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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Name und Anschrift des Bauherrn:
WIR HAMBURGER Projektbau GmbH
Hohle Eiche 11
25462 Rellingen
Beschreibung des Bauvorhabens:
Auf dem innerstädtischen Grundstück in der Bahrenfelder
Chaussee wird eine L-förmige fünfgeschossige Wohnanlage
zzgl. Staffelgeschoss mit insgesamt ca. 57 Wohneinheiten,
sowie eine darunterliegende Tiefgarage erstellt.
Baustellenanschrift:
Bahrenfelder Chaussee 120 – 124 in Hamburg-Bahrenfeld
1. Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von der Bahrenfelder Chaussee
Ausschläger Allee.
Schwerlastverkehr (LKW’s) dürfen auf der Bahrenfelder Chaussee
nicht wenden und nicht „auf Halde“ stehen.
Eventuelle Fahrbahnverschmutzungen durch Baufahrzeuge
sind sofort vom Verursacher zu beseitigen. Kommt der Verursacher
dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Reinigung
ggf. von der Bauleitung veranlasst. Die Kosten werden
dem Verursacher angelastet. Der Auftragnehmer und seine
Beschäftigten sowie die von ihm beauftragten
Nachunternehmer und Lieferanten handeln
eigenverantwortlich. Stellplätze für Privatfahrzeuge
sind auf dem Baugelände nicht vorhanden. Der
Auftragnehmer hat für die Sicherheit seiner Fahrzeuge,
Geräte und Materialien eigenverantwortlich zu sorgen,
er gewährleistet die Einhaltung der polizeilichen und
bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften im
Baustellenbereich und haftet für Schäden, die durch
eigenes Fehlverhalten verursacht werden.
2. Gebäude
Die genauen Abmessungen und Höhenverhältnisse sind den
Planunterlagen zu entnehmen.
3. Ausführung
3.1 Allgemeines
Insbesondere über die Transport-, Lager- und
Arbeitsbedingungen sowie über den Zustand der zu
befahrenden und zu bebauenden Untergründe etc. hat sich
der Bieter vor Angebotsabgabe vor Ort zu informieren.
Unkenntnis hierüber berechtigt zu keinerlei
Mehrforderungen des Bieters.
Alle für die Ausführung der Arbeiten bedeutsamen
Normen, Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere die
Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften, alles neuester Stand, sind
Grundlage der Leistungsbeschreibung und strikt
einzuhalten. Anfallender Schutt ist gemäß den
behördlichen Auflagen - gegebenenfalls als Sondermüll -
ordnungsgemäß zu beseitigen.
3.2 Personal und Arbeitsmittel
Die Arbeitsweise und die Auswahl der eingesetzten
Geräte sind den besonderen Erfordernissen der Baustelle
anzupassen. Es dürfen nur Handwerker eingesetzt werden,
die für den hier beschriebenen Einsatzbereich geeignet
sind. Um unnötigen Bauleitungsaufwand für mehrmaliges
Wiederholen von Einweisungen und Anordnungen zu
vermeiden und dadurch hervorgerufene Fehlerquellen
sowie deren Folgen auszuschalten, ist ein personeller
Austausch nicht gestattet oder nur nach Rücksprache mit
der Bauleitung erlaubt.
3.3 Planungsleistungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Bauleitung
vor Ausführungsbeginn die Baudurchführung, die
Ausführungsart sowie sämtliche Ausführungsdetails
abzustimmen. Der Auftragnehmer hat Planungsleistungen
gem. Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach den von der
Bauleitung freigegebenen Ausführungszeichnungen. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Dies entbindet den AN nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht.
3.4 Vorschriften und Normen
Die technischen Angaben der Leistungsbeschreibung
stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die nicht
unterschritten werden dürfen. Soweit andere
Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik
höhere Anforderungen stellen, sind diese zu erfüllen.
Angebote, die auch nur in Teilbereichen den gestellten
Mindestanforderungen nicht gerecht werden, können wegen
Unvollständigkeit von der Wertung ausgeschlossen
werden.
Für alle Gewerke gelten grundsätzlich die kleinsten
zulässigen Maßtoleranzen der jeweiligen DIN 18201 bis
DIN 18203, soweit im LV nichts anderes vermerkt ist.
Gem. Tabelle 3, DIN 18 202 werden grundsätzlich
"erhöhte Anforderungen" an die Ebenheit von Flächen
gestellt. Werden die zulässigen Toleranzen
überschritten, so sind notwendige Nacharbeiten des AN
ohne Mehrkosten für den Bauherren auszuführen.
3.5 Materiallieferung und -lagerung
Materialien sind ausschließlich in solchen Mengen
anzuliefern, wie sie kurzfristig zu verarbeiten sind.
