Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss.
Die lichten Raumhöhen im Erd- und Obergeschoss betragen 2,66 m und im Dachgeschoss zwischen 0,9/ 0,8 m und 2,39/ 2,46 m (OKFFB bis Unterkannte abgehängte Decke). Bei den angegebenen Maßen handelt es sich um Circa-Maße, da bautechnisch bedingte, leichte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können. Das Erdgeschoss ist mit einer Diele im Eingangsbereich, einem Gäste-WC mit Fenster, einem Hauswirtschaftsraum, einer Wohn-Ess-Küche, einem Abstellraum (unter der Treppe), einer Terrasse und einer halbgewendelten Stahlbetontreppe zum Obergeschoss ausgestattet. Im Obergeschoss befindet sich ein Tageslicht-Bad mit Fenster, drei Schlafzimmer, ein weiterer Abstellraum, eine Diele und eine halbgewendelte Stahlbetontreppe zum Dachgeschoss.
Das Dachgeschoss ist ausgebaut und es besteht die Möglichkeit Dachflächenfenster nachzurüsten.
Die Häuser wurden entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut, in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Fassung.
Des Weiteren entsprechen die Häuser den Standards des KfW Effizienzhauses 55 (KfW 55 EE).
1 Erschließung
1.1 öffentliche Erschließung
Die öffentliche Erschließung der Grundstücke wird hergestellt mittels Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz, so dass alle für den Betrieb der Häuser notwendigen Medien anliegen. Die Dimensionierung der Medien Strom, Wasser, Abwasser und Telefon / Internet werden mit den Versorgungsträgern abgestimmt und entsprechend heutigen Standards ausgeführt.
Je Doppelhaushälfte wird nahe der Grundstücksgrenze zur Straße ein Revisionsschacht für die Abwassereinleitung und eine Hausanschlusssäule für die Stromversorgung errichtet.
1.2 Private Erschließung
Die jeweiligen Anschlüsse werden in das Haus hineingeführt und entsprechend verzogen. Zähleinrichtungen Trinkwasser und Strom sind im Hauswirtschaftsraum vorhanden. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
2 Bauwerk/ Baukonstruktion
2.1 Fundamente
Die tragende Bodenplatte wird gemäß statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Gebäude erhielten darunter zudem eine Frostschürze.
2.2 Bauwerksabdichtung
Die Abdichtung wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Baugrundverhältnisse und den anerkannten Regeln der Technik umgesetzt.
2.3 Außenwände Erdgeschoss bis Dachgeschoss
Die Ausführung der Außenwände erfolgt in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach den bauphysikalischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Statik sowie den Brand- und Schallschutzanforderungen.
2.4 Tragende Innenwände
Die Ausführung der tragenden Innenwände erfolgt analog zu den Außenwänden in Massivbauweise aus Kalksandsteinmauerwerk und teils auch in Stahlbeton, nach statischen Erfordernissen. Dazu gehören auch die Haustrennwände zwischen den Doppelhaushälften, die durch eine durchgehende, schalltechnisch entkoppelte Fuge die Häuser trennen.
2.5 Nichtragende Innenwände
Nichttragende Innenwände sowie Versorgungsschächte und Vorsatzschalen werden in Trockenbauweise unter Einhaltung der notwendigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen hergestellt.
2.6 Geschossdecken
Es wird eine massive Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss und Obergeschoss nach statischer Notwendigkeit errichtet. Die Decke über dem Dachgeschoss wird in Trockenbauweise an der vorhandenen Dachkonstruktion aus Holz abgehängt und nach bauphysikalischen Anforderungen gedämmt und abgedichtet.
Haustyp 3 + 5 wird als Doppelhaushälfte in massiver Bauweise mit einem Satteldach und einer Gaube mit Flachdach errichtet. Die Doppelhaushälfte verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss.
