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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Baubeschreibung gemäß DIN 18299 VOB Teil C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299
Hinweise:
Die Ordnungsziffern der nachfolgenden Punkte entsprechen der VOB C, DIN 18299. Ordnungsziffern der VOB C DIN 18299 die nicht aufgeführt sind, bedürfen bei der vorliegenden Leistungsbeschreibung keiner gesonderten Angaben.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Die Baustelle liegt im Gewerbegebiet an der Straße "Betzenbühl2" in 63741 Mainaschaff. Sie kann über die Bundesstraße 8, der Linkstraße und Daimlerstraße direkt angefahren werden.
In Nähe der Kreuzung zur Daimlerstraße befinden sich auf einem eigenen kleinen Grundstück Gas- und Stromunterverteiler.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische
oder betriebliche Bedingungen.
Über der Baustelle befindet sich eine Hochspanungsoberleitung. Es existiert eine strickte Höhenbegrenzung für Gebäude und Baustellengeräte. Ein ungehindertes Arbeiten ist nicht möglich. Alle Arbeiten, insbesonders Arbeiten mit Kran, sind mit dem Betreiber der Anlage, der
TenneT TSO GmbH, Berneckerstraße 70, 95448 Bayreuth, abzustimmen.
Bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Leitungen mit einer Spannung von 220 kV bis 380 kV ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 5,0 Metern, besser 6,0 Meter einzuhalten.
Es ist zu beachten, dass bei Wind, Nebel oder feuchten Witterungsbedingungen die Sicherheitsabstände entsprechend zu erweitern sind. Darüber hinaus sind die Vorgaben der BG Bau C412 sowie der DGUV Vorschrift 52 zu berücksichtigen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der
Geschosse.
Auf dem Baufeld werden zwei Gebäude errichtet:
Ein Hauptgebäude als Betriebs- und Werkstattgebäude, mit Erd- und einem Obergeschoss in Stahlbetonskelettbauweise mit umgebender Holzfassade.
Eine eingeschossige Lagerhalle als Stahlbau in Systembauweise auf Stahlbetonbodenplatte.
Beide Gebäude sind nicht unterkellert.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere
Verkehrsbeschränkungen.
Die Baustelle ist mit einem Bauzaun gesichert.
Die Zufahrt erfolgt über die Straße "Betzenbühl"
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Keine
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und
Transportwegen, z. B. Montageöffnungen.
Transporteinrichtungen, insbesondere Förderanlagen, werden durch den AG
nicht zur Verfügung gestellt..
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von
Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
Baustromversorgung:
Am süd-östlichen Rande des Baugrundstücks befindet sich ein Stromanschluss des örtlichen Netzbetreibers.
Ab dort können Baustrom-Unterverteiler angeschlossen werden.
Bauwasserversorgung:
Der AG stellt einen Anschluss auf dem Grundstück zur Verfügung
Ab dort können Bauwasserleitungen angeschlossen werden.
Abwasser:
Einleitmöglichkeiten für unbelastetes Abwasser sind über die Anschlüsse bei den Sanitärcontainern vorhanden.
Internet
Für den Zugang ins Internet ist der AN selbst verantwortlich.
Kosten:
s. Einzelposition
Sicherheitsbeleuchtung:
Die Sicherheitsbeleuchtungen für Fluchtwege sowie sicherheitsrelevanter Baubeleuchtungen und die Beleuchtung der Arbeitsbereiche vor Ort werden durch den Auftragnehmer eingebaut und unterhalten.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner
Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.
Lagerflächen:
Zum Lagern steht ausschließlich nur die vom Bauzaun umschlossene Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung.
Bauleitungs- und Manschaftsunterkünfte für die eigenen Leistungen werden durch den Auftragnehmer eingebaut und unterhalten. Die Containeranlage kann im Bereich außerhalb der Stromfreileitung nur 2-geschossig ausgeführt werden. Unterhalb der Freileitung ist eine 1- und 2-geschossige Anlage möglich, wenn beim Aufbau / Abbau die Hebevorrichtungen nicht in den Schutzbereich der Stromfreileitung einschwenken. Beim Auf- und Abbau sind die Höhenbegrenzungen unter der Hochspannungsoberleitung zu beachten. Die Anzahl und der Aufstellungsort sind mit der Bauleitung abzustimmen und von ihr genehmigen zu lassen.
