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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zur Planung und Koordination Der Generalunternehmer erhält als Plangrundlage eine Entwurfsplanung (s. Anlage) mit einem Funktional Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.
Planungsleistungen des GUs
Der Generalunternehmer erbringt weitere für die bauliche Umsetzung der Planung erforderliche Planungsleistungen. Dabei dienen die Planungsvorgaben aus der Entwurfs- bzw. Konzeptplanung als Grundlage für die weitere Auslegung des Planungsziels gemäß dieser Beschreibung und werden im Laufe des Planungsprozesses weiter abgestimmt. Alle Planunterlagen sind als PDF-Datei und als bearbeitbare Datei (z. B. DWG oder DXF) in einem digitalen Projektraum einzustellen. Alle Planunterlagen müssen das für den Maßstab passende DIN-Format aufweisen oder zweckmäßig in DIN A4 gefaltet werden können. Plankopf, Inhaltsangaben, Stempel, Unterschriften, wichtige Hinweise, Vermerke und dergleichen sollen so in der rechten unteren Ecke angebracht werden, dass sie nach dem Falten vollständig lesbar sind. Auf Basis des vorhandenen Konzepts wird eine ausführungsreife Werk- und Montageplanung sowie Revisionsplanung im Sinne der HOAI erwartet. Im Folgenden werden für das Leistungssoll des Auftragnehmers Mindestanforderungen der Planungsleistung in der jeweiligen HOAI-Planungsdisziplin für die Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5) definiert. Das Leistungsbild ist nicht abschließend und ist insbesondere in den folgenden HOAI-Phasen (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung etc.) entsprechend den Vorgaben der HOAI, der VDI 6026 sowie weiterer geltender Normen und Richtlinien durch den Auftragnehmer in Bezug auf Umfang und Qualität der Planung fortzuführen und zu ergänzen (z. B. Details in der Ausführungsplanung). Die Planungsleistungen sin in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Die übergebenen Planungsunterlagen sind als Grundlage für die Planung des GU zu verwenden. Es obliegt dem GU, ob er eine Version Ausführungsplanung und eine Werk- und Montageplanung erstellt, oder diese in einer gesamtheitlichen Planung erstellt. Die Planung des GU ist 4 Wochen vor Ausführung als komplettes Paket (Zeichnungen, Berechnungen, Produktangaben, etc.) dem AG zur Prüfung und Freigabe digital vorzulegen.
Koordinationspflicht des GUs
Der GU übernimmt alle koordinierenden Aufgaben und Pflichten, die im Zusammenhang mit seiner Planung und Bauausführung erforderlich sind. In diesem Zusammenhang führt er alle erforderlichen Informationen und Abstimmungen mit den jeweiligen Beteiligten, wie z. B. Projektbeteiligten, Behörden, Gutachtern und Versorgungsunternehmen, eigenständig herbei. Der Auftragnehmer übernimmt somit umfassende Koordinationsleistungen, zu denen unter anderem die folgenden gehören:
Die Koordination zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt in regelmäßigen Abständen in Koordinationssitzungen. Diese sollten mindestens zweimal monatlich, jedoch nicht öfter als einmal wöchentlich stattfinden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Protokolle über die Sitzungen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übermitteln.
Bei der Koordination der Baumaßnahmen ist eine enge Koordination mit der Bauüberwachung des AG zu beachten. Entsprechende Termine und Sicherheitsinformationen sind selbsttätig und kontinuierlich bei der Bauleitung einzuholen und zu berücksichtigen.
Revisionsdokumentation
Die Revisionsdokumentation ist 3 Wochen vor der technischen Abnahme als Vorabzug in digitaler Form dem AG zur Durchsicht und Prüfung vorzulegen. Der AG prüft diese Unterlagen und übersendet dem GU das Ergebnis 1 Woche nach der technischen Abnahme. Die finale Revisionsdokumentation ist nach weiteren 4 Wochen dem AG zu übergeben. Die Revisionsdokumentation ist getrennt nach Gewerken zu erstellen und in DIN A4 Ordnern in einfacher Ausführung plus 1-facher digitaler Ausführung (USB-Stick) zu übergeben. Aufbau und Inhalt der Revisionsdokumentation siehe entsprechende LV-Position.
Bemusterung
Eine Bemusterung findet nicht statt. Die ausgeschriebenen Fabrikate und Typen sind anzubieten.
Alternative Fabrikate und Typen sind als Preisabfrage ausgeschrieben und durch den AN anzubieten.
Sofern erforderlich, werden Änderungen im Rahmen der Vergaben zwischen AG und AN fiexiert.
Inbetriebnahmen
Die Inbetriebnahmen sind durch den AN eigenständig durchzuführen. Sowohl Inbetriebnahmen von Herstellern (z.B. Wärmepumpenanlage, etc.), als auch von den Errichtern der Gesamtanlage. Die Inbetriebnahmen sind durch den AN mit allen Fachgewerken zu koordinieren und zu protokollieren. Zu den Abnahmebegehungen ist ein fehlerfreier Probebetrieb von 4 Wochen anhand von Protokollen nachzuweisen. Die Protokolle sind 2 Wochen vor den Abnahmebegehungen dem AG zu übergeben. Sofern eine Heizungsanlage nicht in der Heizperiode fertiggestellt wird, ist zusätzlich zu der ersten Inbetriebnahme eine zweite Inbetriebnahme in der Heizperiode durchzuführen und zu protokollieren.
Schutz von Bauteilen und Anlagen
Der Schutz von sämtlichen Bauteilen und Anlagen obliegt dem GU. Bauteile und Anlagen sind nach Einbau gegen Beschädigung, Staub, Schmutz und Diebstahl bis zur Übergabe an den AG zu schützen. Hygienisch relevante Systeme wie Trinkwasser -und Lüftungsanlagen sind im besonderen Maße zu schützen.
Vorbemerkungen zur Planung und Koordination
Technische Vorgaben und Funktionsbeschreibungen Normen / Richtlinien / Verordnungen
AMEV, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, Auflagen der staatlichen Gewerbe-aufsicht, der Berufsgenossenschaft, der örtlichen Bauaufsicht, Feuerpolizei bzw. Branddirektionund diesen gleichgestellten Behörden, sowie technische Anschlussbestimmungen, sind einzuhalten. Die Vorschriften gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung. Änderungen der Vorschriften nach Angebotsabgabe bzw. während der Vertragsdauer sind, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, sofort nachInkrafttreten anzuwenden.
Alle Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Gesetzen, Vorschriftenund DIN-Normen, sowie Euronormen durchzuführen.
Plangrundlagen
Plangrundlagen werden vom AG im Zuge der Verhandlungen bereitgestellt.
Zu der Ausschreibung werden die Pläne zunächst nur im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der weiteren Verhandlungen sind die Unterlagen auch im DWG-Format verfügbar.
Gestalterische Vorbemerkungen
Die im Funktionale Leistungsbeschreibung und der dazugehörigen Materialliste beschriebenen Materialangaben sind zu beachten und anzubieten.
Optisch identische oder vergleichbare Materialien dürfen alternativ angeboten werden, müssen jedoch im Rahmen des Technischen Klärungsgesprächs bemustert und durch den AG freigegeben werden.
Abnahme
Es findet eine förmliche Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers statt. Eine stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen. Teilabnahmen von verdeckten Leistungen sind vom AN frühzeitig anzumelden. Mit der Abnahme sind dem Auftraggeber alle technischen Datenblätter, Montage- und Pflegeanleitungen zu übergeben.
Art/ Typ der Materialien
Materialien und Stoffe sind in den Originalverpackungen des Herstellers anzuliefern bzw. die Originalverpackungen sind vorzuzeigen und zu dokumentieren. Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen.
Befestigungen
Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen, Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür erforderlichen Bohrungen sind in den Einheitspreis der entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Verankerungen zu verwenden. Befestigungen am Bauwerk sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen.
Zulassung, Prüfzeugnisse, etc.
Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Technischen Regeln etc. genügen und über eine Zulassung verfügen. Dieses ist durch den AN sicherzustellen, bzw. ggf. zu erwirken. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc. sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur Schlussabnahme sind unaufgefordert alle Unterlagen zu verwendeten Systemen, Materialien, Konstruktionen gesammelt und geordnet der Bauleitung zu übergeben.
Schutz der eigenen Leistung
Grundsätzlich hat der AN seine Leistung bis zur Abnahme zu schützen. Der AN hat die ausgeführten Leistungen auch gegen Wasser, Wetter-, Sturm-, Frost- und Winterschäden sowie gegen Korrosion und Verschmutzung zu schützen.
Abfallentsorgung
Gem. ATV der VOB Teil C ist der AN zur Beseitigung von Bauschutt und Abfällen verpflichtet . Die AG in übernimmt Organisation und Kosten für die Entsorgung des durch den AN fachgerecht vorsortierten und transportfähig vorbereiteten Bauschutts vor dem Turm zur Entsorgungsstelle.Die Arbeitsbereiche sind sauber zu halten und täglich zu reinigen.
Lieferung und Herstellung
Soweit in den Positionen nicht gesondert beschrieben, sind alle Anlagen vollständig und betriebsbereit inkl. notwendigen Kleinteilen zu montieren und betriebsbereit anzuschließen
Abrechnung über GU
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach zu erstellenden Aufmassen und Zeichnungen des GUs. Grundlage hierfür sind die Ausführungs-, Werk- oder Montagepläne. In der Ausführungsplanung nicht dargestelle Bereiche oder Leistungen sind vom GU aufzumessen und vor der Rechnungsstellung mit der Objektüberwachung abzustimmen. Der Rechnung sind sämtliche Aufmaße, Lieferscheine oder Stundenzettel beizulegen. Eine Auflistung aller Stundenlohnzettel ist der Schlussrechnung beizufügen. Abschlagsrechnungen erfolgen kumuliert. Das Aufmaß ist nach den Ordnungszahlen des LVs zu sortieren. Massenänderungen sind im Vergleich zu vorherigen Rechnungen im Aufmaß darzustellen. Lohnänderungen und Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt. Die Preise der Vertragsleistungen gelten bis zum Abschluss aller Leistungen.
Außervertragliche Leistungen
Beim Auftreten von außervertraglichen Leistungen sind folgende Unterlagen zu erstellen:
- Leistungsverzeichnis mit Mengenangaben und Einheitspreisen
- Kalkulation mit ausführlichen Leistungsansätzen von Löhnen, Geräten, Materialien und sonstigen Kosten
- Angaben von evtl. Nachunternehmern
- Materialaufwendungen und andere Fremdleistungen sind durch Rechnungen und andere Belegenachzuweisen.
Soweit sich Einheitspreise aus dem Hauptangebot ableiten lassen, so gelten diese auch als Kalkulationsgrundlage für die zusätzlichen Leistungen. Außervertragliche Leistungen müssen vor Ausführung vom AG schriftlich beauftragt werden.
Akustik
Sämtliche Anlagenteile sind entsprechend DIN 4109 körperschallfrei und von Schallquellen (z. B. Ventilatoren, Wärmepumpe etc.) schalltechnisch zu entkoppeln/zu isolieren. Alle Rohrleitungen müssen zum Schutz gegen die Übertragung von Körperschall in den Schellen und Abhängungen mit Schalldämmeinlagen mit abrollfähigem Walzenprofil ausgestattet sein, um eine zusätzliche Rohrausdehnung zu ermöglichen, ohne dass die Einlage aus der Schelle herausgedrückt wird.
Sämtliche Aussparungen müssen vom Auftragnehmer auf Körperschallbrücken überprüft werden. Bei sichtbaren Beschädigungen der Isolierung bzw. der Schallschutz- maßnahmen ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren.
Zur Einhaltung erhöhter Brandschutzbestimmungen sind Schalldämmeinlagen in flammenwidriger oder selbstverlöschender Ausführung zu verwenden. Grundsätzlich dürfen alle Installationsteile zur Vermeidung von Körperschallübertragung keine direkte Verbindung zu anderen Bauteilen haben. Dies gilt insbesondere für auf dem Fußboden befestigte Leitungen.
Luftschalldämmung
Durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. dichtes Schließen der Rohrdurchführungen durch Wände und Decken, ist sicherzustellen, dass die Schalldämmmaße R'w der Trennwände und Decken durch die Installationen und Einbauteile des AN nicht gemindert werden. Die Luftschallübertragung in Nachbarräume und ins Freie muss durch geeignete Maßnahmen so vermindert werden, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden.
Körperschalldämmung
Alle Anlagenteile, von denen Körperschall ausgehen kann, sind grundsätzlich körperschallgedämmt aufzustellen, zu montieren und anzuschließen.
Zu den Maßnahmen für die Körperschalldämmung gehören: Anordnung sämtlicher, drehender Anlagenteile und Motoren auf Grundrahmen mit hochwirksamen Federschwingungsdämpfern
Einbau elastischer Unterlagen, wie z. B. Mafund-Platten zwischen Behälter-, Verteilerfüßen etc. und dem
Boden
Einbau von elastischen Anschluss- und Verbindungsstücken zwischen Apparaten mit drehenden Anlagenteilen und Rohrleitungen
schallgedämmte Rohrbefestigungen
schallgedämmte Befestigungen für Lüftungsleitungen bzw. Anbringung elastischer Unterlagen bei allen
Befestigungen, Trage- und Aufhängekonstruktionen
körperschallgedämmte Aufstellung und körperschallgedämmter Anschluss von Einrichtungsgegenständen und Sanitärobjekten
Brandschutz
Hinsichtlich Brandschutz gelten die Landesbauordnung mit der Ausführungsverordnung sowie die Brandschutzvorschriften für Gebäudeinstallationen.
Demnach müssen brennbare Rohrleitungen, die durch Wände und Decken mit Feuerwiderstandsdauer aufweisen, mit entsprechenden Abschottungen versehen werden.
- Rauchschutz ist zu erstellen, alle Schlitze / Öffnungen sind zu verschließen, auch kleiner 4 mm.
- Bei nicht brennbaren Leitungen muss die Isolierung innerhalb der Brandwände ebenfalls nicht brennbar sein (brennbare Beschichtungen < 0,5 mm sind zulässig).
- Grundsätzlich sollten nicht brennbare bzw. schwer entflammbare Materialien verwendet werden.
- Schächte werden gemäß Brandschutzgutachten geschottet.
- Leitungsführungen oberhalb der Deckensegel sind in nicht brennbaren Materialien auszuführen.
- Revisionsöffnungen sind durch den GU zu prüfen und bei Änderungen unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen. Mit Planausschnitt, Verortung mit Angaben von Höhen / Breiten etc.
Leitungsanlagen in Brandschutzbereichen
Bei Leitungsanlagen in
- Rettungswegen
- notwendigen Fluren
- notwendigen Treppenräumen
- Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie
- offenen Gängen vor Gebäudeaußenwänden
und zwischen Unterdecken und Geschossdecken in diesen Bereichen müssen die Rohrbefestigungen den folgenden Anforderungen genügen (Forderungen der MLAR):
- Insgesamt ist auf eine ausreichende Befestigung der Rohrleitungen auch unter Brandbedingungen zu achten.
- Verwendung von Metalldübeln, Gewindestangen und Rohrschellen mit Eignungsnachweis F30
(Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung ABZ).
- Insbesondere Gewindestangen sind so zu dimensionieren, dass die rechnerischen Zugspannungen 9 N/mm² nicht überschreiten.
- Rohrschellenabstand gemäß Angaben der Rohrhersteller
- Bei Verwendung von Befestigungssystemen muss ein Nachweis/Untersuchungsbericht auf Standsicherheit/ Verformung unter Brandbeanspruchung vorliegen.
- Befestigungssysteme sind zu berechnen und nachzuweisen.
- Eignungsnachweise sind der Bauleitung vor Montagebeginn unaufgefordert vorzulegen.
