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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Neubau eines Altenwohn- & Pflegeheim
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Am Bahndamm 3
21514 Büchen
1.3. Bestand
Das Grundstück ist unbebaut .
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 4 - geschossige Altenwohn - und
Pflegeheim ( EG,
1.OG, 2.OG und SG) ist mit einem Flachdach geplant.
1.1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die
Straße Am Bahndamm
1.2. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften des Wohungsbaus, der gültigen
Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Neubau eines Altenwohn- & Pflegeheim
Allgemeine Vorbemerkungen
Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen
der Vereinfachung auf
selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern,
fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als
die vorschriftsmäßige, ordentliche
und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten
Leistung einschließlich aller
notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten
Nebenleistungen und
Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate
gelten als Qualitätsbeispiel
und schaffen für alle Bieter eine einheitliche
Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch
Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter
hat die Möglichkeit, ein
gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis
der Gleichwertigkeit durch den
Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung
behält es sich vor, von allen zur
Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf
Qualität und Eignung
prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung.
Erkennt der Anbieter, dass
Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat
er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen mit
Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw.
von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung
kommen. Die Entscheidung über
die Ausführung der Eventualpositionen
(Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der
Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen
(Bedarfspositionen) sind als
Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne
Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung nicht feststellbar ist,
ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung
kommen.Eventualpositionen sind nur als
E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne
Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder
mehrerer anderer Grundpositionen
zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung
hierüber trifft der Auftraggeber in
der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die
Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus
technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung
möglich, wird der AN rechtzeitig
vom Auftraggeber darüber informiert.
Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten,
nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht
entsprechend der DIN-Normen, der
Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten
Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt
und Baustellenabfälle,
die durch ihn verursacht wurden (Reste und
Verpackungen, usw.), in
regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird
dies durch den
Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte
Fremdfirmen auf Kosten
des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und
Entsorgungspositionen wird
auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen,
Satzungen und
Transportbestimmungen verwiesen, die bei den
zuständigen Behörden zu erfragen sind.
Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit
nicht besonders beschrieben,
entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile,
einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn
nicht anderes ausgeschrieben ist.
Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als
abnahmefähig, in fix- und fertiger,
fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen
Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn,
es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe
und Materialien muss in der
Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien
des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die
Stoffe eines Herstellers verwendet
werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden
Arbeiten erforderlichen
Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht
gesondert aufgeführt sind,
gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert
vergütet. Entsprechend benötigte
Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine mögliche Nutzung des
Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist
eigenverantvortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen
sind vom AN durch geeignete
Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell
entstehenden Schäden geht zu
Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen.
Der AN hat diesen
entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner
Arbeiten stets zu schließen.
Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem
Bauzaun ist aus statischen
Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
Örtlichkeiten zu informieren
(Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.)
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte
Leistungsverzeichnis erkennt der
Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen
Bestandteil seines Angebotes
sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - Trockenbauarbeiten
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen und werden
nicht gesondert vergütet:
Schutzmaßnahmen fremder Gewerke bei eigenen Arbeiten.
Baustelle einrichten, vorhalten und räumen.
notwendige Untergrundvorbehandlung wie säubern,
Voranstrich, Untergrund spachteln
bis zur vollständigen Ebenheit und schleifen.
Sämtliche Metall - Ständerwände sind zunächst für
bauseitige Installationen 1-seitig
aufzustellen und erst nach Freigabe durch die
Bauleitung darf die 2-Seite aufgestellt
werden. Wanddurchbrüche für
Installationsdurchführungen sind mit einzukalkulieren.
Nebenleistungen: Maßnahmen zum Schutz vor
Witterungseinflüssen der Materialien sind
in den Einheits- preisen zu berücksichtigen und werden
nicht gesondert vergütet. Sind
sichtbare Mängel am Untergrund oder an Vorleistungen
zu erkennen oder Schäden an der
fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer
gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, § 4
verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen.
Bauleitung:
Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache
mächtigen örtlichen Fachbauleiter
zu benennen, welcher ständig während der Ausführungen
der Leistungen vor Ort ist und
an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt.
