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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Art der Leistung: KGR 420 | Heizungstechnische Anlagen
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus
mit 11 Wohneinheiten
Ritterstraße 57
41238 Mönchengladbach
Bauherr: Jakob Durst GmbH & Cie.
Projektentwicklung
Talstraße 24
41199 Mönchengladbach
Planung:
rapita Ingenieur GmbH & Co.KG
An der Eickesmühle 22
41238 Mönchengladbach
Fon +49 (0) 2166/940 399-0 · Fax 940 399-25
www.rapita.de · info@rapita.de
Firma, Anschrift und
Telefonnummer des Bieters: ________________________
________________________
________________________
(mit Firmenstempel)
(vom Bieter auszufüllen) (geprüfte Summe)
Angebotssumme netto: EURO ________________ EURO ________________
+ 19 % MwSt.: EURO ________________ EURO ________________
Angebotssumme Brutto: EURO ________________ EURO ________________
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A. Allgemeine Vertragsbedingungen
A.1 Vertragsbedingen
Grundsätzlich gelten die Vertragsbedingen der Jakob Durst GmbH & Cie.
Mit seiner Unterschrift erkennt der AN an, dass die in den
Vorbemerkungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden, und
dass eigene Geschäfts-, Vertrags-, Zahlungs- oder Lieferbedingungen des
AN keine Gültigkeit haben und zwar dann nicht, wenn in dem Angebot des
AN oder sonstigen Schriftstücken des AN auf sie Bezug genommen wird.
Vorbemerkungen
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Im Angebot muss eine Ausführung entsprechend der Ausschreibung angeboten
werden.
Punktfolgen (Freistellen) sind vom Bieter auszufüllen.
Mit dem im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang
und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der
anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet 'Bauart' das Herstellen
durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung 'nach besonderer
Anordnung des AG' vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der
Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den
AG zu beginnen ist.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
Das Leistungsverzeichnis ist automatisch sortiert. Der Bieter hat sich
anhand der Blattnummern von der Vollzähligkeit des LV zu überzeugen und
bei fehlenden Blättern die ausschreibende Stelle zu verständigen.
Bei Arbeiten, bei denen chemische Mittel zur Anwendung gelangen, ist vom
Bieter ein Produktenblatt über die jeweiligen Inhaltsstoffe dem Angebot
beizufügen. Es dürfen nur noch umweltfreundliche Produkte zur Anwendung
gelangen.
Umweltfreundliche Produkte sind insbesondere die Erzeugnisse, denen das
"Umweltzeichen (Blauer Engel)" erteilt worden ist.
Abkürzungen im Leistungsverzeichnis für Abrechnungseinheiten (Einh)
d= Tag
Std= Stunde
Jr= Jahr
kg = Kilogramm
km = Kilometer
km² = Quadratkilometer
l = Liter
m= Meter
m²= Quadratmeter
m³= Kubikmeter
Mt= Monat
psch = pauschal
Stck= Stück
t = Tonne
Wo= Woche
Vorbemerkungen
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Gerüste und Leitern sind vom AN zu stellen, die Kosten hierfür sind mit
den Einheitspreisen abgegolten.
Vom Auftraggeber werden Ausführungspläne zur Verfügung
gestellt. Vom AN sind hieraus Installationspläne und
Revisionszeichnungen anzufertigen und vor der Abnahme dem AG als CAD-
Datei im dwg- Format sowie als Plot in 2-facher Ausfertigung, gefaltet
DIN A 4 zu übergeben.
Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Der bei Stemmarbeiten
anfallende Bauschutt, sowie Materialreste, Verpackungsmaterial etc. sind
abzufahren. Empfindliche Teile oder Geräte sind durch Abdecken,
Überkleben usw. zu schützen. Für beschädigte Teile hat der Unternehmer
vollen Ersatz zu leisten. In Zweifelsfällen entscheidet die Bauleitung
unter Ausschluß des Rechtsweges.
Die ausgeschriebenen Stundenlohnarbeiten können vom AN nur nach
Rückfrage mit der Bauleitung (Amt) und deren Genehmigung für
diesen Einzelfall durchgeführt werden.
Der Bieter hat sämtliche zur betriebsfertigen Funktion erforderlichen
Materialien und Arbeiten mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Dies gilt besonders für Klein- und Befestigungsmaterial, auch wenn es im
LV nicht besonders erwähnt ist. Werden Materialien angeboten, die
gleichwertig mit den ausgeschriebenen Materialien sind, so ist dem AG
auf Anforderung kurzfristig ein entsprechendes Muster zur Verfügung zu
stellen.
Die Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate ist vom AN anhand von
technischen Unterlagen nachzuweisen. Entspricht das angebotene Fabrikat
nicht der Ausschreibung, so wird dies
Allgemeines
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1.Leistungsumfang
Außer den nach VOB, Teil C, und im LV näher bezeichneten Leistungen und
Nebenleistungen gehören zum Leistungsumfang und sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren:
1.1 Die Lieferung aller benötigten Baustoffe und Bauteile, einschl.
Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle.
