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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG Baubeschreibung
Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude mit fünf Geschossen, drei Treppenhäusern und unausgebautem Dachgeschoss der Gebäudeklasse 5. Im Zuge der Umbauarbeiten soll der gesamte Dachstuhl abgerissen, die Deckenschüttung zum 4.OG erneuert und das Dach in seinem ursprünglichen Zustand mit leichten Erhöhungen wiederhergestellt werden.
Treppenhäuser / Erschließung
Das Haus verfügt über drei Treppenhäuser. Das Treppenhaus des Vorderhauses ist noch im ursprünglichen Zustand erhalten und besitzt ein aufwändig gearbeitetes Traillengeländer mit Holzhandlauf, die Holzstufen werden durch einen Kokosläufer geschützt.
Die Treppenhäuser des Seitenflügels verbinden im 1.-4. OG den jeweils hinteren Teil der Vorderhauswohnungen und eine Wohnung des Seitenflügels. Im Dachgeschoss wird die Wohnung 1 im linken Seitenflügel an das Treppenhaus in ebendiesen anschließen. Die Wohnungen 2-3 werden über das Treppenhaus im Vorderhaus sowie den um eine Etage erweiterten Bestandsaufzug erreichbar sein. Das Treppenhaus im rechten Seitenflügel wird zu Wohnung 4 und 5 führen und um einen außenliegenden, neuen Aufzug ergänzt, der auf den Zwischenpodesten jeweils einen Halt erhält.
Dachgeschossumbau Vorderhaus
Aufgrund eines Kriegsschadens ist aktuell der linke Teil des Vorderhauses und das Dach des Hinterhauses ohne Dachstuhl als Flachdach mit Bitumenbeschichtung ausgeführt. Es ist geplant, die ursprüngliche Dachform wiederherzustellen. Hierbei werden die Räume im Vorderhausbereich einen Höhenversprung der Fertig-Fußbodenoberkante aufweisen, da die Geschossdecke nach der Kriegszerstörung durch eine 7,5 cm dickere Stahlsteindecke ersetzt wurde. Zu Gunsten der Raumhöhe soll der hofseitige, niedrigere Flachdachteil des Daches leicht angehoben und die Dachneigung von 45° auf 60 Grad erhöht werden. Der straßenseitige Dachbereich ist hiervon nicht betroffen. Im Vorderhaus sollen drei Wohnungen entstehen, welche als ersten Rettungsweg im Brandfall das jeweils angrenzende Treppenhaus besitzen. Die straßenseitigen Fenster dienen als zweiter Rettungsweg, an die die Feuerwehr im Brandfall von der Straße aus anleitern kann. Um den von der Feuerwehr geforderten Maximalabstand von 12 m nicht zu überschreiten und die baurechtlich zulässigen Brüstungshöhen einzuhalten, kann an der unteren Seite der straßenseitigen Dachflächenfenster nur eine Ziegelreihe verlaufen. Alle Wohnungen erhalten Dachterrassen, die mit aufgeständertem Plattenbelag belegt werden. Eine große Fensteranlage mit Schiebetüren öffnet die Wohnräume zu den Dachterrassen. Alle Fenster und Außentüren werden als Holz-, Holz-Aluminium, oder Aluminiumelemente erstellt. Die Dachflächenfenster werden als große Elemente in Kunststoff ausgeführt. Alle geplanten Öffnungen im Dach beziehen sich entsprechend des Kriterienkatalogs Dachgeschossausbau auf die Achsen der darunterliegenden Fassade und sind von Dachziegeln umramt. Es werden großzügige, möglichst stützenfreie Räume geplant.
Dachgeschossumbau Seitenflügel
Wie auch im Vorderhaus soll das Dach auf Höhe des bestehenden Bestandsdaches der Seitenflügel angehoben werden, um eine ausreichende Raumhöhe für Aufenthaltsräume zu erzielen. Der erste Rettungsweg führt über das jeweils angrenzende Treppenhaus ins Erdgeschoss, der zweite Rettungsweg führt durch einen zusätzlichen Sicherheitstreppenraum mit neuer Treppe und Dachausstieg über Dach zum Treppenraum des jeweils anderen Seitenflügels. Beide Wohnungen erhalten jeweils eine Terrasse in Richtung Hof. Steildachflächen werden in Tonziegel gleichwertig dem Bestand eingedeckt. Flachdachflächen erhalten flächendeckend eine extensive Dachbegrünung. Klempnerarbeiten werden grundsätzlich in Zink ausgeführt. Die Ausführung der Terrassen und der Fenster entspricht der des Vorderhauses.
