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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zu den Klinkerarbeiten Vorbemerkungen zu den Klinkerarbeiten
1. Allgemeines
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die Ausführung sämtlicher Klinkerarbeiten als reine Lohnleistung einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen.
Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen, den geltenden Vorschriften der VOB/C, insbesondere DIN 18330 „Mauerarbeiten“, den Herstellervorschriften der eingesetzten Materialien sowie den Ausführungsplänen und Detailzeichnungen auszuführen.
Abweichungen von den Planunterlagen oder diesen Vorbemerkungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
2. Leistungsumfang
Der Nachunternehmer hat sämtliche Leistungen auszuführen, die zur vollständigen, fachgerechten und mängelfreien Herstellung des zweischaligen Verblendmauerwerks erforderlich sind, auch wenn diese in den Einzelpositionen nicht ausdrücklich beschrieben sind.
Hierzu gehören insbesondere:
Einrichten und Einmessen sämtlicher Mauerwerksachsen und Schichten.
Herstellung des Verblendmauerwerks einschließlich aller Eck-, Leibungs-, Anschluss- und Detailausbildungen.
Einbau der Kerndämmung einschließlich Luftschichtanker und Krallenplatten.
Herstellung der Sockeldämmung sowie der Fenster- und Türlaibungsdämmung.
Einbau der Mauersperrbahnen gemäß Detailplanung.
Versetzen bzw. Herstellen der ausgeschriebenen Fertigteilstürze.
Herstellung sämtlicher Anschlussdetails im Bereich von Fenstern, Türen, Dachterrassen, Attiken, Dachanschlüssen sowie sonstigen aufgehenden Bauteilen.
Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme.
Alle hierfür erforderlichen Nebenleistungen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
3. Materialbereitstellung
Sämtliche Hauptmaterialien werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
Hierzu gehören insbesondere:
Verblendsteine,
Mauermörtel,
Kerndämmung,
Sockeldämmung,
Laibungsdämmung,
Luftschichtanker,
Krallenplatten,
Mauersperrbahnen,
sonstige ausgeschriebene Baustoffe.
Der Nachunternehmer hat den Materialbedarf anhand der Ausführungsunterlagen eigenverantwortlich zu prüfen und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen.
Vor der Verarbeitung sind sämtliche Materialien auf Vollständigkeit sowie erkennbare Mängel zu kontrollieren. Abweichungen oder Fehlmengen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachunternehmer haftet für einen ordnungsgemäßen Umgang mit den bereitgestellten Materialien. Materialverluste durch unsachgemäße Lagerung, Beschädigungen oder vermeidbaren Verschnitt gehen zu seinen Lasten.
4. Geräte und Werkzeuge
Der Nachunternehmer stellt sämtliche zur Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Vermessungsgeräte sowie Hilfsmittel auf eigene Kosten.
Hierzu gehören insbesondere:
Steinsägen,
Mörtelmischer,
Hebe- und Versetzhilfen,
Laser und Vermessungsgeräte,
Richtlatten,
Schnurgerüste,
Kleinwerkzeuge,
Reinigungsgeräte,
persönliche Schutzausrüstung.
Sämtliche Geräte sind während der gesamten Bauzeit in einem technisch einwandfreien und betriebssicheren Zustand vorzuhalten.
5. Baustelleneinrichtung
Folgende Einrichtungen werden bauseits zur Verfügung gestellt:
Fassadengerüst,
Baukran,
Baustrom,
Bauwasser,
Baustellentoilette,
Aufenthaltscontainer.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit der Bauleitung.
Der Nachunternehmer hat sämtliche Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
6. Ausführung
Der Nachunternehmer verpflichtet sich, die Arbeiten entsprechend dem Bauzeitenplan sowie den Anweisungen der Bauleitung auszuführen.
Nach Aufnahme der Arbeiten sind diese ohne vermeidbare Unterbrechungen fortzuführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Gefährdung des Bauzeitenplans eine Verstärkung der Kolonne zu verlangen.
7. Reinigung
Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich sauber zu halten.
Mörtelreste, Verpackungen, Verschnitt sowie sonstige Verunreinigungen sind laufend zu beseitigen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Arbeitsbereich besenrein zu übergeben.
8. Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und gemeinsam festgestellten Mengen.
Verdeckte Leistungen sind vor dem Verschließen gemeinsam mit der Bauleitung aufzunehmen.
Nicht schriftlich beauftragte Mehrleistungen werden grundsätzlich nicht vergütet.
9. Prüf- und Hinweispflicht
Der Nachunternehmer hat sämtliche Planunterlagen und Detailzeichnungen vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen.
