Heizung, Lüftung, Sanitär
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS VOM: 15.07.2026 ABGABEFRIST: 31.08.2026 BAUVORHABEN: Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Garage Othellostraße 9 13089 Berlin (Weißensee) GEWERK : Heizung-Lüftung-Sanitär AUFTRAGGEBER: Franziska Fislage und Johannes Drees Dunckerstraße 62 10439 Berlin PLANUNG: Jirka + Nadansky Architekten Friedensallee 14 16556 Hohen Neuendorf mail: info@jirka-nadansky.de Die Zuschlagsfrist läuft mit dem 28.Tag nach Eröffnung des Angebotes ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Der Unterzeichnete erbietet sich, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche Gesamtsumme von EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Euro) auszuführen. Gleichzeitig wird versichert, dass das Angebot ohne Preisbindung abgegeben wurde (VOB A 25, Ziff. 1 d). . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bieter, Datum, Stempel, Unterschrift
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1) Für Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung sind maßgebend die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). VOB Teil A, Ausgabe 2019 VOB Teil B, Ausgabe 2016 soweit einschlägig und die besonderen Vertragsbedingungen. Diese Vorschriften sind für beide Teile verbindlich, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ebenso die nachstehenden besonderen Bedingungen, die den allgemeinen Bedingungen übergeordnet sind. 2) Die Abgabe des Angebots erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten für den Auftraggeber. 3) Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Alle abzugebenden Preise sind mit Tinte, Tintenstift oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen. Sämtliche Preise verstehen sich soweit im LV nicht anders angegeben - einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Materialien, um die Leistung ausführen zu können. 4) Änderungsvorschläge können, soweit sie eine technische Verbesserung, eine Verbilligung oder eine Beschleunigung des Bauvorhabens bedeuten, in einem Begleitschreiben, evtl. unter Beifügung von Zeichnungen und Muster, aufgeführt werden. 5) Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen, ATV DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen und ATV DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Allgemeines (1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B). (2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. 2. Preise Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. 3. Lieferung Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle. 4. Verpackung Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen. 5. Schriftform Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB).
Zusätzliche Vertragsbedingungen
1 Heizungsinstallation
1
Heizungsinstallation
1.1 Heizwärmeerzeugung - Wärmepumpe
1.1
Heizwärmeerzeugung - Wärmepumpe
1.2 Heizwärmeverteilung
1.2
Heizwärmeverteilung
2 Lüftungsinstallation
2
Lüftungsinstallation
Vorbemerkungen Lüftung Vorbemerkungen Lüftung Das geplante Einfamilienhaus in Massivbauweise erhält eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Lüftungsanlage steht im Haustechnikraum KG (beheizt). Be- und entlüftet werden Erd- und Obergeschoss, der Keller nur mit minimalem Volumenstrom. Die Verlegung der Lüftungskanäle und -auslässe ist schematisch in die Grundrisse/ Ausführungspläne eingetragen. Die Grundrisse KG, EG und OG, Stand 29.5.2026, werden Bestandteil der Ausschreibung. Jedwede in diesem LV beschriebenen Durchdringungen durch die luftdichte Gebäudehülle sind gemäß den Vorgaben des FLiB e.V. durch den AN fachgerecht luftdicht und kondensatwasserfrei abzukleben.
Vorbemerkungen Lüftung
Verlegehinweise Lüftungskanäle Grundlage: Freigegebene Ausführungsplanung der Architekten, Stand 29.5.2026 die Lüftungskanäle (Flexpipe) werden in der Regel auf dem Rohfußboden bzw. in den Innenwänden als Flachkanal oder Rundkanal geführt. Bei der Installation der Lüftungskanäle ist darauf zu achten, dass diese frei von mechanischen Spannungen (druck- und zugentlastet) erfolgt. Luftleitungen, die Kaltluft in warmen Räumen transportieren, sind mit einer dauerhaften Wärmeschutz- bzw. Schwitzwasserisolierung zu versehen. Luftleitungen sind gegen Mauerwerk, Betonteile und sonstige wärmeleitenden Baumaterialien zu isolieren und zu entkoppeln. Wanddurchführungen sind flexibel zu gestalten. Sämtliche Verbindungen sind luftdicht herzustellen. Die Fugen sind mit gewebeverstärktem Abdichtband mehrfach zu umwickeln (entfällt bei Flexpipe). Flexrohrverbindungen sind gegen Auseinandergleiten ausreichend zu sichern. Durchführungen durch Wohnungstrennwände oder -decken sind brandschutztechnisch fachgerecht abzuschotten, soweit erforderlich. Elektrisch leitfähige Luftleitungen sind in die elektrischen Schutzmaßnahmen entsprechend VDE einzubeziehen. Alle Lüftungsbauteile sind in einem sauberen Zustand zu liefern, einzubauen und nach dem Einbau auf der Baustelle bis zur Inbetriebnahme gegen Verschmutzung zu schützen. Etwaig verschmutzte Lüftungskanäle müssen vor Inbetriebnahme fachgerecht gereinigt werden. Die Volumenströme lt. Tabelle 1 sind durch geeignete Messgeräte (z.B. Flügelradanemometer) nachzuweisen und zu protokollieren (Pflichtblatt Lüftung des Passivhausinstituts o.glw.) Für Räume, die nur mit Zuluft oder nur mit Abluft beaufschlagt werden, sind Überströmöffnungen mit einem freien Querschnitt von mindestens 150 cm² vorzusehen (z.B. Überströmöffnungen in der Tür oder ein ausreichend breiter Luftspalt zwischen Fußboden und Türblatt, bauseits). Bei einem Luftvolumenstrom bis 40 m³/h genügt in der Tür ein Luftspalt von ca. 1 cm. Im Technikraum sind die Leitungen platzsparend einzubauen (ggf. Zeichnung beachten!). Die Körperschallübertragung ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (flexibler Anschluss an das Lüftungsgerät, Rohrhalterungen mit Gummieinlage, entkoppelte und gedämmte Bauteildurchdringungen etc.). Alle Durchgänge durch Außenbauteile sind fachgerecht dauerhaft luftdicht bzw. im Kellergeschoss von außen wasserdicht zu verkleben (Weiße Wanne).
Verlegehinweise Lüftungskanäle
2.1 Lüftungsanlage und Zubehör
2.1
Lüftungsanlage und Zubehör
2.2 Lüftungskanäle und Zubehör
2.2
Lüftungskanäle und Zubehör
2.3 Außen- und Fortluftkanäle außen
2.3
Außen- und Fortluftkanäle außen
3 Sanitärinstallation
3
Sanitärinstallation
3.1 Trinkwasserinstallation
3.1
Trinkwasserinstallation
3.2 Schmutzwasserinstallation
3.2
Schmutzwasserinstallation
3.3 Sanitär- Installationselemente
3.3
Sanitär- Installationselemente
3.4 Sanitärobjekte und -armaturen
3.4
Sanitärobjekte und -armaturen
3.5 Sanitär Sonstige
3.5
Sanitär Sonstige