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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
06 WDVS Arbeiten
06
WDVS Arbeiten
ALLGEMEINE UND TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.Beschreibung der Baumaßnahme Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau und die Umnutzung des ehemaligen Marienhospitals. Es liegt im Süden von Darmstadt und ist durch seine Waldrandlage geprägt.
Neben dem eigentlichen Klinikgebäude existieren auf dem Gelände noch mehrere freistehende Gebäude, die Remise und das Kutscherhaus (Baujahr beide um 1906), das Haus Kräheneck (Burg, Denkmalgeschützt, Baujahr um 1892) mit angrenzendem Bungalow (Baujahr um 1980) sowie das ehem. Schwesternwohnheim (Baujahr um 1967). Letzteres soll nunmehr umgebaut werden zu Apartments und energetisch saniert werden.
Die äußeren Gebäudeabmessungen des Wohnheims betragen im Maximum ca. 21.00 x 18.00 m. Die First- bzw. Attikahöhe des Gebäudes liegt ca. 22.80 m über Geländeniveau, die des Staffelgeschosses ca. 25.60 m über Geländeniveau. Das Gebäude, 6-geschossig zzgl. Kellergeschoss und Staffelgeschoss ist gem. HBO in die Gebäudeklasse 5 eingeordnet. Nähere Einzelheiten sind den Architektenplänen zu entnehmen.
2. Baustelle Die Baustelle ist von der Straße direkt zugängig. Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerungen stehen zur Verfügung und können auf dem Grundstück nur nach Abstimmung mit dem AG bereitgestellt werden. Aufgrund der Arbeiten in einem angrenzendem Wohngebiet sind die entstehenden Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Baubetrieb durch geeignete Maßnahmen und Geräte so gering wie möglich zu halten.
Im Verlauf der Bauarbeiten ist strengstens dafür Sorge zu tragen, dass Feuerwehrzufahrten sowie Flucht- und Rettungswege uneingeschränkt frei gehalten werden.
3. Angebot
Die Angebote werden in Form einer beschränkten Ausschreibung eingeholt. Für die Vergabe ist die VOB, Teil A, nicht bindend. Der Unternehmer hat sich vor der Kalkulation der Angebotspreise mit den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme vertraut zu machen. Alle Unklarheiten sind vor
Angebotsabgabe zu klären. Mehrkosten aus Unkenntnis werden nicht vergütet. Gleichwertige, kostengünstigere Ausführungsalternativen können als Nebenangebote eingereicht werden.
4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ist mit dem LV, den Architekten- bzw. Ausführungsplänen, dem Wärmeschutznachweis und den Angaben in der statischen Berechnung und in der Prüfstatik festgelegt. Bei Widersprüchen ist die qualitativ höhere oder die für den Bieter ungünstigere Berechnungsannahme maßgebend. Weitere Ausführungsunterlagen wie Konstruktions-, Werkstatt-, und Verlegepläne, Materiallisten usw., sind Lieferanteil des Auftragnehmers (AN), ohne besondere Vergütung. Die Einheitspreise des Angebots sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Arbeiten.
5. Ausführung und Abrechnung
Die Leistungspositionen gelten ohne Unterschied der Geschosse und Lage im Gebäude. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG ausdrücklich
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Bedarfspositionen und Regieleistungen werden nur
anerkannt, wenn sie auf Anordnung des AG erfolgen. Falls nicht anders beschrieben umfassen die Leistungen auch das Liefern der Materialien und Baustoffe und den Transport bis zur Einbaustelle. Mit den im LV enthaltenen Angaben über die jeweiligen Leistungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, die UVV sowie den DIN-Vorschriften als beschrieben. Sämtliche in den Normen enthaltenen Beschreibungen über Ausführung, Nebenleistung, Bauhilfsstoffe, Aufmaß und Abrechnung sind im LV nicht mehr angeführt. Insbesondere sind u.a. zu beachten:
- VOB, Teil B, DIN 1961 - Allg. Vertragsbeding.
- VOB, Teil C, DIN 18299 - Allg. Regeln für Bauarbeiten jeder Art
- VOB, Teil C, DIN 18451 Gerüstarbeiten - VOB, Teil C, DIN 18350 Putze und Putzsysteme - VOB, Teil C, DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten Beschichtungen
- VOB, Teil C, DIN 18345 WDVS
- DIN 55699 Verarbeitung von WDV-Systemen
- DIN EN 998-1 Festlegung für Mörtel im Mauerwerksbau Putzmörtel - DIN 13914 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen Verarbeitungs-Richtlinien und Werksvorschriften der Materialhersteller
6. Bauschuttbeseitigung
Der AN ist verpflichtet, die Baustelle in einem sauberen Zustand zu halten. Die Schutt- und Abfallbeseitigung ist durch den AN täglich vorzunehmen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der AG berechtigt, entgegen der VOB, ohne vorherige Aufforderung oder Anzeige, den Schutt, Abfall und Verunreinigung auf Kosten des AN beseitigen zu lassen; weiterhin in eigener Verantwortung die zu beseitigenden Mengen zu ermitteln und die entsprechenden Kosten von der Rechnung des AN abzuziehen.
7. Termine
Arbeitsbeginn und Ausführungsfrist sind mit dem Auftraggeber(AG) abzustimmen, als Baubeginn ist ca. Ende Mai 2026 nach Rücksprache vorgesehen.
ALLGEMEINE UND TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV-1. Systembindung
Das herzustellende Wärmedämm-Verbundsystem ist durchgängig mit den vom Systemhersteller vorgesehenen Systemkomponenten auszuführen. Mischsysteme mit Komponenten anderer Fabrikate sind nicht zulässig und führen zum Verlust der Hersteller-Gewährleistung und Anwendungszulassung.
Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen
Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten.
Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften,
sind als komplettes System zulässig.
Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes
erbracht werden. Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet)
und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden.
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV-3. Verarbeitungsbedingungen ZTV-3. Verarbeitungsbedingungen
Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/ oder die Technischen Merkblätter des Herstellers genauestens zu beachten.
Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter +5 Grad Celsius liegen. Als Qualitätsmaßstab sind Produkte der Firma „Caparol Farbe Lacke Bautenschutz" ausgeschrieben.
Angebotenes System.......................................................
(vom Bieter auszufüllen)
ZTV-3. Verarbeitungsbedingungen
06.01 WDVS System Bestand
06.01
WDVS System Bestand
06.02 WDVS System Neu
06.02
WDVS System Neu
06.03 WDVS System Deckenflächen
06.03
WDVS System Deckenflächen
06.04 Regiearbeiten
06.04
Regiearbeiten