Innenausbau
Eine sorgfältig detaillierte Ausführung wird in allen Bereichen umgesetzt.
Alle Massivwände werden geputzt, die Oberflächen aller Wände gespachtelt und weiß gestrichen. Die Wände in den Sanitärräumen werden bis zur Höhe der Vorsatzwände bzw. im Bereich der Dusche bis zur Höhe der Duschtrennwand mit gefliest. Der Bereich zwischen Fliesen und Decke wird gestrichen. Der Drempel wird eine Höhe von ca. 0,60 m aufweisen.
Die Böden in den Bädern werden mit Fliesen belegt. Die restlichen Böden erhalten mehrschichtiges Eichenparkett. Die Böden werden in Teilen des Flures und des Bades der Wohnung 4, die sich am Übergang des Vorderhauses zum rechten Seitenflügel befinden, aufgeständert, um den bestehenden Versprung von 30 cm innerhalb des Geschosses zu nivellieren. Für den Übergang von den höher gelegenen Teilen der Wohnungen 2 und 4 im Vorderhaus zum Seitenflügel werden jeweils zwei Stufen à 15 cm Höhe eingebaut.
Der neue Dachstuhl und alle Decken werden mit Trockenbau verkleidet bzw. abgehangen.
Innentüren werden als hochwertige Dreh- und Schiebetüren ausgeführt, teilweise mit Umfassungszarge oder als flächenbündige Tür.
HLS
Alle Wohnbereiche erhalten eine Fußbodenheizung, welche an die vorhandene Zentralheizung angeschlossen wird. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt ebenfalls zentral mit einer Zirkulationsleitung.
Es werden hochwertige Armaturen und Sanitärobjekte installiert. Duschen werden teils schwellenlos ausgeführt, an anderen Stellen mit großzügigen Duschwannen ausgestattet.
ELT
Die Elektroinstallation wird entsprechend der Anforderungen an die Räumlichkeiten erstellt. Ein Bussystem ist nicht vorgesehen. Es wird zusätzlich ein Datennetzwerk installiert. Alle Stromleitungen, die Breitbandkabel, sowie die TK-Kabel werden unter Putz verlegt. Für das Schalterprogramm wird ein qualitätvolles Modell gewählt. Eine Videosprechstelle wird zusätzlich vorgesehen.
Entsprechend dem Berliner Solargesetz und unter Beachtung denkmalrechtlicher Belange werden die Flächen auf den hofseitigen Flachdächern für Photovoltaik-Paneele maximal ausgenutzt, wobei notwendige Abstände für Wartungswege und um einen ausreichenden Brandschutz zu gewährleisten eingehalten werden.
Aufzug
Ein neuer Aufzug mit vier Haltestellen im EG sowie auf den Zwischenpodesten zwischen 1.- 2.OG, 3.-4.OG und 4.OG-DG wird an das bestehende Treppenhaus des rechten Seitenflügels von außen angebaut. Hierzu wird die Traufe über die Breite des Treppenhauses leicht erhöht, um genügend Durchgangshöhe für den letzten Halt zu schaffen. Die tragende Konstruktion des Aufzugs wird aus einem Stahlgerüst, die Wände des Gerüsts aus Glas hergestellt.
Hof
Der Hof wird mit einem vertikal begrüntem Müllhaus mit Gründach und 14 Fahrradstellplätzen ausgestattet. Von den Richtzahlen für Abstellplätze für Fahrräder wird gemäß AV Stellplätze 2.2 insofern abgewichen, dass pro Zimmer und Wohnung von zwei Bewohner:innen mit je einem Fahrrad ausgegangen wird, da sich die Anzahl der nach Anlage empfohlenen Abstellplätze in Bezug auf die Wohnfläche in Missverhältnis zum tatsächlich erwarteten Bedarf steht. Davon werden 2 der Stellplätze (11,8%) einseitig für Sonderfahrräder wie z.B. Lastenfahrräder geeignet sein. Die Fahrradbügel, teils einseitig nutzbar, werden auf dem bestehenden Mosaikpflaster montiert sein, 7 davon überdacht.
BAUBESCHREIBUNG
ZTV Parkett-/Holzpflasterarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Parkett-/Holzpflasterarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18356 Parkettarbeit, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., Fachverband Holzpflaster e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., IVK: Industrieverband Klebstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Fachbuch
Remmert, Heller, Spang, Dr. Haferkorn: Fachbuch für Bodenleger
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Parkettarbeiten. Hierzu zählen die Messung der Restfeuchte, Dampfdruck, Haftzugfestigkeit, chemische Verträglichkeit, Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen ggf. erforderliches Gefälle, Mindesttemperatur von 5 °C, Eignung der vorgesehenen Baustoffe und vorhandene Toleranzen. Eine möglicherweise nicht gegebene Haftzugfestigkeit des Untergrunds ist als Grundlage eines Vergütungsanspruchs für Strahlen oder Verfestigen von Oberflächen ggf. vom AN nachzuweisen, Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um Schäden und Verformungen durch Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden.
