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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Erdbau und Bauvorbereitung
01
Erdbau und Bauvorbereitung
Vorbemerkungen Zertifizierungsanforderungen QNG
Für das Bauvorhaben ist eine BNG-/QNG-Zertifizierung vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für sein Gewerk zutreffenden Anforderungen zur Schadstoffvermeidung gemäß dem beigefügten 1.1.1 QNG_Anhangdokument-313_Schadstoffvermeidung einzuhalten.
Sämtliche im Rahmen der Erdarbeiten eingesetzten bzw. eingebauten Bauprodukte und Hilfsstoffe müssen den dort genannten Anforderungen entsprechen. Vorgesehene Produkte sind vor Verwendung mit den erforderlichen Produkt- und Herstellerunterlagen zur Freigabe vorzulegen.
Die Einhaltung der Anforderungen ist durch den Auftragnehmer vor Beginn und nach Fertigstellung seiner Leistungen mittels der beigefügten Bestätigungen zu erklären.
Die erforderliche Nachweisführung und Dokumentation ist Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
allgemeine Vorbemerkungen
Der AN hat nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan der Bauleitung vorzulegen. Flur- und sonstige Beschädigungen an fremden Grundstücken durch den AN gehen zu Lasten des AN. Die Sauberhaltung der Zu- und Abfahrtswege ist Sache des Auftragnehmers. Weitere Arbeits- und Lagerplätze, die nicht vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich Sache des AN und von ihm auf eigene Kosten zu mieten, zu unterhalten und wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Zahlungen für Straßen-, Platz-
und Gehwegbenützung, sowie evtl. Straßensperrungen und jegliche Sicherungen des öffentlichen Verkehrs gehen zu Lasten des AN. Die erforderlichen Genehmigungen hat der AN selbst einzuholen.
Verantwortlicher Bauleiter:
Der Auftragnehmer der Erdarbeiten hat über die ganze Vertragsdauer für die Leitung seiner Arbeiten an der
Baustelle einen fachkundigen Vertreter, der ihn dem Auftraggeber gegenüber rechtsverbindlich vertritt, zu bestellen.
Dieser ist besonders für das Einhalten der am Bau zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften voll verantwortlich. Der Bauleiter hat den Anforderungen eines Fachbauleiters nach LBO zu entsprechen. Dieser ist
der Genehmigungsbehörde vor Beginn der Arbeiten namentlich zu nennen.
Ein Polier oder Vorarbeiter, der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er sollte nachweislich ähnliche Arbeiten ausgeführt hat und über entsprechende
Ausbildung verfügt. Er darf nur abgezogen werden wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung
über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist.
Vorbemerkungen Eigenüberwachung
Für jede Tiefbaumaßnahme ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Eigenüberwachung zu führen.
Die Nachweise sind in entsprechenden Prüfprotokollen dokumentiert, die als
Eigenüberwachungsunterlagen übergeben werden.
Die Eigenüberwachungsunterlagen enthalten auch die Fehlerprotokolle, sowie die getroffenen
Maßnahmen zur Beseitigung dieser und die Wiederholungsprüfungen.
Eigenüberwachung Erdbau gem. ZTV E-Stb 09
Die Aufwendungen sind in die Positionen einzurechnen.
Aufmaßerstellung und DGM
Zur Abrechnung ist durch den AN ein digitales Geländemodell zu erstellen.
Dazu ist das Gelände mehrfach digital zu vermessen und daraus elektronische Abrechnungsnachweise zu erzeugen.
Die erste Messung erfolgt vor Oberbodenabtrag.
Die Aufwendungen für den Nachweis aller Einzelpositionen und das DGM sind einzurechnen.
Zwischenlagerung Erdmassen
Sämtliche auf dem Baugelände ausgebauten Erdmassen sind getrennt nach Einsatzzweck auf dem Baufeld auf Mieten zwischen zu lagern und bei längerer Lagerung (>2 Monaten) anzusäen
Die Haufwerke sind mit Beschilderung zur Identifikation zu versehen
Nach Möglichkeit sind die ausgebauten Erdmassen auf dem Baufeld wieder einzubauen.
Vorbemerkungen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Rückbauarbeiten
01.02
Rückbauarbeiten
01.03 Wiederherstellung
01.03
Wiederherstellung