Lüftung Vorderhaus
Neuapostolische Kirche DD
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG Umbau und Sanierung eines mehrgeschossigen denkmalgeschützen Wohngebäudes (Vorderhaus=VH) und eines mehrgeschossigen Kirchengebäudes (Hinterhaus=HH) mit zusätzlichen Wohnungen (Hybrid - Kirche und Wohnen). Zwischen den Gebäuden 1. Hinterhof, nach dem HH 2. Hinterhof. BAUBESCHREIBUNG HINTERHAUS (HH) Das Hinterhaus steht nicht unter Denkmalschutz. Das Hinterhaus wird durch die Gemeinde kirchlich genutzt. Da das bestehende Gebäude nicht mehr den Ansprüchen einer zeitgemäßen kirchlichen Nutzung entspricht und einen erheblichen Sanierungsbedarf hat, wurde auch im Hinblick auf den stark reduzierten Bedarf von Sitzplätzen entschieden, die kirchliche Nutzfläche zu reduzieren. Dadurch entsteht die Möglichkeit des Einbaus von drei Wohnungen im Erdgeschoss. Die neuen, verkleinerten kirchlichen Räumlichkeiten sind in das Gebäude zu integrieren. Das Hinterhaus ist energetisch zu sanieren. Dazu liegen auch schon genehmigte KFW-Förderanträge vor, die in der Abrechnung der Gewerke besonders zu berücksichtigen sind. Alle nicht statischen Einbauten werden abgebrochen. Statische Veränderungen betreffen tragende Wände im EG und 1. OG. Die Deckenkonstruktion des Zwischengeschosses wird vollständig erneuert als Stahl-Holzkonstruktion. Die vorhandenen Holzbalkendecken werden vollständig freigelegt, holzschutztechnisch geprüft und geometrisch angepasst. Ertüchtigung der Decken an aktuelle Schallschutz- und Brandschutzanforderungen. Erhalt des Treppenhauses ins 1. Obergeschoß, Neubau eines Treppenhauses in das Zwischengeschoß und das Dachgeschoß. Neubau eines Aufzuges. Die Mieteinheiten im HH sollen mit Fussbodenheizung, die kirchlichen Räume mit statischen Heizkörpern ausgestattet werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über den bestehenden Nahwärmeanschluss ins Vorderhaus. Die Fassade erhält einen Wärmedämmputz. Die Fensteröffnungen in den beiden Obergeschossen werden der neuen Raumstruktur angepasst. Die Fassadenöffnungen im Erdgeschoss bleiben im Bereich der Wohnungen erhalten, es werden Türausschnitte für Wohnungs- und Terrassenzugänge hergestellt. Die Dachdeckung wird vollständig unter Erhalt des Dachstuhles erneuert. BAUBESCHREIBUNG VORDERHAUS (VH) Das Vorderhaus steht unter Denkmalschutz. Die aktuell im Vorderhaus untergebrachten Räume kirchlicher Nutzung sollen im Hinterhaus integriert werden. Das Erdgeschoss mit ehemaligen kirchlichen Nebenräumen wird zu einer größeren Wohnung zur Vermietung als studentische Apartements umgebaut. In den Wohnungen in den oberen Geschossen sollen Sanierungen und Modernisierungen an den Leitungen von HLSE sowie den sanitären Anlagen erfolgen um einen zeitgemäßen Standard, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz, zu erhalten. Die zum Hinterhof ausgerichteten Wohnungen im EG-2.OG sollen einen Balkon / Terasse erhalten. Die Wohnungen im Dachgeschoss sind energetisch zu modernisieren. Die Dacheindeckung und die Fenster werden erneuert. Die elektrische Anlage, die Heizungsanlage und die Sanitäranlage bleiben im wesentlichen erhalten. Das Vorderhaus ist bewohnt. Für die Umbauarbeiten im Erdgeschoß und Dachgeschoß werden die Wohnungen freigezogen, alle weiteren Baumaßnahmen finden im bewohnten Zustand statt. AUSSENANLAGEN Die Gestaltung der Außenräume soll den kirchlichen wie auch wohnwirtschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Im Hinterhof sollen die vorhandenen Garagen abgebrochen werden und ein Eingangsfoyer, ein überdachter Müllplatz und ein überdachter Fahrradabstellplatz entstehen. Für die Mieter soll der Zugang zu den