Gussasphaltestricharbeiten
Neubau Löwenbräu-Arkaden mit TG
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.    ALLGEMEINE HINWEISE 1.1  Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. 1.2   Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers. 1.3 Die Einheits- oder Pauschalpreise verstehen sich für die Lieferung mit Abladen sowie Lagern auf der Baustelle und transportieren zum Einsatzort. Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Bauteile, komplett ausgeführt, einschl. aller Lohn- und Gerätekosten. Einzukalkulieren ist das gesamte Einrichten, Vorhalten und Abbauen der Baustelleneinrichtung mit allen notwendigen Maschinen, Werkzeugen und Verarbeitungsmittel, die zur Erstellung der Leistung notwendig sind. 1.4 Sind im Leistungsbeschrieb Markennamen oder Fabrikate angegeben, sind diese grundsätzlich bindend. Alternativen sind nur zugelassen, wenn Gleichwertigkeit nachgewiesen wird und der Auftraggeber dazu ausdrücklich eine Freigabe erteilt hat. 1.5  Der Bieter bestätigt, dass die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Besteht die Gefahr, dass der Auftragnehmer mit seiner Leistung durch eigenes Verschulden in Verzug gerät, kann die Bauleitung die Erbringung von Überstunden oder Feiertagsschichten zur Terminsicherung fordern. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. 1.6 Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass er über die zur einwandfreien und fristgemäßen Erfüllung der angebotenen Leistung erforderlichen Fachkenntnisse sowie ausreichende Personalstärke und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt. Er erklärt ferner, dass er die Angebotsunterlagen als vollständig und ausreichend ansieht, und sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle eingehend informiert hat. 1.7  Will der Auftragnehmer Subunternehmer für die angebotenen Leistungen einsetzen, so hat er sich rechtzeitig vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen und ferner dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Subunternehmers, der über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, ständig während des Leistungszeitraumes auf der Baustelle anwesend ist.  Für Baubesprechungen die den Leistungsumfang  des Auftragnehmers betreffen, hat der AN einen  fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter zu stellen. 1.8   Das Leistungsverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn die nachfolgenden Stundenlohnsätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit. 1.9   Sämtliche Preise sind Nettopreise. 1.10 Die Abgabe des Angebotes erfolgt kostenlos. 1.11 Eine Beauftragung erfolgt schriftlich und nach eigenem Ermessen. Der Beauftragung ist nicht an das billigste Angebot gebunden. Der AG ist nicht zur Offenlegung von Gegenangeboten verpflichtet. Es gelten die VOB, Teil B und C in der neusten Fassung, sowie ergänzend die Bestimmungen und Vorschriften des BGB; die einschlägigen DIN-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Fachverbände; die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, sowie alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach neuestem Stand. Bei den Ausführungen sind nachstehende Normen und Regelwerke besonders zu beachten: DIN 18299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen DIN 18354 Gussasphaltarbeiten DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke Der AN hat täglich ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung auf Anforderung vorzulegen. Es muss alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können wie Witterung, Mitarbeiter auf der Baustelle und etwaige Regieberichte. Regiearbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Regieberichte sind am Tag der Ausführung vorab in das Bauleiterbüro zu mailen. Nicht eingegangene Regieberichte werden nicht anerkannt. Damit der AN jederzeit auf die aktuelle Planung Zugriff hat, wurde durch den AG ein elektronisches Projekt- und Planmanagementsystem "PLANFRED" eingerichtet. Der AN erhält vom AG hierzu einen eigenen Account. Überarbeitete Pläne bzw. Pläne mit neuem Index werden vom Architekten und den Fachplanern in dieses System hochgeladen. Der AN erhält daraufhin eine automatische Benachrichtigung. Ein separater Versand von Plänen per E-Mail an den AN erfolgt nicht. Der AN hat sich ab Vertragsabschluss bis Fertigstellung eigenverantwortlich und selbstständig um die aktuellste Planung zu kümmern. Die Nutzung ist für den AN kostenfrei, die Teilnahme verpflichtend. Die zur Verfügung gestellten Ausführungspläne sind vom AN vor Ausführung eigenverantwortlich zu prüfen. Zusätzlich sind alle Maße auf dem Bau zu überprüfen. Evtl. Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit der Bauleitung abzuklären. Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Material Lagerflächen oder Räume benötigt, sind diese unter Mitwirkung des Auftraggebers gemeinsam festzulegen. Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Die Arbeiten anderer Auftragnehmer dürfen hierdurch nicht behindert werden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume spätestens innerhalb einer Woche besenrein zu räumen. Kommt der Auftragnehmer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Auftraggeber ohne Nachfristsetzung berechtigt, die Lagerräume auf Kosten des Auftragnehmers räumen zu lassen. Die nachunternehmereigene Abfall- und Müllentsorgung muss kontinuierlich erfolgen, eine Lagerung auf Häufen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes ist unzulässig. Sollte die Entsorgung nicht oder nur teilweise erfolgen, so wird diese vom Bauleiter organisiert. Die anfallenden Kosten trägt der verursachende Auftragnehmer. Gegebenenfalls werden die Kosten anteilsmäßig auf beteiligte Auftragnehmer aufgeteilt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die ordnungsgemäße und gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung der nachunternehmereigene Abfälle, insbesondere Sondermüll und Baumüll, nach geltendem Recht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) durch den Auftragnehmer zu erfolgen hat und Vertragsbestandteil ist. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Werden die oben genannten Materialien in einem bauseits aufgestellten Müllcontainer aufgefunden, müssen diese auf Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer angelastet. 2. ABRECHNUNGS-HINWEISE Sofern das Leistungsverzeichnis keine gesonderten Abrechnungsvereinbarungen vorsieht, gelten die Abrechnungseinheiten der VOB, Teil C, in der jeweils neuesten gültigen Fassung. 3. UMLAGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN Auszahlung der Abschlagszahlung nach Darstellung des Leistungsstandes zu 90% der IST-Leistungssumme. Schlusszahlungen erfolgen erst nach mängelfreier Schlussabnahme zu 95% der IST-Leistungssumme, Auslösung des Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft in Höhe von 5% der Abrechnungssumme. Abweichend von §13 Absatz 4 Nr. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 6 Jahre. Vertragsstrafe 0,1% je Werktag, auch auf Zwischentermine, max. 5% der Nettoauftragssumme. 4. SONSTIGES Der Auftragnehmer versichert, dass er die gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge zur Berufsgenossenschaft stets eingehalten hat und auch in Zukunft einhalten wird. Er weist seine Mitarbeiter auf die Verpflichtung zum Mitführen des Sozialversicherungsausweises hin und ist damit einverstanden, dass der Auftraggeber die Mitführung der Sozialversicherungsausweise kontrolliert. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber erstmals innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss diese Vertrages und danach zusammen mit jeder Abschlagsrechnung sowie mit der Schlussrechnung jeweils eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 EstG; eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts über die Erfüllung der Steuerpflicht nach dem Gesetz zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen der Sozialversicherung über die Erfüllung der Zahlungspflichten zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag einen Zahlungsnachweis der Berufsgenossenschaft über die abzuführenden Beiträge zur Unfallversicherung einzureichen. Reicht der Auftragnehmer die vorgenannten Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ein, so ist der Auftraggeber berechtigt, bis zu deren vollständigem Vorliegen einen Einbehalt vom Werklohn in der Höhe vorzunehmen, die einer möglichen Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Steuerbehörden entspricht. Im Zweifel soll die angemessene Höhe des Einbehalts durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Kammerbezirks, in dem die Werkleistung erbracht wird, festgelegt werden. Der Auftragnehmer sichert zu, seinerseits nur Nachunternehmer einzusetzen, die sich ihm gegenüber zu rechtskonformem Verhalten verpflichtet haben. Die Sanitärcontainer werden bauseits zur Verfügung gestellt. Genaue Ausführungstermine werden bei Auftragsvergabe besprochen. Folgende Arbeits- und Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten: Arbeitszeit: 8:00 Uhr - 13:00Uhr                                                 14:00 Uhr - max. 20:00 Uhr Mittagsruhe: 13:00-14:00 Uhr Während der Mittagsruhe bzw. vor 8:00 Uhr und nach 20:00Uhr dürfen keine LKW Anlieferungen und keine Arbeiten stattfinden.
