Asphaltbau
NB SÖR Nürnberg, Rohbau Außenanlagen
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Neubau Betriebszentrale SÖR Am Pferdemarkt 23 - 26 90439 Nürnberg WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Bauleistungsversicherung Die Stadt Nürnberg schließt eine Bauwesenversicherung für das Bauvorhaben ab. Bei einem Schadensfall wird der Auftragnehmer mit einem Selbstbehalt von 500,-- Euro belastet. Betriebshaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer hat bei Vertragsabschluss einen Nachweis für das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen, mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert, während der Gesamtlaufzeit des Bauprojektes im Rahmen der vorgenannten Betriebs-Haftpflicht-Versicherungssumme. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein. (2-fach Maximierung) Der Auftragnehmer hat den Nachweis über die Versicherung unaufgefordert spätestens vor ausführungsbeginn dem Auftraggeber vorzulegen. Die Kosten für die Prämien einschließlich Versicherungssteuer sind in die Einheitspreise des Angebots einzukalkulieren. Der AG behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Erklärung des Versicherungsunternehmens des ANs abzufordern, welche bestätigt, dass diese im Auftragsfall eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über vorgenannte Deckungssummen abzuschließen bereits ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden wöchentlich donnerstags um 14 Uhr statt, ggfs. auch als Videokonferenz. Alle Fachbauleiter und die im jeweiligen Zeitraum am Bau tätigen Firmen sind mit einem schriftlich benannten Firmenvertreter (Bauleiter / Obermonteur) zur Teilnahme an den Koordinationsgesprächen (fachtechnische Koordination, fallweise Terminkontrolle, Abstimmungen zur Baulogistik) verpflichtet. Nach Bedarf kann der zeitliche Abstand durch den AG verkürzt/ verlängert werden. Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter schriftlich namentlich zu benennen sowie jeden Wechsel des Fachbauleiters schriftlich anzuzeigen. Er ist Ansprechpartner für die Bauleitung und muss sich in Deutscher Sprache verständigen können. Zu den Pflichten des verantwortlichen Fachbauleiters gehört u.a.die Teilnahme an den genannten Koordinationsbesprechungen und Baubegehungen. Während der gesamten Bauzeit muss er für Rücksprachen des Auftraggebers bzw. der Objektüberwachung zur Verfügung stehen. Die einzelnen Arbeitnehmer sind durch den Auftragnehmer auf oben aufgeführte Verhaltensregeln hinzuweisen. Baulogistik Die Stadt Nürnberg hat als Auftraggeberin (AG) für das Bauvorhaben SOER eine zentrale Baulogistik (LOG) implementiert. Der AG nimmt das Hausrecht und die damit verbundenen Weisungsbefugnisse der in einem Logistikhandbuch beschriebenen Regeln wahr und bedient sich zur Durchsetzung der beauftragten Bauleitung (BL) / Objektüberwachung (OÜ). Planunterlagen Die Ausführungsunterlagen nach § 3 (1) VOB/B werden dem AN in digitaler Form auf einem Projektserver des AG zur Verfügung gestellt und müssen selbstständig vom Server geladen werden. Die der Leistungsbeschreibung zugrunde liegende und aus den beiliegenden Zeichnungen ersichtliche Konstruktion ist der Lösungsvorschlag der Planung des AG, der die gestalterischen, formalen und technischen Forderungen an die Leistungen beinhaltet. Diese Grundkonzeption, mit ihren ablesbaren technischen und formalen Forderungen und gestalterisch festgelegten Abmessungen, ist verbindliche Angebotsgrundlage und definiert das qualitative Mindestmaß. Über diese Mindestforderung hinaus erforderliche Mehraufwendungen aus statischen, fertigungstechnischen oder sonstigen Gründen sind in der Preisgestaltung zu berücksichtigen. Der AN trägt die Verantwortung dafür, dass die Anforderungen der Leistungsbeschreibung mit dem von ihm angebotenen Produkten umgesetzt werden können. Mehraufwendungen, die aus Anpassungen von Systembestandteilen entstehen, werden nicht gesondert vergütet. Über die qualitative und formale Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Ebenso müssen die Kosten für anders geartete Lösungen, die aufgrund firmen- oder produktspezifischer Eigenheiten entstehen, mit den Angebotspreisen abgegolten sein. Alle angegebenen Maße sind theoretische Maße. In den Positionstexten aufgeführte Verweise auf Plananlagen sollen die Zuordnung vereinfachen, erheben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der AN hat die Arbeiten entsprechend den Plänen des Architekten und ggf. des Statikers auszuführen. Die Angaben der Pläne sind vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle genauestens mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abzustimmen. Abweichungen sind der Bauleitung sofort mitzuteilen. BAUBESCHREIBUNG BETRIEBSGEBÄUDE SÖR NÜRNBERG In den Neubauten der Betriebszentrale des SÖR Am Pferdemarkt werden unterschiedliche Liegenschaften und Funktionen aus dem Raum Nürnberg an einem Ort zusammengeführt, um künftig ökonomischer und auch nachhaltiger arbeiten zu können. Der Komplex besteht aus 2 funktional unterschiedlichen Gebäudeteilen: einem dreigeschossigen Multifunktionsgebäude mit Verwaltung, Werkstätten, zugehörigen Nebenräumen und zentraler Gebäudetechnik, sowie einer Fahrzeug- und Lagerhalle mit frostfreien Teilbereichen im EG, mit darüber liegendem, überdachtem Parkdeck, welches über eine aussenliegende, geschlossene Rampe erschlossen wird. Beide Gebäude sind über mehrere Brücken funktional verbunden, und in Massivbauweise konzipiert um den hohen Anforderungen an Robustheit gegenüber der Nutzung, wie auch dem Schallschutz zu genügen. Ein hoher energetischer und ökologischer Standard entspr. den Leitlinien der Stadt Nürnberg ist vorgesehen. Dazu gehören insbesondere - eine flächendeckende Photovoltaikanlage auf der Fahrzeughalle - Erdsondenfelder zur Wärme- und Kälteerzeugung für den gesamten Komplex - Regenwassermanagement durch Speicherzisternen und grossflächige Versickerung Die gesamte Bebauung wird derartig kompakt ausgebildet, dass entlang der Schwabacher Strasse ein großzügiger Bürgerpark entstehen kann. ANGABEN GEMÄSS DEN ALLGEMEINEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) Dieser Leistungsbeschreibung liegen die aktuelle VOB, Teil B (DIN 1961 "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen") sowie Teil C zugrunde. Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) gemäß VOB/C für Arbeiten an Verkehrsanlagen und Außenanlagen. Die in den nachfolgenden Punkten aufgeführten Hinweise sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses (im Folgenden nur "LV") dieser Vergabeeinheit (VE). Die sich etwa hieraus ergebenden Kosten für Erschwernisse und erforderliche Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dabei sind die konkreten Hinweise zur Leistungserbringung und Preisbildung in den verschiedenen Kapiteln der Vorbemerkungen zu beachten. Der AN hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Erbringung der in diesen allgemeinen Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen bei der Preisbildung berücksichtigt. Die in den einzelnen Positionen des LV beschriebenen Leistungen sind immer als gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen, inbetriebnehmen, warten, usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind. 