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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Bauvorbereitung
01
Bauvorbereitung
01.__.0010 Leitungen bis DN 200 aufnehmen + entsorgen Leitungen bis DN 200 aufnehmen, abfahren und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen, einschließlich DN 150 (gemessen wird der Innendurchmesser).
Material: PVC, Steinzeug, Beton, Stahl, GGG, PE-HD
Einschließlich erforderlicher Bodenaushub und Wiedereinbau.
Homogenbereich "E 2" (Lockergesteine)
Leitungstiefe bis 1,50 m
Ist die Leitungstiefe größer als 1,50 m so wird der erforderliche Mehraushub (nur ab 1,50 m) unter der Position "Bodenaushub für Leitungsgräben" und "Wiedereinbau in Leitungsgräben"
abgerechnet.
01.__.0010
Leitungen bis DN 200 aufnehmen + entsorgen
5,00
m
01.__.0020 Elektro-Kabel aufnehmen und wieder verlegen Elektro-Kabel, Kabelleerrohre bzw. Kabelbündel (Teillängen) im Baugrubenbereich der Bauwerke suchen, vorsichtig freilegen, umzulegen und wieder ordnungsgemäß in ein Sandbett zu verlegen.
Folgende Arbeiten sind in dieser Position einzurechnen:
1. Suchen der Kabeltrasse, evtl. Handaushub erforderlich.
2. Freilegen der gesamten Kabeltrasse, im Bereich der Kabel
nur im Handaushub.
3. Umlegen der Kabel nach Verlängerung der Kabel außerhalb
der Baugrube.
4. Verlegen der Kabel in neuen Graben mit Sandbett
(Einschließlich Grabenaushub und Wiederverfüllung,
Homogenbereich "E 2" (Lockergesteine)).
Grabentiefe bis 1,50 m
Grabenbreite: bis 1,00 m
Ist die Grabentiefe bzw. -breite größer als angegeben, so wird der erforderliche Mehraushub unter der Position "Bodenaushub für Leitungsgräben" und "Wiedereinbau in Leitungsgräben" abgerechnet.
Die Verlängerung der Elektrokabel wird durch ein vom AG beauftragtes Elektrounternehmen durchgeführt.
01.__.0020
Elektro-Kabel aufnehmen und wieder verlegen
5,00
m
01.__.0030 Elektro-Kabel, aufnehmen und entsorgen
01.__.0030
Elektro-Kabel, aufnehmen und entsorgen
20,00
m
01.__.0040 Verbundsteinpflaster aufnehmen und seitlich lagern Verbundsteinpflaster (Wellenpflaster), Stärke bis 10 cm, an verschiedenen Stellen (auch Kleinflächen) aufnehmen, reinigen und auf Paletten seitlich lagern.
Einschließlich Erschwerniszulage durch die beengten
Platzverhältnisse im Bereich der Bauwerke.
01.__.0040
Verbundsteinpflaster aufnehmen und seitlich lagern
75,00
m2
01.__.0050 Tiefbordsteine aufnehmen und entsorgen Bordsteine aufnehmen.
Tiefbordsteine aus Beton, Höhe bis 30 cm.
Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, und
Rückenstütze aus Beton aufbrechen.
Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
01.__.0050
Tiefbordsteine aufnehmen und entsorgen
30,00
m
01.__.0060 Rinnenbordsteine aufnehmen und seitlich lagern Rinnenbordsteine aus Beton (Länge: 30 cm, Höhe Fließrinne
ca. 20 cm, Breite (oben): ca. 15 cm, Breite (unten) ca. 35 cm) der Schwarzdeckeneinfassung und der Verbundsteinpflasterfläche aufnehmen, säubern und seitlich lagern. Die Betonunterlagen und Betonrückenstützen sind ebenfalls aufzunehmen und zu entsorgen.
01.__.0060
Rinnenbordsteine aufnehmen und seitlich lagern
10,00
m
01.__.0070 Bordsteine aufnehmen und entsorgen Bordsteine aufnehmen.
Hochbordsteine aus Beton, Höhe bis 30 cm.
Fundament aus Beton, über 10 bis 20 cm dick, und
Rückenstütze aus Beton aufbrechen.
Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
01.__.0070
Bordsteine aufnehmen und entsorgen
5,00
m
01.__.0080 Rinnenmuldensteine aufnehmen und seitlich lagern Rinnenmuldensteine aus Beton (Länge: bis 60 cm, Höhe Fließrinne bis 10 cm, Breite bis 30 cm), der Schwarzdeckeneinfassung und der Verbundsteinpflasterfläche aufnehmen, säubern und seitlich lagern. Die Betonunterlagen und Betonrückenstützen sind ebenfalls aufzunehmen und zu entsorgen.
01.__.0080
Rinnenmuldensteine aufnehmen und seitlich lagern
4,00
m
01.__.0090 Mastleuchte aufnehmen + entsorgen Mastleuchten aus Stahlrohr, inklusive Betonfundament (Abmessungen bis L/B/T: 0,50/0,50/1,00 m) , aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
01.__.0090
Mastleuchte aufnehmen + entsorgen
1,00
Stk
02 Oberbodenarbeiten
02
Oberbodenarbeiten
Hinweis Der Oberbodenabtrag erfolgt auf folgenden Flächen:
- Fläche im Bereich Meisterbüro
- Fläche im Bereich Versorgungsleitungen entlang Zaun
- Auf den restlichen Flächen im Bereich Sozialcontainer,
Sanitärkontainer und Lagerfläche für überschüssige
Bodenmassen ist kein Oberboden/Mutterboden vorhanden.
Hinweis
02.__.0010 Oberboden abtragen und zwischenlagern Oberboden, einschließlich Vegetationsdecke, abheben, laden zu einer Lagerfläche des AN transportieren, auf regelmäßig
geformten Mieten locker aufsetzen und feuchthalten.
Als Lagermöglichkeit stellt der Bauherr das Kläranlagengelände zur Verfügung. Sollte diese Fläche nicht ausreichen, so ist die Beschaffung weiterer Lagerflächen Sache des AN. Entstehende Kosten für Transport und/oder Miete sind hier einzurechnen.
Beim Abheben sind Steine, Schutt, Wurzeln und sonstiger Unrat auszusondern, der Unrat geht in Eigentum des AN über und muss beseitigt werden. Der Oberboden darf in keiner Weise mit anderen Bodenarten vermischt werden.
Als abzuräumende Flächen kommen horizontale und geneigte Flächen in Betracht. Die Größe der Flächen sind unterschiedlich und nicht immer zusammenhängend, hieraus können keine Mehrkosten geltend gemacht werden. Auch bei kleinsten Flächen ist der Oberboden ohne Mehrkosten abzutragen. Das genaue Areal ist vor Ausführung mit der Bauüberwachung festzulegen.
Abtragsstärke: bis 15 cm
Bitte beachten:
Der Oberbodenabtrag auf der Lagerfläche des AN wird nicht vergütet und ist Sache des AN.
Die Position beinhaltet die Arbeitsausführung in einem
Arbeitsbereich bis 25% Neigung.
02.__.0010
Oberboden abtragen und zwischenlagern
240,00
m²
02.__.0020 Zulage, Oberboden abtragen und zwischenlagern, > 25 % bis 100 % Neigung
02.__.0020
Zulage, Oberboden abtragen und zwischenlagern, > 25 % bis 100 % Neigung
5,00
m²
02.__.0030 Oberboden aufladen, abladen, einbauen und nacharbeiten
02.__.0030
Oberboden aufladen, abladen, einbauen und nacharbeiten
275,00
m²
02.__.0040 Zulage, Oberboden aufladen, abladen, einbauen und nacharbeiten, > 25 % bis 100 % Neigung Zulage zur Position "Oberboden aufladen, abladen, einbauen und nacharbeiten".
Die Position beinhaltet die Arbeitsausführung in einem
Arbeitsbereich > 25 % bis 100% Neigung.
02.__.0040
Zulage, Oberboden aufladen, abladen, einbauen und nacharbeiten, > 25 % bis 100 % Neigung
130,00
m²
02.__.0050 Grünflächen einsäen (RSM 7.1.2)
02.__.0050
Grünflächen einsäen (RSM 7.1.2)
275,00
m²
02.__.0060 Zulage, Grünflächen einsäen, > 25 % bis 100 % Neigung Zulage zur Position "Grünflächen einsäen".
Die Position beinhaltet die Arbeitsausführung in einem
Arbeitsbereich > 25 % bis 100% Neigung.