Für Ebenheits- und Maßtoleranzen gilt DIN 18202. Bei Fußböden mit reflektierenden Oberflächen und wandbündigen, unterschnittenen Sockelleisten sind darüber hinaus die Werte der Tabelle 3 Zeile 4 um mindestens 50 % zu unterschreiten.
Sofern Bodenbeläge auf Trägerlagen aus Holzwerkstoff zum Einbau gelangen, prüft der AN die Möglichkeit des planmäßigen Auftretens von Nässe und Feuchtigkeit (bspw. Eingänge von außen) und teilt dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit, wenn er die vorgesehenen Materialien für ungeeignet hält.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
3.2 Brandschutz
Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen in den Oberböden nicht höher als vom Türenhersteller in der Türeneinbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten.
Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Parkett- oder Holzpflasterbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch Anlegen von Fugen im Oberbodenbelag schalltechnisch zu entkoppeln sind.
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen.
Die Oberkante der Bodenbeläge unter Brand- und Rauchschutztüren ist so vorzusehen, dass solche Türen keinesfalls mehr als 20 mm gekürzt werden müssen, da diese ansonsten in der Regel ihre Zulassungen verlieren. Unabhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds ist es Sache des AN, diese Anforderungen einzuhalten. Hieraus ggf. entstehende Mehraufwendungen zeigt der AN dem AG rechtzeitig vor Ausführung an.
3.3 Verlegung
Druckspuren und Kratzer gelten als wesentlicher Mangel bei werkseitig versiegeltem Parkett. Der Einbau hat daher mit besonderer Vorsicht zu erfolgen. Eine Nachversiegelung werkseitig versiegelten Parketts auf der Baustelle stellt einen qualitativen Minderwert dar.
Sofern nicht anders vorgegeben, ist bei Längsstab- oder Schiffsbodenverlegung die Verlegerichtung in Blickrichtung zur Hauptfensterfront zu wählen.
Parkettmaterial aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist grundsätzlich zu vermeiden. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Verpackungen zu entnehmen und so zu mischen, dass kein negativer optischer Eindruck entsteht.
Bei größeren Flächen sind in Lage nach Abstimmung mit dem AG Fugen zur Aufnahme von Volumenänderungen vorzusehen.
3.4 Oberflächen
Bei Schleif- und Spachtelarbeiten obliegt dem AN die Festlegung über die Anzahl der Schleifgänge sowie über die Spachtelaufträge. Der AN legt auch die Korngröße des Schleifmaterials, abgestimmt auf die vorgesehene Oberflächenbeschichtung, fest.
Bei Verwendung von Bandschleifmaschinen ist auch beim Vorschliff ausschließlich Längsschliff in Richtung der Holzmaserung zulässig. Vor feinstauberzeugenden Arbeiten sind alle Räume entsprechend abzudichten und während der Arbeit Absauggeräte zu verwenden.
Ist keine abweichende Angabe an anderer Stelle getätigt, so sollen massive Holzbodenbeläge (Parkett, Dielen etc.) mit geölter Oberfläche hergestellt werden.
Laminatböden sind mindestens für "normale" Beanspruchung nach EN 13329 (Klasse 22 für Wohnnutzung, Klasse 32 bei Gewerbenutzung) auszulegen, von "mäßiger" Beanspruchung ist in keinem Fall auszugehen. Laminatbodenbeläge in Räumen mit direktem Zugang von außen sind in jedem Fall für "starke" Beanspruchung auszulegen.
3.5 Sockelleisten
Sockelleisten sollen, soweit nicht nachfolgend abweichend beschrieben, aus demselben Material mit derselben Oberflächenbehandlung hergestellt sein wie die Oberfläche der davor liegenden Bodenflächen. Ecken sind auf Gehrung zu schneiden. Sofern Sockelleisten rückseitig nicht vollflächig wandbündig aufliegen, etwa durch Hohlkehlen, unterseitige Abschrägungen usw., sind alle sichtbaren Stirnflächen und Anschlüsse (freie Wandenden) mit auf Gehrung geschnittenen Enden zu verdecken.
