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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Neubau Betriebszentrale SÖR
Am Pferdemarkt 23 - 26
90439 Nürnberg
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Bauleistungsversicherung
Die Stadt Nürnberg schließt eine Bauwesenversicherung für das
Bauvorhaben ab. Bei einem Schadensfall wird der Auftragnehmer mit einem
Selbstbehalt von 500,-- Euro belastet.
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat bei Vertragsabschluss einen Nachweis für das
Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen, mit
einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 2-fach
maximiert, während der Gesamtlaufzeit des Bauprojektes im Rahmen der
vorgenannten Betriebs-Haftpflicht-Versicherungssumme.
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres muss mindestens auf das Doppelte der Deckungssumme
begrenzt sein. (2-fach Maximierung)
Der Auftragnehmer hat den Nachweis über die Versicherung unaufgefordert
spätestens vor ausführungsbeginn dem Auftraggeber vorzulegen. Die Kosten
für die Prämien einschließlich Versicherungssteuer sind in die
Einheitspreise des Angebots einzukalkulieren.
Der AG behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens des ANs abzufordern, welche bestätigt, dass
diese im Auftragsfall eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über
vorgenannte Deckungssummen abzuschließen bereits ist oder eine solche
Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist.
Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen
in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht
eingerichtet
werden.
Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der
Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten
Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden wöchentlich donnerstags
um 14 Uhr statt, ggfs. auch als Videokonferenz.
Alle Fachbauleiter und die im jeweiligen Zeitraum am Bau tätigen Firmen
sind mit einem schriftlich benannten Firmenvertreter (Bauleiter /
Obermonteur) zur Teilnahme an den Koordinationsgesprächen
(fachtechnische Koordination, fallweise Terminkontrolle, Abstimmungen
zur Baulogistik) verpflichtet. Nach Bedarf kann der zeitliche Abstand
durch den AG verkürzt/ verlängert werden.
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter
schriftlich namentlich zu benennen sowie jeden Wechsel des
Fachbauleiters schriftlich anzuzeigen. Er ist Ansprechpartner für die
Bauleitung und muss sich in Deutscher Sprache verständigen können.
Zu den Pflichten des verantwortlichen Fachbauleiters gehört u.a.die
Teilnahme an den genannten Koordinationsbesprechungen und Baubegehungen.
Während der gesamten Bauzeit muss er für Rücksprachen des Auftraggebers
bzw. der Objektüberwachung zur Verfügung stehen.
Die einzelnen Arbeitnehmer sind durch den Auftragnehmer auf oben
aufgeführte Verhaltensregeln hinzuweisen.
Baulogistik
Die Stadt Nürnberg hat als Auftraggeberin (AG) für das Bauvorhaben SOER
eine zentrale Baulogistik (LOG) implementiert. Der AG nimmt das
Hausrecht und die damit verbundenen Weisungsbefugnisse der in einem
Logistikhandbuch beschriebenen Regeln wahr und bedient sich zur
Durchsetzung der beauftragten Bauleitung (BL) / Objektüberwachung (OÜ).
Planunterlagen
Die Ausführungsunterlagen nach § 3 (1) VOB/B werden dem AN in digitaler
Form auf einem Projektserver des AG zur Verfügung gestellt und müssen
selbstständig vom Server geladen werden.
Die der Leistungsbeschreibung zugrunde liegende und aus den beiliegenden
Zeichnungen ersichtliche Konstruktion ist der Lösungsvorschlag der
Planung des AG, der die gestalterischen, formalen und technischen
Forderungen an die Leistungen beinhaltet.
Diese Grundkonzeption, mit ihren ablesbaren technischen und formalen
Forderungen und gestalterisch festgelegten Abmessungen, ist verbindliche
Angebotsgrundlage und definiert das qualitative Mindestmaß.
Über diese Mindestforderung hinaus erforderliche Mehraufwendungen aus
statischen, fertigungstechnischen oder sonstigen Gründen sind in der
Preisgestaltung zu berücksichtigen. Der AN trägt die Verantwortung
dafür, dass die Anforderungen der Leistungsbeschreibung mit dem von ihm
angebotenen Produkten umgesetzt werden können. Mehraufwendungen, die aus
Anpassungen von Systembestandteilen entstehen, werden nicht gesondert
vergütet.
Über die qualitative und formale Gleichwertigkeit entscheidet der AG.
Ebenso müssen die Kosten für anders geartete Lösungen, die aufgrund
firmen- oder produktspezifischer Eigenheiten entstehen, mit den
Angebotspreisen abgegolten sein.
Alle angegebenen Maße sind theoretische Maße.
In den Positionstexten aufgeführte Verweise auf Plananlagen sollen die
Zuordnung vereinfachen, erheben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
Der AN hat die Arbeiten entsprechend den Plänen des Architekten und ggf.
des Statikers auszuführen.
Die Angaben der Pläne sind vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle
genauestens mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abzustimmen.
Abweichungen sind der Bauleitung sofort mitzuteilen.
BAUBESCHREIBUNG BETRIEBSGEBÄUDE SÖR NÜRNBERG
In den Neubauten der Betriebszentrale des SÖR Am Pferdemarkt werden
unterschiedliche Liegenschaften und Funktionen aus dem Raum Nürnberg an
einem Ort zusammengeführt, um künftig ökonomischer und auch nachhaltiger
arbeiten zu können.
Der Komplex besteht aus 2 funktional unterschiedlichen Gebäudeteilen:
einem dreigeschossigen Multifunktionsgebäude mit Verwaltung,
Werkstätten, zugehörigen Nebenräumen und zentraler Gebäudetechnik, sowie
einer Fahrzeug- und Lagerhalle mit frostfreien Teilbereichen im EG, mit
darüber liegendem, überdachtem Parkdeck, welches über eine
aussenliegende, geschlossene Rampe erschlossen wird. Beide Gebäude sind
über mehrere Brücken funktional verbunden, und in Massivbauweise
konzipiert um den hohen Anforderungen an Robustheit gegenüber der
Nutzung, wie auch dem Schallschutz zu genügen.
Ein hoher energetischer und ökologischer Standard entspr. den Leitlinien
der Stadt Nürnberg ist vorgesehen. Dazu gehören insbesondere
- eine flächendeckende Photovoltaikanlage auf der Fahrzeughalle
- Erdsondenfelder zur Wärme- und Kälteerzeugung für den gesamten Komplex
- Regenwassermanagement durch Speicherzisternen und grossflächige
Versickerung
Die gesamte Bebauung wird derartig kompakt ausgebildet, dass entlang der
Schwabacher Strasse ein großzügiger Bürgerpark entstehen kann.
ANGABEN GEMÄSS DEN ALLGEMEINEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR
BAULEISTUNGEN (ATV)
Dieser Leistungsbeschreibung liegen die aktuelle VOB, Teil B
(DIN 1961 "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen")
sowie Teil C zugrunde.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen (ATV) gemäß VOB/C für Arbeiten an Verkehrsanlagen
und Außenanlagen.
Die in den nachfolgenden Punkten aufgeführten Hinweise sind Bestandteil
des Leistungsverzeichnisses (im Folgenden nur "LV") dieser
Vergabeeinheit (VE). Die sich etwa hieraus ergebenden Kosten für
Erschwernisse und erforderliche Leistungen sind in die Einheitspreise
einzurechnen. Dabei sind die konkreten Hinweise zur Leistungserbringung
und Preisbildung in den verschiedenen Kapiteln der Vorbemerkungen zu
beachten.
Der AN hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Erbringung der in diesen
allgemeinen Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen bei der Preisbildung
berücksichtigt.
Die in den einzelnen Positionen des LV beschriebenen Leistungen sind
immer als gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass
regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit
auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18299 und alle
Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen, inbetriebnehmen,
warten, usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch
wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur
dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu
erbringen erwähnt sind.
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.1.1 Lage der Baustelle
Am Pferdemarkt 23-26
90439 Nürnberg
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen
Auftraggeberin ist die Stadt Nürnberg. Diese beabsichtigt den Neubau
einer Betriebszentrale für den Service Betrieb öffentlicher Raum (SÖR)
auf den Grundstücken Flur-Nr. 213, 214, 214/2, 214/4 214/5, 214/6,
214/8, 176/29, 214/10 und 210/11,Gemarkung Gostenhof (Am Pferdemarkt in
90439 Nürnberg). Die Grundstücksgröße beträgt ca. 36.135 m².
Das Gelände liegt nahezu ebenerdig zum Straßenniveau. Die absoluten
Höhenkoordinaten bewegen sich dabei für die Fahrzeughalle bei ca.
306,65m ü. NHN im mittleren Grundstücksbereich.
Der Gebäudekomplex besteht demnach aus mehreren Modulen, welche
nachfolgend erläutert sind.
Im Zentrum der Betriebszentrale ist eine nicht unterkellerte
Fahrzeughalle mit Parkdeck geplant.
Die rechteckige Halle weist einen Umgriff von rd. 110 m x 85 m auf und
soll auf dem Grundstück Flur-Nr. 213 (Modul 1.2) aber auch auf der
derzeitigen Straße am Pferdemarkt (Flur-Nr. 214) und den sich
nordwestlich anschließenden Grundstücken Flur-Nr. 214/2 und 214/6 (Modul
3.1) errichtet werden.
