Breite 1,97 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, 1xseitl. PR-Laibung
2.1.58
D34.35 - BFT S27, D 14 cm, BxH 1,97x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.59 D34.35 - BFT S28, D 14 cm, BxH 3,92x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S28, D 14 cm, BxH 3,92x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S28 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,92 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xPR-Laibung
2.1.59
D34.35 - BFT S28, D 14 cm, BxH 3,92x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.60 D34.35 - BFT S29, D 14 cm, BxH 2,12x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S29, D 14 cm, BxH 2,12x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S29 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,12 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, 1xseitl. PR-Laibung
2.1.60
D34.35 - BFT S29, D 14 cm, BxH 2,12x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.61 D34.35 - BFT S30, D 14 cm, BxH 3,92x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S30, D 14 cm, BxH 3,92x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S30 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,92 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xPR-Laibung
2.1.61
D34.35 - BFT S30, D 14 cm, BxH 3,92x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.62 D34.35 - BFT S31, D 14 cm, BxH 2,72x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S31, D 14 cm, BxH 2,72x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S31 Dicke Wand 140 mm, Breite 2,72 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xPR-Laibung
2.1.62
D34.35 - BFT S31, D 14 cm, BxH 2,72x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.63 D34.35 - BFT S32, D 14 cm, BxH 1,97x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S32, D 14 cm, BxH 1,97x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S32 Dicke Wand 140 mm, Breite 1,97 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, 1xseitl. PR-Laibung
2.1.63
D34.35 - BFT S32, D 14 cm, BxH 1,97x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.64 D34.35 - BFT S33, D 14 cm, BxH 1,45x0,95 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S33, D 14 cm, BxH 1,45x0,95 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S33 Dicke Wand 140 mm, Breite 1,45 m Höhe 0,95 m, Sturz-Element, keine Kantungen
2.1.64
D34.35 - BFT S33, D 14 cm, BxH 1,45x0,95 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.65 D34.35 - BFT S34, D 14 cm, BxH 3,995x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S34, D 14 cm, BxH 3,995x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S34 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,995 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 1xseitl. Tür-Laibung
2.1.65
D34.35 - BFT S34, D 14 cm, BxH 3,995x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.66 D34.35 - BFT S35, D 14 cm, BxH 0,94x2,40 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S35, D 14 cm, BxH 0,94x2,40 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S35 Dicke Wand 140 mm, Breite 0,94 m Höhe 2,40 m, Wand-Element, 2xPR-Laibungen
2.1.66
D34.35 - BFT S35, D 14 cm, BxH 0,94x2,40 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.67 D34.35 - BFT S36, D 14 cm, BxH 3,10x0,80 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S36, D 14 cm, BxH 3,10x0,80 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S35 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,10 m Höhe 0,80 m, Brüstungs-Element, keine Kantungen
2.1.67
D34.35 - BFT S36, D 14 cm, BxH 3,10x0,80 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.68 D34.35 - BFT S37, D 14 cm, BxH 3,10x0,70 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S37, D 14 cm, BxH 3,10x0,70 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S37 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,10 m Höhe 0,70 m, Brüstungs-Element, keine Kantungen
2.1.68
D34.35 - BFT S37, D 14 cm, BxH 3,10x0,70 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.69 D34.35 - BFT S38, D 14 cm, BxH 3,10x0,60 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S38, D 14 cm, BxH 3,10x0,60 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S38 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,10 m Höhe 0,60 m, Brüstungs-Element, keine Kantungen