Sockelleisten sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Möglichkeit auf dem Untergrund verklebt werden. Kann die Dauerhaftigkeit der Verklebung bei zu erwartender üblicher mechanischer Beanspruchung aufgrund des Untergrunds nicht erwartet werden, so sollen Holzwerkstoffleisten mit Stahlstiften, Massivholzleisten mit Schrauben befestigt werden. Als Schrauben sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, Messing-Linsenkopf-Schlitzschrauben, Schlitze waagerecht eingestellt, zu verwenden.
Anschlüsse nicht ausreichend biege- oder verformbarer Sockelleisten an runde Wände oder Rundstützen sollen gänzlich ohne solche Profile ausgeführt werden, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. In diesen Fällen ist der Bodenbelag oberflächenfertig sichttauglich mit umlaufend gleichmäßig breiter, korkgefüllter Randfuge auszuführen.
3.6 Fugen, Übergänge, Anschlüsse
Abschlüsse und Übergänge zu anderen Belägen sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Wahl des AG mit Messing- oder Edelstahlprofilen auszuführen.
3.7 Treppen
Belag von Treppenstufen mit kleinteiligem Parkett soll nur bei ausdrücklicher Anordnung durch den AG zur Ausführung gelangen, in der Regel sind hier Vollholzstufen oder Dickfurnierplatten auszuführen.
3.8 Fertigstellung, Einpflege, Ingebrauchnahme
Fertigparkettbodenbeläge sind vom AN unmittelbar nach Einbau regelmäßig mindestens vollflächig mit stabilem, fugenverklebtem Abdeckpapier zu schützen, wenn nicht eine sofortige Inbetriebnahme der Flächen vereinbart wurde. Die Entfernung der Schutzabdeckung samt Entsorgung zu einem Zeitpunkt nach Aufforderung durch den AG ist Leistung des AN.
Alle Böden sind fertig oberflächenbehandelt und ersteingepflegt vom AN an den AG zu übergeben, soweit nicht anderweitig abweichend beschrieben. Weiterhin übergibt der AN eine Pflegeanleitung an den AG und lässt sich den Empfang der Pflegeanleitung durch den AG schriftlich bestätigen.
Bei geölten Fußböden ist neben der Pfleganleitung 1 Liter des zur Oberflächenbehandlung verwendeten Öls vom AN mit an den AG zu übergeben.
3.9 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit.
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung.
ZTV Parkett-/Holzpflasterarbeiten
ZTV Bodenbelagarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Bodenbelagarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., FEB: Fachverband der elastischen Bodenbelagshersteller e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., IVK: Industrieverband Klebstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen:
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Bodenbelagsarbeiten. Hierzu zählt auch die Überprüfung der Belegreife, Ausbildung der Sockel, Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, Erstellung sämtlicher Detailpunkte, sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Grundlagen zur Ausführung/Kalkulation
Alle Bodenbeläge sind so auszubilden, dass die Anschlüsse der Beläge untereinander ohne Höhendifferenzen im fertigen Belag erfolgen, sofern keine Höhensprünge geplant sind.
Abweichend von ATV DIN 18365, Punkt 3.4.4, wird die Verlegerichtung durch den AG festgelegt. Als Kalkulationsgrundlage ist Längsorientierung anzunehmen. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen.
Abweichend von ATV DIN 18365, Punkt 3.4.4, dürfen Türnischen nicht mit gesonderten Materialstreifen belegt werden.
Abweichend von den ATV DIN 18365 sind Kopfstöße nicht zulässig.
Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen des AG der Herstellernachweis vom AN zu erbringen (z. B. über Eignungsklasse, Komfortwert, Ableitfähigkeit, Stuhlrolleneignung).
Entsprechend den Forderungen des AG sind auf Verlangen u. a. die Herstellernachweise bzw. Gütezertifikate über
Brandverhalten, Trittschallverbesserungsmaß, Schallabsorptionsgrad, Wärmedurchlasswiderstand, Eigengewicht, zu erbringen.
Wenn Bodenbelaghersteller keine Bescheinigungen u. a. über schmutzabweisende Eigenschaften, antibakterielle Wirkung, elektrische Eigenschaften, Licht- und Wasserechtheit, Rutschfestigkeit vorweisen können, sind vom AN, soweit erforderlich, Gutachten vorzulegen.
3.2 Untergrund
Die Oberfläche ist vor der Verlegung mit einem Industriestaubsauger gründlich zu reinigen, Öl-, Fett- und Farbrückstände müssen vollständig beseitigt werden.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen. Trennschichten - mit Ausnahme von Dampfdruck-Ausgleichschichten - müssen eine glatte Oberfläche besitzen.
