Stahlblechtüren
PANDION LIV
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsbedingungen Vorbemerkung Leistungsverzeichnis Wir laden Sie hiermit zur Angebotsabgabe für die beschriebenen Arbeiten ein. Angebote gehen in das Eigentum des Bauherrn über und werden nicht vergütet. ANGEBOTSABGABE / AUFLISTUNG BIETERANGABEN Bauvorhaben: Rosenberg DUO Silberburgstraße 80 70176 Stuttgart Das Angebot ist im GAEB XML Format (X84) per E-Mail abzugeben. Mit dem Angebot sind die Bietertextergänzungen mit allen relevanten Informationen wie: Fabrikats- und Typenangaben zu angebotenen Materialien und Bauteilen Nachweise der Gleichwertigkeit Zulassungen und Prüfbescheinigungen Qualifikationsnachweise u.a. zu bearbeiten und abzugeben. Dazu sind die Bietertextergänzungen in den jeweiligen Positionen zu nutzen. Bei Positionen, in denen die als Richtqualität ausgeschriebenen Fabrikate und Typen angeboten werden, sind diese ausdrücklich zu bestätigen, ansonsten gilt das ausgeschriebene Fabrikat als angeboten. Bei Positionen mit Fabrikatsangaben ohne Bietertextergänzung, ist die ausgeschriebene Leistung zu bepreisen. Etwaige Alternativen sind als Nebenangebot im Anschreiben zu beschreiben und zu bepreisen. Allgemeiner Kalkulationshinweis: Sämtliche zeitabhängigen Baustellengemeinkosten für den Betrieb der Baustelle sind, sofern nicht ausdrücklich gesondert beschrieben, in den Leistungspositionen einzupreisen. Dies betrifft alle Baustellengemeikosten, die in den Formblätter zur Preisermittlung, EFB 221 unter Punkt 2.1, bzw. EEFB 222 unter Punkt 3.1 einzutragen sind. Dementsprechend sind die BGK auf o.g. Formblättern mit 0% bzw. 0€ auszuweisen. Einzelkosten von Teilleistungen (EKT) für Leistungsgeräte, Gerätekosten, wie zm Beispiel Mischanlagen, Bohrgeräte, Aggregate etc. sind bei den jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren.Der AN hat die EFB Blätter ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Angebotsbedingungen
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben 1. ALLGEMEIN Bauvorhaben:  Rosenberg DUO Stuttgart Neubau Wohnanlage mit 91 Wohneinheiten und Tiefgarage, Silberburg-/Rosenbergstraße in 70176 Stuttgart In zentraler Lage im Stuttgarter Westen entsteht auf dem Flurstück 7784 neben dem neu gestalteten Diakonissenplatz das Projekt PANDION LIV mit einer 5- bzw. 6-geschossigen Wohnbebauung mit 91 Wohneinheiten in 2 Gebäuden. In Gebäude A (Rosenbergstraße 27A, 27B und 31A) entstehen 32 Wohneinheiten, aufgeteilt auf Erdgeschoss, 3 Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Haus B (Silberburgstraße 76, 78 und 80) verfügt über 59 Wohneinheiten, auf Erdgeschoss, 4 Obergeschosse und ein Staffelgeschoss verteilt. Die Obergeschosse der Gebäude werden durch Treppenhäuser und Aufzugsanlagen erschlossen. Die Untergeschosse sind über das jeweilige Treppenhaus zugänglich, ohne separaten Ausgang ins Freie. Neben Haustechnikräumen befinden sich in den UG's Haustechnik-, Müll-, private Abstell-, Lager-, Kinderwagen- und Gehhilfenräume, Fahrradstellplätze. Die bestehende 2-geschossige Tiefgarage wird in großen Teilen erhalten und dafür erweitert. Das L-förmige Haus A in Massivbauweise mit Holzbaufassade bis 3.OG und Holzhybridbauweise des Staffelgeschosses hat eine Gesamtabmessung (BxL) von ca. 35,50 x 35,50 m. Die durchschnittliche Geschosshöhe liegt bei ca. 3,11 m. Der Riegel von Haus B in Massivbauweise hat eine Gesamtabmessung (BxL) von ca. 16,75 x 85 m. Die durchschnittliche Geschosshöhe liegt bei ca. 3,15 m. Baumaßnahme Art der Baumaßnahme Neubau Gebäude Gebäude zur Nutzung als: Wohngebäude Haus A Gesamtanzahl Geschosse: 4 Vollgeschosse (inkl. EG) + 1 Staffelgeschoss davon Untergeschosse: 2 Untergeschosse als Tiefgarage Dachform: Flachdach Dachneigung < 2° Höhe Attika über OKG: bis ca. 17,80m (fertig) Haus B Gesamtanzahl Geschosse: 5 Vollgeschosse (inkl. EG) + 1 Staffelgeschoss davon Untergeschosse: 2 Untergeschosse als Tiefgarage im UG1 und Keller UG2 Dachform: Flachdach Dachneigung < 2° Höhe Attika über OKG: bis ca. 20,80m (fertig) voraussichtliche Ausführungstermine: Haus A Baubeginn: April 2026 Ende Rohbau Oktober 2026 Fassadenarbeiten September 2026 bis Februar 2027 Innenausbau Oktober 2026 bis Juli 2027 Außenanlagen April 2027 bis Juli 2027 Abnahme Bauherr Juli 2027 Haus B Baubeginn: Oktober 2026 Ende Rohbau Juni 2027 Fassadenarbeiten Juni 2027 bis Dezember 2027 Innenausbau September 2027 bis August 2028 Außenanlagen März 2028 bis August 2028 Abnahme Bauherr August 2028 Gesamtfertigstellung August 2028 Lage der Baustelle: Die Baustelle liegt in Stuttgart-West, Ecke Silberburg-/Rosenbergstraße. Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Die Zufahrt zum Grundstück befindet sich in der Rosenberstraße, die Tiefgaragenzufahrt in der Silberburgstraße. Örtliche Bedingungen Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind zu beachten: Zufahrtsrampe zur TG am Grundstückszugang angrenzende Baufelder vorhanden (Schwenkbereiche Baukräne) keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten Hinweise der Stadt Stuttgart für Firmen und Handwerksbetriebe: Teilbau- und Baugenehmigung gemäß Anlage. Stand: 06.07.2026 Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Angebot Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. Koordinationsgespräche Besprechungen zwischen Objektüberwachung des AG und dem Auftragnehmer finden wöchentlich im Bauüberwachungsbüro des AG statt. Der Auftragnehmer hat hierzu den Fachbauleiter, bzw. einen kompetenten Vertreter zu entsenden. Die Teilnahme an den Baubesprechungen stellt eine vertragliche Verpflichtung des AN dar. Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Baustelle einen bevollmächtigten Vertreter (Fachbauleiter) einzusetzen. Die Benennung des Fachbauleiters hat vor Ausführungsbeginn zu erfolgen. Der Wechsel des Fachbauleiters des AN ist rechtzeitig vorher mit Begründung anzukündigen. Der Fachbauleiter bzw. sein Vertreter müssen der deutschen Schrift und Sprache kundig sein. Der Fachbauleiter ist ausreichend zu bevollmächtigen, so dass er den Baubetrieb verantwortlich leiten kann. Wenn er nicht uneingeschränkt befugt ist, für und gegen den Unternehmer Verbindlichkeiten einzugehen, muss auf Anforderung des AG binnen 24 Stunden ein derartiger Bevollmächtigter zur Verfügung stehen. Für die Bauausführung muss vor Ort ständig eine ordnungsgemäße und fachkundige, deutschsprachige Aufsicht (Polier) gewährleistet sein, die darüber zu wachen hat, dass die anerkannten Regeln der Technik beachtet und umsetzt und die im Bauwesen erforderliche Sorgfalt angewandt werden. Der AG kann, sofern ein einwandfreies Zusammenarbeiten mit dem Vertreter oder sonstigen Angestellten des Unternehmens nicht möglich ist, deren Ablösung verlangen. Der Bauleiter des AN übernimmt ohne gesonderte Vergütung auch die Pflichten der Bauleitung nach Landesbauordnung (LBO BW). Bautagesberichte Der AN hat täglich Bautagesberichte über die jeweils erbrachten Leistungen zu führen und wöchentlich dem AG zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung der Baumaßnahme, Auftraggeber, Auftragnehmer - Wetter, Temperatur - Anzahl und Art der eingesetzten Baugeräte und Arbeitskräfte - Angabe von ggf. eingesetzten Nachunternehmern - Beschreibung der durchgeführten Leistungen mit Beginn und   Ende von Leistungen größeren Umfangs - besondere Vorkommnisse (Abnahmen, Unterbrechung von   Leistungen, Behinderungen etc.) - sowie alle sonstigen Angaben, die für die Ausführung und   Abrechnung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sind. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Stellt der AN während der Ausführung fest, dass er voraussichtlich Ausführungsfristen oder Termine nicht einhalten kann, so hat er dies mit Begründung unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Die Beweislast, dass er eine Terminüberschreitung nicht zu vertreten hat, liegt beim AN. Terminplanung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung durch den AG alle Angaben zu machen, die zur terminlichen Steuerung des Projektes erforderlich sind (z.B. Dauer von Vorgängen, Abhängigkeiten, geplante bzw. vorhandene Kapazitäten). Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. 2 Wochen nach Auftragserteilung sind die Terminplanung (Balkendiagramm) des AN sowie detaillierte Vorüberlegungen zur Abwicklung der Baustelle vorzulegen. Die Terminplanung ist entsprechend des Baufortschrittes unter Beachtung der Vertragstermine fortzuschreiben und mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Winterbau Für die Ausführung der Rohbau- und Fassadenarbeiten ist zu beachten, dass diese auch in der Winterperiode erfolgen. Sämtliche witterungsbedingten Erschwernisse und Schutzmaßnahmen sowie ggf. erforderliche Zusatzleistungen zur Sicherung der Ausführungsqualität während der kalten Jahreszeit (z.B. Frostschutz, Beheizung, Abdeckung, Trocknung etc.) sind im Angebot mit zu berücksichtigen. Besondere Hinweise: Die Baustelle wird nicht zwingend winterfest gemacht - notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuplanen. Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung für witterungsbedingte Zusatzaufwendungen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich als besondere Leistungen vereinbart wurden. Die Einhaltung der technischen Regeln und Herstellervorgaben (z.B. Mindesttemperaturen für Beton- oder Mauerwerksarbeiten) ist auch bei winterlichen Bedingungen sicherzustellen. Es wird erwartet, dass der Bieter die Ausführung unter Berücksichtigung der saisonalen Witterungsverhältnisse plant und alle erforderlichen Aufwendungen in seinem Angebotspreis einkalkuliert. Planungsunterlagen der Architekten Das Gesamtprojekt wird hinsichtlich Pläne papierlos abgewickelt. Daher werden sämtliche Pläne in digitaler Form (.pdf / .dwg) zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung aller Pläne erfolgt auf einem gemeinsamen internetbasierenden Planungsportal. Ausdrucke für den Eigengebrauch sind auf eigene Kosten zu erstellen. Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers Die Planvorlage der Werk- und Montageplanung des AN hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG und dem Architekten so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Planprüfung und der Materialdisposition nicht gefährdet werden. Die Pläne sind digital im pdf- und dwg- Format den Architekten rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Ausführung zur Prüfung vorzulegen. Tragwerksrelevante Themen sind eigenverantwortlich dem Tragwerksplaner und dem Prüfstatiker vorzulegen. Im Schriftverkehr müssen die Objektüberwachung des AG und die Architekten des AG im Verteiler sein. Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag, Technischen Vertragsbedingungen oder gewerblicher Verkehrssitte zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf der Grundlage der Planung anzufertigen. Diese Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind. Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, die für die Beurteilung einer fachgerechten und dem LV entsprechenden Ausführung nötig sind, in Form von maßstabsgerechten Konstruktionszeichnungen mit allen erforderlichen Angaben festzulegen. Werden von den Architekten, oder Tragwerksplaner (bei statisch relevanten Plänen) Korrekturen vorgenommen, so hat der Auftragnehmer diese in seine Originalpläne/-unterlagen zu übernehmen und danach digital im pdf - und dwg-Format vorzulegen. Für aktuelle Pläne als Grundlage für seine Werkstatt- und Montageplanung besteht eine Holschuld des AN. Der AN verpflichtet sich, seine Planunterlagen mit dem Plankopf und dem Planschlüssel nach Vorgabe des AG zu versehen. Die Fertigung und Montage darf erst nach gestalterischer Freigabe durch den AG oder dessen Erfüllungsgehilfen aufgenommen werden. Planfreigaben durch den AG stellen jedoch keine Anordnung der Forderung im Sinne § 2 Nr.5 und 6 VOB/B dar und befreien den mangelhaften planenden Auftragnehmer nicht von Mängelansprüchen, sofern der Auftraggeber sich nicht über Bedenken hinwegsetzt. Revisionsunterlagen des Auftragnehmers Als Revisionsunterlagen sind alle Ausführungszeichnungen und Unterlagen in Ordnern geordnet, mit Inhaltsverzeichnis versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben: 1-fach digital und 3-fach in Papierform. Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf geeignetem Datenträger (CD oder DVD) zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf. Zeichnungen in Papierform sind in Farbe zu plotten. Übergabe der Revisionsunterlagen spätestens 2 Kalenderwochen vor der geplanten Abnahme. Dazu gehören die vom AN erstellten Ausführungszeichnungen, technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte, Prüfzeugnisse, Pflege- und Bedienungshinweise, Ergebnisse von TÜV-, Brandschutz-, Güteprüfungen, Übereinstimmungserklärungen, Fachbauleitererklärungen und Bautagesberichte in gebundener Form. Haftung Der AN haftet für alle durch ihn und seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Er ist für Mängel seiner Leistungen und etwaige Folgeschäden schadensersatzpflichtig, sofern er sie zu vertreten hat. Sicherheit Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebs, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften und die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sind zu beachten und umzusetzen. Die gemäß