Erkennbare Planungsfehler, Maßabweichungen oder technische Unstimmigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Mit Aufnahme der Arbeiten bestätigt der Nachunternehmer, dass die Vorleistungen für seine Arbeiten geeignet sind.
10. Qualitätsanforderungen
Die Verblendfassade ist als hochwertiges Sichtmauerwerk herzustellen.
Die Verblendsteine sind aus mindestens drei gleichzeitig geöffneten Paletten im Wechsel zu vermauern, um ein gleichmäßiges Farb- und Strukturbild sicherzustellen.
Sämtliche Zuschnitte sind ausschließlich im Nassschneideverfahren herzustellen. Das Schlagen oder Brechen der Steine ist unzulässig.
Beschädigte oder optisch mangelhafte Steine dürfen im Sichtbereich nicht vermauert werden.
Während der gesamten Bauzeit sind die Sichtflächen vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen.
11. Arbeitsschutz
Der Nachunternehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften.
Die Vorgaben der Baustellenverordnung, der BG Bau sowie die Baustellenordnung des Auftraggebers sind einzuhalten.
Vorbemerkungen zu den Klinkerarbeiten
20 Verblendmauerwerk aus Verblendsteinen herstellen Herstellen eines zweischaligen Verblendmauerwerks gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Die Ausführung erfolgt als reine Lohnleistung. Sämtliche Hauptmaterialien werden bauseits bereitgestellt.
Der Nachunternehmer hat die erforderlichen Materialmengen anhand der Ausführungsunterlagen eigenverantwortlich zu prüfen und den Materialbedarf rechtzeitig der Bauleitung mitzuteilen.
Ausführung:
Verblendstein: 5020 Aarhus weiß-grau NF
Farbton: weiß-grau
Steinformat: NF (240 × 115 × 71 mm)
Steinbedarf: ca. 48 Stück/m²
Vermauerung mit bauseits bereitgestelltem Trassmauermörtel.
Herstellung einer durchgehenden Luftschicht von ca. 20 mm zwischen Kerndämmung und Verblendmauerwerk.
Nachträgliche Verankerung des Verblendmauerwerks an der tragenden Außenwand mittels bauseits bereitgestellter Luftschichtanker gemäß Statik und Detailplanung.
Herstellung sämtlicher Wandflächen einschließlich Eckausbildungen, Anschlüsse, Leibungen, Pfeiler sowie Öffnungen gemäß Planung.
Das Verblendmauerwerk ist im wilden Verband herzustellen.
Zur Erzielung eines gleichmäßigen Farb- und Strukturverlaufs sind die Verblendsteine aus mindestens drei gleichzeitig geöffneten Paletten im Wechsel zu vermauern.
Sämtliche Zuschnitte sind ausschließlich im Nassschneideverfahren herzustellen. Das Schlagen oder Brechen der Steine ist unzulässig.
Die Lager- und Stoßfugen sind gleichmäßig und vollfugig auszuführen. Die Fugen sind während der Ausführung fachgerecht auszukratzen und für die nachfolgende Verfugung vorzubereiten.
Die Sichtflächen sind während der gesamten Bauzeit sauber zu halten. Mörtelverschmutzungen sind unverzüglich zu entfernen. Säurehaltige oder chemische Reinigungsmittel dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Bauleitung und gemäß den Herstellervorgaben verwendet werden.
Baustelleneinrichtung:
Bauseits werden Gerüst, Baukran, Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Steinsägen, Mörtelmischer, Transportgeräte, Vermessungsgeräte sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen, vorzuhalten und zu betreiben.
Reinigung:
Anfallender Verschnitt, Steinreste sowie Verpackungsmaterialien sind arbeitstäglich aufzunehmen, geordnet in den bereitgestellten Containern zu sammeln und der Arbeitsbereich besenrein zu hinterlassen. Erreicht ein Container seine Kapazitätsgrenze, ist die Bauleitung rechtzeitig zu informieren.
20
Verblendmauerwerk aus Verblendsteinen herstellen
270,00
m²
30 Dämmung von Fenster- und Türlaibungen herstellen Herstellen der Laibungsdämmung an Fenster- und Türöffnungen gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Die Dämmplatten werden bauseits bereitgestellt.
Material:
XPS-Dämmplatten
Wärmeleitgruppe WLG 035
Dämmstoffdicke: 160 mm
Ausführung gemäß Detailplanung
Dämmung mindestens 100 mm in die Fenster- bzw. Türlaibung hineinführen
Leistungsumfang:
Zuschneiden der Dämmplatten auf die erforderlichen Abmessungen.