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01 Gussasphaltestricharbeiten
01
Gussasphaltestricharbeiten
01.0010 Untergrund reinigen Betonfläche von grober Verschmutzung reinigen. inkl. Entsorgung des entstandenen Bauschutts in bauseitig zur Verfügung gestellten Bauschuttcontainer. Position kommt zur Ausführung im Falle, dass die Tiefgarage nicht besenrein übergeben worden ist.
01.0010
Untergrund reinigen
M
3.300,00
01.0020 Kugelstrahlen Betonoberfläche im Abdichtungsbereich abtragend Kugelstrahlen und absaugen. Oberfläche waagrecht, bis 3% geneigt. Abfallstoffe in bauseits zur Verfügung gestellten Bauschuttcontainer entsorgen. Einbauort: Tiefgarage
01.0020
Kugelstrahlen
3.300,00
01.0030 Haftzug - Festigkeitsprüfung Überprüfen der Oberflächenzugfestigkeit der vorbereiteten Oberfläche nach DIN 1048, Teil 2 Abschnitt 6 im Beisein der Bauleitung. Die Ergebnisse (Prüfstelle, Werte, Trennfall) sind in einem Protokoll festzuhalten und der Bauleitung im Zuge der Revisionsunterlagen zu übergeben. Hinweis: die Abreißfestigkeit muss >1,5N/mm² betragen
01.0030
Haftzug - Festigkeitsprüfung
P
1,00
PSCH
01.0040 Messung der Rautiefe Rautiefenbestimmung nach der Oberflächenvorbereitung im Beisein der Bauleitung. Die Ergebnisse (Prüfstelle, Werte, Trennfall) sind in einem Protokoll festzuhalten und der Bauleitung im Zuge der Revisionsunterlagen zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte ist in Abstimmung mit der Bauleitung eine Kratzspachtelung erforderlich.
01.0040
Messung der Rautiefe
P
1,00
PSCH
01.0050 Grundierung mit Reaktionsharz Grundieren der Betonoberfläche mit Reaktionsharz durch Fluten bis zur Sättigung inkl. Verteilen mit Fellrolle. Ausführung gemäß DIN 18532-1 Verbrauch Reaktionsharz: ca. 300-500g/m² inkl. Abstreuen der Fläche mit Quarzsand, sowie Entfernung nichtanhaftenden Abstreumaterials. Angebotenes Produkt: ________________
01.0050
Grundierung mit Reaktionsharz
3.300,00
01.0060 Versiegelung Versiegelung in zwei Arbeitsgängen gemäß DIN 18532-1. 1. Arbeitsgang: Auftrag des Reaktionsharzes durch Fluten bis zur Sättigung. Verbrauch: mind. 400g/m² Im Anschluss Abstreuung mit trockenem Quarzsand. Nicht anhaftendes Material ist nach Aushärtung zu entfernen und zu entsorgen. 2. Arbeitsgang: Reaktionsharz gleichmäßig aufbringen und so verteilen, dass eine geschlossene Oberfläche ohne Stoffansammlungen entsteht. Oberfläche darf nicht abgestreut werden. Verbrauch: mind. 600g/m² Angebotenes Produkt: ________________
01.0060
Versiegelung
3.300,00
01.0070 Zulage Kratzspachtelung Zulage für das Aufbringen einer Kratzspachtelung auf die grundierte Betonoberfläche, um eine Ebene und gleichmäßige Fläche herzustellen. Auszuführen bei Rautiefen >1,5mm. Ausführung gemäß DIN 18532-1 entweder in Verbindung mit Grundierung oder mit Kratzspachtelung. Angebotenes Produkt und Verfahren: ________________________________________________
01.0070
