Mauerwerk herstellen
2-Feld-Sporthalle Prenzlau, Oberschule Philipp Hacker
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKT VORBEMERKUNGEN Projekt-Vorbemerkungen 1 Allgemeine Angaben zum Objekt 1.1 Lage, Verkehrsanbindung, Zufahrt: Oberschule "Philipp Hacker" Georg-Dreke-Ring 58D, 17291 Prenzlau 1.2 Baustelleneinrichtung, Lagermöglichkeiten Eine zentrale Baustelleneinrichtung ist auf der Baustelle vorgesehen. Der individuelle Bedarf der AN ist bei der Bau­leitung anzumelden. Stellplätze für Bauwagen und Container sowie Lagermög­lichkeiten sind auf der zentralen Baustelleneinrichtungsfläche vorhanden. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt durch die Bauleitung. 1.3 Baustellenerschließung Baustrom und Bauwasser sowie die erforderliche Baustelleneinrichtung werden über das Los Baustelleneinrichtung bereitgestellt. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung, den Betrieb und den Rückbau von Baustrom und Bauwasser, die Aufstellung und Vorhaltung eines Bauschildes gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Die hierfür entstehenden Kosten werden anteilig auf alle am Bau beteiligten Firmen in Höhe von 0,375 % der Bruttoschlussrechnungssumme umgelegt. 1.4 Baustellenbetreibung, Ordnung und Sauberkeit Auf der Baustelle sind mehrere Firmen beschäftigt. Die AN sind verpflichtet, eigenständig auf Ordnung und Sauber­keit zu achten. Bauschutt, Abfälle und Verpackungen sind vom AN unverzüglich nach dem Anfall­zeit­punkt zu besei­ti­gen. Sollten wider Erwarten auf der Baustelle hinsichtlich Ordnung und Sau­ber­keit unzumut­ba­re Zustände ein­tre­ten, dann organisiert die Bauleitung auf Kosten der dann am Bau be­teiligten AN die er­for­der­lichen Aktivitäten zur Be­seitigung der Missstände. Alle AN haben ihre eigenen Bauleistungen vor mögli­chen Fremdeinwirkungen und Schä­den zu schützen, dto. die Arbeiten der üb­rigen am Bau beteiligten AN. 2 Angaben zur Angebotsbearbeitung Grundlage für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und die Angebotsabgabe bilden Grund­riss­pläne, Schnitte und Detailzeichnungen der Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung. Diese liegen zur Einsichtnahme beim Projektbüro Dörner + Partner GmbH vor. Über Lieferfristen benötigter Materialien hat sich der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe zu informieren. Sollten den Bauzeitenplan gefährdende Bestell- und Lieferfristen für einzelne Materialien erkennbar werden, ist mit einem Angebotsbegleitschreiben auf die Problematik hinzuweisen. Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als vollständige Leistungen und sind immer als Komplexleistung anzubieten. Sofern nicht gesondert ausgeschrieben, sind alle für die vollständige und fachgerechte Ausführung der Leistungspositionen erforderlichen Nebenleistungen mit einzukalkulieren. In die Einheitspreise sind kostenmäßig einzurechnen: - Alle Materialien, auch systembedingte Zubehör-, Klein- und Befestigungsmaterialien und Nebenleistungen, die zur Vollständigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. -  Transporte zur und von der Baustelle und zur Verwendungsstelle in den Geschossen, Be- und Entlade­prozesse, Aufwendungen zur Lagerung. - Verschleiß der nicht gesondert aufgeführten Maschinen, Geräte und Anlagen sowie den Verbrauch an Energie, Wasser und sonstigen Betriebsmitteln. - Schutzmaßnahmen für die erbrachten Leistungen bis zur Abnahme, die kontinuierliche Beseitigung von Abfallstoffen, Bauschutt und Verpackungsmaterial. - Aufwendungen der eigenen Baustelleneinrichtung, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, die Bauleitung, Einmessarbeiten, Prüfungen, Fremdüberwachung, behördliche Abnahmen, die Erstellung von Revisionsunterlagen und Bauherren- bzw. Betreiberdokumentationen. - Arbeitsgerüste, Hubbühnen, Hebezeuge etc. für die eigenen Bauleistungen, sofern durch den Auftraggeber infolge der Baustellenspezifik bzw. der Geometrie des Baukörpers nicht gesonderte Lösungen bereitgestellt werden. -    Die AN haben die Vorgaben dr ArbStättV- Verordnung über Arbeitsstätten und ASR in Verbindung mit der DIN 18299 einzuhalten und mit einzukalkulieren Es sind die in den verschiedenen Positionen des Leistungsverzeichnisses vorgegebenen Richtqualitäten bauseits bindend zu realisieren. Gleichwertige Fabrikate können eingesetzt werden. Die abgefragten, vom Bieter einzutragenden angebotenen Fabrikate sind zwingend einzutragen. Lie­ferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters im nachstehenden Leistungsverzeichnis nicht ent­halten, jedoch zur kompletten Ausstattung notwendig sind, sind einschließlich Begründung in einem Zu­satzangebot aufzuführen und bei Angebotsabgabe mit einzureichen. Ne­benangebote sind zulässig in Verbindung mit einem gesonderten Anschreiben und entsprechenden Erläuterungen. Für die Baumaßnahme eingeplante Subunternehmen sind mit Angebotsabgabe zu benennen. 