Sollte der AN nach Einladung
nicht an der Baubesprechungen teilnehmen, so wird für
jedes Fernbleiben von den
Baubesprechungen 300_ pauschal von der
Schlussrechnungssumme einbehalten.
Aufmaß:
Spätestens zur Schlussrechnung sind die ausgeführten
Leistungen sowie alle Massen in
Aufmaßen zu dokumentieren; auch wenn ein
Pauschalvertrag geschlossen wird.
Mengen / Massen:
Alle Massen sind vom AN anhand der ihm zur Kalkulation
zur Verfügung gestellten
Planunterlagen selbstständig zu prüfen. Sollten hierzu
weitere Unterlagen benötigt werden,
müssen diese beim Auftraggeber angefordert werden.
Eine Überprüfung der Mengen und
Massen durch den Auftragnehmer hat der Angebotsabgabe
vorauszugehen.
Nachforderungen resultierend aus Verletzung der
Prüfpflicht des Auftragnehmers werden
nicht anerkannt.
Montage- und Werkplanungen:
Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme geprüfte und
freigegebene
Ausführungsunterlagen übergeben. Auf dieser Basis hat
der AN Montage-/Werkplanungen
auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht
ausdrücklich in den Leistungstexten
gefordert wird.
Stundenlohnarbeiten:
Sollten Stundenlohnarbeiten notwendig und / oder
angeordnet werden, so sind zur
Abrechnung und Anerkennung dieser folgende
Voraussetzungen als
Vergütungsgrundlage zu erfüllen: schriftliche Anzeige
mit voraussichtlichem Umfang der
Leistung, Fotodokumentation (vor allem bei
untergehenden oder später überdeckten
Leistungen), Vorlage des Stundennachweises innerhalb
von 1 Tag nach
Leistungserbringung. Stundenlohnarbeiten sind nur nach
vorheriger schriftlicher
Ausführungsanzeige mit Bestätigung des AG's,
voraussichtlicher Aufwandsbenennung
und schriftlicher Ausführungsbestätigung, wie oben
angeführt, mit der jeweils nächsten
Rechnung zur Abrechnung durch den AN vorzulegen. Für
einfache Arbeiten sind immer
Helferstunden zu verrechnen.
Reinigung:
Für die tägliche (bzw. nach bedarf) Reinigung und
sauberhaltung aller in Anspruch
genommenen öffentlichen Einrichtungen, wie Gehwege,
Straßen, Seitenräume und
dergleichen, ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Abnahme:
Dem Auftraggeber ist eine angemessene Nachfrist zur
Abnahme zu setzen, sollte der AG
keinen Abnahmetermin innerhalb der genannten Frist im
Abnahmeverlangen des AN
benennen. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder
einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom
Bieter bei Abgabe seines Angebots in
schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Im
Auftragsfalle sind Preise für nicht im
LV angebotene Leistungen unbedingt vor Ausführung
anzubieten; versäumt der AN
dieses, setzt der AG marktübliche Preise nach billigem
Ermessen ein.
Mit der Abgabe des Angebots erkennt der
Auftragnehmer/Bieter an, dass diese
Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und
in den Einheitspreisen enthalten
sind.
Besondere Vorbemerkungen - Trockenbauarbeiten
DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für
die Ausschreibung
Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der
QNG-Siegel Plus Standard (V1.3)
umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein
taatliches Qualitätssiegel für
Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein
Nachweis der Erfüllung
allgemeiner und besonderer Anforderungen an die
technischen, funktionalen,
ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen
Qualitäten des Gebäudes, sowie an die
Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage
einer unabhängigen Prüfung.
Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine
Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage
eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle
registrierten
Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB
(Deutsche Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau
Wohngebäude) soll mindestens die
Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden.