02.__.0060
Zulage, Grünflächen einsäen, > 25 % bis 100 % Neigung
130,00
m²
02.__.0070 Oberboden liefern und abladen Oberboden liefern (Lager AN, Fremdmaterial) und zum
Lagerplatz auf dem Kläranlagengelände transportieren und
abladen. Der Einbau wird über die Position "Oberboden aufladen, abladen, einbauen und nacharbeiten" abgerechnet.
Die angelieferte bzw. eingebaute Mengen ist über Wiegescheine nachzuweisen.
Es gilt folgendes spezif. Gewicht: 1,8 t/m3
02.__.0070
Oberboden liefern und abladen
20,00
m³
03 Erdarbeiten zur Planumsherstellung
03
Erdarbeiten zur Planumsherstellung
03.__.0010 Bodenaushub für die Planumsherstellung abtragen und laden, HGB: E 2 Boden, Homogenbereich "E 2" (Lockergesteine), zur
Planumsherstellung, lösen, abtragen und laden.
Wiedereinbau oder Abfuhr siehe gesonderte Positionen.
Die abzutragenden Flächen können horizontal und geneigt sein.
Das genaue Areal des Bodenabtrages ist vor Ausführung mit der Bauüberwachung festzulegen.
Abgerechnet wird von OK-Ur-Rohplanum (=UK Oberboden) bis neue Planumsoberkante nach gemeinsamem Aufmaß mit der Bauüberwachung. Zuviel ausgehobener Boden infolge ungenauer Arbeitsweise ist ohne Mehrkosten für den AG bis auf die
erforderliche Planumshöhe aufzufüllen.
Schadstoffbelastung: Z 0, Z 1.1
Aushubtiefe : bis 2,00 m
Für den Aushub der Baugrube wird der Einsatz eines
Tieflöffelbaggers (keine Laderaupe oder Radlader) vorgeschrieben. Der Aushub ist grundsätzlich vor Kopf vorzunehmen. Einschließlich Herstellen des Baugrubenfeinplanums und aller Erschwernisse durch die Profilierung und Trassierung des Gelände.
03.__.0010
Bodenaushub für die Planumsherstellung abtragen und laden, HGB: E 2
580,00
m³
03.__.0020 Hindernisse bergen, laden und abfahren, Findlinge 0,10 bis 0,50 m3 Hindernisse im Boden, Findlinge/Einzelsteine über 0,10 bis
0,50 m3 Rauminhalt, im Zuge der Bodenaushubarbeiten bergen,
aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
03.__.0020
Hindernisse bergen, laden und abfahren, Findlinge 0,10 bis 0,50 m3
5,00
Stck
03.__.0030 Überschüssige Bodenmassen, laden, abfahren und wiedereinbauen Boden der Positionen "Bodenaushub für die Planumsherstellung abtragen und laden, HGB: E 2", laden, abfahren und wiedereinbauen.
Überschüssige bzw. nicht brauchbare Bodenmassen laden (bei evtl. Zwischenlagerung) und auf die Freifläche oberhalb (westlich) des Kläranlagengeländes abfahren, abladen, lagenweise einbauen und verdichten .
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Boden keine Feuchtigkeit aufnehmen kann, d.h. die umgelagerten bzw. zwischengelagerten Bodenmassen sind sofort zu verdichten. Zwischengelagerte
Massen sind mit Planen abzudecken. Hierfür erfolgt keine
gesonderte Vergütung. Bodenauftrag einschließlich Herstellung des Feinplanums.
Der Verdichtungsgrad D(Pr), der Erstbelastungswert E(V1) und das Verformungsmodul E(V2) müssen im Rahmen der Eigenüberwachung gemäß ZTVE-StB nachgewiesen werden. Material lagenweise (max. 30 cm) einbauen und maschinell verdichten.
Es werden folgende Anforderungen gestellt:
-Verdichtungsgrad Dpr >= 98 %
-Das erforderliche Verformungsmodul auf der Planumsoberkante
nach der Auffüllung wird anhand der ZTVE je nach eingebauter
Bodenart durch einen Bodengutachter festgelegt.