3 Hinweise zur Baudurchführung 3.1 Arbeitsschutz Die AN sind eigenständig für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ihrem Verantwortungsbereich auf der Baustelle verantwortlich. Für die Ko­or­di­nie­rung und Kontrolle aller Aktivitäten auf der Baustelle setzt der Auf­trag­ge­ber ent­sprechend Baustel­lenverordnung einen Sicherheitskoordinator ein. Besonders gefährliche Ar­bei­ten sind dem Sicherheitskoor­di­nator und der Bau­leitung rechtzeitig anzukündigen. 3.2 Bauarbeiten Der AN sichert bei der Bauausführung die Einhaltung aller DIN- und Rechtsvorschriften, der gewerke- und fachspezifischen Richtlinien sowie die Vorgaben der Hersteller der Bauprodukte. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst gilt als vereinbart. Entsprechend der Bran­den­bur­gischen Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarbeiten von 2005 sind nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien, Bau­pro­duk­te und Bau­sys­te­me einzusetzen und Bau­verfahren anzuwen­den. Auflagen der örtlichen bzw. territorial zuständigen Behörden sind einzuhalten. Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Massen können nicht ohne weiteres als Grundlage für die Materialbeschaffung genutzt werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Aus­füh­rungs­zeich­nungen eigene Mengenermittlungen durchzuführen. Der AN hat sich vor Aufnahme der Bauarbeiten über die örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle zu in­for­mieren. Während der Bauzeit hat der AN stets ausreichend Arbeitskräfte einzusetzen, um einen zügigen Baufortschritt und die Einhaltung der abgestimmten Zwischen- sowie vertraglich vereinbarten Fertigstellungtermine zu sichern. Der AN sichert die Realisierung der Leistungen mit eigenen Arbeitskräften bzw. über die mit Angebotsabgabe benannten Subunternehmen. Sollten wider Erwarten weitere Subunternehmer einbezogen werden müssen, dann ist vor Arbeitsaufnahme die Zustimmung der Bauleitung und des Auftraggebers einzuholen. Diese Regelung triftt auch für den Einsatz von Leiharbeitskräften zu. Die Bauarbeiten sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Zur Sicherung eines zügi­gen Bauablaufs wird davon ausgegangen, dass sich die am Bau beteiligten AN zu Details, Baufreiheits- und Rückbaufreiheitstermine eigenständig verständigen, sofern nicht Entscheidungen der Bauleitung be­rührt oder erforderlich werden. Die Bauarbeiten werden auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses, der Ausführungsplanung und dem Bauzeitenplan ausgeführt. Operative Abweichungen und Festlegungen der Bauleitung sind möglich. Unvorhergesehene Leistungen sind erst nach Preisvereinbarung und gesonderter Auftrags- erteilung durch­zuführen. Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der Bauleitung zur Bestätigung vor­zulegen ist. Die Lagerung des angelieferten Materials ist nur innerhalb der Baustelle auf den vom Auftraggeber aus­ge­wiesenen Stellen gestattet. Das Verbrennen, Vergraben oder anderweitiges Beseitigen von Materialresten oder Bauschutt auf dem Ge­lände ist strengstens untersagt. Vom Auftragnehmer sind vor Beginn der Arbeiten sämtliche Maße am Bau zu überprüfen. Maßüberprüfungen, Messungen u.s.w. sind in voller eigener Verantwortung vom Auftragnehmer durchzuführen. Teil­nah­me eines Vertreters des Auftraggebers an diesen Messungen entbindet  den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung. Auf Verlangen sind dem Bauherrn einzelne Materialien, Ausstattungen etc. zur Bemusterung vorzu­legen. 3.3 Abnahme Nur bei völlig einwandfreier fachgerechter Ausführung kann eine Abnahme der Leistungen erfolgen. Auf ei­ne sorgfältige Ausführung wird besonders Wert gelegt. Die Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt erst nach Vorlage einer vollständigen Bauherrendokumentation, bestehend aus: - Fachunternehmererklärung - Auflistung aller wesentlichen eingesetzten Bauprodukte und Bausysteme mit Angaben der Hersteller und bau­auf­sicht­lichen Zulassungs-Nummern und Produktinformationen - Zusammenstellung aller Betriebs-, Geräte- und Funktionsbeschreibungen - Revisionsdokumentationen und Zusammenstellung aller Nachweise, Zertifikate, Einmessrisse etc. und deren Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch die Bauleitung. Die rechts­ver­bindliche Ab­nah­me wird als förmliche Abnahme auf der Baustelle durchgeführt. - Es wird ausdrücklich eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B § 12 vereinbart. Zwischenabnahmen, besonders die Ab­nahme durch nach­fol­gen­de Arbeiten verdeckter Leistungen, sind rechtzeitig mit der Bauleitung zu ver­einbaren.
