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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUVORHABEN: Neubau Reihenhäuser
Finkenweg BAUVORHABEN: Neubau Reihenhäuser
Finkenweg
85461 Bockhorn
BAUHERRSCHAFT: Strenger München GmbH
Landsberger Straße 304
80687 München
ARCHITEKT: bopp herrmann architeken gmbh
Im Unteren Kienle 7
70184 Stuttgart
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S U N D A N G E B O T
________________________________________________________
ERDBAU
ANGEBOTSSTELLER: ABGABETERMIN DES ANGEBOTS:
(Firmenstempel) AUSFÜHRUNGSTERMIN:
GESAMTSUMME:
EUR....................................... (brutto)
============================
Dem Angebot, der Ausführung und der Abrechnung liegen zugrunde:
1. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, B, und C, in jeweils neuester Ausgabe.
2. Alle für die Ausführung maßgebenden DIN-Vorschriften in jeweils neuester Fassung.
3. Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebs und zur Verhütung von Unfällen (Unfallverhütungsvorschriften des BGB und der Berufsgenossenschaften), für deren Einhaltung der ausführende Unternehmer verantwortlich und haftbar ist.
4. Die Zeichnungen des Architekten, die in dessen Büro nach vorheriger Anmeldung einzusehen sind.
5. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis mit seinen Vorbemerkungen.
BAUVORHABEN: Neubau Reihenhäuser
Finkenweg
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen:
Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen.
Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat.
Es stehen außerhalb des Grundstücks keine Lagerflächen zur Verfügung. Dies ist bei der Materialdisposition zu berücksichtigen.
Die Arbeiten sind so durchzuführen, daß die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen.
Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Eventuell erforderliche Gerüste sind im Rahmen der VOB vom Unternehmer in die Preise einzukalkulieren.
Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Cirka- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist.
Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
Allgemeine Vorbemerkungen:
BAUSTELLENGRUNDSÄTZE: BAUSTELLENGRUNDSÄTZE:
Der Bieter erklärt, daß die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. BAUSTOLZ tätig sind, anerkannt und eingehalten werden.
1. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle.
2. Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster.
3. Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden.
Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden.
4. In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung weist einen Raum aus, in dem die Mitarbeiter Vesper- und Mittagspause machen können unter der Voraussetzung, daß dieser Raum sauber gehalten wird.
5. Müll und Verpackungsmaterial wird täglich vom Unternehmer entsorgt.
6. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt.
7. Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden.
8. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden.
9. Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke.
10.Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen.
Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen.
Die Baustellengrundsätze werden vom Bieter anerkannt:
...................................................., den...............................
.....................................................................................(Stempel und Unterschrift)
BAUSTELLENGRUNDSÄTZE:
1 TITEL I BAUSTELLENEINRICHTUNG
1
TITEL I BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.01 Baustellen- WC für die Zeit des Erdbaus aufstellen, vorhalten und unterhalten. Baustellen- WC für die Zeit des Erdbaus aufstellen, vorhalten und unterhalten.
1.01
Baustellen- WC für die Zeit des Erdbaus aufstellen, vorhalten und unterhalten.
1,00
psch
1.02 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Alle für die Erstellung der angebotenen Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtung wie Baustraßen, Abschrankungen, Geräte, Maschinen, Bauhütten, Baubüros, Pumpensümpfe, Schmutzwasserpumpenetc. auf- und abbauen einschließlich deren Vorhaltung und Unterhaltung bis zum Ende der Erdarbeiten, und die ordnungsgemäße Baureinigung der Zufahrtstraßen und Gehwege.
Vor Ausführung ist ein Terminplan in Abstimmung mit den Terminvorgaben des Bauherrn zu liefern ebenso ein Baustelleneinrichtungsplan und Baustellenlogistikplan wenn vom Bauherrn oder der Genehmigungsbehörde gefordert.
1.02
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
2 TITEL II ERDARBEITEN
2
TITEL II ERDARBEITEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
1. Vorschriften:
Für die Ausführung gelten alle einschlägigen Vorschriften in Ihrer jeweils gültigen Fassung.
