Estricharbeiten
Neubau Feuerwehrgerätehaus Disternich
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Vortext / Gewerk / Schnittstellen / Abgrenzung
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Vortext / Gewerk / Schnittstellen / Abgrenzung
00.01 Vortext
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Vortext
00.02 Gewerk
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Gewerk
00.03 Schnittstellen / Abgrenzung
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Schnittstellen / Abgrenzung
05 KG 300 - Baukonstruktion
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KG 300 - Baukonstruktion
05.__.0010 5.18 Estricharbeiten Die Estrichkonstruktionen im Objekt sind als systemabgestimmte Bodenaufbauten auszuführen. Die Bodenaufbauten sind auf die spezifischen statischen, thermischen und feuchteschutztechnischen Anforderungen der jeweiligen Funktionsbereiche auszulegen. Vor Beginn der Arbeiten ist der Rohbetonuntergrund gründlich von Mörtelresten und Verunreinigungen zu reinigen. Bauseitige Unebenheiten sind durch eine gebundene Ausgleichsschüttung oder einen Ausgleichsestrich zu egalisieren. Hierdurch ist eine planebene Basis für die nachfolgenden Dämmschichten herzustellen. Zur konsequenten Vermeidung von Schallbrücken und zur Aufnahme thermisch bedingter Längenänderungen sind an allen aufstrebenden Bauteilen Mineralwoll-Randdämmstreifen vorzusehen. Dies betrifft insbesondere: Wände, Stützen, Türzargen, sonstige aufgehende Bauteile. Die Randdämmstreifen sind mit einer Dicke von mindestens 10 mm auszuführen. Die Ausführung erfolgt als Zementestrich CT gemäß DIN EN 13813 und DIN 18560. Sozialbereich Regelnutzung In den Aufenthalts- und Verwaltungsräumen ist ein Zementestrich der Festigkeitsklasse CT-C25-F4 auf einer mehrlagigen Wärme- und Trittschalldämmung entsprechend den GEG-Anforderungen als schwimmender Estrich einzubauen. Die Oberfläche ist planeben gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 abzuziehen und für die Aufnahme der vorgesehenen Bodenbeläge fachgerecht zu glätten. In Bereichen mit Fußbodenheizung ist der Estrich als Heizestrich auszuführen. Diese Anforderung gilt analog für Funktions-, Lager- und Werkstattbereiche. Sozialbereich Feucht- und Nassräume In allen Bereichen mit Wasseranfall ist der Estrich mit einem definierten Gefälle von mindestens 1,5 % zu den vorgesehenen Bodenabläufen auszuführen. Hierbei ist ein Zementestrich mit verminderter Saugfähigkeit einzusetzen. Besonderes Augenmerk gilt der exakten Ausbildung der Gefällewechsel / Gratlinien. Die Gefälleausbildung ist so herzustellen, dass ein pfützenfreier Wasserabfluss gewährleistet ist. Bewegungsfugen Das Fugenbild des Estrichs, insbesondere Scheinfugen und Dehnungsfugen, ist auf das Raster der Oberbeläge sowie auf die thermischen Felder der Fußbodenheizung abzustimmen. Bewegungsfugen sind im Bereich von Türdurchgängen grundsätzlich deckungsgleich mit der Türblattmitte anzuordnen. Die Bewegungsfugen sind so auszubilden, dass sie als dauerelastische Bewegungsfugen in den Oberbelag übernommen werden können. Alle erforderlichen Untergrundvorbereitungen, Ausgleichsarbeiten, Dämmschichten, Trennlagen, Randdämmstreifen, Estricharbeiten, Gefälleausbildungen, Fugen, Schutzmaßnahmen, Prüfungen, Aufheizprotokolle und Nebenleistungen sind einzukalkulieren.
05.__.0010
5.18 Estricharbeiten
1,00
psch