An der West-Seite des Hallenbaus (Grundstücke mit den Flur-Nr. 213, 214,
214/2, 214/4 und 214/8; siehe Abbildung 1) ist mit einem Abstand von rd.
130 x 50 m ein L-förmiger Gebäudekomplex mit Werkstätten vorgesehen
(Modul 1.1, Modul 2 und Modul 3.2). Dieser Gebäudeteil ist bis auf einen
Durchfahrtsbereich, um die derzeitige Straße am Pferdemarkt,
unterkellert geplant.
Auf dem Grundstück Flur-Nr. 214/8 schließt sich im Nordwesten ein
weiterer unterkellerter Gebäudeteil (Vermarkung und Sozialräume) an.
Auf den Grundstücken Flur-Nr. 214/4, 214/5, 214/6, 214/8 und 176/29 soll
darüber hinaus eine Grünanlage erweitert werden.
Baumassen:
BGF 36.490,00 m²
BRI 178.893,00 m³
Zur Ausführung kommende Geschosse:
MuFu:
UG Abmessung ca. 110 x 18 m und 50 x 117 m
Achse M2 - M8 / MA - MC und M8 - M13 / MA - MJ
EG Abmessung ca. 120 x 18 m und 50 x 117 m
Achse M1 - M7 / MA - MC und M8 - M13 / MA - MJ
1.OG Abmessung ca. 120 x 18 m und 50 x 117 m
Achse M1 - M7 / MA - MC und M8 - M13 / MA - MJ
2.OG Abmessung ca. 130 x 18 m und 50 x 117 m
Achse M1 - M8 / MA - MC und M8 - M13 / MA - MJ
Dach Abmessung ca. 130 x 18 m und 50 x 117 m
Achse M1 - M8 / MA - MC und M8 - M13 / MA - MJ
FZH:
EG Abmessung ca. 110 x 85 m
Achse F1 - F8 / FA - FH
1.OG Abmessung ca. 110 x 85 m
Achse F1 - F8 / FA - FH
FZH Rampe:
EG Abmessung ca. 37 x 16 m
Achse R1 - R4 / RA - RC
1.OG Abmessung ca. 37 x 32 m
Achse R1 - R4 / FH - RC
Dach Abmessung ca. 37 x 32 m
Achse R1 - R4 / FH - RC
MuFu:
Bodenplatte UG zw. -3,75 und -3,65 m OK RFB
Decke über UG zw. -0,18 und -0,07 m OK RFB
Decke über EG zw. +3,51 und +3,38 m OK RFB
Decke über 1.OG zw. +6,80 und +6,95 m OK RFB
Decke über 2. OG zw. + 10,54 und +11,27 m OK RFB
Attika zw. +9,23 und +11,68 m OK roh
FZH:
Bodenplatte EG -0,06 m OK RFB
Decke über EG zw. +6,35 und +6,47 m OK RFB
Decke über 1. OG +10,80 m OK RFB
Attika +11,38 OK RFB
Ortsbesichtigungen können telefonisch vereinbart werden.
Stadt Nürnberg SÖR
Sulzbacher Str. 2-6
90489 Nürnberg
H-SOER-Zentrale@stadt.nuernberg.de
Frau Anja Christine Feiner
0911/231-4252
0911/231-4291
0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Erschließung des Baufelds erfolgt über die Straße 'Am Pferdemarkt',
auf der Nordseite des Baufeldes. Die Baustraße von der Schwabacher
Straße aus kann in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem LOG
(Logistikdienstleister) temporär genutzt werden, allerdings gemeinsam
mit Nachbarn. Die einspurige Baustraße erstreckt sich in dieser
Ausführungsphase umlaufend der FZH und biegt in die Behelfsstraße des
ASN ab. Diese darf von der Schwabacher Straße aus mit maximaler
Belastung von 30 to befahren werden.
Auf dem Gelände erfolgt die weitere Verteilung über eine einspurige
Baustraße. Über die Straße Am Pferdemarkt gibt es eine dauerhafte
Baustellenzufahrt.
Die Ein- und Ausfahrten kreuzen jeweils einen Fußweg. Dieser dient als
Begleitung zur Schwabacher Straße für den nicht automobilen Verkehr. Bei
den Zu- und Abfahrten auf die Baustelle ist daher auf den Fußgänger- und
Radverkehr zu achten.
Der Baustellenbereich wird über befestigte Baustraßen erschlossen. Bei
Be- und Entladevorgängen ist grundsätzlich der Motor abzustellen. Die im
Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt ist immer
freizuhalten. Die entsprechenden Einschränkungen sind im
Baustelleinrichtungsplan gekennzeichnet.
0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Entsprechend den gesetzlichen Anforderung der Verkehrsbehörden und gem.
Arbeitsstätten.
Auf den angrenzenden Straßen dürfen außerhalb des Baugeländes weder
Fahrzeuge abgestellt, noch andere Straßen oder Wege außer den oben
beschriebenen Zufahrten ohne vorherige Genehmigung der Objektüberwachung
des AG befahren werden.
Auf dem südlichen angrenzenden Grundstück befindet sich ASN und KiTa.
Dies ist bei allen Baustelleneinrichtungen zu berücksichtigen (Kräne,
Abtrennungen, Transporte, usw.). Baubehelfsstraße von der Schwabacher
Str. muss immer für den Verkehr freigehalten werden.
0.1.5 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und
-wegen
Es werden bauseits keine Hebe- und Transporteinrichtungen zur Verfügung
gestellt. Sämtliche erforderlichen Kräne und Hebeanlagen sind in den
Leistungen der Baustelleneinrichtung des AN enthalten, inkl. Fahrt- und
Wartezeiten sowie sonstige hierfür erforderlichen Maßnahmen.
0.1.6 Wasser, Energie und Abwasser
Entnahmepunkte für Bauwasser / Baustrom / Abwasser stehen zur Verfügung.
Diese sind im BE-Plan gekennzeichnet.
Ein nutzbarer Anschlusspunkt Abwasser ist auf der BE Fläche vorhanden.
Vom AG werden folgende Einrichtungen vorgehalten:
- Baustromanschluss, Baustromversorgung
Baustromversorgung
Die Heranführung an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN, mit dem LOG
abzustimmen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Verwendung der Baustromversorgung zu Heizzwecken außerhalb von
Aufenthaltscontainern ist nicht zugelassen.
Bauwasserversorgung
Die Heranführung an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN, mit dem LOG
abzustimmen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Es erfolgt kein Umlage für Baustrom- und Bauwasser an die Firmen, der
Verbrauch wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
0.1.7 Lagerflächen
Alle für die Bauausführung notwendigen Gerätschaften, Fahrzeuge und
Materialien dürfen ausschließlich innerhalb des Baufeldes gelagert und
aufgestellt werden. Dies betrifft ebenso die notwendigen
Containeranlagen. Außerhalb der ausgewiesenen BE-Fläche / Baufeld können
keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Lieferungen und
Lagerungen sind auf diese Verhältnisse auszurichten.
Da lediglich eine begrenzte BE- und Lagerfläche zur Verfügung steht,
wird die BE-/ Lagerfläche teils als Vorabmaßnahme bauseits eingerichtet
und von einem LOG koordiniert. Die Gewerke spezifische BE bleibt hiervon
unberührt und ist weiterhin Leistung des AN.
Der AN hat sämtliche Zufahrten und Lagerflächen zu sichern. In den
angehängten Baustelleneinrichtungsplänen sind die Zufahrtsmöglichkeiten
zum Baufeld dargestellt.
Sämtliche Arbeitsbereiche und Lagerflächen sind arbeitstäglich besenrein
zu halten. Brandlasten sind ebenfalls während seiner Vertragszeit
arbeitstäglich zu entsorgen.
0.1.8 Für die Ausführung der Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung
überlassene Flächen und Räume
Sanitäranlagen und Waschräume und ein Sanitätscontainer mit Ausstattung
nach ASR A4-1 und A4-3 wird durch den AN LOG gestellt.
Tagesunterkünfte sowie verschlossene und/oder wettergeschützte
Lagerplätze werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
Für das Aufstellen von Tagesunterkünften (Abmessungen: 6,05 m x 2,45 m x
2,60 m) und Material- und Büro-Arbeitscontainern stellt der Bauherr
Flächen innerhalb der ausgewiesenen Baustellenfläche zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Nutzung dieser begrenzten
Flächen durch alle Auftragnehmer ist der Platzbedarf auf ein Mindestmaß
zu beschränken. Die Anzahl der durch den Auftragnehmer vor Ort
vorgesehenen Container ist vor deren Aufstellung vorab mit dem
Auftraggeber abzustimmen. Falls Bedarf an Stapelung der
Aufenthaltscontainer besteht, ist die Treppe in Eigenregie zu liefern
und zu montieren. Die BE-Einrichtung ist in den EP der Position
einzukalkulieren. Der Platzbedarf ist beim LOG anzumelden. Eine Belegung
der Flächen darf erst nach der Freigabe durch den LOG/ OÜ erfolgen. Bei
einer Beheizung von Containern mit Gas sind die gesetzlichen
Bestimmungen einzuhalten.