2. Höhennivellements:
Für die Abrechnung sind Höhennivellements im Auftrag des AN von einem vereidigten Geometer in Abstimmung mit dem AG vornehmen zu lassen, aus denen die ursprünglichen Geländehöhen, die Höhen des Aushubs und alle Auffüllungen, getrennt nach Bodenklassen sowie Qualität der Auffüllungen hervorgehen. Höhen die sich einer späteren Feststellung entziehen, sind sofort mit der Bauleitung festzustellen.
3. Mehraushub :
Bei Tieferaushub unter die vorgesehene Baugrubensohle oder bei unsachgemässer Auflockerung der Sohle, ist auf Kosten des AN der aufgelockerte Bereich durch geeignetes Material gleicher Qualität wie der anstehende Baugrund ( z.B. B5 verdichtet ) in entsprechender Dicke zu ersetzen.
4. Aushubsohle:
Alle Aushubsohlen, bei denen Verdichtung sinnvoll ist, sind mit entsprechenden Geräten vor der Aufbringung weiterer Bauteile so zu verdichten, dass die Auflockerung der Bodenanschlußfuge ausgeglichen wird.
5. Böschungen :
Böschungen sind gemäß DIN 4124 bzw. gemäß den Angaben im Bodengutachten anzulegen. Profilierungen der Sohle, Wände und Böschungen nach Angabe der Bauleitung sind einzurechnen. Die Sicherung der Böschungen ( z.B: Abdecken mit Folien ) bzw. gemäß den Angaben im Bodengutachten, obliegt dem AN.
6. Baugrund- und Gründungsgutachten:
Für die Ausbildung der Baugrube und des Baugrundes ist das beiliegende Baugrund- und Gründungsgutachten, sowie die wasserrechtliche Genehmigung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Sollten Zweifel an der Beschaffenheit des Baugrundes, oder an den Angaben im Baugrundgutachten bestehen, so sind diese im Anschreiben zum Angebot darzulegen. Spätere Einwände die zu Terminverlängerungen oder zu Mehrforderungen führen sind ausgeschlossen.
Nach Fertigstellung des Aushubes, evtl einzelner Abschnitte, ist in Rücksprache mit der Bauleitung des AG der Baugrundgutachter zur Beurteilung des Baugrundes anzufordern.
7. Sichern von Vermessungspunkten:
Das Sichern und Wiederherstellen von vorhandenen Absteckungen, Markierungen, Grenzsteinen usw. ist Sache des AN.
8.Mehrfach umgegrabener Boden
Mehrfach umgegrabener Boden bzw. durch die Baustelleneinrichtung erforderliche Zwischenlagerung wird nur einmal gemessen und vergütet.
9. Handaushub:
Die Erdarbeiten müssen je nach den örtlichen Verhältnissen mit Maschineneinsatz durchgeführt werden. Eine besondere Vergütung für Handaushub erfolgt nur in von der Bauleitung besonders angeordneten Fällen ( z.B. für Suchschlitze und zur Freilegung von Kabeln)
10. Felsaushub:
Ausbruch von Fels darf nur so erfolgen, dass Auflockerungen im seitlichem Erdreich nicht erfolgen. Der Aushub der Grabensohle muß so durchgeführt werden, dass der Untergrund nicht aufgelockert wird.
Der Einsatz von Meiselbagger ist im Vorfeld mit dem AG abzustimmen, um Störungen im Produktionsablauf zu verhindern.
11. Schutzschicht:
Das Belassen und spätere Entfernen einer Schutzschicht über der Baugrubensohle ist Sache des AN.
12. Straßenreinigung:
Die bestehenden Zufahrtswege sind laufend in einwandfreiem Zustand zu halten. Bei Bedarf ist mehrmals täglich ein Straßenkehrwagen einzusetzen.
13. Behinderung:
Behinderung und Verzögerung durch Abbruch- und Leistungsarbeiten an bekannten und unbekannten Hindernissen ist mit dem EP abgegolten
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
2.01 Oberboden (Mutterboden) der Bodenklasse 1 abtragen, laden und abfahren, Oberboden (Mutterboden) der Bodenklasse 1 abtragen, laden und abfahren,
inklusive aller Entsorgungs- und Auffüllgebühren.
