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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Abwasser und Wasseranlagen,
Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen
Allgemein
Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gehören zum Leistungsumfang
des anzubietenden
Gewerkes. Die einzelnen Leistungen aus den ZTV sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren, wenn sie
nicht ausdrücklich als Einheitspreispositionen aufgeführt sind.
Folgende Kurzbezeichnungen werden verwendet:
AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer IB - Ingenieurbüro
1. Nebenleistungen und besondere Leistungen nach VOB, Teil C
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen bzw. besondere Leistungen und
gehen über die VOB Teil C hinaus und werden Bestandteil der
vertraglichen Leistungen:
Werkstatt- und Montageplanung gemäß Beschreibung.
Bestands- und Revisionsunterlagen gemäß Beschreibung und
Leistungsposition.
Koordination und Absprache mit den örtlichen Behörden nach Erfordernis.
Eigenverantwortliche Qualitätskontrolle der zur Verwendung vorgesehenen
Betriebsmittel.
Koordinierung aller Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den
zuständigen Behörden, soweit nicht vom IB bereits veranlasst.
Überprüfung der Schutzmaßnahmen gemäß VDE 0100.
Auf Wunsch des AG durchzuführende Bemusterung einschließlich von
gewünschten Wiederholungen gemäß Leistungsposition.
Leistungsmessungen einschließlich zu erstellender Protokolle.
Inbetriebnahme, Betreiben und Überwachung der Anlagen für
Einregulierung, Probebetrieb, mehrmaliges Einweisen des Bedienpersonals
und Abnahme.
Etwa erforderliche Lager- und Arbeitsräume hat der AN selbst zu
beschaffen. Die Beschaffung
diebstahlsicherer verschließbarer Räume ist Sache des AG
Wird durch die Bauleitung die Räumung der Lager- und Arbeitsräume
angeordnet, so ist dem unverzüglich nachzukommen.
2. Grundlagen
Dem AN werden zur Erstellung der Werkstatt- und Montagepläne sowie zur
Überprüfung der Berechnung die Ausführungspläne des IB zur Verfügung
gestellt.
Auf der Grundlage dieser vorgenannten Unterlagen und der
Leistungsbeschreibung erstellt der AN die
komplette Werkstatt- und Montageplanung mit allen zur Montage
erforderlichen Inhalten.
Für die Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung sind weiter zu
berücksichtigen:
1. die zur Ausführung freigegebenen Architektenpläne einschl. Statik
(Schalplan).
2. die Abstimmung der Anlagenteile hinsichtlich der Betriebssicherheit
und Funktionstüchtigkeit.
3. die zur Ausführung freigegebenen Einrichtungspläne des Nutzers
einschließlich der speziellen
Mieterbaubeschreibung.
4. sämtliche Bauauflagen.
5. die Koordination mit sämtlichen am Bau beteiligten Gewerken.
6. die neusten Wasseranalysen des Wasserlieferanten sind vom AN zu
besorgen und bei
Wasseraufbereitungsmaßnahmen und bei der Materialfestlegung zu
berücksichtigen.
7. Die Auflagen aus der Baugenehmigung
Planungsunterlagen zur Montage und Ausführung der Leistungen
Übergabe und Vorlage der Unterlagen: Generell erfolgt die Montage nur
nach zur Montage freigegebenen - mit Freigabevermerk versehenen -
Zeichnungen. Nichtbeachtung dieser Festlegung hat der AN selbst zu
vertreten. Die Vorlage sämtlicher Unterlagen erfolgt 3-fach:
1 Exemplar mit Prüfvermerk AN 2 Exemplare AG Die kompletten Unterlagen
sind bis spätestens zwei Wochen vor Montagebeginn zur Prüfung
einzureichen. Die Unterlagen bestehen im einzelnen aus:
Ausführungs- und Montagezeichnungen mit Detailzeichnungen im Maßstab 1
: 50/1 : 20
Grundrisspläne mit Eintragung der Zentralen, Trassenführung Dimensionen
aller Rohrleitungen,
Luftkanäle, Luftauslässe und Lufteinlässe sowie Aggregate etc.
