Allg. Techn. Vorbemerkungen Allgemeine technische Vorbemerkungen
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage:
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus:
DIN/ATV 18299 Allgm. Regelung für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18306 Kanalentwässerungsarbeiten
DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN 18330 Mauerarbeiten
DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
Die anerkannten Regeln der Technik sind grundsätzlich anzuwenden.
Allg. Techn. Vorbemerkungen
01 Freilegen der Tiefgaragendecke
Freilegen der Tiefgaragendecke
Ausführung in zwei Abschnitten Dieses Leistungsverzeichnis dient der detaillierten Beschreibung der auszuführenden Arbeiten. Die angegebenen Positionen sind vollständig und präzise zu beachten.
Die Arbeiten sind in zwei Abschnitten durchzuführen - dem Freilegen der Tiefgaragendeckenfläche und dem Wiederverfüllen des selben Bereichs. Letzteres erfolgt nach Überprüfung der Abdichtungsebene und Gebäudefuge durch einen Sachverständigen. Es ist sicherzustellen, dass der Bauablauf geordnet erfolgt und die Nutzung angrenzender Flächen nicht beeinträchtigt wird. Die Abstimmung der jeweiligen Bauabschnitte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn.
Die Sanierungsarbeiten im Bereich der Kernborhungen erfolgen parallel zum 1. Abschnitt, oder unmittelbar folgend.
Während der Ausführung der Arbeiten ist größtmögliche Sorgfalt im Umgang mit bestehenden Bauteilen, Pflanzen und Oberflächen erforderlich. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden und nach Abstimmung zu beheben.
Alle Leistungen sind gemäß den geltenden technischen Vorschriften und Normen auszuführen. Besondere Rücksicht ist auf die Qualität der Ausführung und die termingerechte Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte zu legen.
Die Abrechnung erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheiten und den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Etwaige Änderungen oder Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Ausführung in zwei Abschnitten
Standardbesch Lärmsch. Arbeitszeit 22-7Uhr Unterlassen aller Bauarbeiten In der Zeit von 22 bis 7 Uhr sind Bauarbeiten nicht erlaubt
Standardbesch Lärmsch. Arbeitszeit 22-7Uhr Unterlassen aller Bauarbeiten
01.00 Vorbereitenden Maßnahmen
01.01 Pflasterarbeiten und Gebäudenahe Ausstattungselemenete
Pflasterarbeiten und Gebäudenahe Ausstattungselemenete
01.02 Erdarbeiten
01.03 Abdichtungsarbeiten
02 Abdichtung vorhandener Kernbohrungen
Abdichtung vorhandener Kernbohrungen
02.01 Vorbereitende Maßnahmen
02.02 Kernbohrung
02.03 Dichtungseinsätze