Beachte dazu auch Punkt 0.1.2.
Sollte eine Containeranlage 2-geschossig ausgeführt werden, ist dies grundsätzlich vorher mit dem Betreiber der Anlage, der TenneT TSO GmbH, Berneckerstraße 70, 95448 Bayreuth, abzustimmen.
Zusätzliche Bauleitungscontainer des AG werden durch den Auftragnehmer eingebaut und unterhalten. Die Kosten dafür trägt der AG.
Grundsätzlich ist das Aufstellen von Unterkunftscontainer nicht gestattet.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse
von Bodenuntersuchungen.
Eine Gutachterliche Stellungnahme zu den Baugrundverhältnissen liegt bei.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage,
Abfluss, Abflussvermögen, und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
Eine Gutachterliche Stellungnahme liegt bei. Es ist erst ab ca. -4,0m ab OK Boden mit Grundwasser zu rechnen.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Keine
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Durch den AN ist ein Entsorgungskonzept zu erstellen und dem AG zur Freigabe vorzulegen.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen,
Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
keine
0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen,insbesondere
Abwasser- und Versorgungsleitungen
Ver- und Entsorgungsleitungen befindensich unter dem Gehweg entlang der Daimlerstraße und der Straße Betzenbühl. Andere Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht bekannt.
Dies entbindet den AG nicht, sich bei den entsprechenden Stellen über mögliche Leitungen auf dem Grundstück und den umgebenden Bereichen kundig zu machen.
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
keine
0.1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden.
Eine Kampfmittelerkundung wurde durchgeführt.
0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
Der Auftraggeber hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt.
Der SiGeKo stellt eine Baustellenordnung für die Leistungen des AN auf, deren Forderungen einzuhalten sind.
Der AN erstellt eine Gefährdungsanalyse und unterweist seine Arbeiter anhand der Gefährdungsanalyse.
Erforderliche Sicherheitseinrichtungen, die auch zum Schutz anderer auf der Baustelle verkehrender Personen zu dienen haben, darf der AN während oder nach Beendigung der eigenen Arbeiten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der örtlichen Bauleitung entfernen.
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer oder der anderen Weisungsberechtigten von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Auf die das Grundstück querende Hochspanungsoberleitung und die sich daraus ergebenden Anforderungen wurde unter Punkt 0.1 hingewiesen.
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten und dergleichen.
S. Bodengutachten gem. Anlage
0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
Bereits ausgeführte Leistungen zum Ausführungsbeginn:
Rodungsarbeiten (Bäume fällen)
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
keine
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und
-beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
Die gesamte Baumaßnahme wird in einem Zuge und kontinuierlich durchgeführt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Arbeiten so zu koordinieren, dass keine Unterbrechungen bzw. Behinderungen im Bauablauf eintreten.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen, oder bei außergewöhnlichen äusseren Einflüssen.
Der Samstag kann als normaler Arbeitstag mit Einschränkungen entsprechend den geltenden Bestimmungen, insbesondere der AVV Lärm, berücksichtigt werden. Der Samstag als Arbeitstag wird durch den AG jedoch nicht angeordnet. Arbeiten am Samstag werden daher nicht gesondert vergütet. Sollte der AG Samstagsarbeit anordnen, ist vorher über die Vergütung Einigkeit herzustellen.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung.
Das Aufstellen von Material und Abfallcontainern ist nur innerhalb der umzäunten Baustelleneinrichtungsfläche möglich.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt.
Die Baustelleneinrichtungsfläche dient nur zum Ein- und Ausladen.
Beschädigungen öffentlicher oder privater Verkehrsanlagen müssen durch den Verursacher sofort gemeldet, beseitigt bzw. instand gesetzt werden. Verschmutzungen auf Zufahrtsstraßen und Wegen sind durch den AN unverzüglich zu entfernen.
0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.
Auf die das Grundstück querende Hochspanungsoberleitung und die sich daraus ergebenden Anforderungen wurde unter Punkt 0.1 hingewiesen.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Keine Angaben
0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten, und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der AN Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer
vorzuhalten hat.
Keine
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise sowie Angaben zur Ausführung.