Detailzeichnungen über Konstruktion und Aufbau der Zentralgeräte,
Kanalverbindungen, Schnitte mit
Übernahme aller Gewerke, Eintragung der Brandabschnitte, Eintragung der
Brandschutzklappen
etc. Schachtbelegungspläne.
Regel- und steuertechnische Pläne soweit erforderlich, andernfalls
Mitarbeit bei der Erstellung durch den AG.
Unterlagen zur Montage der Leistungen
Die kompletten Unterlagen sind rechtzeitig vor Montagebeginn dem AG zur
Prüfung einzureichen.
Regelventilauslegung abgestimmt auf den jeweiligen Verwendungszweck und
die verschiedenen
Wasserkreiswiderstände.
Pumpen- und Motorauslegung mit Kennlinien
Wärmetauscherauslegung mit sämtlichen Daten
Montage
Vor Beginn der Montage sind erforderliche Genehmigungen vom AN zu
beschaffen:
Zulassungs- und Prüfungsbescheinigungen bei Anlagen und Anlagenteilen,
die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen.
Prüfungs- und Genehmigungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die
für Ausführung, Betrieb und
Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und
Abnahmeverfahren unterliegen.
Zum Schutz der Anlagenteile auf der Baustelle ist vom AN ein Schutz
während und nach beendeter Montage bis zur Inbetriebnahme anzubringen.
Vor der Abnahme beschädigte oder beschmutzte Farbanstriche sind vom
Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht
hat. Offene Anlagenteile sind bei Montageunterbrechung durch geeignete
Maßnahmen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) durch
Verschließen zu schützen.
Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer sämtliche
erforderlichen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und
Bestimmungen (TÜV) durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die
Prüfungsergebnisse sind vom Prüfer Protokolle anzufertigen und dem AG
rechtzeitig vorzulegen.
Zum Anbringen von Befestigungen sind zugelassene Dübel zu verwenden.
Schussbolzen sind nicht zulässig. Besteht der Baukörper aus einer
Stahlkonstruktion, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des
Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch
tragenden Teilen durchgeführt werden.
Gelieferte Stahlteile müssen mindestens - soweit sie nicht
feuerverzinkt oder sonst gegen Korrosion
geschützt sind - nachDIN 18364 behandelt sein und einen zweimaligen
Grundfarbanstrich erhalten.
Entrostungsgrad I.
Montagefüße auf der Dachhaut müssen gegen Verrutschen und Beschädigung
mittles Granulatmatte und Fliesunterlage gesichert sein.
Die Leistungen und Lieferungen des AN müssen den Forderungen der
zuständigen Brand-schutzbehörde und der DIN 4102 entsprechen. Es dürfen
nur nichtbrennbare Stoffe eingebaut werden. Die zur Brandsicherung
erforderlichen Einbauten sind eindeutig zu kennzeichnen;
Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen.
Alle Anschlüsse an Maschinen, Armaturen, Geräte etc. müssen für
Revisionsarbeiten ohne Zerstörung von Bauteilen de- und montierbar sein.
Auf Anforderungen des AG müssen Anlagenteile vor der Herstellung und
Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden.
Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem
Auftragnehmer bekanntgegeben.
Druckproben und Durchspülungen von Rohrleitungen sind rechtzeitig
vorzunehmen.
Bei Wand- und Deckendurchführungen sind Rohrhülsen einzubauen bzw.
Rohrumhüllungen mit Isoliermaterial vorzusehen. Es dürfen keine starren
Verbindungen von Rohren mit dem Baukörper auftreten. Öffnungsmaße für
Wanddurchdurchführungen durch Trockenbauwände sind anzuzeichnen.
Auf vollkommene Entlüftung und Entleerung der Rohrleitungen ist zu
achten. Rohrleitungen sind an
ihren höchsten Punkten zu entlüften. Hierzu sind Lufttöpfe mit
Entlüftungsleitungen und -ventilen
vorzusehen. Bei vertikalen Rohrversprüngen sind Entleerungsventile mit
Kappe an den Tiefpunkten zu
montieren. Die Absperrorgane, lösbare Verbindungen von Rohrleitungen,
wie z.B. Flansch- bzw.