0.1.9 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Alle eingesetzten Stoffe müssen miteinander verträglich sein, d.h.
schädliche Wechselwirkungen zwischen den Stoffen sind auszuschließen.
Beim Zusammentreffen verschiedener Stoffe muss gesichert sein, dass
keine Korrosionsschäden und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen
z.B. Dilatationsgeräusche entstehen können.
Bei der Kombination mehrerer Werk-/ Baustoffe zu einem System ist die
Eignung aller miteinander in Verbindung gebrachten Komponenten
hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit mit einer
Systemprüfung nachzuweisen. Diese Systemprüfungen sind vom AN dem AG zur
Kenntnisnahme zu übergeben.
In den Fällen, bei denen kein genormtes Prüfverfahren zum Nachweis der
Verträglichkeit vorliegt, muss für jede Werkstoffkombination und jede
Konstruktion ein adäquates Prüfverfahren entwickelt werden. Es wird dem
AN empfohlen (sofern möglich), die Komponenten eines Systems von einem
Hersteller zu beziehen, der eine verbindliche Aussage zur
Verträglichkeit der Komponenten macht oder bei Änderung der
Zusammensetzung der Komponenten das Verträglichkeitsverhalten erneut
prüfen und bestätigen kann.
Die Systemprüfungen sind an den zur Ausführung kommenden Produktchargen
durchzuführen. Das Prüfresultat anderer Produktchargen kann nicht
notwendigerweise auf die zur Ausführung kommende Produktcharge
übertragen werden, da eine eventuelle Änderung der Zusammensetzung nicht
zwangsläufig rechtzeitig bekannt ist und berücksichtigt wird.
Die Verantwortlichkeit für die Materialverträglichkeit liegt
grundsätzlich beim AN.
Der AN hat vor Vertragsabschluss die Unterlagen auf schädliche
Wechselwirkungen der ausgeschriebenen Stoffe, bzw. Konstruktionen zu
prüfen und Bedenken vor Vertragsabschluss aufzuzeigen.
0.1.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die üblichen Vorschriften und Regelungen für das Trennen von Abfällen
zur Verringerung von Müll usw. sind vom AN für Abfälle und Altstoffe aus
seinem Bereich zu beachten. Die Lagerplätze für Abfallsammelstellen sind
im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt und werden durch LOG im Namen
des Bauherren koordiniert. Die Abrechnung erfolgt über prozentualen
Einbehalt bei dem jeweiligen Gewerk mit 1% Regelung.
Allen Auftragnehmern werden für die Entsorgungskosten 1,0 % von der
Schlussabrechnungssumme einbehalten. Die Hinweise für die AN und der
Entsorgungsprinzip ist in dem Baulogistikkonzept beschrieben.
Die Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen auf dem Baufeld ist mit
dem LOG abzustimmen. Nach Fertigstellung der Leistung ist der
ursprüngliche Zustand des Baufeldes wiederherzustellen.
0.1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
Die im westlichen Bereich ausgebildete Versickerungsanlage (Rigole) kann
nicht als Lager-/ Aufstellfläche genutzt werden.
0.1.12 Art und Umang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen,
Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken und
dergleichen im Bereich der Baustelle
Die bestehenden Zufahrtsstraßen innerhalb und außerhalb der Baustelle
sind bei vom AN selbst verursachten Verschmutzungen, z. B. durch
Erdtransporte o.ä., täglich zu reinigen und in das Angebot mit
einzukalkulieren. Entsprechende Reinigungsgeräte müssen kurzfristig zur
Verfügung stehen und einsetzbar sein.
Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Reinigung auf Kosten des AN durchführen zu lassen.
0.1.13 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen
Die Baubeleuchtung wird bauseitig gestellt.
Die Zisterne im südwestlichen Teil des Baufeldes (zur
Nachbargrundstücksgrenze ASN) unter der Baustraße wurde bereits bauseits
fertiggestellt. Die Versickerungsanlage (Rigole) im nordöstlichen
Bereich des Baufeldes (zur Schwabacher Str.) ist ebenfalls bauseits
fertiggestellt worden.
0.1.14 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
Entlang des Baufeldes im Norden Am Pferdemarkt und entlang der
Schwabacher Str. im Westen befindet sich vor allem im Straßen- und
Gehweg-Bereich unterirdische Leitungsanlagen. Auf der Nord-/Westeite der
Baugrube verläuft im Nahbereich zum Verbau eine evtl. stillgelegte 110
kV Leitung. Auskünfte und Einweisungen zu Spartenplänen sind
eigenverantwortlich durch den AN bei der Stadt einzuholen.
0.1.15 Gemäß Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Auf der Baustelle gelten die Arbeits- und Gesundheitsbestimmungen gemäß
Baustellenverordnung (BaustellV). Gemäß der Baustellenverordnung hat der
AG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingeschaltet.
Den Anweisungen des Koordinierenden (auch Festlegungen im SiGePlan) ist
unbedingt Folge zu leisten.
Der AN hat alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes zu treffen und die Hinweise des Koordinators und den
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen.
Der SiGePlan für die Firmen wird auf der Baustelle sichtbar ausgehängt.
Die Mitarbeiter des AN müssen sich mit dem Inhalt des SiGe-Plans und den
zugehörigen Erläuterungen vor Beginn der Arbeiten vertraut machen. Im
Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der
AN vor Beginn der Arbeiten, dem SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung
zu stellen:
- Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der
Baustelle eingesetzt werden sollen
- Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz
- Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der
BG oder andere Vorschriften gefordert werden
- Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese
aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind
- Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich sowie alle
weiteren vom SiGeKo geforderten Unterlagen.
Es besteht ein generelles Rauch- und Alkoholverbot für alle am Bau
Beteiligten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Baustellenverbot
ausgesprochen.
Arbeitssicherheit
Allgemein
Grundlage der Arbeitssicherheit sind die für Bayern geltende Regelwerke
des Arbeitsschutzes. Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten auch die
der autonomen Unfallversicherungsträger
(vgl. § 1 DGUV-V 1 (ehem. BGV A1)).
Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der
Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, einschließlich
seiner Subunternehmer, Kenntnis haben über:
- die jeweiligen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen,
- den SiGe-Plan,
- die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
(diese sind i. Ü. auf der Baustelle vorzuhalten).
Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die
vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für hoch
gelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste, für die
Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der
Auftragnehmer Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind
diese unverzüglich der Objektüberwachung/Projektsteuerung zu melden und
es ist auf deren Abstellung hinzuwirken (vgl. DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1)
§11).
Der Auftragnehmer hat der Objektüberwachung/Projektsteuerung, dem
Koordinator nach DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1) (§6) und dem SiGeKo Name und
Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtführenden und der
Sicherheitsfachkräfte und Ersthelfer mitzuteilen.
Gefährdungsbeurteilung
Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer eine arbeitsplatz- und
tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und basierend
darauf seine Beschäftigen entsprechend zu unterweisen (vgl. DGUV
Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) §3 sowie ArbSchG §5). Die
Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsnachweise sind der
Objektüberwachung/ Bauleitung und dem Koordinator nach BaustellV auf
Verlangen zu übergeben.
Unterweisung
Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist vor Beginn der
Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch ihren
Aufsichtführenden zu unterweisen. Diese Unterweisung ist zu
dokumentieren (vgl. DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) §4 und § 12
ArbSchG).
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in denen
Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgeführt werden, nur
Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der Nachweis
hierfür ist zu erbringen (vgl. ArbMedVV).
Persönliche Schutzausrüstung
Personen ohne Schutzhelm und Sicherheitsschuhe haben keinen Zutritt zur
Baustelle. Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich
(z.B. Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung,
etc.), hat der Auftragnehmer deren Benutzung sicherzustellen (vgl.
DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1) § 29-31). Zuwiderhandelnde Personen können von
der Baustelle verwiesen werden.
Arbeitsunfälle und Schadensfälle
Der Objektüberwachung/ LOG, dem Koordinator gem. BaustellV und
dem Koordinator gem. DGUV-V 1 (ehem. BGV A1) §6 sind alle Arbeitsunfälle
und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich
vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften
bleibt davon unberührt.
0.1.16 Meldung an Behörden
Meldepflichtige Arbeiten sind fristgerecht den entsprechenden Behörden /
Ämtern zu melden. Bei Bedarf sind diese Stellen zur Beratung in Fragen
zu Sicherheit und Gesundheitsschutz hinzuzuziehen. Eine Kopie der
Anmeldung ist unaufgefordert der Objektüberwachung und dem
Sicherheitskoordinator auszuhändigen.
Anträge auf Sondernutzung (Straßensperrung, Sperrung öffentlicher
Stellplätze Am Pferdemarkt etc.) sind durch den AN eigenverantwortlich
und ausreichend früh beim Service Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR),
Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg zu stellen.
Alle vom AG benötigten Infos und Unterschriften sind eigenverantwortlich
und frühzeitig beim AG durch den AN abzufragen.