PROJEKT VORBEMERKUNGEN
05 Mauerarbeiten
05
Mauerarbeiten
MAUERARBEITEN - Titelvorbemerkungen MAUERARBEITEN - Titelvorbemerkungen Geltungsbereich / Ausführungsgrundlagen Für Mauerarbeiten gelten die Bestimmungen der VOB, insbesondere: - VOB/C - ATV DIN 18330 (Mauerarbeiten) - ATV DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder   Art) sowie die einschlägigen Normen und Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere: - DIN EN 1996 (Eurocode 6) inkl. Nationalem Anhang, - DIN 1053-100 / DIN EN 1996-1-1 (soweit einschlägig), - DIN EN 771 (Mauersteine), - DIN EN 998-2 (Mauermörtel), - DIN 4108 / DIN 4109 (soweit relevant für Anschlussdetails), - DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau). Maßgebend sind die Ausführungspläne, Detailzeichnungen, statische Unterlagen sowie die Leistungsbeschreibung. Allgemeine Ausführungsanforderungen Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Liefern, Herstellen und Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik als mit umfasst. Tragende, aussteifende und nichttragende Mauerwerkswände sind gemäß Planung, statischen Vorgaben und den Herstellerrichtlinien auszuführen. Anschlüsse, Verankerungen und Einbindungen (z. B. an Stahlbetonbauteile, Decken, Stützen, Wände) sind nach Ausführungsplanung und den Systemvorgaben herzustellen. Das Vermauern unterschiedlicher Steinarten innerhalb eines Wandquerschnitts ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich geplant bzw. statisch und bauphysikalisch nachgewiesen ist. Material / Mörtel / Fugen Die Ausführung erfolgt mit systemkonformen Baustoffen. Mörtel ist entsprechend DIN EN 998-2 sowie den Vorgaben des Stein- bzw. Systemherstellers auszuwählen. Bei Dünnbettmauerwerk sind Dünnbettmörtel und Verarbeitung gemäß Herstellervorgaben einzusetzen. Stoß- und Lagerfugen sind entsprechend dem jeweiligen Mauersystem auszuführen. Tragendes Mauerwerk ist hohlraumfrei und fachgerecht zu vermörteln. Projektbezogene Vorgaben (Sozialtrakt) Die tragenden Außenwände des Sozialtrakts werden als Kalksandsteinmauerwerk geplant: - Wanddicke: 24,0 cm - Wandhöhe: ca. 3,75 m - Steine: KS-Plansteine, Festigkeitsklasse 12, Rohdichteklasse 2,2 (z.   B. KS-P 12-2,2) Mörtel: Dünnbettmörtel gemäß Systemnachweis Öffnungen / Stürze Wandöffnungen ohne planmäßige Stahlbetonunterzüge sind gemäß Planung mit Kalksandstein-Flachstürzen zu überdecken. Die Mindestauflagertiefe beträgt mindestens 17,5 cm, sofern in Zulassung / Herstellervorgaben oder Planung keine größeren Werte gefordert sind. Anforderungen aus Zulassungen und Verarbeitungsrichtlinien (z. B. Übermauerung, Lastabtragung) sind einzuhalten. Sauberkeit / Schutz / Koordination Mauerwerksflächen sind während der Ausführung gegen Durchfeuchtung und Verschmutzung zu schützen. Starke Verschmutzungen sind zeitnah zu entfernen. Besondere Reinigungsverfahren sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Höhenbezugspunkte (z. B. Meterrisse) sind in erforderlicher Anzahl herzustellen bzw. zu übernehmen, soweit dies in der Baustellenorganisation vorgesehen ist. Nebenleistungen (soweit nicht gesondert ausgeschrieben) Sofern nicht ausdrücklich als besondere Leistung ausgeschrieben, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: Einbinden und Verankern von Zwischenwänden sowie Anschlüsse an angrenzende Bauteile, Herstellen von ebenen Auflagerflächen (z. B. für horizontale Abdichtungen), Ausgleich von Auflagerflächen gemäß Planung (z. B. Deckenauflager), Mörtelausgleich in Anschlussbereichen (z. B. Fensterbankauflager), soweit erforderlich. Entsorgung Restmaterial, Verschnitt, Verpackungen und Abfälle sind durch den Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht gesondert ausgeschrieben. ABRECHNUNGS-HINWEISE Sofern im Leistungsverzeichnis keine abweichenden Regelungen getroffen werden, erfolgt die Mengenermittlung und Abrechnung gemäß ATV DIN 18330, Abschnitt 0.5, in der jeweils gültigen Fassung. Öffnungen werden gemäß den Abrechnungsregeln der ATV DIN 18330 behandelt (Übermessungs- bzw. Abzugsregeln).
