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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Baumaßnahme
Art der Baumaßnahme: Umbau / Erweiterung Umbau von zwei Einfamilienhäuser zu Mehrfamilienhäusern. Dafür wurden die Grundstücke in der Schießgartenstraße 33/35 zu einem Grundstück zusammengelegt.
Betriebszustand bei Arbeiten im Bestandsgebäude: leergezogen / entkernt
Allgemeine Baubeschreibung
Durch die Wohnraumvergrößerung entstehen insgesamt 16 Wohneinheiten verteilt auf die zwei
Gebäude. Im Erdgeschoss und Obergeschoss sind jeweils 3 Wohneinheiten angeordnet, im
Dachgeschoss jeweils zwei Wohneinheiten mit Dachterrasse. Die Keller werden weiterhin als
Keller genutzt und ändern in Ihrer Größe nicht.
Die bestehenden Gebäude werden kernsaniert. Die Anbauten werden in Massivbauweise
errichtet. Die Dachstühle beider Gebäude werden mit Holz konstruiert. Die Dacheindeckung der
35° Dächer wird mit Ziegeln ausgeführt. Das Dach der mittleren Dachreiter
sollen mit Solarmodulen belegt werden. Die Gauben und dieser Dachbereich werden mit einer EPDM Plane abgedichtet. Die Dachterrassen werden, in den Bereichen ohne
Dachterrasse, intensiv begrünt. Die äußere Hülle wird an der Fassade mit einem WDVS-System
und die Steildächer mit Zwischen- oder Aufsparrendämmung energetisch ertüchtigt. Beide
Gebäude werden an jeweils eine Wärmepumpe angeschlossen. Die Räume werden im Rahmen
der Effizienzhaussanierung mit dezentralen Einzelraumlüftergeräten belüftet.
Gebäude
Gebäude zur Nutzung als: Umbau von EFH zu MFH
Gesamtanzahl Geschosse: 4
davon Untergeschosse: 1
davon Vollgeschosse: 2
Dachform: Pultdächer
Höhe First über OKG: 11,40 m
Höhe letzte Decke über OKG: 5,65 m
Baustelleneinrichtung
Kran zur Mitnutzung: nein
Lagermöglichkeiten: durch AN
Lagerfläche für AN: ca. 100 m2 außen
Baus. Stromanschluss (kW): 44 kW vorhanden
Baus. Wasseranschluss: DN 32 DN vorhanden
Baustellenumfeld
Arbeitszeiteinschränkungen: Wohngebiet [7:00-20:00]
Lärmeinschränkungen: Wohngebiet [7:00-9:00, 13:00-15:00, 17:00 - 20:00]
Erschütterungseinschränkungen: -
Gebäudeklasse
Das Gebäude ist nach §2 Abs. 4 Satz 1 HBO 2018 der Gebäudeklasse [3] zuzuordnen.
Lage
Adresse:
Schießgartenstraße 35 und 33, 63303 Götzenhain-Dreieich
Baugelände und Baustellenzufahrt
Das Baugrundstück wird über die Schießgartenstraße erschlossen.
Lager- und Aufstellflächen sind auf dem Baugelände und gemäß Baustelleneinrichtungsplan vorgesehen. Sie sind jedoch knapp bemessen und zügig für Folgegewerke freizuräumen.
Bauwasser und Baustrom sind bauseits vorhanden.
Nutzung sanitärer Anlagen
Während der Bauphase steht ein Baustellen-WC zur Verfügung.
Sollte dieses WC über das übliche Maß verunreinigt oder beschädigt werden, sodass eine Nutzung nicht mehr möglich ist, müssen die zum Zeitpunkt der Feststellung anwesenden Firmen die Kosten für das Reinigen und Beheben der Schäden sowie Stellen und Vorhalten eines separaten WCs tragen.
Es wird davon ausgegangen, dass am Kernarbeitsplatz Duschen zur Verfügung stehen, sodass keine weiteren Duschen auf der Baustelle gestellt werden.
