Trockenbauarbeiten
Neubau 30-WE m. TG - Winsen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen Anlage 1 zum Bauleistungsvertrag Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit des Grundstückes, von den Einzelheiten der Ausschreibung und ihrer Grundlagen unterrichtet hat und dass er sich aus den erhaltenen Unterlagen über den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie über die Art der Abrechnung informieren konnte. Auf Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnis, Zeichnungen und einzelnen Bestimmungen zur Angebotsabgabe ist schriftlich schon mit Angebotsabgabe hinzuweisen. Ist der Bieter der Meinung, dass die Leistungsbeschreibung oder Teile der Leistungsbeschreibung oder die ergänzenden Unterlagen unvollständig, unklar oder fehlerhaft sind, ist er verpflichtet, diesen einem gesonderten Begleitschreiben so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, welche Teile zur funktionsgerechten und in sich geschlossenen Leistung notwendig sind. Die Abgabe von Preisen für Alternativpositionen und abgefragte Einheitspreise ist zwingend vorgeschrieben. Alternativvorschläge des Bieters sind als Nebenangebote zugelassen. Sie sind dem Angebot als besondere Anlage beizufügen. Der AG (Auftraggeber) behält sich vor, einzelne Leistungen aus dem LV des AN auch nach Angebotsabgabe herauszunehmen. In die Einheitspreise sind alle zur Erbringung der vertraglichen Leistung notwendigen Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Hilfsgeräte, Transporte einschl. eventueller Zwischentransporte sowie sämtliche Lohnnebenkosten wie Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen, Zulagen usw. für die vorgegebenen Ausführungsfristen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. In die Einheitspreise sind ferner alle zur Erbringung der beschriebenen Leistung erforderlichen Materialien, sofern in der Leistungsbeschreibung selbst nichts anderes gesagt ist, einzurechnen. Mehrarbeits-, Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge werden nur in dem Umfang erstattet, in dem die Objektüberwachung die Ableistung derartiger Stunden schriftlich gefordert hat, nicht jedoch bei Verzug des Auftragnehmers. Die Nettoeinheitspreise sind Festpreise, die bis zur Schlussrechnung gelten, wobei auch Lohn- und Materialgleitklauseln als nicht vereinbart gelten. Nachforderungen aus vorstehenden Gründen können nicht berücksichtigt werden. § 2 Nr. 3 VOB/B bleibt unberührt. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und auf ausdrückliche Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen Angaben (Art und Umfang der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen und Qualifikation der die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen und dem AG innerhalb einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Unterschrift unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder Vertragsarbeiten handelt. Der Umfang der Beauftragung bleibt vorbehalten. Sofern der Auftrag pauschaliert wird gilt: Mehr oder Minderleistungen gegenüber den ausgeschriebenen Mengen werden bei Änderungen des Bauentwurfs oder der Ausführung entsprechend Aufmaß zu den angebotenen Einheitspreisen abgerechnet. Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche Leistungen anzuordnen, auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber zweckmäßig für die Realisierung des Projektes sind. Das gilt auch für Beschleunigungsanordnungen und für Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich bestimmten Bauzeit führen. Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sind vom AN auf Verlangen des AG in angemessenem Umfang so frühzeitig zu liefern und zu montieren, dass hierdurch der Baufortschritt nicht gefährdet wird. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber verlangten Nachweis trägt der AN. Die Genehmigung von bemusterten Materialien entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit hinsichtlich der Qualität dieser Materialien. Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der AN diese dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Muss der AN sein Personal aus besonderen, nicht von ihm zu vertreten den Gründen abziehen oder reduzieren, ist er verpflichtet, dies beim AG schriftlich anzumelden und nach Herstellung der erforderlichen Zustände sein Personal innerhalb von 3 Werktagen wieder in der erforderlichen Mannstärke bereitzustellen. Für den Fall, dass der AN die Vertragsfristen schuldhaft überschreitet, gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart. Der Auftraggeber kann sich Vertragsstrafenansprüche noch bis zur Schlusszahlung vorbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. Abnahmen von Teilleistungen werden nur im Beisein des verantwortlichen Bauleiters und einem vom AG benannten Vertreter durchgeführt. Die Schlussabnahme erfolgt im Beisein des AG. Der AN hat für die Abnahme die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Der AN verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge. Der AG kann daher bis zum Ende der Gewährleistungspflicht die Mängelbeseitigung verlangen, auch für Mängel vor bzw. bei der Abnahme. Die Gewährleistungsfristen beginnen an dem, der mängelfreien Abnahme durch den AG folgenden Tag. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel gerügt, so lebt die Gewährleistungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche bezüglich des gerügten Mangels, bis der AN seine Gewährleistung oder Schadenersatzverpflichtungen gegenüber dem AG erfüllt hat, wieder auf. Mangelhafte oder nach fehlerhaften Maßen bzw. mit vertragswidrigem Material ausgeführte Arbeiten sind nach Aufforderung sofort zu beseitigen und durch fehlerfreie zu ersetzen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Mängelbeseitigung fristgerecht und ohne Kosten für den AG erfolgt und hat für alle Nachteile, die dem AG oder Dritten aus seiner mangelhaften Leistung entstehen, aufzukommen. Werden die Mängel innerhalb einer vom AG gesetzten Frist nicht beseitigt, so ist der AG berechtigt, die fehlerhaften Leistungen durch einwandfreie zu ersetzen. Alle hierzu erforderlichen Kosten sowie alle durch die mangelhafte Leistung dem AG entstehenden mittelbaren Schäden hat der AN zu erstatten. Bei vom AN zu vertretenden Mängeln kann der AG mindestens das 2-fache der Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Mängelansprüche richten sich - soweit nichts Abweichendes bestimmt ist - in Art und am Umfang nach § 13 VOB/B. Der AG kann auch schon vor der Abnahme bei Vorliegen von Mängeln die Rechte aus § 13 Nr. 5, Abs. 2 VOB/B geltend machen. Es bedarf ausdrücklich keiner (Teil-) Kündigung des Vertrages, damit der AG unter die weiteren Voraussetzungen zur Nachbesserung im Wege der Selbstvornahme schreiten kann. Verstreicht eine Aufforderung zur Nacherfüllung vielmehr fruchtlos, ist der AG berechtigt, die Mängel auf Kosten des AN durch Drittunternehmer beseitigen zu lassen, wenn nicht der AN die Nacher- füllung zu Recht verweigert. Dies gilt auch dann, wenn ein gerügter Mangel nach Erledigtmeldung des AN nochmals auftritt, soweit sich eine nochmalige Nacherfüllung dem AG ausnahmeweise zumutbar ist. § 13 Nr. 7 VOB/B findet keine Anwendung. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich5,5 Jahre. Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme der Leistungen. Der AN ist verpflichtet, eine für die Dauer des Auftrages ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen und hat eine Kopie spätestens mit der Auftragsbestätigung dem AG vorzulegen. Die Versicherungspflicht ist auch Nachunternehmern aufzuerlegen. Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass von ihm vorgelegte Unterlagen zur Durchführung von Leistungen durch den Architekten, die Bauleitung oder sonst von dritter Seite geprüft oder genehmigt sind. Bindefrist für das Angebot beträgt 2 Monate. Sie beginnt mit dem Werktag, der dem Abgabetermin folgt. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Frist an sein Angebot gebunden. Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Anerkannt: .............................................., den .................... ........................................................................... Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen Als Bauleiter im Sinne des § 319 StGB gilt der Auftragnehmer oder die von ihm bevollmächtigte Person. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen dem AG schriftlich zu benennen: -die von ihm eingesetzten verantwortlichen, deutschsprachigen Fachbauleiter; deren deutschsprachigen Vertreter bei längerer Abwesenheit;-den auf der Baustelle unmittelbar deutschsprachigen Aufsichtführenden (Meister, Polier, Vorarbeiter, o. dgl.); Anschrift und Telefonnummer, unter der diese Personen erreichbar sind; Gleiches gilt für den Sicherheitsbeauftragten. Jeder Wechsel einer oben genannten Personen ist dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Fachbauleiter haben sich in einer dem Arbeitsaufwand angemessenen Zeit auf der Baustelle aufzuhalten und sich wegen Fragen zur Ausführung jeweils bei der Bauleitung zu melden. Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN abzulehnen und deren unverzügliche Entfernung von der Baustelle zu verlangen, falls Tatsachen den Eindruck rechtfertigen, dass diese Arbeitskräfte unzureichende Fachkenntnisse oder Fähigkeiten haben, um die Arbeiten vertragsgerecht auszuführen oder durch persönliches Verhalten den Arbeitsablauf auf der Baustelle stören. Der AN ist verpflichtet, die abgelehnten Arbeitskräfte sofort durch qualifizierte Arbeitnehmer zu ersetzen. Der Einsatz von Arbeitskräften außerhalb der durch den Gesetzgeber gesetzten Voraussetzungen (z.B. Sozialversicherungspflicht) ist nicht gestattet. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte habe ihren Sozialversicherungsausweis stets bei sich zu führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Der AN und seine Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf  den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. Zur Ausführung bestimmte Unterlagen werden dem AN 1-fach kostenfrei übergeben. Die Fertigung weiterer Exemplare ist Sache des AN. Die Kosten sind mit den Vertragspreisen abgegolten. Der AN verpflichtet sich, dem AG sämtliche von ihm angefertigte Ausführungspläne einschließlich Montage- und Werkstattpläne zur Planprüfung vorzulegen. Die Pläne bedürfen, bevor sie ausgeführt werden dürfen, einer Freigabe durch den Objektplaner. Die Regelprüfzeit für den AG beträgt zwei Wochen ab Eingang der Pläne bei ihm und der beauftragten Objektüberwachung und eine Woche für jeden weiteren Prüflauf. Planfreigaben dienen nicht dazu, den AN vor Fehlern und Schäden zu schützen, die dieser in Folge der übernommenen Planungsaufgaben zu tragen hat. Vielmehr bleibt der AN für die Richtigkeit der von ihm erstellten und geprüften Planungsergebnisse allein verantwortlich. Planänderungen gegenüber bereits freigegebenen Plänen hat der AN ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und in einem Änderungsindex ohne weiteres nachvollziehbar fortzuführen. Sofern die Pläne eine Änderung des vertraglichen Bau-Solls beinhalten,  hat der AN den AG hierauf schriftlich hinzuweisen. Unterlässt der AN einen solchen Hinweis, kann der AG davon ausgehen, dass mit den vorgelegten Plänen Änderungen des vertraglichen Bau-Solls nicht verbunden sind. Mit Freigabe von Plänen durch den AG liegt keine rechtsgeschäftliche Zustimmung zur Änderung des vertraglichen Planungs- und Bau-Solls vor. Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen. Alle Unstimmigkeiten sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten trägt der AN alle daraus den AG oder ihn selbst treffenden Nachteile, es sei denn, er weist nach, dass diese vom AG oder von einem anderen Baubeteiligten zu vertreten sind. Soweit dem AN Ausführungsunterlagen fehlen, hat er sie sich zu beschaffen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. Mit der Genehmigung übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des AG. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Der AN stellt dem AG nach Abschluss der Baumaßnahme vollständige Bestandspläne und Revisionsunterlagen in Papierform sowie digital (Pläne entweder im DWG- oder DXF-Format zusätzlich in PLT- und PDF-Format), andere Unterlagen im DOC-, XLS-, PDF-Format zur Verfügung und übergibt sämtliche vollständigen Gebrauchs-, Reinigungs- und Pflegeanleitungen nach Anforderung des AG. Die Revisionspläne haben dabei dem aktuellsten Planungsstand und dem Bau-Ist zu entsprechen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Für seine Leistungen hat der AN alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen und polizeilichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Auf mögliche Gefahren aufgrund der Bauausführung anderer AN im Zusammenhang mit seinen Leistungen  hat er rechtzeitig hinzuweisen. Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen seiner Leistung, ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung dritter Personen auf der Baustelle und ihrer Umgebung erforderlich sind und die Schutzvorrichtungen so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Wenn zur Ausführung der Leistung des AN über die Baustelleneinrichtung hinausgehende verkehrspolizeiliche Maßnahmen (Beschild- erung, Ampelanlagen, Umleitungen etc.) erforderlich werden, sind diese mit den zuständigen Behörden abzustimmen und  genehmigen zu lassen. Die entstehenden Kosten der oben genannten Leistungen sind in den Einheitspreis der entsprechenden Position mit einzukal- kulieren, wenn keine gesonderte Position im  Leistungs- verzeichnis aufgeführt ist. Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme, Sicherheitsschuhe) zu tragen. Schutzausrüstungen hat der Auftragnehmer in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die ihrer Verpflichtung zum Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, gelten als fachlich und persönlich ungeeignet im Sinne von Ziffer 1.6. Der AN trägt die volle Verantwortung für richtige Konstruktion seiner Gerüste und Einrichtungen. Vor Benutzung fremder Gerüste und Einrichtungen hat er diese eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Bewachung der Baustelle ist von Seiten des AG nicht vorgesehen. Jeder AN haftet für seine Leistungen und die eventueller Nachunternehmer und Zulieferer bis zur endgültigen und mängelfreien Abnahme durch den AG. Unterschriebene Lieferscheine sind kein Ersatz für die fertige Leistung. Unfälle, Schäden oder sonstige besondere Vorkommnisse auf der Baustelle sind unverzüglich dem AG mitzuteilen und zusätzlich innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Es steht eine Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Das  Gleiche gilt für die Anliefermöglichkeiten. Für die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Flächen übernimmt der AG keine Gewähr. Etwaige Sondernutzungsgenehmigungen hat der AN auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten zu erwirken. Der AN ist verpflichtet, spätestens vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahme einen gegebenenfalls bauphasenbezogenen Baustelleneinrichtungsplan nebst Aussagen der Abwicklung des notwendigen Baustellenverkehrs dem AG zur Abstimmung und Prüfung sowie Freigabe vorzulegen. Hierbei hat der AN ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG keinerlei Anspruch auf Nutzung bestimmter Flächen als Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche. Das Gleiche gilt für die mit dem AG abzustimmenden Kranstandort. In jedem Fall ist eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange der angrenzenden Nachbargrundstücke auszuschließen bzw. auf ein unvermeidbares zumutbares Maß zu beschränken. Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten (u. a. ausreichende Beleuchtung von provisorischen Verkehrszeichen und der Baustellenbegrenzung unter Verwendung der hierzu entwickelten blendungsfreien Speziallampen, Freihalten der Feuerwehrzufahrt). Die Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen, einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. auf den Baustellen, auch während der Arbeitsruhe, sind Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschl. Gehwegen sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Dies gilt auch für Lieferantenfahrzeuge des AN, insoweit haftet der AN wie für eigenes Verschulden. Sind mehrere Unternehmen an solchen Beschädigungen oder Verschmutzungen beteiligt, erfolgt eine Kostenumlage. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, den in seiner Obhut stehenden Baustellenverkehr (insbesondere Ein- und Ausfahrten) unter Beachtung der Straßenverkehrsvorschriften einwandfrei zu regeln. Soweit die Aufstellung und das Vorhalten von Bauwasser- und Baustromanschluss, Gerüsten, Hebezeugen, Aufzügen u. ä. Einrichtungen und Geräten vom AN als Nebenleistung zu erbringen ist, gilt: Der AN stellt solche Einrichtungen und Geräte den auf der Baustelle tätigen Gewerken innerhalb des Zeitraumes der Vorhaltung zur Verfügung. Die Berechnung von Nutzungsgebühren gegenüber anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken obliegt dem AN. Soweit auf der Baustelle vorhandene Einrichtungen und Geräte anderer Unternehmen genutzt werden gilt: Der AN verpflichtet sich, mit dem solche Einrichtungen und Geräte vorhaltenden Unternehmer direkte Vereinbarungen über die Nutzung und der damit ggf. verbundenen Kosten zu treffen. Die vom AG als besondere Leistung geforderte und vergütete Einrichtungen und Geräte, sind anderen Gewerken  unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Es wird ausdrücklich auf die Regelungen des §4 Nr. 5 VOB/B hingewiesen, wonach der AN die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen hat. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen sind im Vorwege mit der Objektüberwachung abzustimmen. Insbesondere sind eigene Leistungen mit geeigneten Folien, Verkleidungen etc. vor Verschmutzungen durch nachfolgende Gewerke zu schützen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN hat auf Anforderung des AG ein förmliches Bautagebuch nach den Vorschriften des AG zu führen und dem AG arbeitstäglich einzureichen. Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Auf Anforderung muss der verantwortliche Fachbauleiter des AN anwesend sein. Für unentschuldigtes Fehlen (in der Kernzeit der Erbringung der eigenen Leistungen) bei der Baubesprechung werden dem AN bei der Schlussrechnung 50,- € / Baubesprechung abgezogen. Von der Baubesprechung wird vom Objektplaner ein Protokoll verfasst und dem AN per Fax oder E Mail zugestellt. Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt zu begründen. Andernfalls gilt das Protokoll als akzeptiert. Unbeschadet des Weisungsrechts des AG ist der AN verpflichtet, seine Leistungen mit denen anderer Gewerke zu koordinieren. Der AN hat die anderen am Bau Beteiligten so rechtzeitig und umfassend zu informieren, dass bei der Ausführung keine Störungen auftreten. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis oder Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorgelegt wird. Der AG kann verlangen, dass Anlieferungen innerhalb bestimmter Zeiten nicht erfolgen dürfen. Aufgrund der Lage und der fortlaufenden Nutzung der angrenzenden Grundstücke sind die baubetrieblich bedingten Belästigungen und Beeinträchtigungen (Lärm, Staub, Schmutz etc.) auf ein nach den neusten technischen Möglichkeiten auf ein mögliches Mindestmaß zu reduzieren. Für unvermeidbare lärmintensive Arbeiten kann der AG neben den überdies einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften Arbeitszeiten festgelegen. Hierbei sind die baubetrieblichen Notwendigkeiten des AN angemessen zu berücksichtigen. Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten umgehend zu räumen. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. Anfallender Bauschutt und Abfälle sind nach Erfordernis zu beseitigen, spätestens aber zu den Wochenenden. Treppenhäuser sind arbeitstäglich gründlich zu reinigen. Sollte der AN seinen Reinigungspflichten nicht nachkommen, ist der AG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Reinigungsarbeiten zu Lasten des AN zu beauftragen, außer wenn der AN die unterlassene Reinigung nicht zu vertreten hat. Haften mehrere AN, so ist der AG zur Quotelung der Kosten nach billigem Ermessen berechtigt. Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für seine Leistungen ausschließlich gemäß § 644 BGB; § 7 VOB/B findet keine Anwendung. Bauleistungsschäden sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Das Betriebspersonal des AG ist gründlich und umfassend einzuweisen. Die Einweisung hat bereits während der Inbetriebnahme jeder Anlage zu erfolgen. Die Einweisung des Betriebspersonals ist durch die Bauleitung zu bestätigen. Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen und die angeführten Unterlagen ausdrücklich anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Anerkannt: .............................................., den .................... ........................................................................... Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift AN
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Trockenbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 55634-1 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren DIN 55634-2 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 2: Überwachung und Zertifizierungsanforderungen DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken VDI 3762 Schalldämmung von Doppel- und Hohlböden BEB-Hinweisblatt 4.9.2 Fertigteilestriche aus Holzwerkstoffen - Holzspan- und OSB-Platten - Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere IVD-Merkblatt Nr. 16 Anschlussfugen im Trockenbau - Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen - Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 19-2 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt 1 Baustellenbedingungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 3 Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserplattenkonstruktionen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 Modernisierung mit Trockenbausystemen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Anhang zum Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit Trockenbausystemen in der Modernisierung -Bauteilkatalog- Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 5 Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau  - Innenraumabdichtung nach DIN 18534 Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 8 Wandhöhen leichter Trennwände - Stegausschnitte, Anschlüsse, Türen und Öffnungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 10 Korrosionsschutz im Trockenbau - Grundlagen, Anforderungen, Empfehlungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. WTA-Merkblatt 8-5-18/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Angaben zur Ausführung Die Gerüststellung innerhalb des Hauses wird nicht extra vergütet. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen. Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.Der Untergrund ist besonders sorgfältig zu reinigen und ggf . zu trocknen. Sämtliche Materialien sind absolut unverschmutzt und trocken einzubauen. Die Leistung ist vor und während des Einbaus mit geeigneten Maßnahmen dauerhaft gegen Schimmelbefall zu schützen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Gipskartonplattenstöße sind grundsätzlich mit einer Rissbinde zu bewehren. Die Stöße sind im Bedarfsfall aufzuweiten bzw . an den Plattenkanten schräg anzuschneiden, um die Haftung des Spachtels zu gewährleisten. Übergänge in Gipskartonflächen und zu begrenzenden Bauteilen, bei denen eine erhöhte Rissgefahr besteht, müssen zusätzlich mit einer elastischen und streichfähigen Fuge versehen werden. Zur Montage der Gipskartonplatten sind rostfreie Schraubnägel zu verwenden Dämmungen Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Trockenbauoberflächen Für Flächen mit Oberflächen von Gipsplatten oder Gipsfaserplatten in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die erhöhten Anforderungen für Ebenheitsabweichungen nach Zeile 7 Tabelle 3 DIN 18202. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen Alle Aussenecken müssen mit entsprechenden Eckschutzschienen versehen werden, Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Alle erforderlichen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, einschl. Abladen, lagern und Transport bis zur Einbaustelle. Alle ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen einschl. deren Nebenleistungen. Angrenzende Bauteile sind vollständig und umlaufend von Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen. Die Untergründe sind besonders sorgfältig zu reinigen und ggf . zu trocknen. Sämtliche Materialien sind absolut trocken einzubauen. Die Leistung ist vor und während des Einbaus mit geeigneten Maßnahmen dauerhaft gegen Schimmelbefall zu schützen Der Auftragnehmer übernimmt mit der Annahme des Auftrages zugleich die Rechte und Pflichten einer Fachbauleitung iS § 63 + 64 LBO Schleswig - Holstein in der aktuellen Fassung. Die Arbeiten sind nach dem von der Bauleitung aufgestellten Terminplan durchzuführen. Der Terminplan ist nach Auftragserteilung von dem Auftraggeber abzufordern. Sämtliche Positionen verstehen sich mit der Lieferung und dem Einbau des Materials und Zubehörs für die fertige Arbeit, falls nicht anders angegeben. Es sind auch Alternativpositionen zwecks Auswahl auszufüllen. Sämtliche Einheitspreise sind für die gesamte Bauzeit Festpreise zu denen die am Tage der Angebotsabgabe gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist Mit der Angebotsabgabe erkennt der Bieter an, dass er über den gesamten Umfang der geplanten Leistungen unterrichtet ist und deshalb Unklarheiten im Angebotstext, die zu Mehrforderungen führen können, nicht gegeben sind. Alternativangebote können auf einer gesonderten Anlage, unter Zugrundelegung der allgemeinen und technischen Vorschriften des Hauptangebotes eingereicht werden. Der AN hat dem AG einen Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Das gleiche gilt für kleinere Berechnungen, insbesondere für Einschalungs- und Gerüstbau, einschließlich Nachweis für die Bauaufsicht, falls erforderlich. Außervertragliche Leistungen müssen grundsätzlich vor Ausführung von der Bauleitung genehmigt werden. Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung, der Berufsgenossenschaft und den einschlägigen DIN-Vorschriften sowie der Landesbauordnung durchzuführen. Während der gesamten Bauzeit sind die Arbeiten durch einen fachkundigen, verantwortlichen Polier (in Gewerken, in denen es keinen Polier gibt, ist ein Facharbeiter einzusetzen) überwachen zu lassen. Der Polier bzw. Facharbeiter muß während der Arbeitszeit über Handy erreichbar sein. Es dürfen auf der Baustelle nur qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden. Die Vorbemerkungen wurden gelesen und bei der Kalkulation in den Einheitspreisen berücksichtigt. ....................................................... Ort, Datum, Unterschrift, Stempel
Trockenbauarbeiten
01 Tiefgarage / Kellergeschoss Haus 2 - 3
01
Tiefgarage / Kellergeschoss Haus 2 - 3
01.__._.__.0001 KG-TH-Wand mit 120 mm / WLG 035 Steinwollekern mit naturweißem Glasvlies, Wand Dämmplatte aus Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q; Sichtseite mit naturweißem Glasvlies; Plattenrückseite unkaschiert; Plattenkanten allseitig glatt geschnitten; Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 (DIN 18165); Nichtbrennbar, Euroklasse A1 (DIN EN 13501); Schmelzpunkt > = 1000° C (DIN 4102); Anwendungsgebiet DI, WI-zk (DIN 4108-10; Plattenabmessung: 1194 x 594 mm Plattendicke: 120 mm liefern und nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers im Verband dichtgestoßen an der Wand befestigen mittels sichtbarer Dübel befestigen. Fabrikat Isover Topdec oder gleichwertig Einbauhöhe bis ca.‘ 2,645 ‘m. Einbauort :TG / UG Angebotenes Fabrikat / System: ......................................................................
01.__._.__.0001
KG-TH-Wand mit 120 mm / WLG 035 Steinwollekern mit naturweißem Glasvlies,
306,796
01.__._.__.0002 KG-TH-Wand mit Mehrschichtplatte 120 mm / WLG 035 Steinwollekern, Zweischichtplatte aus weißzementgebundener  Holzwolle-Deckschicht und nichtbrennbarer Steinwolle nach DIN EN 13168:2012+A1:2015, mit hoher Biolöslichkeit und RAL-Gütezeichen. Wärmedämmend, schallabsorbierend, diffusionsoffen.Oberfläche mit sehr feiner Holzwolle, im Naturton egalisiert Kantenausbildung: umlaufend gefast nichtbrennbar: Zertifikat der Leistungserklärung bzw. DIN EN 13501-1: A2-s1,d0, Glimmverhalten nach DIN EN 16733: keine Neigung zum kontinuierlichen Schwelen Bewerteter Schallabsorptionsgrad: aw = 0,90 gemäß Prüfzeugnis Steinwollekern:Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/mK, Kanten, Fabrikat Knauf Tektalan A2-Basic oder gleichwertig,  ‘120 mm dick, WLG ‘034‘ Wärmedämmung, liefern und an Kalksandstein- / Beton- Mauerwerk mit ebenem Untergrund nach Herstellervorschrift mechanisch befestigen. Die Zweischichtplatten Befestigung:Heraklith Betonschraube liefern und nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers im Verband an der Wand befestigen. Einbauhöhe bis ca.‘ 2,645 ‘m. Einbauort :TG / UG Angebotenes Fabrikat / System: ......................................................................
01.__._.__.0002
KG-TH-Wand mit Mehrschichtplatte 120 mm / WLG 035 Steinwollekern,
E
306,796
01.__._.__.0003 Decken-Dämmplatte, aus 100 mm Mineralwolle mit naturweißem Glasvlies; Decken-Dämmplatte, aus Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q; Fabrikat ISOVER Topdec DP 3 oder gleichwertig. Sichtseite mit naturweißem Glasvlies; Plattenrückseite unkaschiert; Plattenkanten allseitig glatt geschnitten; Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 (DIN 18165); Nichtbrennbar, Euroklasse A1 (DIN EN 13501); Schmelzpunkt > = 1000° C (DIN 4102); Anwendungsgebiet DI, WI-zk (DIN 4108-10; Plattenabmessung: 1194 x 594 mm Plattendicke: 100.mm liefern und unter Betondecke mittels sichtbarer Dübel befestigen. dichtstoßend im Verband reihenweise zu verlegen. Dübelempfehlungen und Dübel- schemata sind dem Topdec Infopaket zu entnehmen. Einbauhöhe bis ca.‘ 2,645 ‘m. Einbauort :TG / UG Angebotenes Fabrikat / System: ......................................................................
01.__._.__.0003
Decken-Dämmplatte, aus 100 mm Mineralwolle mit naturweißem Glasvlies;
406,554
01.__._.__.0004 Mehrschichtplatte mit Steinwollekern Decke, 100 mm, WLG 035 Zweischichtplatte aus weißzementgebundener Holzwolle-Deckschicht und nichtbrennbarer Steinwolle mit hoher Biolöslichkeit und RAL-Gütezeichen. Wärmedämmend, schallabsorbierend, diffusionsoffen. Kantenausbildung: umlaufend gefast nichtbrennbar: Zertifikat der Leistungserklärung bzw. DIN EN 13501-1: A2-s1,d0, Glimmverhalten nach DIN EN 16733: keine Neigung zum kontinuierlichen Schwelen Bewerteter Schallabsorptionsgrad: aw 0,80 (50 -100 mm) und aw 0,85 (125 -200 mm) gemäß Prüfzeugnis. Steinwollekern: Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/mK Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,034 W/mK Kurzzeichen nach DIN 4108-10: DI-dk, WI-dk, Format: 1000 x 600 mm Dicke: 100 mm Fabrikat Knauf Tektalan A-2 Basic mit zugelassenen Betonschraubenan liefern und Herstellervorschrift an der Decke befestigen Einbauhöhe bis ca.‘ 2,645 ‘m. Einbauort :TG / UG Angebotenes Fabrikat / System: ......................................................................