Wohnungen wie auch die Restfläche im rückwärtigen Bereich als Aufenthaltsfläche mit Aufenthaltsqualität zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren soll die Fläche dem Anspruch einer kirchlichen Nutzung (z.B. für Gemeindefeste) entsprechen. Im zweiten Hinterhof sind die vorhandene Garage und die 2 Treppenhäuser abzubrechen. Es sind Terrassen für die Mieter im Erdgeschoss des Hinterhauses zu schaffen. Die mieterunabhängige Zugänglichkeit zum zweiten Hinterhof ist sicherzustellen. STÄDTEBAULICHE SITUATION Das Grundstück, das ausschließlich von der Böhmischen Strasse aus erschlossen wird, ist mit einer Blockbebauung mit Vorder(IV+DG)-sowie Hinterhaus(III+D) bebaut. Das Hinterhaus ist durch eine Durchfahrt im Vorderhaus erschlossen. Im Osten wie im Westen schließt sich an das Vorderhaus eine homogene Blockrandbebauung an. An das Hinterhaus schließen sich beidseitig Nebengelasse der Nachbargrundstücke sowie Wohnbebauung an. WICHTIGE PARAMETER DER GEBÄUDE Bau-Null HH: +115,18 m über NHN = OK FFB EG Bau-Null VH: +114,57 m über NHN = OK FFB EG Bestandsgebäude HH L x B: ca. 28,3 m x 15,5 m Bestandsgebäude VH L x B: ca. 26,8 m x 13,5 m Gebäudehöhe über Gelände HH: ca. 15 m Gebäudehöhe über Gelände VH: ca. 17,4 m Geschossanzahl (über Gelände) HH: 4 Geschossanzahl (über Gelände) VH: 5 1. Innenhof L x B ca. 26 m x 14,5 m 2. Innenhof L X B ca. 27 m x 8,4 m
BAUBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung NAK Böhmische Straße 37, 01099 Dresden Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: Planunterlagen Es sind nur vom Auftraggeber freigegebene Pläne für die Bauausführung zu benutzen. Zum Bauanlauf erfolgt einmalig und in einfacher Ausfertigung die Übergabe der freigegebenen Pläne als Papierexemplar, danach erfolgt die Aktualisierung der Pläne über die Plattform des AG. Es ist die vom Auftraggeber vorgegebene Datenplattform zu verwenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, weitere Pläne eigenverantwortlich über die Plattform einzuholen, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu plotten / drucken bzw. Unterlagen zu übergeben. Die Kommunikation zu geänderten Plänen erfolgt jeweils per Mail bzw. über das Bauprotokoll. Die Zugangsberechtigung zur Plattform erfolgt durch den AG und ist von diesem abzufragen. Angaben zur Baustelle Alle Arbeiten erfolgen abschnittweise, zeitversetzt und ggf. mit längeren Unterbrechungen. Für die Umbauarbeiten im Erdgeschoß und Dachgeschoß des Vorderhauses werden die Wohnungen freigezogen, alle weiteren Baumaßnahmen im Vorderhaus finden im bewohnten Zustand statt. Das Hinterhaus wird mietfrei übergeben. Der Bieter wird aufgefordert, sich vor Angebotsabgabe vor Ort ein Bild von der räumlichen Situation und Gebäudegeometrie zu machen. Baustellenzufahrt Das Grundstück ist ausschließlich von der Böhmischen Strasse aus erschlossen. Das Hinterhaus ist durch eine Durchfahrt im Vorderhaus erschlossen. Die örtlichen Verhältnisse für Baustelleneinrichtung und Baubetrieb sind beengt. Zufahrt vom Straßenbereich Böhmische Straße über Tordurchfahrt im Vorderhaus, Transport nur mit kleinen bis mittelgroßen Fahrzeugen möglich, bei max. Zufahrtbreite ca. 2,50 m, max. Durchfahrthöhe ca. 3,0 m, Kurvenradius begrenzt, max. Gesamtgewicht in der Tordurchfahrt 7,5 t (Ladung + Eigengewicht Fahrzeug) Baustellenlogistik und Organisation Die Aufstellung eines Baukranes ist sowohl auf der Böhmischen Straße als auch in den Hinterhöfen nicht möglich. Die Aufstellung von Materialcontainern im 1. Hinterhof ist bedingt möglich und wird durch die Durchfahrt im VH bestimmt. Die Aufstellung von Materialcontainern im 2. Hinterhof ist nicht möglich. Der 2. Hinterhof ist aussschließlich durch das HH mit handgeführten Geräten und Kleinstmaschinen (Schubkarre, BOBCAT u.