Die Gebühr für die Sondernutzung trägt der AG. Im Antragsformular bei
SÖR ist die Rechnungsanschrift wie folgt anzugeben:
Betreffzeile:
eRechnung Leitweg-ID für Sachgebiet SÖR/WL-B: 09564000-8500030-57
Sachbearbeitung: Frau Anja Christine Feiner
Rechnungsanschrift: Postfach 900215, 90493 Nürnberg
Rechnung digital einzureichen bei: soer@rechnung.nuernberg.de
Rechnungsanschrift Briefkopf:
Stadt Nürnberg SÖR
Sulzbacher Str. 2-6
90402 Nürnberg
0.1.17 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Die gesamten Leistungen werden im Zusammenhang mit Leistungen anderer
Unternehmer auf der Baustelle ausgeführt. Parallel zur Herstellung der
Waschplatz, Absetzcontainer samt Überdachung und Fundamente für
Siloanlagen finden folgende Arbeiten statt:
Außenanlagen:
- GaLa Bau Arbeiten im Park
- Verkehrsanlagen auf dem gesamten Betriebsgelände
- Baumaßnahme Frankenschnellweg
- Rohrbau Trink- und Schmutzwasser
- Regenwasserleitungen
- Elektroleitungen
Hochbau:
- TGA Gewerke
- Baulogistik LOG
- Dachabdichtung
- Außentüren- und Fenster
- Tore
- Malerarbeiten "vorab"
- Schlosser
- Trockenbau
Alle Bestandteile der Baustelleneinrichtung sind so zu planen, dass
keine Beeinträchtigung der anderen Unternehmer auf der Baustelle
entsteht. Kräne dürfen nur lastfrei und mit einer Hakenhöhe von
mindestens 30 m über Gelände über den Bereich der Baustelle schwenken.
Schnittstellen sind insbesondere auch in beigefügten Baulogistikkonzept
beschrieben.
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.1 Gegenstand der Ausschreibung sind die Herstellung einer
Absetzcontaineranlage samt Überdachung, ein Waschplatz mit vier
Waschstraßen sowie die Herstellung von Fundamneten für eine Siloanlage.
Insbesondere:
- Erdbau
- Oberbau, Deckschichten
- Einfassungen
- Betonarbeiten
- Abwasseranlagen
- Materialentsorgung
Es ist mit abschnittsweise unterteilter Leistungserbringung zu rechnen.
Daher sind technologische Abhängigkeiten zu anderen Gewerken und
Festlegungen der Bauleitung des AG zu beachten. Dies kann auch zu in
Abschnitte unterteilter Erbringung von in einer Position beschriebenen
Leistungen führen.
Arbeitszeiten der Baustelle sind:
Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Ruhezeiten der Baustelle sind:
Nachtruhe 19:00 - 7:00 Uhr
Sonntagsruhe: ganztägig
Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten. Dies gilt ebenso für die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
Geräuschimmissionen vom 19. August 1970. Lärm- und
erschütterungsintensive Arbeiten sind mit der örtlichen
Objektüberwachung des AG im Vorfeld abzustimmen.
Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Baumaschinen in den
Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen sind vom AN rechtzeitig bei
der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen. Das Einholen der erforderlichen
Ausnahmegenehmigungen bei den zuständigen Behörden ist Sache des AN.
Auf dem Gelände des Baufeldes in direkter Nachbarschaft zum neu zu
bauenden SÖR befinden sich Gebäude mit erschütterungs-, staub- bzw.
geräuschempfindlichen Nutzungen.
Die Schutzbedürftigkeit der benachbarten Nutzungen (Abfallwirtschaft und
Kindergarten) gegenüber Lärm, Emissionen, Staubentwicklung und sonstige
Störungen sind durch den Baubetrieb in besonderer Weise zu beachten und
bei der Wahl von Geräteeinsatz und Bauverfahren zu berücksichtigen.
Besondere Vorgaben zu Lärm-, Erschütterungs- und Staubschutz, über die
ohnehin zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen hinaus, sind in den
weiteren Vorbemerkungen näher beschrieben.
0.2.2 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten
von Gerüsten
Bauseits besteht ein Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst nach
DIN EN 2810, DIN EN 12811, DIN 4420 vom Gewerk Gerüstbau.
Breitenklasse: W 06
Höhenklasse: H1
Lastklasse: 3
gleichmäßig verteilte Last: 2,00 kN/m2
Die Nutzung und evtl. Umbau des Gerüstes vom Gewerk Gerüstbau ist mit
diesen direkt zu vereinbaren und abzurechnen. Die Geländer und
Abschrankungen müssen bis zum Einbau der endgültigen Aufbauten bzw.
Gerüstaufbau für nachfolgende Gewerke belassen werden.
0.2.3 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge und Einrichtungen
Umlaufend sind Fassadengerüststellflächen mit Absetzplattformen bauseits
vorgesehen. Andere mechanische Hebezeuge und Transporthilfen werden
durch den AG nicht zur Verfügung gestellt. Mitbenutzung von sonstigen
Hilfsmitteln anderer Unternehmer ist vom AN mit diesen direkt zu
vereinbaren.
Der Zugang zum Gebäude ist nur über die geplanten Öffnungen und
Treppenhäuser möglich. Materialtransporte haben jeweils darüber zu
erfolgen.
0.2.4 Vorhalten der Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und
Lagerräume und dergleichen für andere Unternehmer durch AN
Ab dem Quartal III/2025 wird an zwei Gebäudeseiten in der Straße
zwischen FZH und MuFu für Materialtransporte je ein Gerüstaufzug mit
einer Tragkraft von 1.500 kg und einer Plattformgröße von 5,0 m² zur
Verfügung gestellt. Von diesem Aufzug aus wird ein Zugang in alle
Obergeschosse eingerichtet.
Einzelheiten können dem Logistikkonzept für die Baustelle entnommen
werden, das den Ausschreibungsunterlagen beigelegt ist.
0.2.5 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten
(Recycling-) Stoffen. Es dürfen keine Recyclingstoffe bei der
Rückverfüllung der
Leitungsgräben verwendet werden. Es wird exemplarisch auf den mittleren
Grundwasserstand und die erforderlichen Mindestabstände hingewiesen.
0.2.6 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der
Stoffe und Bauteile. Entsprechend den gesetzlichen Anforderung zur
Umweltverträglichkeit. Es
wird besonders auf die Informationen zu den Raumluftmessungen, die zum
Abschluss der Baumaßnahme durchgeführt werden, hingewiesen.
0.2.7 Art und Umfang der verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Der Nachweis darüber, dass sämtliche angebotenen Konstruktionen den in
der Leistungsbeschreibung definierten notwendigen Leistungsmerkmalen
entsprechen, ist über Vorlage bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweise
entsprechend der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung geltenden
Gesetzeslage und Rechtsprechung zu führen. In diesem Zusammenhang sind
insbesondere die Übergangsregelungen zur Bauproduktenverordnung (BauPVO)
zu berücksichtigen. Spätestens 14 Tage nach Beauftragung sind für alle
zur Ausführung kommenden Stoffe und Bauteile die Werksgarantien und
Lieferscheine, die technischen Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien
der Hersteller, sowie die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen
Zulassungen, Prüfbescheide, Nachweise zum Brandverhalten und sonstige
erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen. Die tatsächliche Ausführung
der Konstruktion muss den Zulassungsbescheiden bzw. Prüfzeugnissen und
den entsprechenden Vorschriften der Herstellerwerke entsprechen; der AN
haftet uneingeschränkt für die Einhaltung der geforderten Eigenschaften.
Alle Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen, usw. sind vor der
Ausführung vom AN, entsprechend der AG Strukturvorgabe, auf den
Projektserver des AG zu laden.
Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen oder Typenstatiken sind gemäß
den jeweiligen Vorschriften durchzuführen und baubegleitend dem AG
vollständig ausgewertet vorzulegen.
0.2.8 Anforderungen an die Nachweise über Transporte,
Entsorgung und die vom AG zu tragenden Entsorgungskosten
Anhand der Abfallerzeugernummer I564E4933 werden die
Entsorgungsnachweise durch AN erstellt.
Die AVV-Schlüssel lautet: 170503.
Betreibsstätte/ Anfallstelle:
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Am Pferdemarkt 23-26
DE-90439 Nürnberg
0.2.9 Baulogistikkonzept
Der LOG taktet den Lieferprozess der ANs "just in time" mithilfe eines
vom AG beauftragten AN Logistik. Durch ein Onlinebuchungssystem werden
von der Anfrage zu Anlieferung bis zur Entladung alle logistischen
Vorgänge aufeinander abgestimmt, gesteuert und überwacht. An- und
Ablieferungen sind frühzeitig durch den AN, mindestens 2 volle Werktage
vor dem Wunschliefertermin bei dem zuständigen Baulogistiker anzumelden.
Das Entladen und Verbringen ist Aufgabe des ANs.
Der AN stellt eigenverantwortlich sicher, dass die Anlieferlogistik bei
allen Anlieferprozessen, auch durch NUs oder Lieferdienste eingehalten
wird. Ausgenommen sind Kleinstanlieferungen der Paketdienste.
Die Teilnahme und Abstimmungen zur Baulogistik ist für alle AN
verpflichtend.
0.2.10 Mitwirken bei der Inbetriebnahme
Leistungen, die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Bauteile,
Anlagen oder der Ausßenanlagen zu erbringen sind, sind in eigenen
Positionen
aufgeführt.
0.2.11 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Teile der Leistung, die vor der Abnahme durch den AG benutzt werden,
sind in Leitbeschreibungen und Positionen des Leistungsverzeichnisses
gesondert aufgeführt.