Ausführung zeitgleich mit anderen Gewerken
Auf der Baustelle werden mehrere Gewerke zeitgleich ihre Arbeiten ausführen. Daher sind die eigenen Arbeiten mit denen anderer Gewerke rechtzeitig abzustimmen.
Bautagebuch ǀ Dokumentation
Der Auftragnehmer hat Bau-Tagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber wöchentlich oder auf Anforderung zu übergeben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Diese Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können, unter Ausschluss von Angaben zu Behinderungen und Tagelohnarbeiten.
Die Dokumentation beinhaltet den kompletten Umfang der erbrachten Leistungen.
Die Zusammenstellung der Unterlagen ist baubegleitend zu erstellen und spätestens 2 Wochen vor voraussichtlicher Abnahme vollständig und geordnet dem AG bzw. dessen Stellvertreter vorzulegen.
Sonstiges
Dem Bieter wird vor Angebotsabgabe dringend eine Besichtigung der Örtlichkeiten nahegelegt.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen, die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom Auftraggeber festgelegt.
Alle Aufwendungen, die sich aus den vor- und nachgenannten Bemerkungen ergeben, sind entsprechend der Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren.
Erkennbare Unklarheiten in Bezug auf die vorliegende Leistungsbeschreibung sind vor Angebotsabgabe in Form einer Bieteranfrage zu klären.
Vorlagen
Die Pläne und Bilder, auf die in einzelnen Leistungstexten Bezug genommen wird, liegen dieser Ausschreibung bei. Es gilt Wort vor Bild.
Die Ausführungsunterlagen werden ausschließlich digital im Format PDF-Format übermittelt. Die Druckkosten sind in die EPs einzurechnen.
Ein Aufmaß vor Ort ist bei allen Arbeiten notwendig. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Ausführungszeiten:
Der Ausführungszeitraum kann in mehrere Abschnitte unterteilt sein.
Folgende Abschnitte sind vorerst im Bauzeitenplan definiert worden:
Abschnitt: KW45 02.11.2026 bis KW50 11.12.2026
Hinweis: Die Abschnitte sind eng getacktet und sollen eingehalten werden, um den Bauablauf nicht zu gefährden.
Ausführungszeitraum
Anlagenverzeichnis Anlagenvereichnis:
2023-S-019_Fotoanlage_Haus1
2023-S-019_Fotoanlage_Haus2
2023-S-019_Ausführungsplanung H1
2023-S-019_Ausführungsplanung H2
2023-S-019_Details
2023-S-019_Bauteile
2023-S-019_Bodengutachten
2023-S-019_Statik Genehmigungsplanung
2023-S-019_Statik_Positionsplan_H1
2023-S-019_Statik_Positionsplan_H2
2023-S-019_Bauteilnachweis
2023-S-019_BSK
2023-S-019_BSP
Anlagenverzeichnis
Technische Vorbemerkungen Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bodenbelagsarbeiten.
Es werden zwei bestehende Gebäude kernsaniert, umgebaut und in Massivbauweise angebaut.
Daher finden Bodenbelagsarbeiten auf neuen Estrichflächen, aber auch auf Bestandsestrichen statt.
Alle Leistungen verstehen sich inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen.
Besondere Angaben
Während des Ausführungszeitraums muss ständig eine bautechnisch ausgebildete und Deutsch
sprechende Fachkraft als Vorarbeiter auf der Baustelle anzutreffen sein.
Verarbeitungsbedingungen
Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen. Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Gewerke und/oder Dritter, Belästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden.
Ein genaues Aufmaß ist immer vor Ort zu nehmen.
Technische Vorbemerkungen
ZTV Bodenbelagsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Bodenbelagarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten,und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
- BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- FEB: Fachverband der elastischen Bodenbelagshersteller e. V.,
- GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- IVK: Industrieverband Klebstoffe e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen:
- Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Bodenbelagsarbeiten. Hierzu zählt auch die Überprüfung der Belegreife,
- Ausbildung der Sockel,
- Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem,
- Erstellung sämtlicher Detailpunkte, sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Grundlagen zur Ausführung/Kalkulation
Alle Bodenbeläge sind so auszubilden, dass die Anschlüsse der Beläge untereinander ohne Höhendifferenzen im fertigen Belag erfolgen, sofern keine Höhensprünge geplant sind.