Führung von Rohrleitungen und Kanälen in Maueraussparungen und Leichtbauwänden
Durchbrüche und Schlitze sind durch den AN im Rahmen der Werk- und Montageplanung auf ihre Größe und Lage genau zu überprüfen. Gegebenenfalls werden Rohbauänderungsanträge vom AN gestellt. Bei Wand- und Deckendurchführungen sind Heizungs-, Wasser-, Schmutzwasser- und Lüftungsleitungen mit nicht brennbarem Isoliermaterial mit einem Schmelzpunkt von mindestens 1.000 °C (z. B. Steinwolle) mindestens 20 mm stark so zu umwickeln, dass keine Verbindung mit dem Mauerwerk oder Putz entsteht. Die Isolierung muss beidseitig mindestens 10 cm überstehen. Bei im Raum ungedämmten Leitungen ist die Isolierung nachträglich wandbündig einzukürzen. Falls erforderlich, sind Schutzrohre vorzusehen. Diese sind so zu dimensionieren, dass die gedämmten Leitungen und Kanäle hindurchgeführt werden können.Isolierungen sind grundsätzlich nach den gültigen Normen und Richtlinien umzusetzen.
An Wand- und Deckeneintritten bzw. -austritten sind Rosetten/Mauerblenden anzuordnen. Flanschverbindungen dürfen nicht in Wänden angeordnet werden (Ausnahme: Brandschutzklappen).
Wand- und Deckendurchführungen von Rohrleitungen mit Brandschutzanforderungen
Bei Wand- und Deckendurchführungen mit Brandschutzanforderungen sind Rohrdurchführungen der Feuerschutzklasse F90 vorzusehen und unter Zugrundelegung des Brandschutzkonzeptes auszuführen. Die Zuordnung von Dämmstoffsystemen und Installationsbereichen wird folgendermaßen festgelegt:
Decken- und Wanddurchführungen R90, für nicht brennbare Rohrleitungen, direkt im Durchbruchsbereich:
- Verwendung von Steinwolle-Schalen, alukaschiert, WLG 040
- Baustoffklasse A ("nichtbrennbar"), Schmelzpunkt > 1.000°C
- mit Allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung für die Verwendung als R90-Rohrabschottung bei einem Mindestabstand von 0 mm zwischen zwei Abschottungen Einbau mit einem Überstand von min. 1 cm zu der Decke bzw. Wand
- Einbaurichtlinien des Herstellers sind einzuhalten
Decken- und Wanddurchführungen R90 für nicht brennbare Rohrleitungen, beidseitig des Durchbruchs:
Verwendung von Steinwolle-Schalen, alukaschiert, WLG 035
Baustoffklasse A ("nichtbrennbar")
Einbau beidseitig der Decke bzw. Wand auf eine Länge von jeweils 1 Meter
evtl. Umhüllung mit PVC- oder Blechmantel nach Absprache
Die unterschiedlichen Schutz- und Installationsbereiche werden durch den KO-Plan vorgegeben.
Brandschutzanforderungen und Konformitätserklärungen müssen der Objektüberwachung unaufgefordert und frühzeitig übergeben werden.
Einbau von Brandschutzklappen
Brandschutzklappen sind innerhalb der Wand-/ Deckenaussparungen genau auszurichten, stabil zubefestigen und gegen Verschmutzung zu sichern. Die Einbauvorschriften der Brandschutzklappen sind rechtzeitig vor Ausführung der Bauleitung zu übergeben.
Vor der Installation der Haustechnikgewerke ist jede Einbausituation (massive Wand, Trockenbauwand, Deckeneinbau usw.) durch einen Mustereinbau jedes Brandschutzdurchführungs- und Brandschutzklappentyps dem Sachverständigen vorzulegen und freigeben zu lassen.
Brandschutzanforderungen und Konformitätserklärungen müssen der Objektüberwachung unaufgefordertübergeben werden.
Grundsätzliches zum Einbringkonzept
Vor Bestellung des Geräts sind die Maximalabmessungen und Maximalgewichte der Einzelteile für die Einbringung zu prüfen.
Alle größeren Geräte und Aggregate sind so anzubieten, dass sie durch die Montageöffnungen oder Türenund über die vorha¿dandenen Einbringwege an den Verwendungsort transportiert werden können.
Die Transportwege und Bauteilgrößen sind eigenverantwortlich anhand der Planunterlagen festzulegen und entsprechend einzukalkulieren.
Arbeiten auf Gerüsten
Grundsätzlich sind bei den Leistungen in den Positionen alle Gerüste, Hebebühnen, Aufzüge etc. für Montage und Transport innerhalb der Nebenleistung gemäß VOB Teil C enthalten.
Gerüste jeder Art sind generell (soweit mobil) mit weißer/transparenter Bereifung zu versehen.
Beistellung von zusätzlichen Montagegerüsten, fahrbar oder stationär entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, einschl. An- und Abtransport. Die Abrechnung erfolgt je Gerüst und Woche.
Bauseitige Gerüste und Hebebühnen: nach Terminplan Gerüste für eigene Leistungen nach Montagefortschritt.
Ausstattung
Zur Montage sind entsprechend den baulichen Randumständen (Montagehöhe ca. von 3,50 m bis ca. 4,50m) Gerüste oder Hebebühnen (Scheren oder Teleskopbühnen) für die eigenen Leistungen vorzuhalten.Diese sind den einzelnen Montagebereichen vom Unternehmer selbst zu wählen und mit der Bauleitung abzustimmen.
Sämtliche Gerüste sind vom Auftragnehmer selbst aufzustellen und zu unterhalten. Die erforderlichenSchutz- und Arbeitsgerüste sind entsprechend gültiger Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,herzustellen. Einschließlich Beleuchtung.
Dem Auftragnehmer obliegt die Sicherung der Gerüste und die Aufsichtspflicht gegenüber denGerüstbenutzern (für die eigene Leistung).
Sichtinstallation bzw. Farbkonzept und Abhängekonstruktionen
In Technikbereichen oberhalb von geschlossenen Abhangdecken und nicht zugänglichen Bereichen ohne Abhangdecken ist die Farbe der Installation nicht relevant. In der Regel sind die Abhängungen und Luftkanäle verzinkt in RAL 7021 bzw. in RAL nach Wahl; die Farbfreigabe erfolgt schriftlich durch AG nach Bemusterungsfreigabe.
Im Erd- und Obergeschoss werden die Technikinstallationen komplett sichtbarangeordnet. In diesen Bereichen wird seitens des Bauherrn/Architekten und der Fachplanung großer Wertgelegt auf:
- lotrechte, waagrechte und parallele Installation zu Wänden, Stützen und Decken
- Abhängungen sind mit Endkappen sauber und ohne großen Überstand abzuschließen
- Schutz anderer Installationen
- Verzug sämtlicher Installationen oberhalb der Deckensegel
Abgrenzung Standardabhängung/Sonderkonstruktion
Standardabhängung:
- Kanalabhängungen mit Gewindestab gedübelt oder mit Spezialschrauben an Profilschienen abgependelt,
bei großen Kanälen mit Traverse unter dem Kanal, kleine Kanäle mit seitlichen Laschen
- Rohre mit Schellen mit Gewindestab gedübelt oder mit Spezialschrauben an Profilschienen abgependelt
- Festpunktkonstruktionen mit Steckmuffen im Gewerk Sanitär sind in den EP (gem. den Positionstexten)
enthalten
Sonderkonstruktion/Sonderfälle der Montage
- Profilschienen, um andere Installationen zu umbauen, d. h. wenn die Abhänger nicht direkt an der Decke
oder an bauseits/durch andere Gewerke installierte Profilschienen abhängbar sind
- Profilschienen, um daran mehrere Rohre/Kanäle abzuhängen
- Wandausleger zum Abhängen/Aufständern von Rohren/Kanälen
- Festpunktkonstruktionen im Gewerk Heizung/Kälte
Die Abhängung erfolgt nach Berechnung und Eignungsprüfung durch den AN; die Berechnungen sind vorzuweisen und den Revisionsunterlagen beizulegen. Es sind Systemkonforme Materialien zu verwenden,Nachweise über Brauchbarkeit sind zu erbringen und bei der Objektüberwachung einzureichen.