ä.) während der Rohbauphase erreichbar. Im Ausbaustadium  ausschließlich mit Schubkarre durch einflüglige Türen. Parkmöglichkeiten auf der Böhmischen Straße sind nicht vorhanden. Parken von Kraftfahrzeugen in den Innenhöfen, bei denen es sich nicht um Anlieferungen oder Abtransporte (Baustellenfahrzeuge) handelt, ist untersagt und nur auf öffentlichen Flächen möglich. Parkgebühren trägt der Auftragnehmer. Sanitäreinrichtungen stellt der AG im VH in einer Leerwohnung zur Verfügung. Im 1. Hinterhof besteht der Verdacht einer denkmalgeschützen Brunneneinfassung. Dies ist bei Abbruch-, Erd- und Entwässerungskanalarbeiten sowie bei Arbeiten an Freianlagen zu beachten. Bei Verdachtsfällen ist die Bauüberwachung / AG unverzüglich zu informieren und die Arbeiten sind vorübergehend einzustellen. Es können keine Lagerflächen für zentrale Anlieferungen (einmalige Lieferung von Material für die gesamte Bauzeit) bereitgestellt werden. Die Materialverfügbarkeit ist daher "just in time" zu planen. Beide Innenhöfe können als Lagerflächen genutzt werden. Im 1. Innenhof sind Flächen für die Mieter des VH freizuhalten. Zu beachten sind weiterhin: - Baustellenabsperrungen sind nur für die Anlieferung zu öffnen und   eigenständig wieder zu schließen - Baustellenabsperrungen sind ständig geschlossen zu halten. - Materialien sind nur im Baufeld zu lagern - Freihalten von Flucht- und Rettungswegen Hebezeuge werden seitens des AG nicht gestellt und sind, wenn diese für die Erbringung der Leistung nötig sind, durch den AN zu stellen. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der alle Leistungen des Auftragnehmers für dieses Projekt vertritt. Die Arbeiten erfolgen parallel zu Leistungen anderer Gewerke. Zwischen den Gewerken ist eine Abstimmung zu Schnittstellen und Kreuzungspunkten erforderlich. Der Auftragnehmer ist zur selbständigen Koordinierung der Baumaßnahme verpflichtet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an  Koordinierungsgesprächen teilzunehmen und die Schnittstellen zu anderen Gewerke anzugeben. Staub-, Lärm- und Umweltschutz Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu genutzten Gebäuden. Die Lärmbelästigung der Anwohner und Mieter ist auf ein Minimum zu beschränken. Staubemissionen sind durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden (Absaugung, Schutzplanen). Verunreinigungen sind sofort durch den Verursacher zu entfernen. Erfolgt dies spätestens nach Aufforderung durch die Bauleitung nicht, wird dies zu Lasten des Verursachers entfernt. Verlegen von Wasserschläuchen und Lagern von gefüllten Flüssigkeitsbehältern im Gebäude ist untersagt. Das Rauchen in Gebäuden ist untersagt. Schweißerlaubnisse sind für alle Schweiß- und Lötarbeiten, sowie Heißarbeiten wie Flexen usw. beim AG (über die AG-Bauleitung) eine Woche vor Beginn der Schweißarbeiten einzuholen. Das Einleiten von Flüssigkeiten und -materialien jeglicher Art in Straßenabläufe, Kanäle, Grundleitungen, Schächte etc. ist strengstens untersagt. Arbeiten mit erhöhter Lärmbelästigung: Die örtl. Bauüberwachung kann im Einzelfall die Ausführungszeiten besonders lärmintensiver Arbeiten beschränken. Einschränkungen um bis zu 50 % der laut Arbeitszeitfestlegung des AG vorgesehenen Arbeitszeit müssen durch den AN hingenommen und bei der Terminplanung und Arbeitsvorbereitung berücksichtigt werden. Das Einhausen von Maschinen und Geräten zur Lärmminimierung ist durch den AN einzukalkulieren. Ansprüche auf Mehraufwendungen, Bauzeitverlängerung oder Baubehinderung können daraus nicht