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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Rohbau Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die vollständige und betriebsfertige Erstellung der Rohbauarbeiten für den Neubau des Wohn- und Geschäftshauses in der Marktstraße, Hohenhameln, bestehend aus Vorderhaus, Hinterhaus und Tiefgarage. Alle Arbeiten sind gemäß den beigefügten Plänen, der Statik, dem Brandschutzkonzept sowie den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Alle Leistungen sind so zu kalkulieren, dass eine mangelfreie und termingerechte Fertigstellung gewährleistet ist.
Die Werk- und Montageplanung, sowie die Revisionsunterlagen sind in den Einheitspreisen zu inkludieren.
Allgemeine Vorbemerkungen Rohbau
Besondere Technische Vertragsbedingungen Ver- und Entsorgung Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Bei einer Nutzung von Schuttcontainern durch mehrere, unterabhängige Unternehmen, werden - sofern keine andere Einigung zustande kommt - dem Bereitsteller nach Abschluss der Arbeiten die Kosten dafür auf Nachweis, mengenanteilig in einer Umlage ausgeglichen.
Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Zwischenlagerflächen sind auf dem Grundstück nur bedingt vorhanden. Die Einschätzung, inwieweit diese ausreichen, obliegt dem AN. Bei Unklarheiten und vor der Ausführung der Arbeiten ist rechtzeitig mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Bei den in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen sind durch den Bieter, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, die Lieferung, das Verbringen zum Einbauort sowie die Montage aller notwendigen Materialien und Baustoffe, Hilfs- und Befestigungsmittel in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Besondere Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Erd- und Kanalbauarbeiten sowie Verbauarbeiten inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladen und Lagern auf die Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel. Folgende Leistungen sind ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet: Alle Transport- und Gerätekosten inkl. Bedienung, Kipp- und Deponiegebühren. Sauberhaltung der vom AN benötigten Straßen, Wege und Plätze bei Erdabfuhr. Er haftet für alle Schäden, die durch Verschmutzung und Staubbelästigung auf und von öffentlichen Verkehrswegen auftreten können. Das gleiche gilt für verursachte Schäden an Straßen und Bürgersteigen. Gestellung entsprechender Warnschilder, Absperrungen notwendiger Sicherheitsbeleuchtung; Sicherung vorh. Ver- und Entsorgungsleitungen und Böschungen. Das Herstellen des Feinplanums mit einer höchstzulässigen Toleranz von plus/minus 2,0 cm ist mit den Einheitspreisen der Aushubpositionen abgegolten. Ableiten von Tageswasser aus der Baugrube falls nicht gesondert beschrieben. Sicherung vorh. Böschungen gegen Witterungseinflüsse. Schutzmaßnahmen nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft, die Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften. Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche ausgeschriebene Leistungen.
Der AN erhält vom AG zwei Achsen und einen Höhenpunkt eingemessen. Danach errichtet der AN alle für die Erst Einmessung der nachfolgenden Leistungen erforderlichen Absteckungen und Schnurgerüste.
Hinweis zu aufgeführte Normen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten die nachstehenden Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen in den jeweils neuesten Fassungen. Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere: DIN 1054:Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1 DIN 18196:Erd- und Grundbau - Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke DIN 4123: Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4124: Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten DIN 1055-2:Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Bodenkenngrößen DIN 434-1: Schächte aus Beton-, Stahlfaserbetonfertigteilen - Teil 1: Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung für Abwasserleitungen und -Kanäle in Ergänzung zu DIN EN 1917: 2003-04 DIN 1986-3: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstück - Teil 3 - Regeln für Betrieb und Wartung DIN 1986-4: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 4 - Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -form stücken verschiedener Werkstoffe DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100 - Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 DIN EN 1610: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und - Kanälen DIN 18920: Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen sowie sind nachfolgende Vorschriften und Richtlinien zu beachten und einzuhalten: Die jeweils gültige Landesbauordnung, Die Arbeitsstättenverordnung, Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) Die GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband)
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der Auftragnehmer nur geschulte Fachkräfte einzusetzen, wovon mindestens ein Mitarbeiter in deutscher Sprache kommunizieren kann. Seitens des AN ist nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter dem AG zu benennen, der während der gesamten Bauzeit der Ausführung der beauftragten Leistungen zur Verfügung zu stehen hat und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat. Ein Bautagebuch ist zu führen und auf Anordnung der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Von dem Auftragsleistungsverzeichnisses ist vor Beginn der beauftragen Bauarbeiten dem bauleitenden Monteur ein Exemplar auszuhändigen. Die Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung sowie die Deklarationsanalysen seitens Baugrund Ingenieurebüro Guch vom 18.08.2024 sind zu beachten und die darin enthaltenen Empfehlungen und Vorgaben sind einzuhalten. Alle auszuführenden Erdarbeiten sind nach vorhandenen Ausschachtungsplänen oder Angabe der Bauleitung auszuführen. Baufluchten und Höhenangaben werden dem AG einmal übergeben, er hat die angegebenen Festpunkte eigenverantwortlich zu sichern. Für die Abstützung hat er ohne Kosten Hilfskräfte und erforderliches Kleinmaterial bereitzustellen. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten bei den zuständigen Behörden und Ämtern über das Vorhandensein von Leitungen jeglicher Art zu erkundigen: Beschädigungen von Ver- und Entsorgungsleitungen und die daraus evtl. entstehenden Folgeschäden gehen zu Lasten des AN. Den Auflagen der Behörden ist zwingend Folge zu leisten. Ein evtl. erforderlich werdendes Trennen oder das Umverlegen von vorhandenen Ver- oder Entsorgungsleitungen ist rechtzeitig der zuständigen Behörde bekannt zu geben. Hierfür notwendige Arbeiten dürfen nur von zuständigen Fachkräften oder unter Anleitung der Versorgungsträger ausgeführt werden.