2.1.69
D34.35 - BFT S38, D 14 cm, BxH 3,10x0,60 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.70 D34.35 - BFT S39, D 14 cm, BxH 0,80x2,55 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S39, D 14 cm, BxH 0,80x2,55 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S39 Dicke Wand 140 mm, Breite 0,80 m Höhe 2,55 m, Wand-Element, 2xteilweise Fenster-Laibung
2.1.70
D34.35 - BFT S39, D 14 cm, BxH 0,80x2,55 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.71 D34.35 - BFT S40, D 14 cm, BxH 0,80x2,45 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S40, D 14 cm, BxH 0,80x2,45 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S40 Dicke Wand 140 mm, Breite 0,80 m Höhe 2,45 m, Wand-Element, 2xteilweise Fenster-Laibung
2.1.71
D34.35 - BFT S40, D 14 cm, BxH 0,80x2,45 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.72 D34.35 - BFT S41, D 14 cm, BxH 3,90x2,60 m, SB3, Sonder-Element D34.35 - BFT S41, D 14 cm, BxH 3,90x2,60 m, SB3, Sonder-Element Sonder-Element als Fertigteil DIN EN 13369 und DIN EN 14992, Vollwandtafel, BTF S41 Dicke Wand 140 mm, Breite 3,90 m Höhe 2,60 m, Wand-Element, keine Kantungen
2.1.72
D34.35 - BFT S41, D 14 cm, BxH 3,90x2,60 m, SB3, Sonder-Element
1,00
St
2.1.73 Graffitischutz BFT-A+B+C im EG Graffitischutz BFT-A+B+C im EG Graffiti- und Beklebungsschutzbeschichtung, auf senkrechten Flächen, inkl. Reinigung des Untergrundes Untergrund: Beton, normal saugend, glatt Graffittischutz: farblos, transparent, stumpfmatt, Ausführung nach Bemusterung. Ort:        BFT-Fassaden-Elemente im EG, Gebäude A+B+C                BFT-Wandelemente+Vorderseite/Unterseite Vordächer
2.1.73
Graffitischutz BFT-A+B+C im EG
1.024,20
m2
2.1.74 Druckschraube Druckschraube Druckschraube mit Zug-/ und Druckhülse für den horizontalen Lastabtrag (Druck) von vorgehängten Stahlbetonfertigteilen, aus A4/L4 = Stahl der Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) III nach DIN EN 1993-1-4, allgemein bauaufsichtlich zugelassen/ typengeprüft liefern. Plattengröße B x H x D = bis  '4080 x 2400 x 140' [mm] Wandabstand b = '300' [mm] Gewinde M '20' [mm] vorbehaltlich abweichender Anforderungen nach abgeschlossener statischer Ausarbeitung!
2.1.74
Druckschraube
439,00
St
2.1.75 Fassadenplattenanker Fassadenplattenanker Fassadenplattenanker mit Rückverankerung durch Ortbetoneinbauteil für den vertikalen Lastabtrag von vorgehängten Stahlbetonfertigteilen, aus A4/L4 = Stahl der Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) III nach DIN EN 1993-1-4, allgemein bauaufsichtlich zugelassen liefern. Plattengröße B x H x D = bis  '4080 x 2400 x 140' [mm] Rohbauwanddicke d = '300' [mm] Wandabstand b = '300' [mm] vorbehaltlich abweichender Anforderungen nach abgeschlossener statischer Ausarbeitung!
2.1.75
Fassadenplattenanker
258,00
St
2.1.76 Verstiftung mit Passhülse Verstiftung mit Passhülse Laststufe 5,0 KN, aus Kunststoff mit Hülsen aus Kunststoff oder gleichwertig für die Abstützung der Fassadenplatte unten. Ober- und Unterteile aus Kunststoff, Oberteil als Passhülse, DxL = 20,5x100 mm, Unterteil als Mörtelhülse, DxL = 40x100 mm, nach Einsetzen des Dorns ist die Hülse mit Mörtel auszufüllen, Dorn aus A4/L4 = Stahl der Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) III nach DIN EN 1993-1-4, DxL = 20x170 mm, für den horizontalen Lastabtrag (Zug und Druck) von vorgehängten Stahlbetonfertigteilen. Plattendicke f = '140' [mm] vorbehaltlich abweichender Anforderungen nach abgeschlossener statischer Ausarbeitung!
2.1.76
Verstiftung mit Passhülse
38,00
St
2.1.77 Verstiftung mit Ovalhülse Verstiftung mit Ovalhülse Laststufe 5,0 KN, aus Kunststoff mit Hülsen aus Kunststoff oder gleichwertig für die Abstützung der Fassadenplatte unten. Ober- und Unterteile aus Kunststoff, Oberteil als Ovalhülse, BxL = 22x100 mm, Unterteil als Mörtelhülse, DxL = 40x100 mm, nach Einsetzen des Dorns ist die Hülse mit Mörtel auszufüllen, Dorn aus A4/L4 = Stahl der Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) III nach DIN EN 1993-1-4, DxL = 20x170 mm, für den horizontalen Lastabtrag (Zug und Druck) von vorgehängten Stahlbetonfertigteilen. Plattendicke f = '140' [mm] vorbehaltlich abweichender Anforderungen nach abgeschlossener statischer Ausarbeitung!