0.2.12 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist
siehe entsprechende LV Position
0.2.13 Abrechnung
Sämtliche Aufmaße sind grundsätzlich soweit möglich anhand der Pläne zu
fertigen, Leistungen die aus den Plänen nicht ersichtlich sind, sind
gemeinsam mit der Bauleitung vor Ort zu tätigen.
Aufmaßpläne und Aufmaßblätter sind 10 Tage vor Rechnungsstellung der
Bauleitung 2-fach zur Prüfung zu übergeben.
Für Bauteile und Leistungen, die durch den weiteren Baufortschritt nicht
mehr prüfbar sind, hat der AN immer rechtzeitig örtliche Aufmaße und
Aufmaßzeichnungen zu erstellen und vorzulegen. Aufmaße sind in
Abrechnungsplänen (M=1:100) zusammen zu fassen. Alle Rechnungen sind
kumuliert aufzustellen.
Die Einführung in E-Rechnung erfolgt nach folgendem Schema:
- Eingangsdatum ist die digitale Erfassung durch den Bauherrn
- AG / Bauherr: Rechnung nur digital an zentralen Rechnungseingang und
- Bauleitung: Rechnung nur digital und nur digitale Anlagen / Aufmaß
- Aufmaß vorab auch als DA11-Datei per Email an Bauleitung
- Nach dem gemeinsam geprüften und unterzeichneten Aufmaß ist die
Rechnungsstellung auch als DA11-Datei per Email an Bauherr:
soer@rechnung-nuernberg.de
Leitweg-ID für Sachgebiet SÖR/WL-B: 09564000-8500030-57
Rechnungsanschrift oben links:
Stadt Nürnberg SÖR
Sulzbacher Str. 2-6
90402 Nürnberg
Nachtragsforderungen
Aus den Nachtragsforderungen muss der Umfang der Leistung erkenntlich
sein (Massenansätze / Aufmaß / Prognose). Nachtragsforderungen sind in
Abstimmung mit den Verantwortlichen des Auftraggebers zu fertigen.
Dieser hat entsprechende Beschreibungen, insbesondere die Ordnungsziffer
festzulegen.
Nachtragsforderungen sind immer mit einer detaillierten Kalkulation auf
Grundlage der Urkalkulation anzubieten (auch Subunternehmerleistungen).
Für alle Liefer- und Nachunternehmerleistungen sind Angebots- und
Lieferpreise detailliert nachzuweisen. Vergleichbare Positionen des
Hauptangebotes sind in der Kalkulation vergleichend detailliert
aufgeschlüsselt aufzuführen.
Urkalkulation
Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, hat dem AG
spätestens zur Baustelleneinweisung seine Urkalkulation zur
Einsichtnahme vorzulegen. Anschließend ist diese in Anwesenheit beider
Vertragspartner in einem
Umschlag zu verschließen und dem AG zur Verwahrung zu übergeben.
Bei Mengenabweichungen, bei zusätzlichen oder geänderten Leistungen und
Schadensersatzforderungen, ist der AG zur Beurteilung der Angemessenheit
der preislichen Auswirkungen berechtigt im Beisein des AN Einsicht in
die Urkalkulation zu nehmen.
Der AG ist alleine zur Einsicht berechtigt, wenn der AN trotz
Terminabstimmung oder Aufforderung zur Teilnahme (bei angemessener
Frist), der Aufforderung nicht nachkommt.
Vorgehensweise Urkalkulation
- Der AN soll die Unterlagen persönlich vorbeibringen, gemeinsam wird
geprüft ob es sich um die Urkalkulation dieses Auftrags handelt, danach
wird der Umschlag verschlossen.
- Die Urkalkulation soll spätestens zur Baustelleneinweisung abgegeben
werden.
- Wenn eine Urkalkulation (ausnahmsweise) verschlossen zugesendet wird -
also keine persönliche Übergabe erfolgt - muss der Umschlag verschlossen
bleiben und wird so aufbewahrt.
- Die Rückgabe erfolgt mit Auszahlung Schlussrechnungszahlung durch die
Projekt- bzw. Fachprojektleitung.
0.3 ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER AUßENANLAGEN
0.3.1 Bautagebuch
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen folgende Grundsätze sind zu
beachten:
Das Bautagebuch soll Stand und Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle
bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festhalten. Das
Bautagebuch ist zeitnah zu führen und täglich vom Verfasser mit Datum
und Unterschrift zu versehen. Das Bautagebuch in schriftlicher oder
elektronischer Form muss die nachfolgenden Angaben enthalten:
Regelmäßige Angaben
Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die hinsichtlich der
Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und
daher immer zu erfassen sind:
- Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der Bauunterhaltungsarbeiten,
- Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen (genaue
Bezeichnung der Unterlagen)
sowie ggf. von Änderungen- und Berichtigungen an den Auftragnehmer,
- Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten,
- das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur,
- erbrachte Leistungen der Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen
beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach deren Qualifikation (Polier,
Facharbeiter, Hilfsarbeiter),
- Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, sowie Dauer und
Ursache bei etwaigem Ausfall,
- Eingang der vom Auftragnehmer gelieferten bzw. vom Auftraggeber
bereitgestellten Stoffe und Bauteile,
- Vorlage der Prüfungsergebnisse vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und
Wasserprüfungen,
- Dokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt
werden
Besondere Angaben
Besondere Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die insbesondere
hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit
von Bedeutung und daher zu erfassen sind:
- Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten mit den Ursachen (Unfälle,
Rutschungen, Streik),
- bei Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern: detaillierte Erfassung
aller Sachverhalte, die für die Beurteilung der Gründe und des Umfanges
der Behinderung von Bedeutung sein können und später zweifelsfreie
Feststellungen ermöglichen.
- alle Umstände, aus denen Schadensersatzansprüche oder das Recht zur
Kündigung des Vertrages hergeleitet werden können,
- mündliche Weisungen an Vertreter des Auftragnehmers (Name und Inhalt
der Weisung),
- Personalwechsel
- Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger Abweichungen von
den ausgehändigten Bauzeichnungen,
- Abweichungen der Beschaffenheit des Baugrundes von den Angaben in der
Leistungsbeschreibung,
- bei Bauarbeiten, die durch den Wasserstand offener Gewässer
beeinflusst werden, die Wasserstände
Das Bautagebuch ist wöchentlich vorzulegen.
0.3.2 Bauablaufplan
siehe entsprechende LV Position
0.3.3 Unterlagen AN
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN folgende Unterlagen dem AG
vorzulegen:
- Bauablaufplan
Diese sind in Abstimmung mit dem AG und auf Grundlage des
Ausführungsplanung des AGs und den am Bau genommenen Maße zu erstellen.
Mit der Ausführung darf erst begonnen werden, auf Grundlage der durch
den AG bzw. seinem beauftragten Erfüllungsgehilfen freigegebenen Werk-
und Montagepläne des AN mit dem Vermerk: "Zur Ausführung freigegeben".
Vom Auftragnehmer geforderte Fertigungsunterlagen und
Werkstattzeichnungen sind so rechtzeitig anzufertigen, dass auch bei
evtl. notwendiger technischer Klärung die Materialien rechtzeitig
bestellt werden können. Der Zeitraum für die Durchsicht der Unterlagen
des AN durch den AG beträgt, sofern in der jeweiligen Position nichts
Abweichendes angegeben ist, 2 Wochen.
Vom AN vorgelegte Pläne erhalten folgenden Freigabestatus:
Status PF: geprüft Freigabe
Status PK: geprüft mit Korrektur
Status PW: geprüft Wiedervorlage
Status P: im Prüflauf
Status F: zur Ausführung frei
Status FK: zur Ausführung frei mit Korrektur
Status Z: zurückgerufen
Ein freigegebener Plan entbindet den AN nicht von der Vorlage
gleichgestellter Pläne beim AG.
Aus den Zeichnungen müssen alle zur Beurteilung der Konstruktion
notwendigen Einzelheiten klar hervorgehen. Statisch relevante
Werkstattzeichnungen sind durch den AN dem Prüfingenieur (2-fach als
Papierpause) zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Alle vorgenannten Planungs- und Fertigungsunterlagen des AN, sowie
Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen, usw. sind vor der
Ausführung vom AN, entsprechend der AG-Strukturvorgabe, auf den
AG-Server zu laden.
0.3.4 Bauseitige Vermessungsleistungen
Vermesserleistungen durch den Auftraggeber bereitgestellt:
- Hauptachsen der baulichen Anlage
- 4 Höhenfestpunkte
- ca. 150 Meterrisse in allen Geschossen
- ca. 15 Meterrisse an jedem Zugang an der Leibung der Schachttüre sind
bauseitig angebracht worden.
Alle weiteren, für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen
Vermessungsleistungen sind durch den AN zu erbringen, z.B.:
- Hauptachsen der Außenanlagen durch Festpunkte je Achse
- Baurechtliche Kontrolle der Außenanlagen auf Übereinstimmung mit den
Ausführungsplänen
0.3.5 Aufmaß, Maße und Bautoleranzen
Maßangaben im Leistungsverzeichnis und in den beigefügten Plänen
verstehen sich als Rastermaße etc. gemäß Entwurfsplanung bzw.
für die Ausführungsphase entsprechend Ausführungsplanung. Vor Beginn der
Ausführung sind vom AN, die für die Ausführung der Arbeiten
erforderlichen Vermessungsarbeiten auf Basis des übergebenen
Höhenbezugspunkts und der Gebäudeachsen eigenverantwortlich auszuführen.