1. ALLGEMEINES Vor der Verlegung sind die Bodenbeläge auf Chargengleichheit, Übereinstimmung mit dem Mustermaterial sowie auf Fehler zu überprüfen. 2. PRÜFUNG UND VORBEREITUNG DES UNTERGRUNDES Der Untergrund ist unter Berücksichtigung der VOB, Teil C, DIN 18365 (Deutschland) bzw. der jeweils gültigen Normen für "Bodenbelagarbeiten", der allgemein anerkannten Regeln des Fachs und des Standes der Technik zu prüfen und vorzubereiten. Er muss unter anderem rissfrei, sauber, zug-/druckfest und dauerhaft trocken sein. Es ist je nach Konstruktionsart des Untergrundes auf die zulässige Restfeuchte und eventuell nachstoßende Feuchtigkeit zu achten. Saugfähige Untergründe und ebene Oberflächen sind die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bodenbelagarbeit. Für Fußbodenheizungen gilt neben der DIN 18365 auch die EN 1264-2. Die Temperatur darf an der Oberfläche des Belages 27 °C nicht überschreiten. 3. VERLEGUNG Auch die Verlegung erfolgt nach VOB, Teil C, DIN 18365 (Deutschland) bzw. den jeweils gültigen Normen für "Bodenbelagarbeiten", den allgemein anerkannten Regeln des Fachs und dem Stand der Technik. Die raumklimatischen Bedingungen nach DIN 18365 müssen unbedingt eingehalten werden: mindestens 15 °C Bodentemperatur, mindestens 18°C Raumlufttemperatur und höchstens 65 % relative Luftfeuchtigkeit. Die Bodenbeläge und Hilfsstoffe sind mindestens 24 Stunden vor der Verlegung zu klimatisieren. 4. Bemusterung Sämtliche sichtbaren Materialien und Baustoffe sind vor der Bestellung beim AG zu bemustern. Es sind mindestens je drei Muster dem Architekten vorzulegen. Die Bemusterung ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
5. Inklusive Schutz von Bodenbelägen durch Absperren bis zur Begehbarkeit (DIN 18365). Inklusive Entsorgung von Verpackungen, Materialresten und sonstiger Abfälle seiner Werkarbeiten
1. ALLGEMEINES Vor der Verlegung sind die Bodenbeläge auf Chargengleichheit, Übereinstimmung mit dem Mustermaterial sowie auf Fehler zu überprüfen. 2. PRÜFUNG UND VORBEREITUNG DES UNTERGRUNDES Der Untergrund ist unter Berücksichtigung der VOB, Teil C, DIN 18365 (Deutschland) bzw. der jeweils gültigen Normen für "Bodenbelagarbeiten", der allgemein anerkannten Regeln des Fachs und des Standes der Technik zu prüfen und vorzubereiten. Er muss unter anderem rissfrei, sauber, zug-/druckfest und dauerhaft trocken sein. Es ist je nach Konstruktionsart des Untergrundes auf die zulässige Restfeuchte und eventuell nachstoßende Feuchtigkeit zu achten. Saugfähige Untergründe und ebene Oberflächen sind die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bodenbelagarbeit. Für Fußbodenheizungen gilt neben der DIN 18365 auch die EN 1264-2. Die Temperatur darf an der Oberfläche des Belages 27 °C nicht überschreiten. 3. VERLEGUNG Auch die Verlegung erfolgt nach VOB, Teil C, DIN 18365 (Deutschland) bzw. den jeweils gültigen Normen für "Bodenbelagarbeiten", den allgemein anerkannten Regeln des Fachs und dem Stand der Technik. Die raumklimatischen Bedingungen nach DIN 18365 müssen unbedingt eingehalten werden: mindestens 15 °C Bodentemperatur, mindestens 18°C Raumlufttemperatur und höchstens 65 % relative Luftfeuchtigkeit. Die Bodenbeläge und Hilfsstoffe sind mindestens 24 Stunden vor der Verlegung zu klimatisieren. 4. Bemusterung Sämtliche sichtbaren Materialien und Baustoffe sind vor der Bestellung beim AG zu bemustern. Es sind mindestens je drei Muster dem Architekten vorzulegen. Die Bemusterung ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
01 Allgemeine Leistungen
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
entfernen.
Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung
aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge,
Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel
aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte,
Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung
und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung,
ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle,
für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt.
Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben,
werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert
vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur
Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in
die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine
gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Baustrom, Bauwasser und sanitäre Einrichtungen werden
vom AG als Umlage zur verfügung gestellt.
Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für
Aufenthaltsräume.
Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf
aufzustellen und zu warten,
einschließlich Chemietoiletten.
Dazu gehört auch die Einholung von
Lagerungsgenehmigungen,
Strassenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche
Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park-
verbots- und Warnschildern und ggf. die
Vorhaltung eines Bauwagens.
Für die Dauer der Bauzeit pauschal,
liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten
und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig
beräumen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher
Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Die Verrechnung erfolgt zu den Stundenvergütungen, die
der Ausbildungsvoraussetzung der jeweiligen Handwerker
für deren Einsatz entsprechen,
d.h. Leistungen, die durch Helfer erbracht werden
könnten, werden auch nur zu den Stundensätzen eines
Helfers vergütet.
Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der
vorgesehenen Zahl der Stunden geschätzt und
unverbindlich.
Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am
Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und
Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht
berücksichtigt und sind in die Stundensätze
einzukalkulieren.
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen
und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der
Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden
nicht vergütet.
Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch
die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte
mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und
Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb
einer Woche vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer hat entsprechend der erforderlichen
Qualifikation für die zu erbringende Leistung
abzurechnen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
01.__.0002 Stundenlohn eines Facharbeiters, Stundenlohn eines Facharbeiters,
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
Stundenlohn eines Facharbeiters,
01.__.0003 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01.__.0004 Stundenlohn Auszubildender Stundenlohn Auszubildender
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
Stundenlohn Auszubildender
02 Parkettarbeiten
02.__.0001 Prüfung des Untergrundes, Untergrundfeuchte Prüfung des Untergrundes, Untergrundfeuchte Prüfung des vorh. Untergrundes bestehend aus Zementestrich CT-C35 und Untergrund aus Stahlbeton, auf Eignung für die nachfolgend beschriebene Dünnbeschichtung. Zu prüfen sind die zu behandelnden Flächen, hinsichtlich der: - Ebenheitstoleranz - vorh. Haftzugfestigkeit an der Oberfläche des Bodens - Restfeuchtegehalte. Die Prüfungen sind in einem Grundraster von 4,00x4,00m durchzuführen. Zum Leistungumfang gehören: - Stellung aller zur ordnungs- und fachgerechten Ausführung der Prüfungen notwendigen Geräte, Messinstrumente und Hilfsmittel. - Anfertigen eines Messprotokolls auf der Basis eines durch den AG zur Verfügung gestellten Grundrissplans M. 1:100, darin sind im Messraster in jedem Messpunkt vom AN einzutragen die Höhenpunkte, die Restfeuchtegehalte und die Haftabzugfestigkeit. - Weiterhin sind einzutragen, Datum, Witterung, Unterschrift des Aufstellers. Das Messprotokoll dient auch zum Nachweis der mangelfreien Vorleistung hinsichtlich der Einhaltung der Ebenheitstoleranz und der Haftabzugfähigkeit. (Messung nur nach Rücksprache und auf Anweisung der BL) Die Abrechnung erfolgt pro Messpunkt.
Prüfung des Untergrundes, Untergrundfeuchte
02.__.0002 Neuen Betonestrich vorbereiten. Neuen Betonestrich vorbereiten.
Die neuen schwimmenden Betonestrichflächen,
aus Heizzementestrichen, reinigen und
zur Haftvorbereitung des Ausgleiches mit einem
geeigneten Kleber, beziehungsweise einem geeigneten
Tiefengrund versehen.
