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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Neubau Kita Kochstraße
Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschreibung) über die
Ausführung von Rohbauarbeiten.
A 1 Bauherr / Auftraggeber
Stadt Falkensee
Der Bürgermeister
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
A 2 Anlagen
Ausführungsplanung
Amtlicher Lageplan
Baustelleneinrichtungsplan
Grundriss Fundamentplan
Grundriss EG
Grundriss 1.OG
Grundriss 2.OG
Schnitte
Ansichten
Details
Ausführungsplanung TGA
Fundamentplan Hauseinführung
Erdwärme Lageplan
Positionspläne Genehmigungsstatik
Baugrundgutachten/ Geotechnischer Bericht
Brandschutzkonzept
Baugenehmigung
gaeb-Datei des Leistungsverzeichnisses
pdf-Datei des Leistungsverzeichnisses
DGNB Kriterienmatrix
QNG Anlagedokument 313
A 3 Baubeschreibung
Auf dem Gelände Kochstraße 5-7 soll eine neue Kita für
110 Kinder entstehen. Das Gebäude wird mit DGNB Silber
und dem Qualitätssiegel QNG-PLUS geplant.
Nach dem die Aufschüttungen des voherigen
Abrissgebäudes beseitigt sind, soll auf dem
vorbereitetem Baufeld ein 3 geschossiger Massivbau mit
einer Grundfläche von insgesamt ca. 2111m² (ca. 31m x
35m) entstehen. Das 3. Geschoss hat nur eine
Grundrissfläche von ca. 18m x 15m.
Der Grundriss ist klar und geradlinig angelegt. Es gibt
keine Schrägen oder Rundungen. Im Zentrum des Gebäudes
wird ein Aufzugsschacht und eine U-Treppenanlage aus 3
Läufen und 2 Podesten errichtetet. Im 1.OG gibt es an
der Ostseite des Gebäudes einen Fluchtbalkon (Decke aus
Ortbeton) mit 2 zweiläufigen Stahltreppen und an der
Nordseite eine einläufige Fluchttreppe aus Stahl.
Das Tragwerk wird als fugenlose Konstruktion mit einer
Gebäudeaussteifung durch Wandscheiben und Kerne
ausgeführt. Die Decken werden in Stahlbeton C30/C37,
die Wände in Stahlbeton C30/C37 und Mauerwerk KS-R P
SFK 20 RDK 2,0 in 20 bzw. 24cm geplant. Die Aufkant-
ungen und Stürze und die Attika unterstützen die Decken
als Randträger. Die Wände im 1.OG und EG werden innen
mit d=20cm und außen mit d=24cm ausgeführt. Die Wände
werden entsprechend ihren Beanspruchungen vorwiegend
als Mauerwerkswände und teilweise in Stahlbeton ausge-
führt.
Die Decken (20 bis 28cm stark) spannen zweiachsig und
werden teilweise durch wandartige Träger gestützt.
Dadurch ist nur in einigen Bereichen eine Ausführung in
Filigranbauweise (mit Halbfertigteildecken) sinnvoll.
Die Decke über dem EG hat einen außen liegenden
Balkonbereich. Der Laubengang wird als auskragende
Stahlbetonkonstruktion C35/45 ausgeführt in einer Dicke
d=24cm, wie die Geschossdecke. Der Laubengang wird mit
Schöck- Isokörben von der Geschossdecke thermisch
getrennt. Auf dem Laubengang liegen zwei Stahltreppen
auf.
Die Innentreppe wird als Stahlbetonkonstruktion aus
Fertigteilen in C 30/37 ausgeführt. Die Podeste werden
mit einer Stärke von 28cm und die Läufe mit d=20 bzw.
23cm geplant.
A 4 Angebote, Preise
Die Preise sind als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer)
abzugeben; die Umsatzsteuer ist am Schluss des
Angebotes gesondert auszuweisen. Dies gilt nicht für
Bieter mit niedrigem Gesamtumsatz, die der Besteuerung
nach § 19 Abs. 1-3 Mehrwertsteuergesetz unterliegen.
Der Auftragnehmer bestätigt durch seine Unterschrift,
dass er sich von den örtlichen Verhältnissen, dem
Umfang und der Art der Arbeiten überzeugt und
eventuelle Unklarheiten vor Abgabe des Angebotes
geklärt hat. Spätere Einwendungen und Ansprüche, die
aus der Unterlassung dieser Feststellung entstehen,
können nicht anerkannt werden.
Sofern nicht anders in den Positionstexten vermerkt
ist, sind in die Einheitspreise jeweils die Kosten für
alle Materialien, Geräte, Transporte zur und auf der
Baustelle - bis zum jeweiligen Einbauort -, Hebezeuge,
Abstützungen und Unterfangungen sowie
Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsgerüste und Nebenleistungen
einzurechnen. Die Bauleistungen sind nach den
fachtechnischen Vorschriften und Bestimmungen, den
gewerkespezifischen Regeln und den geltenden Normen zu
erbringen.
Die Positionen verstehen sich immer mit Lieferung und
Montage bzw. Herstellung.
A 5 Zulassungen, Nachweise
Für die von der unteren Bauaufsichtsbehörde oder durch
Vorschriften geforderten Prüfungen von Anlagen durch
unabhängige Sachverständige wird der erforderliche
Sachverständige durch den AG beauftragt und vergütet.
Der AN ist verpflichtet den Termin für o. a. Prüfungen
rechtzeitig mit der Bauleitung zu vereinbaren. Sollte
infolge von Mängeln, die der Auftragnehmer zu vertreten
hat, Wiederholungsprüfungen notwendig werden, so trägt
er die dafür anfallenden Kosten.
A 6 Ausführung, Allgemein
Der AN hat der Bauleitung schriftlich zu benennen (auch
bei Änderung):
a) den verantwortlichen Fachbauleiter,
b) den Baustellenleiter, der den Auftragnehmer in allen
Belangen zu vertreten bevollmächtigt ist,
c) den verantwortlichen Koordinator gemäß
Unfallverhütungsvorschriften GUV 01. und VBG1.
Der Bauherr beauftragt einen SiGeKo. Dessen Anweisungen
ist bzgl. seines Aufgabengebietes folge zu leisten.
Die Verkehrssprache ist Deutsch in Wort und Schrift,
auch in der Planung. Der Auftragnehmer hat
sicherzustellen, dass das leitende Baustellenpersonal
deutsch spricht und während des gesamten
Ausführungszeitraumes, d.h. täglich während der
gesamten Arbeitszeit, auf der Baustelle anwesend ist.
Wöchentlich finden Bausitzungen zu bestimmten Terminen
statt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, an diesen
Besprechungen teilzunehmen. Von jeder Bausitzung wird
ein Protokoll angefertigt; die Festlegungen dieser
Protokolle sind für die Beteiligten verbindlich. Evtl.
Bedenken hat jeder Beteiligte bis spätestens in der
nächsten Bausitzung anzumelden.