Art und Umfang der Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der Nachweise über die Eignung der Bauprodukte richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Dem Auftraggeber sind alle zur Entsorgung oder Verarbeitung von Baustoffen notwendigen Eignungen, Zulassungen und Bescheinigungen zu übergeben.
Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die Erbringung der Nachweise, gelten als Nebenleistung, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Bauprodukte (Baustoffe, und Bauteile, usw.)
Angaben über zu benennende Bauprodukte sind, sofern abgefragt, vorzunehmen. Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18299 erbracht ist.
Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften zu beachten. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber unentgeltlich Muster bzw. Proben in einfacher Ausfertigung zu liefern bzw. zu fertigen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders gefordert.
Vom AG wird nach Vergabe dem AN eine Liste mit Bauprodukten übergeben, die entweder eingebaut werden müssen oder die nicht eingebaut werden dürfen.
Potentiell gefährdende Bauprodukte sind dem AG vorzulegen und von diesem zur Ausführung frei geben zu lassen.
Sondervorschläge bzw. Ausführungsänderungen bedürfen der Genehmigung durch den Bauherrn, den Architekten, den Tragwerksplaner sowie u.U. der Fachingenieure. Alle erforderlichen Nachweise, Darstellungen sowie hierdurch verursachte Kosten (Gebühren, Honorare) sind Sache des AN.
Mit dem Einbau der Bauprodukte darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Auftraggebers erfolgt ist. Soweit auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften Prüfungen oder Abnahmen gefordert, jedoch nicht Vertragsinhalt ist, hat der Auftragnehmer deren Durchführung in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu veranlassen.
Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw. Abnahmen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen bzw. Behinderungen entstehen.
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
Eventuell anfallendes Aushubmaterial kann auf der Baustelle nicht gelagert werden. Das Aushubmaterial wird "in Situ" durch das durch den AN beauftragte Ingenieurbüro vor Beginn der Arbeiten in der Baugrube beprobt und einer Schadstoffklasse zugeordnet. Das Aushubmaterial ist entsprechend der Schadstoffklasse zu entsorgen. Die Einteilung der Prüfflächen, die Tiefe der Schürfungen sowie der zeitliche Ablauf ist vor Beginn der Arbeiten mit dem Baugrundingenieur abzustimmen.
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die
Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.
Abfälle bleiben im Eigentum des AG und sind nach dem freigegebenen Entsorgungskonzept zu verwerten.
Sämtliche Kosten für das erforderliche abfallrechtliche Nachweisverfahren, die Erstellung von schriftlichen Weisungen, das Bezetteln und Erstellen von Beförderungspapieren gemäß Gefahrgutrecht sind in die EP mit einzukalkulieren.
Soweit die einzelnen Abfälle den gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen, sind die Vorschriften und Gesetze über die Beförderung gefährlicher Güter zu beachten.
Der Abtransport der Abfälle hat so zu erfolgen, dass für den Auftraggeber kein Tatbestand der Lagerung entsteht. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei Kenntnis bislang unbekannter Gefährdungen unverzüglich zu informieren.
Der Auftragnehmer hat die Logistik der Abfallentsorgung so abzustimmen, dass keine Engpässe entstehen.
Der Auftragnehmer hat vor der Abfuhr von Abfällen aus der Baustelle rechtswirksame Entsorgungsnachweise gemäß Nachweisverordnung bei der Bauleitung und dem Fachgutachter vorzulegen. Für Abfälle, die keiner Nachweispflicht unterliegen, sind Übernahmescheine zu führen.
Zahlungsanweisungen seitens des AG werden nur nach
vollständigem Eingang der Dokumente (Nachweise, Begleitscheine) und vorbehaltlich einer Verbleibskontrolle erteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß der aktuellen Rechtsprechung weitergehende Abfallverbleibskontrollen durchzuführen.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.
Das Aufmaß für den Rohbau erfolgt nach den Schal- und Bewehrungsplänen sowie den Stahllisten des Tragwerkplaners.
Die Aufmaße für den Ausbau nach Aufmaß vor Ort oder nach Plan, jeweil in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung bzw. den Fachbauleitungen für Haustechnik und Elektro.