MAUERARBEITEN - Titelvorbemerkungen
BAUTEIL A Turnhalle BAUTEIL A Turnhalle
BAUTEIL A Turnhalle
05.__.0001 Kalksandsteinmauerwerk, Innenwand, 24,0 cm Kalksandsteinmauerwerk, Innenwand, 24,0 cm Kalksandstein, als aufgehendes Mauerwerk der Innenwände, herstellen gemäß DIN 1053-1 mit vermörtelter Stoßfuge, bis zu einer Höhe von 2,75 m. Einschl. vollflächiges Schließen aller Fugen und Griffleisten nach jeder Schicht.Steinart: Kalksandstein Steinsorte: Vollstein, Planstein Steinfestigkeitsklasse: 20 Rohdichteklasse: 2,0 Mörtelgruppe: M10 Dünnbettmörtel Wandstärke: 24,0 cm Wandhöhe: bis ca. 2,75 m Bereich: EG Hersteller/Typ: ..................................... vom Bieter einzutragen
05.__.0001
Kalksandsteinmauerwerk, Innenwand, 24,0 cm
100,015
05.__.0003 Wandfuß, KS-ISO-Kimmsteine, 24,0 cm Wandfuß, KS-ISO-Kimmsteine, 24,0 cm Kalksandsteinmauerwerk, wie zuvor beschrieben, aus KS-ISO-Kimmsteinen 2.0-1,2, als erste Schicht und als Ausgleichschicht sowie zur Überbrückung von Wärme- brücken, als Fundamentaufmauerung herstellen. Fugen müssen vollflächig und vollfugig ausgemörtelt werden zur Aufnahme der vertikalen und horizontalen Isolierung. Alle Löcher der Steine sind vollständig zu schließen. Wandstärke: 24,0 cm
05.__.0003
Wandfuß, KS-ISO-Kimmsteine, 24,0 cm
90,72
M
05.__.0004 Anarbeiten beidseitig an Stahlbetonstützen, Zulage Anarbeiten beidseitig an Stahlbetonstützen, Zulage, Normalstützen Zulage zu dembeschriebenen Mauer­werk für die Anarbeitung an Stahlbetonstützen. Mauerwerksverankerung: gem Angabe Statik. (Abrechnung nach lfdm Stützenlänge)
05.__.0004
Anarbeiten beidseitig an Stahlbetonstützen, Zulage
49,50
M
05.__.0005 Anarbeiten an Stahlbetonstützen, Zulage Anarbeiten an Stahlbetonstützen, Zulage, Eckstützen Zulage zu dem beschriebenen Mauer­werk für die Anarbeitung an Stahlbetonstützen. Mauerwerksverankerung: gem Angabe Statik.