Schraub-verbindungen, Entlüftungs- und Entleerungseinrichtungen sind
übersichtlich und an leicht zugänglichen Stellen anzuordnen.
Die Anschlussrohre, Abzweigleitungen sind an die Hauptleitung nicht
stumpf angeschweißt, sondern
strömungstechnisch einwandfrei angeschuht auszuführen.
Rohre über DN 40 dürfen nicht gebogen werden. Hierfür sind Rohrbogen zu
verwenden. Bei Dehnungsausgleichern sind Rohrbogen 5 d zu verwenden.
Messfühler bzw. Tauchhülsen sind so einzubauen, dass sie allseitig von
Wasser umspült weren. Eventuell sind entsprechende Rohrerweiterungen
vorzunehmen. In allen Lufterhitzer- und Luftkühleranschlussleitungen
sind Temperatur- und Druckmessstutzen einzubauen.
Alle Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass einwandfrei einzeln
isoliert werden kann. Zwischen
den isolierten Rohren soll ein Abstand von mind. 5 cm verbleiben.
Die Anordnung der Armaturen bzw. Messinstrumente muss so erfolgen, dass
dieselben ohne Hilfsmittel bedient werden bzw. abgelesen werden können.
Alle Armaturen sind in geräuscharmer Ausführung, Klasse I, anzubieten.
Alle Wandanschlußfugen von Sanitärobjekten sowie alle Rohranschlüsse an
die Fliesen sind mit dauerelastischem Kitt in der entsprechenden
Objektfarbe (gegebenenfalls farblos) abzudichten.
Diese Arbeiten sind mit in die Einheitspreise
einzurechnen.
Die Druckprüfungen sind vom Auftragnehmer vor den Isolierarbeiten und
vor dem Schließen von
Schlitzen, Durchbrüchen -ggf. abschnitt- weise - durchzuführen.
Druckproben erfolgen mit sauberer, ölfreier Druckluft gemäß
Herstellerangaben.
Die Dauer der Belastung mit dem Prüfdruck muss mind. 24 Stunden
betragen. Nach erfolgter Druckprüfung ist die Anlage zu entleeren, mit
Stadtwasser durchzuspülen und zu reinigen.
Einbauteile, die dem Prüfdruck nicht standhalten können, sind für die
Dauer der Prüfung durch
Passstücke zu ersetzen. Alle Maßnahmen zur Füllung, Druckprüfung,
Entleerung der Anlagen - wie Pumpen, Schläuche, provisorische
Rohrleitungen - sind Nebenleistungen des AN.
Rohrbefestigungen erfolgen mittels Randrippenschellen, lösbaren
Pendelaufhängungen (keine Bandeisenschlaufen und Lochbänder) oder
Rohrkonsolen in korrosionsfester Ausführung.
Die Schutzrohre sind mit plastischem, unverrottbarem Material gegen den
Isoliermantel auszu-füllen.
Die Isolierung muss nach DIN 4102 mindestens der Klasse A 2
entsprechen. Diese Eigenschaft ist nachzuweisen. Die Wärmeleitfähigkeit
der Isolierstoffe darf bei + 20 Grad C den Wert 0,04 W/m2K nicht
überschreiten. Es dürfen nur nichtrostende Verbindungselemente
verwendet werden.
Dämmstoffe müssen vor der Lieferung und Montage zur Bemusterung zur
Verfügung gestellt werden. Die Ausführung der Isolierung kann ebenfalls
auf Verlangen der Bauleitung bemustert werden. Der
Bemusterungsumfang wird vom AG bestimmt.
Stundenlohn
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet, wenn sie vor Ihrem Beginn mit dem AG vereinbart werden.
Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten:
- Art der ausgeführten Leistung
- Ort und Datum sowie Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe)
- Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
- Materialverbrauch
- Bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angabe zum Typ
Die Nachweise für Stundenlohnarbeiten sind spätestens 2 Tage
nach Ausführung der Leistung beim AG zur Unterschrift vorzulegen,
um eine Prüfung der Leistung zu ermöglichen.
Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und
Fahrzeuge enthalten sämtliche Aufwendungen, wie
- Kosten für Bedienpersonal
- Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie
- Vorhaltung
- Reparaturkosten
Bedienungsanweisung
Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane;
Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der
Betriebsweise; Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte;
Schalt-, Schutz- und Steuergeräte;
Sicherheitseinrichtungen; Verriegelungen;
Entriegelungen; Betriebsunterbrechung;
wirschaftlichste Betriebsart.
Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger Reihenfolge
aufzuführen und zusammen mit den
dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammenzufassen.
Wartungsanweisung
Erläuterung der Störmeldungen; Fehlersuchtabelle; Schmier- und
Dichtungsarbeiten; Spezialwerkzeuge;
Eigenschaften von Ölen und anderen Hilfsstoffen; vorgeschriebene,
behördliche Kontrolle und Überwachung in Art und Zeitfolge erläutert.
Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert, in Abhängigkeit des
Wartungsumfangs und in Ab-hängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art
einer speziellen Wartungsliste aufzulisten.
Ersatzteilaufstellung, Reserveeinrichtungen
Alle dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile sind
tabellarisch aufzuführen. Zu den Ersatzteilen gehören nicht nur
komplette Einheiten, sondern auch Einzelteile, die der Hersteller nach
Zweckmäßigkeit angibt.
Die Geräteliste enthält für jedes Teil: Hersteller (Hauptwerk),
Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschriften und
Telefonnummer, Typ - / Fabrikat-Nummer, Größe und
Leistungen sowie sonstige Bestelldaten.
Revisions-, Bedienungs- und Wartungsunterlagen
Die Revisionsunterlagen sind vom AN 14 Tage vor Abnahme dem AG zu
übergeben. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen
Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten
Anlagen nach der Abnahme. Die Zeichnungen können auf der Basis der
Montagezeichnungen erstellt werden.
Die Übergabe der Unterlagen erfolgt 3-fach in Papierform sowie 1- fach
auf Datenträger. Die
digitale übergebenen Planunterlagen sind im Format AutoCad 2000 LT
anzufertigen.
Im einzelnen gehören dazu:
Grundrisszeichnungen mit Schnitten Maßstab 1 : 50 mit Kanal, Kabel- und
Rohrleitungsdurchführung,
Zentralenzeichnungen mit Schnitten Maßstab 1 : 50 / 1 : 20
Kabel- und Verrohrungspläne, Stromlaufpläne, Bauschaltpläne,
Stücklisten, Aufbauzeichnungen.
Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und
Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschriften oder zu beschildern. Sie
kennzeichnen eindeutig Anlage, Geräte, Leistungen, Funktionen und
Stellungen von Stellgliedern. Die Bedienung- und Wartungsanweisungen
werden nach folgender Gliederung aufgebaut:
Anlagenbeschreibung Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung;
Garantiewerte; Betriebsdaten;
Installationsdaten; Spezialmerkmale.
Bedienungsanweisung Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane;
Bedienungsreihenfolge in
Abhängigkeit der Betriebsweise; Anzeige-, Steuer- und Regelgeräte;
Schalt-, Schutz- und Steuergeräte;
Sicherheitseinrichtungen; Verriegelungen; Entriegelungen;
Betriebsunterbrechung; wirtschaftlichste Betriebsart.
Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger Reihenfolge
aufzuführen und zusammen mit den
dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammenzufassen.
Leistungsliste über Messungen Tabellarische Aufstellung aller
Messungen. Protokolle über durchgeführte Messungen.
Prüfungszeugnisse / Abnahmebescheinigungen Kopien behördlicher
Prüfungsbescheinigungen und
Werkstattattest.