2.1.77
Verstiftung mit Ovalhülse
38,00
St
2.1.78 Luftspaltdrehanker mit Druckschraube Luftspaltdrehanker mit Druckschraube Laststufe 3,5 KN oder gleichwertig für die Sogsicherung der Fassadenplatte. Anker aus A4/L4 = Stahl der Korrosionswiderstandsklasse III gemäß Z-30.3-6 bzw. CRC III nach EN 1993-1-4 für den horizontalen Lastabtrag (Zug und Druck) von vorgehängten Stahlbetonfertigteilen in Kombination mit Druckschraube. Druckschraube mit Zug-/ und Druckhülse für den horizontalen Lastabtrag (Druck) von vorgehängten Stahlbetonfertigteilen, aus A4/L4 = Stahl der Korrosionsbeständigkeitsklasse (CRC) III nach DIN EN 1993-1-4, allgemein bauaufsichtlich zugelassen/ typengeprüft liefern. Plattengröße B x H x D = bis  '4080 x 2400 x 140' [mm] Wandabstand b = '300' [mm] Gewinde M '20' [mm] Rohbauwanddicke d = '300' [mm] vorbehaltlich abweichender Anforderungen nach abgeschlossener statischer Ausarbeitung!
2.1.78
Luftspaltdrehanker mit Druckschraube
138,00
St
2.1.79 Bolzenanker Bolzenanker für gerissenen und ungerissenen Beton. Zur Befestigung von vorgenannten Positionen. Material: Edelstahl 1.4401 Gewinde                    M12x65mm Klemmstärke50 mm Verankerungstiefe70 mm Dübellänge                 145 mm Zugelassen für die Verwendung unter seismischen Einwirkungen der Kategorie C1 und C2. Einbaurichtlinien und Spezifikationen des Verwendbarkeitsnachweises sind zwingend zu beachten. oder gleichwertig, liefern und entsprechend der Montageanleitung des Herstellers einbauen.
2.1.79
Bolzenanker
138,00
St
2.1.80 Konsolanker Konsolanker Einzelkonsolanker, zur Abfangung von Betonfertigteilen aus nichtrostendem Edelstahlstahl der Korrosionswiderstandsklasse III gemäß Z-30.3-6 bzw. nach EN 1993-1-4: 2015, Tabelle A.3; thermisch optimiert, höhenverstellbar ±20mm, typengeprüft, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für den Konsolkopf, mit CE-Kennzeichen, Standard Einzelkonsolanker, Laststufe 4,0 [kN] K = Kragmaß der Konsole 400 [mm] für einen Wandabstand a von (K - 90 mm) ± 15 mm, oder gleichwertig, liefern und gemäß Montageanleitung des Herstellers einbauen.
2.1.80
Konsolanker
69,00
St
2.6 BETONFERTIGTEIL-ELEMENTE DACHÜBERSTAND -
2.6
BETONFERTIGTEIL-ELEMENTE DACHÜBERSTAND -
2.6. 1 D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,90 m, SB3, mit schräger Oberseite D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,90 m, SB3, mit schräger Oberseite Einbauort:Gebäude A+B (Geb. C ohne BFT-Dachüberstand)                Attika über dem 3.OG                OK BFT-Auskragung +17,09 m üOKFF EG Abmessung BFT: Länge Element:L 3,90 m Breite gesamt:B 1,47 m Auskragung:1,00 m Kragarm-Dicke:D 15 - 20 cm Breite mit Schräge:1,32 m Distanz UK BFT zu OK Rohbau-Attika ca. 13 cm, Rohbau-Attika B 22 cm Front-Aufkantung BxH150x15 mm, L 3,90 m, Oberseite mit Gefälle ca. 1°                                  als Windkante Gefälle:                      Gef. 2° / ca. 3%, linear, Breite ca. 1,32 m Übergang Horizontale zu Schräge mit 15 mm Aufkantung, als Schutz vor Wasserverwehung Regenabtropfkante B 20 mm, konisch, beidseitig (innen und aussen) durchgehend, Randabstand 5 cm Hohlraum OK Attika-Rohbau bis UK BFT ist mit D 10 cm Dämmung-dx-extrem hohe Druckbelastbarkeit, WLG 035 und Vergussmörtel als Ausgleichsschicht zu füllen. Befestigung an Stb-Attika, B 22 cm, rückseitig mit Stahlwinkeln als Sog-/Drucksicherung und vorderseitig mit Brüstungsankern an Stb-Außenwand gedübelt, gem. stat. Bemessung durch AN VHF BFT-Elemente beidseitig regensicher verbinden und abdichten, elast. Fuge abdichten sh. Pos. 2.6.9 als rechteckiges Kragarm-Element, mit Anschlussbewehrung in geschalter Betonfläche, seitlich, als Kragarm, ohne Scheibenwirkung, nicht geschalte Betonflächen geglättet, mit erhöhten Anforderungen an die geschalten Betonflächen, SB3, Betonfläche hydrophobieren, kein