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell
sicherzustellen, dass die eingesetzten
Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der
verwendeten Hilfsmaterialien) für die
gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich
uunbedenklich sind. Ebenso ist
sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und
umweltverträglich sind, sowie der
Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und
Oberflächenwasser, Boden und Luft
minimiert werden und eine gute Recycling- und
Demontagefreundlichkeit der eingesetzten
Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren
und Bauausstattungen energie-
und wassersparend auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der
Anforderungen nach DGNB, das
Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien
und Produkte eingehalten werden.
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe,
Materialien und Produkte sind vom AN
zu beachten und umzusetzen Zudem ist die Einhaltung
der Anforderungen an Baustoffe,
Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen.
Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die
Schadstoffvermeidung eingehalten
werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich,
die beschriebenen
Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der
Produktauswahl einzuhalten. Der
AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der
Leistungen deren Erfüllung schriftlich
zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die
mindestens folgende Dokumente
und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen:
? Hersteller & Produktname
? Angaben zum Einsatzort
? verbaute Menge
? Sicherheitsdatenblätter
? Technische Produktdatenblätter
? Herstellererklärungen
? EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der
folgenden Flächen zu beachten:
? Bodenaufbauten inkl. Gründungen
? Außenwandaufbauten
? Innenwandaufbauten
? Deckenaufbauten
? Dachaufbauten
? Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen
VOR Einbau bei der
Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den
Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf.
zu beauftragende Nachunternehmer
ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien
dürfen erst nach Freigabe durch
den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung
eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige
Gebäude sowie für die DGNB
-Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem
Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten
Hölzer, Holzprodukte und /
oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger
Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten
Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen,
Holztreppen, Holzfensterbänke usw.)
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
? PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of
Forest Certification Schemes)
? FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
? vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die
bestätigen, dass die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC
erfüllt werden
? Auflistung des verbauten Holzes
? Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
? Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den
Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil
aus nachhaltiger
Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend
anteilige Volumen anzusetzen,
bspw. 70% bei "FSC-Mix" oder Certified Content CC bei
dem PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden
Nachweise:
? Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder
holzbasierenden Materialien nach
Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am
Gesamtvolumen und die
vorhandenen Zertifikate
? PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest
Certification Schemes)
? FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
? ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise,
die bestätigen, dass die für das
jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC
oder FSC erfüllt werden
? Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der
Gewerke mit den relevanten
Materialien in Auszügen
? Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw.
Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute
Menge des Holzes /
Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des
zertifizierten Holzes z.B. FSC.Mix oder
PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute
Holz, zu liefern.
1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und
Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die
frei von Kinder- und Zwangsarbeit
hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau
/-herstellung ausgeschlossen ist. Dies
gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei
Verwendung von Natursteinen aus
Ländern der EU werden die Mindest- sowie die
inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt
angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung
vorzulegen, die die Einhaltung
der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass
sämtliche Herkunfts- und
Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für
Natursteine aus NICHT-EU-Staaten
muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der
ILO-Konvention 182 erfüllt sind
und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den
Steinbrüchen stattfinden
(Label WiN=WiN Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess - Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach
DGNB müssen zudem folgende
weitere Aspekte während des Bauprozesses
berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten
Lärmimmissionen dürfen zu
keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der
benachbarten Gebiete führen. Es sind
grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen
einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten
durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören
können, ist der Zeitpunkt und
Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen.
Bei der Ausführung sind
umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche,
geeignete Maßnahmen, wie z. B:
Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc.,
zu vermeiden. Stäube sind an
der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu
erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die
Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche
muss verhindert werden, soweit
dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu
vermeiden.
Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch
einwandfreien Zustand zu
überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und
Reststoffen unter Einsatz der besten
verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt
werden. Der AN hat alle
anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu
entsorgen. Die Arbeitsplätze sind
unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen
und in einem ordnungsgemäßen
Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen
Bestimmungen und gesetzlichen
Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum
Nachweis einer
ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen,
Bestätigungen, Belege usw.
sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie
zukommen zu lassen. Die
Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle,
Wertstoffe (Metall, Beton, Holz,
MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche
Abfälle getrennt werden.
Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu
minimieren und alle Arbeitskräfte bzw.
am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die
Abfalltrennung einzuweisen und zu
schulen. Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein
selektiver Abbruch erfolgen, um die
Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu
ermöglichen und weiterhin
eine Erleichterung der Wiederverwendung und des
hochwertigen Recyclings durch
selektive Entnahme von Materialien mittels
Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu
ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor
schädlichen Stoffeinträgen und
chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die
Baumaßnahme zu schützen. Ziel
ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen
ursprünglichen Zustand
zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene
Bodenschichten besonders zu schützen. Um
Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen
zu schützen, müssen Stoffe
vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die
Umwelt gefährden. Es darf auf
keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen
Kennzeichnung "umweltgefährlich"
zurückgegriffen werden.
Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien
wie z. B. nicht ausgehärtete
Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt
werden, dass diese Stoffe nicht in
Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 - Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude
V2018) zu ENV1.2
Anlage 2 - Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung
(Anhang Dokument 313) Version
1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für
01 Wände
01
Wände
01.__. 1 Zulage Spachtelung Q3 Zulage für das vollflächige Spachteln in Q3
01.__. 1
Zulage Spachtelung Q3
630,00
m²
01.__. 2 Kantenschutzprofil Aluminium Lieferung und fachgerechte Montage eines gekanteten
Eckschutzwinkels als Zulage zur Position der
Trockenbauwände. Einbau an allen Aussenecken, und
freien
Enden von Gipskarton - Trennwänden und Laibungen von
Durchgängen, inkl. Spachtelung.
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
01.__. 2
Kantenschutzprofil Aluminium
45,00
m
01.__. 3 Freistehende Vorsatzschalen, raumhoch Freistehende Vorsatzschalen nach DIN 18183 aus
CW-50-Wandprofilen nach DIN 18 182/Teil-1, 1-seitig,
2-lagig
mit Gips-Bauplatten GKB nach DIN 18 180 /Typ A nach DIN
EN 520, 12,5 mm dick, beplankt.
Wanddicke: mind. 75,0 mm
maximale Wandhöhe bis 3,20 m
Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als
Standardverspachtelung, liefern und nach
Werksvorschrift
einbauen, einschließlich Anlegen, Einmessen und
Herstellen
von runden Wandaussparungen, Durchmesser bis 100 mm
Einzelgröße und von rechteckigen oder quadratischen
Wandaussparungen bis Einzelgröße 0,10m², einschließlich
erforderlicher Auswechselung von Unterkonstruktionen.
01.__. 3
Freistehende Vorsatzschalen, raumhoch
180,00
m²
01.__. 4 Freistehende Vorsatzschalen 1,40m hoch wie vor, jedoch:
maximale Wandhöhe: 1,40 m
01.__. 4
Freistehende Vorsatzschalen 1,40m hoch
60,00
m²
01.__. 5 Verstärkte UA - Stahlprofile Lieferung und Montage von verstärkte Stahlprofile für
die
Befestigung von Unterputz - Tragegestellen an
Trockenbau-
wänden als Zulage zu den beschriebenen Wandpositionen.
Material: UA - Profil
01.__. 5
Verstärkte UA - Stahlprofile
72,00
m
01.__. 6 Verstärkungen 625 x 315 Lieferung und Einbau von Verstärkungen für Wand- und
Deckenbereiche für die belastungsgerechte Befestigung
von
Schränken, Heizkörpern, Waschtischen, Handläufen,
Abstütz-
und Festhalteinrichtungen, Duschvorhängen usw. Inkl.
systemabgestimmter Befestigungsmittel. Mit genuteter
Kantenausführung geeignet zum flächenbündigen Einbau
mit
dem Ständerwerkprofil.
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
01.__. 6
Verstärkungen 625 x 315
20,00
Stck
01.__. 7 Zulage Türaussparung Zulage für das fachgerechte Anlegen, Einmessen und
Herstellen von Türaussparungen. Inkl. Lieferung und
Einbau
von verzinkten UA - Aussteifungsprofilen in
Einfachständerwerk.