01.__._.__.0004
Mehrschichtplatte mit Steinwollekern Decke, 100 mm, WLG 035
E
406,554
02 Haus 1
02
Haus 1
02.__._.__.0001 GK-Installationswand W116, d= 250 mm GK-Installationswand W116, Fabr. Knauf o. glw. liefern und herstellen, Wanddicke 250 mm, Schalldämm-Maß R‘w‘r 53 dB Feuerwiderstandsklasse F30, Wandhöhe ‘ca. 2,88‘ m, Unterkonstruktion als Metallständer 2 * CW  50, a = 625 mm Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 2x40 mm, TI 140 T dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Beplankung beidseitig aus Knauf Bauplatte 2x 12,5 mm, Oberflächenqualität Q ‘3‘, einschl. Anschlußdichtung und Anspachtelung an andere Bauteile Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton / Mauerwerk .  Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 50, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50, sowie UA-Profile bei Türöffnungen. Lage: ‘ Wohnungen EG - SG‘ Angebotenes Erzeugnis Gipskarton/ Dämmung:
02.__._.__.0001
GK-Installationswand W116, d= 250 mm
4,32
02.__._.__.0002 Schachtwand, d = 75 mm Schachtwand W 629 Fabrikat Knauf o. glw. in verschiedenen Abmessungen gerade und U- und L-Form, gem. Planunterlagen Wanddicke 75 mm , Höhe ca. ‘ 2,88‘ m, Schalldämm-Maß R‘w‘r 36 dB, Feuerwiderstandsklasse F30, Unterkonstruktion als Metallständer CW 50 Doppelprofile, a= 625mm, Dämmschicht aus Mineralwolle, 40 mm, TI 140 T, Beplankung aus Knauf GKF 2x 12,5 mm, Oberflächenqualität Q ‘3 ‘ Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30 Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus Metallständer CW 50 als Doppelprofile, verschraubt, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R = 30 dB. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 32,0 dB Angebotenes Fabrikt / System: ...................................................................
02.__._.__.0002
Schachtwand, d = 75 mm
16,416
02.__._.__.0003 Bekleidung der Sanitärinstallationswände Bekleidung der Sanitärinstallationswände 2x12,5mm Sanitärinstallationwand Fabr. Knauf o. glw. in verschiedenen Abmessungen gerade, gem. Planunterlagen liefern und herstellen, Wanddicke 75 mm, Höhe ca. ‘1,35‘ m einschl. Ablagen (Breite bis ca.‘25‘ cm), Schalldämm-Maß R‘w‘r 36 dB, Feuerwiderstandsklasse F30, Unterkonstruktion als Metallständer  2x CW 50,a = 62,5 cm Dämmschicht aus Mineralwolle, 40 mm, TI 140  T, Beplankung aus Knauf GKF 2x12,5 mm, oder glw. Oberflächenqualität Q ‘3‘, einschl. Anspachtelung an andere BauteileFeuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30. Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus Metallständer CW  50  mm als Doppelprofile, verschraubt, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50 und und UA-Profilen zur San-Block Befestigung, Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Lage:
02.__._.__.0003
Bekleidung der Sanitärinstallationswände
19,945
02.__._.__.0004 Zulage 1.-Lage aus OSB-Platten Zulage für das Ausführen der 1.-Lage der Ständerwand aus OSB-Platten liefern und montieren.
02.__._.__.0004
Zulage 1.-Lage aus OSB-Platten
19,945
02.__._.__.0005 Zulage Holztraversen Zulage Holztraversen für die Lieferung und Montage von Holztraversen Befestigung für die bauseitige Befestigung zu montierender Waschtische, Heizkörper, Küchenschränke, Duscharmaturen etc. in den GK-Ständerwänden.
02.__._.__.0005
Zulage Holztraversen
4,86
m
02.__._.__.0006 Klemmfilzwärmedämmung Decken und Dachschrägen Klemmfilzwärmedämmung Decken und Dachschrägen Baustoffklasse A1, nichtbrennbar nach DIN 4102 + 4108 für Decken und Schrägen, d = ‘ 240‘ mm  in WLG ‘032‘, einschließlich einer PE- Polie als Klimamembranfolie, 0,25 mm (DIN 12524) (ohne Sparschalung, da in Folgeposition) liefern und einbauen. Angebotenes Fabrikat:
02.__._.__.0006
Klemmfilzwärmedämmung Decken und Dachschrägen
161,91
02.__._.__.0007 Dachgeschoss Dachschrägen- / Deckenverkleidung F 30 Dachschrägen-/ Deckenbekleidung DIN 18168-1, Einbauhöhe: ca. 2,88 m. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 50,0 dB Befestigungsuntergrund: Holzbalken, Achsmaß:90 cm. Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Federschiene 60/27, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Decklage/Bekleidung aus Gipsplatten GKFI DIN 18180 bzw. Typ DFH2 EN 520:Feuerschutzplatte Knauf Piano imprägniert, einlagig, Plattendicke 12,5 mm, Befestigung mit Schnellbauschrauben TN DIN 18182-2. Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q3 , Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B. Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt System: Knauf Dachgeschoss-System oder gleichwertig Lage: ‘Holzbalkendecke DG‘ Angebotenes Erzeugnis:
02.__._.__.0007
Dachgeschoss Dachschrägen- / Deckenverkleidung F 30
161,91
02.__._.__.0008 Zulage Feuchtraumplatte Wände / Decke Bekleidung mit Bauplatten GKBI einseitige Bekleidung mit Gipskarton-Bauplatten imprägniert, die obere Lage, einseitig beplankt, 1 x 12,5 mm dick, als Zulage zu vorbeschriebenen Montagewänden- und Decken in Feuchträumen. Erzeugnis: Knauf oder gleichwertig Angebotenes Fabrikt / System: ...................................................................
02.__._.__.0008
Zulage Feuchtraumplatte Wände / Decke
57,697
02.__._.__.0009 Abseiten- / Dachgaubenwand, ungedämmt Gipskarton-Ständerwand als Abseiten- und Dachgaubenwand, bestehend aus: -einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW- und UW-Profilen, einschl. Anschlußdichtungen an andere Bauteile - einseitiger Beplankung mit Gipskartonplatten einschl. starrem Anschluß mit Anspachtelung an andere Bauteile, malerfertig verspachtelt Profile  50  /  0,6  mm , Beplankung, einlagig 12,5 mm,
02.__._.__.0009
Abseiten- / Dachgaubenwand, ungedämmt
12,347
02.__._.__.0010 Dachflächenfenster Bekleidung Dachflächenfenster mit Gipskartonplatten verkleiden als Zulage, inkl. Werzalitfensterbank weiß, Fenstergröße 114 x 140 cm
02.__._.__.0010
Dachflächenfenster Bekleidung
4,00
St
02.__._.__.0011 Revi-Klappe F 30 zum Dachboden Revi-Klappe WeGo Alu-Revi oder gleichwertig mit GKBI  it Zulassung Feuerbeständig, entsprechend gedämmt um den U-Wert 0,13 W / m² K der Gesamtdecke einzuhalten, Öffnungsmaß min 60 x 60  cm , in das Deckenloch der Stahlbetondecke liefern und einbauen. Angebotenes Fabrikat / Typ: ...................................................‘
02.__._.__.0011
Revi-Klappe F 30 zum Dachboden
1,00
St
03 Haus 2
03
Haus 2
03.__._.__.0001 Schachtwand, d = 75 mm Schachtwand W 629 Fabrikat Knauf o. glw. in verschiedenen Abmessungen gerade und U- und L-Form, gem. Planunterlagen Wanddicke 75 mm , Höhe ca. ‘ 2,88‘ m, Schalldämm-Maß R‘w‘r 36 dB, Feuerwiderstandsklasse F30, Unterkonstruktion als Metallständer CW 50 Doppelprofile, a= 625mm, Dämmschicht aus Mineralwolle, 40 mm, TI 140 T, Beplankung aus Knauf GKF 2x 12,5 mm, Oberflächenqualität Q ‘3 ‘ Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30 Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus Metallständer CW 50 als Doppelprofile, verschraubt, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R = 30 dB. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 32,0 dB Angebotenes Fabrikt / System: ...................................................................