Montagehinweise und Gerüste
Die Installation der Haustechnikgewerke und deren Montage ist in unterschiedlichen Höhen erforderlich. Im Dachgeschoss Flur ist mit einer erschwerten Montage aufgrund Raumhöhen zu rechnen.
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Hebezeuge, Arbeits- und Schutzgerüste und Sicherungsmaßnahmen hat der AN entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft, allen staatlichen Vorschriften (z. B. technische Regeln, Verordnungen) sowie den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zu stellen.
Sollten Zweifel über die benötigten Hebezeuge und Sicherungsmaßnahmen bestehen, ist dies bei Angebotsabgabe deutlich zu machen. Für die Einhaltung der Betriebssicherheit und die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist jeder Auftragnehmer verantwortlich, dessen Beschäftigtedie Gerüste benutzen. Gerüste dürfen nur von fachlich qualifizierten und geeigneten Personen erstellt werden.
Für die Ausführung der Arbeiten sind Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem Stand der Technik sowie der Richtlinie 89/392 EWG entsprechen, nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV V3 geprüftsind und die gemäß den einschlägigen Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen der Anliegerauf ein Minimum reduzieren.
Trockenbau
Sollten in GK-Konstruktionen Verstärkungen für die TGA-Gewerke notwendig werden, sind diese durch das jeweilige Gewerk zu erbringen oder der Objektüberwachung zu melden mit entsprechender Verortung und Angabe von Eigenschaften. Eine Abstimmung mit dem Trockenbauer hat vorzugsweise eigenständig zuerfolgen.
Sollten für Leistungen der TGA-Gewerke in Trockenbau- konstruktionen Durchführungen, Aussparungen, Anarbeitungen, etc. notwendig werden, so sind die Abstimmungen mit dem Gewerk Trockenbau eigenverantwortlich und eigenständig vorzunehmen. Die detaillierte maßliche Angabe direkt vor Ort ist durchdas jeweilige Gewerk TGA zu erbringen und die Objektüberwachung über die geplanten Maßnahmen zuinformieren.
Fotodokumentation
Es sind alle Installationen, welche im fertigen Zustand nicht mehr sichtbar sind, wie Steigeschächte, Hohlwandinstallationen, Installationen oberhalb von Abhangdecken usw. zu fotografieren und in den Zeichnungen eindeutig zu kennzeichnen. Diese Dokumentation ist auch Bestadteil der Revisionsunterlagen.
Technische Vorgaben und Funktionsbeschreibungen
Anlagen- und Funktionsbeschreibung Sanitär Allgemeine Anforderungen Sanitär
Die gesamte Installation erfolgt nach DIN 1988, DIN EN 806, DVGW-Arbeitsblättern und den Vorschriften des örtlichen Versorgungsunternehmens; die Schallschutzmaßnahmen werden gemäß DIN 4109 ausgeführt. Im Zuge des Umbaus werden neue Anschlüsse für die Wasser- und Abwasseranlagen installiert.
Lieferung Planunterlagen AG
- Grundriss Grundleitung, Maßstab 1:50
- Grundriss EG, Maßstab 1:50
- Grundriss OG, Maßstab 1:50
- Grundriss DG1, Maßstab 1:50
- Grundriss DG2, Maßstab 1:50
- Grundriss SB, Maßstab 1:50
- Schema Trinkwasser
- Schema Schmutzwasser
- Schema Regenwasser
- Bemessung Trinkwasser Nennweiten
- Bemessung SchmutzwasserNennweite
- Bemessung Regenwasser
Zu erstellenden Unterlagen AN
Der AN hat im Rahmen seiner Ausführung-, Werk- und Montageplanung die Unterlagen des AGs zu überprüfen und zu ergänzen.
- Grundriss Grundleitung, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Grundriss EG, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Grundriss OG, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Grundriss DG1, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Grundriss DG2, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Strangschema SW, neues Schema auf Basis Konzeptschema erstellen
- Strangschema RW, neues Schema auf Basis Konzeptschema erstellen
- Strangschema TW, neues Schema auf Basis Konzeptschema erstellen
- Rohrnetzberechnung Trinkwassersystem
- Rohrnetzberechnung Schmutzwassersystem
- Auslegung Speichervolumen Warmwasserspeicher
- Anpassung Auslegung Regenrückhaltung
- Berechnung Schmutzwasser nach DIN EN 12056
Anlagenbeschreibung der Abwasser- und Wasserversorgung
Beschreibung
Lage der Technikzentralen
Der Hauswasseranschluss wird im Technikzentral im Untergeschoss gebaut.
Abwassersystem
Die Entwässerung des geplanten Neubaus erfolgt im Trennsystem und wird über zwei Übergabeschächte an das in der Straße liegende RW- bzw. SW-Sielangeschlossen.
Das Abwasser von den jeweiligen Objekt-Anschlussleitungen werden über bereichsweise zugeordnete Fallleitungen in Sammel- und Grundleitungen eingeleitet. Die Entlüftungen sind über das Dach geführt. Die Sammelanschlussleitungen sind teilweise in Schächten, in Vorwänden, in Wänden, Sichtbar oder in den abgehängten Decken verlegt. Die Abwasserleitungen im Gebäude sind sowohl als PP gebaut.
Trinkwassersystem
Das Trinkwassersystem wird in der Vorwandinstallation sowie in den angehängten Decken im Bereich Küchenzeilen, Duschbad und WC-Räume installiert.
Warmwasserbereitung und Temperaturen
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektrische Durchlauferhitzer bereichsweise die Warmwasserbereitung für WC-Anlagen unter dem Waschtisch, Spülbecken bzw. Spülmaschinen sowie Duschbereiche geregelt.
Ausführungs- und Qualitätsvorgaben
Abwasseranlagen
Es sind entsprechend der DIN EN 12056/DIN 1986-100 sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügend Reinigungsöffnungen im Leitungssystem zu integrieren, insbesondere bei erdreichverlegten Kanälen ist auf eine ausreichende Zahl von Revisionsschächten zu achten.
Die Ausführung der Gebäudeentwässerung im Gebäude erfolgt im Trennsystem.
Das Abwasser werden von dem jeweiligen Objekt neue Anschlussleitungen über bereichsweise zugeordnete Fallleitungen in Sammel- und Grundleitungen einzuleiten. Die Entlüftungen sind über das Dach zu führen. Entlüftungsventile sind lediglich bei Küchen-Sammelleitungen ohne direkte Küchenschachtanbindung zulässig. Sammelanschlussleitungen sind in Vorwänden bzw. unterhalb der Sohle zu verlegen. Alle Entwässerungseinrichtungen sind in Übereinstimmung mit den DIN-Normen und ATV-Arbeitsblättern zu planen und mit den Genehmigungsbehörden abzustimmen und auszuführen.
Die Fall- u. Sammelleitungen sind als Kunststoff (PEHD) oder PP-Rohr einzubauen.
Bei der Verwendung von Kunststoffrohren als Fall- und Sammelleitungen ist die Montage mit einer ausreichenden Anzahl von Stütz- und Dehnmuffen gemäß den jeweiligen Herstellervorgaben durchzuführen.
Die Anschlussleitungen Schmutzwasser im Gebäude sind aus PP-Rohr nach DIN 19560-10. Die Brandschotts sind in der erforderlichen Anzahl abhängig vom gewählten Material einzubauen. Abwasserleitungen sind im Freispiegelgefälle auszubilden. Alle Leitungen sind mit schallgedämmten Befestigungsschellen gemäß Herstellervorhaben zu befestigen. Die Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 sind einzuhalten. Umlenkungen sind mit 2 x 45 Bögen zu realisieren.
Grundleitungen unter dem Gebäude sind, wenn möglich zu vermeiden bzw. auf kürzestem Wege außerhalb der Bodenplatte zu führen. Die Abwässer sind auf kürzestem Weg, dem öffentlichen Kanal zuzuführen. Die Grundleitungen sind als PVC-Kunststoff als KG 2000 nach DIN 19538 bzw. DIN EN 14758-1 einzubauen.
Die Bodenabläufe und Rinnen sind hinsichtlich der Abdichtung in einem Abdichtungskonzept durch den AN mit dem AG und den Genehmigungsbehörden abzustimmen.