Wandstärke: 180 mm
Wandhöhe: bis 3,20 m
Türhöhe: bis 2,135 m
Türbreite: bis 1,01 m
01.__. 7
Zulage Türaussparung
7,00
Stck
01.__. 8 Rohrabkofferung 2 - seitig Q 3 in F 90 Freistehende, vertikale, 2-seitige Wandverkofferungen
aus
verzinkten CW-50 Wandprofilen nach DIN 18 182,
1-seitig,
2-lagig mit Gips-Bauplatten GKB nach DIN 18 180 / Typ A
nach DIN EN 520, 12,5 mm dick, beplankt,
Abwicklung der Verkofferungen bis max. 1500 mm.
Einbauhöhe max. bis 3,20 m.
Die Wand- und Deckenanschlüsse mit Dämmfilzstreifen
ausgebildet, Hohlraumisolierung aus
Mineralfaserdämmstoff
nach DIN 18 165, 1-lagig, 40 mm dick, dicht gestoßen,
Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q3 als
Standardverspachtelung
Abmessung : ca. 30 x 30 cm , raumhoch
01.__. 8
Rohrabkofferung 2 - seitig Q 3 in F 90
110,00
m
01.__. 9 Rohrabkofferung 2 - seitig Q 3 in F 90 wie vor , jedoch
Abmessungen : 30 x 60 cm
01.__. 9
Rohrabkofferung 2 - seitig Q 3 in F 90
90,00
m
01.__. 10 Revisionsklappen für Wände / Decken F90, 300 x 300 Revisionsklappen
Abmessungen: bis 300 x 300 mm
Feuerwiderstandsklasse: F-90-A
Revisionsklappen zum Einbau in Brandschutz-Wände
(Montagewände). Für Beplankungsdicken 12,5 mm / 2x 12,5
mm, bestehend aus einem eloxiertem Aluminiumrahmen mit
herausschwenkbarem und komplett demontierbarem
Innendeckel, verschraubten z.B. Knauf Diamant Platten,
einer
Dichtung und einer selbstaktivierender Fangsicherung.
Brandbeanspruchung von der Raumseite und auch von der
Schachtseite, einschl. der erforderlichen Auswechslung
der
Unterkonstruktion, liefern und nach Werksvorschrift
einbauen
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
01.__. 10
Revisionsklappen für Wände / Decken F90, 300 x 300
130,00
Stck
01.__. 11 GKB-Verkleidung Aufzug GKB-Verkleidung seitlich an den Aufzügen.
Einbaubereich EG, 1. OG, 2. OG, SG
Leibungstiefe 20 cm
01.__. 11
GKB-Verkleidung Aufzug
50,00
lfdm
01.__. 12 GKB-Verkleidung Kühlzellen GKB-Verkleidung im Kühlzellenbereich, 1-seitig
oberhalb der
Kühlzelle, Spachtelarbeiten Q2
Höhe ca. 50 cm
01.__. 12
GKB-Verkleidung Kühlzellen
5,00
lfdm
02 Decken
02
Decken
02.__. 1 Unterdecken Sternbild Unterdecken nach DIN EN 13964 und OWA-Systemblatt S3
als sichtbares Deckensystem, aus OWAcoustic
premium-Platten, d= 15 mm dick, Kantenausbildung 3
Dessin Sternbild 3,
Abmessungen: 625 x 625 mm,
Einbauhöhe: bis 3,20 m
Abhanghöhe: bis 500 mm,
Baustoffklasse A2-s1. d0 nach DIN EN 13501-1,
abgehängte Unterkonstruktion aus Tragprofilen, 24 mm
breit, Farbe weiß, an Rohbaudecken mit Spannabhängern
befestigt, liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
Einbauort: gem. Deckenspiegelplan
02.__. 1
Unterdecken Sternbild
1.200,00
m²
02.__. 2 Wandanschlüsse / Randwinkel Wandanschlüsse der Akustikdecken aus
Einfach-Wandwinkel-Profilen,
Fabrikat:OWA-Nr. 50, Sichtseiten weiss,
Abmessungen: 24 x 19 mm,
liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
02.__. 2
Wandanschlüsse / Randwinkel
900,00
m
02.__. 3 Unterdecke GK-Akustikdecke gelocht Q3 Lieferung und fachgerechte Montage von abgehängten
Gipskarton - Akustikdecken nach DIN 18181. Fugenlose
Unterdecke mit nicht sichtbarer
Metallunterkonstruktion mit
Dämmstoffauflage und Beplankung aus gelochten
Gipskartonplattenmaterial. Metallunterkonstruktion
bestehend
aus Abhängung, Grund- und Tragprofilen,
Verbindungsprofilen
und Wandprofilen. Die Wandanschlüsse sind in
Direktmontage
mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsteilen
anzubringen. Mit der Verlegung ist in der Raummitte zu
beginnen und die nach- folgenden Platten werden
sternförmig
von der Raummitte ausgehend montiert. Auf eine
einheitliche
Verlegerichtung muss geachtet werden. Inkl.