Graffitischutz erforderlich, als Stahlbeton, Weißbeton mit 5-8% Pigmentierung nach Bemusterung, gesandstrahlt, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Expositionsklasse XC4 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, wechselnd nass und trocken), Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte Umgebung), Eckausbildung scharfkantig, unterer Wandabschluss horizontal, oberer Wandabschluss horizontal und mit Schräge, Bewehrung ist einzurechnen, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmittel gem. stat. Erfordernissen Toleranzen nach DIN 18202:2019-07 sind zu beachten! - Maßtoleranzen gem. Tabelle 1 - Winkelabweichungen gem. Tabelle 2 - Ebenheitsabweichungen gem. Tabelle 3, Zeile 7 mit erhöhten Anforderungen - Fugenbreite und Fugenversatz gem. Tabelle 5 mit erhöhten Anforderungen sh. Hinweis Maßtoleranzen
2.6. 1
D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,90 m, SB3, mit schräger Oberseite
51,00
St
2.6. 2 D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,575 m, SB3, mit schräger Oberseite D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,575 m, SB3, mit schräger Oberseite Einbauort:Gebäude A+B (Geb. C ohne BFT-Dachüberstand)                Attika über dem 3.OG                OK BFT-Auskragung +17,09 m üOKFF EG Abmessung BFT: Länge Element:L 3,575 m Front-Aufkantung BxH150x15 mm, L 3,575 m, mit Gef. ca. 1° Gefälle:                      Gef. 2° / ca. 3%, linear sonst wie vor
2.6. 2
D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,575 m, SB3, mit schräger Oberseite
5,00
St
2.6. 3 D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 4,46 m, SB3, mit schräger Oberseite D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 4,46 m, SB3, mit schräger Oberseite Einbauort:Gebäude A+B (Geb. C ohne BFT-Dachüberstand)                Attika über dem 3.OG                OK BFT-Auskragung +17,09 m üOKFF EG Abmessung BFT: Länge Element:L 4,46 m Front-Aufkantung BxH150x15 mm, L 4,46 m, mit Gefälle ca. 1° Gefälle:                      Gef. 2° / ca. 3%, linear sonst wie vor
2.6. 3
D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 4,46 m, SB3, mit schräger Oberseite
2,00
St
2.6. 4 D34.92 BFT-DÜ, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 4,22 m, SB3, mit schr. Oberseite+Grat-Gefälle_Innenecke D34.92 BFT-DÜ, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 4,22 m, SB3, mit schr. Oberseite+Grat-Gefälle_Innenecke Einbauort:Gebäude A+B (Geb. C ohne BFT-Dachüberstand)                Attika über dem 3.OG                OK BFT-Auskragung +17,09 m üOKFF EG Innenecke mit Gratgefälle Abmessung BFT: Länge Element:L 4,22 m Front-Aufkantung BxH150x15 mm, L 2,75 m, mit Gefälle ca. 1° Gefälle:                      Gef. 2° / ca. 3%,                                  mit Gratgefälle sonst wie vor
2.6. 4
D34.92 BFT-DÜ, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 4,22 m, SB3, mit schr. Oberseite+Grat-Gefälle_Innenecke
2,00
St
2.6. 5 D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,90 m, SB3, mit schr. Oberseite+Kehle_Außenecke D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,90 m, SB3, mit schr. Oberseite+Kehle_Außenecke Einbauort:Gebäude A+B (Geb. C ohne BFT-Dachüberstand)                Attika über dem 3.OG                OK BFT-Auskragung +17,09 m üOKFF EG Innenecke mit Kehle Abmessung BFT: Länge Element:L 3,90 m Front-Aufkantung BxH150x15 mm, L 1,47+3,90 m, mit Gefälle ca. 1° Gefälle:                      Gef. 2° / ca. 3%,                                  mit Kehlgefälle sonst wie vor
2.6. 5
D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,90 m, SB3, mit schr. Oberseite+Kehle_Außenecke
1,00
St