Zulage Kratzspachtelung
M
350,00
01.0080 Haftbrücke sofern erforderlich, Haftbrücke aus Lösungen/ Dispersionen auf Bitumen- oder Kunststoffbasis nach DIN EN 14188-4 durch streichen, rollen oder spritzen auftragen. Auftragsmenge ca. 200-300g/m² Angebotenes Produkt: ____________________________
01.0080
Haftbrücke
E
1,00
01.0090 Dichtungsschicht aus Polymerbitumenschweißbahnen Dichtungsschicht aus Polymerbitumenschweißbahnen (Gussasphaltverträglich) mit obenliegender Trägereinlage vollflächig mit Überlappung gemäß DIN 18532 fachgerecht aufschweißen. Angebotenes Produkt:  ___________________________
01.0090
Dichtungsschicht aus Polymerbitumenschweißbahnen
3.300,00
01.0100 Aufgehender Gebäudeanschluss, Flüssigkunststoffabdichtung, h=30cm Aufgehenden Gebäudeanschluss der Feuchtigkeitsabdichtung aus zweikomponentigen Flüssigkunststoff mit Vliesarmierung, liefern und fach- und normgerecht,  nach den Verarbeitungsrichtlinien bzw. Herstellervorschriften herstellen, einschließlich Untergrundvorbereitung und Grundierung, inkl. Eckausbildungen. Eine fachgerechte Überlappung auf der waagrechten Polymerbitumenschweißbahn ist einzuhalten. Herstellung eines sauberen, waagrechten, oberen Wandabschlusses durch Abkleben der oberen Kante. Hochzug: 30cm, ab OK FFB Einbauort: Tiefgarage. Sämtliche Wand- und Stützenanschlüsse. Untergrund: Beton Farbton: nach Angabe Bauleitung. Angebotenes Produkt: _______________________________
01.0100
Aufgehender Gebäudeanschluss, Flüssigkunststoffabdichtung, h=30cm
715,00
lfm
01.0110 wie vor, jedoch h= 50cm wie vor, jedoch h= 50cm
01.0110
wie vor, jedoch h= 50cm
E
1,00
lfm
01.0120 Gussasphaltestrich, zweilagig Gussasphaltestrich, wasserundurchlässig und tausalzbeständig für Tiefgaragen fach- und normgerecht liefern und auf die vorbereitete Betonbodenplatte zweilagig einbauen. Einschließlich Abstreuung der Oberfläche mit feuergetrocknetem Quarzsand. Entsorgung des restlichen Abstreumaterials nach Trocknung in bauseitig zur Verfügung gestellten Bauschuttcontainer. Gesamtaufbaustärke: 60mm (inkl. Grundierung, Versiegelung, Dichtungsschicht, Gussasphaltestrich etc.) Neigung bis ca. 3% (Gefälle in Betonbodenplatte) Anforderungen an die Dicke der einzelnen Lagen gemäß Tabelle 2 DIN 18532-2 Einbauort: Tiefgarage Angebotenes Produkt/Härteklasse/Korngröße: ___________________________________________
01.0120
Gussasphaltestrich, zweilagig
3.300,00
01.0130 Mehreinbau Gussasphaltestrich Mehreinbau Gussasphaltestrich über die Toleranzen der DIN 18201 und DIN 18202 hinaus, für Gefälleherstellung, Rohdeckenausgleich oder Ausrundungen. Sämtliche Ausgleichsarbeiten werden in der Schutzschicht abgeglichen. Gefälleprofil ist in die Betondecke eingearbeitet. Abrechnung nach cm/m², auf Grundlage eines Flächennivellements. Preisangabe für 1,0cm/m² Mehreinbau, Zwischenwerte werden interpoliert. Position kommt nur nach vorheriger Absprache mit Bauleitung zur Ausführung.