05.__.0005
Anarbeiten an Stahlbetonstützen, Zulage
10,00
M
05.__.0006 Wandöffnungen anlegen, Größe 2500 x 2750 mm Wandöffnungen anlegen, Größe 2500 x 2750 mm Wandöffnungen in KS-Mauerwerk beim Auf­mauern anlegen, Leibungen aufmauern, inkl. Angleichung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: 2500 x 2750 mm Wandstärke:  240 mm Einbauort:   Geräteraumtüren Turnhalle
05.__.0006
Wandöffnungen anlegen, Größe 2500 x 2750 mm
2,00
STK
05.__.0007 Wandöffnungen anlegen, Größe 1350 x 2750 mm Wandöffnungen anlegen, Größe 1350 x 2750 mm Wandöffnungen in KS-Mauerwerk beim Auf­mauern anlegen, Leibungen aufmauern, inkl. Angleichung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: 1350 x 2750 mm Wandstärke:  240 mm Einbauort:   Hallen-Eingangstüren Turnhalle
05.__.0007
Wandöffnungen anlegen, Größe 1350 x 2750 mm
2,00
STK
05.__.0008 Wandöffnungen anlegen, Größe 1500 x 1600 mm Wandöffnungen anlegen, Größe 1500 x 1600 mm Wandöffnungen in KS-Mauerwerk beim Auf­mauern anlegen, Leibungen aufmauern, inkl. Angleichung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: 1500 x 1600 mm Wandstärke:  240 mm Einbauort:   Regieraum-Fenster Turnhalle
05.__.0008
Wandöffnungen anlegen, Größe 1500 x 1600 mm
2,00
STK
05.__.0009 Wandnischen anlegen, 1000 x 900 mm Wandnischen anlegen, Größe 1000 x 900 mm, Bedienfeld Wandnische in porosiertem KS-Mauerwerk beim Aufmauern anlegen, Lei­bungen aufmauern, inkl. Anglei­chung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: 1000 x 900 mm Wandstärke:  240 mm Nischentiefe: bis120 mm (für Bedienfeld)
05.__.0009
Wandnischen anlegen, 1000 x 900 mm
2,00
STK
BAUTEIL B Funktionsgebäude BAUTEIL B Funktionsgebäude
BAUTEIL B Funktionsgebäude
05.__.0010 Kalksandsteinmauerwerk, Außenwände, 24 cm Kalksandsteinmauerwerk, 24 cm Außenmauerwerk der Außenwände aus Kalksandsteinen als Vollsteine herstellen,KS 20 2,0, mit Dünnbettmörtel MG II a, (vollflächiges Schließen aller Fugen und Griffleisten nach jeder Schicht). Wandstärke: 24 cm Wandhöhe: bis 3,75 m über OKRF
05.__.0010
Kalksandsteinmauerwerk, Außenwände, 24 cm
371,40
05.__.0012 Wandfuß, KS-ISO-Kimmsteine, 24,0 cm Wandfuß, KS-ISO-Kimmsteine, 24,0 cm Kalksandsteinmauerwerk, wie zuvor beschrieben, aus KS-ISO-Kimmsteinen 2.0-1,2, als erste Schicht und als Ausgleichschicht sowie zur Überbrückung von Wärme- brücken, als Fundamentaufmauerung herstellen. Fugen müssen vollflächig und vollfugig ausgemörtelt werden zur Aufnahme der vertikalen und horizontalen Isolierung. Alle Löcher der Steine sind vollständig zu schließen. Wandstärke: 24,0 cm
05.__.0012
Wandfuß, KS-ISO-Kimmsteine, 24,0 cm
240,00
M
05.__.0013 Kalksandsteinmauerwerk, Innenwände, 24 cm Kalksandsteinmauerwerk, 24 cm Innennmauerwerk der Innenwände aus Kalksandsteinen als Vollsteine herstellen, KS 20 2,0, mit Dünnbettmörtel MG II a, (vollflächiges Schließen aller Fugen und Griffleisten nach jeder Schicht). Wandstärke: 24 cm Wandhöhe: bis 3,75 m über OKRF
05.__.0013
Kalksandsteinmauerwerk, Innenwände, 24 cm
600,664
05.__.0015 Wandfuß, KS-ISO-Kimmsteine, 24,0 cm Wandfuß, KS-ISO-Kimmsteine, 24,0 cm Kalksandsteinmauerwerk, wie zuvor beschrieben, aus KS-ISO-Kimmsteinen 2.0-1,2, als erste Schicht und als Ausgleichschicht sowie zur Überbrückung von Wärme- brücken, als Fundamentaufmauerung herstellen. Fugen müssen vollflächig und vollfugig ausgemörtelt werden zur Aufnahme der vertikalen und horizontalen Isolierung. Alle Löcher der Steine sind vollständig zu schließen. Wandstärke: 24,0 cm
05.__.0015
Wandfuß, KS-ISO-Kimmsteine, 24,0 cm
342,00
M
