05 Maurerarbeiten
Neubau Kita Kochstr. Falkensee
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Neubau Kita Kochstraße Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschreibung) über die Ausführung von Rohbauarbeiten. A 1 Bauherr / Auftraggeber Stadt Falkensee Der Bürgermeister Falkenhagener Straße 43/49 14612 Falkensee A 2 Anlagen Ausführungsplanung Amtlicher Lageplan Baustelleneinrichtungsplan Grundriss Fundamentplan Grundriss EG Grundriss 1.OG Grundriss 2.OG Schnitte Ansichten Details Ausführungsplanung TGA Fundamentplan Hauseinführung Erdwärme Lageplan Positionspläne Genehmigungsstatik Baugrundgutachten/ Geotechnischer Bericht Brandschutzkonzept Baugenehmigung gaeb-Datei des Leistungsverzeichnisses pdf-Datei des Leistungsverzeichnisses DGNB Kriterienmatrix QNG Anlagedokument 313 A 3 Baubeschreibung Auf dem Gelände Kochstraße 5-7 soll eine neue Kita für 110 Kinder entstehen. Das Gebäude wird mit  DGNB Silber und dem Qualitätssiegel QNG-PLUS geplant. Nach dem die Aufschüttungen des voherigen Abrissgebäudes beseitigt sind, soll auf dem vorbereitetem Baufeld ein 3 geschossiger Massivbau mit einer Grundfläche von insgesamt ca. 2111m² (ca. 31m x 35m) entstehen. Das 3. Geschoss hat nur eine Grundrissfläche von ca. 18m x 15m. Der Grundriss ist klar und geradlinig angelegt. Es gibt keine Schrägen oder Rundungen. Im Zentrum des Gebäudes wird ein Aufzugsschacht und eine U-Treppenanlage aus 3 Läufen und 2 Podesten errichtetet. Im 1.OG gibt es an der Ostseite des Gebäudes einen Fluchtbalkon (Decke aus Ortbeton) mit 2 zweiläufigen Stahltreppen und an der Nordseite eine einläufige Fluchttreppe aus Stahl. Das Tragwerk wird als fugenlose Konstruktion mit einer Gebäudeaussteifung durch Wandscheiben und Kerne ausgeführt. Die Decken werden in Stahlbeton C30/C37, die Wände in Stahlbeton C30/C37 und Mauerwerk KS-R P SFK 20 RDK 2,0 in 20 bzw. 24cm geplant. Die Aufkant- ungen und Stürze und die Attika unterstützen die Decken als Randträger. Die Wände im 1.OG und EG werden innen mit d=20cm und außen mit d=24cm ausgeführt. Die Wände werden entsprechend ihren Beanspruchungen vorwiegend als Mauerwerkswände und teilweise in Stahlbeton ausge- führt. Die Decken (20 bis 28cm stark) spannen zweiachsig und werden teilweise durch wandartige Träger gestützt. Dadurch ist nur in einigen Bereichen eine Ausführung in Filigranbauweise (mit Halbfertigteildecken) sinnvoll. Die Decke über dem EG hat einen außen liegenden Balkonbereich. Der Laubengang wird als auskragende Stahlbetonkonstruktion C35/45 ausgeführt in einer Dicke d=24cm, wie die Geschossdecke. Der Laubengang wird mit Schöck- Isokörben von der Geschossdecke thermisch getrennt. Auf dem Laubengang liegen zwei Stahltreppen auf. Die Innentreppe wird als Stahlbetonkonstruktion aus Fertigteilen in C 30/37 ausgeführt. Die Podeste werden mit einer Stärke von 28cm und die Läufe mit d=20 bzw. 23cm geplant. A 4 Angebote, Preise Die Preise sind als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) abzugeben; die Umsatzsteuer ist am Schluss des Angebotes gesondert auszuweisen. Dies gilt nicht für Bieter mit niedrigem Gesamtumsatz, die der Besteuerung nach § 19 Abs. 1-3 Mehrwertsteuergesetz unterliegen. Der Auftragnehmer bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich von den örtlichen Verhältnissen, dem Umfang und der Art der Arbeiten überzeugt und eventuelle Unklarheiten vor Abgabe des Angebotes geklärt hat. Spätere Einwendungen und Ansprüche, die aus der Unterlassung dieser Feststellung entstehen, können nicht anerkannt werden. Sofern nicht anders in den Positionstexten vermerkt ist, sind in die Einheitspreise jeweils die Kosten für alle Materialien, Geräte, Transporte zur und auf der Baustelle - bis zum jeweiligen Einbauort -, Hebezeuge, Abstützungen und Unterfangungen sowie Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsgerüste und Nebenleistungen einzurechnen. Die Bauleistungen sind nach den fachtechnischen Vorschriften und Bestimmungen, den gewerkespezifischen Regeln und den geltenden Normen zu erbringen. Die Positionen verstehen sich immer mit Lieferung und Montage bzw. Herstellung. A 5 Zulassungen, Nachweise Für die von der unteren Bauaufsichtsbehörde oder durch Vorschriften geforderten Prüfungen von Anlagen durch unabhängige Sachverständige wird der erforderliche Sachverständige durch den AG beauftragt und vergütet. Der AN ist verpflichtet den Termin für o. a. Prüfungen rechtzeitig mit der Bauleitung zu vereinbaren. Sollte infolge von Mängeln, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, Wiederholungsprüfungen notwendig werden, so trägt er die dafür anfallenden Kosten. A 6 Ausführung, Allgemein Der AN hat der Bauleitung schriftlich zu benennen (auch bei Änderung): a) den verantwortlichen Fachbauleiter, b) den Baustellenleiter, der den Auftragnehmer in allen Belangen zu vertreten bevollmächtigt ist, c) den verantwortlichen Koordinator gemäß Unfallverhütungsvorschriften GUV 01. und VBG1. Der Bauherr beauftragt einen SiGeKo. Dessen Anweisungen ist  bzgl. seines Aufgabengebietes folge zu leisten. Die Verkehrssprache ist Deutsch in Wort und Schrift, auch in der Planung. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das leitende Baustellenpersonal deutsch spricht und während des gesamten Ausführungszeitraumes, d.h. täglich während der gesamten Arbeitszeit, auf der Baustelle anwesend ist. Wöchentlich finden Bausitzungen zu bestimmten Terminen statt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen. Von jeder Bausitzung wird ein Protokoll angefertigt; die Festlegungen dieser Protokolle sind für die Beteiligten verbindlich. Evtl. Bedenken hat jeder Beteiligte bis spätestens in der nächsten Bausitzung anzumelden. Der Auftragnehmer hat sich von selbst von dem termingerechten Fortschreiten der Arbeiten zu überzeugen und ist für seinen Leistungsumfang bis zur Abnahme bzw. Übergabe voll verantwortlich. Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel von Betriebseinrichtungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind seitens des Auftragnehmers, soweit diese nicht von ihm erstellt wurden, unverzüglich der Bauleitung des Bauherrn zu melden. Eine Bauleistungsversicherung wird durch den Auftraggeber abgeschlossen. Die Kosten werden anteilig umgelegt. Der Auftragnehmer hat wöchentlich Bautageberichte der Bauleitung vorzulegen. Der Auftraggeber stellt während der Bauzeit keine Baubewachung. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, für die Bewachung der von ihm auf der Baustelle gelagerten Baustoffe, Geräte, Werkzeuge usw. selbst Sorge zu tragen. Der Auftraggeber haftet nicht für evtl. Diebstähle oder Beschädigungen der Gegenstände, die der Auftragnehmer für die Durchführung der Bauleistung erstellt oder lagert. Sämtlicher Bauschutt, soweit dieser nicht durch eine gesonderte Position erfasst ist, geht in Besitz des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen. Es sei denn, die Ausschreibung enthält die Schuttentsorgung durch den Auftraggeber, dann ist der Bauschutt zu den bauseits gestellten Schuttcontainern zu transportieren und getrennt zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind dem AG auf Verlangen vorzulegen. Unter Berücksichtigung der Aspekte der sortenreinen Trennung, wo dies möglich ist, die laufenden Schutt- und Abfallbeseitigung sowie die Baureinigung, die mindestens einmal wöchentlich während der gesamten Bauzeit durchzuführen sind, sind gem. VOB als Nebenleistungen in die Teilleistungen einzukalkulieren. Die Aufsicht über die Baureinigungsarbeiten Bauschutt- und Bauabfallbeseitigung der Gewerke obliegt dem Auftragnehmer, der auch dem Auftraggeber gegenüber hierfür die Verantwortung trägt. Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Die Arbeitsschutzbestimmungen, Unfallverhütungs- vorschriften, Erste Hilfe und dergleichen sind zu beachten. Der Unternehmer trägt hierfür die alleinige Verantwortung. Die nachfolgend beschriebenen Arbeiten sind nach den durch die Bauleitung zur Verfügung gestellten Zeichnungen sowie nach den Angaben der Bauleitung durchzuführen. Jeder AN und dessen NU ist verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden. A 7 Baustelleneinrichtung Anschlusspunkte für Baustrom werden vom AG und Bauwasser vom AN im Außenbereich nahe des Gebäudes errichtet. Das Herstellen der benötigten Anschlüsse gem Leistungsverzeichnis, das Heranführen an die Baustelle und der Rückbau nach Abschluss der Arbeiten ist Sache des Auftragnehmers. Aufenthalts- und Lagerräume im Gebäude werden nicht zur Verfügung gestellt. Der AN ist für das sichere Aufbewahren und Verschließen seiner Materialien und Geräte selbst verantwortlich. Für die gesamte Baustelleneinrichtung, einschl. für das Stellen von Material- und Schuttcontainer, stehen ausreichend Grundstücksflächen zur Verfügung. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über eine Zufahrt auf das Gelände. Auf Sauberkeit auf der Baustelle ist unbedingt zu achten. Die Baustelle ist arbeitstäglich zu reinigen. Die Herausstellung und das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten, die zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, ist Sache des Auftragnehmers. Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache des Auftragnehmers. A 8 BbgBO / BaustellenV Bei der Bauvorbereitung und Bauausführung sind insbesondere der § 3 der BbgBO, sowie die BaustellenV einzuhalten. Sämtliche Nachweise (Konformitätserklärungen, Zulassungsbescheide, Prüfzeugnisse usw.), die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle dienen, sind dem AG spätestens 6 Werktage vor Aufnahme der Arbeiten auf der Baustelle vorzulegen. Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist in vollem Umfang einzuhalten; dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die Herstellung, den Einbau und die Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe. A 9 Vertragsbedingungen siehe Formblätter A 10 Abrechnung siehe Formblätter A 11 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Für das Angebot und die Ausführung gelten die VOB und sämtliche für dieses Gewerk zutreffenden DIN- Normen in der gültigen Fassung, weiterhin sind die anerkannten Regeln derTechnik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungenzu beachten und einzuhalten. Diese Vorschriften gelten, soweit nicht durch besondere Bedingungen und Forderungen in dieser Leistungsbeschreibung ausdrücklich eine andere Regelung vorgesehen ist. Besonders hingewiesen wird auf: Leistungsabgrenzung Es sind alle zu diesem Gewerk gehörenden Materialien und Leistungen einschl. der in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis beschriebenen, zu veranschlagen. Nachfolgende aufgeführte Leistungen gehören zum Leistungsumfang dieses Gewerkes: - vollständiger Errichtung des Rohbaus und Baustelleneinrichtung Grundwasserhältnisse Für das Bauvorhaben kann von folgenden Grundwasser- verhältnissen ausgegangen werden: - Die geschlossenen Grundwasseroberfläche liegt ca. 2,50 m unter OK FFB EG. der HGW bei -1,20 m OK FFB EG Bauabschnitte Die gesamte Massnahme kann ohne Unterbrechung durchgeführt werden.