01.0130
Mehreinbau Gussasphaltestrich
E
1,00
01.0140 Zulage Wandanschluss Gussasphaltestrich mit Fugenverguss Zulage zum Gussasphaltestrich für den Gebäudeanschluss, einschl. Fuge aussparen und mit Fugenvergussmasse füllen nach System. Abrechnung nach lfm Anschluss. Gesamtaufbau ca. 60mm. inkl. Ausführung mit Rundung. Einbauort: Tiefgarage. Sämtliche Wand- und Stützenanschlüsse. Angebotenes Produkt: ________________________________
01.0140
Zulage Wandanschluss Gussasphaltestrich mit Fugenverguss
715,00
lfm
01.0150 Zulage Anschluss Gussasphaltestrich an Durchdringungen mit Fugenverguss Zulage zum Gussasphaltestrich für den Anschluss an Durchdringungen (rund u. eckig), einschl. Fuge aussparen und mit Fugenvergussmasse füllen nach System. Abrechnung nach lfm Durchdringung. Gesamtaufbau ca. 60mm. Angebotenes Produkt: ______________________
01.0150
Zulage Anschluss Gussasphaltestrich an Durchdringungen mit Fugenverguss
20,00
lfm
01.0160 Zulage Anschluss Gussasphaltestrich an Rinnen/Dehnfugenprofil mit Fugenverguss l Zulage zum Gussasphaltestrich für den Anschluss an Rinnen/Dehnfugenprofilen, einschl. Fuge aussparen und mit Fugenvergussmasse füllen nach System. Gesamtaufbau ca. 60mm. Abrechnung nach lfm Rinne/Dehnfugenprofil Angebotenes Produkt: ________________________________
01.0160
Zulage Anschluss Gussasphaltestrich an Rinnen/Dehnfugenprofil mit Fugenverguss l
390,00
lfm
01.0170 Buchbergerprofil VA.8.95/52 F liefern und einbauen Buchbergerprofil wasserdicht VA.8.95/52 F oder gleichwertig liefern und einbauen. Fugenprofil mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis. Sichtfläche Edelstahl V2A, Unterkonstruktion Stahl feuerverzinkt, EPDM-Dehneinlage schwarz, Dichtbahn Wolfin IB, Profilsichtbreite 95mm, Profilhöhe 53mm, Fugenspiel waagrecht 40mm (±20 mm), Fugenspiel senkrecht 20mm (±10 mm), Fugenbreite maximal 60mm Der Einbau beinhaltet das Versetzen des Fugenprofils auf vorgegebene Höhe, das Unterfüttern mit PCC- Mörtel in der Stärke von max. 20 mm, sowie die beidseitige Verdübelung im Abstand von ca. 300 mm. inkl. entsprechender Untergrundvorbereitung. Eindichten und Anarbeiten des Profils mit Gussasphalt (Fugenverguss) in separaten Positionen enthalten. Angebotenes Produkt: ______________________
01.0170
Buchbergerprofil VA.8.95/52 F liefern und einbauen
78,90
lfm
01.0180 Dichtbahn Wolfin IB ca. 500mm beidseitig der Fuge eindichten Vorlegebahn (Bitumenschweißbahn PYE) ZS 333mm auf den mit Voranstrich vorbereiteten Profilschenkel und auf den vorhandenen Untergrund aufflämmen, die aus dem Profil ragende Dichtbahn Wolfin IB mit lösemittelhaltigen Reiniger ober- und unterseitig vorbehandeln und ablüften lassen, Dichtbahn Wolfin IB mit Elastomer-Heißbitumen auf die Vorlegebahn kleben und die Dichtbahn Wolfin IB mit Heißbitumen überstreichen, obere Lage Bitumenschweißbahn (gussasphaltbeständig) ZS 500mm als Decklage aufflämmen. inkl. entsprechender Untergrundvorbereitung (Kratzspachtelung oder Flächenabdichtung) Angebotenes Produkt: ___________________
01.0180
Dichtbahn Wolfin IB ca. 500mm beidseitig der Fuge eindichten
78,90
lfm
01.0190 Formstück Profilendausbildung Aufkantung h=150mm Formstück Profilendausbildung Aufkantung h=150mm Lieferung und Montage von Formstücken Profilendausbildungen Aufkantung mit h= 150mm passend zu vorstehendem Buchbergerprofil.
01.0190
Formstück Profilendausbildung Aufkantung h=150mm
8,00
Stk
01.0200 Zulage für Abdeckblech über Aufkantung Zulage für liefern und montieren eines Abdeckblechs über Aufkantung
01.0200
Zulage für Abdeckblech über Aufkantung
8,00
Stk
01.0210 Zulage für Eck-Stück waagrecht Zulage für Liefern und Montieren eines Eck-Stück waagrechts
01.0210
Zulage für Eck-Stück waagrecht
2,00
Stk
01.0220 Zulage für Profilwechsel Boden-Wand W4 Zulage für liefern und montieren eines Profilwechsels Boden-Wand W4 Ausführung erfolgt ohne Versprung im Fugenverlauf, d.h. ein fluchtender (gerader) Profilverlauf ist gegeben.
01.0220
Zulage für Profilwechsel Boden-Wand W4
2,00
Stk
01.0230 Zulage für Eindichtung Formstücke bei Fugenprofilen mit Dichtbahn Wolfin IB Zulage für die Eindichtung von Formstücken bei Fugenprofilen mit Dichtbahn Wolfin IB Formstücke wie z.B. Folienhochzug h=150mm, Aufkantung h=150mm, Eck-Stück waagrech/senkrecht, T-Stück, Kreuz-Stück und Profilwechsel Boden-Wand fachgerecht eindichten.