Abweichend von ATV DIN 18365, Punkt 3.4.4, wird die Verlegerichtung durch den AG festgelegt. Als Kalkulationsgrundlage ist Längsorientierung anzunehmen. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen.
Abweichend von ATV DIN 18365, Punkt 3.4.4, dürfen Türnischen nicht mit gesonderten Materialstreifen belegt werden.
Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen des AG der Herstellernachweis vom AN zu erbringen (z. B. über Eignungsklasse, Komfortwert, Ableitfähigkeit, Stuhlrolleneignung).
3.2 Untergrund
Die Oberfläche ist vor der Verlegung mit einem Industriestaubsauger gründlich zu reinigen, Öl-, Fett- und Farbrückstände müssen vollständig beseitigt werden.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen. Trennschichten - mit Ausnahme von
Dampfdruck-Ausgleichschichten - müssen eine glatte Oberfläche besitzen.
Je nach Art des ausgeführten Estrich-, Hohlraum- oder Doppelbodens erfolgen eine entsprechende, auf dasEstrichmaterial abgestimmte Grundierung und Spachtelung. Gegebenenfalls ist ein Anschleifen der Estrichoberfläche erforderlich.
3.3 Produkt/Material
Die Gleitsicherheit muss als rutschhemmend eingestuft sein. Die Beläge müssen, soweit nicht anders
beschrieben, mindestens der Brandstoffklasse schwer entflammbar entsprechen, im Brandfall dürfen keine ätzenden oder sonstigen gesundheitsschädlichen Gase freigesetzt werden.
3.4 Abschlüsse
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Die Bodenbeläge sind sorgfältig an durchdringende Bauteile anzuarbeiten. Nur nach Rücksprache mit dem AG dürfen Abdeckrosetten zur Ausführung kommen. Beim Einbau von Trennschienen bei Belagwechsel oder als Begrenzung sind alle Anforderungen an den Schall- und Brandschutz einzuhalten.
3.5 Sockelleisten
Sockelleisten sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Möglichkeit auf dem Untergrund verklebt werden. Kann die Dauerhaftigkeit der Verklebung bei zu erwartender üblichen mechanischer Beanspruchung aufgrund des Untergrunds nicht erwartet werden, so sollen Holzwerkstoffleisten mit Stahlstiften befestigt werden.
Ein Um-die-Ecke-Ziehen von Kettelleisten und Weichsockeln ist nicht zulässig. Sockelleisten sind an Innen- und Außenecken aufzutrennen, Holz- und Holzwerkstoffleisten sind auf Gehrung zu schneiden. Stehen Sockelleisten über Türzargen hinaus, sodass die Stirnkanten der Sockelleisten sichtbar würden, sind diese Anarbeitungen gleichfalls mit Gehrungsschnitten verschlossen auszuführen.
ZTV Bodenbelagsarbeiten
01 Gemeinsame Arbeiten
01
Gemeinsame Arbeiten
Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten Diese bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung des AG.
Stundenlohnzettel sind unverzüglich (spätestens 3 Tage nach Beendigung der entsprechenden Arbeiten) von der Bauleitung unterschreiben zu lassen. Nicht unterschriebene Stundenzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten
01.__.0010 Stundenlohn Facharbeiter Stunden, die nicht in den Positionen erfasst sind und nur gegen Nachweis und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen.
01.__.0010
Stundenlohn Facharbeiter
E
10,00
h
01.__.0020 Stundenlohn Helfer Stunden, die nicht in den Positionen erfasst sind und nur gegen Nachweis und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen.