Der Auftragnehmer hat sich von selbst von dem
termingerechten Fortschreiten der Arbeiten zu
überzeugen und ist für seinen Leistungsumfang bis zur
Abnahme bzw. Übergabe voll verantwortlich.
Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel von
Betriebseinrichtungen an Arbeitsplätzen und
Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind seitens
des Auftragnehmers, soweit diese nicht von ihm erstellt
wurden, unverzüglich der Bauleitung des Bauherrn zu
melden.
Eine Bauleistungsversicherung wird durch den
Auftraggeber abgeschlossen. Die Kosten werden anteilig
umgelegt.
Der Auftragnehmer hat wöchentlich Bautageberichte der
Bauleitung vorzulegen.
Der Auftraggeber stellt während der Bauzeit keine
Baubewachung. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen,
für die Bewachung der von ihm auf der Baustelle
gelagerten Baustoffe, Geräte, Werkzeuge usw. selbst
Sorge zu tragen. Der Auftraggeber haftet nicht für
evtl. Diebstähle oder Beschädigungen der Gegenstände,
die der Auftragnehmer für die Durchführung der
Bauleistung erstellt oder lagert.
Sämtlicher Bauschutt, soweit dieser nicht durch eine
gesonderte Position erfasst ist, geht in Besitz des AN
über und ist fachgerecht zu entsorgen. Es sei denn, die
Ausschreibung enthält die Schuttentsorgung durch den
Auftraggeber, dann ist der Bauschutt zu den bauseits
gestellten Schuttcontainern zu transportieren und
getrennt zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind dem AG
auf Verlangen vorzulegen.
Unter Berücksichtigung der Aspekte der sortenreinen
Trennung, wo dies möglich ist, die laufenden Schutt-
und Abfallbeseitigung sowie die Baureinigung, die
mindestens einmal wöchentlich während der gesamten
Bauzeit durchzuführen sind, sind gem. VOB als
Nebenleistungen in die Teilleistungen einzukalkulieren.
Die Aufsicht über die Baureinigungsarbeiten Bauschutt-
und Bauabfallbeseitigung der Gewerke obliegt dem
Auftragnehmer, der auch dem Auftraggeber gegenüber
hierfür die Verantwortung trägt. Dem Auftragnehmer
obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Die Arbeitsschutzbestimmungen, Unfallverhütungs-
vorschriften, Erste Hilfe und dergleichen sind zu
beachten. Der Unternehmer trägt hierfür die alleinige
Verantwortung.
Die nachfolgend beschriebenen Arbeiten sind nach den
durch die Bauleitung zur Verfügung gestellten
Zeichnungen sowie nach den Angaben der Bauleitung
durchzuführen.
Jeder AN und dessen NU ist verpflichtet, Listen über
die auf der Baustelle täglich beschäftigten
Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass die
Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur
Einsichtnahme vorgelegt werden.
A 7 Baustelleneinrichtung
Anschlusspunkte für Baustrom werden vom AG und
Bauwasser vom AN im Außenbereich nahe des Gebäudes
errichtet.
Das Herstellen der benötigten Anschlüsse gem
Leistungsverzeichnis, das Heranführen an die Baustelle
und der Rückbau nach Abschluss der Arbeiten ist Sache
des Auftragnehmers.
Aufenthalts- und Lagerräume im Gebäude werden nicht zur
Verfügung gestellt.
Der AN ist für das sichere Aufbewahren und Verschließen
seiner Materialien und Geräte selbst verantwortlich.
Für die gesamte Baustelleneinrichtung, einschl. für das
Stellen von Material- und Schuttcontainer, stehen
ausreichend Grundstücksflächen zur Verfügung.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über eine Zufahrt auf
das Gelände.
Auf Sauberkeit auf der Baustelle ist unbedingt zu
achten. Die Baustelle ist arbeitstäglich zu reinigen.
Die Herausstellung und das Vorhalten von Schutz- und
Arbeitsgerüsten, die zur Durchführung der Arbeiten im
Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind,
ist Sache des Auftragnehmers.
Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache
des Auftragnehmers.
A 8 BbgBO / BaustellenV
Bei der Bauvorbereitung und Bauausführung sind
insbesondere der § 3 der BbgBO, sowie die BaustellenV
einzuhalten. Sämtliche Nachweise
(Konformitätserklärungen, Zulassungsbescheide,
Prüfzeugnisse usw.), die der Sicherheit und dem
Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle
dienen, sind dem AG spätestens 6 Werktage vor Aufnahme
der Arbeiten auf der Baustelle vorzulegen.
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist in vollem Umfang
einzuhalten; dies gilt insbesondere für die
Anforderungen an die Herstellung, den Einbau und die
Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe.
A 9 Vertragsbedingungen
siehe Formblätter
A 10 Abrechnung
siehe Formblätter
A 11 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Für das Angebot und die Ausführung gelten die VOB und
sämtliche für dieses Gewerk zutreffenden DIN- Normen in
der gültigen Fassung, weiterhin sind die anerkannten
Regeln derTechnik und die gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungenzu beachten und einzuhalten. Diese
Vorschriften gelten, soweit nicht durch besondere
Bedingungen und Forderungen in dieser
Leistungsbeschreibung ausdrücklich eine andere Regelung
vorgesehen ist. Besonders hingewiesen wird auf:
Leistungsabgrenzung
Es sind alle zu diesem Gewerk gehörenden Materialien
und Leistungen einschl. der in den Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis beschriebenen, zu veranschlagen.
Nachfolgende aufgeführte Leistungen gehören zum
Leistungsumfang dieses Gewerkes:
- vollständiger Errichtung des Rohbaus und
Baustelleneinrichtung
Grundwasserhältnisse
Für das Bauvorhaben kann von folgenden Grundwasser-
verhältnissen ausgegangen werden:
- Die geschlossenen Grundwasseroberfläche liegt ca.
2,50 m unter OK FFB EG. der HGW bei -1,20 m OK FFB EG
Bauabschnitte
Die gesamte Massnahme kann ohne Unterbrechung
durchgeführt werden.
Neubau Kita Kochstraße
Allgemeine Vorbemerkungen DGNB und QNG
Der Bauherr / Investor beabsichtigt das Gebäude nach
dem DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
Standard zertifizieren zu lassen. Angestrebtes
Zertifizierungsziel ist DGNB Silber. Weiterhin wird
eine KfN-Förderung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude (QNG+) angestrebt. Dazu sind die Anforderungen
aus dem QNG Handbuch inkl. Anlagen einzuhalten.
Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB) und QNG
sind Vertragsbestandteil und ohne gesonderte
Aufforderung nachzuweisen:
Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und
Umweltverträglichkeit der Baustoffmaterialien im
Hinblick auf die DGNB Zertifizierung (u.a. ENV1.2,
ENV1.3) sind zwingend einzuhalten. Leistungsbestandteil
des AN ist die bauliche Umsetzung dessen sowie die
Zusammenstellung und Beibringung aller dafür
geforderten Unter-lagen und Nachweise. Aufwendungen die
zur Erfüllung der DGNB Anforderungen notwendig sind,
werden nicht separat vergütet.