01.0230
Zulage für Eindichtung Formstücke bei Fugenprofilen mit Dichtbahn Wolfin IB
12,00
Stk
01.0240 Edelstahlrinne b=200mm liefern und einbauen Fabrikat: Buchberger Ablaufrinne V2A ALR.2.200/54 mit beidseitigem Klebeflansch oder gleichwertig. Edelstahl V2A, Klebeflansch t=4 mm (vertikaler Steg t=5 mm), Rinnenhöhe 54mm, Gitterrost 200mm breit. Belastungsklasse C250 Maschennennweite 30x10, inkl. Gitterrostarretierung Der Einbau beinhaltet das Setzen der Ablaufrinne auf vorgegebene Höhe, das Unterfüttern mit PCC-Mörtel in der Stärke von maximal 20 mm, die Verdübelung im Abstand von ca. 300 mm, das  Verschweißen der einzelnen Rinnenelemente vor Ort und das Einlegen der Gitterroste. inkl. Untergrundvorbereitung und Eindichtarbeiten Angebotenes Produkt: _______________________
01.0240
Edelstahlrinne b=200mm liefern und einbauen
305,80
lfm
01.0250 wie vor, jedoch Ausführung in V4A wie vor, jedoch Ausführung in V4A
01.0250
wie vor, jedoch Ausführung in V4A
E
1,00
lfm
01.0260 Zulage für Rinnen-Endstück (Flansch umlaufend oder Aufkantung h=max. 150mm) Zulage für liefern und montieren von Rinnen-Endstück (Flansch umlaufend oder Aufkantung h= 150mm) inkl. Eindichtarbeiten angebotenes Produkt: ______________________
01.0260
Zulage für Rinnen-Endstück (Flansch umlaufend oder Aufkantung h=max. 150mm)
24,00
Stk
01.0270 Zulage für Ablaufstutzen Edelstahl DN 100, 200mm lang Zulage für Liefern und Montieren von Ablaufstutzen Edelstahl DN 100, 200mm lang. Abmessung: Rohr 108x2 mm, Schluckleistung nach DIN 1986 (senkrechter Ablauf): ca. 3,3 ltr/sec inkl. Anschluss an Grundleitung und Eindichtarbeiten Angebotenes Fabrikat: ________________________
01.0270
Zulage für Ablaufstutzen Edelstahl DN 100, 200mm lang
23,00
Stk
01.0280 Edelstahlrinne b=150mm liefern und einbauen Fabrikat: Buchberger Ablaufrinne V2A ALR.2.150/49 mit beidseitigem Klebeflansch oder gleichwertig. Edelstahl V2A, Klebeflansch t=4mm (vertikaler Steg t=5mm), Rinnenhöhe 49mm, Gitterrost 150mm breit. Belastungsklasse C250. Maschennennweite 30x10, inkl. Gitterrostarretierung Der Einbau beinhaltet das Setzen der Ablaufrinne auf vorgegebene Höhe, das Unterfüttern mit PCC- Mörtel in der Stärke von maximal 20mm, die Verdübelung im Abstand von ca. 300mm, das Verschweißen der einzelnen Rinnenelemente vor Ort und das Einlegen der Gitterroste. inkl. Untergrundvorbereitung und Eindichtarbeiten Angebotenes Produkt: _________________________
01.0280
Edelstahlrinne b=150mm liefern und einbauen
E
305,80
lfm
01.0290 wie vor, jedoch Ausführung in V4A wie vor, jedoch Ausführung in V4A
01.0290
wie vor, jedoch Ausführung in V4A
E
1,00
lfm
01.0300 Zulage für Rinnen-Endstück (Flansch umlaufend oder Aufkantung h=max. 150mm) Zulage für liefern und montieren von Rinnen-Endstück (Flansch umlaufend oder Aufkantung h= 150mm) inkl. Eindichtarbeiten angebotenes Produkt: ______________________
01.0300
Zulage für Rinnen-Endstück (Flansch umlaufend oder Aufkantung h=max. 150mm)
E
24,00
Stk
01.0310 Zulage für Ablaufstutzen Edelstahl DN 100, 200mm lang Zulage für Liefern und Montieren von Ablaufstutzen Edelstahl DN 100, 200mm lang. Abmessung: Rohr 108x2 mm, Schluckleistung nach DIN 1986 (senkrechter Ablauf): ca. 3,3 ltr/sec inkl. Anschluss an Grundleitung und Eindichtarbeiten Angebotenes Produkt: ________________________
01.0310
Zulage für Ablaufstutzen Edelstahl DN 100, 200mm lang
E
23,00
Stk