Abtragsdicke: i.M. 30 cm
Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
2.01
Oberboden (Mutterboden) der Bodenklasse 1 abtragen, laden und abfahren,
500,00
m3
Aushub der Baugrube nach Zeichnungen und Angaben der Bauleitung. Aushub der Baugrube nach Zeichnungen und Angaben der Bauleitung.
Die abgeböschten Baugrubenwände sind mit durchsichtiger Folie zu überspannen. Bezüglich der Neigung der Böschung und Ausbildung der Berme hat sich der Unternehmer nach DIN 4124, Abschnitt 4 bzw. dem geologischen Gutachten zu richten.
0.60 m Arbeitsraum an der Sohle ist in die Massen eingerechnet.
Der Einzelpreis gilt für Böden bis Bodenklasse 5 (DIN18300).
Aushub der Baugrube nach Zeichnungen und Angaben der Bauleitung.
2.02 Baugrubenaushub (Z0) einschließlich Laden und Abtransport, inklusive aller Baugrubenaushub (Z0) einschließlich Laden und Abtransport, inklusive aller
Entsorgungs- bzw. Auffüllgebühren.
Boden der Klasse 1-5 nach DIN 18300
2.02
Baugrubenaushub (Z0) einschließlich Laden und Abtransport, inklusive aller
351,00
m3
Fundament- und Rohrgrabenaushub nach Zeichnungen und Angaben Fundament- und Rohrgrabenaushub nach Zeichnungen und Angaben
in Böden gemäß geologischem Gutachten.
Abrechnung erfolgt nach den Fundament bzw. Kanalisationsplänen.
Böden alle Bodenklassen soweit sie sich mit dem Bagger
ohne Meißel lösen lassen
Fundament- und Rohrgrabenaushub nach Zeichnungen und Angaben
2.03 Rohrgrabenaushub profilgerecht in Böden gemäß geologischem Gutachten lösen. Rohrgrabenaushub profilgerecht in Böden gemäß geologischem Gutachten lösen.
Aushubtiefe bis 0.50 m. Inklusive Rohrgrabenverbau oder Herstellen von Böschungen.
Aufnehmen und auf der Baustelle seitlich lagern zum späteren Wiederverfüllen.
2.03
Rohrgrabenaushub profilgerecht in Böden gemäß geologischem Gutachten lösen.
34,00
m3
2.04 wie vor, jedoch Aushubtiefe bis 0,50 - 1,00 m. wie vor, jedoch Aushubtiefe bis 0,50 - 1,00 m.
Inklusive Rohrgrabenverbau oder Herstellen von Böschungen.
2.04
wie vor, jedoch Aushubtiefe bis 0,50 - 1,00 m.
152,00
m3
2.05 wie vor, jedoch Aushubtiefe 1,00 - 1,50 m. wie vor, jedoch Aushubtiefe 1,00 - 1,50 m.
Inklusive Rohrgrabenverbau oder Herstellen von Böschungen.
2.05
wie vor, jedoch Aushubtiefe 1,00 - 1,50 m.
264,00
m3
2.06 wie vor, jedoch Aushubtiefe 1,50-2,00 m. wie vor, jedoch Aushubtiefe 1,50-2,00 m.
Inklusive Rohrgrabenverbau oder Herstellen von Böschungen.
2.06
wie vor, jedoch Aushubtiefe 1,50-2,00 m.
19,00
m3
2.07 Frostkiesschicht 0/32 als Unterbau unter den Bodenplatten liefern und fachgerecht einbauen. Schichtdicke 78 cm stark, vollflächig einbauen und optimal verdichten. Frostkiesschicht 0/32 als Unterbau unter den Bodenplatten liefern und fachgerecht einbauen. Schichtdicke 78 cm stark, vollflächig einbauen und optimal verdichten.
2.07
Frostkiesschicht 0/32 als Unterbau unter den Bodenplatten liefern und fachgerecht einbauen. Schichtdicke 78 cm stark, vollflächig einbauen und optimal verdichten.