Unabhängig von den oben genannten Materialien darauf zu achten, dass in Schächten und bei sämtlichen Durchdringungen von raumabschließenden Bauteilen nur zueinander geprüfte Materialien zum Einsatz kommen.
Die Entlüftungsleitungen sind gegen Schwitzwasserbildung zu dämmen.
Für Schmutzwasserleitungen ist in der Regel keine Dämmung vorgesehen. Lediglich in Bereichen mit erhöhten Schallanforderungen bzw. in Wand- und Deckendurchführungen sind Ummantelungen erforderlich. Die Vorgaben der DIN 4109 bzw. die Vorgaben und Empfehlungen des Schallschutzgutachters sowie die Herstellerangaben des vorgesehenen Rohrmaterials sind zu berücksichtigen.
Die Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) ist zu beachten. Bei der Verwendung von Brandschutzmanschetten, - binden etc. sind die entsprechenden Verarbeitungs-Hinweise und Prüfzeugnisse zu berücksichtigen. Einheitliche Systemlösungen sind vorzuziehen.
Für die Gebäudeeinführungen bzw. Bauteildurchdringungen von Schmutzwassersammel- und Grundleitungen sind aus erdreichbeständigen Materialien herzustellen. Die Durchdringungen und Einführungen sind mit geeigneten Dichtungsmanschetten gegen drückendes Wasser, wenn erforderlich, auszuführen. Unmittelbar vor den Gebäudeaustritten sind Reinigungsöffnungen vorzusehen.
In Technikbereichen mit Entwässerungsanschlüssen (z. B. Sicherheitsventile, Überläufe, etc.) sind ausreichend Ablaufstellen einzuplanen. Die Verlegung von Rohren auf dem Boden bis zu Bodenabläufen ist nicht zulässig.
Die Regenwasserableitung erfolgt über die außenliegende Installation sowie den Bodeneinlauf auf den Balkonen.
Die Einleitmenge des Regenwassers ist auf max. 8,0 l/s beschränkt. Hierzu eine unterirdische Regenwasserrückhaltung mit Drrosselung zu erstellen.
Entwässerungsabläufe in den Außenanlagen erfolgt durch das Gewerk GaLa-Bau. Es ist im Eingangsbereich /Grundstücksgrenze eine Entwässerungsrinne an die Regenentwässerung anzuschließen.
Wasseranlagen
Die Planung und Ausführung der Trinkwasseranlagen erfolgt unter Einhaltung der aktuellen Trinkwasserverordnung und unter Beachtung der jeweiligen Normen und Vorschriften (DIN EN 806, DIN 1988 und EN 1717) sowie den technischen Anschlussbedingungen und Vorschriften des Versorgungsunternehmens. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über den Schacht, in dem die zu erstellende Leitung installiert und im Vorwandverteiler verteilt und angeschlossen wird.
Warmwasserbereitung
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über Durchlauferhitzer in den Bädern und in den Küchen.
Rohrleitungen
Folgende Rohrmaterialien sind für die Trinkwasserinstallation vorgesehen:
Trinkwasserleitungen: Kupferrohr nach DIN EN 1057 SF-Cu (DVGW-geprüft) mitPressverbindungen
Anschlussleitung: Kunststoffverbundrohr mit Aluminiumkern.
Dämmung
Die Trinkwasserleitungen, kalt und warm werden gemäß Auflagen des GEGs gegen Wärme/Kälteverluste mit Mineralwolle, alukaschiert und ggf. Ummantelungen bzw. gegen Tauwasserbildung gedämmt.
Sanitäreinrichtungen
Alle Objekte sind gemäß den Vorgaben des AG und der Architektur zu planen und auszuführen.
Die Einrichtungsgegenstände verstehen sich komplett installiert und funktionsfähig inklusive sämtlicher Befestigungen, Montageelemente, Trink- und Abwasseranschlüsse inklusive Ventile mit Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter entsprechend DVGW-Arbeitsblätter W 376 und W 377 sowie sämtlicher Anschlusswinkel, Verschraubungen, Dichtungen, Muffen etc..
Die Montageelemente sind als selbsttragende Montagerahmen mit pulverbeschichteter Oberfläche, verstellbaren Fußstützen, höhen- und tiefenverstellbaren Armaturenplatten bzw. Objektmontagekonsolen entsprechend den Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 zu berücksichtigen.
Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind an den Übergängen zu den Fliesen mit Silikon (Farbe in Abhängigkeit Fliesenfugen und Farbe Keramik) zu versiegeln.
Bei der Planung und Ausführung von Sanitäranlagen ist besonders Wert zu legen auf die Auswahl Ressourcen schonender bzw. wassersparende Armaturen und Einrichtungen.
Anlagen- und Funktionsbeschreibung Sanitär
Anlagen- und Funktionsbeschreibung Wärmeversorgung Allgemeine Anforderungen Wärmeversorgung
Die Anlagen, die Anlagenhydraulik und die Temperaturniveaus sind auf Niedertemperaturprinzip auszulegen, um behagliches Temperaturniveau in den Gebäuden zu gewährleisten.
In allen Räumen, in denen die Raumtemperatur als Mindest- oder Garantiewert aufgrund deren Nutzung, Konfiguration, Lage im Gebäude, Fensterlüftung, mechanische Lüftung oder sonstigen Anforderungen sichergestellt werden muss, ist die Heizlast über statische Raumheizflächen abzudecken. Luftheizungsanlagen sind nicht zulässig.
Bei der Ermittlung der Normheizlast sowie der Bemessung von Heizflächen für die einzelnen Räume, muss die Festlegung der Raumtemperaturen entsprechend den gültigen Verordnungen und Normen (inkl. AMEV) erfolgen, soweit in nachfolgenden Textabschnitten nicht abweichende Vorgaben enthalten sind.
Bei der Dimensionierung und Bemessung der Komponenten und Bauteile für die Wärmeversorgung sind für alle Bauteile und Anlagen gleichermaßen nachfolgende außenklimatische Grenz- und Auslegungsdaten zugrunde zu legen:
Außenluftzustand Winter: -9,5 °C
Lieferung Planunterlagen AG
- Grundriss UG, Maßstab 1:50
- Grundriss EG, Maßstab 1:50
- Grundriss OG, Maßstab 1:50
- Grundriss DG1, Maßstab 1:50
- Grundriss DG2, Maßstab 1:50
- Grundriss Lageplan. Maßstab 1:50
- Konzeptschema Heizung und Fußbodenheizungsauslegung
- Heizlastberechnung DIN 12831
Zu erstellenden Unterlagen AN
Der AN hat im Rahmen seiner Ausführung-, Werk- und Montageplanung die Unterlagen des AGs zu überprüfen und zu ergänzen.
- Grundriss UG, Maßstab 1:50
- Grundriss EG, Maßstab 1:50
- Grundriss OG, Maßstab 1:50
- Grundriss DG1, Maßstab 1:50
- Grundriss DG2, Maßstab 1:50
- Grundriss Lageplan Standort Wärmepumpe inkl. Rohrtrasse, Maßstab 1:100
- Prüfung und Ergänzung der Heizlastberechnung
- Prüfung und Ergänzung der Fußbodenheizungsauslegung
- Rohrnetzberechnung Heizung und Ventilauslegung
Anlagenbeschreibung, Ausführungs- und Qualitätsvorgaben
Wärmeerzeuger
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit dem Kältemittel R290 geplant.
Für die Aufstellung der Wärmepumpe sind die Regeln nach ATEX hinsichtlich Explosionsschutz zu beachten.
Die Aufstellung der Außeneinheit erfolgt im Außenbereich mit ausreichend Abstand zum Gebäude, zu Bäumen, zur Grundstücksgrenze und zu Zündquellen (siehe Lageplan).
Die Inneneinheit ist zusammen mit dem Pufferspeicher und den Regelgruppen in dem Haustechnikraum angeordnet.
Der Eingangsbereich und das Treppenhaus werden mittels Heizkörper beheizt. Die Wohnungen werden mittels Fußbodenheizung beheizt. In den Bädern ist zusätzlich ein Handtuchheizkörper geplant.