Neubau Kita Kochstraße
Allgemeine Vorbemerkungen DGNB und QNG Der Bauherr / Investor beabsichtigt das Gebäude nach dem DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Standard zertifizieren zu lassen. Angestrebtes Zertifizierungsziel ist DGNB Silber. Weiterhin wird eine KfN-Förderung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG+) angestrebt. Dazu sind die Anforderungen aus dem QNG Handbuch inkl. Anlagen einzuhalten. Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB) und QNG sind Vertragsbestandteil und ohne gesonderte Aufforderung nachzuweisen: Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der Baustoffmaterialien im Hinblick auf die DGNB Zertifizierung (u.a. ENV1.2, ENV1.3) sind zwingend einzuhalten. Leistungsbestandteil des AN ist die bauliche Umsetzung dessen sowie die Zusammenstellung und Beibringung aller dafür geforderten Unter-lagen und Nachweise. Aufwendungen die zur Erfüllung der DGNB Anforderungen notwendig sind, werden nicht separat vergütet. Gleiches gilt für die materialökologischen Anforderungen an die nachhaltige Materialgewinnung aus dem QNG (ANF1-NWG1) sowie für die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien (ANF3-1). Alle bauausführenden Firmen werden vertraglich zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet und erklären nach Fertigstellung deren Erfüllung. Der AN hat dem Bauleiter unaufgefordert und in digitaler Form, unverzüglich nach Beauftragung, spätestens 4 Wochen NACH VERGABE bzw. 4 Wochen VOR EINBAU, Produktangaben wie Menge, Einsatzort etc. sowie technische Daten- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration) und Herstellererklärung / Prüfzertifikat, zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien ggf. schriftlich freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen Materialanforderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess. Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von mind. 3 Wochen berücksichtigt werden. Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die freigegeben und DGNB und QNG konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen. Der AN/GU hat für die Dokumentation der Anforderungen der DGNB und des QNG eine verantwortliche Person zu benennen. Folgende Produktanforderungen des DGNB Kriteriums ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt, Qualitätsstufe QS3 und QNG Anforderung ANF3-1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien müssen eingehalten werden: Die Produktanforderungen sind der Kriterienmatrix ENV1.2 (DGNB) und dem Anlagedokument 313 zum QNG-Handbuch zu entnehmen zu entnehmen. Folgende Anforderungen des DGNB Kriteriums ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcen-gewinnung und QNG Anforderung ANF2-NWG1 Nachhaltige Materialgewinnung müssen eingehalten und dokumentiert werden: Mindestanforderung DGNB: Primär- und Sekundärrohstoffe von Bauprodukten: - sind frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt worden und - ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung kann ausgeschlossen werden Der Nachweis ist über eine formale Zusicherung des Herstellers und / oder eine lückenlose Dokumentation über den Produktionsprozess zu erbringen. Für Bauprodukte aus der EU muss dieser Nachweis nicht erbracht werden, da davon ausgegangen wird, dass das vorliegende Regelwerk der EU den Gewinnungs- und Herstellungsprozess ausreichend regelt. Weitere Anforderungen: Das herstellende Unternehmen dokumentiert: - verantwortungsbewusste und transparente Ressourcengewinnung über z.B. CRS- und / oder Nachhaltigkeitsberichte sowie - deklariert Primärrohstoffe, sowie deren Herkunft und Verarbeitungsschritte durch z.B. eine Herstellererklärung - das verwendete Bauteil / Produkt verfügt über ein Zertifikat (FSC; PEFC; CSC o.ä.), das über gesetzliche Regelungen zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit hinaus geht sowie für Beton - das verwendete Bauteil / Produkt enthält Sekundärrohstoffe, die durch den Hersteller deklariert und deren Massenanteile eindeutig ausgewiesen sind; zertifizierte Sekundärrohstoffe sind zu bevorzugen Für die Werkstoffgruppen · Holz/Holzwerkstoffe · Naturstein · Metalle · Kork · Glas sind zertifizierte Produkte und/oder Produkt mit ausgewiesenen Sekundärrohstoffen zu bevorzugen. Anforderungen QNG: - mind. 70% der eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft - mind. 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) haben einen erheblichen Recyclinganteil Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft, wenn durch Vorlage eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung anerkannt: PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) FSC (Forest Stewardship Council) Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten: Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb). ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z.B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück. Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1 Baustelle/Bauprozess Abfallarme Baustelle: - ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen liegt vor und ist einzuhalten. - Abfall wird grundsätzlich vermieden - Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt. Die Baustoffe werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus werden die am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen und dokumentiert den Prozess. Zur Lärmminderung sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten: - 32. BImSchV in Verbindung mit der EU Richtlinie 2000/14/EG, den anerkannten Regeln der Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen Vorschriften und Gesetze - nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 ? Dokumentation über Auflistung der Maschinen - alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen werden eingehalten - entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen - Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess. Zur Staubvermeidung sind folgende Maßnahmen, entsprechend BImSchG, vorzusehen und einzuhalten: - Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungs-stelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. - Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch mög-lich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder sau-gende Verfahren durchgeführt. - Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. - Einsatz von Staubschutzmasken gem. TRGS 500 - Einsatz von Lüftungsanlagen - entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen - Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess. Zum Boden- und Gewässerschutz sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten: - Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen - Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt/gelagert und fachgerecht entsorgt. Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind einzuhalten Stoffe mit folgenden R-Sätzen kommen nicht in Kontakt mit der Umwelt: R 50 / R 51 / R 52 / R 53 / R 54 / R 55 / R 56 / R 57/ R 58 / R 59 - Bewahrung des schützenswerten Bodens auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen, wie z.B. nicht erforderliche Verdichtung des Bodens. Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden Betriebsmitteln und Baustoffen Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.2 Qualitätssicherung Qualitätssicherung der verwendeten Baustoffe: Einweisung der Bauleitung auf Basis der erstellten Anforderungslisten der zu verwendenden Bauprodukte auf Grundlage der Kriterien ENV1.2, ENV 1.3 und SOC1.2 sowie Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs der verwendeten Materialien (nach Bedarf) und entsprechende Dokumentation in den Begehungsprotokollen durch die Bauleitung (Materialdeklarationsliste) Schimmelpilzprävention: Erstellung und Umsetzung eines der Bausituation angepassten Lüftungsprogramms, um die ausreichende Austrocknung der Bauteile sicherzustellen. Allgemeine Hinweise Bzgl. der Einhaltung der geforderten Maßnahmen und Qualitätskontrolle der verbauten Baustoffe werden während der Ausführung Kontrollen durch die Bauleitung und den Auditor durchgeführt und dokumentiert. Die Übergabe DGNB relevanter Dokumentationsunterlagen erfolgt in digitaler Form. Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem gebauten Zustand aktualisiert und Pläne, u.a. für das Gebäudemanagement relevant, in dwg- oder dfx-Format bereitzustellen. Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen sowie eine Liste der wartungspflichtigen Bauteile sind zu übergeben. Die Lieferscheine und eine Massenbilanz des eingesetzten Betons sind ebenfalls zu übermitteln.
Allgemeine Vorbemerkungen DGNB und QNG
Anforderungen an Produkte gem DGNB 3) Beschichtungen für mineralische Oberflächen im Innenraum wie Beton, Mauerwerk, Mörtel und Spachtel staubbindende Beschichtungen und Grundbeschichtungen z.B. Betonkontakt, Aufbrennsperre: VOC < 10 g/l 14) Betontrennmittel: GISCODE BTM 01, BTM 5 oder BTM 10 25) Dachabdichtung, Bauwerksabdichtung gegen Erdreich/ Wasser/ Feuchte, Bitumendickbeschichtung und Dämmstoffmontage Kalt verarbeitbare Produkte zur Beschichtung (z.B. Vorstriche) und Hilfsstoffe zur Belegung (z.B. Kleber, Versiegelungen): GISCODE BBP10 36) Kunststofffolien an Dach und Gründung   Kunststofffolien zur Abdichtung: Gehalt an Blei und Zinn < 0,1% 39)Montageschäume für Dämmstoffe   Verklebung von z.B. WDVS, Perimeterdämmung, Kellerdeckendämmung und Flachdachdämmung: keine Verwendung von Montageschäumen (außer Fugen gemäß AbZ) 40)Kunstschaum- Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik   PS / XPS / PUR-Dämmprodukte, flexible TGA-Dämmungen (Kautschuk und PE): Kein Einsatz von halogenierten Treibmitteln 44)Erzeugnisse aus Kunststoffen:   Außenwand und Dachabdichtung, Wandbekleidungen, Fenster, Elektrokabel, Kunststoff-Folien, Wandbeläge, Tapeten, Kunststoff-Fenster, Kabelummantelungen: SVHC < 0,1% 45)Biozid und flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte (Erzeugnisse): Holzschutz, Holzwerkstoffe, Dämmstoffe (bau- und werkseitig) Tragende Holzkonstruktionen, Holzweichfaserplatten, Dammstoffe inkl. Einblasprodukte, Schüttungen oder Stopfmassen: Holzschutzmittelpräparate, Holzwerkstoffe, organische Dämmstoffe (Zellulose, Holzfaserplatten, Holzwolle, Schafswolle, etc): Borverbindungen < 0,1 % 2 Rohbau Anforderungen ONG Mindestens 70% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerk- stoffe stammen aus nachhaltiger Forstwirtschaft, sind FSC oder PEFC zertifi- ziert und verfügen über das zugehörige CoC-Handelszertifikat des Lieferan- ten. Mindestens 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) haben einen erheblichen Recyclinganteil. Beachtung des Anhangdokumentes 313 des QNG-Handbuches! Schriftliche Bestätigung der Firmen zur Fertigstellung, dass alle Anforderungen eingehalten wurden. Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen: 5.1 Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen und Vorbereitungen für Beschichtungen auf überwiegend mineralische Oberflächen im Innenbereich, z.B. Betonschutzbeschichtungen: nur Wb: VOC= 30 g/l 5.2 Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen im Innenbereich, z.B. Innenwand- und Deckenfarben: lösemittelfrei und weichmacherfrei (ELF) gemäß VdL-RL01 5.3 Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Außenbereich, z.B. Außenwandfarben inkl. Grundierungen: nur Wb: VOC 30 g/l 5.4Beschichtungen auf mineralischen Untergründen im Innenbereich wie Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge, z.B. nicht filmbildende Imprägnierungen: GISCODE GH 10 (entaromatisiert) 5.10 Putze im Außenbereich, z.B. Fassadenputze: Deklaration biozider Wirkstoffe (sofern eingesetzt) Bitumenprodukte zur Abdichtung: 9.1 Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich / Wasser / Feuchte, Bitumendickbeschichtungen und Dämmstoffmontage, z.B. kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen inkl. Voranstriche, -kleber und -versiegelungen(außer Bitumenvoranstriche für Umkehrdächer, siehe hierzu Pos 9.2): GISCODE BBP 10 oder BBP 20 9.2Bituminöse Verbundabdichtungen beim Umkehrdach: GISCODE BBP 10, BBP 20 oder BBP 30 PVC-Produkte: 11.1 Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden UG: keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatorenb) für Weich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher  0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe E) Dämmstoffe und Ortschäume: 12.1 Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung, z.B: EPS/XPS/PUR/PIR-Dämmprodukte, Melamin- und Phenolharzschäume, für den Innen- und Außenbereich: Frei von halogenierten Treibmitteln Anforderungen DGNB und QNG und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppen C/D) 12.2 Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung: Frei von halogenierten Treibmitteln und von Altreifengranulat und Chlorparaffine (SCCP, MCCP), PBB, PBDE  0,1 % (Einzelverbindungen Gruppen A/B) 12.3 Spritz- und Montageschäume im Innen- und Außenbereich z.B. für die Montage von Türen und Fenstern sowie von Fassadendämmungen (inkl. WDVS), Perimeter-, Kellerdecken- und Flachdachdämmungen oder zur Füllung von Fugen: Frei von halogenierten Treibmitteln und keine UF- Schäumefür PU-Montageschäume gilt zusätzlich: EMICODE EC1PLUS und TCEP, Chlorparaffine 0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe C) 12.4 Wärmedämmverbundsysteme: für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos. 12.1, für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt Pos. 12.6 12.5 Innendämmung von Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise: für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos. 12.1 und 12.2, für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gilt Pos. 12.6 12.6 Dämmstoffplatten und -matten sowie Einblasdämmungen, Schüttungen oder Stopfmassen: reproduktionstoxische Borverbindungen  0,1 % (Einzelverbindungen Gruppe F) Betontrennmittel: 14.1 Betonieren, z.B. Schalöle und Betontrennmittel: GISCODE BTM 01, 05,10,15
Anforderungen an Produkte gem DGNB
05 Mauerarbeiten
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Mauerarbeiten
Mauerarbeiten 1. ALLGEMEIN TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) 1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18330 -Mauerarbeiten. Für Abdichtung gegen Bodenfeuchte für die waagrechte Abdichtung in oder unter Wänden gilt Abschnitt 3.2.1 der DIN 18336 -Abdichtungsarbeiten -und gleichwertig Abschnitt 7.2 von Teil 4 der DIN 18195. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 1045 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton DIN 1053-1 u. ff. - Mauerwerk; Berechnung und Ausführung DIN 106-1 - Kalksandsteine, Vollsteine, Lochsteine, Hohlblocksteine E DIN 106-1/A1 - Kalksandsteine; Vollsteine, Lochsteine, Blocksteine, Hohlblocksteine DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN4103-1 - Nichttragende innere Trennwände; Anforderungen, Nachweise DIN 18515 - Außenwandbekleidungen DIN EN 771-1 + A1 - Festlegungen für Mauersteine - Mauerziegel DIN EN 771-2 + A1 - Festlegungen für Mauersteine - Kalksandsteine Verein Deutscher Zementwerke e.V.: ZEMENT-MERKBLATT H 11 -Sichtmauerwerk aus Beton (Normalbeton) 1.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Stein-/ Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern. Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen. Steine/ Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte und Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern. Mörtel unterschiedlicher Arten und Gruppen dürfen auf der Baustelle nur dann gleichzeitig verwendet werden, wenn eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Dazu ist eine getrennte Lagerung und äußere Kennzeichnung erforderlich. Anker aus nicht rostendem Stahl sind nach DIN EN 10088-1 -Verzeichnis der nicht rostenden Stähle - herzustellen. 1.3 Angaben zur Ausführung 1.3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen-und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr-und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Künstliche Mauersteine und Mauerziegel sind nur in genormten Formaten zu verwenden. Sind in der Leistungsposition Formate vorgeschrieben, darf nur mit Zustimmung der Bauleitung davon abgewichen werden. Sofern Passstücke lieferbar sind, sind diese grundsätzlich zu verwenden, wenn große Formate zum Einsatz kommen. Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig. Mauerwerksteile der tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im Verband hochzuführen. Loch- oder Stockverzahnung sind unzulässig. Brüstungsmauerwerk ist stets gleichzeitig mit dem Wandmauerwerk aufzumauern. Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen. Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist ein starrer Anschluss der Wand an Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen unzulässig. Ein gleitender Anschluss ist auszubilden. Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel. Das in DIN 1053 geforderte vollflächige Ausbilden von Lagerfugen gilt auch für großformatige Steine und Bauteile; das Ausbilden von lediglich zwei Mörtelstreifen erfüllt die Forderung nicht und gilt als wesentlicher Mangel. Dünnbettmörtel ist mit Mörtelschlitten aufzutragen, sofern die Verarbeitungshinweise der Steinhersteller keine andere Auftragsart vorschreiben. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu beseitigen. Mauersteinversetzungsgeräte ("Deckenkräne") dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden, es sei denn, die Decken haben ihre projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das Gerät nicht überschritten. Dübel zur Befestigung müssen den Anforderungen des Untergrunds entsprechen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die UW (BGV D 9) uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung durchgeführt werden. Die Genehmigung soll schriftlich erteilt werden; sie ist auf bestimmte Bauteile, Räume und Zeiten zu beschränken. Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen. Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement-oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden. Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen. Abtreppungen in horizontalen Mauerwerksdichtungen - auch im Bereich zweischaliger Wände - sind nur über ausgerundete Mörtelkehlen und -kanten zu führen. Für Kabel-oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.) Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind grundsätzlich mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800 zu versehen. Installationsschächte, Durchbrüche und Schlitze dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden. 1.3.2 Mörtel Es ist eine über den Zeitraum der gesamten Leistung gleichbleibende Beschaffenheit des auf der Baustelle verarbeiteten Mörtels zu gewährleisten. Werk-Frischmörtel und Mehrkammer-Silomörtel darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauleitung verwendet werden. 1.3.3 Stürze Stürze sind so abzusteifen, dass sie beim Betonieren von Decken U.ä. nicht aus ihrer Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastungen vorübergehend ausgesetzt sind. Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen. 1.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18330 gelten als Nebenleistungen: Das Einbinden und Verankern von Zwischenwänden mit den anschließenden Böden, Wänden und Decken. Das Ausgleichen von Höhenabweichungen auf der Betonsohlplatte mit reinem Zementmörtel. Das Ausgleichen der Deckenauflager oder der Trennwände mit Steinen anderer Formate (das Problem der Kantenpressung beachten). Das Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. Das Stellen, Umsetzen, Abbauen einschI. Vorhalten aller erforderlichen Arbeits-und Schutzgerüste für alle auszuführenden Arbeiten unabhängig von deren Arbeitshöhe. Das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste. Das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen. Das Herstellen aller erforderl. Hilfskonstruktionen z.B. Lehrgerüste für Abfangungen, Transportbrücken u.ä. für die eigene Tätigkeit. Hilfsabsteifungen und Hilfsschalungen für Stürze, Decken u.ä. Das Einlegen der Dämmstreifen zum Anschluss unbelasteter Trennwände an Decken. Das Liefern und Einbauen von Kleineisenteilen nach Herstellervorschrift bei der Montage von System- oder Modulblöcken. Mehrbreiten der horizontalen Dichtungsbahnenstreifen unter Mauerwerkswänden zum Anschluss anderer Bahnen. Die Ausführung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Sicherung und zum Schutz eingebauter Bauelemente. Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper ist in den Preis einzurechnen. 1.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Mauerarbeiten
05.__. 1 AW .Kalksandstein CO2 reduziert, XL ,d=24cm,Dünnbettm., EG u. 1.OG Mauerwerk der Außenwand, mit Stoßfugenvermörtelung, als Hintermauerung für vorgehängte hinterlüftete Fassade aus CO2 reduziertem Kalksandstein (40% weniger CO2 Verbrauch zum Refernzprodukt) mit nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, inkl. der erforderlichen Verlegepläne liefern und herstellen. Festigkeitsklasse 20, Rohdichteklasse 2,0, Mauerwerksdicke 24 cm, Ausführung gemäß Statik und Ausführungsplanung, Höhe bis 3,50 m, Wandanschlüsse in Stumpfstoßtechnik (nach DIN 1053) mit Flachanker aus nichtrostendem Stahl (V4A-Stahl, Werkstoff-Nr. 1.4401, Querschnitt gemäß Standsicherheitsnachweis) Ausführung im Erd- und Obergeschoss Liefern und Herstellen einschliesslich aller Nebenleistungen gemäß DIN 18330. Incl. Fugenglattstrich mit Dünnbettmörtel, inklusiv aller erforderlichen Sägeleistungen liefern und gem. Verlegeplänen herstellen Vorhalten der Arbeitsgerüste nach DIN 18299 u. Hebezeuge nach den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft. Angebotenes Fabrikat: '.........' (vom Bieter einzutragen)
05.__. 1
AW .Kalksandstein CO2 reduziert, XL ,d=24cm,Dünnbettm., EG u. 1.OG
492,50
05.__. 2 AW .Kalksandstein CO2 reduziert, XL ,d=20cm,Dünnbettm., EG u. 1.OG Mauerwerk der Innenwand, mit Stoßfugenvermörtelung, als Innenwand aus CO2 reduziertem Kalksandstein (40% weniger CO2 Verbrauch zum Refernzprodukt) mit nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, inkl. der erforderlichen Verlegepläne liefern und herstellen. Festigkeitsklasse 20, Rohdichteklasse 2,0, Mauerwerksdicke 20 cm, Ausführung gemäß Statik und Ausführungsplanung, Höhe bis 3,50 m, Wandanschlüsse in Stumpfstoßtechnik (nach DIN 1053) mit Flachanker aus nichtrostendem Stahl (V4A-Stahl, Werkstoff-Nr. 1.4401, Querschnitt gemäß Standsicherheitsnachweis) Ausführung im Erd- und Obergeschoss Liefern und Herstellen einschliesslich aller Nebenleistungen gemäß DIN 18330. Incl. Fugenglattstrich mit Dünnbettmörtel, inklusiv aller erforderlichen Sägeleistungen liefern und gem. Verlegeplänen herstellen Vorhalten der Arbeitsgerüste nach DIN 18299 u. Hebezeuge nach den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft.