Baustelleinrichtung
Grundsätzlich hat der AN alle erforderlichen Geräte, technische Einrichtungen und sonstige Gerätschaften, die für die Ausführung der beauftragten Leistung notwendig sind, zu liefern, für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten und nach Beendigung der beauftragten Leistungen wieder abzufahren.
Ausführung
Wenn in der vorgesehenen Baugrube oder im Bereich der Gründungsebene weiche oder infolge des Aushubs aufgeweichte Böden vorkommen, müssen diese ausgekoffert und durch geeignetes Material (z.B. Recyclingmaterial oder Magerbeton) ersetzt werden. Die Mengen des Erdaushubs sowie eingebaute Mengen werden generell als feste Menge, bzw. im fertigen Zustand, als festeingebaute Menge abgerechnet. Zu tief ausgeschachtete Baugruben oder Fundamentgräben dürfen nur mit der Genehmigung der örtlichen Bauleitung und mit geeignetem Füllmaterial aufgefüllt und verdichtet werden. In diesem Fall gehen die anfallenden Kosten zu Lasten des AN. Füllboden, Recyclingmaterial, Füllkies o.ä. unter Bauwerksteilen ist lagenweise einzubringen und mit geeignetem Gerät zu verdichten. Das gleiche gilt für stehenden Boden. Der AN hat die erforderliche Verdichtung dem AG unaufgefordert schriftlich nachzuweisen. Bei eventuellen Verfüllungen des Arbeitsraums darf kein Bauschutt, steiniges Material oder Mutterboden verwendet werden.
Gefährliche Abfälle.
Entsorgung, Wiederverwendung, Verwertung: Der AG übernimmt grundsätzlich keine Gebühren für das Begleitscheinverfahren, welches nicht die (Sammel-) Entsorgungsnachweise des AG nutzt. Sofern andere gefährliche Abfälle nach (KrWG und AW) auf der Baustelle anfallen, sind diese, unabhängig von der vermuteten oder ausgeschriebenen Masse, ebenfalls durch den AN oder einem von AN beauftragten Dritten dem Institut für Hygiene und Umwelt (NGS) anzudienen. Grundsätzlich ist das gesamte Verfahren zur Abfallentsorgung von gefährlichen Abfällen über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß Nact 55 17?22 und LAGA 27 zu führen. Zusätzlich gelten die Ausschreibungsergänzungen nachhaltige Baustelle DGNB - siehe gesonderter Punkt.