03.__._.__.0001
Schachtwand, d = 75 mm
87,397
03.__._.__.0002 Bekleidung der Sanitärinstallationswände Bekleidung der Sanitärinstallationswände 2x12,5mm Sanitärinstallationwand Fabr. Knauf o. glw. in verschiedenen Abmessungen gerade, gem. Planunterlagen liefern und herstellen, Wanddicke 75 mm, Höhe ca. ‘1,35‘ m einschl. Ablagen (Breite bis ca.‘25‘ cm), Schalldämm-Maß R‘w‘r 36 dB, Feuerwiderstandsklasse F30, Unterkonstruktion als Metallständer  2x CW 50,a = 62,5 cm Dämmschicht aus Mineralwolle, 40 mm, TI 140  T, Beplankung aus Knauf GKF 2x12,5 mm, oder glw. Oberflächenqualität Q ‘3‘, einschl. Anspachtelung an andere BauteileFeuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30. Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus Metallständer CW  50  mm als Doppelprofile, verschraubt, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50 und und UA-Profilen zur San-Block Befestigung, Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Lage:
03.__._.__.0002
Bekleidung der Sanitärinstallationswände
38,225
03.__._.__.0003 Zulage 1.-Lage aus OSB-Platten Zulage für das Ausführen der 1.-Lage der Ständerwand aus OSB-Platten liefern und montieren.
03.__._.__.0003
Zulage 1.-Lage aus OSB-Platten
40,273
03.__._.__.0004 Zulage Holztraversen Zulage Holztraversen für die Lieferung und Montage von Holztraversen Befestigung für die bauseitige Befestigung zu montierender Waschtische, Heizkörper, Küchenschränke, Duscharmaturen etc. in den GK-Ständerwänden.
03.__._.__.0004
Zulage Holztraversen
9,45
m
03.__._.__.0005 Dampfsperre V 60 S4 + AL 01 inkl. Voranstrich Vorhandene Stahlbetondecke oberhalb des Staffelgeschosses von Staub und losen Teilen säubern, hochstehende Kanten und Grate egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und besenrein abfegen. Anfallenden Bauschutt abtransportieren. Elastomerbitumen-Voranstrich gut deckend auf den sauberen und trockenen Untergrund aufbringen. Der Untergrund soll vor Aufbringen der nächsten Lage gut ablüften. Dampfsperre, bestehend aus 1 Lage Glasvliesbitumen- Schweißbahn mit Alu-Einlage, V 60 S4 + Al  01, Bahnen mit mindestens 10 cm Nahtüberdeckung, vollflächig verschweißt. Im Bereich von Durchbrüchen und Anschlüssen ist die Dampfsperre dampfdicht anzuschliessen und hochzuführen. Angebotenes Fabrikat:
03.__._.__.0005
Dampfsperre V 60 S4 + AL 01 inkl. Voranstrich
81,11
03.__._.__.0006 Mineralwolle-Dämmung, auf Decke, 1-lagig, 240 mm WLG 0032 Mineralwolle-Wärmedämmung als Bahn oder Matte auf De­cken­fläche, dicht ge­sto­ßen, nicht be­geh­bar. Bei mehreren Lagen ist die Dämmung mit ver­setzten Stößen zu verlegen Einbauort   :Spitzboden Material   :Faserdämmstoff WLG   :032 Gef. Baustoffklasse   :A1/A2 Brandverhalten DIN EN 13501:A2-s1,d0 Ausführungsart   :ohne Kaschierung Anzahl der Lagen   :1-lagig Dämmdicke   :240 mm Angeb. Fabrikat   :.....
03.__._.__.0006
Mineralwolle-Dämmung, auf Decke, 1-lagig, 240 mm WLG 0032
81,11
03.__._.__.0007 Klemmfilzwärmedämmung Decken und Dachschrägen Klemmfilzwärmedämmung Decken und Dachschrägen Baustoffklasse A1, nichtbrennbar nach DIN 4102 + 4108 für Decken und Schrägen, d = ‘ 240‘ mm  in WLG ‘032‘, einschließlich einer PE- Polie als Klimamembranfolie, 0,25 mm (DIN 12524) (ohne Sparschalung, da in Folgeposition) liefern und einbauen. Angebotenes Fabrikat:
03.__._.__.0007
Klemmfilzwärmedämmung Decken und Dachschrägen
228,20
03.__._.__.0008 Dachgeschoss Dachschrägen- / Deckenverkleidung F 30 Dachschrägen-/ Deckenbekleidung DIN 18168-1, Einbauhöhe: ca. 2,88 m. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 50,0 dB Befestigungsuntergrund: Holzbalken, Achsmaß:90 cm. Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Federschiene 60/27, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Decklage/Bekleidung aus Gipsplatten GKFI DIN 18180 bzw. Typ DFH2 EN 520:Feuerschutzplatte Knauf Piano imprägniert, einlagig, Plattendicke 12,5 mm, Befestigung mit Schnellbauschrauben TN DIN 18182-2. Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q3 , Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B. Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt System: Knauf Dachgeschoss-System oder gleichwertig Lage: ‘Holzbalkendecke DG‘ Angebotenes Erzeugnis:
03.__._.__.0008
Dachgeschoss Dachschrägen- / Deckenverkleidung F 30
205,286
03.__._.__.0009 Zulage Feuchtraumplatte Wände / Decke Bekleidung mit Bauplatten GKBI einseitige Bekleidung mit Gipskarton-Bauplatten imprägniert, die obere Lage, einseitig beplankt, 1 x 12,5 mm dick, als Zulage zu vorbeschriebenen Montagewänden- und Decken in Feuchträumen. Erzeugnis: Knauf oder gleichwertig Angebotenes Fabrikt / System: ...................................................................
03.__._.__.0009
Zulage Feuchtraumplatte Wände / Decke
112,343
03.__._.__.0010 Dachflächenfenster Bekleidung Dachflächenfenster mit Gipskartonplatten verkleiden als Zulage, inkl. Werzalitfensterbank weiß, Fenstergröße 114 x 140 cm
03.__._.__.0010
Dachflächenfenster Bekleidung
8,00
St
04 Haus 3
04
Haus 3
04.__._.__.0001 Metallständerwand, d = 125 mm Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand liefern und in fix und fertiger Arbeit montieren, Brandschutztechnische Anforderungen an die Bekleidung, Feuerwiderstandsklasse 30 Minuten nach DIN 4102-2., Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 55,9 dB Wandhöhe: 2,90 m Wanddicke: 125 mm Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Achsabstand 625 mm, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 60 mm, Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: A1, Wärmeleitfähigkeit ? = 0,040 W/(mK),*längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r = 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Produkt: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115 Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKB DIN 18180 bzw. Typ A EN 520: Knauf Bauplatten, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q3 Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B. System: Knauf Metallständerwand W112.de oder gleichwertig Angebotenes Fabrikt / System: ...................................................................