05.__. 2
AW .Kalksandstein CO2 reduziert, XL ,d=20cm,Dünnbettm., EG u. 1.OG
595,00
05.__. 3 Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm EG Ausgleichsschicht/Kimmschicht am Wandfuß, aus KS-Wärmedämmsteinen, Höhe = 11,3 cm, Lambda-R = 0,33 W/mK, Mauerwerksdicke 20 cm. Liefern und Herstellen einschliesslich aller Nebenleistungen gemäß DIN 18330. Incl. Fugenglattstrich mit Dünnbettmörtel, inklusiv aller erforderlichen Sägeleistungen liefern und gem. Verlegeplänen herstellen Vorhalten der Arbeitsgerüste u. Hebezeuge nach den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft.
05.__. 3
Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm EG
105,00
m
05.__. 4 Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 24 cm EG Ausgleichsschicht/Kimmschicht am Wandfuß, aus KS-Wärmedämmsteinen, Höhe = 11,3 cm, Lambda-R = 0,33 W/mK, Mauerwerksdicke 24 cm. Liefern und Herstellen einschliesslich aller Nebenleistungen gemäß DIN 18330. Incl. Fugenglattstrich mit Dünnbettmörtel, inklusiv aller erforderlichen Sägeleistungen liefern und gem. Verlegeplänen herstellen Vorhalten der Arbeitsgerüste u. Hebezeuge nach den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft.
05.__. 4
Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 24 cm EG
75,20
m
05.__. 5 Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm 1.OG als Kimmstein ohne Wärmedämmeigenschaften Einbauort 1.OG
05.__. 5
Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm 1.OG
W
82,30
m
05.__. 6 Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 24 cm 1.OG als Kimmstein ohne Wärmedämmeigenschaften Einbauort 1.OG
05.__. 6
Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 24 cm 1.OG
W
87,50
m
05.__. 7 Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm 2.OG als Kimmstein ohne Wärmedämmeigenschaften Einbauort 2.OG
05.__. 7
Ausgleichs-/Kimmschicht Wandfuß Kimmst. D 20 cm 2.OG
W
13,50
m
05.__. 8 Flachsturz, KS, LB 114 cm, d=20 Flachsturz aus Kalksandstein zum Überdecken von Öffnungen im Mauerwerk liefern und fachgerecht verlegen im Zusammenhang mit der Herstellung des Wandmauerwerks. Wanddicke : 20,0 cm Sturzart : flach/hoch Lichte Breite :113,5 cm Auflagertiefe : 17,5cm
05.__. 8
Flachsturz, KS, LB 114 cm, d=20
3,00
St
05.__. 9 Fertigteilsturz, KS, LB 228, d=24 Fertigteilsturz aus Kalksandstein mit Betonfüllung und Bewehrung, zum Überdecken von Öffnungen im Mauerwerk liefern und fachgerecht verlegen im Zusammenhang mit der Herstellung des Wandmauerwerks. Wanddicke : 24,0 cm Betongüte : C 30/37 Sturzart : flach/hoch Lichte Breite :228 cm Auflagertiefe : 20 cm Einbauort: 1.OG Fenster
05.__. 9
Fertigteilsturz, KS, LB 228, d=24
7,00
St
05.__. 10 Durchbrüche/ Mauerwerkswände 20/20 cm, herstellen Herstellen von Durchbrüchen in Mauerwerkswänden bis 20x20cm Mauerwerksstärke bis 24 cm Mauerwerk: KS
05.__. 10
Durchbrüche/ Mauerwerkswände 20/20 cm, herstellen
20,00
Stk
05.__. 11 Durchbrüche/ Mauerwerkswände 30/20 cm, herstellen Größe : 30/20 cm
05.__. 11
Durchbrüche/ Mauerwerkswände 30/20 cm, herstellen
W
20,00
Stk
05.__. 12 Durchbrüche/ Mauerwerkswände 40/20 cm, herstellen Größe : 40/20 cm
05.__. 12
Durchbrüche/ Mauerwerkswände 40/20 cm, herstellen
W
20,00
Stk
05.__. 13 Durchbrüche/ Mauerwerkswände 60/20 cm, herstellen Größe : 60/20 cm
05.__. 13
Durchbrüche/ Mauerwerkswände 60/20 cm, herstellen
W
20,00
Stk
05.__. 14 Durchbrüche/ Mauerwerkswände 80/30 cm, herstellen Größe : 80/30 cm
05.__. 14
Durchbrüche/ Mauerwerkswände 80/30 cm, herstellen
W
10,00
Stk
05.__. 15 Schließen von Durchbrüchen in Mauerwerkswänden Schließen von Durchbrüchen in Mauerwerkswänden bis 40x40cm, Mauerwerksstärke bis 24 cm Mauerwerk: KS Schließen mit Brandschutzmörtel MG 3 mit bauaufs. Zulassung für die Verwendung. Feuerwiderstand F90 inkl Anarbeiten an Rohrleitungen und Elektroleitungen
05.__. 15
Schließen von Durchbrüchen in Mauerwerkswänden
20,00
Stk
05.__. 16 Schließen Fugen über nicht tragenden Wänden, Mineralwolle Schließen von Fugen zwischen nicht tragenden Wänden und Stahlbetondecken mit Mineralwolle, nicht brennbar, vollständig ausstopfen Fugenhöhe: 2 cm Mauerwerksstärke: 20 cm Mauerwerk: KS