05.__.0018 Kleinformatiges Mauerwerk als Ausgleich Kleinformatiges Mauerwerk als Ausgleich Außenmauerwerk wie beschrieben, nur in Kleinformaten als Höhenausgleich. Wandstärke: 24 cm auszugleichende Höhe: ca. 5 - 15 cm
05.__.0018
Kleinformatiges Mauerwerk als Ausgleich
150,00
M
05.__.0019 Wandöffnungen anlegen, Grösse: 2500 x 2750 mm, Türen Wandöffnungen anlegen, Grösse: 2500 x 2750 mm, Türen Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk wie beschrieben beim Aufmauern anlegen, Leibun­gen aufmauern, Öffnung mit Sturzträger über­decken (Stürze in gesonderter Position), inkl. Anglei­chung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: 2500 x 2750 mm Wandstärke:  240 mm Einbauort:   Sozialtrakt
05.__.0019
Wandöffnungen anlegen, Grösse: 2500 x 2750 mm, Türen
2,00
STK
05.__.0020 Wandöffnungen anlegen, Grösse: 1260 x 2135 mm, Türen Wandöffnungen anlegen, Grösse: 1260 x 2135 mm, Türen Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk wie beschrieben beim Aufmauern anlegen, Leibun­gen aufmauern, Öffnung mit Sturzträger über­decken (Stürze in gesonderter Position), inkl. Anglei­chung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: 1260 x 2135 mm Wandstärke:  240 mm Einbauort:   Sozialtrakt
05.__.0020
Wandöffnungen anlegen, Grösse: 1260 x 2135 mm, Türen
3,00
STK
05.__.0021 Wandöffnungen anlegen, Grösse: 1010 x 2135 mm, Türen Wandöffnungen anlegen, Grösse: 1010 x 2135 mm, Türen Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk wie beschrieben beim Aufmauern anlegen, Leibun­gen aufmauern, Öffnung mit Sturzträger über­decken (Stürze in gesonderter Position), inkl. Anglei­chung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: 1010 x 2135 mm Wandstärke:  240 mm Einbauort:   Sozialtrakt
05.__.0021
Wandöffnungen anlegen, Grösse: 1010 x 2135 mm, Türen
8,00
STK
05.__.0022 Wandöffnungen anlegen, Größe ab 0,5 m² - 1,00 m² Wandöffnungen anlegen, Größe ab 0,5 m² bis 1,00 m², (Durchbrüche Lüftung, Heizung, Sanitär, Elektro) Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk beim Aufmauern anlegen, Leibun­gen aufmauern, Öffnung mit Sturzträger über­decken (Stürze in gesonderter Position), inkl. Anglei­chung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: ab 0,50 m² - bis 1,00 m² Wandstärke:  240 mm
05.__.0022
Wandöffnungen anlegen, Größe ab 0,5 m² - 1,00 m²
3,00
STK
05.__.0023 Wandöffnungen anlegen, Größe 0,1 bis 0,5 m² Wandöffnungen anlegen, Größe 0,1 bis 0,5 m², Durchbrüche Lüftung, Heizung, Sanitär) Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk beim Aufmauern anlegen, Leibun­gen aufmauern, Öffnung mit Sturzträger über­decken (Stürze in gesonderter Position), inkl. Anglei­chung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: 0,10 bis  0,5 m² Wandstärke:  240 mm
05.__.0023
Wandöffnungen anlegen, Größe 0,1 bis 0,5 m²
8,00
STK
05.__.0024 Wandöffnungen anlegen, Größe bis 0,1m² Wandöffnungen anlegen, Größe bis 0,1 m², Durchbrüche Lüftung, Heizung, Sanitär, Elektro) Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk beim Aufmauern anlegen, Leibun­gen aufmauern, Öffnung mit Sturzträger über­decken (Stürze in gesonderter Position), inkl. Anglei­chung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: bis 0,10 m² Wandstärke:  240 mm
05.__.0024
Wandöffnungen anlegen, Größe bis 0,1m²
30,00
STK
05.__.0025 Wandöffnungen anlegen, Größe 0,1 bis 0,5 m² Wandöffnungen anlegen, Größe 0,1 bis 0,5 m², Durchbrüche Lüftung, Heizung, Sanitär) Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk beschrieben beim Aufmauern anlegen, Leibun­gen aufmauern, Öffnung mit Sturzträger über­decken (Stürze in gesonderter Position), inkl. Anglei­chung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: 0,10 bis  0,5 m² Wandstärke:  175 mm