Gleiches gilt für die materialökologischen
Anforderungen an die nachhaltige Materialgewinnung aus
dem QNG (ANF1-NWG1) sowie für die Schadstoffvermeidung
in Baumaterialien (ANF3-1). Alle bauausführenden Firmen
werden vertraglich zur Einhaltung der
Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung
verpflichtet und erklären nach Fertigstellung deren
Erfüllung.
Der AN hat dem Bauleiter unaufgefordert und in
digitaler Form, unverzüglich nach Beauftragung,
spätestens 4 Wochen NACH VERGABE bzw. 4 Wochen VOR
EINBAU, Produktangaben wie Menge, Einsatzort etc. sowie
technische Daten- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD
(Environmental Product Declaration) und
Herstellererklärung / Prüfzertifikat, zur Verfügung zu
stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die
Materialien ggf. schriftlich freigegeben. Sollten
Materialien nicht den bauökologischen
Materialanforderungen entsprechen, ist der AN
verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur
Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals
den Prüfungsprozess.
Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit
zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von
mind. 3 Wochen berücksichtigt werden.
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die
freigegeben und DGNB und QNG konform sind. Andernfalls
behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten
des AN austauschen zu lassen.
Der AN/GU hat für die Dokumentation der Anforderungen
der DGNB und des QNG eine verantwortliche Person zu
benennen.
Folgende Produktanforderungen des DGNB Kriteriums
ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt, Qualitätsstufe
QS3 und QNG Anforderung ANF3-1 Schadstoffvermeidung in
Baumaterialien müssen eingehalten werden:
Die Produktanforderungen sind der Kriterienmatrix
ENV1.2 (DGNB) und dem Anlagedokument 313 zum
QNG-Handbuch zu entnehmen zu entnehmen.
Folgende Anforderungen des DGNB Kriteriums ENV1.3
Verantwortungsbewusste Ressourcen-gewinnung und QNG
Anforderung ANF2-NWG1 Nachhaltige Materialgewinnung
müssen eingehalten und dokumentiert werden:
Mindestanforderung DGNB: Primär- und Sekundärrohstoffe
von Bauprodukten:
- sind frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen,
abgebaut oder hergestellt worden und
- ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung kann
ausgeschlossen werden
Der Nachweis ist über eine formale Zusicherung des
Herstellers und / oder eine lückenlose Dokumentation
über den Produktionsprozess zu erbringen. Für
Bauprodukte aus der EU muss dieser Nachweis nicht
erbracht werden, da davon ausgegangen wird, dass das
vorliegende Regelwerk der EU den Gewinnungs- und
Herstellungsprozess ausreichend regelt.
Weitere Anforderungen:
Das herstellende Unternehmen dokumentiert:
- verantwortungsbewusste und transparente
Ressourcengewinnung über z.B. CRS- und / oder
Nachhaltigkeitsberichte sowie
- deklariert Primärrohstoffe, sowie deren Herkunft und
Verarbeitungsschritte durch z.B. eine
Herstellererklärung
- das verwendete Bauteil / Produkt verfügt über ein
Zertifikat (FSC; PEFC; CSC o.ä.), das über gesetzliche
Regelungen zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit hinaus
geht
sowie für Beton
- das verwendete Bauteil / Produkt enthält
Sekundärrohstoffe, die durch den Hersteller deklariert
und deren Massenanteile eindeutig ausgewiesen sind;
zertifizierte Sekundärrohstoffe sind zu bevorzugen
Für die Werkstoffgruppen
· Holz/Holzwerkstoffe · Naturstein · Metalle · Kork ·
Glas
sind zertifizierte Produkte und/oder Produkt mit
ausgewiesenen Sekundärrohstoffen zu bevorzugen.
Anforderungen QNG:
- mind. 70% der eingebauten Hölzer, Holzprodukte
und/oder Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus
nachhaltiger Forstwirtschaft
- mind. 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu
eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe
und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) haben einen
erheblichen Recyclinganteil
Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe stammen
aus nachhaltiger Forstwirtschaft, wenn durch Vorlage
eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige
Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.
Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung
anerkannt:
PEFC (Programme for the Endorsement of Forest
Certification Schemes)
FSC (Forest Stewardship Council)
Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten:
Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen
nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen
nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen
Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb).
ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten
güteüberwachten Recyclingmaterialien z.B. für den
Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder
im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück.
Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen
wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und
Landschaftsbegrünung.
Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1
Baustelle/Bauprozess
Abfallarme Baustelle:
- ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen
liegt vor und ist einzuhalten.
- Abfall wird grundsätzlich vermieden
- Die gesetzlichen Mindestvorschriften des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt.
Die Baustoffe werden mindestens in mineralische
Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle,
Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B.
asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus
werden die
am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die
Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert
die
Materialtrennung und die korrekte Nutzung der
Sammelstellen und dokumentiert den Prozess.
Zur Lärmminderung sind folgende Maßnahmen vorzusehen
und einzuhalten:
- 32. BImSchV in Verbindung mit der EU Richtlinie
2000/14/EG, den anerkannten Regeln der
Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen
Vorschriften und Gesetze
- nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 ?
Dokumentation über Auflistung der Maschinen
- alle vereinbarten Schutzzeiten und
Lärmschutzmaßnahmen werden eingehalten
- entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische
Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und
spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung
zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
- Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der
Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess.
Zur Staubvermeidung sind folgende Maßnahmen,
entsprechend BImSchG, vorzusehen und einzuhalten:
- Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen
Absaugung versehen, Stäube sind an der
Entstehungs-stelle möglichst vollständig zu erfassen
und gefahrlos zu entsorgen.
- Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete
Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch
mög-lich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur
Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder
sau-gende Verfahren durchgeführt.
- Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben
entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die
Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
- Einsatz von Staubschutzmasken gem. TRGS 500
- Einsatz von Lüftungsanlagen
- entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische
Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und
spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung
zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
- Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der
Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess.
Zum Boden- und Gewässerschutz sind folgende Maßnahmen
vorzusehen und einzuhalten:
- Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen
- Kontaminierte Böden werden getrennt
behandelt/gelagert und fachgerecht entsorgt.
Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind
einzuhalten
Stoffe mit folgenden R-Sätzen kommen nicht in Kontakt
mit der Umwelt:
R 50 / R 51 / R 52 / R 53 / R 54 / R 55 / R 56 / R 57/
R 58 / R 59
- Bewahrung des schützenswerten Bodens auch vor
schädlichen mechanischen Einflüssen, wie z.B. nicht
erforderliche Verdichtung des Bodens.
Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um
Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten
zu vermeiden
Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden
Betriebsmitteln und Baustoffen
Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen
zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess.
Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.2
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung der verwendeten Baustoffe:
Einweisung der Bauleitung auf Basis der erstellten
Anforderungslisten der zu verwendenden Bauprodukte
auf Grundlage der Kriterien ENV1.2, ENV 1.3 und SOC1.2
sowie
Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs
der verwendeten Materialien (nach Bedarf)
und entsprechende Dokumentation in den
Begehungsprotokollen durch die Bauleitung
(Materialdeklarationsliste)
Schimmelpilzprävention:
Erstellung und Umsetzung eines der Bausituation
angepassten Lüftungsprogramms, um die ausreichende
Austrocknung der Bauteile sicherzustellen.
Allgemeine Hinweise
Bzgl. der Einhaltung der geforderten Maßnahmen und
Qualitätskontrolle der verbauten Baustoffe werden
während der Ausführung Kontrollen durch die Bauleitung
und den Auditor durchgeführt und dokumentiert.
Die Übergabe DGNB relevanter Dokumentationsunterlagen
erfolgt in digitaler Form.
Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem
gebauten Zustand aktualisiert und Pläne, u.a. für das
Gebäudemanagement relevant, in dwg- oder dfx-Format
bereitzustellen. Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und
Pflegeanleitungen sowie eine Liste der
wartungspflichtigen Bauteile sind zu übergeben. Die
Lieferscheine und eine Massenbilanz des eingesetzten
Betons sind ebenfalls zu übermitteln.
Allgemeine Vorbemerkungen DGNB und QNG
Anforderungen an Produkte gem DGNB
3) Beschichtungen für mineralische Oberflächen im
Innenraum wie Beton, Mauerwerk, Mörtel und Spachtel
staubbindende Beschichtungen und Grundbeschichtungen
z.B. Betonkontakt, Aufbrennsperre: VOC < 10 g/l
14) Betontrennmittel: GISCODE BTM 01, BTM 5 oder BTM 10
25) Dachabdichtung, Bauwerksabdichtung gegen Erdreich/
Wasser/ Feuchte, Bitumendickbeschichtung und
Dämmstoffmontage
Kalt verarbeitbare Produkte zur Beschichtung (z.B.
Vorstriche) und Hilfsstoffe zur Belegung (z.B. Kleber,
Versiegelungen): GISCODE BBP10
36) Kunststofffolien an Dach und Gründung
Kunststofffolien zur Abdichtung: Gehalt an Blei und
Zinn < 0,1%
39)Montageschäume für Dämmstoffe
Verklebung von z.B. WDVS, Perimeterdämmung,
Kellerdeckendämmung und Flachdachdämmung: keine
Verwendung von Montageschäumen (außer Fugen gemäß AbZ)
40)Kunstschaum- Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik
PS / XPS / PUR-Dämmprodukte, flexible TGA-Dämmungen
(Kautschuk und PE): Kein Einsatz von halogenierten
Treibmitteln
44)Erzeugnisse aus Kunststoffen:
Außenwand und Dachabdichtung, Wandbekleidungen,
Fenster, Elektrokabel, Kunststoff-Folien, Wandbeläge,
Tapeten, Kunststoff-Fenster, Kabelummantelungen: SVHC <
0,1%
45)Biozid und flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte
(Erzeugnisse): Holzschutz, Holzwerkstoffe, Dämmstoffe
(bau- und werkseitig)
Tragende Holzkonstruktionen, Holzweichfaserplatten,
Dammstoffe inkl. Einblasprodukte, Schüttungen oder
Stopfmassen: Holzschutzmittelpräparate, Holzwerkstoffe,
organische Dämmstoffe (Zellulose, Holzfaserplatten,
Holzwolle, Schafswolle, etc): Borverbindungen < 0,1 %
2 Rohbau Anforderungen ONG
Mindestens 70% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und /
oder Holzwerk- stoffe stammen aus nachhaltiger
Forstwirtschaft, sind FSC oder PEFC zertifi- ziert und
verfügen über das zugehörige CoC-Handelszertifikat des
Lieferan- ten.
Mindestens 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu
eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe
und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) haben einen
erheblichen Recyclinganteil.
Beachtung des Anhangdokumentes 313 des QNG-Handbuches!
Schriftliche Bestätigung der Firmen zur Fertigstellung,
dass alle Anforderungen eingehalten wurden.
Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen
Oberflächen:
5.1 Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen und
Vorbereitungen für Beschichtungen auf überwiegend
mineralische Oberflächen im Innenbereich,
z.B. Betonschutzbeschichtungen: nur Wb: VOC= 30 g/l
5.2 Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen auf überwiegend
mineralischen Oberflächen im Innenbereich, z.B.
Innenwand- und Deckenfarben: lösemittelfrei und
weichmacherfrei (ELF) gemäß VdL-RL01
5.3 Beschichtungen auf überwiegend mineralischen
Untergründen im Außenbereich, z.B. Außenwandfarben
inkl. Grundierungen: nur Wb: VOC 30 g/l
5.4Beschichtungen auf mineralischen Untergründen im
Innenbereich wie Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge,
z.B. nicht filmbildende Imprägnierungen: GISCODE GH 10
(entaromatisiert)
5.10 Putze im Außenbereich, z.B. Fassadenputze:
Deklaration biozider Wirkstoffe (sofern eingesetzt)
Bitumenprodukte zur Abdichtung:
9.1 Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen
Erdreich / Wasser / Feuchte, Bitumendickbeschichtungen
und Dämmstoffmontage, z.B. kalt verarbeitete
Bitumenbeschichtungen inkl. Voranstriche, -kleber und
-versiegelungen(außer Bitumenvoranstriche für
Umkehrdächer, siehe hierzu Pos 9.2): GISCODE BBP 10
oder BBP 20
9.2Bituminöse Verbundabdichtungen beim Umkehrdach:
GISCODE BBP 10, BBP 20 oder BBP 30
PVC-Produkte:
11.1 Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln,
Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC
sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden
UG: keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatorenb) für
Weich-PVC gilt: reproduktionstoxische
Phthalat-Weichmacher 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe
E)
Dämmstoffe und Ortschäume:
12.1 Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible
TGA-Dämmung, z.B: EPS/XPS/PUR/PIR-Dämmprodukte,
Melamin- und Phenolharzschäume,
für den Innen- und Außenbereich: Frei von halogenierten
Treibmitteln
Anforderungen DGNB und QNG
und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR 0,1 %
(Einzelverbindungen Gruppen C/D)
12.2 Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung: Frei von
halogenierten Treibmitteln und von Altreifengranulat
und Chlorparaffine (SCCP, MCCP), PBB, PBDE 0,1 %
(Einzelverbindungen Gruppen A/B)
12.3 Spritz- und Montageschäume im Innen- und
Außenbereich z.B. für die Montage von Türen und
Fenstern sowie von Fassadendämmungen (inkl. WDVS),
Perimeter-, Kellerdecken- und Flachdachdämmungen oder
zur Füllung von Fugen: Frei von halogenierten
Treibmitteln und keine UF- Schäumefür PU-Montageschäume
gilt zusätzlich: EMICODE EC1PLUS und TCEP,
Chlorparaffine 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe C)
12.4 Wärmedämmverbundsysteme: für
Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos.