Baustellenverordnung notwendigen Angaben sind dem SiGe-Koordinator zu übermitteln (Gefährdungsbeurteilung ect.), Anweisungen des SiGe-Koordinators sind zu befolgen und Beanstandungen/Mängel umgehend zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung von sicherheitstechnischen Anordnungen behält sich der AG das Recht vor ohne Vorankündigung, die Mängel auf Kosten des Verursachers durch Dritte zu beheben. Auskunftspflicht Der AN hat den AG ständig über den Stand der vorbereitenden Arbeiten sowie die Bestell- und Lieferstatus seiner Lieferanten zu informieren. Ereignisse, die eine termingerechte Ausführung gefährden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AG hat das Recht bei den Lieferanten selbstständig Informationen zum Bestell u. Lieferstatus einzuholen. Der AN hat den AG diesbezüglich zu unterstützen und sämtliche Auskünfte zu erteilen. Bauschild/Werbung Ohne schriftliche Zustimmung des AG darf der AN darf keine Werbung auf der Baustelle anbringen. Bei Missachtung darf der AG die angebrachte Werbung auf Kosten des Verursachers durch Dritte entfernen lassen. Der AN darf von der Baustelle ohne schriftliche Zustimmung des AG nichts veröffentlichen, soweit darauf nicht nur Leistungen oder Mitarbeiter des AN der dessen AN erkennbar sind. QNG-Zertifizierung (EH 40) Das Bauvorhaben wird gemäß den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) in Verbindung mit dem Effizienzhausstandard EH 40 geplant und umgesetzt. Sämtliche Leistungen sind unter Berücksichtigung der damit verbundenen Anforderungen auszuführen. Die ausführenden Unternehmen sind verpflichtet, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Nachweise, Dokumentationen und qualitätssichernden Maßnahmen zu unterstützen und zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere: - die Einhaltung ökologischer, soziokultureller und funktionaler Anforderungen gemäß QNG-Kriterienkatalog, - die Verwendung zertifizierter, emissionsarmer Baustoffe gemäß den QNG-Vorgaben (z.B. Produktdatenblätter, Umweltdeklarationen), - die Mitwirkung bei der Erstellung der erforderlichen Nachweisdokumentation, - die Unterstützung bei möglichen Prüfungen oder Begehungen durch Auditoren oder Zertifizierungsstellen. - Die Vorgaben des Nachhaltigkeitsauditors sowie des Energieberaters sind verbindlich umzusetzen. Eventuelle Mehrkosten für Leistungen, die zur Erfüllung der QNG/EH40-Anforderungen erforderlich sind und die aus der Planung oder Leistungsbeschreibung eindeutig hervorgehen, sind im Angebot zu berücksichtigen. Material/Bemusterung Hinweis zur Bemusterung und Übergabe von Produktdatenblättern vor Ausführung Vor Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind sämtliche einzusetzenden Materialien, Produkte und Systeme dem Auftraggeber bzw. dem Planer/Auditor zur Bemusterung vorzulegen und vorab zur Freigabe einzureichen. Dies betrifft insbesondere Produkte, die relevant für Nachhaltigkeitsanforderungen (z.B. QNG), bauphysikalische Nachweise, Gestaltungsvorgaben oder Funktionalität sind. Folgende Punkte sind dabei verbindlich zu beachten: 1. Bemusterungspflicht: Vor Beginn der Ausführung ist eine Bemusterung der vorgesehenen Produkte/Materialien durchzuführen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen. 2. Produktdokumentation: Für alle relevanten Materialien sind vorab folgende Unterlagen unaufgefordert einzureichen: - Technische Datenblätter - Sicherheitsdatenblätter (falls erforderlich) - Umwelt- und Gesundheitsdeklarationen (z.?B. EPDs, Emissionsprüfberichte), sofern gefordert - Herstellerkonformitäten oder Nachweise gemäß LV-/Projektanforderungen 3. Nachhaltigkeitsanforderungen: Produkte müssen ggf. besondere Anforderungen hinsichtlich Emissionen, Nachhaltigkeit oder Zertifizierbarkeit erfüllen. Entsprechende Nachweise sind vor Auswahl vorzulegen. 4. Materialmuster: Auf Verlangen des Bauherrn sind Materialmuster in ausreichender Anzahl und Qualität kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese dienen der optischen, haptischen und technischen Beurteilung. 5. Fristen: Die Einreichung der Unterlagen sowie die Durchführung der Bemusterung haben so frühzeitig zu erfolgen, dass keine Verzögerung der Bauausführung entsteht. Eine Ausführung ohne vorherige Freigabe der bemusterten Materialien ist unzulässig. Eventuelle Nachbesserungen oder Ersatzleistungen aufgrund nicht abgestimmter Ausführungen erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers.
