Parkettarbeiten
Modernisierung Torstraße 106+110
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Parkettarbeiten Sämtliche nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die Lieferung aller Materialien, Nebenarbeiten und die fachgerechte Montage gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorgaben. Grundlage für die Ausführung ist der bauseits neu hergerichtete und verlegereife Trockenestrich. Der Auftragnehmer hat den Untergrund vor Beginn der Arbeiten auf seine Eignung zu prüfen (Prüfpflicht nach VOB/B § 4 Abs. 3). Eventuelle Bedenken sind schriftlich anzumelden. Alle Materialien sind, sofern nicht anders angegeben, Fabrikat Hinterseer oder ein technisch und qualitativ gleichwertiges, vom Auftraggeber vorab schriftlich genehmigtes Produkt. Die Kosten für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung für die Dauer der Leistungserbringung sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies umfasst alle erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Lagerflächen und Sozialeinrichtungen für das eigene Personal.
Vorbemerkungen Parkettarbeiten
Besondere Vertragsbedingungen 1. Vertragsgrundlagen Grundlage für diesen Vertrag sind in der nachstehenden Reihenfolge: das Angebot des Auftragnehmers dieses Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen die Pläne und Zeichnungen, die dem LV beigefügt oder als Vertragsbestandteil benannt sind die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B (DIN 1961) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung Grundlage für die Angebotserstellung sind die zugehörigen Grundrisse und Details sowie die allgemeine Baubeschreibung des Bauherren. Das Projekt wurde bereits in Teilbereichen begonnen. Teilleistungen sind bereits erbracht oder liegen teilfertig vor. Dies gilt insbesondere für Hausnummer 106. Die Leistungsabgrenzung erfolgt vor Ort mit der BOL und wird vor Ausführungsbeginn dokumentiert. 2. Ausführung Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Baustelle und die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen. Alle Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie den Herstellervorgaben auszuführen. 3. Abrechnung und Zahlungen Die Abrechnung erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis genannten Einheiten und Preisen. Abschlagszahlungen werden gemäß § 16 VOB/B auf Antrag gewährt. Die Schlussrechnung ist als prüffähige Rechnung in zweifacher Ausfertigung einzureichen. 4. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn vom Auftraggeber oder dessen Bauleitung schriftlich angeordnet wurden. Die Stundenlohnzettel sind täglich oder spätestens am darauffolgenden Arbeitstag der Bauleitung zur Bestätigung vorzulegen. 5. Baustelleneinrichtung und -sicherheit Die Kosten für die Baustelleneinrichtung, deren Vorhaltung und Räumung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und die Sicherheit seiner Mitarbeiter auf der Baustelle verantwortlich.
Besondere Vertragsbedingungen
01 Haus 106
01
Haus 106
01.01 EG
01.01
EG
01.02 1. OG
01.02
1. OG
01.03 2. OG
01.03
2. OG
01.04 3. OG
01.04
3. OG
01.05 4. OG
01.05
4. OG
01.06 DG
01.06
DG
01.07 Vorbereitungsarbeiten
01.07
Vorbereitungsarbeiten
02 Haus 110
02
Haus 110
02.01 EG
02.01
EG
02.02 1. OG
02.02
1. OG
02.03 2. OG
02.03
2. OG
02.04 3. OG
02.04
3. OG
02.05 4. OG
02.05
4. OG
02.06 DG
02.06
DG
02.07 Vorbereitungsarbeiten
02.07
Vorbereitungsarbeiten