Reinigen und Vorbereiten des Untergrundes.
Fachgerechtes Ankleben der Dämmplatten auf tragfähigem Untergrund aus Kalksandstein oder Stahlbeton gemäß Herstellervorgaben.
Ausbildung sämtlicher Fenster- und Türlaibungen einschließlich aller Eck-, Anschluss- und Übergangsbereiche.
Fugendichter Anschluss der Dämmplatten untereinander sowie an angrenzende Bauteile.
Sorgfältiges Zuschneiden und Anarbeiten der Dämmplatten an Fenster- und Türrahmen sowie sonstigen Einbauteilen.
Beschädigungen der Dämmplatten sind zu vermeiden. Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden.
Arbeitsbereiche sind während der Ausführung sauber zu halten. Kleberreste und Verunreinigungen sind unmittelbar zu entfernen.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Schneidwerkzeuge, Dämmstoffsägen, Rührwerke, Zahnkellen sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen, vorzuhalten und zu betreiben.
30
Dämmung von Fenster- und Türlaibungen herstellen
105,00
m
40 Kerndämmung aus Mineralwolle herstellen Herstellen der Kerndämmung für ein zweischaliges Verblendmauerwerk gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorgaben.
Die Mineralwolledämmung einschließlich sämtlicher Befestigungs- und Zubehörteile wird bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Material:
Mineralwolledämmung WLG 035
Dämmstoffdicke: 160 mm
Krallenplatten
Luftschichtanker einschließlich Zubehör
Leistungsumfang:
Fachgerechter Einbau der Mineralwolledämmplatten in einer Dämmstoffdicke von 160 mm.
Fugendichte, hohlraumfreie und planebene Verlegung der Dämmplatten.
Versetzte Verlegung der Dämmplatten mit dicht gestoßenen Fugen.
Sorgfältiges Zuschneiden und Anarbeiten der Dämmplatten an Gebäudeecken, Fenster- und Türöffnungen, Luftschichtankern sowie sämtlichen Anschlüssen und Durchdringungen.
Fachgerechte Ausbildung der Dämmung im Bereich von Attiken, Dachterrassenanschlüssen, Poolanbau sowie sonstigen konstruktiven Anschlüssen gemäß Detailplanung.
Fachgerechtes Aufschieben und Befestigen der Krallenplatten auf den Luftschichtankern zur dauerhaften Sicherung der Dämmung.
Herstellung einer durchgehenden Luftschicht von ca. 20 mm zwischen Kerndämmung und Verblendmauerwerk.
Kontrolle des planebenen und lagesicheren Einbaus vor Beginn der Verblendarbeiten.
Beschädigte oder durchnässte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Dämmstoffsägen, Schneidwerkzeuge, Richtlatten, Laser sowie Reinigungswerkzeuge und sonstige für die Ausführung erforderliche Arbeitsmittel, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen, vorzuhalten und zu betreiben.
40
Kerndämmung aus Mineralwolle herstellen
225,00
m²
50 Sockeldämmung aus XPS herstellen Herstellen der Sockeldämmung im Bereich des zweischaligen Verblendmauerwerks gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorschriften.
Die XPS-Dämmplatten sowie der Dämmstoffkleber werden bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Material:
XPS-Perimeterdämmplatten WLG 035 mit Stufenfalz
Dämmstoffdicke: 160 mm
Dämmstoffhöhe: 600 mm
Dämmstoffkleber
Leistungsumfang:
Fachgerechtes Zuschneiden der XPS-Dämmplatten auf die erforderlichen Abmessungen.
Reinigen und Vorbereiten des Untergrundes.
Fachgerechtes vollflächiges Verkleben der XPS-Dämmplatten gemäß den Herstellervorgaben.
Fugendichte und planebene Verlegung der Dämmplatten mit dicht schließenden Stufenfalzen.
Sorgfältiges Anarbeiten der Dämmplatten an Gebäudeecken, Sockelversprüngen, Fenster- und Türöffnungen sowie sämtlichen Anschlüssen und Durchdringungen.
Fachgerechte Ausbildung der Sockeldämmung im Bereich von Attiken, Dachterrassenanschlüssen, Poolanbau sowie sonstigen konstruktiven Anschlüssen gemäß Detailplanung.
Herstellung eines ebenen und fluchtgerechten Untergrundes für die nachfolgenden Verblendarbeiten.
Beschädigte oder verschmutzte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden.