Dehnungsfugen
in ausreichenden Abständen gem. Herstellerrichtlinien.
Leistung inkl. fachgerechter Verspachtelung der Fugen
und
Schrauben mit systemabgestimmten Fugenfüller. Löcher,
die
im Schnittbereich liegen, sind zu verspachteln.
Dämmstoffauflag
Material: Mineralwolle
Dicke: 50 mm
Beplankung:
Dessin: fugenlos, lochdurchlaufend, regelmäßig gelocht
Material: gelochte Gipskartonbauplatten (GKB)
Materialdicke: 12,5 mm, 1-lagig beplankt
Oberfläche: gerade Lochung
Lochung: 8/18
Baustoffklasse: A2 nicht brennbar, nach DIN EN 13501
Brandschutzanforderung: F0 nach DIN 4102
Schallabsorption: Rückseite kaschiert mit schwarzem
Akustikvlies
Allgemein:
Rohdecke: Beton, Filigrandecken
Abhanghöhe: bis 50 cm
Oberfläche: malerfertig, fugenlos gespachtelt Q3 und
geschliffen, geeignet für Dispersionsfarbanstrich
Einbauort: gem. Deckenspiegelplan
Fabrikat: z. B. KNAUF D127 Cleaneo Akustik-Plattendecke
o. glw.
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 3
Unterdecke GK-Akustikdecke gelocht Q3
395,00
m²
02.__. 4 Zulage Randfries H = ca. 40cm aus GK Q3 Umlaufender Randfries Übergang Akustikdecke zum
angrenzenden Bauteil. Breite bis 700 mm, als Zulage
zur zuvor
beschriebenen Pos. 30. Leistung inkl. aller
erforderlichen
Befestigungsmittel, einschl. der notwendigen
Randausbildung
inkl. Verspachtelung Q3.
Einbauort: gem. Deckenspiegelplan
02.__. 4
Zulage Randfries H = ca. 40cm aus GK Q3
295,00
m
02.__. 5 Unterdecken / Deckenbekleidungen GKBI Q3 Unterdecken nach DIN 18 168/Teil 1 aus verzinkten
CD-Deckenprofilen nach DIN 18 182/Teil 1, 1-lagig mit
Gips-Bauplatten GKBI nach DIN 18 180/Typ A nach DIN EN
520, 12,5 mm dick, beplankt, Abhanghöhe bis 50 cm
Einbauhöhe bis 3,20 m Befestigung der
Unterkonstruktion an
den vorhandenen Rohbaudecken, Fugenverspachtelung nach
Qualitätstufe Q3 als Standardverspachtelung, liefern
und nach
Werksvorschrift einbauen.