05.__. 16
Schließen Fugen über nicht tragenden Wänden, Mineralwolle
50,00
m
05.__. 17 Mauerwerk in Kleinmengen, KS, d= bis 24 cm Ausführung in Kleinmengen zur Abmauerung von Fensteraustritten, Schliessen von Öffnungen, Ausmauerungen, in Teilabschnitten und Kleinflächen für Öffnungen, Nischen u.ä etc. inkl extra Anfahrt u Abfahrt zur Baustele, Mindestleistung 5m² Dicke: bis 24 cm Ausführung auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung
05.__. 17
Mauerwerk in Kleinmengen, KS, d= bis 24 cm
20,00
05.__. 18 Glattstrich Leibungen EG u. 1.OG Zulage zu o.g. Mauerwerksarbeiten EG u. 1.OG Glattstrich von Laibungen  der Fassadenöffnungen als Vorbereitungen für späteren Einbau v. Fassaden, Fenster und Türen mit Mg IIa
05.__. 18
Glattstrich Leibungen EG u. 1.OG
250,00
m
05.__. 19 Zulage Mauerwerk Betonpolster C30/37 Herstellen von Betonpolstern als Auflagerfläche für Stürze o.ä. Höhe 25cm, Breite 24cm in Längen bis 0,50m Beton: C30/37
05.__. 19
Zulage Mauerwerk Betonpolster C30/37
20,00
St
05.__. 20 Herstellen von Schlitzen, 100x100 mm Herstellen von Schlitzen im Mauerwerk Abmessungen: bis 100 x 100 mm (BxT)
05.__. 20
Herstellen von Schlitzen, 100x100 mm
50,00
m
05.__. 21 Herstellen von Schlitzen, 150x200 mm Herstellen von Schlitzen im Mauerwerk Abmessungen: bis 150 x 200 mm (BxT)
05.__. 21
Herstellen von Schlitzen, 150x200 mm
25,00
m
05.__. 22 Schließen von Schlitzen und Öfnungen Schließen von Schlitzen und Öffnunge nach erfolgter Installation. Ausmauern mit kleinformatigen KS Steinen. Öffnungsgröße 0,15 bis 0,5x0,5m. inkl extra Anfahr, aussführung ausssherhalb des Dauer er Rohbauarbeiten. Auf Anweisung der Bauleitung.
05.__. 22
Schließen von Schlitzen und Öfnungen
20,00
St
05.__. 23 Abdicht., Bitumenbahn, 1-lag., waagerecht unter Wänden bis 24 cm Bitumenbahnen als Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18195-4), aus Bitumen-Dachdichtungsbahnen (DIN 52130), Anordnung waagerecht unter Wänden, Untergrund Stahlbetonplatte Auflagerflächen mit MG IIa abgleichen, Abdichtungsbahn eingelegen und vermörteln, incl. ausreichendem beidseitigen Überstand (15 cm) zu Anschluss von bituminösen Abdichtungen lose verlegen, Stöße verkleben, Überlappung 20 cm. Breite der Wand bis 24 cm. Ausführung unter 1. Mauerwerksschicht auf Bodenplatte Ausführung: Außen und Innenwände
05.__. 23
Abdicht., Bitumenbahn, 1-lag., waagerecht unter Wänden bis 24 cm
180,20
m
05.__. 24 Vorwegputzen von Teilflächen Vorwegputzen des HAR und des ELT Raumes, aus Unterputz und Oberputz,auf Wänden, Putzhöhe bis 3,50m. Ausführung als Feuchtraumputz, Körnung Oberputz bis 1mm, Putzgrund KS-Mauerwerk.
05.__. 24
Vorwegputzen von Teilflächen
67,75
05.__. 25 Kernbohrung, Mauerwerk, 50-100/270 Kernbohrung als Durchbruch, in Mauerwerk oder Steindecke; einschl. Entsorgung der Bohrkerne. Art des Bauteils : Wand Bohrlochdurchmesser : über 50 bis 100 mm Decken- bzw. Wanddicke : über 150 bis 270 mm Festigkeitsklasse : 20
05.__. 25
Kernbohrung, Mauerwerk, 50-100/270
5,00
St
05.__. 26 Kernbohrung, Mauerwerk, 100-150/270 Kernbohrung als Durchbruch, in Mauerwerk oder Steindecke; einschl. Entsorgung der Bohrkerne. Art des Bauteils : .Wand Bohrlochdurchmesser : über 100 bis 150 mm Decken- bzw. Wanddicke : über 150 bis 270 mm Festigkeitsklasse : 20
05.__. 26
Kernbohrung, Mauerwerk, 100-150/270
5,00
St
05.__. 27 Kernbohrung, Mauerwerk, 150-200/270 Kernbohrung als Durchbruch, in Mauerwerk oder Steindecke; einschl. Entsorgung der Bohrkerne. Art des Bauteils :  Wand Bohrlochdurchmesser : über 150 bis 200 mm Decken- bzw. Wanddicke : über 150 bis 270 mm Festigkeitsklasse : 20
05.__. 27
Kernbohrung, Mauerwerk, 150-200/270
5,00
St
05.__. 28 Lagerfugenbewehrung Liefern und Einbauen einer Mauerwerksbewehrung in die Dünnbett Lagerfugen des Kalksandsteinmauerwerkes Stärke:  1,5  mm Material:  Draht Oberfläche:  verzinkt Ausführung:  EFS/Z-040
05.__. 28
Lagerfugenbewehrung
100,00
m