01.__.0020
Stundenlohn Helfer
E
10,00
h
01.__.0030 Reinigen grobe Verschmutzung Reinigen der Baustelle von grober Verschmutzung, Abfällen und Rückständen, die nicht durch den AN zu verantworten sind. Abrechnung nach Aufwand.
01.__.0030
Reinigen grobe Verschmutzung
50,00
m²
01.__.0040 Dokumentation Dokumentationsunterlagen über
erbrachte Leistungen sowie technische Unterlagen,
Übereinstimmungserklärungen
alle bauaufsichtlichen Zulassungen und Konformitätsbescheinigungen
Pflegehinweise
Systembeschreibungen
Aufmaßzusammenstellung
Einweisungs- und Übergabebescheinigungen, etc.
digital, im Dateiformat PDF zusammenstellen und gem. den in den Vorbemerkungen gemachten Angaben dem AG zu übergeben.
01.__.0040
Dokumentation
P
1,00
psch
Bodenaufbau - EG Anbau + DG Bodenaufbau im EG Anbau (von oben nach unten)
Bodenbelag, Vinyl/ Fliesen 5 /10 mm
Ausgleichsspachtelung
Zementestrich, schwimmend verlegt 70 mm
Fußbodenheizung auf Tackerplatte,
im Estrich, Überdeckung min. 45 mm
Tackerplatte, WLG 045 30 mm
Wärmedämmung, WLG 035 40 mm
Abdichtung 6-8 mm
Bodenplatte, Beton 160 mm
Bodenaufbau im DG
Bodenbelag, Vinyl/ Fliesen 5 /10 mm
Ausgleichsspachtelung
Zementestrich, schwimmend verlegt 65 mm
Fußbodenheizung auf Tackerplatte,
im Estrich, Überdeckung min. 45 mm
Tackerplatte mit Trittschalldämmung 30 mm
Abdichtung 1 mm
Stahlbetondecke 160 mm
(alle kursiv geschriebenen Bauteile werden bauseits eingebaut)
Bodenaufbau - EG Anbau + DG
Bodenaufbau - EG Bestand + OG Geplanter Bodenaufbau (von oben nach unten)
Deckenaufbau EG Bestand
Bodenbelag, Vinyl/ Fliesen 5 /10 mm
Ausgleichsspachtelung
Entkopplungsmatte (bei Fliesen) 5 mm
Dünnbettestrich, min Überdeckung 18/8 mm
Systemplatte, mit Fußbodenheizung 23 mm
PE Folie
Trittschalldämmplatte 35 mm
Ausgleichsmasse 5-10 mm
Stahlbetondecke 160 mm
Deckenaufbau OG Bestand / Neubau
Bodenbelag, Vinyl/ Fliesen 5 /10 mm
Ausgleichsspachtelung
Entkopplungsmatte (bei Fliesen) 5 mm
Dünnbettestrich, min Überdeckung 18/8 mm
Systemplatte, mit Fußbodenheizung 23 mm
PE Folie
Trittschalldämmplatte 35 mm
Ausgleichsmasse 5-10 mm
Stahlbetondecke 160 mm
Bodenaufbau - EG Bestand + OG
Nebenleistungen Bei allen Leistungen sind der Schutz angrenzender Bauteile, die Einhaltung der erforderlichen Trocknungszeiten, das Mischen und Verarbeiten der Materialien nach Herstellervorschrift, das Einmessen der Räume, Kontrolle des Untergrundes vor Beginn der Verlegung,das Reinigung und fachgerechte Entsorgung aller Restmaterialien und Verpackungen, sowie Verschnitt und die Bemusterung in die Positionspreise mit einzukalkulieren.
Nebenleistungen
02 Haus 01
02
Haus 01
02.01 Vor- und Nebenleistungen
02.01
Vor- und Nebenleistungen
02.02 Bodenbelagsarbeiten
02.02
Bodenbelagsarbeiten
03 Haus 02
03
Haus 02
03.01 Vor- und Nebenleistungen
03.01
Vor- und Nebenleistungen
03.02 Bodenbelagsarbeiten
03.02
Bodenbelagsarbeiten