0.3.6 Bauschild - Firmentafel
Das Anbringen eigener Firmentafeln auf der Baustelle wird nicht
zugelassen. Es ist eine gemeinsame Bautafel angebracht, auf der auf
Wunsch für den AN eine Firmenleiste angebracht werden kann.
Die Herstellungskosten der Firmenleiste trägt der AG.
0.3.7 Personal
Allgemein
Baubeschreibung Außenanlagen - Betriebshof SÖR Nürnberg
1. Allgemeines
Im Zuge des Neubaus des Betriebshofs des Servicebetriebs Öffentlicher
Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg wird auf einem ca. 30.000?m² großen
Grundstück eine leistungsfähige und funktionale Außenanlage geschaffen.
Neben der Gebäudeerschließung dient sie der Organisation des Fuhrparks,
der Lagerung von Betriebsmitteln, der Instandhaltung des Stadtmobiliars
sowie dem Aufenthalt der Mitarbeitenden. Das Gelände unterteilt sich in
Verkehrs- und Betriebshofflächen, in überdachte Außenbereiche innerhalb
der Fahrzeughalle und einer öffentlichen Parkfläche mit begrünten
Retentions- und Ausgleichsflächen sowie.
2. Erschließung und Flächenstruktur
Die Erschließung des Betriebshofs erfolgt über die Straße "Am
Pferdemarkt". Zwei Zufahrten und drei Ausfahrten ermöglichen eine
durchgängige Einbahnregelung, welche eine klare und sichere
Verkehrsführung auf dem Gelände gewährleistet. Die Verkehrsflächen
umfassen rund 14.000?m² und führen ringförmig um die zentral gelegene
Fahrzeughalle. Der öffentlich zugängliche Parkbereich mit ca. 7.500?m²
liegt abgesetzt zur Betriebsfläche und wird durch das
Multifunktionsgebäude räumlich vom Betriebshof getrennt. Grünflächen
befinden sich randlich um das Gelände sowie punktuell innerhalb der
Verkehrsflächen zur gestalterischen Auflockerung und ökologischen
Ergänzung. Hinzu kommen Aufenthaltsbereiche wie ein Pausenhof hinter dem
Werkstattgebäude sowie ein Gartenhof im Innenbereich des Kopfbaues.
3. Oberflächenbefestigungen
Die befestigten Flächen sind entsprechend ihrer Nutzung differenziert
ausgebildet. Die betrieblichen Verkehrsflächen sind für den
Schwerlastverkehr ausgelegt und bestehen aus splittreichem Asphalt, ein
gesonderter Lagerbereich in der Fahrzeughalle besteht aus
Betondeckschicht und im in besonders sensiblen Bereich der Durchfahrt
des Multifunktionsgebäudes bedarf es einer WHG-konformen Beschichtungen
der Betondeckschicht (LAU-Flächen). Die Randabschlüsse der Asphaltdecke
erfolgen des Multifunktionsgebäudes mit dreireihigen
Granitpflasterstreifen, sonst mit Betonborden eingefasst.
Die nicht-betrieblichen Bereiche, insbesondere der Park und die
Freianlagen, werden mit Betonpflasterbelägen (Innenhof Kopfbau),
Granitpflasterstreifen als Einfassungen für die wassergebundene
Wegedecke als zentrale Erschließung der Parkfläche sowie
Schotterrasenflächen zur Wartung entlang der parkseitigen Fassade des
Multifunktionsgebäudes gestaltet.
Zusätzlich kommen vereinzelnd Kiesflächen mit gebrochenem Korn 16/32
unter der Zufahrtsrampe und in den Traufbereichen zum Einsatz.
Diese Materialien ermöglichen eine funktionale ansprechende Gestaltung
und unterstützen die Retentionsfunktion der Flächen. Genauere Angaben
zum Schichtaufbau, Frostschutz und Tragschichtstärken erfolgen durch
Detailzeichnungen.
4. Entwässerung und Regenwassermanagement
Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt über
Entwässerungsrinnen und Punktabläufe. Das anfallende Regenwasser wird
gesammelt in eine zentrale Zisterne geleitet und von dort in die
Parkfläche integrierten Versickerungsmulden weitergeleitet. Diese Mulden
übernehmen nicht nur die Aufgabe der Regenrückhaltung und -versickerung,
sondern tragen durch ihre Bepflanzung mit Stauden und Gräsern auch zur
ökologischen Qualität und zur landschaftsarchitektonischen Gestaltung
des Geländes bei.
5. Vegetation und Begrünung
Die Grünflächen innerhalb und am Rand des Betriebsgeländes erfüllen
funktionale, ökologische und gestalterische Aufgaben. In der Parkfläche
strukturieren Bäume den Raum und bieten Verschattung. Stauden- und
Gräsermischungen bepflanzen die Sohlbereiche der Versickerungsmulden.
Freiwachsende Hecken gliedern das Gelände entlang der Grundstücksgrenzen
und stellenweise innerhalb der Betriebsflächen. Entlang des zentralen
Weges durch die Parkanlage gliedert sich ein Rasensaum zur klaren
räumlichen Differenzierung des zu dem betretenden Bereich und der dem
gegenüberstehenden ökologisch wertvoll anzulegenden Wiesenstruktur, die
sich flächig über die Parkfläche erstreckt.
Zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Aufwertung der Architektur
tragen Fassadenbegrünungen bei: Am Multifunktionsgebäude sind Rankhilfen
zur Kletterpflanzenführung vorgesehen, an der Fahrzeughalle wachsen
selbstklimmende Arten an der Fassade empor.
6. Ausstattung und Einbauten
Zur Ausstattung der Freianlagen gehören Sitzbänke in den Pausenbereichen
und Fahrradständer an ausgewählten Zugangsstellen des Kopfbaus. Von den
Muldenkopf abgehende Balancierbalken aus Douglasienholz gehören zum
Sitzmobiliar der Parkanlage.
Die Wegeführung Bodenmarkierungen strukturiert, insbesondere entlang der
werkseitigen Gebäudekanten und in der Fahrzeughalle zur Abgrenzung
zwischen Fahr- und Gehbereichen.
Die Umfriedung des Geländes erfolgt mit einem feuerverzinkten
Stabgitterzaun mit einer Höhe von 185?cm. Zur öffentlichen Seite hin
kommt ein Industriezaun mit Stabfüllung zum Einsatz. Die Zufahrten
werden über vier einfache elektrische Schiebetore sowie ein doppeltes
Schiebetor unterschiedlicher Breiten geregelt.
Innerhalb der betrieblichen Freiflächen werden zahlreiche funktionale
Einbauten vorgesehen: Ein überdachtes Gittertrennwandsystem mit
Doppelflügeltot dient der Lagerung von Gasflaschen. Der in der
Fahrzeughalle gesondert, ebenfalls durch ein Gittertrennwandsystem
abgegliederte Lagerbereich ergänzt die Lagerflächen. Sechzehn
Schüttgutboxen aus Betonbaublöcken bieten Raum für verschiedene
Materialien. Vier Waschplätze mit insgesamt zehn Waschstationen und
Spritzschutz sichern die Fahrzeugpflege. Das anfallende Wasser der
Waschplätze wird jeweils in zentral angeordneten Schlammfängen gesammelt
und abgeführt. Mit Absenkborde/-rinnen sowie flüssigkeitsfesten Fugen
wird für das sachgerechte Abführen des Waschwassers gesorgt.
Hinter dem Werkstattgebäude befinden sich sieben, durch
Fahrbahnmarkierung gekennzeichnete, Stellflächen für zu wartende
Betriebsfahrzeuge. Zwei Holz-Salz-Silos, ergänzt durch GFK-Sole-Tanks
und eine Soleaufbereitungsanlage, dienen der Winterdienstausrüstung.
Zusätzlich werden überdachte Betonmulden für Absetzcontainer
eingerichtet, die eine ebenerdige Befüllung ermöglichen.
7. Stellplätze
Die Stellplatzanlagen sind in funktionale Zonen unterteilt. Neben
Stellplätzen für den betrieblichen Fuhrpark und Mitarbeitende auf dem
Betriebsgeländer in der Fahrzeughalle steht ein öffentlicher
Besucherparkplatz mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zur Verfügung.
Die Asphaltflächen-Aufbauten der Stellflächen sind entsprechend ihrer
Nutzung differenziert ausgebildet.
8. Nachhaltigkeit und besondere Maßnahmen
Die Außenanlagen folgen einem nachhaltigen Gesamtkonzept, das
funktionale Anforderungen mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
verbindet. Die Versickerung von Niederschlagswasser über begrünte Mulden
und der Rückhalt in einer Zisterne leisten einen Beitrag zur Entlastung
des Kanalnetzes. Begrünte Fassaden und freiwachsende Hecken verbessern
das Mikroklima auf dem Betriebshof. Die Kombination aus robusten
Belägen, durchgrünten Flächen und multifunktionalen Nutzungszonen
schafft einen modernen, ökologisch durchdachten und dauerhaften Freiraum
für den Betriebshof SÖR Nürnberg.
Alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften sowie gewerke- und
auftragsbezogenen Normen, Richtlinien und Empfehlungen in der aktuellen
Version, wie Regeln der Technik, z. B. DIN-, DIN EN- VDI-, VDE-, FLL -
Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Umweltschutzvorschriften,
ReStra, ILO Arbeitsnormen jeweils in neuester Fassung, insbesondere:
Asphalt & Bindemittel
DIN EN 13108-1 bis -7 - Asphaltmischgüter (z. B. AC, SMA, PA)
DIN EN 14023 - Polymermodifizierte Bitumen
DIN EN 12591 - Straßenbaubitumen
Gesteinskörnungen & ungebundene Schichten
DIN EN 13242 - Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch
gebundene Schichten im Straßenbau
DIN EN 12620 - Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 1097 - Prüfverfahren für mechanische und physikalische
Eigenschaften von Gesteinskörnungen
Pflaster, Platten, Bordsteine
DIN EN 1344 - Pflasterklinker
DIN EN 1338 - Betonpflastersteine
DIN EN 1339 - Betonplatten
DIN EN 1340 - Bordsteine aus Beton
DIN EN 1342 Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche
DIN EN 771 - Mauersteine (für Einfassungen/kleine Bauwerke)
Beton & hydraulisch gebundene Tragschichten
DIN EN 206 - Beton
DIN EN 13877-1ff. - Betonstraßenbau
DIN EN 14227 - Hydraulisch gebundene Gemische
DIN EN 1992 - Tragwerksbemessung Beton
Entwässerung, Rohre & Schächte
DIN EN 1433 - Entwässerungsrinnen für Verkehrsflächen
DIN EN 124 - Schachtabdeckungen und Aufsätze
DIN EN 13476 - Kunststoffrohrsysteme für Abwasserleitungen
DIN EN 1610 - Verlegung und Prüfung von Abwasserkanälen und -leitungen
Stahlarbeiten
DIN EN 10223-7:2013-02 Stahldraht und Drahterzeugnisse für Zäune und
Drahtgeflechte - Teil 7: Geschweißte Gittermatten für Zäune
DIN EN 10 025 Allgemeine Baustähle, Gütenorm
Weitere wichtige Normen im Landschaftsbau
DIN 4 095 Baugrund, Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
DIN 4 124 Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten, Verbau
DIN 18 300 Erdarbeiten
DIN 18 315 Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten ohne Bindemittel
DIN 18 318 Straßenbauarbeiten Steinpflaster
DIN 18 320 Landschaftsbauarbeiten
DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18 502 Pflastersteine Naturstein
DIN 18 920 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen
DIN 1338 Pflastersteine aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt
DIN 1176 Spielplätze und Spielplatzböden
Hochbau
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN 18203 Teil 2 Toleranzen im Hochbau, vorgefertigte Teile aus Stahl
DIN 18 335 VOB Stahlbauarbeiten
DIN 18363 VOB Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18 80011/90, Teil 1 Stahlbauarbeiten; Bemessung und Konstruktion
DIN 55 928 Teil 1-9: Korrosionsschutz von Stahlbauteilen durch
Beschichtung und Überzüge
Richtlinien, Zusätzliche Vertragsbedingungen sowie Empfehlungen
DASt Ri 009 Empfehlung zur Wahl der Stahlgütegruppen für geschweißte
Stahlbauteile
ZTV StB 94 Erdarbeiten im Straßenbau
ZTV LaStB 80 Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau
ZTV / St. in Verbindung mit ZTV SoB-StB, TL SoB-StB, TP Griff-StB, ZTV
Pflaster-StB, TL
Pflaster StB, TL Fug-StB, ZTVT Beton
- TL Gestein-StB 04 "Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen
im Straßenbau"
- TL SoB-StB 04 "Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und
Böden zur Herstellung von
Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau"
- ZTV SoB-StB 04 "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für den Bau von
Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau"
- ZTV Ew-StB 91 "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für den Bau von
Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau"
- RAS-Ew 1987 "Richtlinien für Anlagen von Straßen, Teil: Entwässerung"
- M FP 2015 "Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und
Plattenbelägen in
ungebundener Ausführung sowie Einfassungen (FGSV)"
- ZTV Pflaster-StB 20 "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien zur Herstellung von
Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (FGSV)"
- TL Pflaster-StB 06/15 "Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte
- RStO 12 "Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen"
Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung der Fundamente für eine
Siloanlage einschließlich sämtlicher zugehöriger Fundamentkonstruktionen
sowie einer ca. 38 m langen Absetzcontaineranlage mit verschiebbarer
Stahlüberdachung. Darüber hinaus ist ein Waschplatz mit insgesamt vier
Waschstraßen herzustellen.
In den betroffenen Bauabschnitten sind Nutzungseinschränkungen und
Behinderungen infolge zeitgleich ausgeführter Baumaßnahmen durch Dritte
zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere Tiefbauarbeiten sowie der
Einbau von KV-Leitungen der Stadt Nürnberg im Rahmen der Baumaßnahme
N-Ergie/ Frankenschnellweg. Darüber hinaus ist mit Anlieferungs- und
Baustellenverkehr aus dem Hochbau zu rechnen.
Der Auftragnehmer hat den Waschplatz, die Absetzcontainer sowie die
Fundamente der Silos fachgerecht und nahtlos anzuarbeiten. Teilweise ist
ein Asphaltaufbau über den Fundamenten der Silos herzustellen. Der
Asphalteinbau erfolgt über das Gewerk Verkehrsanlagen.
Aus den vorgenannten Umständen resultiert ein erhöhter Koordinierungs-,
Abstimmungs- und Organisationsaufwand. Sämtliche hieraus entstehenden
Leistungen, Nebenleistungen sowie Beeinträchtigungen und Behinderungen
im Sinne der VOB/B gelten als in der Leistungsbeschreibung
berücksichtigt. Entsprechende Mehrkosten, Terminverschiebungen oder
sonstige Ansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden. Der
Auftragnehmer hat diese Umstände bei der Angebotskalkulation zu
berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Kalkulationshinweis, parallellaufende Baumaßnahmen / Baufeldsituation
Zeitgleich zu den ausgeschriebenen Leistungen für die Herstellung des
Waschplatzes, der Absetzcontaineranlage mit Überdachung sowie der
Fundamente der Siloanlage werden im unmittelbaren Baustellenumfeld
Arbeiten der N-ergie / Frankenschnellweg ausgeführt.
Hierdurch ergeben sich eingeschränkte Platzverhältnisse auf den
Baufeldern sowie Einschränkungen hinsichtlich Zugänglichkeit,
Erreichbarkeit und Baustellenlogistik. Lagerflächen für Materialien und
Haufwerke stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Darüber hinaus
ist aufgrund der parallelen Ausführung beider Maßnahmen ein erhöhter
Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand mit den beteiligten Auftraggebern
und ausführenden Unternehmen erforderlich.
Die hieraus resultierenden Erschwernisse, insbesondere hinsichtlich
Bauablauf, Materiallogistik, Koordination Ausführung Waschplatz,
Fundamente der Silos, Absetzcontaineranlage sowie
Baustellenorganisation, sind bei der Kalkulation der angebotenen
Einheitspreise zu berücksichtigen und denentsprchend mit einzupreisen.
Lageplan Baufelder
1. Waschplatz
2. Absetzcontainer
3. Fundamente Silos
Mengenangaben in der Übersicht (alles +/- 15% Angaben)
1. Waschplatz mit 4 Waschstraßen: Größe ca. 450 m2
- Deckschicht aus Plattenbelag mit Fugenabdichtung ca. 400 m2
- Trennwände aus Betonwänden mit Stahlspritzschutz ca. 115 m
2. Absetzcontaineranlage mit 15 Mulden: Größe ca. 165 m2
- 15 Absetzmulden aus Beton
- fünfteilige Stahl Überdachung der Absetzcontainer
3. Fundamente Siloanlagen ca. 120 m2
Angebotsphase:
Zur Erstellung des Angebots erhält der Bieter digitale Pläne, die zur
Kalkulation freigegeben sind. Diese Pläne dienen ausschließlich der
Angebotskalkulation.
Auftragsphase:
Mit Auftragserteilung wird dem Auftragnehmer ein freigegebenes Planpaket
mit dem Status FB digital auf dem Planserver zur Verfügung gestellt und
die Planunterlagen müssen selbstständig vom Server geladen werden.
Dieses Planpaket bildet die Grundlage für die Ausführung der Leistungen.
Planstatus und Aktualisierung:
Die Pläne sind in der Planliste dokumentiert. Änderungen im Planstatus
während der Bauausführung sind möglich. Neue und geänderte Pläne werden
auf dem Projektplanserver bereitgestellt, und die Planliste wird
entsprechend aktualisiert.
Pflichten des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, regelmäßig den Planserver auf
aktualisierte Pläne zu prüfen und sicherzustellen, dass alle für die
Ausführung relevanten Änderungen berücksichtigt werden.