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 0.1.1 Lage der Baustelle Am Pferdemarkt 23-26 90439 Nürnberg 0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen Auftraggeberin ist die Stadt Nürnberg. Diese beabsichtigt den Neubau einer Betriebszentrale für den Service Betrieb öffentlicher Raum (SÖR) auf den Grundstücken Flur-Nr. 213, 214, 214/2, 214/4 214/5, 214/6, 214/8, 176/29, 214/10 und 210/11,Gemarkung Gostenhof (Am Pferdemarkt in 90439 Nürnberg). Die Grundstücksgröße beträgt ca. 36.135 m². Das Gelände liegt nahezu ebenerdig zum Straßenniveau. Die absoluten Höhenkoordinaten bewegen sich dabei für die Fahrzeughalle bei ca. 306,65m ü. NHN im mittleren Grundstücksbereich. Der Gebäudekomplex besteht demnach aus mehreren Modulen, welche nachfolgend erläutert sind. Im Zentrum der Betriebszentrale ist eine nicht unterkellerte Fahrzeughalle mit Parkdeck geplant. Die rechteckige Halle weist einen Umgriff von rd. 110 m x 85 m auf und soll auf dem Grundstück Flur-Nr. 213 (Modul 1.2) aber auch auf der derzeitigen Straße am Pferdemarkt (Flur-Nr. 214) und den sich nordwestlich anschließenden Grundstücken Flur-Nr. 214/2 und 214/6 (Modul 3.1) errichtet werden. An der West-Seite des Hallenbaus (Grundstücke mit den Flur-Nr. 213, 214, 214/2, 214/4 und 214/8; siehe Abbildung 1) ist mit einem Abstand von rd. 130 x 50 m ein L-förmiger Gebäudekomplex mit Werkstätten vorgesehen (Modul 1.1, Modul 2 und Modul 3.2). Dieser Gebäudeteil ist bis auf einen Durchfahrtsbereich, um die derzeitige Straße am Pferdemarkt, unterkellert geplant. Auf dem Grundstück Flur-Nr. 214/8 schließt sich im Nordwesten ein weiterer unterkellerter Gebäudeteil (Vermarkung und Sozialräume) an. Auf den Grundstücken Flur-Nr. 214/4, 214/5, 214/6, 214/8 und 176/29 soll darüber hinaus eine Grünanlage erweitert werden. Baumassen: BGF 36.490,00 m² BRI 178.893,00 m³ Zur Ausführung kommende Geschosse: MuFu: UG Abmessung ca. 110 x 18 m   und 50 x 117 m Achse  M2 - M8 / MA - MC und M8 - M13 / MA - MJ EG Abmessung ca. 120 x 18 m  und  50 x 117 m Achse  M1 - M7 / MA - MC und M8 - M13 / MA - MJ 1.OG Abmessung ca. 120 x 18 m  und  50 x 117 m Achse  M1 - M7 / MA - MC und M8 - M13 / MA - MJ 2.OG Abmessung ca. 130 x 18 m  und  50 x 117 m Achse  M1 - M8 / MA - MC und M8 - M13 / MA - MJ Dach Abmessung ca. 130 x 18 m  und  50 x 117 m Achse  M1 - M8 / MA - MC und M8 - M13 / MA - MJ FZH: EG Abmessung ca. 110 x 85 m Achse  F1 - F8 / FA - FH 1.OG Abmessung ca. 110 x 85 m Achse  F1 - F8 / FA - FH FZH Rampe: EG Abmessung ca. 37 x 16 m Achse  R1 - R4 / RA - RC 1.OG Abmessung ca. 37 x 32 m Achse   R1 - R4 / FH - RC Dach Abmessung ca. 37 x 32 m Achse  R1 - R4 / FH - RC MuFu: Bodenplatte UG  zw. -3,75 und -3,65 m OK RFB Decke über UG  zw. -0,18 und -0,07 m OK RFB Decke über EG  zw. +3,51 und +3,38 m OK RFB Decke über 1.OG zw. +6,80 und +6,95 m OK RFB Decke über 2. OG zw. + 10,54 und +11,27 m OK RFB Attika   zw. +9,23 und +11,68 m OK roh FZH: Bodenplatte EG  -0,06 m OK RFB Decke über EG  zw. +6,35 und +6,47 m OK RFB Decke über 1. OG +10,80 m OK RFB Attika   +11,38 OK RFB Ortsbesichtigungen können telefonisch vereinbart werden. Stadt Nürnberg SÖR Sulzbacher Str. 2-6 90489 Nürnberg H-SOER-Zentrale@stadt.nuernberg.de Frau Anja Christine Feiner 0911/231-4252 0911/231-4291 0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Erschließung des Baufelds erfolgt über die Straße 'Am Pferdemarkt', auf der Nordseite des Baufeldes. Die Baustraße von der Schwabacher Straße aus kann in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem LOG (Logistikdienstleister) temporär genutzt werden, allerdings gemeinsam mit Nachbarn. Die einspurige Baustraße erstreckt sich in dieser Ausführungsphase umlaufend der FZH und biegt in die Behelfsstraße des ASN ab. Diese darf von der Schwabacher Straße aus mit maximaler Belastung von 30 to befahren werden. Auf dem Gelände erfolgt die weitere Verteilung über eine einspurige Baustraße. Über die Straße Am Pferdemarkt gibt es eine dauerhafte Baustellenzufahrt. Die Ein- und Ausfahrten kreuzen jeweils einen Fußweg. Dieser dient als Begleitung zur Schwabacher Straße für den nicht automobilen Verkehr. Bei den Zu- und Abfahrten auf die Baustelle ist daher auf den Fußgänger- und Radverkehr zu achten. Der Baustellenbereich wird über befestigte Baustraßen erschlossen. Bei Be- und Entladevorgängen ist grundsätzlich der Motor abzustellen. Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt ist immer freizuhalten. Die entsprechenden Einschränkungen sind im Baustelleinrichtungsplan gekennzeichnet. 0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Entsprechend den gesetzlichen Anforderung der Verkehrsbehörden und gem. Arbeitsstätten. Auf den angrenzenden Straßen dürfen außerhalb des Baugeländes weder Fahrzeuge abgestellt, noch andere Straßen oder Wege außer den oben beschriebenen Zufahrten ohne vorherige Genehmigung der Objektüberwachung des AG befahren werden. Auf dem südlichen angrenzenden Grundstück befindet sich ASN und KiTa. Dies ist bei allen Baustelleneinrichtungen zu berücksichtigen (Kräne, Abtrennungen, Transporte, usw.). Baubehelfsstraße von der Schwabacher Str. muss immer für den Verkehr freigehalten werden. 0.1.5 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und -wegen Es werden bauseits keine Hebe- und Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt. Sämtliche erforderlichen Kräne und Hebeanlagen sind in den Leistungen der Baustelleneinrichtung des AN enthalten, inkl. Fahrt- und Wartezeiten sowie sonstige hierfür erforderlichen Maßnahmen. 0.1.6 Wasser, Energie und Abwasser Entnahmepunkte für Bauwasser / Baustrom / Abwasser stehen zur Verfügung. Diese sind im BE-Plan gekennzeichnet. Ein nutzbarer Anschlusspunkt Abwasser ist auf der BE Fläche vorhanden. Vom AG werden folgende Einrichtungen vorgehalten: - Baustromanschluss, Baustromversorgung Baustromversorgung Die Heranführung an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN, mit dem LOG abzustimmen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Verwendung der Baustromversorgung zu Heizzwecken außerhalb von Aufenthaltscontainern ist nicht zugelassen. Bauwasserversorgung Die Heranführung an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN, mit dem LOG abzustimmen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Es erfolgt kein Umlage für Baustrom- und Bauwasser an die Firmen, der Verbrauch wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 0.1.7 Lagerflächen Alle für die Bauausführung notwendigen Gerätschaften, Fahrzeuge und Materialien dürfen ausschließlich innerhalb des Baufeldes gelagert und aufgestellt werden. Dies betrifft ebenso die notwendigen Containeranlagen. Außerhalb der ausgewiesenen BE-Fläche / Baufeld können keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Lieferungen und Lagerungen sind auf diese Verhältnisse auszurichten. Da lediglich eine begrenzte BE- und Lagerfläche zur Verfügung steht, wird die BE-/ Lagerfläche teils als Vorabmaßnahme bauseits eingerichtet und von einem LOG koordiniert. Die Gewerke spezifische BE bleibt hiervon unberührt und ist weiterhin Leistung des AN. Der AN hat sämtliche Zufahrten und Lagerflächen zu sichern. In den angehängten Baustelleneinrichtungsplänen sind die Zufahrtsmöglichkeiten zum Baufeld dargestellt. Sämtliche Arbeitsbereiche und Lagerflächen sind arbeitstäglich besenrein zu halten. Brandlasten sind ebenfalls während seiner Vertragszeit arbeitstäglich zu entsorgen. 0.1.8 Für die Ausführung der Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume Sanitäranlagen und Waschräume und ein Sanitätscontainer mit Ausstattung nach ASR A4-1 und A4-3 wird durch den AN LOG gestellt. Tagesunterkünfte sowie verschlossene und/oder wettergeschützte Lagerplätze werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Für das Aufstellen von Tagesunterkünften (Abmessungen: 6,05 m x 2,45 m x 2,60 m) und Material- und Büro-Arbeitscontainern stellt der Bauherr Flächen innerhalb der ausgewiesenen Baustellenfläche zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Nutzung dieser begrenzten Flächen durch alle Auftragnehmer ist der Platzbedarf auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Anzahl der durch den Auftragnehmer vor Ort vorgesehenen Container ist vor deren Aufstellung vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Falls Bedarf an Stapelung der Aufenthaltscontainer besteht, ist die Treppe in Eigenregie zu liefern und zu montieren. Die BE-Einrichtung ist in den EP der Position einzukalkulieren. Der Platzbedarf ist beim LOG anzumelden. Eine Belegung der Flächen darf erst nach der Freigabe durch den LOG/ OÜ erfolgen. Bei einer Beheizung von Containern mit Gas sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. 