Funktionsschema
Alle Zentralen und Unterstationen sind mit Anlagenschemata auszustatten
die Funktionen, technische Daten, Schaltungen, Sollwerte, Messstellen
und Kontrolleinrichtungen enthalten. Die
Schemazeichnungen sind auf dauerhaftverwindungssteifen Unterlagen
aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz haben, der ein Vergilben
und Farbänderungen ausschließt.
Wartung
Zum Angebot ist ein umfassendes Wartungsangebot mit detaillierten
Angaben aller Leistungen vorzulegen. Wartung mit Reinigung, Durchsicht
der Anlagen auf Funktionen und Zustand sowie Nach-schmieren,
Nachdichten und Nachjustieren mechanisch bewegter Teile einschließlich
Durchfüh-rung aller notwendigen Reinigungsarbeiten.
Inspektion mit Funktions- und Leistungsprüfung aller Anlagenteile sowie:
Erstellung eines Inspektionsberichtes mit Beurteilung des
Allgemeinzustandes. Störungsdienst mit
Bereitstellung von Personal zur Beseitigung der vom AG gemeldeten
Schä-den sowie zum Austausch vom AG zur Verfügung gestellten
Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien. Die Überwachung von
Anschlussleistungen fremder Leistungsbereiche ist in den
Wartungsaufwand mit einzubeziehen.
Abnahme
Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen der AN hat die
Abnahme gegebenenfalls auch Teilabnahme - rechtzeitig schriftlich zu
beantragen( § 12), VOB Teil B.
Werden auf Veranlassung der Bauleitung vor Abnahme einzelne
Anlagenteile für Probebetrieb anderer
Gewerke in Betrieb genommen, so haftet der AN für ordnungsgemäße
Betriebsweise und Einhaltung der
erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Entsorgung
Sämtliche Verpackungs- und Restmaterialien (gewerkespezifisch) sind vom
AN zu entsorgen.
Eine Zwischenlagerung oder Entsorgung auf der Baustelle kann nicht
erfolgen.
Bei Nichteinhaltung werden alle anfallenden Kosten dem Verursacher in
Rechnung gestellt.
Kalkulationshinweis
Die Elektrozuleitung zu den einzelnen Gewerke-Schaltschränken (ohne die
interne Verkabelung)ist im
Leistungsumfang Gewerk Elektrotechnik enthalten.
Das Auflegen der Kabel auf sämtliche gewerkespezifische Gerätschaften
und Anlagenkomponenten ist grundsätzlich vom jeweiligen AN des Gewerkes
zu erbringen.
Dachdurchführungen, Schwanenhälse, etc. werden
durch den AN geliefert und an den Dachdecker zum Einsetzen und
Eindichten in die Dachhaut übergeben. Das sachgerechte Verschließen der
Mediendurchführung ist Aufgabe des AN. Dies gilt auch, wenn
Dachdurchführungen, Schwanenhälse, etc. bauseits erstellt werden.
Anerkennung
Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Abgabe des Angebotes bereit, die
im Leistungsverzeichnis
genannten Arbeiten mit allen Nebenleistungen auszuführen. Der
Unternehmer erklärt ausdrücklich,
dass er die vorstehenden "zusätzlichen Technischen Vorbemerkungen"
gelesen und alle Forderungen und Bedingungen daraus in seinem Angebot
berücksichtigt und in die Einheitspreise einkalkuliert hat.
Datum:....................
........................................................................
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUM GEWERK
1 Lüftung
1
Lüftung
1.01 Lüftungsgeräte und Zubehör
1.01
Lüftungsgeräte und Zubehör
1.02 Lüftungsgeräte und Zubehör für Küche
1.02
Lüftungsgeräte und Zubehör für Küche
1.03 Rohre / Kanäle mit Zubehör
1.03
Rohre / Kanäle mit Zubehör
Grundbereich ZZ.000.0
1.04 Einzelraumlüfter WC's
1.04
Einzelraumlüfter WC's
1.05 Müllraumentlüftung
1.05
Müllraumentlüftung
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2.01 Stundenlohn und Kernbohrungen
2.01
Stundenlohn und Kernbohrungen
2.02 Wartung
2.02
Wartung
2.03 Abnahmen
2.03
Abnahmen