2.6. 6 D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,75 m, SB3, mit schr. Oberseite+Kehle_Außenecke D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,75 m, SB3, mit schr. Oberseite+Kehle_Außenecke Einbauort:Gebäude A+B (Geb. C ohne BFT-Dachüberstand)                Attika über dem 3.OG                OK BFT-Auskragung +17,09 m üOKFF EG Innenecke mit Kehle Abmessung BFT: Länge Element:L 375 m Front-Aufkantung BxH150x15 mm, L 1,47+3,75 m, mit Gefälle ca. 1° Gefälle:                      Gef. 2° / ca. 3%,                                  mit Kehlgefälle sonst wie vor
2.6. 6
D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 3,75 m, SB3, mit schr. Oberseite+Kehle_Außenecke
2,00
St
2.6. 7 D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 5,05 m, SB3, mit schr. Oberseite+Kehle_Außenecke D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 5,05 m, SB3, mit schr. Oberseite+Kehle_Außenecke Einbauort:Gebäude A+B (Geb. C ohne BFT-Dachüberstand)                Attika über dem 3.OG                OK BFT-Auskragung +17,09 m üOKFF EG Innenecke mit Kehle Abmessung BFT: Länge Element:L 5,05 m Front-Aufkantung BxH150x15 mm, L 1,47+5,05 m, mit Gefälle ca. 1° Gefälle:                      Gef. 2° / ca. 3%,                                  mit Kehlgefälle sonst wie vor
2.6. 7
D34.92 BFT-Dachüberstand, D 15-20 cm, B 1,47 m, L 5,05 m, SB3, mit schr. Oberseite+Kehle_Außenecke
3,00
St
2.6. 8 Zulage für erschwerte Planung/Ausführung/Transport/Montage, BFT-Eck-Elemente, Dachüberstand Zulage für erschwerte Planung/Ausführung/Transport/Montage, BFT-Eck-Elemente, Dachüberstand Einbauort:Gebäude A+B (Geb. C ohne BFT-Dachüberstand)                Attika über dem 3.OG                OK BFT-Auskragung +17,09 m üOKFF EG                für 6 Stck. Außenecken + 2 Stck. Innenecken Mehrkosten durch erschwerte Planung/Ausführung/Transport/Montage von BFT-Eck-Dachüberstand-Elementen Abrechnung nach Stück BFT-Dachüberstandelemente/Eckelemente Toleranzen nach DIN 18202:2019-07 sind zu beachten! - Maßtoleranzen gem. Tabelle 1 - Winkelabweichungen gem. Tabelle 2 - Ebenheitsabweichungen gem. Tabelle 3, Zeile 7 mit erhöhten Anforderungen - Fugenbreite und Fugenversatz gem. Tabelle 5 mit erhöhten Anforderungen sh. Hinweis Maßtoleranzen
2.6. 8
Zulage für erschwerte Planung/Ausführung/Transport/Montage, BFT-Eck-Elemente, Dachüberstand
8,00
St
2.6. 9 Elast. Fugenausbildung, umlaufend, L ca. 2,95 m Elast. Fugenausbildung, umlaufend, L ca. 2,95 m Fugenaufbau gemäß Planungsunterlagen, horizontal und vertikal, mittels geschlossenzelligen Schaumstoffprofil als weiche Trennschicht, äußerer Abschluss mittels elastoplastischer Fugenmasse mit Besandung, Einbauort:Fugen zwischen BFT-Dachüberstand                rückseitig+Oberseite+Front+teilweise Unterseite Farbe: analog Fassadenfertigteile Einzellänge Fuge, gesamt ca. 2,95 m
2.6. 9
Elast. Fugenausbildung, umlaufend, L ca. 2,95 m
200,50
m
Das Material wird für ein technisch und optisch hochwertiges Bauvorhaben verwendet, es muss diesen Ansprüchen auch im eingebauten Zustand gemäß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bitte bieten Sie nur Produkte mit CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 und Ü-Kennzeichnung nach DIN 18807 an. Bei Lieferung der Produkte sind die entsprechenden Nachweise zu übergeben. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen (auch für künftige Rechtsgeschäfte miteinander), die Sie auf unserer Homepage www.harmsen-komtec.de unter der Rubrik Unternehmen finden, und die wir Ihnen auf Wunsch auch gerne in gedruckter Form o.ä. zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen HARMSEN KOMTEC GMBH Bitte geben Sie bei all Ihren Angeboten unsere Anfragenummer an! Bei Rückfragen bezüglich der Ausarbeitung wenden Sie sich an Christopher Lucas, Tel.: 0 59 45 / 99 50 - 37 Ihr Angebot schicken Sie bitte an: Fax-Nr.: 0 59 45 / 99 50 - 10 oder per E-Mail: c.lucas@harmsen-komtec.de
Das Material wird für ein technisch und optisch