0001 Beschreibung der Maßnahme (alle Positionen können durch "anklicken" geöffnet werden, um den Langtext aufzumachen)
Beschreibung der Maßnahme (alle Positionen können durch "anklicken" geöffnet werden, um den Langtext aufzumachen)
01 Positionen für Lieferung und Einbau Asphalt
Positionen für Lieferung und Einbau Asphalt
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung für die Durchführung der Asphaltarbeiten, bestehend aus Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Hierzu zählen insbesondere:
Einrichten und Vorhalten von Lagerflächen für Geräte und Material
Bereitstellung und Betrieb der erforderlichen Baumaschinen und Geräte (z. B. Fertiger, Walzen)
eventuell erforderliche Verkehrssicherung und Absperrung des Baufeldes gemäß geltenden Vorschriften
Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen bei Verschmutzung durch die Bauausführung
Abschließende Räumung der Baustelleneinrichtung nach Fertigstellung der Arbeiten inkl. Reinigung durch den AN verursachte Verschmutzungen
Müll und überschüssiges Material hat der AN eigenverantwortlich und auf seine Kosten zu entsorgen
Die Baustelleneinrichtung ist als Pauschalposition anzubieten; alle für die ordnungsgemäße und vollständige Durchführung der Asphaltarbeiten erforderlichen Einrichtungsleistungen sind einzukalkulieren.
01.__.0020 Feinplanum der Schottertragschicht Feinplanum der Schottertragschicht für Asphaltarbeiten herstellen. Auf- und Abtrag bis 10cm inkl. Verdichtungsarbeiten. Material wird bauseits gestellt.
Feinplanum der Schottertragschicht
01.__.0030 Asphalttragschicht 12 cm Asphalttragschicht ZTV Asphalt-StB, Belastungsklasse RStO 12 Bk10,
Mischgutart AC 32 T S, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Bindemittel Straßenbaubitumen 50/70 TL Bitumen-StB und DIN EN 12591, Schichtdicke 12 cm, Einbaudicke gemäß TPD-StB durch Messen mit Tiefenlehre, Einbau zwischen Randeinfassungen, Ausführung gemäß Zeichnung.
Alle erforderlichen Arbeiten für die vollständige Leistungserbringung sind mit einzukalkulieren.
Bei der Ausführung sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten .
01.__.0035 Asphalttragschicht 14 cm Asphalttragschicht entsprechend Position 01.0030 , nur mit Schichtdicke 14 cm,
01.__.0040 Asphaltdeckschicht 4cm Asphaltdeckschicht, ZTV Asphalt-StB, Belastungsklasse RStO 12 Bk3,2, Mischgutart AC 8 D S, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Schichtdicke 4 cm, Bindemittel Straßenbaubitumen 50/70 TL Bitumen-StB und DIN EN 12591, Einbaudicke gemäß TPD-StB durch Messen mit Tiefenlehre, Einbau zwischen Randeinfassungen.
Alle erforderlichen Arbeiten für die vollständige Leistungserbringung sind mit einzukalkulieren (wie z.B. Anspritzen der Tragschicht etc.)
Bei der Ausführung sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten
01.__.0050 Absplitten Asphaltdeckschicht Asphaltdeckschicht nach dem Einbau absplitten (abstreuen) mit Edelsplitt/Brechsand gemäß ZTV Asphalt-StB zur Verbesserung der Griffigkeit. Material gleichmäßig aufbringen und einwalzen.
Alle erforderlichen Arbeiten für die vollständige Leistungserbringung sind mit einzukalkulieren.
Überschüssiges Material ist vom AN zu beseitigen.
Absplitten Asphaltdeckschicht
01.__.0060 Mehrmenge Asphalttragschicht Eventualposition: Mehrmenge an Asphalttragschicht (wie Position 01.__.0030), die über das ursprüngliche Aufmaß hinaus benötigt wird. Abrechnung nach tatsächlich eingebauter Mehrmenge, Preisangabe je Tonne eingebautes Mischgut.
Mit dem AG (Projektleiter der Fa. flowcraft) ist vor dem Einbau des Asphalts die Höhe des Schotterfeinplanums zu prüfen. Sollte die Höhe des Schotter-Feinplaums zu gering sein und hierdurch Mehrmengen an Asphalttragschicht erforderlich werden, werden diese über die Pos. " Mehrmenge Asphalttragschicht" abgerechnet.
Wird der AN vom AG mit der Eventualposition "Feinplanum der Schottertragschicht" beauftragt, ist der AN eigenverantwortlich für den fachgerechten und höhengerechten Einbau des Feinplanums zuständig. Eine Geltendmachung (Nachtrag) für Lieferung und Einbau von Mehrmengen Asphalttragschicht ist dann in der Regel nicht möglich.
Mehrmenge Asphalttragschicht
01.__.0070 Mehrkosten für im LV nicht aufgeführte Leistungen Der Bieter hat das LV eigenverantwortlich auf Plausibilität zu prüfen, ob die ausgeschriebenen Leistungen fachlich und sachlich die gestellten Anforderungen erfüllen.
Im LV sind in der Regel nicht alle Leistungen "voll erschöpfend" beschrieben, sondern es handelt sich um teils funktional beschriebene Leistungen.
Falls hier nach Erkenntnis des Bieters zusätzliche Leistungen für die gestellten Anforderungen zwingend erforderlich sind, die im Leistungstext nicht genannt sind und zusätzlich bepreist werden müssen, sind diese Kosten bitte hier in dieser Position zu benennen.
Dies dient dazu, um Nachträge zu vermeiden und um Angebote vergleichbar zu machen.
Mehrkosten für im LV nicht aufgeführte Leistungen