Transportweite: bis 500 m
Aushubbelastung:
Zuordnungswerte nach LAGA: <= Z 1.1
Deponieklasse: DK 0
Abfallschlüssel: AVV 17 05 04
Deponiegebühren: fallen nicht an
03.__.0030
Überschüssige Bodenmassen, laden, abfahren und wiedereinbauen
580,00
m³
04 Erd- und Gründungsarbeiten für die Container
04
Erd- und Gründungsarbeiten für die Container
Hinweis: Unter diesem Titel werden die Erd- und Gründungsarbeiten für die 3 Sanitärcontainer, den Sozialcontainer und den Doppelcontainern für das Meisterbüro abgerechnet.
Die Erschwernisse für die nicht zusammenhängenden Baufeldflächen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweis:
04.__.0010 Bodenaushub für Streifenfundamente, lösen und laden, HGB: E 2 Boden, Homogenbereich "E 2" (Lockergesteine), mit grösseren Steinen durchsetzt (bis ca. 50 cm Durchmesser) für die
Baugruben der Streifenfundamente, für Leitungen im Bereich der Streifenfundamente, etc., lösen, ausheben und laden.
Wiedereinbau oder Abfuhr siehe gesonderte Positionen.
Arbeitsräume der Bauwerke gem. DIN 4124, sowie unter
Berücksichtigung der UVV und den Empfehlungen des
Bodengutachters.
Abgerechnet wird von OK-Planum bis zur Sohle der Baugrube nach gemeinsamem Aufmaß mit der Bauüberwachung. Zuviel ausgehobener Boden infolge ungenauer Arbeitsweise ist ohne Mehrkosten für den AG bis auf die erforderlich Planumshöhe mit Stampfbeton aufzufüllen.
Schadstoffbelastung: Z 0, Z 1.1
Aushubtiefen: bis 1,50 m
Für den Aushub der Baugrube wird der Einsatz eines
Tieflöffelbaggers (keine Laderaupe oder Radlader)
vorgeschrieben. Der Aushub ist grundsätzlich vor Kopf
vorzunehmen.
Einschließlich Herstellen des Baugrubenfeinplanums.
Einschließlich Erschwerniszulage für die Ausführung der Bodenaushubarbeiten im Bereich der vorh. Kabelleerrohre und Kabel unterhalb der Fläche des Containers für das Meisterbüro.
04.__.0010
Bodenaushub für Streifenfundamente, lösen und laden, HGB: E 2
240,00
m³
04.__.0020 Hindernisse bergen, laden und abfahren, Findlinge 0,10 bis 0,50 m3 Hindernisse im Boden, Findlinge/Einzelsteine über 0,10 bis
0,50 m3 Rauminhalt, im Zuge der Bodenaushubarbeiten bergen, aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
04.__.0020
Hindernisse bergen, laden und abfahren, Findlinge 0,10 bis 0,50 m3
3,00
Stck
04.__.0030 Handausschachtung Boden, Homogenbereich "E 2 " (Lockergesteine), in verschiedenen Tiefen, mit Hacke und Schaufel lösen und laden. Diese Position kommt nur dann in Betracht, wenn der maschinelle Aushub unmöglich ist, die Bauüberwachung vorher unterrichtet wurde und die Zustimmung vorliegt.
04.__.0030
Handausschachtung
2,00
m³
04.__.0040 Aushubsohle nachverdichten Die Aushubsohle muss dem Aushub folgend statisch nachverdichtet und eingeebnet werden.
Einschließlich aller Erschwernisse für die Ausführung der
Arbeiten im Bereich der vorhandenen Leitungen und Leerrohre.
04.__.0040
Aushubsohle nachverdichten
160,00
m²
04.__.0050 Aushubböschungen abdecken Zum Schutz vor Witterungseinflüssen müssen die Flächen der Aushubböschungen der Baugrube während der gesamten
Bauzeit mit starken, wasserundurchlässigen und reißfesten Planen abgedeckt werden. Die Abdeckplanen sind so zu befestigen, dass sie nicht vom Wind weggeweht werden können. Planen liefern, befestigen, vorhalten, ggf. reparieren und später entfernen. Einschließlich sämtlicher erforderlicher Materialien.
Nach Verfüllung der Baugruben kann der AN über das Material verfügen.
04.__.0050
Aushubböschungen abdecken
120,00
m²
04.__.0060 Bodenvlies, Geotextil, Klasse 3, 200 g/qm Bodenvlies, mechanisch vernadeltes Geotextil, Klasse 3,
200 g/m2 zur Herstellung eines tragfähigen Untergrundes liefern und in waagerechten und geneigten Flächen nach Empfehlungen des Herstellers verlegen.