0.1.9 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Alle eingesetzten Stoffe müssen miteinander verträglich sein, d.h. schädliche Wechselwirkungen zwischen den Stoffen sind auszuschließen. Beim Zusammentreffen verschiedener Stoffe muss gesichert sein, dass keine Korrosionsschäden und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen z.B. Dilatationsgeräusche entstehen können. Bei der Kombination mehrerer Werk-/ Baustoffe zu einem System ist die Eignung aller miteinander in Verbindung gebrachten Komponenten hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit mit einer Systemprüfung nachzuweisen. Diese Systemprüfungen sind vom AN dem AG zur Kenntnisnahme zu übergeben. In den Fällen, bei denen kein genormtes Prüfverfahren zum Nachweis der Verträglichkeit vorliegt, muss für jede Werkstoffkombination und jede Konstruktion ein adäquates Prüfverfahren entwickelt werden. Es wird dem AN empfohlen (sofern möglich), die Komponenten eines Systems von einem Hersteller zu beziehen, der eine verbindliche Aussage zur Verträglichkeit der Komponenten macht oder bei Änderung der Zusammensetzung der Komponenten das Verträglichkeitsverhalten erneut prüfen und bestätigen kann. Die Systemprüfungen sind an den zur Ausführung kommenden Produktchargen durchzuführen. Das Prüfresultat anderer Produktchargen kann nicht notwendigerweise auf die zur Ausführung kommende Produktcharge übertragen werden, da eine eventuelle Änderung der Zusammensetzung nicht zwangsläufig rechtzeitig bekannt ist und berücksichtigt wird. Die Verantwortlichkeit für die Materialverträglichkeit liegt grundsätzlich beim AN. Der AN hat vor Vertragsabschluss die Unterlagen auf schädliche Wechselwirkungen der ausgeschriebenen Stoffe, bzw. Konstruktionen zu prüfen und Bedenken vor Vertragsabschluss aufzuzeigen. 0.1.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die üblichen Vorschriften und Regelungen für das Trennen von Abfällen zur Verringerung von Müll usw. sind vom AN für Abfälle und Altstoffe aus seinem Bereich zu beachten. Die Lagerplätze für Abfallsammelstellen sind im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt und werden durch LOG im Namen des Bauherren koordiniert. Die Abrechnung erfolgt über prozentualen Einbehalt bei dem jeweiligen Gewerk mit 1% Regelung. Allen Auftragnehmern werden für die Entsorgungskosten 1,0 % von der Schlussabrechnungssumme einbehalten. Die Hinweise für die AN und der Entsorgungsprinzip ist in dem Baulogistikkonzept beschrieben. Die Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen auf dem Baufeld ist mit dem LOG abzustimmen. Nach Fertigstellung der Leistung ist der ursprüngliche Zustand des Baufeldes wiederherzustellen. 0.1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle Die im westlichen Bereich ausgebildete Versickerungsanlage (Rigole) kann nicht als Lager-/ Aufstellfläche genutzt werden. 0.1.12 Art und Umang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken und dergleichen im Bereich der Baustelle Die bestehenden Zufahrtsstraßen innerhalb und außerhalb der Baustelle sind bei vom AN selbst verursachten Verschmutzungen, z. B. durch Erdtransporte o.ä., täglich zu reinigen und in das Angebot mit einzukalkulieren. Entsprechende Reinigungsgeräte müssen kurzfristig zur Verfügung stehen und einsetzbar sein. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Reinigung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. 0.1.13 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen Die Baubeleuchtung wird bauseitig gestellt. Die Zisterne im südwestlichen Teil des Baufeldes (zur Nachbargrundstücksgrenze ASN) unter der Baustraße wurde bereits bauseits fertiggestellt. Die Versickerungsanlage (Rigole) im nordöstlichen Bereich des Baufeldes (zur Schwabacher Str.) ist ebenfalls bauseits fertiggestellt worden. 0.1.14 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle Entlang des Baufeldes im Norden Am Pferdemarkt und entlang der Schwabacher Str. im Westen befindet sich vor allem im Straßen- und Gehweg-Bereich unterirdische Leitungsanlagen. Auf der Nord-/Westeite der Baugrube verläuft im Nahbereich zum Verbau eine evtl. stillgelegte 110 kV Leitung. Auskünfte und Einweisungen zu Spartenplänen sind eigenverantwortlich durch den AN bei der Stadt einzuholen. 0.1.15 Gemäß Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen Auf der Baustelle gelten die Arbeits- und Gesundheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung (BaustellV). Gemäß der Baustellenverordnung hat der AG einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingeschaltet. Den Anweisungen des Koordinierenden (auch Festlegungen im SiGePlan) ist unbedingt Folge zu leisten. Der AN hat alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu treffen und die Hinweise des Koordinators und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen. Der SiGePlan für die Firmen wird auf der Baustelle sichtbar ausgehängt. Die Mitarbeiter des AN müssen sich mit dem Inhalt des SiGe-Plans und den zugehörigen Erläuterungen vor Beginn der Arbeiten vertraut machen. Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der AN vor Beginn der Arbeiten, dem SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen - Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz - Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere Vorschriften gefordert werden - Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind - Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich sowie alle weiteren vom SiGeKo geforderten Unterlagen. Es besteht ein generelles Rauch- und Alkoholverbot für alle am Bau Beteiligten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Baustellenverbot ausgesprochen. Arbeitssicherheit Allgemein Grundlage der Arbeitssicherheit sind die für Bayern geltende Regelwerke des Arbeitsschutzes. Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten auch die der autonomen Unfallversicherungsträger (vgl. § 1 DGUV-V 1 (ehem. BGV A1)). Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, einschließlich seiner Subunternehmer, Kenntnis haben über: - die jeweiligen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, - den SiGe-Plan, - die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (diese sind i. Ü. auf der Baustelle vorzuhalten). Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für hoch gelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste, für die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der Auftragnehmer Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese unverzüglich der Objektüberwachung/Projektsteuerung zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken (vgl. DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1) §11). Der Auftragnehmer hat der Objektüberwachung/Projektsteuerung, dem Koordinator nach DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1) (§6) und dem SiGeKo Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtführenden und der Sicherheitsfachkräfte und Ersthelfer mitzuteilen. Gefährdungsbeurteilung Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und basierend darauf seine Beschäftigen entsprechend zu unterweisen (vgl. DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) §3 sowie ArbSchG §5). Die Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsnachweise sind der Objektüberwachung/ Bauleitung und dem Koordinator nach BaustellV auf Verlangen zu übergeben. Unterweisung Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist vor Beginn der Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch ihren Aufsichtführenden zu unterweisen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren (vgl. DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) §4 und § 12 ArbSchG). Arbeitsmedizinische Vorsorge Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in denen Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der Nachweis hierfür ist zu erbringen (vgl. ArbMedVV). Persönliche Schutzausrüstung Personen ohne Schutzhelm und Sicherheitsschuhe haben keinen Zutritt zur Baustelle. Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich (z.B. Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung, etc.), hat der Auftragnehmer deren Benutzung sicherzustellen (vgl. DGUV-V 1 (ehem. BGV A 1) § 29-31). Zuwiderhandelnde Personen können von der Baustelle verwiesen werden. Arbeitsunfälle und Schadensfälle Der Objektüberwachung/ LOG, dem Koordinator gem. BaustellV und dem Koordinator gem. DGUV-V 1 (ehem. BGV A1) §6 sind alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt. 0.1.16 Meldung an Behörden Meldepflichtige Arbeiten sind fristgerecht den entsprechenden Behörden / Ämtern zu melden. Bei Bedarf sind diese Stellen zur Beratung in Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz hinzuzuziehen. Eine Kopie der Anmeldung ist unaufgefordert der Objektüberwachung und dem Sicherheitskoordinator auszuhändigen. Anträge auf Sondernutzung (Straßensperrung, Sperrung öffentlicher Stellplätze Am Pferdemarkt etc.) sind durch den AN eigenverantwortlich und ausreichend früh beim Service Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR), Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg zu stellen. Alle vom AG benötigten Infos und Unterschriften sind eigenverantwortlich und frühzeitig beim AG durch den AN abzufragen. Die Gebühr für die Sondernutzung trägt der AG.  Im Antragsformular bei SÖR ist die Rechnungsanschrift wie folgt anzugeben: Betreffzeile: eRechnung Leitweg-ID für Sachgebiet SÖR/WL-B: 09564000-8500030-57 Sachbearbeitung: Frau Anja Christine Feiner Rechnungsanschrift: Postfach 900215, 90493 Nürnberg Rechnung digital einzureichen bei: soer@rechnung.nuernberg.de Rechnungsanschrift Briefkopf: Stadt Nürnberg SÖR Sulzbacher Str. 2-6 90402 Nürnberg 0.1.17 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Die gesamten Leistungen werden im Zusammenhang mit Leistungen anderer Unternehmer auf der Baustelle ausgeführt. Parallel zur Herstellung der Waschplatz, Absetzcontainer samt Überdachung und Fundamente für Siloanlagen finden folgende Arbeiten statt: Außenanlagen: - GaLa Bau Arbeiten im Park - Verkehrsanlagen auf dem gesamten Betriebsgelände - Baumaßnahme Frankenschnellweg - Rohrbau Trink- und Schmutzwasser - Regenwasserleitungen - Elektroleitungen Hochbau: - TGA Gewerke - Baulogistik LOG - Dachabdichtung - Außentüren- und Fenster - Tore - Malerarbeiten "vorab" - Schlosser - Trockenbau Alle Bestandteile der Baustelleneinrichtung sind so zu planen, dass keine Beeinträchtigung der anderen Unternehmer auf der Baustelle entsteht. Kräne dürfen nur lastfrei und mit einer Hakenhöhe von mindestens 30 m über Gelände über den Bereich der Baustelle schwenken. Schnittstellen sind insbesondere auch in beigefügten Baulogistikkonzept beschrieben. 0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1 Gegenstand der Ausschreibung sind die Herstellung einer Absetzcontaineranlage samt Überdachung, ein Waschplatz mit vier Waschstraßen sowie die Herstellung von Fundamneten für eine Siloanlage. Insbesondere: - Erdbau - Oberbau, Deckschichten - Einfassungen - Betonarbeiten - Abwasseranlagen - Materialentsorgung Es ist mit abschnittsweise unterteilter Leistungserbringung zu rechnen. Daher sind technologische Abhängigkeiten zu anderen Gewerken und Festlegungen der Bauleitung des AG zu beachten. Dies kann auch zu in Abschnitte unterteilter Erbringung von in einer Position beschriebenen Leistungen führen. Arbeitszeiten der Baustelle sind: Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr Ruhezeiten der Baustelle sind: Nachtruhe 19:00 - 7:00 Uhr Sonntagsruhe: ganztägig Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten. Dies gilt ebenso für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen vom 19. August 1970. Lärm- und erschütterungsintensive Arbeiten sind mit der örtlichen Objektüberwachung des AG im Vorfeld abzustimmen. Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Baumaschinen in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen sind vom AN rechtzeitig bei der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen. Das Einholen der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen bei den zuständigen Behörden ist Sache des AN. Auf dem Gelände des Baufeldes in direkter Nachbarschaft zum neu zu bauenden SÖR befinden sich Gebäude mit erschütterungs-, staub- bzw. geräuschempfindlichen Nutzungen. Die Schutzbedürftigkeit der benachbarten Nutzungen (Abfallwirtschaft und Kindergarten) gegenüber Lärm, Emissionen, Staubentwicklung und sonstige Störungen sind durch den Baubetrieb in besonderer Weise zu beachten und bei der Wahl von Geräteeinsatz und Bauverfahren zu berücksichtigen. Besondere Vorgaben zu Lärm-, Erschütterungs- und Staubschutz, über die ohnehin zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen hinaus, sind in den weiteren Vorbemerkungen näher beschrieben. 0.2.2 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten Bauseits besteht ein Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 2810, DIN EN 12811, DIN 4420 vom Gewerk Gerüstbau. Breitenklasse: W 06 Höhenklasse: H1 Lastklasse: 3 gleichmäßig verteilte Last: 2,00 kN/m2 Die Nutzung und evtl. Umbau des Gerüstes vom Gewerk Gerüstbau ist mit diesen direkt zu vereinbaren und abzurechnen. Die Geländer und Abschrankungen müssen bis zum Einbau der endgültigen Aufbauten bzw. Gerüstaufbau für nachfolgende Gewerke belassen werden. 0.2.3 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge und Einrichtungen Umlaufend sind Fassadengerüststellflächen mit Absetzplattformen bauseits vorgesehen. Andere mechanische Hebezeuge und Transporthilfen werden durch den AG nicht zur Verfügung gestellt. Mitbenutzung von sonstigen Hilfsmitteln anderer Unternehmer ist vom AN mit diesen direkt zu vereinbaren. Der Zugang zum Gebäude ist nur über die geplanten Öffnungen und Treppenhäuser möglich. Materialtransporte haben jeweils darüber zu erfolgen. 0.2.4 Vorhalten der Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume und dergleichen für andere Unternehmer durch AN Ab dem Quartal III/2025 wird an zwei Gebäudeseiten in der Straße zwischen FZH und MuFu für Materialtransporte je ein Gerüstaufzug mit einer Tragkraft von 1.500 kg und einer Plattformgröße von 5,0 m² zur Verfügung gestellt. Von diesem Aufzug aus wird ein Zugang in alle Obergeschosse eingerichtet. Einzelheiten können dem Logistikkonzept für die Baustelle entnommen werden, das den Ausschreibungsunterlagen beigelegt ist. 0.2.5 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen. Es dürfen keine Recyclingstoffe bei der Rückverfüllung der Leitungsgräben verwendet werden. Es wird exemplarisch auf den mittleren Grundwasserstand und die erforderlichen Mindestabstände hingewiesen. 0.2.6 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile. Entsprechend den gesetzlichen Anforderung zur Umweltverträglichkeit. Es wird besonders auf die Informationen zu den Raumluftmessungen, die zum Abschluss der Baumaßnahme durchgeführt werden, hingewiesen. 0.2.7 Art und Umfang der verlangten Eignungs- und Gütenachweise Der Nachweis darüber, dass sämtliche angebotenen Konstruktionen den in der Leistungsbeschreibung definierten notwendigen Leistungsmerkmalen entsprechen, ist über Vorlage bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweise entsprechend der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung zu führen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Übergangsregelungen zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) zu berücksichtigen. Spätestens 14 Tage nach Beauftragung sind für alle zur Ausführung kommenden Stoffe und Bauteile die Werksgarantien und Lieferscheine, die technischen Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, sowie die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfbescheide, Nachweise zum Brandverhalten und sonstige erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen. Die tatsächliche Ausführung der Konstruktion muss den Zulassungsbescheiden bzw. Prüfzeugnissen und den entsprechenden Vorschriften der Herstellerwerke entsprechen; der AN haftet uneingeschränkt für die Einhaltung der geforderten Eigenschaften. Alle Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen, usw. sind vor der Ausführung vom AN, entsprechend der AG Strukturvorgabe, auf den Projektserver des AG zu laden. Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen oder Typenstatiken sind gemäß den jeweiligen Vorschriften durchzuführen und baubegleitend dem AG vollständig ausgewertet vorzulegen. 