12.1, für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt
Pos. 12.6
12.5 Innendämmung von Aufenthaltsräumen an Wand, Decke,
Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und
Holztafelbauweise: für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten
Anforderungen in Pos. 12.1 und 12.2, für Dämmstoffe aus
nachwachsenden Rohstoffen gilt Pos. 12.6
12.6 Dämmstoffplatten und -matten sowie
Einblasdämmungen, Schüttungen oder Stopfmassen:
reproduktionstoxische Borverbindungen 0,1 %
(Einzelverbindungen Gruppe F)
Betontrennmittel:
14.1 Betonieren, z.B. Schalöle und Betontrennmittel:
GISCODE BTM 01, 05,10,15
Anforderungen an Produkte gem DGNB
05 Mauerarbeiten
05
Mauerarbeiten
Mauerarbeiten
1. ALLGEMEIN TECHNISCHE
VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
1.1 Geltungsbereich und
Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt
sich aus ATV/DIN 18330
-Mauerarbeiten.
Für Abdichtung gegen Bodenfeuchte
für die waagrechte Abdichtung in oder
unter Wänden gilt Abschnitt 3.2.1 der
DIN 18336 -Abdichtungsarbeiten -und
gleichwertig Abschnitt 7.2 von Teil 4
der DIN 18195.
Ergänzend sind folgende ATV zu
berücksichtigen:
DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich
aus den genannten wie aus den im
Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C
aufgeführten Normen gelten:
DIN 1045 - Tragwerke aus Beton,
Stahlbeton und Spannbeton
DIN 1053-1 u. ff. - Mauerwerk;
Berechnung und Ausführung
DIN 106-1 - Kalksandsteine,
Vollsteine, Lochsteine,
Hohlblocksteine
E DIN 106-1/A1 - Kalksandsteine;
Vollsteine, Lochsteine, Blocksteine,
Hohlblocksteine
DIN 4102 - Brandverhalten von
Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN4103-1 - Nichttragende innere
Trennwände; Anforderungen,
Nachweise
DIN 18515 - Außenwandbekleidungen
DIN EN 771-1 + A1 - Festlegungen für
Mauersteine - Mauerziegel
DIN EN 771-2 + A1 - Festlegungen für
Mauersteine - Kalksandsteine
Verein Deutscher Zementwerke e.V.:
ZEMENT-MERKBLATT H 11
-Sichtmauerwerk aus Beton
(Normalbeton)
1.2 Angaben zu Stoffen und
Bauteilen
Stein-/ Ziegelpakete sind bei der
Anlieferung auf Paletten,
Bohlengelege oder Ähnlichem
abzusetzen und zu lagern.
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe,
auch Steine und Ziegel, sind durch
Abdecken mit Folie, Planen oder
dergleichen gegen Niederschläge zu
schützen.
Steine/ Ziegel unterschiedlicher
Festigkeitsklassen, Rohdichte und
Wärmeleitfähigkeit sind auf der
Baustelle eindeutig gekennzeichnet
getrennt zu lagern.
Mörtel unterschiedlicher Arten und
Gruppen dürfen auf der Baustelle nur
dann gleichzeitig verwendet werden,
wenn eine Verwechslung
ausgeschlossen ist. Dazu ist eine
getrennte Lagerung und äußere
Kennzeichnung erforderlich.
Anker aus nicht rostendem Stahl sind
nach DIN EN 10088-1 -Verzeichnis
der nicht rostenden Stähle -
herzustellen.
1.3 Angaben zur Ausführung
1.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat sich vor
Arbeitsausführung über die genaue
Lage von Hindernissen, wie
Leitungen, Kabel, Kanäle,
Vermarkungen u. dgl. zu informieren
und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis
der Rechtsträger einzuholen.
Notwendige Umlegungen sind
rechtzeitig vom Auftragnehmer zu
beantragen. Baustellen-und
endgültige Anschlüsse müssen
grundsätzlich zugänglich bleiben und
geschützt werden. Im Zweifel ist vom
Auftragnehmer an den Auftraggeber
ein Hinweis zu geben,
erforderlichenfalls ist eine Festlegung
zu treffen.
Wände dürfen nur aus dem in der
Leistungsbeschreibung, dem
Standsicherheitsnachweis und den
Ausführungszeichnungen
angegebenen Steinen ausgeführt
werden. Mischmauerwerk, auch durch
verwenden einzelner von den
Vorgaben abweichender Steine ist
unzulässig.
Vor der Durchführung von Stemm-,
Bohr-und Einsetzarbeiten an Estrichen
sowie geputzten Wänden und Decken
sind Leitungen mit einem Suchgerät
zu orten.
Künstliche Mauersteine und
Mauerziegel sind nur in genormten
Formaten zu verwenden. Sind in der
Leistungsposition Formate
vorgeschrieben, darf nur mit
Zustimmung der Bauleitung davon
abgewichen werden.
Sofern Passstücke lieferbar sind, sind
diese grundsätzlich zu verwenden,
wenn große Formate zum Einsatz
kommen. Wenn Steine für
Passstücke getrennt werden müssen,
ist das Trennen nur durch
materialgerechte Verfahren, z.B.
Sägen bei Porenbeton oder
Leichtziegel, zulässig.
Mauerwerksteile der tragenden und
aussteifenden Wände sind
grundsätzlich gleichzeitig im Verband
hochzuführen. Loch- oder
Stockverzahnung sind unzulässig.
Brüstungsmauerwerk ist stets
gleichzeitig mit dem Wandmauerwerk
aufzumauern.
Nicht tragende innere Trennwände,
die nicht zur Gebäudeaussteifung
herangezogen werden, sind
grundsätzlich erst nach Fertigstellung
des Rohbaus einzubauen, soweit
baustellenbezogen nichts anderes
festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die
Wahl der starren Wandanschlüsse
(Nut, Verzahnung, Anker) dem
Auftragnehmer überlassen. Werden
bei Stumpfstoßtechnik
Flachstahlanker eingebaut, so sind sie
grundsätzlich mit einer Einzellänge
von 30 cm und im Abstand von
maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge
einzubauen.
Nichtragende innere Trennwände
dürfen auch nach Fertigstellung und
Ingebrauchnahme dauerhaft keinen
Belastungen aus Deckenplatten,
Unterzügen, Balken und dergleichen
ausgesetzt werden. Deshalb ist ein
starrer Anschluss der Wand an
Decke, Unterzug, Balken oder
dergleichen unzulässig. Ein gleitender
Anschluss ist auszubilden.
Die Ausführung von Stoßfugen hat
grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder
den Herstellervorschriften zu erfolgen.