Planpaket/Planliste Stand 09.09.2026
Planung
Planinhalt
Plannummerierung
Maß
stab
Grö
ße
Index-Da
tum
In
de
x
Ausführungsplanung
LP5 - Freianlagen //
Teilbereich
Waschplatz,
Absetzcontainer,
Silo-Fundament
LAGEPLÄNE
Lageplan Übersicht
02
Lageplan Übersicht Teil
2/2 M 200
SOER_5_SH_BTC_UE_
E00_AUS_002_-_FD
1:20
0
682
X
156
0
09.09.20
26
F
D
Übersichtsplan M500
Lageplan Übersicht M
500
SOER_5_SH_BTC_UE_
E00_AUS_003_-_FD
1:50
0
768
X
952
09.09.20
26
F
D
Lageplan Trassen 02
Freianlagen
Trassendarstellung 2/2
SOER_5_SH_BTC_UE_
E00_AUS_007_-_FD
1:20
0
840
X
150
0
30.06.20
26
F
D
Schleppkurven
Freianlagen
Schleppkurven 2/2 M200
SOER_5_SH_BTC_UE_
E00_AUS_009_-_FD
1:20
0
840
X
156
0
09.09.20
26
F
D
Lageplan
Entwässerung 02
Freianlagen
Entwässerung
Oberflächen 2/2
SOER_5_SH_BTC_UE_
E00_AUS_011_-_FD
1:20
0
683
X
151
0
09.09.20
26
F
D
Lageplan Gelände 03
Lageplan Gelände 03
SOER_5_SH_BTC_LA_E
00_AUS_003_-_FD
1:10
0
900
X
175
3
09.09.20
26
F
D
Absteckung Gelände
Teil 3
Absteckung Gelände Teil
3
SOER_5_SH_BTC_LA_E
00_AUS_018_-_FD
1:20
0
A0
09.09.20
26
F
D
DETAILS
Absetzcontainer
Detail 07
Absetzcontainer M50&
20& 5
SOER_5_SH_BTC_DT_X
XX_AUS_007_-_FD
1:20
805
X
102
5
09.09.20
26
F
D
Sockel Salz- Silo
Detail 011 Sockel Salz-
Silo M 50
SOER_5_SH_BTC_DT_X
XX_AUS_011_-_FC
1:20
832
X
883
02.04.20
26
F
C
Waschplatz
Detail 14 Waschplatz
M50/ 20
SOER_5_SH_BTC_DT_X
XX_AUS_014_-_FD
1:20
939
X
121
5
08.09.20
26
F
D
Boden- und Abfallmanagament
Grundsätzlich ist in die Einheitspreise einzukalkulieren:
(1) Ver- und Entsorgungsleitungen, die nicht abgebrochen, sondern
erhalten werden müssen, sind zu sichern und vor Beschädigungen zu
schützen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, daß der AN sich über
die genaue Lage und Tiefe aller Versorgungsleitungen und Anlagen vor
Beginn der Bauarbeiten zu informieren hat. Abbrucharbeiten im Bereich
von Versorgungsleitungen sind im Einvernehmen und in Abstimmung mit den
Versorgungsträgern mit angemessener Sorgfalt und Vorsicht durchzuführen.
Für alle Schäden und Nachteile, sofern sie vom AN verursacht werden,
haftet der AN. Der AN muss im Schadensfall die zuständigen
Versorgungsträger sofort verständigen und den Schaden auf Kosten des AN
beheben lassen.
(2) Vorhandene Grenzsteine sind vom AN durch rot gekennzeichnete
Holzpfähle zu markieren und während der gesamten Bauzeit vor
Beschädigungen zu schützen. Infolge der Bauarbeiten beschädigte oder in
ihrer Lage veränderte bzw. ausgerissene Grenzpunkte sind vom AN zu
seinen Lasten durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
wieder ordnungsgemäß herstellen zu lassen.
(3) Kleinräumige Verteilung der unterschiedlichen Homogenbereiche und
Bodenarten für die Leistungen profilgerechter Aushub von Bodenarten wie
Oberboden, Sand, Schluff, Lehm, Torf,
Boden-Bauschutt-Gemische/Auffüllungen etc muss mit eingerechnet werden.
(4) Ladung, Zwischentransport von Materialien, Abfällen, Bodenaushub-
u. Baurestmassen zu den Haufwerksflächen sowie zur Containerbefüllung
muss mit eingerechnet werden.
(5) Sortieren von Bodenaushub, Abfall bzw. Baurestmassen gem.
voraussichtlichem Abfallschlüssel (z.B. Boden und Steine, Gemische,
Betonabbruch, Bauschutt etc.) und sortierte Zwischenlagerung auf
Bodenmieten und Haufwerken bis max. 500m³, erneute Ladung zur
Wiederverwendung im Baugebiet, Verwertung und Entsorgung. Hierfür sind
Haufwerkspläne anhand der Lagepläne zu erstellen und für jedes Haufwerk
mit Nummerierung mind. wöchentlich fortzuschreiben.
(6) Soweit in den Aushub- und Abbruchpositionen der einzelnen Titel
nicht ausdrücklich im Positionstext beschrieben, werden die Kosten für
Abtransport sowie Verwertungs- und Entsorgungskosten gesondert in einer
entsprechenden Position im Titel Materialentsorgung vergütet.
(7) Spezifische Gewichte/ Rohdichte einschl. Lockerung/ Kompression:
- Oberboden nicht bindig -1,3 t/m³
- Oberboden bindig - 1,7 t/m³
- Torfboden 1,1 to/m³
- Boden bis 10 % Fremdanteil im Mittel 1,8 to/m³
- Boden mit Fremdanteilen > 10% bis 50% - 1,65 to /m³
- Gemische über 50% Bauschutt aus Steinen, Beton, und Ziegel - 1,3 to/m³
- Schotter aus Beton-Recycling (FSS, STS BRC) - 1,8 to/m³
- Schotter aus Naturstein (FSS, STS Ntst.) - 2,0 to/m³
- Beton - 2,3 t/m³; Stahlbeton 2,5 t/m³
- Asphalt - 2,4 t/m³
Verwertung- u. Entsorgungsverfahren
Grundsätzlich ist in die Einheitspreise einzukalkulieren:
Analysen und Deklarationen von Bodenaushub- und Baustoff- sowie
Baurestmassen werden durch den AN durchgeführt. Der Zeitbedarf für
Deklarationsuntersuchungen mit max. 14 Kalendertagen und ggf.
Andienungsverfahren mit max. 30 Kalendertagen und Andienungsunterlagen
sowie ggf. elektronisches Nachweisverfahren sind bei der Kalkulation der
Einheitspreise zu berücksichtigen. Die Vergütung der Untersuchungen
erfolgt gesondert.
Die Entsorgung von nicht untersuchungspflichtigen nicht gefährlichen
Abfällen sowie von gefährlichen Abfällen, die mittels
Sammelentsorgungsnachweis transportiert und der Wiederverwertung oder
Entsorgung zugeführt werden, erfolgt im Verantwortungsbereich des AN.
Seitens des AN wird hierfür eine Abfallerzeuger-Nr. eingeholt. Diese
Kosten werden im Titel Materialentsorgung gesondert vergütet.
Sämtliche anfallenden Stoffe und Materialien sind, soweit sie nicht vor
Ort wieder verwertet werden, abzufahren und entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.
Die abfalltechnische Beprobung und Deklaration der für die Abfuhr
bestimmten Bodenaushub- und Baurestmassen erfolgt durch das vom AN
beauftragte Ingenieurbüro und zugelassene Labor.
Diese Kosten werden gesondert vergütet.
Beprobung, Deklaration, Andienung, Verwertung, Entsorgung etc. durch den
AN richten sich nach folgenden Regelwerken in der jeweils aktuellsten
Fassung und Reihenfolge:
Die Regelungen der Verordnung zur Einführung einer
Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der
Gewerbeabfallverordnung (sog. Mantelverordnung).
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich
seiner Durchführungsverordnungen
sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Sämtliche gewerkebezogenen Mitteilungen, Anforderungen und Vorschriften
der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sind einzuhalten."
Grundlage für die Abrechnung bilden: Aufmaß, Deklarationsanalyse,
Haufwerksplan,
Haufwerksplannummer in Verbindung mit den lesbaren, ordnungsgemäß
ausgefüllten Belegen über die
erfolgte Verwertung / Entsorgung bei der zugelassenen Annahmestelle. Der
Beleg besteht aus dem
Wägeschein der Annahmestelle mit dem zugehörigen eindeutigen und
lesbaren Übernahmeschein / Begleitschein.
Die Übernahmescheine mit Zuordnung zum Haufwerk sind in Papierform durch
den AN bereitzustellen und
durch den AG bzw. dessen örtlicher Bauüberwachung mit Unterschrift auf
dem Übernahmeschein zur Abfuhr
freigeben zu lassen.
Wiegescheine und Übernahmescheine sind unaufgefordert innerhalb von 5
Werktagen nach Abfuhr
der Bauüberwachung zum Gegenzeichnen vorzulegen. Die
Entsorgungsleistungen gemäß Titel 596 sind anhand der oben beschriebenen
eindeutigen Zuordnung nachzuweisen und abzurechnen.
Die lückenlose Nachweisdokumentation ist Bedingung für die preisliche
Abgeltung der Entsorgungsleistungen. Nicht nachgewiesene Entsorgungen
werden nicht vergütet.
Neubau Betriebszentrale SÖR
01 Waschplatz
01
Waschplatz
01.02 520 Gründung Unterbau
01.02
520 Gründung Unterbau