0.2.8 Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom AG zu tragenden Entsorgungskosten Anhand der Abfallerzeugernummer I564E4933 werden die Entsorgungsnachweise durch AN erstellt. Die AVV-Schlüssel lautet: 170503. Betreibsstätte/ Anfallstelle: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Am Pferdemarkt 23-26 DE-90439 Nürnberg 0.2.9 Baulogistikkonzept Der LOG taktet den Lieferprozess der ANs "just in time" mithilfe eines vom AG beauftragten AN Logistik. Durch ein Onlinebuchungssystem werden von der Anfrage zu Anlieferung bis zur Entladung alle logistischen Vorgänge aufeinander abgestimmt, gesteuert und überwacht. An- und Ablieferungen sind frühzeitig durch den AN, mindestens 2 volle Werktage vor dem Wunschliefertermin bei dem zuständigen Baulogistiker anzumelden. Das Entladen und Verbringen ist Aufgabe des ANs. Der AN stellt eigenverantwortlich sicher, dass die Anlieferlogistik bei allen Anlieferprozessen, auch durch NUs oder Lieferdienste eingehalten wird. Ausgenommen sind Kleinstanlieferungen der Paketdienste. Die Teilnahme und Abstimmungen zur Baulogistik ist für alle AN verpflichtend. 0.2.10 Mitwirken bei der Inbetriebnahme Leistungen, die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Bauteile, Anlagen oder der Ausßenanlagen zu erbringen sind, sind in eigenen Positionen aufgeführt. 0.2.11 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Teile der Leistung, die vor der Abnahme durch den AG benutzt werden, sind in Leitbeschreibungen und Positionen des Leistungsverzeichnisses gesondert aufgeführt. 0.2.12 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist siehe entsprechende LV Position 0.2.13 Abrechnung Sämtliche Aufmaße sind grundsätzlich soweit möglich anhand der Pläne zu fertigen, Leistungen die aus den Plänen nicht ersichtlich sind, sind gemeinsam mit der Bauleitung vor Ort zu tätigen. Aufmaßpläne und Aufmaßblätter sind 10 Tage vor Rechnungsstellung der Bauleitung 2-fach zur Prüfung zu übergeben. Für Bauteile und Leistungen, die durch den weiteren Baufortschritt nicht mehr prüfbar sind, hat der AN immer rechtzeitig örtliche Aufmaße und Aufmaßzeichnungen zu erstellen und vorzulegen. Aufmaße sind in Abrechnungsplänen (M=1:100) zusammen zu fassen. Alle Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Die Einführung in E-Rechnung erfolgt nach folgendem Schema: - Eingangsdatum ist die digitale Erfassung durch den Bauherrn - AG / Bauherr: Rechnung nur digital an zentralen Rechnungseingang und - Bauleitung: Rechnung nur digital und nur digitale Anlagen / Aufmaß - Aufmaß vorab auch als DA11-Datei per Email an Bauleitung - Nach dem gemeinsam geprüften und unterzeichneten Aufmaß ist die Rechnungsstellung auch als DA11-Datei per Email an Bauherr: soer@rechnung-nuernberg.de Leitweg-ID für Sachgebiet SÖR/WL-B: 09564000-8500030-57 Rechnungsanschrift oben links: Stadt Nürnberg SÖR Sulzbacher Str. 2-6 90402 Nürnberg Nachtragsforderungen Aus den Nachtragsforderungen muss der Umfang der Leistung erkenntlich sein (Massenansätze / Aufmaß / Prognose). Nachtragsforderungen sind in Abstimmung mit den Verantwortlichen des Auftraggebers zu fertigen. Dieser hat entsprechende Beschreibungen, insbesondere die Ordnungsziffer festzulegen. Nachtragsforderungen sind immer mit einer detaillierten Kalkulation auf Grundlage der Urkalkulation anzubieten (auch Subunternehmerleistungen). Für alle Liefer- und Nachunternehmerleistungen sind Angebots- und Lieferpreise detailliert nachzuweisen. Vergleichbare Positionen des Hauptangebotes sind in der Kalkulation vergleichend detailliert aufgeschlüsselt aufzuführen. Urkalkulation Der Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, hat dem AG spätestens zur Baustelleneinweisung seine Urkalkulation zur Einsichtnahme vorzulegen. Anschließend ist diese in Anwesenheit beider Vertragspartner in einem Umschlag zu verschließen und dem AG zur Verwahrung zu übergeben. Bei Mengenabweichungen, bei zusätzlichen oder geänderten Leistungen und Schadensersatzforderungen, ist der AG zur Beurteilung der Angemessenheit der preislichen Auswirkungen berechtigt im Beisein des AN Einsicht in die Urkalkulation zu nehmen. Der AG ist alleine zur Einsicht berechtigt, wenn der AN trotz Terminabstimmung oder Aufforderung zur Teilnahme (bei angemessener Frist), der Aufforderung nicht nachkommt. Vorgehensweise Urkalkulation - Der AN soll die Unterlagen persönlich vorbeibringen, gemeinsam wird geprüft ob es sich um die Urkalkulation dieses Auftrags handelt, danach wird der Umschlag verschlossen. - Die Urkalkulation soll spätestens zur Baustelleneinweisung abgegeben werden. - Wenn eine Urkalkulation (ausnahmsweise) verschlossen zugesendet wird - also keine persönliche Übergabe erfolgt - muss der Umschlag verschlossen bleiben und wird so aufbewahrt. - Die Rückgabe erfolgt mit Auszahlung Schlussrechnungszahlung durch die Projekt- bzw. Fachprojektleitung. 0.3 ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER AUßENANLAGEN 0.3.1 Bautagebuch Der AN hat ein Bautagebuch zu führen folgende Grundsätze sind zu beachten: Das Bautagebuch soll Stand und Fortschritt der Bauarbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festhalten. Das Bautagebuch ist zeitnah zu führen und täglich vom Verfasser mit Datum und Unterschrift zu versehen. Das Bautagebuch in schriftlicher oder elektronischer Form muss die nachfolgenden Angaben enthalten: Regelmäßige Angaben Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher immer zu erfassen sind: - Bezeichnung der Baumaßnahme bzw. der Bauunterhaltungsarbeiten, - Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen (genaue Bezeichnung der Unterlagen) sowie ggf. von Änderungen- und Berichtigungen an den Auftragnehmer, - Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten, - das Wetter sowie die höchste und niedrigste Temperatur, - erbrachte Leistungen der Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach deren Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter), - Einsatz von Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, sowie Dauer und Ursache bei etwaigem Ausfall, - Eingang der vom Auftragnehmer gelieferten bzw. vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile, - Vorlage der Prüfungsergebnisse vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen, - Dokumentation der Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden Besondere Angaben Besondere Angaben, Meldungen und Berichte zu Tatsachen, die insbesondere hinsichtlich der Vergütung, der Ausführungsart oder der Ausführungszeit von Bedeutung und daher zu erfassen sind: - Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten mit den Ursachen (Unfälle, Rutschungen, Streik), - bei Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern: detaillierte Erfassung aller Sachverhalte, die für die Beurteilung der Gründe und des Umfanges der Behinderung von Bedeutung sein können und später zweifelsfreie Feststellungen ermöglichen. - alle Umstände, aus denen Schadensersatzansprüche oder das Recht zur Kündigung des Vertrages hergeleitet werden können, - mündliche Weisungen an Vertreter des Auftragnehmers (Name und Inhalt der Weisung), - Personalwechsel - Notwendigkeit, Beantragung und Genehmigung etwaiger Abweichungen von den ausgehändigten Bauzeichnungen, - Abweichungen der Beschaffenheit des Baugrundes von den Angaben in der Leistungsbeschreibung, - bei Bauarbeiten, die durch den Wasserstand offener Gewässer beeinflusst werden, die Wasserstände Das Bautagebuch ist wöchentlich vorzulegen. 