begründet werden. Diese Anordnungen werden in der Bauberatung bekannt gegeben. Baubesprechungen Baubesprechungen finden einmal wöchentlich auf der Baustelle statt. Der Auftragnehmer ist nach Aufforderung durch den AG verpflichtet, je nach Bedarf des AG an diesem Gespräch mit dem benannten verantwortlichen Fachbauleiter teilzunehmen. Während der Ausführung auf der Baustelle ist der AN verpflichtet, mindestens einen kompetenten Vertreter zur Baubesprechung zu entsenden. Bauausführung / Termin Der Auftragnehmer hat sofort, jedoch spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, einen Feinterminplan mit Kapazitätsuntersetzung, auf Grundlage eines Generalterminplanes und unter Beachtung der Vertragsfristen zu erbringen. Der AN hat diesen Feinterminplan koordinierend mit dem AG und der örtlichen Bauleitung unter Einhaltung der Vertragstermine zu erstellen und fortzuschreiben. Dieser abgestimmte Feinterminplan wird Vertragsterminplan. Werk- und Montagepläne sind in dreifacher Ausfertigung 2 Wochen im Voraus in Papierform einzureichen. Von jedem AN ist ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung wöchentlich zur Unterschrift zu übergeben. Der vom AN erstellte Arbeits- und Sicherheitsplan ist einzuhalten; Arbeitsschutzbelehrungen sind eigenständig durchzuführen und zu dokumentieren. Normen Vorschriften Toleranzen Alle einschlägigen Normen und Vorschriften sind einzuhalten. Darüber hinaus gelten alle zutreffenden Merkblätter und Richtlinien in der zur Zeit der Angebotserstellung gültigen Fassung. Alle Maße sind vor Baubeginn örtlich aufzunehmen und vor Ausführung zu prüfen. Die vom AN angebotenen Produkte und Ausrüstungen sind vom AN auf einer Fabrikatsliste zusammenzustellen und dem Planer / Architekt zur Freigabe vorzulegen. Für alle Produkte und Ausrüstungen, auch die in der Ausschreibung nicht explizit benannt wurden oder für die von der Ausschreibung abweichenden Produkte, sind die technischen Produktdatenblätter bzw. Herstellerdokumentationen mit dem Nachweis der Gleichwertigkeit beizufügen. Für eingebaute Produkte ohne Freigabe bzw.  die nicht den Anforderungen der Planung / Ausschreibung genügen, kann die Bauüberwachung den Ausbau bzw. Demontage fordern auf Kosten des AN. Hinweise zur Abrechnung Die Baumaßnahmen werden aus unterschiedlichen Fördermitteln mitfinanziert. Daher ist es erforderlich, geförderte Leistungen separat abzurechnen. Die Zuordnung der Leistungen erfolgt unabhängig durch ein beauftragtes Büro. Dessen Prüfhinweise sind zu beachten und einzuarbeiten. Diese Aufwendungen in den Aufmasserstellungen und Rechnungslegungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Bauleistungsversicherung, Baustrom, Bauwasser, Baureinigung Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Die vom Auftraggeber abgeschlossene Bauleistungsversicherung deckt die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen mit ab. Als Selbstbeteiligung des AN an jedem Schaden werden 10 %, mindestens jedoch ein Betrag von 500,00 € vereinbart. An den Kosten für Baustrom und Bauwasser beteiligt sich der AN mit 0,0 % der Netto-Abrechnungssumme. Der AN hat die Baureinigung, wozu auch die Beseitigung des von ihm verursachten Bauschutts zu zählen ist, selbsttätig vorzunehmen. Kommt der AN mit dieser Verpflichtung in Verzug, so kann der AG diese Aufgabe übernehmen. Dadurch entstehende Kosten sind vom AN zu tragen. Sollte eine Kostenaufschlüsselung nicht möglich sein, erfolgt die Aufschlüsselung im Verhältnis der Nettoabrechnungssumme zur gesamten Nettobausumme des AG. Dem AN steht es frei, nachzuweisen, dass der auf ihn entfallende und umzulegende Kostenanteil geringer ist.
Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung
Anlagenbeschreibung Raumlufttechnische Anlagen 3.3.1.1 Allgemeines Die Anlagenkonzeptionen und luftmengenbezogenen Auslegungen der Lufttechnischen Anlagen wurden auf Grundlage relevanter DIN-Normen (DIN EN 16798-1, DIN EN 15251, DIN 1946-6), ASR-Richtlinien, der LÜAR, VDI 6022 sowie des Leitfadens Haustechnik der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland erstellt. 3.3.1.2 Parameter zur Auslegung Die Auslegungsparameter für den Winter betragen -14°C Außenlufttemperatur und 90% relative Feuchte. Die raumspezifischen Luftwechsel basieren auf etablierten Normenwerten. Für Nichtwohnflächen wurde die Raumluftqualität Kategorie II nach DIN EN 15251 gewählt, welche ein normales Maß an Erwartungen für neue und renovierte Gebäude darstellt. Als Gebäudestandard gilt ein schadstoffarmes Gebäude. Die resultierenden Lüftungsraten betragen 7 l/(s×Person) bzw. 25,2 m³/(h×Person) personenbezogen sowie 0,7 l/(s×m²) bzw. 2,52 m³/(h×m²) flächenbezogen. Für Wohnflächen wurde ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt. Die neuen Wohnungen im Hinterhaus erhalten ventilatorgestützte Lüftungsanlagen mit Zu- und Abluft sowie Wärmerückgewinnung zur Vermeidung von Schimmelpilzbefall und Feuchteschäden. 3.3.1.3 Materialeinsatz Luftkanäle werden aus verzinktem Stahlblech nach DIN 10346 (Druckstufe M, Dichtigkeit Klasse C) und flexiblen Kunststoffrohren für Wohnraumlüftungsgeräte gefertigt. Die Luftverteilung erfolgt über vertikale Installationsschächte und horizontale Kanäle in abgehängten Decken. Schalldämpfer werden für alle Luftströme vorgesehen. Die Dämmung beträgt bei Außenluftkanälen 50 mm (Schaumglas), bei Fortluftkanälen 40 mm (Schaumglas) und bei Zu- und Abluftkanälen 30 mm (Mineralwolle), jeweils nicht brennbar und teilweise mit Blechmantel bzw. Aluminiumfolie kaschiert. 3.3.1.4 Brandschutz Thermisch auslösende Brandschutzklappen werden gemäß Brandschutzkonzept und M-LüAR unter Beachtung der bauaufsichtlichen Zulassungsbedingungen eingebaut, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. 3.3.2 Teilklimaanlagen Die RLT-Anlage TLB001 versorgt die WC-Bereiche des Kirchenbereichs im Hinterhaus mit einem Volumenstrom von je 400 m³/h Zu- und Abluft. Die Anlage verfügt über einen Kreuzstrom-Plattenwärmeübertrager und ist im Dachgeschoss aufgestellt. Die Zulufttemperatur beträgt im Winter +20°C (±1 K). Für die Kirchenorgel ist ein mobiler Verdunstungs-Luftbefeuchter zur Einhaltung von mindestens 40% relativer Luftfeuchte vorgesehen. Die technische Kirchensaalanlage sowie alle Wohnungen im Hinterhaus erhalten dezentrale Wohnraumlüftungsgeräte mit Kreuzstrom-Plattenwärmeübertrager und verdeckter Außen-/Fortluftführung über die Fassade. Die maximale Luftmenge pro Wohnraumlüftungsgerät beträgt 100 m³/h. Die Wohnungen im Vorderhaus werden größtenteils nicht verändert. Innenliegende Bäder erhalten eine Abluftanlage im bestehenden Schornsteinschacht mit Schalldämpfern. Die Nachströmung erfolgt durch Infiltration. 3.3.3 Klimaanlagen Keine Maßnahmen vorgesehen.
Anlagenbeschreibung
Kalkulationshinweise Zur Kalkulation und Beschreibung nachfolgender Positionen sind die Erläuterungen in der Anlagenbeschreibung unbedingt zu berücksichtigen. Die raumlufttechnische Anlage muss allen gültigen Vorschriften und Richtlinien entsprechen. Alle im Folgenden beschriebenen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle und betriebsfertig montieren und die Inbetriebnahme, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Standardhöhe für Installation beträgt, soweit nicht separat ausgewiesen, bis zu 3,5 m. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Arbeitsfläche sorgfältig zu reinigen (ist in die Einheitspreise einzukalkulieren).