1.2 Das Vorhalten, der An- und Abtransport, der Auf- und Abbau aller
nach Art und Umfang der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen,
Gerüste und aller sonstigen Einrichtungen, die für die ordnungsgemäße
Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen notwendig sind.
1.3 Die ausreichende Beleuchtung der Arbeitsstelle und Arbeitsbereiche.
1.4 Die Einholung aller notwendigen Genehmigungen von Behörden, TÜV,
EVU, Vorbeugender Brandschutz und dergleichen einschließlich aller
Kosten.
Das Vorbereiten sämtlicher erforderlicher Anträge und
Betriebserlaubnisbescheinigungen bei Behörden oder dergleichen in der
Art, daß diese vom Auftraggeber bzw. Bauherrn nur noch unterschrieben
werden müssen.
1.5 Das rechtzeitige Anfertigen und Einreichen von Konstruktions- und
Ausführungszeichnungen, Linienbezeichnungen / Montage- und
Werkstattpläne; diese müssen der Bauleitung rechtzeitig vor
Arbeitsbeginn zur Genehmigung vorgelegt werden. Freigegebene Zeichnungen
erhalten einen besonderen Stempel. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
nur nach solchen genehmigten Unterlagen zu arbeiten.
1.6 Das Fräsen, Bohren bzw. Stemmen der für die eigenen Arbeiten
erforderlichen Schlitze und Durchbrüche, auch in Beton, soweit diese
nicht in den Arbeitsplänen 1:50 gezeichnet sind.
1.7 Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt,
Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) wird Eigentum des AN und ist
in den von der Bauleitung angegebenen zeitlichen Abständen zu
beseitigen.
1.8 Die ständige ingenieurmäßige Überwachung der Arbeiten an der
Baustelle. Hierzu gehört auch die Teilnahme eines weisungsbefugten und
über die Belange der Baustelle gut informierten Person an
Baubesprechungen, das Festhalten dieser Besprechungsergebnisse in
Niederschriften, die Weiterleitung der Besprechungsergebnisse an die
Monteure, die Abstimmung der Arbeiten mit denen anderer Unternehmer und
die diesbezüglichen Verhandlungen, außerdem die Gestellung von
Hilfskräften bei der Ausführung und Prüfung der Aufmaße.
1.9 Die betriebsfertige Montage an der Verwendungsstelle, bestehend aus
dem Zusammenbau der evtl. einzeln angelieferten Teile, dem Einbau oder
Aufstellung der gelieferten bzw. beigestellten Teile, einschl.
vorschriftsmäßiger Befestigung und dem Einsetzen der Zubehörteile.
1.10 Das gründliche Entrosten und Streichen sämtlicher zum Lieferumfang
gehörenden Eisenteile mit zwei rostschützenden Grundanstrichen und einem
Fertiganstrich (Farbton und Material nach Wahl der Bauleitung).
Schnittstellen oder dergleichen bei feuerverzinkten Teilen müssen
kaltverzinkt werden.
1.11 Eingehende Einweisung des Bedienungspersonals in sämtliche
Anlagenteile.
1.12 An die Ausführung der Anlage hinsichtlich der Betriebssicherheit
werden hohe Anforderungen gestellt. Deshalb wird auf eine saubere,
zuverlässige und fachmännische Ausführung besonderer Wert gelegt. Evtl.
im Leistungsverzeichnis nicht erwähnte Sicherheitsmaßnahmen sind mit in
die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn diese zur Betriebssicherheit
der Anlage erforderlich sind. Um diese Betriebssicherheit zu
garantieren, werden bei der Abnahme der Arbeiten strenge Maßstäbe
angelegt.
2. Planungsunterlagen
2.1 Montageunterlagen
Vom AN sind die beschriebenen Montageunterlagen anzufertigen
und dem AG zur Freigabe vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
3.Abnahmeunterlagen
3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Bauherrn oder dem von ihm
bestellten Vertreter bei der Abnahme der Anlagenteile nachstehend
aufgeführte Bescheinigungen, Prüfberichte, Unterlagen und dergleichen zu
übergeben. Der Auftragnehmer trägt sämtliche Kosten und Gebühren, die
durch das Einholen der Prüfberichte, Gutachten und Bescheinigungen
entstehen.
3.2 Für die Bestandspläne und Revisionsunterlagen können die
zeichnerischen Unterlagen, soweit vorhanden, geliefert werden.
3.3 Bestandspläne
Vom AN sind Revisionsunterlagen anzufertigen und vor Abnahme der
Leistungen dem AG zu übergeben. Als Ausdruck 2-fach, gefaltet DIN A4,
sowie auf Basis PDF und DWG-File auf USB-Stick.