Neuen Betonestrich vorbereiten.
02.__.0003 Bodenspachtelung Bodenspachtelung mit zementgebundener Bodenausgleichsmasse, incl. der notwendigen Reinigung und Grundierung, Schichtdicke 1-3 mm, zum Ausgleich von Fehlstellen im Estrich mit der Glättkelle aufziehen in kleineren Einzelflächen. Diese Position darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden! Siehe auch gemäß DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3
02.__.0004 Mehrpreis für je 1 mm Mehrdicke Mehrpreis für je 1 mm Mehrdicke
der Ausgleichsmasse,
je m²/mm
Mehrpreis für je 1 mm Mehrdicke
02.__.0005 Naturholz Eichenparkett (Mehrschicht), D= 9 mm Naturholz Eichenparkett (Mehrschicht), D= 9 mm mit Nut und Feder, umlaufend, fertig versiegelt mit matter Oberfläche, Nutzschichtstärke 3 mm, Nutzschichtmaterial: Naturholz Eiche, nach Wahl des AG's, Stabbreite: ca. 60 mm, Stablänge ca. 500 mm, Stärke: 9 mm, einschließlich Vorlage von Musterflächen, im wilden Verband verlegt, 1. Sortierung, astfrei, CD (Sortierung) liefern frei Bau- und Verwendungsstelle schaffen, einschließlich Verlegung und vollflächige Verklebung auf Zement-Heizestrich , einschließlich sämtlicher Zuschnitte und Anpassungen, Anarbeitung an vorh. Belägen, Scheuerleisten, Aussparungen, Türlaibungen, sowie reinigen und Erstpflege. Der Estrich ist verlegt mit verminderter Ebenheitstoleranz gemäß DIN 18202 -Toleranzen im Hochbau-, Tabelle 3, Zeile 4, sodass keine vorbereitenden Spachtelarbeiten nötig sein sollten. Sollten dennoch Höhendifferenzen über das Maximalmaß hinaus festgestellt werden, ist die Bauleitung sofort zu verständigen. Wahl AG Fabrikat oder ähnliches:
Hersteller: Hinterseer
Produktname: PARAT DOS Zweischichtparkett Eiche Standard
Holzart: Eiche
Nutzschicht: 3,6 - 3,7 mm
Maße: ca. 10,7 x 68 x 490 mm
Oberfläche: geölt
Naturholz Eichenparkett (Mehrschicht), D= 9 mm
02.__.0006 Zulage Einarbeiten von Rohrführungen oder Öffnungen Zulage Einarbeiten von Rohrführungen oder Öffnungen Zulage für das Einarbeiten von Rohrdurchführungen oder anderen Öffnungen bis 100 cm2.
Zulage nur gültig für Rohrdurchführungen im Parkettbereich, ausgenommen sind Treppenanschlüsse und Randbereiche bspw. Küchenanschlüsse.
Zulage Einarbeiten von Rohrführungen oder Öffnungen
02.__.0007 Sockelleiste Kiefer Sockelleiste Kiefer, Oberfläche mit Klarlackbeschichtung, weiss beschichtet liefern und verlegen von massiven Sockelleisten, UV-, licht- wasch- und scheuerbeständig, seidenmatt, liefern und montieren. Abmessungen 16 x 58 x 2400 mm, Oberseite viertelrund, Befestigung an verputztem Mauerwerk und Gipskarton, einschließlich sämtlicher Eckausbildungen und Anschlüsse. Die Eckausbildungen sind mit Gehrungsschnitten durchzuführen, Schnitt- und Fehlstellen sind nachzulackieren.