Arbeitsbereiche sind während der Ausführung sauber zu halten. Kleberreste und Verunreinigungen sind unmittelbar zu entfernen.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Schneidwerkzeuge, Dämmstoffsägen, Kleberührwerke, Zahnkellen, Richtlatten sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und während der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand vorzuhalten.
50
Sockeldämmung aus XPS herstellen
45,00
m²
60 Mauersperrbahn im Sockelbereich des Verblendmauerwerks herstellen Herstellen einer Mauersperrbahn im Sockelbereich des zweischaligen Verblendmauerwerks gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Die Mauersperrbahn wird bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Leistungsumfang:
Fachgerechtes Zuschneiden und Verlegen der Mauersperrbahn im Sockelbereich des Verblendmauerwerks.
Einbau der Mauersperrbahn auf der Sockeldämmung bzw. gemäß den Ausführungsdetails.
Herstellung der erforderlichen Überlappungen entsprechend den Herstellervorgaben.
Sorgfältiges Anarbeiten der Mauersperrbahn an Gebäudeecken, Außenecken, Innenecken sowie sonstigen Anschlüssen und Durchdringungen.
Dichte Ausbildung sämtlicher Anschlüsse an angrenzende Abdichtungsebenen gemäß Detailplanung.
Fachgerechte Ausbildung der Mauersperrbahn zur kontrollierten Ableitung von eindringendem Wasser aus der Luftschicht des zweischaligen Mauerwerks.
Schutz der eingebauten Mauersperrbahn vor Beschädigungen bis zur Fertigstellung der nachfolgenden Arbeiten.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Schneidwerkzeuge, Andrückrollen, Richtwerkzeuge sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und während der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand vorzuhalten.
60
Mauersperrbahn im Sockelbereich des Verblendmauerwerks herstellen
75,00
m
70 Mauersperrbahn über Fenster- und Türöffnungen herstellen Herstellen einer Mauersperrbahn oberhalb von Fenster- und Türöffnungen innerhalb des zweischaligen Verblendmauerwerks gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Die Mauersperrbahn wird bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Leistungsumfang:
Fachgerechtes Zuschneiden und Einbauen der Mauersperrbahn oberhalb von Fenster- und Türöffnungen.
Ausbildung der Mauersperrbahn zur kontrollierten Ableitung von eindringendem Wasser aus der Luftschicht des zweischaligen Verblendmauerwerks.
Hochführen der Mauersperrbahn am Hintermauerwerk entsprechend den Detailzeichnungen.
Herstellung der erforderlichen Überlappungen gemäß den Herstellervorgaben.
Sorgfältiges Anarbeiten an Leibungen, Stürzen sowie angrenzenden Bauteilen.
Dichte Ausbildung sämtlicher Anschlüsse und Eckbereiche.
Fachgerechte Ausbildung der Anschlüsse an Dachterrassen, Attiken und sonstigen Detailpunkten gemäß Ausführungsplanung, sofern diese im Bereich der Öffnungen liegen.
Schutz der eingebauten Mauersperrbahn bis zur vollständigen Übermauerung.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Schneidwerkzeuge, Andrückrollen, Richtwerkzeuge sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und während der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand vorzuhalten.
Abrechnung:
Abrechnung nach tatsächlich verlegter Mauersperrbahn über Fenster- und Türöffnungen in laufenden Metern (m).
70
Mauersperrbahn über Fenster- und Türöffnungen herstellen
40,00
m
80 Fertigteilstürze versetzen Liefern entfällt.
Versetzen von bauseits bereitgestellten Fertigteilstürzen innerhalb des zweischaligen Verblendmauerwerks gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Leistungsumfang:
Entladen und Transportieren der Fertigteilstürze mittels bauseits vorhandenem Baukran.
Fachgerechtes Versetzen der Fertigteilstürze über Fenster- und Türöffnungen.
Versetzen auch über großformatigen Fenster- und Hebe-Schiebe-Elementen.
Herstellung eines vollflächigen Mörtelbettes.
Höhen-, flucht- und lotgerechtes Ausrichten der Fertigteilstürze.
Einhaltung der erforderlichen Auflagerlängen gemäß Ausführungsplanung, Statik und Herstellervorgaben.
Herstellung der Mauerwerksanschlüsse an beiden Seiten des Sturzes.
Sorgfältiges Vermauern der Anschlussbereiche einschließlich erforderlicher Zuschnitte.
Reinigung der Sichtflächen nach dem Versetzen.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und vorzuhalten. Der Baukran wird bauseits zur Verfügung gestellt.