Die Lagerzeiten der Materialien sollen so kurz wie
möglich sein. Wegen der direkten Nähe zur benachbarten
Bebauung sind Rücksichtnahmen und Abstimmungen zur
Vermeidung von Belästigungen und Beeinträchtigungen
unverzichtbar. Den Anweisungen der Bauleitung zur
Materiallagerung ist unbedingt Folge zu leisten. Die
Verkehrssicherheit für Transporte auf und außerhalb der
Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Kosten für die
Beseitigung von Schäden an fremdem Eigentum, die der AN
verursacht hat, trägt der AN.
3.6 Vermessung
Sämtliche erforderliche Vermessungsarbeiten zur
Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind bei der
Preisbildung zu berücksichtigen.
3.7 Baustrom, Bauwasser
Regelung erfolgt im Rahmen der Auftragsverhandlung.
3.8 Brandschutz
Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien sowie
bei Löt-, Brenn- und Schweißarbeiten ist vom
betreffenden AN unaufgefordert geeignetes Löschgerät
bereitzuhalten. Falls erforderlich, ist eine Brandwache
zu stellen.
3.9 Abrechnung
Bei Vergabe wird ein Zahlungsplan vereinbart, der sich
an dem vom AN zu liefernden Ablaufplan orientiert.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten
Mengen.
Der Auftragnehmer trägt das Kalkulationsrisiko für seine
Einheitspreise unabhängig von der tatsächlichen
Mengenentwicklung.
4. Angebot
Der Bieter hat die Angebotsunterlagen auf Vollständigkeit
zu prüfen.
Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen
sind vollständig und funktionsfähig herzustellen.
Der Auftragnehmer hat alle zur mangelfreien, betriebsfertigen
und termingerechten Ausführung erforderlichen
Nebenleistungen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich beschrieben sind, in seine Preise
einzukalkulieren.
Mengenangaben dienen der Abrechnung, begründen jedoch
keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung bei
Abweichungen, sofern sich die Leistung im Rahmen der
beschriebenen Bauaufgabe bewegt.
Die beschriebenen Bodenverhältnisse basieren auf vorhandenen Baugrunduntersuchungen und stellen unverbindliche
Orientierungswerte dar.
Der Auftragnehmer hat die Baugrundverhältnisse
eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Alle Erschwernisse
aus inhomogenen Böden, Auffüllungen, Fremdstoffen (z. B.
Bauschutt, Holzreste, Betonreste) sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung besteht nur bei
nachweislich außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren
Abweichungen.
Die Entsorgung des anfallenden Aushubmaterials einschließlich
Transport, Deponiegebühren und aller Nebenkosten ist vollständig
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die zu
erwartenden Entsorgungswege und -kosten zu informieren.
Eine gesonderte Vergütung für erhöhte Entsorgungskosten wird
ausgeschlossen, sofern keine abweichenden
Schadstoffbelastungen nachgewiesen werden, die über die
vorliegende Gutachtenlage hinausgehen.
Er hat seine Arbeiten auf der Baustelle zu koordinieren
und zu überwachen, Bautagebuch zu führen, Kosten- und
Terminrahmen einzuhalten. Der Auftragnehmer ist
alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber.
Koordinationsaufwand einschl. zugehöriger Gemeinkosten
ist zu berücksichtigen.
Der AN ist für die Erfüllung der behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber
seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Vor Abgabe
seines Angebotes hat er sich über die örtlichen
Verhältnisse zu informieren. Nachforderungen aus
Unkenntnis der Sachlage oder missverstandener Auslegung
der Ausschreibung und Pläne werden nicht anerkannt.
Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Tageszeiten (z.B.
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit usw.) sind erst nach
Zustimmung durch die Bauleitung des AG erlaubt. Das
Einholen der behördlichen Erlaubnis ist Sache des AN.
Das Angebot ist vollständig abzugeben. Unvollständige
Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Alle angebotenen Leistungen umfassen auch die Lieferung
der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen
und Lagern auf der Baustelle, wenn in der
Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine
Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz
"oder gleichwertig" verwendet worden, und fehlt die für
das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im LV
genannte Fabrikat als vereinbart.
Bedenken gegen ausgeschriebene Leistungen sind vom
Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich und mit
Gegenvorschlägen vorzubringen. Geschieht das nicht,
übernimmt der Bieter die volle Gewähr für die
angebotene Leistung im Sinne von § 13 VOB/B. Der Bieter
erklärt mit Angebotsabgabe, dass er über den Umfang der
geplanten Leistungen vollständig informiert ist und
dass Unklarheiten im Angebotstext, die zu
Mehrforderungen führen können, nicht gegeben sind. Es
ist grundsätzlich die komplette Leistung einschl. aller
Nebenleistungen gem. VOB/C anzubieten.