Je nach Art des ausgeführten Estrich-, Hohlraum- oder Doppelbodens erfolgen eine entsprechende, auf das Estrichmaterial abgestimmte Grundierung und Spachtelung. Gegebenenfalls ist ein Anschleifen der Estrichoberfläche erforderlich.
3.3 Produkt/Material
Die Gleitsicherheit muss als rutschhemmend eingestuft sein. Die Beläge müssen, soweit nicht anders beschrieben, mindestens der Brandstoffklasse schwer entflammbar entsprechen, im Brandfall dürfen keine ätzenden oder sonstigen gesundheitsschädlichen Gase freigesetzt werden.
Elastische Beläge werden mit einer gleichfarbigen Schweißschnur verschweißt. Ist Bahnenware zugelassen, so ist sie in den Gängen so zu verlegen, dass links und rechts ein gleich breiter Anschnitt vorhanden ist. Die Stöße sind zu verschweißen.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche Chargennummer ist zu achten.
Nach der Trocknung des Klebers sind Sockelleisten aus PVC jeweils an den Stößen und mit dem PVC-Bodenbelag zu verschweißen.
Oberflächenfertige Laminate sind mit besonderer Vorsicht einzubauen. Als wesentliche Mängel gelten vor Leistungsübergabe Verschmutzungen, Beschädigungen, Kratzer, Eindrückstellen sowie Abweichungen der Farbe an Stoßstellen.
Laminatböden sind mindestens für "normale" Beanspruchung nach DIN EN 13329 (Klasse 22 für Wohnnutzung, Klasse 32 bei Gewerbenutzung) auszulegen, von "mäßiger" Beanspruchung ist in keinem Fall auszugehen. Laminatbodenbeläge in Räumen mit direktem Zugang von außen sind in jedem Fall für "starke" Beanspruchung auszulegen.
3.4 Abschlüsse
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Die Bodenbeläge sind sorgfältig an durchdringende Bauteile anzuarbeiten. Nur nach Rücksprache mit dem AG dürfen Abdeckrosetten zur Ausführung kommen. Beim Einbau von Trennschienen bei Belagwechsel oder als Begrenzung sind alle Anforderungen an den Schall- und Brandschutz einzuhalten.
Sockelleisten sollen, soweit nicht nachfolgend abweichend beschrieben, aus demselben Material mit derselben Oberflächenbehandlung hergestellt sein wie die Oberfläche der davor liegenden Bodenflächen. Ecken sind auf Gehrung zu schneiden. Sofern Sockelleisten rückseitig nicht vollflächig wandbündig aufliegen, etwa durch Hohlkehlen, unterseitige Abschrägungen usw., sind alle sichtbaren Stirnflächen und Anschlüsse (freie Wandenden) mit auf Gehrung geschnittenen Enden zu verdecken.
3.5 Sockelleisten
Sockelleisten sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Möglichkeit auf dem Untergrund verklebt werden. Kann die Dauerhaftigkeit der Verklebung bei zu erwartender üblichen mechanischer Beanspruchung aufgrund des Untergrunds nicht erwartet werden, so sollen Holzwerkstoffleisten mit Stahlstiften, Massivholzleisten mit Schrauben befestigt werden. Als Schrauben sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, Messing-Linsenkopf-Schlitzschrauben, Schlitze waagerecht eingestellt, zu verwenden.
Ein Um-die-Ecke-Ziehen von Kettelleisten und Weichsockeln ist nicht zulässig. Sockelleisten sind an Innen- und Außenecken aufzutrennen, Holz- und Holzwerkstoffleisten sind auf Gehrung zu schneiden. Stehen Sockelleisten über Türzargen hinaus, sodass die Stirnkanten der Sockelleisten sichtbar würden, sind diese Anarbeitungen gleichfalls mit Gehrungsschnitten verschlossen auszuführen.
Anschlüsse nicht ausreichend biege- oder verformbarer Sockelleisten an runde Wände oder Rundstützen sollen gänzlich ohne solche Profile ausgeführt werden, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. In diesen Fällen ist der Bodenbelag oberflächenfertig sichttauglich mit umlaufend gleichmäßig breiter, korkgefüllter Randfuge auszuführen.
3.6 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit.
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
3.7 Streiflicht
Beim Einsatz hochreflektierender, geringstrukturierter Oberböden kann es im Gegenlicht, beispielsweise langer, vor Kopfbelichteter Flure, zu auffälligen und negativ wahrgenommenen optischen Beeinträchtigungen aus Streiflicht kommen.