811,00
m2
2.08 Geotextil mind. Klasse GRK 3 liefern und auf der Aushubsohle unter der Geotextil mind. Klasse GRK 3 liefern und auf der Aushubsohle unter der
kapillarbrechenden Schicht vollflächig und an Stößen überlappt auslegen.
2.08
Geotextil mind. Klasse GRK 3 liefern und auf der Aushubsohle unter der
932,00
m2
2.09 Durchführen eines Lastplattendruckversuches nach DIN 18134 je Durchführen eines Lastplattendruckversuches nach DIN 18134 je
Gebäudezeile (drei Stück).
Einschl. kompletter Baustelleneinrichtung und schriftlicher Ergebnisdokumentation.
Ev2-Modul >= 80 MN/m²
Verhältnis Ev2/Ev1 < 2,5
2.09
Durchführen eines Lastplattendruckversuches nach DIN 18134 je
1,00
psch
2.10 Herstellen von Baustraßen oder Hauszuwegen. Herstellen von Baustraßen oder Hauszuwegen.
Aushub ca. 10cm (Oberboden ist abgeschoben) und Abfuhr des Aushubmateruiale inkl. Deponiekosten.
Liefern, Einbringen und Verdichten einer Tragschicht aus RC Material, Stärke ca. 40cm.
2.10
Herstellen von Baustraßen oder Hauszuwegen.
200,00
m2
3 TITEL III KANALISATIONSARBEITEN
3
TITEL III KANALISATIONSARBEITEN
PVC-Grundleitungen KG (orange) nach DIN 19534 liefern und entsprechend PVC-Grundleitungen KG (orange) nach DIN 19534 liefern und entsprechend
DIN EN 752, DIN EN 1610 und DIN 1986-100 und nach Zeichnungen und Angaben der Bauleitung verlegen incl. Steckmuffen.
Einsatzort: Unter dem Gebäude und außerhalb des Gebäudes.
angeb. Fabrikat und Typ:...................................................
PVC-Grundleitungen KG (orange) nach DIN 19534 liefern und entsprechend
3.01 Ø 100 mm Ø 100 mm
3.01
Ø 100 mm
600,00
m
3.02 Ø 125 mm Ø 125 mm
3.02
Ø 125 mm
25,00
m
3.03 Ø 150 mm Ø 150 mm
3.03
Ø 150 mm
15,00
m
Zuschlag für Bögen alle DN Zuschlag für Bögen alle DN
Zuschlag für Bögen alle DN
3.04 Ø 100 mm- 150 mm Ø 100 mm- 150 mm
3.04
Ø 100 mm- 150 mm
150,00
St
3.05 Ø 125 mm Ø 125 mm
3.05
Ø 125 mm
3,00
St
3.06 Ø 150 mm Ø 150 mm
3.06
Ø 150 mm
2,00
St
Zuschlag für Abzweige alle DN Zuschlag für Abzweige alle DN
Zuschlag für Abzweige alle DN
3.07 Ø 100 mm- 100 mm Ø 100 mm- 100 mm
3.07
Ø 100 mm- 100 mm
26,00
St
3.08 Ø 100 mm- 125 mm Ø 100 mm- 125 mm
3.08
Ø 100 mm- 125 mm
3,00
St
3.09 Ø 125 mm- 125 mm Ø 125 mm- 125 mm
3.09
Ø 125 mm- 125 mm
1,00
St
3.10 Ø 100 mm- 150 mm Ø 100 mm- 150 mm
3.10
Ø 100 mm- 150 mm
2,00
St
Zuschlag für Reduzierstücke alle DN Zuschlag für Reduzierstücke alle DN
Zuschlag für Reduzierstücke alle DN
3.11 Ø 100 mm- 125 mm Ø 100 mm- 125 mm
3.11
Ø 100 mm- 125 mm
3,00
St
3.12 Ø 100 mm- 150 mm Ø 100 mm- 150 mm
3.12
Ø 100 mm- 150 mm
1,00
St
3.13 Ø 125 mm- 150 mm Ø 125 mm- 150 mm
3.13
Ø 125 mm- 150 mm
1,00
St
3.14 Enddeckel DN100 Enddeckel DN100
3.14
Enddeckel DN100
54,00
St
3.15 PP-Grundleitungen Fabrikat Kemmler KG 2000 (grün) o.glw. als Mehrpreis zu PP-Grundleitungen Fabrikat Kemmler KG 2000 (grün) o.glw. als Mehrpreis zu
allen Vorpositionen
Rohre nach DIN 19534 liefern, incl. Steckmuffen L oder K samt Abdichten der Muffen.