Überlappung und Verschnitt sind einzurechnen.
Wichtig:
Ein Befahren der Vliesbahnen mit Baugeräten o.ä. ist nicht
zulässig. Das Bodenvlies ist vor Kopf einzubauen und sofort mit Bodenmaterial zu überdecken und zu verdichten.
Einschließlich Erschwerniszulage für den Einbau des
Bodenvlieses im Bereich der bereits verlegten Leitungen.
04.__.0060
Bodenvlies, Geotextil, Klasse 3, 200 g/qm
160,00
m2
04.__.0070 Bodenaustausch als Unterbau, 30 cm stark Bodenaustausch mit Fremdmaterial als Unterbau unter den
Streifenfundamenten.
Fremdmaterial Korngröße: 0/56 mm
Bodenaustausch, aus Gesteinskörnung, mit geeignetem,
rollig-steinigtem, gut verdichtungsfähigem, schwerfestem,
frost- und volumenbeständigem Fremdmaterial der Körnung
0/56 mm, mit stetigem Kornaufbau unter optimaler Verdichtung, als Unterbau unter den Streifenfundamenten liefern, einbauen und gemäß ZTV, bzw. Bodengutachten verdichten. Einschließlich Herstellen des Feinplanums.
Einbaustärke Unterbau: 0,30 m
Feinplanum: +/- 1 cm auf die 3,0 m Messlatte
Die eingebauten Mengen sind durch Wiegescheine
nachzuweisen.
Es gilt das spez. Gewicht:
für Lava: 1,7 t/m3
für Kies: 1,9 t/m3
für Hartgestein: 2,0 t/m3
Es werden folgende Anforderungen gestellt:
-Verdichtungsgrad D(Pr) >= 100 %
-Verformungsmodul auf der Oberfläche:
EV2 >= 100 MPa (MN/m2)
EV2/EV1 <= 2,2
Wichtig:
Die Eignung des einzubauenden Materials ist vom AN durch ein bodenmechanisches Prüfzeugnis einer staatlichen
Materialprüfanstalt mit festgestellter Eignung des Materials zur standfesten Verfüllung nachzuweisen.
Einschließlich aller Erschwernisse für die Ausführung der
Arbeiten im Bereich der vorh. Leitungen und Leerrohre.
04.__.0070
Bodenaustausch als Unterbau, 30 cm stark
48,00
m³
04.__.0080 Wiedereinbau in Arbeitsräume, HGB: E 2 Bodenaushub der Position "Bodenaushub für Streifenfundamente, lösen und laden, HGB: E 2" in Arbeitsraumgruben wiedereinbauen.
Diese Position beinhaltet:
- den Zwischentransport zur Zwischenlagerung auf dem
Kläranlagengelände (Transportweite: bis 500 m),
- die Zwischenlagerung,
- das komplette Abdecken der Bodenmassen mit Baufolie
- das Laden und den Antransport,
- den Einbau mit Verdichtung,
des für den Wiedereinbau geeigneten Aushubmaterials in die Arbeitsraumgruben.
Vor Ausführung dieser Position werden die Bodenmassen auf ihre Eignung zum Wiedereinbau bodenmechanisch untersucht. Die Kosten hierfür übernimmt der AG.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Boden keine Feuchtigkeit aufnehmen kann, d.h. die umgelagerten Bodenmassen sind
sofort zu verdichten. Bodenauftrag einschließlich Herstellung des Feinplanums.
Der Verdichtungsgrad D(Pr), der Erstbelastungswert E(V1) und das Verformungsmodul E(V2) müssen im Rahmen der
Eigenüberwachung gemäß ZTVE-StB nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Material lagenweise (max.
30 cm) einbauen und maschinell verdichten. Bezüglich der
geforderten Werte wird auf das Bodengutachten bzw. die ZTVE-StB hingewiesen.
Es werden folgende Anforderungen gestellt:
-Verdichtungsgrad Dpr >= 98 %
-Das erforderliche Verformungsmodul auf der
Planumsoberkante nach der Auffüllung wird anhand der ZTVE
je nach eingebauter Bodenart durch einen Bodengutachter
festgelegt.