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Eignungsnachweise und Lieferscheine Baustoffe:
Vor Einbau der vom AN zu liefernden Baustoffe ist die Umweltverträglichkeit der Baustoffe auf Verlangen des AG nachzuweisen. Bei ungebundenen Schüttgütern sind spätestens 7 Tage vor geplantem Einbau die Fremdüberwachungszeugnisse bzw. Eignungsnachweise des Herstellers (einschließlich Rezepturen, Sieblinien, Stoffbestandteile) vorzulegen. Die Eignungsnachweise sind vom AN mit zu unterzeichnen. Bei Nichteinhaltung kann der Einbau untersagt werden, ohne dass der AN daraus Forderungen ableiten kann. Sämtliche Lieferscheine und Wiegekarten der Schüttgüter sind der Bauleitung wöchentlich im Original zu übergeben. Auf den Lieferscheinen muss die genaue Baustellenbezeichnung (z.B. Straßenname oder Baufeldbezeichnung) vermerkt sein. Lieferscheine mit der Baustellenbezeichnung "diverse Kleinbaustellen" oder unpräziser Ortsangabe werden nicht anerkannt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schachtmeister, Vorarbeiter etc. und das Büropersonal davon in Kenntnis zu setzen sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen: Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse, ggf. Baubüro) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse, Anzahl der Beschäftigten) auch für Vorankündigung bei der Gewerbeaufsicht, Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch für Nachunternehmer entsprechend der gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle, Namen und Telefonnummer (auch mobil) des Sicherheitsbeauftragten des AN, Benennung des qualifizierten Verantwortlichen gemäß MVAS 1999. Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Werden die o. g. Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, kann sich der Baubeginn dadurch verzögern ohne dass Zwischen- oder Endtermin verlängert werden oder der Unternehmer daraus Schadenersatzansprüche ableiten kann. Der Auftraggeber stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem Auftragnehmer. Auf der Baustelle sind dauerhaft folgende Unterlagen auszuhängen bzw. vorzuhalten: Vorankündigung an die Gewerbeaufsicht (zur Verfügung gestellt vom AG), von außen sichtbar und wettergeschützt SiGePlan (sofern erforderlich) ist für alle am Bau Beteiligte jederzeit auf der Baustelle aufzubewahren Verkehrsbehördliche Anordnung ist im Original auf der Baustelle vorzuhalten Liste der Notfallrufnummern nach dem Formblatt der BauBG aushängen.
Allgemeine Anliegerbelange: Durch die Bauarbeiten dürfen die Zugänge zu den angrenzenden Grundstücken sowie der Anliegerverkehr nicht mehr als unvermeidbar beschränkt werden, eine verkehrssichere Zuwegung muss nahezu jederzeit gewährleistet sein. Über kurzfristige (stundenweise) Sperrungen von Zuwegungen und Zufahrten sind die Anlieger / Firmen frühzeitig zu unterrichten. Dazu hat der AN Provisorien / Behelfe durch den Baubereich zu errichten, zu sichern, umzubauen und zu unterhalten. Art der Sicherstellung von Zuwegungen und Zufahren nach Wahl des AN. Sollten im Bauablauf Straßenabschnitte für den Fußgänger? oder Kraftfahrverkehr gesperrt werden müssen, hat der AN die betroffenen Anlieger/ Anwohner nochmals abschnittsweise min. 5 Kalendertage vor Abschnittsbeginn mittels Informations-Schreiben in Kenntnis zu setzen, sofern die vorherige Information dies noch nicht zum Inhalt hatte. Alle Informations-Schreiben sind mit dem AG vorher abzustimmen.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind vom AN spätestens mit Abgabe der Schlussrechnung an den AG in digitaler Form im PDF-Format auf einem Datenträger gemäß dem Produkthaftungsgesetz spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Nutzer zu übergeben. Zusätzlich gelten die Ausschreibungsergänzungen Nachhaltiges Bauen DGNB - siehe gesonderter Punkt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 01 Baustelleneinrichtung / Abbrucharbeiten restl. Altbestand
01
01 Baustelleneinrichtung / Abbrucharbeiten restl. Altbestand
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Abbrucharbeiten / Freimachen des Grundstücks
01.02
Abbrucharbeiten / Freimachen des Grundstücks
02 02 Erd- und Gründungsarbeiten / WU-Beton KG
02
02 Erd- und Gründungsarbeiten / WU-Beton KG
02.01 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
02.02 Gründungsarbeiten Bodenplatten KG / EG
02.02
Gründungsarbeiten Bodenplatten KG / EG
02.03 Stahlbetonwände KG
02.03
Stahlbetonwände KG
03 03 Decken und Unterzüge /Stahbau
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03 Decken und Unterzüge /Stahbau
03.01 Geschossdecken
03.01
Geschossdecken
03.02 Ringanker / Drempelstützen
03.02
Ringanker / Drempelstützen
03.03 Stahlbau - Dachaussteifung Haus A
03.03
Stahlbau - Dachaussteifung Haus A
04 04 Wände und Stützen
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04 Wände und Stützen
04.01 Tragende Stützen/ Wände Stahlbeton
04.01
Tragende Stützen/ Wände Stahlbeton
04.02 Tragende Wände Mauerwerk
04.02
Tragende Wände Mauerwerk
05 05 Treppen und Balkone
05
05 Treppen und Balkone
05.01 Treppenläufe Haus A + B
05.01
Treppenläufe Haus A + B
05.02 Fertigteil-Balkone
05.02
Fertigteil-Balkone