Einsatzort: Unter dem Gebäude und außerhalb des Gebäudes.
angeb. Fabrikat und Typ:...................................................
3.15
PP-Grundleitungen Fabrikat Kemmler KG 2000 (grün) o.glw. als Mehrpreis zu
1,00
psch
3.16 Verfüllung der Rohrgräben in Schichten von max. 30 cm und lagenweises Verfüllung der Rohrgräben in Schichten von max. 30 cm und lagenweises
Verdichten mit seitlich gelagertem Erdmaterial
3.16
Verfüllung der Rohrgräben in Schichten von max. 30 cm und lagenweises
469,00
m3
3.17 Mehrpreis für Verfüllung der Rohrgräben mit Sandbett um die Rohre. Mehrpreis für Verfüllung der Rohrgräben mit Sandbett um die Rohre.
Höhe ca. 30cm, Breite ca. 50cm.
3.17
Mehrpreis für Verfüllung der Rohrgräben mit Sandbett um die Rohre.
540,00
m
Übergabe- und Kontrollschacht DN 1000 mm aus Betonfertigteilen mit
Konus Ø 60 cm und gusseisernen Steigeisen, wasserdichte Ausführung liefern und einbauen, einschl. Betonboden ca. 25 cm stark mit Glattstrich und Gefälle auf Oberkante Putzstück,einschl. Bodeneinlauf mit offenem Gerinne
Übergabe- und Kontrollschacht DN 1000 mm aus Betonfertigteilen mit
Kontrollschacht DN 600 mm aus Betonfertigteilen mit Konus Ø 60 cm Kontrollschacht DN 600 mm aus Betonfertigteilen mit Konus Ø 60 cm
und gusseisernen Steigeisen, wasserdichte Ausführung liefern und einbauen, einschl. Betonboden ca. 25 cm stark mit Glattstrich und Gefälle auf Oberkante Putzstück,einschl. Bodeneinlauf mit offenem Gerinne
Kontrollschacht DN 600 mm aus Betonfertigteilen mit Konus Ø 60 cm
3.18 Anschlüsse an bestehende Betonkontrollschächte bzw. -zisternen Anschlüsse an bestehende Betonkontrollschächte bzw. -zisternen
herstellen. Inklusive Bohrung in das bestehende Bauteil, Rohrdurchführuzng und fachgerechter Abdichtung der Einführung.
Durchmesser der Anschlüsse DN 100-150.
3.18
Anschlüsse an bestehende Betonkontrollschächte bzw. -zisternen
23,00
St
3.19 Überprüfung aller Kanäle nach Rohbaufertigstellung mit TV-Kamera auf Überprüfung aller Kanäle nach Rohbaufertigstellung mit TV-Kamera auf
Dichtigkeit und einwandfreien Zustand, schriflticher Nachweis und Übergabe der Befahrungsprotokolle mit Fotos aller Schadstellen und einer Videokassette an den Bauherren.
Einschl. Baustelleneinrichtung, öffnen und verschließen der Kanäle und Putzstücke und vorheriger Hochdruckspülung und Reinigung.
Festgestellte Fehl- und Schadstellen sind vom Unternehmer auf dessen Kosten zu beseitigen.
Abrechnung nach tatsächlich untersuchter Länge.
Kanaldurchmesser: DN 100 - DN 200
3.19
Überprüfung aller Kanäle nach Rohbaufertigstellung mit TV-Kamera auf
1,00
psch
Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 31.12.2027
.................................................................................................................. ...
Ort und Datum Der Unternehmer
(Stempel und Unterschrift)
Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 31.12.2027