3380 AUSSENPUTZARBEITEN
sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen
1. Die VOB ist Ausschreibungsbestandteil.
2. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
3. Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
4. Alle Einzelpreise sind netto in EUR einzutragen.
5. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung, als auch mit den
technischen und allgemeinen Vorbemerkungen einverstanden.
6. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnises haben nur dann Gültigkeit,
wenn sie schriftlich vereinbart werden.
7. Die vorstehenden Vereinbarungen werden von den Vertragspartnern durch
rechtsverbindliche Unterschrift anerkannt.
maßgebliche Vorschriften: maßgebliche Vorschriften:
VOB/B und VOB/C in der jeweils neuesten Fassung. Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien, einschließlich jeglichem Zubehör, müssen frei von Schad- und Giftstoffen sein, bzw. dürfen die von amtlichen Prüfanstalten zugelassenen Grundwerte nicht
überschritten werden.
Auf Anforderung sind jeweils amtliche Prüfzeugnisse, aus denen zweifelsfrei die Unbedenklichkeit des verwendeten Materials ersichtlich ist, vorzulegen. Bei Bedarf sind außerdem abgepackte Materialproben im Origignal zur Verfügung zu stellen.
Die Abrechnung erfolgt pauschal gegen zu prüfendes Voraufmaß.
Der Zuschlag erfolgt schrifltich durch den Auftraggeber und ist nicht an das billigste Angebot gebunden.
Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungs- beschreibung, als auch mit den technischen und allgemeinen Vorbermerkungen einverstanden.
Änderungen und Ergänzungen des Leistungs- verzeichnisses haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Die Positionen beinhalten alle Leistungen zur Fix und fertigen Leistung eines freistehenden Kindergartens.
Für alle genannten Materialien können auch gleichwertige Produkte verwendet werden.
maßgebliche Vorschriften:
3380. 23 PUTZ- UND WDVS - ARBEITEN
PUTZ- UND WDVS - ARBEITEN