0.3.2 Bauablaufplan siehe entsprechende LV Position 0.3.3 Unterlagen AN Vor Beginn der Arbeiten hat der AN folgende Unterlagen dem AG vorzulegen: - Bauablaufplan Diese sind in Abstimmung mit dem AG und auf Grundlage des Ausführungsplanung des AGs und den am Bau genommenen Maße zu erstellen. Mit der Ausführung darf erst begonnen werden, auf Grundlage der durch den AG bzw. seinem beauftragten Erfüllungsgehilfen freigegebenen Werk- und Montagepläne des AN mit dem Vermerk: "Zur Ausführung freigegeben". Vom Auftragnehmer geforderte Fertigungsunterlagen und Werkstattzeichnungen sind so rechtzeitig anzufertigen, dass auch bei evtl. notwendiger technischer Klärung die Materialien rechtzeitig bestellt werden können. Der Zeitraum für die Durchsicht der Unterlagen des AN durch den AG beträgt, sofern in der jeweiligen Position nichts Abweichendes angegeben ist, 2 Wochen. Vom AN vorgelegte Pläne erhalten folgenden Freigabestatus: Status PF: geprüft Freigabe Status PK: geprüft mit Korrektur Status PW: geprüft Wiedervorlage Status P: im Prüflauf Status F: zur Ausführung frei Status FK: zur Ausführung frei mit Korrektur Status Z: zurückgerufen Ein freigegebener Plan entbindet den AN nicht von der Vorlage gleichgestellter Pläne beim AG. Aus den Zeichnungen müssen alle zur Beurteilung der Konstruktion notwendigen Einzelheiten klar hervorgehen. Statisch relevante Werkstattzeichnungen sind durch den AN dem Prüfingenieur (2-fach als Papierpause) zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Alle vorgenannten Planungs- und Fertigungsunterlagen des AN, sowie Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen, usw. sind vor der Ausführung vom AN, entsprechend der AG-Strukturvorgabe, auf den AG-Server zu laden. 0.3.4 Bauseitige Vermessungsleistungen Vermesserleistungen durch den Auftraggeber bereitgestellt: - Hauptachsen der baulichen Anlage - 4 Höhenfestpunkte - ca. 150 Meterrisse in allen Geschossen - ca. 15 Meterrisse an jedem Zugang an der Leibung der Schachttüre sind bauseitig angebracht worden. Alle weiteren, für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Vermessungsleistungen sind durch den AN zu erbringen, z.B.: - Hauptachsen der Außenanlagen durch Festpunkte je Achse - Baurechtliche Kontrolle der Außenanlagen auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen 0.3.5 Aufmaß, Maße und Bautoleranzen Maßangaben im Leistungsverzeichnis und in den beigefügten Plänen verstehen sich als  Rastermaße etc. gemäß Entwurfsplanung bzw. für die Ausführungsphase entsprechend Ausführungsplanung. Vor Beginn der Ausführung sind vom AN, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten auf Basis des übergebenen Höhenbezugspunkts und der Gebäudeachsen eigenverantwortlich auszuführen. 0.3.6 Bauschild - Firmentafel Das Anbringen eigener Firmentafeln auf der Baustelle wird nicht zugelassen. Es ist eine gemeinsame Bautafel angebracht, auf der auf Wunsch für den AN eine Firmenleiste angebracht werden kann. Die Herstellungskosten der Firmenleiste trägt der AG. 0.3.7 Personal Allgemein Baubeschreibung Außenanlagen - Betriebshof SÖR Nürnberg 1. Allgemeines Im Zuge des Neubaus des Betriebshofs des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg wird auf einem ca. 30.000?m² großen Grundstück eine leistungsfähige und funktionale Außenanlage geschaffen. Neben der Gebäudeerschließung dient sie der Organisation des Fuhrparks, der Lagerung von Betriebsmitteln, der Instandhaltung des Stadtmobiliars sowie dem Aufenthalt der Mitarbeitenden. Das Gelände unterteilt sich in Verkehrs- und Betriebshofflächen, in überdachte Außenbereiche innerhalb der Fahrzeughalle und einer öffentlichen Parkfläche mit begrünten Retentions- und Ausgleichsflächen sowie. 2. Erschließung und Flächenstruktur Die Erschließung des Betriebshofs erfolgt über die Straße "Am Pferdemarkt". Zwei Zufahrten und drei Ausfahrten ermöglichen eine durchgängige Einbahnregelung, welche eine klare und sichere Verkehrsführung auf dem Gelände gewährleistet. Die Verkehrsflächen umfassen rund 14.000?m² und führen ringförmig um die zentral gelegene Fahrzeughalle. Der öffentlich zugängliche Parkbereich mit ca. 7.500?m² liegt abgesetzt zur Betriebsfläche und wird durch das Multifunktionsgebäude räumlich vom Betriebshof getrennt. Grünflächen befinden sich randlich um das Gelände sowie punktuell innerhalb der Verkehrsflächen zur gestalterischen Auflockerung und ökologischen Ergänzung. Hinzu kommen Aufenthaltsbereiche wie ein Pausenhof hinter dem Werkstattgebäude sowie ein Gartenhof im Innenbereich des Kopfbaues. 3. Oberflächenbefestigungen Die befestigten Flächen sind entsprechend ihrer Nutzung differenziert ausgebildet. Die betrieblichen Verkehrsflächen sind für den Schwerlastverkehr ausgelegt und bestehen aus splittreichem Asphalt, ein gesonderter Lagerbereich in der Fahrzeughalle besteht aus Betondeckschicht und im in besonders sensiblen Bereich der Durchfahrt des Multifunktionsgebäudes bedarf es einer WHG-konformen Beschichtungen der Betondeckschicht (LAU-Flächen). Die Randabschlüsse der Asphaltdecke erfolgen des Multifunktionsgebäudes mit dreireihigen Granitpflasterstreifen, sonst mit Betonborden eingefasst. Die nicht-betrieblichen Bereiche, insbesondere der Park und die Freianlagen, werden mit Betonpflasterbelägen (Innenhof Kopfbau), Granitpflasterstreifen als Einfassungen für die wassergebundene Wegedecke als zentrale Erschließung der Parkfläche sowie Schotterrasenflächen zur Wartung entlang der parkseitigen Fassade des Multifunktionsgebäudes gestaltet. Zusätzlich kommen vereinzelnd Kiesflächen mit gebrochenem Korn 16/32 unter der Zufahrtsrampe und in den Traufbereichen zum Einsatz. Diese Materialien ermöglichen eine funktionale ansprechende Gestaltung und unterstützen die Retentionsfunktion der Flächen. Genauere Angaben zum Schichtaufbau, Frostschutz und Tragschichtstärken erfolgen durch Detailzeichnungen. 4. Entwässerung und Regenwassermanagement Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt über Entwässerungsrinnen und Punktabläufe. Das anfallende Regenwasser wird gesammelt in eine zentrale Zisterne geleitet und von dort in die Parkfläche integrierten Versickerungsmulden weitergeleitet. Diese Mulden übernehmen nicht nur die Aufgabe der Regenrückhaltung und -versickerung, sondern tragen durch ihre Bepflanzung mit Stauden und Gräsern auch zur ökologischen Qualität und zur landschaftsarchitektonischen Gestaltung des Geländes bei. 5. Vegetation und Begrünung Die Grünflächen innerhalb und am Rand des Betriebsgeländes erfüllen funktionale, ökologische und gestalterische Aufgaben. In der Parkfläche strukturieren Bäume den Raum und bieten Verschattung. Stauden- und Gräsermischungen bepflanzen die Sohlbereiche der Versickerungsmulden. Freiwachsende Hecken gliedern das Gelände entlang der Grundstücksgrenzen und stellenweise innerhalb der Betriebsflächen. Entlang des zentralen Weges durch die Parkanlage gliedert sich ein Rasensaum zur klaren räumlichen Differenzierung des zu dem betretenden Bereich und der dem gegenüberstehenden ökologisch wertvoll anzulegenden Wiesenstruktur, die sich flächig über die Parkfläche erstreckt. Zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Aufwertung der Architektur tragen Fassadenbegrünungen bei: Am Multifunktionsgebäude sind Rankhilfen zur Kletterpflanzenführung vorgesehen, an der Fahrzeughalle wachsen selbstklimmende Arten an der Fassade empor. 6. Ausstattung und Einbauten Zur Ausstattung der Freianlagen gehören Sitzbänke in den Pausenbereichen und Fahrradständer an ausgewählten Zugangsstellen des Kopfbaus. Von den Muldenkopf abgehende Balancierbalken aus Douglasienholz gehören zum Sitzmobiliar der Parkanlage. Die Wegeführung Bodenmarkierungen strukturiert, insbesondere entlang der werkseitigen Gebäudekanten und in der Fahrzeughalle zur Abgrenzung zwischen Fahr- und Gehbereichen. Die Umfriedung des Geländes erfolgt mit einem feuerverzinkten Stabgitterzaun mit einer Höhe von 185?cm. Zur öffentlichen Seite hin kommt ein Industriezaun mit Stabfüllung zum Einsatz. Die Zufahrten werden über vier einfache elektrische Schiebetore sowie ein doppeltes Schiebetor unterschiedlicher Breiten geregelt. Innerhalb der betrieblichen Freiflächen werden zahlreiche funktionale Einbauten vorgesehen: Ein überdachtes Gittertrennwandsystem mit Doppelflügeltot dient der Lagerung von Gasflaschen. Der in der Fahrzeughalle gesondert, ebenfalls durch ein Gittertrennwandsystem abgegliederte Lagerbereich ergänzt die Lagerflächen. Sechzehn Schüttgutboxen aus Betonbaublöcken bieten Raum für verschiedene Materialien. Vier Waschplätze mit insgesamt zehn Waschstationen und Spritzschutz sichern die Fahrzeugpflege. Das anfallende Wasser der Waschplätze wird jeweils in zentral angeordneten Schlammfängen gesammelt und abgeführt. Mit Absenkborde/-rinnen sowie flüssigkeitsfesten Fugen wird für das sachgerechte Abführen des Waschwassers gesorgt. Hinter dem Werkstattgebäude befinden sich sieben, durch Fahrbahnmarkierung gekennzeichnete, Stellflächen für zu wartende Betriebsfahrzeuge. Zwei Holz-Salz-Silos, ergänzt durch GFK-Sole-Tanks und eine Soleaufbereitungsanlage, dienen der Winterdienstausrüstung. Zusätzlich werden überdachte Betonmulden für Absetzcontainer eingerichtet, die eine ebenerdige Befüllung ermöglichen. 