Das Schließen breiterer Stoßfugen
durch nachträgliches Ausmörteln gilt
insbesondere bei Außenwänden aus
hochdämmenden Steinen als
schwerwiegender Mangel.
Das in DIN 1053 geforderte
vollflächige Ausbilden von
Lagerfugen gilt auch für
großformatige Steine und Bauteile;
das Ausbilden von lediglich zwei
Mörtelstreifen erfüllt die Forderung
nicht und gilt als wesentlicher Mangel.
Dünnbettmörtel ist mit Mörtelschlitten
aufzutragen, sofern die
Verarbeitungshinweise der
Steinhersteller keine andere
Auftragsart vorschreiben.
Alle groben Verschmutzungen am
Mauerwerk sind täglich zu entfernen,
bevor der Abbindeprozess
abgeschlossen ist. Spezielle
Reinigungsverfahren bei starker
Verschmutzung sind vor Ausführung
mit dem Auftraggeber festzulegen.
Löcher im Mauerwerk (z.B.
entstanden durch Gerüste oder das
Befestigen von Schalung) sind vor
Aufbringen des Putzes oder einer
anderen Außenhaut materialgerecht
zu beseitigen.
Mauersteinversetzungsgeräte
("Deckenkräne") dürfen nur nach
Zustimmung der Bauleitung eingesetzt
werden, es sei denn, die Decken
haben ihre projektierte Tragfähigkeit
erreicht und die zulässigen
Einzellasten werden durch das Gerät
nicht überschritten.
Dübel zur Befestigung müssen den
Anforderungen des Untergrunds
entsprechen. Bei nicht ausreichend
festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden. Bei
Arbeiten mit Schussapparaten gilt die
UW (BGV D 9) uneingeschränkt. Die
Arbeiten dürfen nur nach
Genehmigung durch die Bauleitung
durchgeführt werden. Die
Genehmigung soll schriftlich erteilt
werden; sie ist auf bestimmte
Bauteile, Räume und Zeiten zu
beschränken.
Lose Ausblühungen sind durch
trockenes Bürsten (keine
Metallbürsten) zu beseitigen.
Ungeschützte Bauteile aus
Aluminium dürfen keinen Kontakt mit
Zement-oder Kalkmörtel haben. Nicht
korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen
nur mit reinem Zementmörtel
eingesetzt oder umhüllt werden.
Horizontale Mauerwerksdichtungen
sind unabhängig von der Planung
dann in ihrer Höhenlage zu verändern,
wenn sich bei der Bauausführung eine
Änderung der Höhe des Geländes,
z.B. durch Anschüttung, Wegebau,
erkennen lässt, die von der Planung
abweicht. Der Auftragnehmer hat in
diesem Fall vor Ausführung die
Bauleitung zu verständigen.
Abtreppungen in horizontalen
Mauerwerksdichtungen - auch im
Bereich zweischaliger Wände - sind
nur über ausgerundete Mörtelkehlen
und -kanten zu führen.
Für Kabel-oder ähnliche
Abschottungen in Mauer- und
Deckenöffnungen mit
Brandschutzforderungen sind
spezielle quellfähige
Brandschutzmörtel zu verwenden. Die
Eignung ist nachzuweisen. Das gilt
entsprechend für Dichtungsmassen in
Randbereichen und für Ringspalten
sowie für Leerschotte und
Nachinstallationselemente (Keile o.ä.)
Balkenköpfe und andere Bauteile aus
Holz, die in Mauerwerk einbinden,
sind grundsätzlich mit einem
chemischen Holzschutz nach DIN
68800 zu versehen.
Installationsschächte, Durchbrüche
und Schlitze dürfen erst nach
Freigabe durch die Bauleitung
geschlossen werden.
1.3.2 Mörtel
Es ist eine über den Zeitraum der
gesamten Leistung gleichbleibende
Beschaffenheit des auf der Baustelle
verarbeiteten Mörtels zu
gewährleisten.
Werk-Frischmörtel und
Mehrkammer-Silomörtel darf nur nach
ausdrücklicher Genehmigung durch
die Bauleitung verwendet werden.
1.3.3 Stürze
Stürze sind so abzusteifen, dass sie
beim Betonieren von Decken U.ä.
nicht aus ihrer Lage gedrückt werden
können oder unzulässigen
Belastungen vorübergehend
ausgesetzt sind.
Fertigstürze müssen mindestens 11,5
cm Auflager auf jeder Seite haben.
Die Auflager sind mit Mörtel
herzustellen.
1.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18330
gelten als Nebenleistungen:
Das Einbinden und Verankern von
Zwischenwänden mit den
anschließenden Böden, Wänden
und Decken.
Das Ausgleichen von
Höhenabweichungen auf der
Betonsohlplatte mit reinem
Zementmörtel.
Das Ausgleichen der
Deckenauflager oder der
Trennwände mit Steinen anderer
Formate (das Problem der
Kantenpressung beachten).
Das Entfernen belassener
Abdeckungen und Umwehrungen
von Öffnungen nach Aufforderung
durch die Bauleitung.
Das Stellen, Umsetzen, Abbauen
einschI. Vorhalten aller
erforderlichen Arbeits-und
Schutzgerüste für alle
auszuführenden Arbeiten
unabhängig von deren
Arbeitshöhe.
Das Entfernen von Halterungen für
Konsolgerüste.
Das Mitbenutzen von Gerüsten des
Auftragnehmers während dessen
Tätigkeitszeitraumes durch andere
Auftragnehmer, sofern keine
Behinderungen entstehen.
Das Herstellen aller erforderl.
Hilfskonstruktionen z.B.
Lehrgerüste für Abfangungen,
Transportbrücken u.ä. für die
eigene Tätigkeit.
Hilfsabsteifungen und
Hilfsschalungen für Stürze, Decken
u.ä.
Das Einlegen der Dämmstreifen
zum Anschluss unbelasteter
Trennwände an Decken.
Das Liefern und Einbauen von
Kleineisenteilen nach
Herstellervorschrift bei der
Montage von System- oder
Modulblöcken.
Mehrbreiten der horizontalen
Dichtungsbahnenstreifen unter
Mauerwerkswänden zum
Anschluss anderer Bahnen.
Die Ausführung aller erforderlichen
Schutzmaßnahmen zur Sicherung
und zum Schutz eingebauter
Bauelemente.
Das sachgemäße Dichten der
ausgeschriebenen
Feuerschutz-Bauteile an den
Baukörper ist in den Preis
einzurechnen.
1.6 Sonstige Angaben zur
Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu
tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens
ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der
Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle
vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben
den Ausführungsplänen auch eine
Ausfertigung der
Leistungsbeschreibung.
Mauerarbeiten
05.__. 1 AW .Kalksandstein CO2 reduziert, XL ,d=24cm,Dünnbettm., EG u. 1.OG Mauerwerk der Außenwand, mit Stoßfugenvermörtelung, als
Hintermauerung für vorgehängte hinterlüftete Fassade
aus CO2 reduziertem Kalksandstein (40% weniger CO2
Verbrauch zum Refernzprodukt) mit nach allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung, inkl. der erforderlichen
Verlegepläne liefern und herstellen.