Die hydraulische Einregulierung der Heizkreisverteiler erfolgt über die Differenzdruckregler an den Heizkreisverteilern. Die FBH-Heizkreise werden am Verteilerbalken einreguliert. Die hydraulische Einregulierung der beiden Heizkörper erfolgt über die Thermostatventile.
Die Wärmerpumpenanlage wird mit Wasser betrieben. Die Wärmepumpenanlage ist gegen Frostschäden zu sichern. HIerzu sind für den Notfall entsprechende Ablaufventile eingeplant.
Bei der Auslegung ist darauf zu achten, dass die Wärmepumpe sowohl im Teillastbereich als auch in der Spitzenlast eine hohe Effizienz im Nennbetrieb aufweisen. Die Steuerung der
Wärmepumpe erfolgt nach Lastfall.
Mindest-Qualitätsanforderung an Wärmepumpen:
minus; Einhaltung der Anforderung der Stufe 2 ab 01.01.2021 aus der EU-Richtlinie "Ökodesign-Richtlinie" und der damit verbundenen spezifischen Richtlinien:
minus; Luft-Wasser-WP: Leistungszahl - Heizen (COP) von mindestens 4,0 nach EN 14511, A0/W35 °C,
minus; modulierende Verdichter,
minus; Leistungsanpassung von Kompressor an tasächlichen Bedarf,
minus; Natürlichers Kältemittel R290 (Propan)
minus; Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 4,5.
Druckhaltung, Sicherheitseinrichtungen und Zentralkomponenten:
Sämtliche Wärmeerzeuger bzw. -übertrager, sowie Anlagenkomponenten (Verteiler, Druckhaltung, Behälter, etc.) sind schwingungs- und schallgedämpft zu installieren. Weiterhin sind Wärmeerzeuger und Wärmeübertrager mit ausreichend Überwachungs- und Anzeigeinstrumenten für Temperaturen und Druck auszurüsten. Wärmetauscher und Schmutzfänger erhalten Differenzdruckanzeigen.
Die Heizungsanlagen sind als geschlossene Systeme mit zentraler Druckhaltung zu konzipieren. Für die Druckhaltung sind Membran-Ausdehnungsgefäße zu installieren.
Die Drehzahlregelung der Warmwasser-Umwälzpumpen für die Durchströmung der Wärmeerzeuger erfolgt in Abhängigkeit der Differenztemperatur zwischen Vor- und Rücklauf, an der jeweiligen Anlage unter Berücksichtigung der Mindestdurchströmung des jeweiligen Aggregats.
Für die Erfassung des Wärmeverbrauchs sind mindestens für folgende Bereiche Wärmezähler vorzusehen:
- Regelgruppe FBH Zentral
- Regelgruppe HK
- jede Wohneinheit
Die Stromversorgung der Wärmezähler erfolgt über eine feste Spannungsversorgung (230 V oder 24 V).
Wärmeverteilung
Unterschiedliche Nutzungseinheiten und unterschiedliche Wärmeverbrauchergruppen (z. B. statische Heizung, WWB etc.) werden jeweils über eigene Vorregelgruppen im Heizungsraum versorgt, damit die Vorlauftemperaturen bedarfs- und verbrauchergerecht angepasst werden können. Jeder Pumpenwarmwasser-Kreislauf (Verteilergruppe) ist mit den erforderlichen geregelten Umwälzpumpen, Absperrarmaturen, Rückschlagklappen, Regulierventilen, Füll- und Entleerungsarmaturen und Temperatur-Regeleinrichtungen auszurüsten. Die Wärmeverteilnetze zum Wärmeenergietransport werden vollständig als geschlossenes Zweirohrsysteme, mit zentraler Wasserausdehnung ausgeführt.
Materialien
Die Wärmeverteilnetze im Gebäude sind entweder in Kupferrohr gepresst bzw. geflanscht auszuführen. Für Leitungsanschlüsse an Raumheizflächen sind Verbindungen mit Schraubnippeln zugelassen. Rohranschlüsse an Wärmeversorger/-erzeuger, Verteiler/Sammler sowie an Pumpen und Armaturen sind bis DN 50 mit Muffen zu verschrauben und ab DN 65 mit Flanschen auszuführen.
Heizkreise
Die Auslegungstemperaturen für die Raumheizflächen sind mit 55/45 °C auszulegen. Die Regelgruppe der der Heizkörper wird als außentemperaturabhängige Vorlauftemperaturregelung ausgeführt. Sämtliche Rohrnetze sind, unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten, für die verschiedenen Einsatzbereiche auszulegen und zu dimensionieren. An erforderlichen Stellen sind Lufttöpfe, die den 2,5-fachen Durchmesser des Hauptrohrs haben, an den Hochpunkten vorzusehen. Schnellentlüfter sind nicht zulässig. Im Hauptversorgungskreis ist ein Schlammfang vorzusehen. Zur Betriebsüberwachung der Heizungsanlage werden zusätzlich Thermometer und Manometer an den Stellen installiert, an denen sich die Medientemperaturen und -drücke planmäßig regelmäßig verändern. Manometer und Thermometer sind immer als zusammenhängendes System zu montieren. An Wärmeübertragern sind an allen Ein- und Ausgangsstutzen jeweils Thermometer sowie Differenzdruckmanometer vorzusehen. Zur Inbetriebnahme ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und der Heizflächen nach VDI 2073 vorzunehmen. Die Anlage ist hydraulisch abgeglichen zu übergeben.
Absperr- und Regelarmaturen
Es sind nur wartungsfreie Absperr- und Regelarmaturen einzusetzen. Die Regelventile müssen über Vorrichtungen verfügen, die eine nahezu gleichprozentige Regelgüte über den gesamten Leistungsbereich (Stellweg des Regelorgans) sicherstellen.
Pumpen
Alle Heizkreise werden mit bedarfsangepassten, drehzahlgeregelten, hocheffizienten Pumpen ausgestattet. Alle Umwälzpumpen und die zugehörigen Regelkomponenten sind so auszuwählen, dass sowohl eine Differenzdruckregelung als auch eine Regelung der Drehzahl der Pumpen über die Differenztemperatur zwischen Vor- und Rücklauf im Verteilerkreislauf gewählt werden kann.
Wärmedämmung
Sämtliche wärmeführenden Rohrleitungen, Verteiler/Sammler, Behälter, Pumpen und Armaturen erhalten Dämmungen gegen Wärmeverlust. Die Dämmschichtdicken und Materialstärken sind für alle Einrichtungen nach GEG in der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung zu planen undauszuführen.
Raumheizflächen
Generell gilt, dass die Abdeckung des Wärmeleistungsbedarfs der einzelnen Räumlichkeiten mittels wassergeführter Systeme erfolgt. Die Raumheizflächen sind so zu dimensionieren, dass die Norm-Heizlast zu 100 % über die Raumheizflächen gedeckt werden kann.
Die Verlegung der Fußbodenheizung erfolgt im Nassverlegesystem. Für dieVerrohrung werden sauerstoffgesperrte PE-Rohre (PE-Xa) aus vernetztem Polyethylengemäß DIN EN ISO 15875 verwendet. JederRaum ist einzeln regelbar auszuführen und daher gesondert an den Verteilern anzubinden.Wenn erforderlich, sind mehrere Kreise je Raum auszuführen. Als Verlegeabstand für dieRohre ist einheitlich maximal 15 cm zu wählen.
Im Vor- und Rücklauf der Verteiler-Anbindung sind zusätzlich Absperrventile,Differenzdruckregler, Entlüftungsventile, KFE-Entleerungsventile, Manometer undThermometer zu installieren.
Sämtliche mit einer Fußbodenheizung ausgestatteten Räume erhalten eine Einzelraumregelung mit Raumbediengerät, welches über einen Sollwertpotentiometerverfügt. Die Regelung wirkt auf die elektrothermischen Antriebe der Zonenventile am Fußbodenheizungsverteiler.
Die Raumregler sind gesondert zum Schalterprogramm der Elektroinstallation auszuführen.