01.0320 Aco Drain Multislot 150 liefern und montieren einer Aco Drain Multislot 150. Abmessungen: 1000x150x50mm Farbe: grau inkl. eingeformte PE HD Stutzen, sowie Stirnwand für Rinnenanfang und ende. Fabrikat: Aco oder gleichwertig. angebotenes Produkt: ___________________________
01.0320
Aco Drain Multislot 150
E
305,80
lfm
01.0330 Markierung von Stellplätzen Markierung der Stellfächen durch Aufbringen einer witterungsbeständigen, abriebfesten und farbtonstabilen, 2-komp. Polyurethan-Markierungsfarbe. Linienbreite: ca. 10cm  (nach Absprache mit Bauleitung) Farbton: nach Angabe Bauleitung Angebotenes Produkt: ________________
01.0330
Markierung von Stellplätzen
M
180,00
lfm
01.0340 Markierung von Fußgängerwegen Herstelllen von Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von sicheren Fußgängerwegen durch Aufbringen einer witterungsbeständigen, abriebfesten und farbtonstabilen, 2-komp. Polyurethan-Markierungsfarbe. Linienbreite: ca. 10cm Farbton: nach Angabe Bauleitung Abrechnung: nach lfm Laufweg Angebotenes Produkt: _________________________
01.0340
Markierung von Fußgängerwegen
M
100,00
lfm
01.0350 Edelstahlwinkelprofil bei Belagswechsel Liefern und montieren eines Edelstahlwinkelprofils bei Belagswechsel von Gussasphalt zu Fliese/Naturstein. begehbar. inkl. Eindichtarbeiten Einbauort: Tiefgarage Zugang zu Keller Angebotenes Produkt: __________________
01.0350
Edelstahlwinkelprofil bei Belagswechsel
30,00
lfm
01.0360 Edelstahlwinkelprofil befahrbar bei Belagswechsel Liefern und montieren eines befahrbaren Edelstahlwinkelprofils bei Belagswechsel von Gussasphalt zu Asphalt. Befahrbar mit PKW/leichtem LKW inkl. Eindichtarbeiten Einbauort: Übergang Zufahrt zu Tiefgarage Angebotenes Produkt: __________________
01.0360
Edelstahlwinkelprofil befahrbar bei Belagswechsel
10,00
lfm
01.0370 Regiestunden Vorarbeiter Für evtl. anfallende Regiearbeiten oder zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind. (Nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung) Die Regiearbeiten sind nach Beendigung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die Regiestundensätze beinhalten alle anfallenden Zuschläge.
01.0370
Regiestunden Vorarbeiter
M
30,00
Std
01.0380 Regiestunden Facharbeiter Für evtl. anfallende Regiearbeiten oder zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind. (Nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung) Die Regiearbeiten sind nach Beendigung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die Regiestundensätze beinhalten alle anfallenden Zuschläge.
01.0380
Regiestunden Facharbeiter
M
30,00
Std
01.0390 Regiestunden Helfer Für evtl. anfallende Regiearbeiten oder zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind. (Nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung) Die Regiearbeiten sind nach Beendigung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die Regiestundensätze beinhalten alle anfallenden Zuschläge.
01.0390
Regiestunden Helfer
M
30,00
Std
01.0400 Revisionsunterlagen Ausfertigung und Übergabe der Revisionsunterlagen. (1x digital) Folgende Unterlagen werden benötigt: - Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung - Auflistung der verwendeten Materialien und Einsatzort - Produktdatenblätter aller verwendeten Materialien - Zulassungen und Prüfzeugnisse - Wartungs- und Pflegehinweise - Inspektions- und Wartungsvertrag - Ausführungspläne inkl. Detailpläne - weitere Unterlagen falls erforderlich
01.0400
Revisionsunterlagen
P
1,00
PSCH