Festigkeitsklasse 20,
Rohdichteklasse 2,0,
Mauerwerksdicke 24 cm,
Ausführung gemäß Statik und Ausführungsplanung,
Höhe bis 3,50 m,
Wandanschlüsse in Stumpfstoßtechnik
(nach DIN 1053) mit Flachanker aus
nichtrostendem Stahl (V4A-Stahl,
Werkstoff-Nr. 1.4401, Querschnitt gemäß
Standsicherheitsnachweis)
Ausführung im Erd- und Obergeschoss
Liefern und Herstellen einschliesslich aller
Nebenleistungen gemäß DIN 18330.
Incl. Fugenglattstrich
mit Dünnbettmörtel, inklusiv aller erforderlichen
Sägeleistungen liefern und gem. Verlegeplänen
herstellen
Vorhalten der Arbeitsgerüste nach DIN 18299 u.
Hebezeuge
nach den Vorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaft.
Angebotenes Fabrikat: '.........'
(vom Bieter einzutragen)
05.__. 1
AW .Kalksandstein CO2 reduziert, XL ,d=24cm,Dünnbettm., EG u. 1.OG
492,50
m²
05.__. 2 AW .Kalksandstein CO2 reduziert, XL ,d=20cm,Dünnbettm., EG u. 1.OG Mauerwerk der Innenwand, mit Stoßfugenvermörtelung, als
Innenwand aus CO2 reduziertem Kalksandstein (40%
weniger CO2 Verbrauch zum Refernzprodukt) mit nach
allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, inkl. der
erforderlichen Verlegepläne liefern und herstellen.
Festigkeitsklasse 20,
Rohdichteklasse 2,0,
Mauerwerksdicke 20 cm,
Ausführung gemäß Statik und Ausführungsplanung,
Höhe bis 3,50 m,
Wandanschlüsse in Stumpfstoßtechnik
(nach DIN 1053) mit Flachanker aus
nichtrostendem Stahl (V4A-Stahl,
Werkstoff-Nr. 1.4401, Querschnitt gemäß
Standsicherheitsnachweis)
Ausführung im Erd- und Obergeschoss
Liefern und Herstellen einschliesslich aller
Nebenleistungen gemäß DIN 18330.
Incl. Fugenglattstrich
mit Dünnbettmörtel, inklusiv aller erforderlichen
Sägeleistungen liefern und gem. Verlegeplänen
herstellen
Vorhalten der Arbeitsgerüste nach DIN 18299 u.
Hebezeuge
nach den Vorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaft.
05.__. 2
AW .Kalksandstein CO2 reduziert, XL ,d=20cm,Dünnbettm., EG u. 1.OG
595,00
m²
05.__. 3 Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm EG Ausgleichsschicht/Kimmschicht am
Wandfuß, aus
KS-Wärmedämmsteinen,
Höhe = 11,3 cm,
Lambda-R = 0,33 W/mK,
Mauerwerksdicke 20 cm.
Liefern und Herstellen einschliesslich
aller
Nebenleistungen gemäß DIN 18330.
Incl. Fugenglattstrich
mit Dünnbettmörtel, inklusiv aller
erforderlichen Sägeleistungen liefern
und gem. Verlegeplänen herstellen
Vorhalten der Arbeitsgerüste u.
Hebezeuge
nach den Vorschriften der
zuständigen
Berufsgenossenschaft.
05.__. 3
Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm EG
105,00
m
05.__. 4 Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 24 cm EG Ausgleichsschicht/Kimmschicht am Wandfuß, aus
KS-Wärmedämmsteinen,
Höhe = 11,3 cm,
Lambda-R = 0,33 W/mK,
Mauerwerksdicke 24 cm.
Liefern und Herstellen einschliesslich aller
Nebenleistungen gemäß DIN 18330.
Incl. Fugenglattstrich
mit Dünnbettmörtel, inklusiv aller erforderlichen
Sägeleistungen liefern und gem. Verlegeplänen
herstellen
Vorhalten der Arbeitsgerüste u. Hebezeuge
nach den Vorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaft.
05.__. 4
Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 24 cm EG
75,20
m
05.__. 5 Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm 1.OG als Kimmstein ohne Wärmedämmeigenschaften
Einbauort 1.OG
05.__. 5
Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm 1.OG
W
82,30
m
05.__. 6 Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 24 cm 1.OG als Kimmstein ohne Wärmedämmeigenschaften
Einbauort 1.OG
05.__. 6
Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 24 cm 1.OG
W
87,50
m
05.__. 7 Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm 2.OG als Kimmstein ohne Wärmedämmeigenschaften
Einbauort 2.OG
05.__. 7
Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm 2.OG
W
13,50
m
05.__. 8 Flachsturz, KS, LB 114 cm, d=20 Flachsturz aus Kalksandstein zum Überdecken von
Öffnungen im Mauerwerk
liefern und fachgerecht verlegen im Zusammenhang mit
der Herstellung des Wandmauerwerks.
Wanddicke : 20,0 cm
Sturzart : flach/hoch
Lichte Breite :113,5 cm
Auflagertiefe : 17,5cm
05.__. 8
Flachsturz, KS, LB 114 cm, d=20
3,00
St
05.__. 9 Fertigteilsturz, KS, LB 228, d=24 Fertigteilsturz aus Kalksandstein mit Betonfüllung und
Bewehrung, zum Überdecken von Öffnungen im Mauerwerk
liefern und fachgerecht verlegen im Zusammenhang mit
der
Herstellung des Wandmauerwerks.
Wanddicke : 24,0 cm
Betongüte : C 30/37
Sturzart : flach/hoch
Lichte Breite :228 cm
Auflagertiefe : 20 cm
Einbauort: 1.OG Fenster
05.__. 9
Fertigteilsturz, KS, LB 228, d=24
7,00
St
05.__. 10 Durchbrüche/ Mauerwerkswände 20/20 cm, herstellen Herstellen von Durchbrüchen in
Mauerwerkswänden
bis 20x20cm
Mauerwerksstärke bis 24 cm
Mauerwerk: KS
05.__. 10
Durchbrüche/ Mauerwerkswände 20/20 cm, herstellen
20,00
Stk
05.__. 11 Durchbrüche/ Mauerwerkswände 30/20 cm, herstellen Größe : 30/20 cm
05.__. 11
Durchbrüche/ Mauerwerkswände 30/20 cm, herstellen
W
20,00
Stk
05.__. 12 Durchbrüche/ Mauerwerkswände 40/20 cm, herstellen Größe : 40/20 cm
05.__. 12
Durchbrüche/ Mauerwerkswände 40/20 cm, herstellen
W
20,00
Stk
05.__. 13 Durchbrüche/ Mauerwerkswände 60/20 cm, herstellen Größe : 60/20 cm
05.__. 13
Durchbrüche/ Mauerwerkswände 60/20 cm, herstellen
W
20,00
Stk
05.__. 14 Durchbrüche/ Mauerwerkswände 80/30 cm, herstellen Größe : 80/30 cm
05.__. 14
Durchbrüche/ Mauerwerkswände 80/30 cm, herstellen
W
10,00
Stk
05.__. 15 Schließen von Durchbrüchen in Mauerwerkswänden Schließen von Durchbrüchen in Mauerwerkswänden
bis 40x40cm, Mauerwerksstärke bis 24 cm
Mauerwerk: KS
Schließen mit Brandschutzmörtel MG 3 mit bauaufs.