Auf allgemein gültige Begriffe wie liefern, herstellen
und einbauen wird in der Leistungsbeschreibung
weitgehend verzichtet. Es ist dennoch grundsätzlich die
fertige Leistung einschl. Lieferung aller Materialien,
allen Nebenleistungen und der für die Durchführung
eigener Leistungen erforderlichen Vermessungsleistungen
anzubieten. Schuttbeseitigung bedeutet grundsätzlich
die vorschriftsmäßige Abfuhr des Materials einschl.
Containerkosten und Kippgebühr.
Der AN hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im
Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung
anzubieten. Versäumt er dieses, so setzt der AG
marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls
es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt.
Die Kalkulation von Nachtragsangeboten ist auf
Verlangen des AG ebenso offen zulegen wie die
Urkalkulation des Hauptangebotes.
Sollte der Bieter Nachunternehmer beauftragen, so hat
er eine Erklärung über den vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis der Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit seiner
Nachunternehmer Angaben zu machen gem. VOB/A § 8 Nr. 3
(1) Buchstaben a bis g. Der Bieter hat für seine
Nachunternehmer eine Bescheinigung der
Berufsgenossenschaft, der für ihn zuständigen
Versicherungsträger und den Nachweis der Eintragung in
das Handelsregister sowie die aktuelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die
benannten Nachunternehmer zu überprüfen und nach
eigenem Ermessen abzulehnen, falls die geringsten
Zweifel an der Erfüllung o.a. Bedingungen bestehen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er sich von
den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrt,
Arbeits- und Lagerplätze etc. überzeugt hat und alle in
den Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
beschriebenen Leistungen und Bedingungen bei der
Preisbildung berücksichtigt hat.
5. Baustelleneinrichtung
Kosten für die zur Durchführung der vertraglichen
Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung einschl.
Lieferung, Auf- und Abbau sowie Vorhaltung sind
grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren.
6. Ausführung
Aushubboden darf auf der Baustelle nicht auf noch
vorhandenem Mutterboden in Halden gesetzt werden.
Sollte der Platz auf der Baustelle nicht ausreichend
bemessen sein, so ist generell eine andere Zwischen-
lagerungsmöglichkeit durch den Auftragnehmer zu suchen,
einschl. aller damit verbundenen Kosten.
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen, in dem täglich
die geleisteten Arbeiten, Zahl- und Art der
Arbeitskräfte, Witterungsverhältnisse sowie besondere
Vorkommnisse einzutragen sind. Das Bautagebuch ist dem
Bauleiter wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen, eine
Durchschrift ist auszuhändigen. Darüber hinaus ist der
AN verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden
Baubesprechungen teilzunehmen. Grundlage der Arbeiten
sind die Planunterlagen und Zeichnungen des
Architekten, die statischen Berechnungen sowie
- die Angaben und Details der sonstigen Fachplaner und
Sonderfachleute
- alle sonstigen behördlichen Auflagen,
- die Leistungsbeschreibung.
Der AN hat alle evtl. erforderl. Genehmigungen für die
Benutzung von öffentl. Grundstücksflächen bzw.
Nachbargrundstücken rechtzeitig vor Baubeginn
einzuholen. Alle hierdurch entstehenden Kosten sind in
die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Bauherrschaft
ist von allen Forderungen freizustellen, die durch
unmittelbare und mittelbare Beschädigungen entstehen
können. Verursachte Schäden sind unaufgefordert zu
beseitigen.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial und sonstig anfallende
Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu beseitigen.
Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von
Sondermüll sind streng einzuhalten. Das Einfüllen in
Arbeitsräume sowie das Eingraben oder Verbrennen auf
der Baustelle ist untersagt.
Bei Durchführung von Schweiß- und Schneidbrennarbeiten,
Arbeiten mit offener Flamme und sonstigen
funkenreißenden Arbeiten sind die gültigen Auflagen der
Bauberufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, etc. zu
beachten und einzuhalten (Brand- und Explosionsschutz).
Der Nachweis der Herstellerqualifikation zum Schweißen
von Stahlbauten nach DIN 18800-7 ist auf Verlangen der
Bauleitung vorzulegen.