7. Stellplätze Die Stellplatzanlagen sind in funktionale Zonen unterteilt. Neben Stellplätzen für den betrieblichen Fuhrpark und Mitarbeitende auf dem Betriebsgeländer in der Fahrzeughalle steht ein öffentlicher Besucherparkplatz mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zur Verfügung. Die Asphaltflächen-Aufbauten der Stellflächen sind entsprechend ihrer Nutzung differenziert ausgebildet. 8. Nachhaltigkeit und besondere Maßnahmen Die Außenanlagen folgen einem nachhaltigen Gesamtkonzept, das funktionale Anforderungen mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen verbindet. Die Versickerung von Niederschlagswasser über begrünte Mulden und der Rückhalt in einer Zisterne leisten einen Beitrag zur Entlastung des Kanalnetzes. Begrünte Fassaden und freiwachsende Hecken verbessern das Mikroklima auf dem Betriebshof. Die Kombination aus robusten Belägen, durchgrünten Flächen und multifunktionalen Nutzungszonen schafft einen modernen, ökologisch durchdachten und dauerhaften Freiraum für den Betriebshof SÖR Nürnberg. Alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften sowie gewerke- und auftragsbezogenen Normen, Richtlinien und Empfehlungen in der aktuellen Version, wie Regeln der Technik, z. B. DIN-, DIN EN- VDI-, VDE-, FLL - Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Umweltschutzvorschriften, ReStra, ILO Arbeitsnormen jeweils in neuester Fassung, insbesondere: Asphalt & Bindemittel DIN EN 13108-1 bis -7 - Asphaltmischgüter (z. B. AC, SMA, PA) DIN EN 14023 - Polymermodifizierte Bitumen DIN EN 12591 - Straßenbaubitumen Gesteinskörnungen & ungebundene Schichten DIN EN 13242 - Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Schichten im Straßenbau DIN EN 12620 - Gesteinskörnungen für Beton DIN EN 1097 - Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Gesteinskörnungen Pflaster, Platten, Bordsteine DIN EN 1344 - Pflasterklinker DIN EN 1338 - Betonpflastersteine DIN EN 1339 - Betonplatten DIN EN 1340 - Bordsteine aus Beton DIN EN 1342 Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche DIN EN 771 - Mauersteine (für Einfassungen/kleine Bauwerke) Beton & hydraulisch gebundene Tragschichten DIN EN 206 - Beton DIN EN 13877-1ff. - Betonstraßenbau DIN EN 14227 - Hydraulisch gebundene Gemische DIN EN 1992 - Tragwerksbemessung Beton Entwässerung, Rohre & Schächte DIN EN 1433 - Entwässerungsrinnen für Verkehrsflächen DIN EN 124 - Schachtabdeckungen und Aufsätze DIN EN 13476 - Kunststoffrohrsysteme für Abwasserleitungen DIN EN 1610 - Verlegung und Prüfung von Abwasserkanälen und -leitungen Stahlarbeiten DIN EN 10223-7:2013-02 Stahldraht und Drahterzeugnisse für Zäune und Drahtgeflechte - Teil 7: Geschweißte Gittermatten für Zäune DIN EN 10 025 Allgemeine Baustähle, Gütenorm Weitere wichtige Normen im Landschaftsbau DIN 4 095 Baugrund, Dränung zum Schutz baulicher Anlagen DIN 4 124 Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten, Verbau DIN 18 300 Erdarbeiten DIN 18 315 Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten ohne Bindemittel DIN 18 318 Straßenbauarbeiten Steinpflaster DIN 18 320 Landschaftsbauarbeiten DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18 502 Pflastersteine Naturstein DIN 18 920 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN 1338 Pflastersteine aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt DIN 1176 Spielplätze und Spielplatzböden Hochbau DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke DIN 18203 Teil 2 Toleranzen im Hochbau, vorgefertigte Teile aus Stahl DIN 18 335 VOB Stahlbauarbeiten DIN 18363 VOB Maler- und Lackierarbeiten DIN 18 80011/90, Teil 1 Stahlbauarbeiten; Bemessung und Konstruktion DIN 55 928 Teil 1-9: Korrosionsschutz von Stahlbauteilen durch Beschichtung und Überzüge Richtlinien, Zusätzliche Vertragsbedingungen sowie Empfehlungen DASt Ri 009 Empfehlung zur Wahl der Stahlgütegruppen für geschweißte Stahlbauteile ZTV StB 94 Erdarbeiten im Straßenbau ZTV LaStB 80 Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau ZTV / St. in Verbindung mit ZTV SoB-StB, TL SoB-StB, TP Griff-StB, ZTV Pflaster-StB, TL Pflaster StB, TL Fug-StB, ZTVT Beton - TL Gestein-StB 04 "Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau" - TL SoB-StB 04 "Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau" - ZTV SoB-StB 04 "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau" - ZTV Ew-StB 91 "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau" - RAS-Ew 1987 "Richtlinien für Anlagen von Straßen, Teil: Entwässerung" - M FP 2015 "Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie Einfassungen (FGSV)" - ZTV Pflaster-StB 20 "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (FGSV)" - TL Pflaster-StB 06/15 "Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte - RStO 12 "Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen" Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung der Fundamente für eine Siloanlage einschließlich sämtlicher zugehöriger Fundamentkonstruktionen sowie einer ca. 38 m langen Absetzcontaineranlage mit verschiebbarer Stahlüberdachung. Darüber hinaus ist ein Waschplatz mit insgesamt vier Waschstraßen herzustellen. In den betroffenen Bauabschnitten sind Nutzungseinschränkungen und Behinderungen infolge zeitgleich ausgeführter Baumaßnahmen durch Dritte zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere Tiefbauarbeiten sowie der Einbau von KV-Leitungen der Stadt Nürnberg im Rahmen der Baumaßnahme N-Ergie/ Frankenschnellweg. Darüber hinaus ist mit Anlieferungs- und Baustellenverkehr aus dem Hochbau zu rechnen. Der Auftragnehmer hat den Waschplatz, die Absetzcontainer sowie die Fundamente der Silos fachgerecht und nahtlos anzuarbeiten. Teilweise ist ein Asphaltaufbau über den Fundamenten der Silos herzustellen. Der Asphalteinbau erfolgt über das Gewerk Verkehrsanlagen. Aus den vorgenannten Umständen resultiert ein erhöhter Koordinierungs-, Abstimmungs- und Organisationsaufwand. Sämtliche hieraus entstehenden Leistungen, Nebenleistungen sowie Beeinträchtigungen und Behinderungen im Sinne der VOB/B gelten als in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt. Entsprechende Mehrkosten, Terminverschiebungen oder sonstige Ansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden. Der Auftragnehmer hat diese Umstände bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen. Kalkulationshinweis, parallellaufende Baumaßnahmen / Baufeldsituation Zeitgleich zu den ausgeschriebenen Leistungen für die Herstellung des Waschplatzes, der Absetzcontaineranlage mit Überdachung sowie der Fundamente der Siloanlage werden im unmittelbaren Baustellenumfeld Arbeiten der N-ergie / Frankenschnellweg ausgeführt. Hierdurch ergeben sich eingeschränkte Platzverhältnisse auf den Baufeldern sowie Einschränkungen hinsichtlich Zugänglichkeit, Erreichbarkeit und Baustellenlogistik. Lagerflächen für Materialien und Haufwerke stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Darüber hinaus ist aufgrund der parallelen Ausführung beider Maßnahmen ein erhöhter Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand mit den beteiligten Auftraggebern und ausführenden Unternehmen erforderlich. Die hieraus resultierenden Erschwernisse, insbesondere hinsichtlich Bauablauf, Materiallogistik, Koordination Ausführung Waschplatz, Fundamente der Silos, Absetzcontaineranlage sowie Baustellenorganisation, sind bei der Kalkulation der angebotenen Einheitspreise zu berücksichtigen und denentsprchend mit einzupreisen. Lageplan Baufelder 1. Waschplatz 2. Absetzcontainer 3. Fundamente Silos Mengenangaben in der Übersicht (alles +/- 15% Angaben) 1. Waschplatz mit 4 Waschstraßen: Größe ca. 450 m2 - Deckschicht aus Plattenbelag mit Fugenabdichtung ca. 400 m2 - Trennwände aus Betonwänden mit Stahlspritzschutz ca. 115 m 2. Absetzcontaineranlage mit 15 Mulden: Größe ca. 165 m2 - 15 Absetzmulden aus Beton - fünfteilige Stahl Überdachung