05.__.0025
Wandöffnungen anlegen, Größe 0,1 bis 0,5 m²
6,00
STK
05.__.0026 Wandöffnungen anlegen,bis 0,1 m² Wandöffnungen anlegen, Größe bis 0,1 m², Durchbrüche Lüftung, Heizung, Sanitär) Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk beschrieben beim Aufmauern anlegen, Leibun­gen aufmauern, Öffnung mit Sturzträger über­decken (Stürze in gesonderter Position), inkl. Anglei­chung der Sturzauflager. Öffnungsgröße: bis 0,1 m² Wandstärke:  175 mm
05.__.0026
Wandöffnungen anlegen,bis 0,1 m²
30,00
ST
05.__.0027 Wandöffnungen schließen , Größe 0,5 - 1,00 m² Wandöffnungen schließen nach Installation Lüftunmg/Heizung/Sanitär/Elektro, Größe 0,5- 1,00 m² Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk fachgerecht schließen Öffnungsgröße: 0,5 bis  1,00 m² Wandstärke:    240 mm
05.__.0027
Wandöffnungen schließen , Größe 0,5 - 1,00 m²
3,00
ST
05.__.0028 Wandöffnungen schließen, Größe 0,1 bis 0,5 m² Wandöffnungen schließen nach Installation Lüftunmg/Heizung/Sanitär/Elektro, Größe 0,1 bis 0,5 m² Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk fachgerecht schließen Öffnungsgröße: 0,10 bis  0,5 m² Wandstärke:  240 mm
05.__.0028
Wandöffnungen schließen, Größe 0,1 bis 0,5 m²
8,00
STK
05.__.0029 Wandöffnungen schließen, Größe bis 0,1m² Wandöffnungen schließen nach Installation Lüftunmg/Heizung/Sanitär/Elektro, Größe bis 0,1 m² Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk nach Freigabe Elektro/HLS fachgerecht schließen Öffnungsgröße: bis 0,10 m² Wandstärke:  240 mm
05.__.0029
Wandöffnungen schließen, Größe bis 0,1m²
30,00
STK
05.__.0030 Wandöffnungen schließen, Größe 0,1 bis 0,5 m² Wandöffnungen schließen, nach Installation Lüftunmg/Heizung/Sanitär/Elektro, Größe von  0,1 m² bis 0,5 m² Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk nach Freigabe Elektro/HLS fachgerecht schließen Öffnungsgröße: 0,1 bis  0,5 m² Wandstärke:  175 mm
05.__.0030
Wandöffnungen schließen, Größe 0,1 bis 0,5 m²
6,00
ST
05.__.0031 Wandöffnungen schließen, bis 0,1 m² Wandöffnungen schließen nach Installation Lüftunmg/Heizung/Sanitär/Elektro, Größe bis 0,1 m² Wandöffnungen in Kalksandsteinmauerwerk nach Freigabe Elektro/HLS fachgerecht schließen Öffnungsgröße: bis 0,1 m² Wandstärke:  175 mm
05.__.0031
Wandöffnungen schließen, bis 0,1 m²
30,00
ST
05.__.0032 KS-Flachsturz (h=113, t=240) KS-Flachsturz (h=113, t=240) Öffnung überdecken mit KS-Flachsturz nach allgemein bauaufsichtlicher Zulassung Z-17.1-978, Typenstatik, tragend im Innenbereich, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung für späteren Putzauftrag. Die Stoßfugen der KS-Sturz-Übermauerung (Druckzone) sind zu vermörteln. Es dürfen mehrere KS-Flachstürze nebeneinander verlegt werden, wenn diese in der Summe der Wanddicke entsprechen. Auflagerung in Dünnbettmörtel DM oder Normalmauermörtel Mörtelgruppe NM III nach DIN 18580 oder DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412. Die Verarbeitungshinweise sind zu beachten. Mindestauflagertiefe: a = 115 mm Sturzhöhe: h = 113 mm Wanddicke: t = 240 mm Lichte Rohbaubreite der Öffnung LW (max. 2,77 m) Angebotenes Fabrikat:
05.__.0032
KS-Flachsturz (h=113, t=240)
33,71
M
05.__.0033 Zulage Öffnungen Zulage Öffnungen Zulage für das Anlegen von Öffnungen in dem Mauerwerk aus Vorposition, Öffnungsgröße ca. 10 x 10 cm. Die Öffnungen sind vorzuhalten für die gesamte Rohbauphase als provisorischer Wasserablauf aus Niederschlägen. Nach Abdichten der Dachfläche sind die Öffnungen wieder auszumauern.