Erschwernisse durch evtl. Profilierung bzw. Trassierung des
Geländes sind mit einzurechnen. Alle aus dem Bodenaushub herrührenden Ansprüche gehen zu Lasten des AN. Die
aufzutragenden Flächen können horizontal und geneigt sein. Das genaue Areal der Auftragsflächen ist vor der Ausführung mit der Bauüberwachung festzulegen. Abgerechnet wird die tatsächliche Auftragsstärke bis zur neuen Planumsoberkante (UK Aufbau Wegebefestigung).
Wichtig:
Diese Position kommt nur zur Anwendung, wenn der Boden für den Wiedereinbau geeignet ist.
Hierfür reduzieren sich dann die Massen der Positionen:
"Bodenaustausch-Fremdmaterial, 0/56 mm, in Arbeitsräume" und "Abfuhr überschüssigen Bodens".
Einschließlich aller Erschwernisse für die Ausführung der
Arbeiten im Bereich der vorhandenen Leitungen und Leerrohre.
04.__.0080
Wiedereinbau in Arbeitsräume, HGB: E 2
100,00
m³
04.__.0090 Bodenaustauscht-Fremdmaterial, 0/56 mm, in Arbeitsräume Bodenaustausch mit Fremdmaterial zum Einbau in Arbeitsräume.
Fremdmaterial Korngröße: 0/56 mm
Bodenaustausch, aus Gesteinskörnung, mit geeignetem,
rollig-steinigtem, gut verdichtungsfähigem, schwerfestem,
frost- und volumenbeständigem Fremdmaterial der Körnung
0/56 mm mit stetigem Kornaufbau unter optimaler Verdichtung.
Das Material aus einer Entnahmestelle des AN bzw. von einem Lager des AN liefern, und lagenweise (max. 30 cm) unter
optimaler maschineller Verdichtung einbauen. Das Material darf nicht mit wassergefährdenden Stoffen behaftet sein.
Das verwendete Material muss nach Einbau und Verdichtung zur Gründung von kleineren Bauwerken und zur Gründung von
Rohrleitungen, Schächte etc. geeignet sein. Gleichfalls darf durch das eingebaute Material keine nachteilige Veränderung der Baugrundeigenschaften bei wechselnden Grund- und
Hochwasserständen entstehen.
Der Verdichtungsgrad D(Pr), der Erstbelastungswert E(V1) und das Verformungsmodul E(V2) müssen im Rahmen der
Eigenüberwachung gemäß ZTVE-StB nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Es werden folgende Anforderungen gestellt:
-Verdichtungsgrad D(Pr) >= 98 %
-Verformungsmodul auf der Planumsoberkante nach der
Auffüllung (UK Aufbau Wegebefestigung):
EV2 >= 80 MPa (MN/m2)
EV2/EV1 <= 2,2
Bei den Verdichtungsarbeiten in den Arbeitsräumen ist darauf zu achten, dass kein unzulässig hoher Verdichtungsdruck auf die Außenwände erzeugt wird. Erschwernisse durch evtl. Profilierung bzw. Trassierung des Geländes sind mit einzurechnen.
Abgerechnet wird die tatsächliche Auftragsstärke bis zur neuen Planumsoberkante (UK Aufbau Wegebefestigung). Die
eingebauten Mengen sind durch Wiegescheine nachzuweisen. Abgerechnet wird in verdichtetem Zustand.
Es gilt das spez. Gewicht:
für Lava: 1,7 t/m3
für Kies: 1,9 t/m3
für Hartgestein: 2,0 t/m3
Wichtig:
Die Eignung des einzubauenden Materials ist vom AN durch ein bodenmechanisches Prüfzeugnis einer staatlichen
Materialprüfanstalt mit festgestellter Eignung des Materials zur standfesten Verfüllung nachzuweisen.
Einschließlich aller Erschwernisse für die Ausführung der
Arbeiten im Bereich der vorhandenen Leitungen und Leerrohre.
04.__.0090
Bodenaustauscht-Fremdmaterial, 0/56 mm, in Arbeitsräume
60,00
m³
04.__.0100 Fremdmaterial, 0/32 mm, Deckschicht zwischen den Streifenfundamenten Frostsicheres Material liefern und als Deckschicht zwischen den Streifenfundamenten einbauen .
Fremdmaterial Korngröße: 0/32 mm
Einbaustärke Unterbau: 0,30 m
Feinplanum: +/- 1 cm auf die 3,0 m Messlatte
Die eingebauten Mengen sind durch Wiegescheine
nachzuweisen.