Kalkulationshinweise
1 Lüftungszentralgeräte
1
Lüftungszentralgeräte
1.__.__.__.0010 Unterputzgehäuse Unterputzgehäuse Besondere Eigenschaften  - Ausblasstutzen werkzeuglos umbaubar von seitlich nach hinten.  - Seitliche Montagenuten zur Montage mit Montagewinkeln oder in Vorwandinstallationen.  - Selbsttätige Kunststoffrückschlagklappe mit der gleichzeitigen Funktion als Kaltrauchsperre.  - Für Anwendungen nach DIN 18017-3. Einraumentlüftung  - Einbau in Bäder, WCs und Wohnungsküchen.  - Einbau innerhalb und außerhalb des Schachtes in Wand und Decke möglich.  - Geringe Bautiefe des Unterputzgehäuses und der Abdeckung.  - 6 seitlich angebrachte Montagenuten ermöglichen eine einfache Montage.  - Umlaufender Rahmen ermöglicht weitere Befestigungsoption.  - Flexible Kabeleinführung ermöglicht den elektrischen Anschluss seitlich oder von hinten.  - Einfache elektrische Verdrahtung an praktischer Stiftleisten-Klemme.  - Mit Putzschutzdeckel zum Verschließen des Gehäuses während der Rohbauphase.  - Werkzeuglos umbaubarer Kunststoff-Ausblasstutzen mit selbsttätiger Kunststoff-Rückschlagklappe für Ausblasrichtung seitlich (oben, links, rechts) und hinten.  - Anschlussdurchmesser DN 75/80.  - Sollbruchstelle für Zweitraumanschluss oder WC-Anschlussstutzen  - Zulassungsbescheide auf Anfrage oder auf unserer Homepage www.maico-ventilatoren.com.  - Kunststoffteile normal entflammbar nach DIN 4102-1 Klasse B 2 (nach EN 13501-1). inkl. Zubehör  - Montageset ER-MS  - Montagehalter ER-UPM Artikel:  - Ausführung: Kunststoff-Ausblasstutzen umbaubar seitlich/hinten mit selbsttätiger Kunststoff-Rückschlagklappe, ohne Brandschutzgehäuse, Zweitraumanschluss rechts/links/unten möglich  - Luftrichtung: Entlüftung  - Einbauort: Wand / Decke  - Einbauart: Unterputz  - Material Gehäuse: Kunststoff  - Farbe: schwarz  - Gewicht: 0,59 kg  - Gewicht mit Verpackung: 0,89 kg  - Brandschutz: nein  - Ausblasrichtung: seitlich / hinten  - Anschlussdurchmesser: 75 mm / 80 mm  - Breite: 250 mm  - Höhe: 250 mm  - Tiefe: 110 mm  - Breite mit Verpackung: 350 mm  - Höhe mit Verpackung: 290 mm  - Tiefe mit Verpackung: 130 mm
1.__.__.__.0010
Unterputzgehäuse
2,00
St
1.__.__.__.0020 Aufputzputzgehäuse mit Kunststoffstutzen Aufputzputzgehäuse mit Kunststoffstutzen Ausführung ohne Brandschutz  - Aufputzgehäuse mit Kunststoff-Ausblasstutzen DN 75/80 mit selbsttätiger Kunststoff-Rückschlagklappe.  - Selbsttätige Kunststoffrückschlagklappe mit der gleichzeitigen Funktion als Kaltrauchsperre. Besondere Eigenschaften  - Für Anwendungen nach DIN 18017-3. Merkmale  - Aufputzgehäuse zur Aufnahme des Ventilatoreinsatz  - Einbau in Bäder, WCs und Wohnungsküchen.  - Wand-/ oder Deckenmontage möglich.  - Gehäuse drehbar, dadurch Anschluss des Ausblasstutzen links oben oder rechts oben an die Hauptleitung.  - Elektrischer Anschluss hinten.  - Einfache elektrische Verdrahtung an praktischer Stiftleisten-Klemme.  - Anschlussdurchmesser DN 75/80.  - Kunststoffteile normal entflammbar nach DIN 4102-1 Klasse B 2 (nach EN 13501-1).  - Farbe verkehrsweiß ähnlich RAL 9016. Artikel:  - Ausführung: ohne Brandschutz  - Luftrichtung: Entlüftung  - Spannungsart: Wechselstrom  - Bemessungsspannung: 230 V  - Netzfrequenz: 50 Hz  - Schutzart: IP X5  - Netzzuleitung: 3/5 x 1,5 mm2  - Einbauort: Wand / Decke  - Einbauart: Aufputz  - Material Gehäuse: ABS-Kunststoff  - Farbe: verkehrsweiß, ähnlich RAL 9016  - Gewicht: 0,62 kg  - Gewicht mit Verpackung: 0,85 kg  - Brandschutz: nein  - Ausblasrichtung: hinten  - Anschlussdurchmesser: 75 mm / 80 mm  - Breite: 276 mm  - Höhe: 276 mm  - Tiefe: 180 mm  - Breite mit Verpackung: 350 mm  - Höhe mit Verpackung: 140 mm  - Tiefe mit Verpackung: 290 mm