Technische Unterlagen, bestehend aus Anlagenbeschreibungen, Bedienungs-
und Wartungsanleitungen, evtl. Ersatzteillisten und Abnahme- und
Messprotokollen, sind in 2-facher Ausfertigung, in Mappen geordnet mit
Inhaltsangabe vor Abnahme zu übergeben. Abnahme- bzw. Prüfprotokolle von
Geräten, für die behördlichen Abnahmen
- Alle erforderlichen Betriebs- und Anlagenbeschreibungen, sowie
Bedienungs- und Wartungsanweisungen nach dem fertiggestellten Stand.
- Quittierte Bescheinigung über die eingehende Einweisung des
Bedienungs-
und Wartungspersonals in sämtliche technische Anlagenteile.
- Mängelfreier Abnahmebericht eines unabhängigen Staat. anerk.
Sachverständigen oder des zuständigen Technischen Überwachungsvereins
für die Anlagenteile, die aufgrund der Bauordnung und der
Sonderbauvorschriften einer Prüfung bedürfen.
4. Leistungsmaßstab
4.1 Die Beschreibungen der einzelnen Leistungen des
Leistungsverzeichnisses sind an das Standardleistungsbuch für das
Bauwesen angelehnt.
Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind vom
Bieter auszufüllen.
4.2 Beschaffenheit und Umfang
Stoffe, Bauteile und Bauelemente müssen ungebraucht sein. Für die Güte
der Stoffe und Bauteile gelten die jeweiligen Vorschriften.
4.3 Beistellung
Werden Stoffe, Bauteile oder Bauelemente durch den AG beigestellt, ist
dies bei den entsprechenden Positionen im LV erwähnt.
4.4 Gütenachweis
Der AN hat dem AG den Gütenachweis (Güteüberwachung) der zu liefernden
Stoffe und Bauteile zu erbringen.
4.5 Fabrikate
Als Leistungsmaßstab für die vom Auftragnehmer zu liefernden Materialien
bzw. Anlagen sind im Bedarfsfalle Fabrikate aufgeführt. Der
Auftragnehmer hat in seinem Angebot die als Beispiel genannten Fabrikate
oder aber Materialien bzw. Anlagen zu liefern, die in Ausführung,
Leistung, Ausrüstung, Qualität und Bedienungskomfort
den als Leistungsmaßstab angegebenen Fabrikaten entsprechen.
Sämtliche angebotenen Materialien müssen den geforderten technischen
Werten entsprechen. Eine Fabrikat- oder Typenbezeichnung entbindet ihn
nicht aus dieser Verpflichtung. Sollte es sich herausstellen, daß die
geforderten technischen Werte nicht eingehalten wurden, so ist der
Auftraggeber bzw. die Bauleitung berechtigt, Fabrikat und Typ des
einzubauenden Materials selbst zu bestimmen. Nachforderungen
irgendwelcher Art können hieraus nicht abgeleitet werden.
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibungsanerkennung:
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Der Auftragnehmer erklärt hiermit:
a) dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit
hin überprüft hat, insbesondere darauf,
dass keine Seiten fehlen
b) dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat
c) dass bei Differenzen innerhalb einzelner Positionen
zwischen Text und Fabrikat/Typenangabe
das höherwertige Material kalkuliert wurde
d) dass der Text in der Ausschreibung nicht
unverständlich und nicht mehrdeutig ist
e) dass bei eventuelle Rückfragen eine
zufriedenstellende, ausreichende Klärung erfolgte
f) dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden
Umstände, insbesondere die Örtlichkeiten, geprüft
und gewertet hat
g) dass er diese Ausschreibung, bestehend aus
Vorbemerkungen und Massenaufstellung, ohne
Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen
Vertragsbestandteil rechtsverbindlich
anerkennt
Grundlage des Angebots und einer eventuellen späteren
Beauftragung sind die Allgemeinen Angebots- und
Vertragsbedingungen (AAVB) des Auftraggebers.
Der Anbieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass
die vorstehenden Bedingungen bei der
Preisbildung berücksichtigt wurden.
Ort, ....................... , den
.........................'
'......................................................
..................'
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters
Ausschreibungsanerkennung:
1 Heizungstechnische Anlagen
1
Heizungstechnische Anlagen
1. 1 Rohrleitungen und Zubehör
1. 1
Rohrleitungen und Zubehör
1. 2 Wärmeerzeuger und Zubehör
1. 2
Wärmeerzeuger und Zubehör
1. 3 Heizungsrohr aussen zur Wärmepumpe
1. 3
Heizungsrohr aussen zur Wärmepumpe
1. 4 Zentrale und Zubehör
1. 4
Zentrale und Zubehör
1. 5 Heizflächen und Zubehör
1. 5
Heizflächen und Zubehör
1. 6 Fußbodenheizung und Zubehör
1. 6
Fußbodenheizung und Zubehör
1. 7 Wärmedämmung und Zubehör
1. 7
Wärmedämmung und Zubehör
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2. 1 Stemmarbeiten
2. 1
Stemmarbeiten
2. 2 Tagelohnarbeiten
2. 2
Tagelohnarbeiten
2. 3 Sonstiges
2. 3
Sonstiges