Der AN erkennt aufgrund seiner Erfahrung die Gefahr solcher Situationen und wird den AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn auf diese Gefahr aufmerksam machen und beim AG Bedenken gegen die Ausführung anmelden, um die bewusste Zustimmung des AG zu Materialauswahl und Einbausituation herbeizuführen.
ZTV Bodenbelagarbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0001 An- und Abfuhr Materialien, Geräte und Maschinen An- und Abfuhr aller benötigten Materialien, Geräte und Maschinen,
Räumen der Baustelle einschließlich erforderlicher Reinigung.
01.__.0001
An- und Abfuhr Materialien, Geräte und Maschinen
P
1,00
PSCH
02 Parkett
02
Parkett
VORBEREITENDE ARBEITEN
VORBEREITENDE ARBEITEN
02.__.0001 Reinigung Untergrund Reinigung des Untergrundes von grober Verschmutzung anderer Gewerke einschl. Entsorgung.
Ausführung nur nach Anweisung der örtlichen Bauleitung
02.__.0001
Reinigung Untergrund
600,00
m2
02.__.0002 Tiefgrund, saugende Untergründe Tiefgrund, lösemittelfrei auf saugenden, mineralischen, glatten und Sinterschicht freien Untergründen, vollflächig.
Zweck: Haftverbund mit z. B. Beton, Zementestrich, Kalk-/Zementputze-,
GK-, Anhydritestrichoberflächen
Vorleistung (baus.): Trockenestrich mit Fußbodenheizung
Folgeleistung: Untergrundausgleich bzw. Parkettbelag
02.__.0002
Tiefgrund, saugende Untergründe
600,00
m2
02.__.0003 Nivellierausgleich, bis 3mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende Spezialzementmasse.
Leistungsbestandteile
Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung Haftgrund Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse
Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken anhand eines Messprotokolls mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor!
Zweck: Toleranzausgleich
Vorleistung (baus.): Trockenestrich mit Fußbodenheizung
Folgeleistung: Parkettbelag, geklebt
Ausgleichsstärke: bis 3 mm, i. M. 2 mm
Druckfestigkeit: C25
Anforderung Oberfläche: eben
02.__.0003
Nivellierausgleich, bis 3mm
600,00
m2
02.__.0004 Zulage Nivellierausgleich Mehrstärke je 1mm Zulage für Nivellierausgleich für Mehrstärken
je 1 mm
02.__.0004
Zulage Nivellierausgleich Mehrstärke je 1mm
300,00
m2
FERTIGPARKETT
FERTIGPARKETT
02.__.0005 Fertigparkett, Eiche, 2schichtig, d=13mm, Öl-Wachs, verklebt Fertigparkett als Mehrschichtparkett gem. DIN EN 13489, 2-schichtig, vollflächig spannungsfrei auf Untergrund verklebt.
Leistungsbestandteile
Parkettbelag Oberflächenbehandlung
Vorleistung: Heizestrich und Untergrundvorbehandlung nach ges. Position
Folgeleistung: Erstpflege, endfertig
Kleber: Emissionsfrei mind. Emicode EC1
Prüfsiegel "blauer Engel"
Holzart: Eiche
Sortierung: astfrei, glatt und homogen
Oberfläche: werkseitig oberflächenfertig mit Öl-Wachs behandelt
Dicke: 11-13 mm
Nutzschichtdicke: 3,6-5,5 mm
Verlegemuster: Fischgrät,
nach Bemusterung
Produkt Parkett: z.B. Hinterseer, PARAT Dos Profi,
oder Bilaflor 500,
Sortierung Natur/Classic,
oder gleichwertig
Produkt Kleber: PARAT Strong, oder gleichwertig
angeb. Fabrikat Parkett: angeb. Fabrikat Kleber:
Einbauort: Wohnräume, Flure
02.__.0005
Fertigparkett, Eiche, 2schichtig, d=13mm, Öl-Wachs, verklebt
600,00
m2
02.__.0006 Fertigparkett, Eiche, 2schichtig, d=13mm, lackiert, verklebt Oberfläche: farblos lackiert, endbeschichtet
angeb. Fabrikat Parkett:
02.__.0006
Fertigparkett, Eiche, 2schichtig, d=13mm, lackiert, verklebt
E
W
1,00
m2
02.__.0007 Erstpflege Parkettboden Erstpflege des zuvor beschriebenen Parkettbodens, bestehend aus gründlicher Reinigung und mehrmaligem Auftrag des Erstpflegemittels gem. Herstellerempfehlung. Abrechnung nach m2 Bodenfläche.