Im Zuge der geplanten Baumaßnahme soll ein zweigeschossiges Büro- und Werkstattgebäude errichtet werden. Im Erdgeschoss sind vorrangig Lager-, Werkstatt- und Besprechungsräume untergebracht. Das Obergeschoss ist als Staffelgeschoss ausgebildet und umfasst überwiegend Büroräumlichkeiten sowie eine Dachterrasse. Das Tragwerk wird in Stahlbetonskelettbauweise hergestellt. Die Abmessungen des quaderförmigen Baukörpers betragen ca. 50 m x 22,5 m x 8,5 m. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Das Flachdach soll extensiv begrünt und mit einer Photovoltaikanlage versehen werden.
Es ist aktuell angedacht, das Tragwerk überwiegend aus Stahlbetonfertigteilen herzustellen. Diese Bauweise bietet sich insbesondere bei der Herstellung der Decken- und Dachelemente, der Unterzüge und der Stützen an.Es ist geplant, dass zukünftig eine Aufstockung um ein weiteres Geschoss möglich sein soll.
Tragwerk und TGA sind so ausgelegt und dimensioniert, dass eine Aufstockung des Gebäudes möglich wäre. Bei einer Aufstockung würde das Gebäude von Gebäudeklasse 3 in Gebäudeklasse 4 eingeordnet werden. Dies ist mit zu berücksichtigen für andere Gewerke (Fassade o.ä.).
Flachdach und Decken
Das Flachdach sowie die Geschossdecke werden als Halbfertigteile aus Stahlbeton geplant. Die Spannrichtung des Flachdachs sowie der Geschossdecke verläuft dabei in den Regelbereichen einachsig in Gebäudequerrichtung parallel zu den Buchstabenachsen. Als linienförmige Auflager dienen die in Gebäudelängsrichtung verlaufenden Unterzüge und Stahlbetonwände. Die maximale Spannweite eines Dach- bzw. Deckenfelds beträgt im Regelbereich ca. 5,40 m.
Im Bereich des Treppenhauses ist die Dach- und Deckenspannrichtung gedreht und verläuft in Gebäudelängsrichtung. Als Deckenauflager ist im Erd- und Obergeschoss ein Unterzug entlang des Treppenaufgangs vorgesehen.
Sowohl das Dach als auch die Geschossdecke tragen zur Aussteifung bei und sind daher als steife Scheiben auszubilden. Zur Leitungsführung sind Abhangdecken im Erd- und Obergeschoss vorgesehen.
Das Dach soll flächendeckend mit einer extensiven Begrünung sowie einer Photovoltaikanlage belegt werden.
Unterzüge
Als Dach- und Deckenauflager sind in Gebäudelängsrichtung parallel zu den Zahlenachsen Unterzüge aus Stahlbeton geplant. Als Auflager der Unterzüge dienen in der Regel Stahlbetonstützen. Die Unterzüge werden mit ausgeklinkten Auflagern geplant, welche in der Regel auf Konsolen an den Stützen aufliegen. Alternativ liegen die Unterzüge in einigen Bereichen auf den aussteifenden Stahlbetonwänden auf.
Außenwände
Die Stahlbetonaußenwände in Achse 1 / A-B, 4-5 / A sowie 1-2 / I (OG) dienen auch der Gebäudeaussteifung und sind daher als tragende Wand auszubilden und durchgehend bis auf die Gründungsebene geführt. Die Außenwand in Achse 1 /A-B trägt dabei nicht nur horizontale Lasten aus der Gebäudeaussteifung, sondern auch Vertikallasten aus der aufliegenden Decke bzw. aus dem aufliegenden Dach ab.
Die Stahlbetonaußenwände werden als Halbfertigteilwände geplant.
Als Außenhülle des Gebäudes ist eine selbsttragende Holzrahmenkonstruktion geplant.
Innenwände
Die tragenden Innenwände aus Stahlbeton dienen vorrangig dem Abtrag horizontaler Lasten aus der Gebäudeaussteifung.
Die Stahlbetoninnenwände werden als Halbfertigteilwände geplant.
Gründung
Die Gründung des Büro- und Werkstattgebäudes erfolgt über eine elastisch gebettete Bodenplatte. Ein Untergeschoss ist nicht vorgesehen.
Vorbemerkung
01 Hochbau
01
Hochbau
01.13 Metallbauarbeiten - Stahlblech- und Rohrrahmentüren
01.13
Metallbauarbeiten - Stahlblech- und Rohrrahmentüren