05.__.0033
Zulage Öffnungen
20,00
STK
05.__.0034 Zulage Kalksandstein-Sichtmauerwerk Zulage Kalksandstein-Sichtmauerwerk, Zulage zu dem beschriebenen Kalksandsteinmauerwerk für die Herstellung von einseitigem Sichtmauerwerk einschl. Herstellen des Fugenglattstrichs ect. Fehlstellen und gebrochene Steine sind unzulässigEinbauort: Sportgeräteräume Außengeräteraum
05.__.0034
Zulage Kalksandstein-Sichtmauerwerk
316,585
07 Abdichtungsarbeiten
07
Abdichtungsarbeiten
07.__.0005 Horizontale Wand-Abdichtung (Sperrbahn) nach DIN 15833 - W1.1-E / W1.2-E Horizontale Wand-Abdichtung (Sperrbahn) nach DIN 18533 - W1.1-E / W1.2-E Horizontale Abdichtung (Sperrbahn) im Mauerwerk gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit im Sockel-/Wandbereich, als Bestandteil der Abdichtung erdberührter Bauteile gemäß VOB/C ATV DIN 18336 (Abdichtungsarbeiten) sowie DIN 18533 "Abdichtung von erdberührten Bauteilen", in der jeweils gültigen Fassung. Wassereinwirkungsklasse: - W1.1-E (Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser) bzw. - W1.2-E (aufstauendes Sickerwasser), gemäß Planung /   Abdichtungskonzept. Leistungsumfang Liefern und einbauen einer einlagigen bituminösen Sperrbahn als waagerechte Abdichtung im Mauerwerk zur Unterbindung kapillar aufsteigender Feuchtigkeit, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Material - Bituminöse Sperrbahn G 200 DD (oder gleichwertig), - geeignet als horizontale Abdichtung im Mauerwerk gemäß DIN   18533, - Systemverträglichkeit mit der vertikalen Abdichtung ist   sicherzustellen. Ausführung - Verlegung lose im Mörtelbett auf tragfähigem, ebenem   Untergrund, - Stöße mit mind. 20 cm Überdeckung, dicht und faltenfrei, - Ausbildung von Anschlüssen, Ecken und Wandenden gemäß DIN   18533 und den Systemvorgaben, - sorgfältige Ausführung zur Sicherstellung einer durchgängigen   Abdichtungsebene, - Schutz der Abdichtung gegen Beschädigung bis zur   Überdeckung durch das aufgehende Mauerwerk. Wandstärke d = 24,0 cm Hersteller und Typ: ................................ vom Bieter einzutragen
07.__.0005
Horizontale Wand-Abdichtung (Sperrbahn) nach DIN 15833 - W1.1-E / W1.2-E
90,00
M
07.__.0015 Horizontale Wand-Abdichtung (Sperrbahn) nach DIN 15833 - W1.1-E / W1.2-E Horizontale Wand-Abdichtung (Sperrbahn) nach DIN 18533 - W1.1-E / W1.2-E Horizontale Abdichtung (Sperrbahn) im Mauerwerk gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit im Sockel-/Wandbereich, als Bestandteil der Abdichtung erdberührter Bauteile gemäß VOB/C ATV DIN 18336 (Abdichtungsarbeiten) sowie DIN 18533 "Abdichtung von erdberührten Bauteilen", in der jeweils gültigen Fassung. Wassereinwirkungsklasse: - W1.1-E (Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser) bzw. - W1.2-E (aufstauendes Sickerwasser), gemäß Planung /   Abdichtungskonzept. Leistungsumfang Liefern und einbauen einer einlagigen bituminösen Sperrbahn als waagerechte Abdichtung im Mauerwerk zur Unterbindung kapillar aufsteigender Feuchtigkeit, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Material - Bituminöse Sperrbahn G 200 DD (oder gleichwertig), - geeignet als horizontale Abdichtung im Mauerwerk gemäß DIN   18533, - Systemverträglichkeit mit der vertikalen Abdichtung ist   sicherzustellen. Ausführung - Verlegung lose im Mörtelbett auf tragfähigem, ebenem   Untergrund, - Stöße mit mind. 20 cm Überdeckung, dicht und faltenfrei, - Ausbildung von Anschlüssen, Ecken und Wandenden gemäß DIN   18533 und den Systemvorgaben, - sorgfältige Ausführung zur Sicherstellung einer durchgängigen   Abdichtungsebene, - Schutz der Abdichtung gegen Beschädigung bis zur   Überdeckung durch das aufgehende Mauerwerk. Wandstärke d = 24,0 cm Hersteller und Typ: ................................ vom Bieter einzutragen
07.__.0015
Horizontale Wand-Abdichtung (Sperrbahn) nach DIN 15833 - W1.1-E / W1.2-E
287,50
M