1.__.__.__.0020
Aufputzputzgehäuse mit Kunststoffstutzen
3,00
St
1.__.__.__.0030 Ventilatoreinsatz Ventilatoreinsatz Besondere Eigenschaften  - Robuster, volumenstromkonstanter, energiesparender und schalloptimierter EC Motor.  - Geringste Leistungsaufnahme.  - Für Unterputz und Aufputz einsetzbar.  - Lüftungslösung nach DIN 18017-3 (Einrohrentlüftung).  - Schutzart IP X5, Einbau in Schutzzone 1 möglich. und an die Einsatzsituation angepasst werden. Merkmale  - 2-stufiger Ventilator zum Einbau in Unterputzgehäuse und Aufputzgehäuse  - Fördervolumen 30 m3/h / 60 m3/h in Verbindung mit der Standardabdeckung  - Einschaltverzögerung 60 s.  - Nachlaufzeit 15 min.  - Für Ein- oder Zweitraumentlüftung mit einem einzelnen Ventilator. Zubehör für Zweitraumentlüftung ER-ZR.  - Werkzeuglos montierbarer Ausblasadapter für Ausblas seitlich und hinten serienmäßig im Lieferumfang.  - Einfache und schnelle Montage des Ventilators im Gehäuse über die Schnappbefestigung und die elektrische Steckverbindung.  - Alle Geräte entsprechen der Schutzart IP X5 und können somit im Bereich 1 nach DIN VDE 0100-701, auch bei Strahlwasser, eingebaut werden. Details siehe Planungshinweise.  - Schutzklasse II.  - Robuster energiesparender EC-Motor.  - Motor mit thermischem Überlastungsschutz.  - Wartungsfrei, mit beidseitig geschlossenen Kugellagern.  - Schachtpegeldifferenz gemäß DIN 52210-6, geprüft vom Frauenhoferinstitut. Artikel:   - Luftrichtung: Entlüftung  - Drehzahlsteuerbar: nein  - Reversierbarkeit: nein  - Spannungsart: Wechselstrom  - Bemessungsspannung: 230 V  - Netzfrequenz: 50 Hz  - Schutzart: IP X5  - Netzzuleitung: 3/5 x 1,5 mm2  - Einbauort: Wand / Decke  - Einbauart: Unterputz  - Systemart: dezentral  - Material Gehäuse: Polypropylen (PP)  - Farbe: schwarz  - Gewicht: 0,58 kg  - Gewicht mit Verpackung: 0,85 kg  - Filterklasse: ISO Coarse 30 % (G2)  - Ausblasrichtung: seitlich / hinten  - Breite: 213 mm  - Höhe: 233 mm  - Tiefe: 115 mm  - Breite mit Verpackung: 280 mm  - Höhe mit Verpackung: 280 mm  - Tiefe mit Verpackung: 152 mm  - Fördermitteltemperatur bei IMax: 40 °C  - Nennweite: 75 mm / 80 mm
1.__.__.__.0030
Ventilatoreinsatz
5,00
St
1.__.__.__.0040 Abdeckung Standardausführung Abdeckung Standardausführung Standardausführung  - Standard Abdeckung mit Filterwechselanzeige  - Grundlast 30 m3/h / Volllast 60 m3/h.  - Ein/Aus der Volllaststufe über Lichtschalter oder separaten Schalter.  - Umschaltung auf Volllaststufe (60 m3/h) mit Einschaltverzögerung von ca. 60 sek.  - Nachlaufzeit der Volllast ca. 15 min. Besondere Eigenschaften  - Strömungsoptimiertes, formschönes Design.  - Werkzeuglos wechselbarer Filter.  - Mit Filterwechselanzeige. Merkmale  - Das Gerät kann im Dauerbetrieb in der Grundlaststufe betrieben werden.  - Schutzart IP X5 für Sicherheit im Bad.  - Farbe verkehrsweiß ähnlich RAL 9016.  - Für Einraumentlüftung mit einem einzelnen Ventilator.  - Filter ISO Coarse 30 % (G2), Filterwechsel ohne Werkzeug.  - Abdeckung um +- 5° drehbar, dadurch Ausgleich bei schief eingesetztem Gehäuse möglich.  - Nicht drehzahlsteuerbar.  - Schaltungsvariante: Mit einem zusätzlichen Schalter kann die Grundlast ein- bzw. ausgeschaltet werden *Werkseinstellung Artikel:  - Ausführung: Standard  - Fördervolumen: 30 m3/h / 60 m3/h / (Stufe 1/Stufe 2)  - Luftrichtung: Entlüftung  - Schutzart: IP X5  - Einbauort: Wand / Decke  - Systemart: dezentral  - Material Gehäuse: Kunststoff  - Farbe: verkehrsweiß, ähnlich RAL 9016  - Gewicht: 0,47 kg  - Gewicht mit Verpackung: 0,62 kg  - Filterklasse: ISO Coarse 30 % (G2)  - Breite: 281 mm  - Höhe: 281 mm  - Tiefe: 33 mm  - Breite mit Verpackung: 310 mm  - Höhe mit Verpackung: 300 mm  - Tiefe mit Verpackung: 40 mm  - Fördermitteltemperatur bei IMax: 40 °C  - Einschaltverzögerung: 60 s / Umschaltung auf Volllaststufe (60 m3/h)  - Schalldruckpegel: 15 dB(A) / 35 dB(A) / kombiniert mit ER GH, 31 dB(A) / 41 dB(A) kombiniert mit ER GH AP/APB/ Angabe gemäß DIN 18017-3 bei einer äqivalenten Absorptionsfläche AL = 10 m2
1.__.__.__.0040
Abdeckung Standardausführung
5,00
St
2 Wohnraumlüftung
2
Wohnraumlüftung
2.01 Wohnraumlüftungsgerät
2.01
Wohnraumlüftungsgerät
2.02 Lüftungsleitungen Wohnraumlüftung verz. Stahlblech
2.02
Lüftungsleitungen Wohnraumlüftung verz. Stahlblech
2.03 Lüftungsleitungen Wohnraumlüftung Lüftungsbauteile
2.03
Lüftungsleitungen Wohnraumlüftung Lüftungsbauteile
3 Sonstiges
3
Sonstiges
3.01 Konstruktion-Dienstleistung
3.01
Konstruktion-Dienstleistung
3.02 Kernlochbohrungen
3.02
Kernlochbohrungen
3.03 Beschilderung
3.03
Beschilderung
3.04 Dokumentation
3.04
Dokumentation
3.05 Stundenlohnarbeiten
3.05
Stundenlohnarbeiten
3.06 Anlagen
3.06
Anlagen
4 Wartung
4
Wartung
4.__.__.__.0001 Wartungsangebot 1. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistungszeit. Leistung gem. Vorschrift "Wartung 2018"; für Gebäude für Inspektion und Wartung, herausgegeben vom AMEV, komplett für die vorstehend beschriebenen Leistungen für den Zeitraum von 5 Jahren. Das Wartungsangebot wird bei der Wertung des Angebotes berücksichtigt.  Der Auftraggeber behält sich eine Vergabe vor.  Sofern eine Wartung beauftragt wird,  erfolgt dies spätestens nach 3 Monate nach der Gesamtübernahme. pauschal
4.__.__.__.0001
Wartungsangebot 1. Jahr
P
1,00
psch
4.__.__.__.0002 Wartungsangebot 2. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des zweiten Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das zweite Jahr. pauschal
4.__.__.__.0002
Wartungsangebot 2. Jahr
P
W
1,00
psch
4.__.__.__.0003 Wartungsangebot 3. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des dritten Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das dritte Jahr. pauschal
4.__.__.__.0003
Wartungsangebot 3. Jahr
P
W
1,00
psch
4.__.__.__.0004 Wartungsangebot 4. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des vierten Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das vierte Jahr. pauschal
4.__.__.__.0004
Wartungsangebot 4. Jahr
P
W
1,00
psch
4.__.__.__.0005 Wartungsangebot 5. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des fünften Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das fünfte Jahr. pauschal
4.__.__.__.0005
Wartungsangebot 5. Jahr
P
W
1,00
psch