02.__.0007
Erstpflege Parkettboden
600,00
m2
02.__.0008 Korkstreifen, B=10mm Korkstreifen als Anschluss an andere Bodenbeläge und im Bereich von Schallschotts. Ausführung oberflächengleich zu angrenzenden Bodenbelägen.
Material: Kork
Breite: 10 mm
Einbauort: Übergänge zu Fliesenbelägen
02.__.0008
Korkstreifen, B=10mm
10,00
m
SONSTIGES
SONSTIGES
02.__.0009 Schwelle, Nadelholz, Höhenunterschied bis ca. 16 cm Schwelle am Übergang Wohnungseingangstür,
Holz: Nadelholz, grundiert
Tiefe: bis 30 cm
Länge: bis 1,10 m
Höhenunterschied: bis 16 cm
02.__.0009
Schwelle, Nadelholz, Höhenunterschied bis ca. 16 cm
1,00
St
02.__.0010 Schwelle, Nadelholz, Höhenunterschied bis 10 cm Höhenunterschied: bis 10 cm
02.__.0010
Schwelle, Nadelholz, Höhenunterschied bis 10 cm
W
4,00
St
02.__.0011 Abschlussprofil, Messing Abschlussprofil zum bündigen Einbau auf Holzschwelle, mit Befestigungsschenkel zum Aufkleben oder Verschrauben auf dem Untergrund.
Zweck: Kantenschutz an Türschwelle
Material: Messing
Höhe: ca. 2-7 mm, entsprechend
Belagstärke
L-Profil: ca. 40 x 15 mm
Einbauort: Treppenhäuser
02.__.0011
Abschlussprofil, Messing
6,00
m
02.__.0012 Sockelleiste, Holz, endlackiert, eckig, 16x40mm, Sockelleiste aus Holz, Ecken und Stöße auf Gehrung geschnitten, verklebt verlegen.
Untergrund: Massiv- bzw. GK-Wandflächen
Material: Fichte / Kiefer massiv
GK 1 nach DIN 68365
Oberfläche: weiß endlackiert / foliert
Maße: 16 x 40 mm
Befestigung: geklebt
Produkt: z.B. Hinterseer 63 UM Sockelleiste Modern 40 Fichte oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
02.__.0012
Sockelleiste, Holz, endlackiert, eckig, 16x40mm,
500,00
m
02.__.0013 Zulage Sockelleisten als Kasten zur Verkleidung von Heizungsrohren Zulage für Sockelleisten für Ausbildung als geschlossenen Kasten mit Deckel zur Verkleidung von Heizungsrohren o.ä.
Tiefe: bis 10 cm
02.__.0013
Zulage Sockelleisten als Kasten zur Verkleidung von Heizungsrohren
20,00
m
02.__.0014 Zulage Stufenausbildung Zulage zum Parkettboden für Ausbildung von Stufen,
Belegung der Tritt- und Setzstufen mit Parkettmaterial aus Massivholz, einschl. Unterkonstruktion aus Holz/ Holzwerkstoff.
Abrechnung nach lfm Stufe.
Stufenmaße: 2 Stg. ca. 15/30
Stufenbreite: bis 1,50 m
Einbauort: WE 2 und WE 4
02.__.0014
Zulage Stufenausbildung
6,00
m
02.__.0015 Stufen vor Terrassentüren, 20/5 Herstellung einer Stufe,
Belegung der Tritt- und Setzstufe mit Parkettmaterial aus Massivholz, einschl. Unterkonstruktion aus Holz/ Holzwerkstoff.
Stufenhöhe: bis 20 cm
Stufentiefe: bis 5 cm
Stufenbreite: bis 4,00 m
Einbauort: Terrassentüren
02.__.0015
Stufen vor Terrassentüren, 20/5
16,00
m
02.__.0016 Stufen vor Terrassentüren, 20/30 Stufenhöhe: bis 20 cm
Stufentiefe: bis 30 cm
02.__.0016
Stufen vor Terrassentüren, 20/30
W
16,00
m
02.__.0017 Abschlussprofil, V2A, H=2-7mm Abschlussprofil zum bündigen Einbau mit Bodenbelag, mit Befestigungsschenkel zum Aufkleben oder Verschrauben auf dem Untergrund.
Zweck: Trennschiene bei Belagswechsel
Material: Edelstahl (V2A)
Höhe: ca. 2-7 mm, entsprechend
Belagstärke
Einbauort: Raumübergänge
02.__.0017
Abschlussprofil, V2A, H=2-7mm
30,00
m
02.__.0018 Abschlussprofil, Alu, H=2-7mm Material: Aluminium, eloxiert
02.__.0018
Abschlussprofil, Alu, H=2-7mm
E
W
1,00
m
02.__.0019 Bodentürstopper, Edelstahl, Ø20mm Bodentürstopper aus Edelstahl mit breitem Gummiring.