der Absetzcontainer 3. Fundamente Siloanlagen ca. 120 m2 Angebotsphase: Zur Erstellung des Angebots erhält der Bieter digitale Pläne, die zur Kalkulation freigegeben sind. Diese Pläne dienen ausschließlich der Angebotskalkulation. Auftragsphase: Mit Auftragserteilung wird dem Auftragnehmer ein freigegebenes Planpaket mit dem Status FB digital auf dem Planserver zur Verfügung gestellt und die Planunterlagen müssen selbstständig vom Server geladen werden. Dieses Planpaket bildet die Grundlage für die Ausführung der Leistungen. Planstatus und Aktualisierung: Die Pläne sind in der Planliste dokumentiert. Änderungen im Planstatus während der Bauausführung sind möglich. Neue und geänderte Pläne werden auf dem Projektplanserver bereitgestellt, und die Planliste wird entsprechend aktualisiert. Pflichten des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, regelmäßig den Planserver auf aktualisierte Pläne zu prüfen und sicherzustellen, dass alle für die Ausführung relevanten Änderungen berücksichtigt werden. Planpaket/Planliste Stand 09.09.2026 Planung Planinhalt Plannummerierung Maß stab Grö ße Index-Da tum In de x Ausführungsplanung LP5 - Freianlagen // Teilbereich Waschplatz, Absetzcontainer, Silo-Fundament LAGEPLÄNE Lageplan Übersicht 02 Lageplan Übersicht Teil 2/2 M 200 SOER_5_SH_BTC_UE_ E00_AUS_002_-_FD 1:20 0 682 X 156 0 09.09.20 26 F D Übersichtsplan M500 Lageplan Übersicht M 500 SOER_5_SH_BTC_UE_ E00_AUS_003_-_FD 1:50 0 768 X 952 09.09.20 26 F D Lageplan Trassen 02 Freianlagen Trassendarstellung 2/2 SOER_5_SH_BTC_UE_ E00_AUS_007_-_FD 1:20 0 840 X 150 0 30.06.20 26 F D Schleppkurven Freianlagen Schleppkurven 2/2 M200 SOER_5_SH_BTC_UE_ E00_AUS_009_-_FD 1:20 0 840 X 156 0 09.09.20 26 F D Lageplan Entwässerung 02 Freianlagen Entwässerung Oberflächen 2/2 SOER_5_SH_BTC_UE_ E00_AUS_011_-_FD 1:20 0 683 X 151 0 09.09.20 26 F D Lageplan Gelände 03 Lageplan Gelände 03 SOER_5_SH_BTC_LA_E 00_AUS_003_-_FD 1:10 0 900 X 175 3 09.09.20 26 F D Absteckung Gelände Teil 3 Absteckung Gelände Teil 3 SOER_5_SH_BTC_LA_E 00_AUS_018_-_FD 1:20 0 A0 09.09.20 26 F D DETAILS Absetzcontainer Detail 07 Absetzcontainer M50& 20& 5 SOER_5_SH_BTC_DT_X XX_AUS_007_-_FD 1:20 805 X 102 5 09.09.20 26 F D Sockel Salz- Silo Detail 011 Sockel Salz- Silo M 50 SOER_5_SH_BTC_DT_X XX_AUS_011_-_FC 1:20 832 X 883 02.04.20 26 F C Waschplatz Detail 14 Waschplatz M50/ 20 SOER_5_SH_BTC_DT_X XX_AUS_014_-_FD 1:20 939 X 121 5 08.09.20 26 F D Boden- und Abfallmanagament Grundsätzlich ist in die Einheitspreise einzukalkulieren: (1) Ver- und Entsorgungsleitungen, die nicht abgebrochen, sondern erhalten werden müssen, sind zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, daß der AN sich über die genaue Lage und Tiefe aller Versorgungsleitungen und Anlagen vor Beginn der Bauarbeiten zu informieren hat. Abbrucharbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen sind im Einvernehmen und in Abstimmung mit den Versorgungsträgern mit angemessener Sorgfalt und Vorsicht durchzuführen. Für alle Schäden und Nachteile, sofern sie vom AN verursacht werden, haftet der AN. Der AN muss im Schadensfall die zuständigen Versorgungsträger sofort verständigen und den Schaden auf Kosten des AN beheben lassen. (2) Vorhandene Grenzsteine sind vom AN durch rot gekennzeichnete Holzpfähle zu markieren und während der gesamten Bauzeit vor Beschädigungen zu schützen. Infolge der Bauarbeiten beschädigte oder in ihrer Lage veränderte bzw. ausgerissene Grenzpunkte sind vom AN zu seinen Lasten durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wieder ordnungsgemäß herstellen zu lassen. (3) Kleinräumige Verteilung der unterschiedlichen Homogenbereiche und Bodenarten für die Leistungen profilgerechter Aushub von Bodenarten wie Oberboden, Sand, Schluff, Lehm, Torf, Boden-Bauschutt-Gemische/Auffüllungen etc muss mit eingerechnet werden. (4) Ladung, Zwischentransport  von Materialien, Abfällen, Bodenaushub- u. Baurestmassen zu den Haufwerksflächen sowie zur Containerbefüllung muss mit eingerechnet werden. (5) Sortieren von Bodenaushub, Abfall bzw. Baurestmassen gem. voraussichtlichem Abfallschlüssel (z.B. Boden und Steine, Gemische, Betonabbruch, Bauschutt etc.) und sortierte Zwischenlagerung auf Bodenmieten und Haufwerken bis max. 500m³, erneute Ladung zur Wiederverwendung im Baugebiet, Verwertung und Entsorgung. Hierfür sind Haufwerkspläne anhand der Lagepläne zu erstellen und für jedes Haufwerk mit Nummerierung mind. wöchentlich fortzuschreiben. (6) Soweit in den Aushub- und Abbruchpositionen der einzelnen Titel nicht ausdrücklich im Positionstext beschrieben, werden die Kosten für Abtransport sowie Verwertungs- und Entsorgungskosten gesondert in einer entsprechenden Position im Titel Materialentsorgung vergütet. (7) Spezifische Gewichte/ Rohdichte einschl. Lockerung/ Kompression: - Oberboden nicht bindig -1,3 t/m³ - Oberboden bindig - 1,7 t/m³ - Torfboden 1,1 to/m³ - Boden bis 10 % Fremdanteil im Mittel 1,8 to/m³ - Boden mit Fremdanteilen > 10% bis 50% - 1,65 to /m³ - Gemische über 50% Bauschutt aus Steinen, Beton, und Ziegel - 1,3 to/m³ - Schotter aus Beton-Recycling (FSS, STS BRC) - 1,8 to/m³ - Schotter aus Naturstein (FSS, STS Ntst.) - 2,0 to/m³ - Beton - 2,3 t/m³; Stahlbeton 2,5 t/m³ - Asphalt - 2,4 t/m³ Verwertung- u. Entsorgungsverfahren Grundsätzlich ist in die Einheitspreise einzukalkulieren: Analysen und Deklarationen von Bodenaushub- und Baustoff- sowie Baurestmassen werden durch den AN durchgeführt. Der Zeitbedarf für Deklarationsuntersuchungen mit max. 14 Kalendertagen und ggf. Andienungsverfahren mit max. 30 Kalendertagen und Andienungsunterlagen sowie ggf. elektronisches Nachweisverfahren sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Die Vergütung der Untersuchungen erfolgt gesondert. Die Entsorgung von nicht untersuchungspflichtigen nicht gefährlichen Abfällen sowie von gefährlichen Abfällen, die mittels Sammelentsorgungsnachweis transportiert und der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, erfolgt im Verantwortungsbereich des AN. Seitens des AN wird hierfür eine Abfallerzeuger-Nr. eingeholt. Diese Kosten werden im Titel Materialentsorgung gesondert vergütet. Sämtliche anfallenden Stoffe und Materialien sind, soweit sie nicht vor Ort wieder verwertet werden, abzufahren und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Die abfalltechnische Beprobung und Deklaration der für die Abfuhr bestimmten Bodenaushub- und Baurestmassen erfolgt durch das vom AN beauftragte Ingenieurbüro und zugelassene Labor. Diese Kosten werden gesondert vergütet. Beprobung, Deklaration, Andienung, Verwertung, Entsorgung etc. durch den AN richten sich nach folgenden Regelwerken in der jeweils aktuellsten Fassung und Reihenfolge: Die Regelungen der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (sog. Mantelverordnung). Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sämtliche gewerkebezogenen Mitteilungen, Anforderungen und Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sind einzuhalten." Grundlage für die Abrechnung bilden: Aufmaß, Deklarationsanalyse, Haufwerksplan, Haufwerksplannummer in Verbindung mit den lesbaren, ordnungsgemäß ausgefüllten Belegen über die erfolgte Verwertung / Entsorgung bei der zugelassenen Annahmestelle. Der Beleg besteht aus dem Wägeschein der Annahmestelle mit dem zugehörigen eindeutigen und lesbaren Übernahmeschein / Begleitschein. Die Übernahmescheine mit Zuordnung zum Haufwerk sind in Papierform durch den AN bereitzustellen und durch den AG bzw. dessen örtlicher Bauüberwachung mit Unterschrift auf dem Übernahmeschein zur Abfuhr freigeben zu lassen. Wiegescheine und Übernahmescheine sind unaufgefordert innerhalb von 5 Werktagen nach Abfuhr der Bauüberwachung zum Gegenzeichnen vorzulegen. Die Entsorgungsleistungen gemäß Titel 596 sind anhand der oben beschriebenen eindeutigen Zuordnung nachzuweisen und abzurechnen. Die lückenlose Nachweisdokumentation ist Bedingung für die preisliche Abgeltung der Entsorgungsleistungen. Nicht nachgewiesene Entsorgungen werden nicht vergütet.
Neubau Betriebszentrale SÖR
01 Waschplatz
01
Waschplatz
01.02 520 Gründung Unterbau
01.02
520 Gründung Unterbau