Die Abgänge jedes Regelkreises der Fußbodenheizungsverteiler werden absperrbar undregulierbar mit Regulierventilen je Heizkreis ausgeführt. Zusätzlich kann pro Fußbodenheizkreis am Verteiler der Volumenstrom abgelesen werden.
Bei Ausführung als Fußbodenheizung sind die Armaturen und Verteiler nach GEG zudämmen. Die Verteiler der Fußbodenheizung sind zentral und leicht zugänglich als Aufputz- oder Unterputzverteilerzu installieren.
Die Leitungsführung in den Küchen erfolgt auch unterhalb der Küchenzeilen.
Die Estrichaufheizung ist entsprechend der Estrich-Herstellerrichtlinien und der DIN 4725 zuprotokollieren. Sofern die Gebäudeheizung nicht zum Aufheizen verwendet werden kann,sind externe Heizmodule zu verwenden.
Es sind nur Heizflächen mit serieller Durchströmung zugelassen. Die Ausführung erfolgtausschließlich als plane Heizkörper (Heizwand) mit Thermostatventil mit Durchfluss Maximalbegrenzung, Entlüftungsventilen und absperr-, regulier- und entleerbarer Rücklaufverschraubung. Die Anbindung der Heizkörpererfolgt über Eckhahnblöcke von unten oder hinten verdeckt aus der Wandfläche. Für die fachgerechte Montage ist der Einsatz von vorgefertigten gedämmten Montageblöcken gefordert.
In den Bädern sind Handtuch-Heizkörpervorzusehen. Die Heizkörper sind als einreihige Heizkörper ohne Konvektionsbleche und Verkleidungen vorzusehen. Die Anschlüsse mit Ventil sind entweder unten mittig oder untenwechselseitig vom Hauptrohr mit Anschlüssen aus der Wand herzustellen.
Wärmeversorgungsanlagen/Sonstiges
Der Dichtigkeitsnachweis für alle Heizwasserleitungen muss durch Druckproben bei Erfordernis auch für einzelne Leitungsabschnitte, mit dem mindestens 1,5-fachen Betriebsdruck durchgeführt werden. Die Prüfdruckdauer muss dabei ohne Druckabfall mindestens acht Stunden betragen. Der Dichtigkeitsnachweis nach DIN 18380 ist vor Ort zu protokollieren. Alle Rohrleitungen der Heizungsanlagen müssen vor der Inbetriebnahme zweimal mit filtriertem Leitungswasser durchgespült werden. Dabei sind alle Schmutzfänger nach dem letzten Durchspülen zu säubern. Das Füllen der Heizungsanlage ist gemäß der VDI 2035 mit aufbereitetem Wasser zur Vermeidung von Steinbildung und Korrosionsschutz durchzuführen.
Anlagen- und Funktionsbeschreibung Wärmeversorgung
Anlagen- und Funktionsbeschreibung Lüftung Allgemeine Anforderungen Lüftung
Grundlagen der Auslegung und Dimensionierung der Lüftungsanlagen sind folgende Normen und Vorschriften:
- AMEV RLT-Anlagenbau.
- DIN 18379 - Allgemeine technische Vorschriften für raumlufttechnische Anlagen und die darauf verweisenden Normen und Richtlinien.
- DIN EN 16798-1 - Energetische Bewertung von Gebäuden Lüftung von Gebäuden Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik.
- DIN 1946 Teil 6 - Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung
- DIN 18017-3 - Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster Teil 3 - Lüftung mit Ventilator
- VDI 6022-1 hygienische Anforderung an RLT-Anlagen und Geräte.
Um Zuge des Umbaus wird alle Schlafräume mit der natürlichen Lüftung über Fenster vorzusehen, sofern gesetzliche Auflagen nicht zwingend eine mechanische Lüftung vorschreiben. Abweichend ist die mechanische Lüftung für innenliegende Räume vorzusehen.
Lieferung Planunterlagen AG
- Grundriss UG, Maßstab 1:50
- Grundriss EG, Maßstab 1:50
-Grundriss OG, Maßstab 1:50
- Grundriss DG1, Maßstab 1:50
-Grundriss DG2, Maßstab 1:50
- Grundriss SB, Maßstab 1:50
- Konzeptschema Wohnungslüftung und Rauchableitung
- Berechnung Luftmengen
Zu erstellenden Unterlagen AN
Der AN hat im Rahmen seiner Ausführung-, Werk- und Montageplanung die Unterlagen des AGs zu überprüfen und zu ergänzen.
- Grundriss UG, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Grundriss EG, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Grundriss OG, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Grundriss DG1, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Grundriss DG2, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Grundriss SB, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen
- Lüftungschema, prüfen und ergänzen
- Erstellung bzw. Aktualisierung Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
- Auslegung Anlagenkomponenten
Anlagenbeschreibung der Raumlufttechnische Anlagen
Lüftungskonzept
Der Neubau eines Mehrfamilienhauses ist ein Lüftungskonzept notwendig, da moderne Gebäudehüllen so luftdicht sind, dass der für den Feuchteschutz erforderliche Luftwechsel häufig nicht mehr durch natürliche Infiltration erreicht wird.
Grundsätzlich werden nach DIN18017-3 für den innnenliegenden Räume wie Duschbäder über dezentrale Abluftventilator à 60 m³/h und die WCs sowie Abstellräume à 30 m³/h vorgegeben und ausgelegt.
Die Zuluft kann über schallgedämmte Außenluftelemente am Fenster erfolgen.
Die Nachströmung der innenliegenden Räume erfolgt unter der Türunterschnitte.
Für Neubau eines Wohngebäudeist ein Lftungskonzept verpflichtend zu erstellen. Die DIN 1946-6 fordert deshalb den Nachweis, dass die Lüftung zum Feuchteschutz mindestens sichergestellt ist.
Der Keller wird mit einem Abluftventilator und einem elektrischen Heizregister zum Feuchteschutz ausgestattet. Die Luftverteilung erfolgt über Rohrgitter, die unterhalb der Decke in den Kellerräumen installiert werden.
Luftverteilung
Die Rohrleitungen und Kanäle für Abluft sind für eine gute Luftqualität mit runden oder rechteckigen Querschnitten in der Dichtheitsklasse ATC-3 nach DIN EN 16798-3 ausgeführt. Zum Brandschutz in Lüftungsanlage sind wartungsfreie Absperrvorrichtungen zwischen Decken eingebaut. In den Hauptnutzungsbereichen werden die Installation der Anlagenkomponenten innerhalb der Schacht und Abhangdecke der Bäder ausgeführt.
Die Aufhängung und Lagerung der Kanal- und Rohrsysteme erfolgen nach den aktuellen Vorschriften. Die Kanalsysteme erhalten für die Rohrsysteme Steckverbindungen mit Gummilippendichtung. Die Anschlüsse an die Einzelrohrlüfter werden möglichst mit kurzen Flex-Rohr-Verbindungen ausgeführt.
Gemäß den Vorgaben der VDI 6022 sind die Revisionsöffnungen in ausreichender Anzahl an Bauteilen vorzusehen.
Wärmedämmung
Für Abluftkanäle ist keine Wärmedämmung erforderlich. Die Zuluft ist gegen Schwitzwasser zu dämmen, z.B. Mineralwolle plus Alukaschierung (20mm), alternativ auch mit Schaumstoff-Dämmung
Rauchableitung Keller
Die Lüftungsanlage des Kellers wird zur Entrauchung genutzt, um den Löschangriff der Feuerwehr zu unterstützen. Die Lüftungsanlage muss für die Rauchabführung dabei für die Zeitdauer bis zu deren Versagen funktionsfähig bleiben.
Der für die Entrauchung erforderliche Volumenstrom der maschinellen Abluftanlage muss mindestens 6 m³ je Stunde und m² Kellernutzfläche betragen.
Alle für die Stromversorgung der Lüftungsanlage und ggf. Zuluftöffnungen erforderlichen elektrischen Energie- und Steuerleitungen müssen, soweit sie in den Kellerräumen installiert sind, der Funktionserhaltsklasse E 30 nach DIN 4102 Teil 12 entsprechen.