Besondere Vertragsbedingungen
10 Übergeordnete Leistungen
10
Übergeordnete Leistungen
10.__.0010 W+M-Planung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten. Leistungsumfang Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) notwendige statische Nachweise als Einzel- bzw. Systemnachweise einschl. Brand- und Schallschutznachweise prüffähig Erstellen Türliste inkl. vorherigem Aufmaß Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN mind. 4-wöchiger Prüfzeitraum Prüfstatiker Werkstatt- und Montageplanung in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
10.__.0010
W+M-Planung
P
1,00
psch
10.__.0020 Prüfbuch und Abnahme Liefern und Erstellen eines vollständigen Prüfbuches sowie Durchführung der Abnahme einschließlich Dokumentation. Das Prüfbuch muss mindestens folgende Unterlagen enthalten: Prüfplakette Sicherheitsaufkleber für Brandschutztüren Abnahmeprotokoll und Abnahmebescheinigung Checklisten für die periodischen Überwachungen Die Abnahme ist durchzuführen und zu dokumentieren. Das vollständige Prüfbuch ist nach erfolgter Abnahme an den Auftraggeber zu übergeben.
10.__.0020
Prüfbuch und Abnahme
P
1,00
psch
10.__.0030 Dokumentation/Revisionsunterlagen Dokumentation/Revisionsunterlagen über alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen. Mindestumfang Verlege- und Einbaupläne in Form auf den Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen und Nachweise Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie deren zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise Konformitätserklärung/Errichterbescheinigung über die regelgerechte Errichtung des Werks/Ausführung der Arbeiten Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen Die Dokumentation/Revisionsunterlagen sind vor der Ausführung der Bauleistung vom AN zu erstellen und dem AG rechtzeitig vor Baubeginn zu übergeben, damit die Schnittstellen zu den Leistungen anderer Gewerke in Abstimmung auf die Einbaubedingungen aller Baustoffe und -produkte erfolgen kann. Die Dokumentation ist vom AN über die Dauer der Bauzeit entsprechend fortzuschreiben und spätestens 21 Tage vor (Teil-)Abnahme der Leistungen dem AG zur Prüfung und nach Prüfung/Freigabe an den AG zum Verbleib zu übergeben. Die Übergabe der Werkstatt- und Montageplanung vom AN an den AG erfolgt in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei. Der AN lässt sich die Übergabe der Dokumentation vom AG schriftlich bestätigen.
10.__.0030
Dokumentation/Revisionsunterlagen
P
1,00
psch
10.__.0040 Wartung Türtechnik Prüfung und Wartung von Antrieben, Feststellanlagen, Freilauftürschließern an Türen einschl. aller Anbauteile und Funktionsbestandteile nach GUV/ASR/BGV und zum Erhalt der Gewährleistung. Fehlerbericht und Prüfbuchdokumentation durch anerkannten Sachverständigen. Wartungszyklus: 1-mal jährlich Abrechnung: je St Tür pro Jahr
10.__.0040
Wartung Türtechnik
E
50,00
St
20 Haus A
20
Haus A
20.10 Stahlblechtürelemente
20.10
Stahlblechtürelemente
20.20 RR-Türelemente
20.20
RR-Türelemente
20.30 Zulagen Stahlblechtüren
20.30
Zulagen Stahlblechtüren
20.40 Zulagen Türbeschläge
20.40
Zulagen Türbeschläge
30 Haus B
30
Haus B
30.10 Stahlblechtürelemente
30.10
Stahlblechtürelemente
30.20 Zulagen Stahlblechtüren
30.20
Zulagen Stahlblechtüren
30.30 Zulagen Türbeschläge
30.30
Zulagen Türbeschläge
40 Stundenlohnarbeiten
40
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
40.__.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
40.__.0010
Stundensatz: Fachwerker
E
15,00
h
40.__.0020 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
40.__.0020
Stundensatz: Bauhelfer
E
30,00
h