Brennbare Gegenstände und lagernde feuergefährliche
Stoffe, auch Staub und Abfälle, soweit brennbare
Umkleidungen und Isolierungen, sind vor Beginn der
Arbeiten aus der Umgebung der Arbeitsstelle zu
entfernen. Ortsfeste brennbare Bauteile wie Balkenwerk,
Holzwände, -böden und -türen, sind vor Beginn der
Arbeiten durch nicht entflammbare Schutzbeläge, Wasser,
feuchte Tücher, oder Sand zuverlässig gegen Flammen,
Funken und glühende Metallteilchen zu schützen. Die
neben bzw. über und unter der Arbeitsstelle liegenden
Räume sind während der Ausführung der Arbeiten laufend
auf etwa auftretende Feuer (z.B. durch
Wärmefortleitung, Funkenflug oder dgl.) zu untersuchen.
Mit der Unterschrift unter sein Angebot erkennt der
Auftragnehmer an, dass die Regelungen dieser
Allgemeinen Vorbemerkungen Vertragsbestandteil werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Stb.-FT (Balkone, Stützen, Wände und Treppen)
01
Stb.-FT (Balkone, Stützen, Wände und Treppen)
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Einbaubeginn der Fertigteile: ab ca. Januar/ Februar 2027
1. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle sowie der Straßensituation zu unterrichten. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage werden nicht anerkannt.
2. Es handelt sich bei den nachgenannten Arbeiten um die Herstellung und Lieferung von Stahlbeton-Fertigteilen. Alle Bauteile sind vollständig und gebrauchsfertig zu liefern. Notwendige Anschlagmittel wie Transportanker
und Schlaufen zur Montage der Fertigteile sind einzubauen bzw. mitzuliefern und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
3. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
4. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen.
5. Zum Leistungsumfang gehören ferner:
- Anfertigung der Werkpläne als Schal-und Bewehrungspläne,
Stücklisten, und Fertigteilpos., Details, Stahlisten und Einbauteile einschl.
erforderlicher Berechnungen
- Lieferung aller Einbauteile, Transporthaken, Tronsolen etc.
- notwendige Proben, Zulassungen, Genehmigungen
Die Bewehrungspläne sind vom AN anhand der statischen Berechnung prüffähig herzustellen. Die Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung beim Prüfingenieur einzureichen.
6. Alle Stahlbeton-Fertigteile sind in glatter Sichtschalung mit gebrochenen Kanten (Dreikantleisten) in Feuerwiderstandsklasse F 90 auszuführen. Horizontale Bauteilflächen im Außenbereich sind mit Tropfkanten auszubilden.
7. Sämtliche Stahlbeton-Fertigteilelemente sind einschl. Schalung und Bewehrung zu kalkulieren.
8. Stemmarbeiten, die infolge unzureichender bzw. zu spät angefertigter Montagezeichnungen nachträglich ausgeführt werden müssen, sind durch den Auftragnehmer zu erbringen.
9. Sämtliche Verankerungsteile, wie Dorne und Rohrhülsen, die die Stahlbetonfertigteile untereinander verbinden, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Für alle Einbauteile ist Materialgüte und Korrosionsschutz gemäß den geltenden DIN-Normen vorzusehen.
10. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
11. Es ist geplant, die Arbeiten zu einem Pauschalfestpreis zu vergeben, wobei die Massen vor Auftragserteilung anhand der noch zu übergebenen Zeichnungen eigenverantwortlich zu prüfen sind.
12. Maßgebend für die Ausführung der sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen, insbesondere gilt:
- DIN-Normen für Materialien, Konstuktion u. Geräte
- DIN 18 331 Beton-u. Stahlbetonarbeiten
- DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau, Baugewerke
- DIN 18 203 Toleranzen im Hochbau
- DIN 18 217 Betonflächen und Schalungshaut
- Landesbauordung
- Schallschutz im Hochbau, VDI 2566 und DIN 4109
- Brandschutz im Hochbau DIN 4102
- Unfallverhütungsvorschriften
13. Der AG behält sich vor, die Leistungen gegebenenfalls auch einzeln zu vergeben. Ansprüche an den AG für im Vorfeld erbrachte Leistungen werden nicht vergütet.
14. Ein Ansprechpartner ist für die Dauer der Ausführung zu benennnen.
15. Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn die Tauglichkeit oder Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, aber die Leistung eine qualitätsmässig oder architektonische Abweichung vom Vertrag aufweist.
Vollständigkeit der Leistungen und Nebenleistungen
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn
sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies betrifft auch eventuelle Erschwerniszulagen.
Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, daß er die vorgenannten Vertragsbedingungen samt allen darin genannten
Angebotsgrundlagen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Sofern dem nachfolgenden LV eine technische Erläuterung beigefügt ist, gelten die Bemerkungen.
.......................................
...................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift Bieter)
Technische Vorbemerkungen
01.01 Balkone
01.01
Balkone
01.02 Vordächer und Lüftungsbauwerke
01.02
Vordächer und Lüftungsbauwerke
01.04 ISOKörbe
01.04
ISOKörbe