Hauseingangstüren
Neubau Betriebswohnungen Wiesbaden
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Beschreibung
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Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Hauseingangstüren Haus 1 - 10 Bauvorhaben: Wiesbaden HSK-Areal, Neubau Betriebswohnungen 10 MFH und Tiefgarage Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz          einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Hauseingangstüren Haus 1 - 10
1 Metallbauarbeiten
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Metallbauarbeiten
Objektbeschreibung Baubeschreibung Im Rahmen des Bebauungsplan „Gemeindebedarf Kliniken“ wird durch die bauliche Neugestaltung der Helios HSK Wiesbaden durch Neubau und Abriss von Klinikgebäuden im südöstlichen Bereich Fläche frei (heutiger Hubschrauberlandeplatz, Südwestrand des HSK Geländes). Auf Grund des gegenwärtigen Wohnraumbedarfs innerhalb der Stadt Wiesbaden besteht ein starkes Interesse an der wohnbaulichen Entwicklung dieser Flächen. Es sollen 10 schlüsselfertige, mehrgeschossiges und barrierefreies Wohnhäuser in Holzhybrid-Bauweise errichtet werden mit ca. 186 Wohneinheiten. Die Gebäude haben zwischen 4 bis 6-Geschossen und sollen insgesamt ca. 12.000 m² Wohnfläche beinhalten. Die Tiefgarage und die Kellergeschosse werden in Stahlbeton (WU) erstellt.
Objektbeschreibung
Vorbemerkungen Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur volständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. 4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren. 5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten. 8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen. 9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen; - ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich; - Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.; - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; - Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Gebühren; - Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren; - Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt Sämtl. Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
Vorbemerkungen
1. 1 Hauseingangstüren
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Hauseingangstüren
1. 2 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten

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