Es gilt das spez. Gewicht:
für Lava: 1,7 t/m3
für Kies: 1,9 t/m3
für Hartgestein: 2,0 t/m3
Wichtig:
Die Eignung des einzubauenden Materials ist vom AN durch ein bodenmechanisches Prüfzeugnis einer staatlichen
Materialprüfanstalt nachzuweisen.
Es werden folgende Anforderungen gestellt:
-Verdichtungsgrad D(Pr) >= 98 %
-Verformungsmodul auf der Planumsoberkante nach der
Auffüllung:
EV2 >= 80 MPa (MN/m2)
EV2/EV1 <= 2,2
Einschließlich aller Erschwernisse für die Ausführung der
Arbeiten im Bereich der vorhandenen Leitungen und Leerrohre.
04.__.0100
Fremdmaterial, 0/32 mm, Deckschicht zwischen den Streifenfundamenten
25,00
m³
04.__.0110 Überschüssige Bodenmassen, laden, abfahren und wiedereinbauen oden der Position "Bodenaushub für Streifenfundamente, lösen und laden, HGB: E 2", laden, abfahren und wiedereinbauen.
Überschüssige bzw. nicht brauchbare Bodenmassen laden (bei evtl. Zwischenlagerung) und auf die Freifläche oberhalb (westlich) des Kläranlagengeländes abfahren, abladen, lagenweise einbauen und verdichten .
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Boden keine Feuchtigkeit aufnehmen kann, d.h. die umgelagerten bzw. zwischengelagerten Bodenmassen sind sofort zu verdichten. Zwischengelagerte
Massen sind mit Planen abzudecken. Hierfür erfolgt keine
gesonderte Vergütung. Bodenauftrag einschließlich Herstellung des Feinplanums.
Der Verdichtungsgrad D(Pr), der Erstbelastungswert E(V1) und das Verformungsmodul E(V2) müssen im Rahmen der Eigenüberwachung gemäß ZTVE-StB nachgewiesen werden. Material lagenweise (max. 30 cm) einbauen und maschinell verdichten.
Es werden folgende Anforderungen gestellt:
-Verdichtungsgrad Dpr >= 98 %
-Das erforderliche Verformungsmodul auf der
Planumsoberkante nach der Auffüllung wird anhand der ZTVE
je nach eingebauter Bodenart durch einen Bodengutachter
festgelegt.
Transportweite: bis 500 m
Aushubbelastung:
Zuordnungswerte nach LAGA: <= Z 1.1
Deponieklasse: DK 0
Abfallschlüssel: AVV 17 05 04
Deponiegebühren: fallen nicht an
04.__.0110
Überschüssige Bodenmassen, laden, abfahren und wiedereinbauen
140,00
m³
04.__.0120 Lastplattendruckversuche nachweisen (Fremdüberwachung) Lastplattendruckversuche als Fremdüberwachung von einer staatlich anerkannten Prüfanstalt ausführen lassen,
Ergebnisse protokollieren und der Bauüberwachung
aushändigen.
Wird festgestellt, daß die Verdichtung gemäß ZTV-A/ZTV-E
unzureichend ist, so muß nachverdichtet, nötigenfalls der Boden ausgetauscht werden, bis die Verdichtung ausreicht. Die daraus folgenden Kosten gehen zu Lasten des AN. Eine Vergütung
erfolgt nur, wenn nachgewiesen ist, daß die Verdichtung
ausreicht. Diese Position gelangt NICHT für die vom AN zu
erbringende Eigenüberwachung zur Abrechnung.
04.__.0120
Lastplattendruckversuche nachweisen (Fremdüberwachung)
2,00
Stck
04.__.0130 Offene Wasserhaltung, Sanitärcontainer und Sozialcontainer Offene Wasserhaltung zum Freihalten der Baugrube von
Bodenwasser und Tagwasser, nach geologischen und
hydraulischen Erfordernissen. Anlage betriebsbereit aufbauen, vorhalten, betreiben und abbauen, einschließlich
Erschwerniszulage für das Herstellen von Pumpensümpfen.
Wasserandrang: maximal 5 l/s
04.__.0130
Offene Wasserhaltung, Sanitärcontainer und Sozialcontainer
1,00
psch