02.__.0008 Flachleiste aus Eiche Flachleiste, entsprechend Bodenbelag an bodentiefen Fenstern und Hauseingangstüren, mit Drahtstiften auf dem Parkett befestigt, Breite ca. 25 mm
02.__.0009 Sockelleiste Naturholz Eiche massiv, Sockelleiste Naturholz Eiche massiv,
Oberfläche mit Klarlackbeschichtung,
UV-, licht- wasch- und scheuerbeständig,
seidenmatt, liefern und montieren.
Abmessungen ca. 20 x 65 mm, Oberseite viertelrund,
Befestigung an verputztem Mauerwerk und Gipskarton,
einschließlich sämtlicher Eckausbildungen und
Anschlüsse.
Die Eckausbildungen sind mit Gehrungsschnitten
durchzuführen, Schnitt- und Fehlstellen sind
nachzulackieren.
Angebotenes Fabrikat: '..........'
Sockelleiste Naturholz Eiche massiv,
02.__.0010 Deckleisten als 1/4-Stäbe, weiss lackiert, Deckleisten als 1/4-Stäbe, weiss lackiert,
entsprechend Sockelleisten
Deckleisten an Anschlüssen oder Übergängen ohne
Sockelleisten, mit Drahtstiften auf dem
Parkett befestigt.
Breite ca. 25 mm
Deckleisten als 1/4-Stäbe, weiss lackiert,
02.__.0011 Korkdämmstreifen Korkdämmstreifen liefern und fachgerecht verlegen.
Breite ca. 8 mm, im Bereich von Türen, Innentüren, bodentiefen Fenstern, Treppenanschlüssen etc.
02.__.0012 Boden-Übergangsprofile Alu 7-15 mm, l=1,0 m Boden-Übergangsprofile Alu 7-15 mm, l=1,0 m
Übergangsprofile, zweiteilig, mit Grund- und
Steckprofil, sowohl für niveaugleiche Übergänge als
auch für Höhenversprünge bis 10 mm geeignet,
Material Alu EV1
Boden-Übergangsprofile Alu 7-15 mm, l=1,0 m
02.__.0013 Dauerelastische Verfugung 5/10 mm Dauerelastische Verfugung 5/10 mm
Dauerelastische Verfugung,
Anschlussfugen an Wandbeläge mit dauerelastischer
feuchtigkeitsbeständiger Dichtungsmasse,
Das dauerelastische Material muss einwandfrei dicht an
den Seitenflächen haften, die Oberfläche glatt und mit
den anschließenden Belägen bündig abschließen.
Das Material muss bakterizid und funguzid
eingestellt sein.
Farbton nach Angabe des AG.
Angebotenes Erzeugnis: '..........'
(vom Bieter einzutragen)
Materialbasis: SMP-Formulierung
Dauerelastische Verfugung 5/10 mm
02.__.0014 Feuchtesperre Absperren des feuchten Estrichbodens mit Wakol PU 280 oder ähnliches zum belegen des Fußbodens bei einem Grenzwert bei Fußbodenheizungen bei CM bis 3,0 % und KRL bis 85%.
02.__.0015 Montage Innentür Montage Innentüren aus Zargen und Türblatt bestehend (Material Holz), bauseits geliefert, Vertragen in die Doppelhäuser, liefern von Montagematerial inkl. Einbauen in bauseits vorgefertigte Roh-/ Trockenbauöffnungen (Wandstärken 10 cm + 15 cm). Montage dazugehörige Drückergarnitur und Schloss) inkl. Entsorgung Verpackungsmüll der bauseits gelieferten Innentür.
02.__.0016 Schutzmaßnahmen Parkett Parkett schützen nach Fertigstellung mit Malervlies 180g/ m², vollflächig verlegen und Stöße überlappen.
02.__.0017 Türschienen Türschienen Edelstahl 15/ 30/ 3 mm als Abschlussschiene Bäder/ Eingänge WE Türen, in verschieden Längen von 0,75 m bis 1,135 m liefern und nach Angabe der Bauleitung in die Bodenbeläge einbauen.