Einbauort: gem. Deckenspiegelplan - Feuchträume
02.__. 5
Unterdecken / Deckenbekleidungen GKBI Q3
55,00
m²
02.__. 6 Metalldecke / Hygienedecke Abhangdecke mit Kassetten aus verzinktem Stahlblech
nach
DIN EN 13964 Verwendbarkeitsnachweis gemäß EU-Bau
PVO:
CE-Kennzeichen und Leistungserklärung (DoP)
Perforation:
L0, ungelocht Farbe: weiß ähnl. RAL 9003,
pulverbeschichtet
Lichtreflexionsgrad: ca. 76 (ISO 7724-2, ISO 7724-3)
Baustoffklasse: A2,s1-d0 nach DIN EN 13501-1
Kante: 01, gefast
Materialstärke: 0,6 mm
Schallabsorption: Alpha w = 0,05
Absorptionsklasse nicht klassifiziert (EN ISO 11654)
NRC = 0,05 (ASTM E 1264)
Schall-Längsdämmung: Dn,f,w = 30 - 47 dB (EN ISO 11848)
Feuchtigkeitsbeständigkeit: bis 70% RH
Fabrikat: Fa. Owa, OWAtec System 33
oder techn. gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: gem. Deckenspiegelplan
02.__. 6
Metalldecke / Hygienedecke
92,00
m²
02.__. 7 Revisionsklappen für Decken F 30 , 300 x 300 Revisionsklappen in Küchendecke ,
wie vor Pos. 01.10.
02.__. 7
Revisionsklappen für Decken F 30 , 300 x 300
10,00
Stck
02.__. 8 Wandprofil Wandanschluß aus Alu-Strangpressprofil,
pulverbeschichtet
weiß, liefern und fachgerecht nach Herstellervorschrift
montieren.
Die Wandanschlüsse sind in Direktmontage mit
bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsteilen anzubringen.
Die Schnittkanten der Randplatten sind mittels
Wandfeder zu
fixieren. In den Ecken sind die Profile sauber auf
Gehrung zu
stoßen.
Fabrikat OWAconstruct Wandprofil Nr. 50F
Abmessung LxBxT (mm): 4000x25x25
Materialstärke (mm): 1,2
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: gem. Deckenspiegelplan
02.__. 8
Wandprofil
20,00
lfdm
02.__. 9 Zulage Kleinflächen < 5 qm Zulage zur Position vor für die Ausführung der
GK-Decken in Kleinflächen < 5 qm
02.__. 9
Zulage Kleinflächen < 5 qm
230,00
m²
02.__. 10 Senkrechte Decken-Abschottungen aus verzinkten CW-Wandprofilen nach DIN 18 182/Teil-1,
einseitig, 1-lagig mit Gips-Bauplatten GKB nach DIN 18
180/Typ A nach DIN EN 520, 12,5 mm dick, beplankt,
Wanddicke 62,5 mm, Höhe der Abschottung bis 300 mm,
Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als
Standardverspachtelung, liefern und nach
Werksvorschrift
einbauen.
02.__. 10
Senkrechte Decken-Abschottungen
50,00
m
02.__. 11 GK-Brandschutzdecke F30 GK-Decke , jedoch Ausbildung als Brandschutzdecke F30
im
Bereich der Brandabschnitte mit Haustechnikverlegung
unterhalb der Rohdecke. Ausführung gemäß
Herstellervorschrift.
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 11
GK-Brandschutzdecke F30
84,00
m²
02.__. 12 Zulage für quadratische Aussparungen bis 250 x 250 mm Zulage für das Herstellen von quadratischen
Deckenaussparungen für Leuchten- oder
Lüftungseinbauten.
Abmessungen: bis 250 x 250 mm.
Einschließlich der erforderlichen Verstärkung und
Auswechselung der Unterkonstruktion.
02.__. 12
Zulage für quadratische Aussparungen bis 250 x 250 mm
40,00
Stck
02.__. 13 Rohrabkofferung / Deckenkoffer, 2-seitig , F 90 Abkastungen als nichttragende innere Vorsatzschale
nach DIN
4103 zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitung,
Abkastung von Sanitärinstallationselementen, Leitungen
o. ä.,
liefern und fachgerecht gem. Herstellervorgaben
einbauen.
Abkastung inkl. Dämmung lückenlos und abrutschsicher
verlegen, sowie Beplankung aus Gipskartonbauplatten.