04.__._.__.0001
Metallständerwand, d = 125 mm
11,072
04.__._.__.0002 GK-Installationswand W116, d= 250 mm GK-Installationswand W116, Fabr. Knauf o. glw. liefern und herstellen, Wanddicke 250 mm, Schalldämm-Maß R‘w‘r 53 dB Feuerwiderstandsklasse F30, Wandhöhe ‘ca. 2,88‘ m, Unterkonstruktion als Metallständer 2 * CW  50, a = 625 mm Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 2x40 mm, TI 140 T dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Beplankung beidseitig aus Knauf Bauplatte 2x 12,5 mm, Oberflächenqualität Q ‘3‘, einschl. Anschlußdichtung und Anspachtelung an andere Bauteile Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton / Mauerwerk .  Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 50, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50, sowie UA-Profile bei Türöffnungen. Lage: ‘ Wohnung DG‘ Angebotenes Erzeugnis Gipskarton/ Dämmung:
04.__._.__.0002
GK-Installationswand W116, d= 250 mm
3,235
04.__._.__.0003 Schachtwand, d = 75 mm Schachtwand W 629 Fabrikat Knauf o. glw. in verschiedenen Abmessungen gerade und U- und L-Form, gem. Planunterlagen Wanddicke 75 mm , Höhe ca. ‘ 2,88‘ m, Schalldämm-Maß R‘w‘r 36 dB, Feuerwiderstandsklasse F30, Unterkonstruktion als Metallständer CW 50 Doppelprofile, a= 625mm, Dämmschicht aus Mineralwolle, 40 mm, TI 140 T, Beplankung aus Knauf GKF 2x 12,5 mm, Oberflächenqualität Q ‘3 ‘ Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30 Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus Metallständer CW 50 als Doppelprofile, verschraubt, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R = 30 dB. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 32,0 dB Angebotenes Fabrikt / System: ...................................................................
04.__._.__.0003
Schachtwand, d = 75 mm
183,875
04.__._.__.0004 Bekleidung der Sanitärinstallationswände Bekleidung der Sanitärinstallationswände 2x12,5mm Sanitärinstallationwand Fabr. Knauf o. glw. in verschiedenen Abmessungen gerade, gem. Planunterlagen liefern und herstellen, Wanddicke 75 mm, Höhe ca. ‘1,35‘ m einschl. Ablagen (Breite bis ca.‘25‘ cm), Schalldämm-Maß R‘w‘r 36 dB, Feuerwiderstandsklasse F30, Unterkonstruktion als Metallständer  2x CW 50,a = 62,5 cm Dämmschicht aus Mineralwolle, 40 mm, TI 140  T, Beplankung aus Knauf GKF 2x12,5 mm, oder glw. Oberflächenqualität Q ‘3‘, einschl. Anspachtelung an andere BauteileFeuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30. Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/Mauerwerk, Ausführung mit Unterkonstruktion aus Metallständer CW  50  mm als Doppelprofile, verschraubt, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50 und und UA-Profilen zur San-Block Befestigung, Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Lage:
04.__._.__.0004
Bekleidung der Sanitärinstallationswände
124,787
04.__._.__.0005 Zulage 1.-Lage aus OSB-Platten Zulage für das Ausführen der 1.-Lage der Ständerwand aus OSB-Platten liefern und montieren.
04.__._.__.0005
Zulage 1.-Lage aus OSB-Platten
109,345
04.__._.__.0006 Zulage Holztraversen Zulage Holztraversen für die Lieferung und Montage von Holztraversen Befestigung für die bauseitige Befestigung zu montierender Waschtische, Heizkörper, Küchenschränke, Duscharmaturen etc. in den GK-Ständerwänden.
04.__._.__.0006
Zulage Holztraversen
24,935
m
04.__._.__.0007 Dampfsperre V 60 S4 + AL 01 inkl. Voranstrich Vorhandene Stahlbetondecke oberhalb des Staffelgeschosses von Staub und losen Teilen säubern, hochstehende Kanten und Grate egalisieren, scharfkantige Unebenheiten entfernen und besenrein abfegen. Anfallenden Bauschutt abtransportieren. Elastomerbitumen-Voranstrich gut deckend auf den sauberen und trockenen Untergrund aufbringen. Der Untergrund soll vor Aufbringen der nächsten Lage gut ablüften. Dampfsperre, bestehend aus 1 Lage Glasvliesbitumen- Schweißbahn mit Alu-Einlage, V 60 S4 + Al  01, Bahnen mit mindestens 10 cm Nahtüberdeckung, vollflächig verschweißt. Im Bereich von Durchbrüchen und Anschlüssen ist die Dampfsperre dampfdicht anzuschliessen und hochzuführen. Angebotenes Fabrikat:
04.__._.__.0007
Dampfsperre V 60 S4 + AL 01 inkl. Voranstrich
236,478
04.__._.__.0008 Mineralwolle-Dämmung, auf Decke, 1-lagig, 240 mm WLG 0032 Mineralwolle-Wärmedämmung als Bahn oder Matte auf De­cken­fläche, dicht ge­sto­ßen, nicht be­geh­bar. Bei mehreren Lagen ist die Dämmung mit ver­setzten Stößen zu verlegen Einbauort   :Spitzboden Material   :Faserdämmstoff WLG   :032 Gef. Baustoffklasse   :A1/A2 Brandverhalten DIN EN 13501:A2-s1,d0 Ausführungsart   :ohne Kaschierung Anzahl der Lagen   :1-lagig Dämmdicke   :240 mm Angeb. Fabrikat   :.....
04.__._.__.0008
Mineralwolle-Dämmung, auf Decke, 1-lagig, 240 mm WLG 0032
236,478
04.__._.__.0009 Zulage für Ausführung in horizontaler Ausführung für die v. g. Pos. Dampfsperre und Wärmedämmung als Zulage geklebt bzw. mechanisch befestigt.
04.__._.__.0009
Zulage für Ausführung in horizontaler Ausführung
33,488
04.__._.__.0010 Klemmfilzwärmedämmung Decken und Dachschrägen Klemmfilzwärmedämmung Decken und Dachschrägen Baustoffklasse A1, nichtbrennbar nach DIN 4102 + 4108 für Decken und Schrägen, d = ‘ 240‘ mm  in WLG ‘032‘, einschließlich einer PE- Polie als Klimamembranfolie, 0,25 mm (DIN 12524) (ohne Sparschalung, da in Folgeposition) liefern und einbauen. Angebotenes Fabrikat:
04.__._.__.0010
Klemmfilzwärmedämmung Decken und Dachschrägen
431,233
04.__._.__.0011 Dachgeschoss Dachschrägen- / Deckenverkleidung F 30 Dachschrägen-/ Deckenbekleidung DIN 18168-1, Einbauhöhe: ca. 2,88 m. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 50,0 dB Befestigungsuntergrund: Holzbalken, Achsmaß:90 cm. Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Federschiene 60/27, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Decklage/Bekleidung aus Gipsplatten GKFI DIN 18180 bzw. Typ DFH2 EN 520:Feuerschutzplatte Knauf Piano imprägniert, einlagig, Plattendicke 12,5 mm, Befestigung mit Schnellbauschrauben TN DIN 18182-2. Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q3 , Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B. Ausführung gemäß Knauf System-Datenblatt System: Knauf Dachgeschoss-System oder gleichwertig Lage: ‘Holzbalkendecke DG‘ Angebotenes Erzeugnis:
04.__._.__.0011
Dachgeschoss Dachschrägen- / Deckenverkleidung F 30
431,233
04.__._.__.0012 Zulage Feuchtraumplatte Wände / Decke Bekleidung mit Bauplatten GKBI einseitige Bekleidung mit Gipskarton-Bauplatten imprägniert, die obere Lage, einseitig beplankt, 1 x 12,5 mm dick, als Zulage zu vorbeschriebenen Montagewänden- und Decken in Feuchträumen. Erzeugnis: Knauf oder gleichwertig Angebotenes Fabrikt / System: ...................................................................