Die Lüftungsanlage muss für den Entrauchungsbetrieb über einen Schalter an geeigneter Stelle (z. B. Feuerwehranlaufpunkt) durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr ansteuerbar sein.
Weitere besondere Brandschutzmaßnahmen für den Betrieb der maschinellen Abluftanlage, wie Ventilatoren für erhöhte Temperaturbeanspruchung oder Lüftungsleitungen mit Feuerwiderstandsdauer, sind nicht erforderlich.
Die Auslösung erfolgt über einen Feuerwehr-Schlüsselschalter. Von diesem wird die Entrauchungssteuerung aktiviert, welche den Zu- und Abluftventilator starten. Die Verkabelung der Stromversorgung sowie der Steuerleitungen erfolgt in Funktionserhalt E30.
Für die Kellerlüftung ist am gleichen Rohrsystem angeschlossen und wird nicht in die Steuerung integriert.
Ausführungs- und Qualitätvorgaben
Dimensionierung Grundlagen
Bei der Auslegung der Kanäle sind folgende maximale Geschwindigkeiten zulässig:
- Technikzentralen, Hauptsysteme: maximal 6,0 m/s.
- In Kanälen innerhalb von Schächten: maximal 5 m/s
- In Verteilkanälen in Fluren und Räumen: maximal 4 m/s.
- In Anschlusskanälen: maximal 2 m/s.
- In Hauptleitungen Absaugeinrichtungen: maximal 5 m/s.
Die nachfolgenden Raumtypen enthalten die maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel (gemäß DIN EN 16798, Klasse II) in den Nutzflächen aus haustechnischen Anlagen.
Schlafzimmer 30 dB(A)
Wohnzimmer 35 dB(A)
Anlagen- und Funktionsbeschreibung Lüftung
Gelieferte TGA-Unterlagen durch DS Funktionale-Leistungs-Beschreibung mit Leistungsverzeichnis
FLB als GAEB und PDF
Plansatz LOS1
KG 410 Sanitärtechnik
Grundriss
Grundriss Sanitär UG IMS15_DS_SAN_GR_UG_00.pdf
Grundriss Sanitär EG IMS15_DS_SAN_GR_EG_01.pdf
Grundriss Sanitär OG IMS15_DS_SAN_GR_OG_01.pdf
Grundriss Sanitär DG1 IMS15_DS_SAN_GR_DG1_01.pdf
Grundriss Sanitär DG2 IMS15_DS_SAN_GR_DG2_01.pdf
Schemen
Schema Schmutzwasser IMS15_DS_SC_SW_00.pdf
Schema Regenwasser IMS15_DS_SC_RW_00.pdf
Schema Trinkwasser IMS15_DS_SC_TW_00.pdf
KG 420 Heizungstechnik
Grundrisse
Lageplan Anschlusswärmepumpe IMS15_DS_HZG_GR_Lageplan.pdf
Grundriss Heizung UG IMS15_DS_HZG_GR_UG_00.pdf
Grundriss Heizung EG IMS15_DS_HZG_GR_EG_01.pdf
Grundriss Heizung OG IMS15_DS_HZG_GR_OG_00.pdf
Grundriss Heizung DG1 IMS15_DS_HZG_GR_DG1_00.pdf
Grundriss Heizung DG2 IMS15_DS_HZG_GR_DG2_00.pdf
Schemen
Schema Wärmeversorgung IMS15_DS_SC_HZG_00.pdf
KG 430 Lüftungstechnik
Grundrisse
Grundriss Lüftung UG IMS15_DS_RLT_GR_UG_00.pdf
Grundriss Lüftung EG IMS15_DS_RLT_GR_EG_00.pdf
Grundriss Lüftung OG IMS15_DS_RLT_GR_OG_00.pdf
Grundriss Lüftung DG1 IMS15_DS_RLT_GR_DG1_00.pdf
Grundriss Lüftung DG2 IMS15_DS_RLT_GR_DG2_00.pdf
Schemen
Schema Lüftungsanlage IMS15_DS_SC_RLT_00.pdf
Durchbruchplanung
Grundriss Durchbruchplanung UG IMS15_DS_SuD_GR_UG_00.pdf
Grundriss Durchbruchplanung EG IMS15_DS_SuD_GR_EG_00.pdf
Grundriss Durchbruchplanung OG IMS15_DS_SuD_GR_OG_00.pdf
Grundriss Durchbruchplanung DG1 IMS15_DS_SuD_GR_DG1_00.pdf
Grundriss Durchbruchplanung DG2 IMS15_DS_SuD_GR_DG2_00.pdf
Berechnungen
Bemessung Schmutzwasser IMS15_DS_Bemessung Schmutzwasser
Bemessung Regenwasserrückhaltung IMS15_DS_Bemessung Regenwasser
Bemessung Trinkwasser IMS15_DS_Bemessung Trinkwasser Spitzenvolumen
Heizlastberechnung IMS15_DS_Berechnung Heizlast
Luftmengentabelle nach DIN 18017-3 IMS15_DS_Berechnung Luftmengen
Gelieferte TGA-Unterlagen durch DS
Ausschreibungsanerkennung Der Auftragnehmer erklärt hiermit:
dass er dieses Leistungsverzeichnis auf seine Vollständigkeit überprüft hat, dass er das Leistungsverzeichnislückenlos gelesen hat, dass der Text in dem Leistungsverzeichnis nicht unverständlich und nicht mehrdeutigist, dass bei eventuellen Rückfragen eine zufriedenstellende, ausreichende Klärung erfolgte, dass er allepreisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat, dass er dieses Leistungsverzeichnis ohneEinschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die vom Auftraggeber erstellten und vom Auftragnehmervollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnisvordrucke akzeptiert werden.
Stempel und Unterschrift:
'.....................................................'
'.....................................................'
Ort, Datum
Sachbearbeiter d. Bieters:
'............................................'
Tel'......................................'
Ausschreibungsanerkennung
01 Leitmassen-LV KG 410 Sanitärtechnik
01
Leitmassen-LV KG 410 Sanitärtechnik
01.01 Abwasseranlage
01.01
Abwasseranlage
01.02 Trinkwasseranlage
01.02
Trinkwasseranlage
01.03 Einrichtungsgegenstände
01.03
Einrichtungsgegenstände
01.04 Entwässerung Außenbereich
01.04
Entwässerung Außenbereich
02 Leitmassen-LV KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
02
Leitmassen-LV KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
02.01 Wärmeversorgungsanlagen
02.01
Wärmeversorgungsanlagen
02.02 Wärmeverteilung Gebäude
02.02
Wärmeverteilung Gebäude
02.03 Wärmeverteilung Außen
02.03
Wärmeverteilung Außen
02.04 Raumheizflächen
02.04
Raumheizflächen
03 Leitmassen-LV KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
03
Leitmassen-LV KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
03.01 Abluftventilator
03.01
Abluftventilator
03.02 Luftverteilungsysteme
03.02
Luftverteilungsysteme
03.03 Luftauslässe
03.03
Luftauslässe
03.04 Lüftung im Außenbereich
03.04
Lüftung im Außenbereich
03.05 Ergänzungsangaben des Bieters
03.05
Ergänzungsangaben des Bieters
04 Leitmassen-LV Dienstleistungen und Sonstige Leistungen
04
Leitmassen-LV Dienstleistungen und Sonstige Leistungen
04.01 Taglohnarbeiten
04.01
Taglohnarbeiten
04.02 Inbetriebnahmen Sanitär
04.02
Inbetriebnahmen Sanitär
04.03 Inbetriebnahmen Wärmeversorgung
04.03
Inbetriebnahmen Wärmeversorgung
04.04 Wartungsarbeiten Sanitär
04.04
Wartungsarbeiten Sanitär
04.05 Wartungsarbeiten Heizungsanlage
04.05
Wartungsarbeiten Heizungsanlage
04.06 Wartungsarbeiten Lüftung
04.06
Wartungsarbeiten Lüftung
04.07 Bezeichnungsschilder
04.07
Bezeichnungsschilder
04.08 Durchbrüche, Kernbohrungen
04.08
Durchbrüche, Kernbohrungen