80
Fertigteilstürze versetzen
43,00
m
90 Fertigteilstürze herstellen Herstellen von bewehrten Fertigteilstürzen für das zweischalige Verblendmauerwerk gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie statischen Vorgaben.
Die Verblendsteine werden bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst die vollständige Herstellung der Fertigteilstürze einschließlich sämtlicher hierfür erforderlicher Materialien und Nebenleistungen. Das spätere Versetzen der Fertigteilstürze erfolgt über eine gesonderte Position.
Verblendstein:
Verblendstein: 5020 Aarhus weiß-grau NF
Format: NF 240 × 115 × 71 mm
Farbton: weiß-grau
Leistungsumfang:
Herstellen der Fertigteilstürze entsprechend den statischen Vorgaben.
Lieferung und Einbau der erforderlichen Bewehrung.
Lieferung und Einbau des erforderlichen Betons gemäß statischer Vorgabe.
Herstellen, Vorhalten und Ausschalen der erforderlichen Schalung.
Fachgerechtes Einlegen und Ausrichten der bauseits bereitgestellten Verblendsteine im vorgesehenen Verband entsprechend dem Fassadenbild.
Einhaltung der erforderlichen Auflagerlängen gemäß Ausführungsplanung.
Verdichten, Nachbehandeln und Lagern der Fertigteilstürze bis zum Erreichen der erforderlichen Festigkeit.
Ausschalen, Nacharbeiten sowie Reinigen der Fertigteilstürze.
Entsorgung sämtlicher bei der Herstellung anfallenden Reststoffe.
Materialbereitstellung:
Bauseits gestellt werden:
Verblendsteine.
Vom Nachunternehmer zu liefern sind:
Bewehrung,
Beton,
Schalungsmaterial,
Abstandhalter,
sämtliche Klein- und Befestigungsmaterialien,
alle zur Herstellung erforderlichen Hilfsstoffe.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Schalungssysteme, Rütteltechnik, Betonmischtechnik, Schneidwerkzeuge, Hebe- und Transporthilfen sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und während der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand vorzuhalten.
90
Fertigteilstürze herstellen
E
43,00
m
100 Nachträgliches Schließen von Gerüstanker- und Kleinöffnungen Nachträgliches fachgerechtes Schließen von Gerüstankeröffnungen sowie sonstigen Kleinöffnungen im bereits hergestellten zweischaligen Verblendmauerwerk gemäß Ausführungsplanung und den anerkannten Regeln der Technik.
Die erforderlichen Verblendsteine, Mauermörtel sowie sonstigen Hauptmaterialien werden bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Verblendstein:
Verblendstein: 5020 Aarhus weiß-grau NF
Format: NF (240 × 115 × 71 mm)
Farbton: weiß-grau
Leistungsumfang:
Reinigen und Vorbereiten der Öffnungen für die nachträgliche Vermauerung.
Ergänzen der Kerndämmung sowie Wiederherstellen der Luftschicht, soweit erforderlich.
Wiederherstellen gegebenenfalls unterbrochener Mauersperrbahnen.
Fachgerechtes Vermauern der Öffnungen mit den bauseits bereitgestellten Verblendsteinen im vorhandenen Verband.
Herstellung gleichmäßiger Lager- und Stoßfugen entsprechend dem bestehenden Fugenbild.
Auskratzen der Fugen zur späteren Verfugung.
Reinigen der Sichtflächen und Herstellen eines einheitlichen Fassadenbildes ohne erkennbare Farb- oder Verbandabweichungen.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und während der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand vorzuhalten.
100
Nachträgliches Schließen von Gerüstanker- und Kleinöffnungen
E
1,00
Stck
Schlussbemerkung Schlussbestimmungen
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er sich über den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen, die örtlichen Gegebenheiten sowie die Ausführungsbedingungen informiert hat und sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen in seine Einheitspreise einkalkuliert hat.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt einen Monat ab dem Angebotsabgabetermin.
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Vergabeentscheidung des Auftraggebers innerhalb der Bindefrist.
Der geplante Ausführungsbeginn ist ab Kalenderwoche 29, vorbehaltlich des tatsächlichen Baufortschritts sowie der Freigabe durch die Bauleitung.
Der Nachunternehmer verpflichtet sich, die erforderlichen Kapazitäten für den vorgesehenen Ausführungszeitraum vorzuhalten und die Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung innerhalb des abgestimmten Zeitfensters aufzunehmen.
Änderungen des Bauablaufs sowie der Ausführungsreihenfolge bleiben vorbehalten. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Mehrvergütung aufgrund bauablaufbedingter Terminverschiebungen besteht nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Schlussbemerkung