Leistung inkl. dauerelastischer Fugen auf Acrylbasis
an allen
Anschlussfugen zu angrenzenden Bauteilen, Verbindungen
durch Plattenstreifen an den Drittelpunkten, sowie
spachteln
der Oberfläche und das Herstellen aller notwendigen
Öffnungen, Aussparungen und Kanten in fertiger Arbeit.
Die
Aussenecken sind mit einem einzuspachtelnden
Kantenschutzprofil über die gesamte Konstruktionslänge
herzustellen.
Metallkonstruktion:
CW/UW - Profile: nach statischen Erfordernissen und
gem. Herstellerrichtlinien
Material: Stahlbleche, verzinkt
Materialstärke: 0,6 mm
Standerachsabstand: nach statischen Erfordernissen und
gem. Herstellerrichtlinien
Beplankung:
Material: Gipskartonbauplatten (GKB) nach DIN 18180
Materialdicke : 28 mm
Anforderung: einseitig, 2-lagig beplankt
Oberfläche: Q 3, malerfertig für Dispersionsanstrich
Allgemeines:
Ausführung: 2-seitig
Brandschutzanforderung: F 90
Fabrikat: z. B. Fa. Rigips, o. glw.
Abmessung : 300 x 300 mm
angebotenes Fabrikat: o.glw.
(vom Bieter einzutragen)
02.__. 13
Rohrabkofferung / Deckenkoffer, 2-seitig , F 90
4,00
m
02.__. 14 Rohrabkofferung / Lüftungsleitungen F 90 Rohrabkofferung / Lüftungsleitungen
02.__. 14
Rohrabkofferung / Lüftungsleitungen F 90
12,00
m
02.__. 15 Rohrabkofferung / Deckenkoffer, 3-seitig, F90 Abkastungen wie vor beschrieben, jedoch
Brandschutzanforderung: F90
02.__. 15
Rohrabkofferung / Deckenkoffer, 3-seitig, F90
4,50
m
02.__. 16 Abkastungen / Deckenkoffer, 3-seitig, F90 Abkastungen wie vor beschrieben, jedoch
Brandschutzanforderung: F90
unter den Decken
02.__. 16
Abkastungen / Deckenkoffer, 3-seitig, F90
15,00
m²
02.__.0017 Promatect-Bekleidung E90 Herstellen einer Bekleidung von Kabelkanälen mit Funktionserhalt E90
Fabrikat: Promatect oder techn. gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0017
Promatect-Bekleidung E90
E
1,00
m²
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich nur nach
besonderer
Aufforderung des AG für besondere Leistungen
auszuführen.
Spätestens innerhalb von 1 Werktag müssen die
Stundenzettel
zur Abzeichnung vorgelegt werden. Später vorgelegte
Stundenzettel werden nicht anerkannt. Für einfache
Stundenlohnarbeiten wie z. B. Stemmarbeiten werden nur
Hilfsarbeiterstunden anerkannt.
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten
Lohnstundensätze
unter Beachtung der preisgerechten Vorschriften
ermittelt
worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale
vollständig beinhalten. In die Einheitspreisen sind
sämtliche
Nebenkosten wie z. B. für die An- und Abfahrt usw.
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Stundenlohnnachweise müssen folgende Angaben enthalten:
Ort und Datum sowie Dauer der Arbeiten (mit
Uhrzeitangabe)
Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
Art der ausgeführten Leistung
bei Maschinen- und Kfz - Einsatz Angaben zum Typ
Materialverbrauch
Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich nur nach
03.__. 1 Stundensatz Meister Stundenlohnarbeiten eines Meisters auf Anordnung des AG
ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen.
03.__. 1
Stundensatz Meister
E
1,00
Std
03.__. 2 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung
des
AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
03.__. 2
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std
03.__. 3 Stundensatz Helfer Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des AG
ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen.
03.__. 3
Stundensatz Helfer
E
1,00
Std
03.__. 4 Stundensatz Auszubildener Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenen auf Anordnung
des
AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen.
03.__. 4
Stundensatz Auszubildener
E
1,00
Std