Zulassung für die Verwendung. Feuerwiderstand F90
inkl Anarbeiten an Rohrleitungen und Elektroleitungen
05.__. 15
Schließen von Durchbrüchen in Mauerwerkswänden
20,00
Stk
05.__. 16 Schließen Fugen über nicht tragenden Wänden, Mineralwolle Schließen von Fugen zwischen nicht
tragenden Wänden und
Stahlbetondecken mit Mineralwolle,
nicht brennbar, vollständig ausstopfen
Fugenhöhe: 2 cm
Mauerwerksstärke: 20 cm
Mauerwerk: KS
05.__. 16
Schließen Fugen über nicht tragenden Wänden, Mineralwolle
50,00
m
05.__. 17 Mauerwerk in Kleinmengen, KS, d= bis 24 cm Ausführung in Kleinmengen zur Abmauerung von
Fensteraustritten, Schliessen von Öffnungen,
Ausmauerungen, in Teilabschnitten und
Kleinflächen für Öffnungen, Nischen u.ä etc.
inkl extra Anfahrt u Abfahrt zur Baustele,
Mindestleistung 5m²
Dicke: bis 24 cm
Ausführung auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung
05.__. 17
Mauerwerk in Kleinmengen, KS, d= bis 24 cm
20,00
m²
05.__. 18 Glattstrich Leibungen EG u. 1.OG Zulage zu o.g. Mauerwerksarbeiten EG u. 1.OG
Glattstrich von Laibungen der Fassadenöffnungen als
Vorbereitungen für späteren Einbau v. Fassaden, Fenster
und Türen
mit Mg IIa
05.__. 18
Glattstrich Leibungen EG u. 1.OG
250,00
m
05.__. 19 Zulage Mauerwerk Betonpolster C30/37 Herstellen von Betonpolstern
als Auflagerfläche für Stürze o.ä.
Höhe 25cm, Breite 24cm
in Längen bis 0,50m
Beton: C30/37
05.__. 19
Zulage Mauerwerk Betonpolster C30/37
20,00
St
05.__. 20 Herstellen von Schlitzen, 100x100 mm Herstellen von Schlitzen im
Mauerwerk
Abmessungen: bis 100 x 100 mm
(BxT)
05.__. 20
Herstellen von Schlitzen, 100x100 mm
50,00
m
05.__. 21 Herstellen von Schlitzen, 150x200 mm Herstellen von Schlitzen im
Mauerwerk
Abmessungen: bis 150 x 200 mm
(BxT)
05.__. 21
Herstellen von Schlitzen, 150x200 mm
25,00
m
05.__. 22 Schließen von Schlitzen und Öfnungen Schließen von Schlitzen und Öffnunge nach erfolgter
Installation. Ausmauern mit kleinformatigen KS Steinen.
Öffnungsgröße 0,15 bis 0,5x0,5m.
inkl extra Anfahr, aussführung ausssherhalb des Dauer
er Rohbauarbeiten. Auf Anweisung der Bauleitung.
05.__. 22
Schließen von Schlitzen und Öfnungen
20,00
St
05.__. 23 Abdicht., Bitumenbahn, 1-lag., waagerecht unter Wänden bis 24 cm Bitumenbahnen als Abdichtungen gegen
Bodenfeuchtigkeit (DIN 18195-4),
aus Bitumen-Dachdichtungsbahnen
(DIN 52130),
Anordnung waagerecht unter Wänden,
Untergrund Stahlbetonplatte
Auflagerflächen mit MG IIa abgleichen,
Abdichtungsbahn eingelegen und vermörteln,
incl. ausreichendem beidseitigen Überstand (15 cm)
zu Anschluss von bituminösen Abdichtungen
lose verlegen, Stöße verkleben,
Überlappung 20 cm.
Breite der Wand bis 24 cm.
Ausführung
unter 1. Mauerwerksschicht auf Bodenplatte
Ausführung: Außen und Innenwände
05.__. 23
Abdicht., Bitumenbahn, 1-lag., waagerecht unter Wänden bis 24 cm
180,20
m
05.__. 24 Vorwegputzen von Teilflächen Vorwegputzen des HAR und des ELT Raumes,
aus Unterputz und Oberputz,auf Wänden, Putzhöhe bis
3,50m.
Ausführung als Feuchtraumputz, Körnung Oberputz bis
1mm, Putzgrund KS-Mauerwerk.
05.__. 24
Vorwegputzen von Teilflächen
67,75
m²
05.__. 25 Kernbohrung, Mauerwerk, 50-100/270 Kernbohrung als Durchbruch, in Mauerwerk oder
Steindecke; einschl. Entsorgung der Bohrkerne.
Art des Bauteils : Wand
Bohrlochdurchmesser : über 50 bis 100 mm
Decken- bzw. Wanddicke : über 150 bis 270 mm
Festigkeitsklasse : 20
05.__. 25
Kernbohrung, Mauerwerk, 50-100/270
5,00
St
05.__. 26 Kernbohrung, Mauerwerk, 100-150/270 Kernbohrung als Durchbruch, in Mauerwerk oder
Steindecke; einschl. Entsorgung der Bohrkerne.
Art des Bauteils : .Wand
Bohrlochdurchmesser : über 100 bis 150 mm
Decken- bzw. Wanddicke : über 150 bis 270 mm
Festigkeitsklasse : 20
05.__. 26
Kernbohrung, Mauerwerk, 100-150/270
5,00
St
05.__. 27 Kernbohrung, Mauerwerk, 150-200/270 Kernbohrung als Durchbruch, in Mauerwerk oder
Steindecke; einschl. Entsorgung der Bohrkerne.
Art des Bauteils : Wand
Bohrlochdurchmesser : über 150 bis 200 mm
Decken- bzw. Wanddicke : über 150 bis 270 mm
Festigkeitsklasse : 20
05.__. 27
Kernbohrung, Mauerwerk, 150-200/270
5,00
St
05.__. 28 Lagerfugenbewehrung Liefern und Einbauen einer Mauerwerksbewehrung in die
Dünnbett Lagerfugen des Kalksandsteinmauerwerkes
Stärke: 1,5 mm
Material: Draht
Oberfläche: verzinkt
Ausführung: EFS/Z-040
05.__. 28
Lagerfugenbewehrung
100,00
m