04.__._.__.0012
Zulage Feuchtraumplatte Wände / Decke
768,51
04.__._.__.0013 Dachflächenfenster Bekleidung Dachflächenfenster mit Gipskartonplatten verkleiden als Zulage, inkl. Werzalitfensterbank weiß, Fenstergröße 114 x 140 cm
04.__._.__.0013
Dachflächenfenster Bekleidung
10,00
St
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__._.__.0001 Revi-Klappe F 30 zum Dachboden Revi-Klappe WeGo Alu-Revi oder gleichwertig mit GKBI  it Zulassung Feuerbeständig, entsprechend gedämmt um den U-Wert 0,13 W / m² K der Gesamtdecke einzuhalten, Öffnungsmaß min 60 x 60  cm , in das Deckenloch der Stahlbetondecke liefern und einbauen. Angebotenes Fabrikat / Typ: ...................................................‘
05.__._.__.0001
Revi-Klappe F 30 zum Dachboden
E
1,00
St
05.__._.__.0002 Schachtwand, d = 100 mm Schachtwand als einseitig beplankte leichte Trennwand DIN 4103-1, liefern und in fix und fertiger Arbeit montieren, Einbaubereich 1/ 2 *.Brandschutztechnische Anforderungen an die Bekleidung, Feuerwiderstandsklasse 30 Minuten nach DIN 4102-2. Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R = 30 dB. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 32,0 dB Wanddicke: 100 mm Wandhöhe: bis 3,00 m Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Mauerwerk / Trockenbau, Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Achsabstand 312,5 mm, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40. Hinterlegung des Randprofilsteges mit Plattenstreifen aus Gipsplatten DIN 18180: Knauf Piano GKF, einlagig, Plattendicke 12,5 mm, Kontaktfläche des Plattenstreifens mit dem flankierenden Bauteil mit Trennwandkitt versehen. Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180 bzw. Typ DF EN 520: Feuerschutzplatte Knauf Piano GKF, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q3, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B. System: Knauf Schachtwand W628.de Typ B oder gleichwertig Angebotenes Fabrikt / System: ...................................................................
05.__._.__.0002
Schachtwand, d = 100 mm
E
1,00
05.__._.__.0003 Zulage für den Einbau von Türöffnungen Zulage für den Einbau von Türöffnungen in die Wandflächen mit Einbau von UA-Ständern.
05.__._.__.0003
Zulage für den Einbau von Türöffnungen
E
1,00
St
05.__._.__.0004 Wände/ Schächte für Estrich abstellen Wände/ Schächte vor den Estricharbeiten abstellen in Absprache mit dem Bauleiter. Diese Leistung erfolgt auf Abruf der Bauleitung und ist nach Aufmaß abzurechnen.
05.__._.__.0004
Wände/ Schächte für Estrich abstellen
E
1,00
m
05.__._.__.0005 Unterdecke, F30, Abhängehöhe:25 cm, Grund- und Tragprofil, GKF 2x Unterdecke gemäß DIN 18168-1, Einbauhöhe: 2,90 m von OK-Estrich, Abhängehöhe:25 cm. Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2 F30, für die Deckenbekleidung allein bei Brandbeanspruchung von unten zum Schutz der Rohdecke. Befestigungsuntergrund: Stahlbetondecke Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Grund- und Tragprofile CD 60/27, Befestigung mit Direktabhänger/ Direktschwingabhänger/ justierbarer Direktabhänger/ justierbarer Direktschwingabhänger/Noniusabhängung mit Noniusbügel/ Nonius-Hänger-Unterteil/ Kombihänger, Befestigen mit Knauf Deckennagel/ Schnellbauschraube TN/ Universalschraube FN oder bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Decklage/Bekleidung aus Gipsplatten GKF DIN 18180 bzw. Typ DF EN 520: Feuerschutzplatte Knauf Piano, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q3 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Die Ausführung erfolgt unter Verwendung von DIN EN 13963, Spachtelmaterial Uniflott Typ 4B oder alternativ Fügenfüller Typ 3B. Ausführung gemäß Knauf Detailblatt D11.de. System: Knauf Plattendecke D112.de oder gleichwertig Angebotenes Fabrikt / System: ...................................................................
05.__._.__.0005
Unterdecke, F30, Abhängehöhe:25 cm, Grund- und Tragprofil, GKF 2x
E
1,00
05.__._.__.0006 Rohrkästen waagerecht Rohrkästen waagerecht 2-seitig in Bad-, WC- Raumecke ca.‘25 / 58‘ cm aus Gipskarton- feuchtraumplatte (2-seitig) liefern, einschließlich UK herstellen und mit schwerer Mineralwolle ausstopfen. Spachtelung Q 3
05.__._.__.0006
Rohrkästen waagerecht
E
1,00
m
05.__._.__.0007 Abseitenwand, gedämmt Abseitenwand, gedämmt Gipskarton-Ständerwand als Abseitenwand, bestehend aus: -einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW- und UW-Profilen, einschl. Anschlußdichtungen an andere Bauteile - einseitiger Beplankung mit Gipskartonplatten einschl. starrem Anschluß mit Anspachtelung an andere Bauteile, malerfertig verspachtelt -plattenförmiger Dämmschicht aus Mineralfaser, dicht und Abgleitsicherim Zwischenraum eingebaut. Profile  50  /  0,6  mm , Beplankung, einlagig 12,5 mm, Dämmdicke 40 mm , Mindestrohdichte 40 kg/m³,
05.__._.__.0007
Abseitenwand, gedämmt
E
1,00
05.__._.__.0008 GK Wandbekleidung auf Mauerwerk als Trockenputz GK Wandbekleidung auf Mauerwerk als Trockenputz als Übergang von der Trockenbauwand auf Kalksandstein in Teilbereichen liefern und einbauen, einschl.  Fugenfüller und verspachteln der Gipskartonplatten Ausführung: d = 1x 12,5 mm Spachtelung Q 3
05.__._.__.0008
GK Wandbekleidung auf Mauerwerk als Trockenputz
E
1,00
05.__._.__.0009 Lohnarbeit Facharbeiter Unvorhergesehene Arbeiten eines Facharbeiters zum Nachweis und schriftlichem Auftrag des Bauherrn, Material nach tatsächlichem Aufwand abrechnen. Vorlage / Gegenzeichnung innerhalb der angefallenene Woche
05.__._.__.0009
Lohnarbeit Facharbeiter
E
1,00
St