Durchmesser: ca. 20 mm
Höhe: ca. 25 mm
Montageart: Schrauben
Produkt: z. B. https://www.bauhaus.info/tuerstopper/tuerstopper-set-inox-20x25-mm/p/27228810
oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
02.__.0019
Bodentürstopper, Edelstahl, Ø20mm
20,00
St
02.__.0020 Türpuffer "Bummsinchen". Türpuffer "Bummsinchen".
Durchmesser: ca. 40 mm
02.__.0020
Türpuffer "Bummsinchen".
10,00
St
03 Linoleum
03
Linoleum
VORBEREITENDE ARBEITEN
VORBEREITENDE ARBEITEN
03.__.0001 Untergrundvorbereitung, Grundierung, Spachtel 3mm Untergrundvorbereitung von vorh. Oberflächen.
Leistungsbestandteile
Untergrundprüfung auf Eignung, Ebenheit und Haftzugfestigkeit Reinigung Untergrund einschl. Bürsten, Absaugen und Entsorgung Abfallstoffe gem. Abfallschlüssel (AVV) nach den landesrechtlichen Bestimmungen Grundierung (Haft-/Tiefengrund) Ausgleichen mit Spachtelmasse, selbstverlaufend
Zweck: Höhenausgleich Untergrund
Folgeleistung: bauseitiger elastischer Bodenbelag
Untergrund/Vorleistung: Bestandstreppenstufen aus Holz, gestrichen
Schichtdicke: bis 3 mm als Grundleistung
Einbauort: Treppenhäuser Seitenflügel
03.__.0001
Untergrundvorbereitung, Grundierung, Spachtel 3mm
30,00
m2
03.__.0002 Zulage Spachtel Mehrstärke je 1mm Zulage für Spachtelmasse für Mehrstärken
je 1 mm
03.__.0002
Zulage Spachtel Mehrstärke je 1mm
30,00
m2
BODENBELAG TREPPEN/PODESTE
BODENBELAG TREPPEN/PODESTE
03.__.0003 Lino, Stufen 30x17x150cm, 2,5mm, R9, Rücken Jute Linoleumbodenbelag nach DIN EN ISO 24011 auf Trittstufe Abrechnung nach m Stufen.
Vorleistung: Untergrundvorbereitung
Folgeleistung: endfertig
Untergrund: Bestandstreppenstufen aus Holz, gestrichen
Treppenbreite: ca. 1,20-1,50 m, davon nur der Laufbereich, bis 80 cm breit mit Linoleum belegt
Tritt-/Setzstufe: ca. 30x17 cm
Stärke: 2,5 mm
Fugen/Stöße: verschweißt
Rücken: Jute
Klassifizierung: 34 (sehr stark) nach DIN EN ISO 10874
Brandverhalten: Cfl-s1 nach DIN EN 13501
Trittschallverbgs.-maß: 4 dB nach EN ISO 10140
Oberflächenvergütung: werkseitiges Oberflächenfinish
Rutschhemmung: R9 nach ASR A1.5/ DGUV Regel 108-003
Gleitwiderstand: DS (>0,30) nach DIN EN 13893
Musterung/Farbe: marmoriert, Farbe nach Bemusterung AG
angebotenes Fabrikat:
Einbauort: Treppenhäuser
03.__.0003
Lino, Stufen 30x17x150cm, 2,5mm, R9, Rücken Jute
40,00
m
03.__.0004 Lino, Podest als Podestbelag
03.__.0004
Lino, Podest
W
20,00
m2
SONSTIGES
SONSTIGES
03.__.0005 Abschlussprofil, Messing Abschlussprofil zum bündigen Einbau mit Bodenbelag, mit Befestigungsschenkel zum Aufkleben oder Verschrauben auf dem Untergrund.
Zweck: Belagsabschluss an Treppen oder Podesten
Material: Messing
Höhe: ca. 2-7 mm, entsprechend
Belagstärke
Breite: ca. 4 cm
Einbauort: Treppenhäuser
03.__.0005
Abschlussprofil, Messing
40,00
m
03.__.0006 Viertelstab, bis 10x10mm Viertelstableiste auf Trittstufe im Xel zur Setzstufe
Größe: bis 10 x 10 mm
03.__.0006
Viertelstab, bis 10x10mm
40,00
m
03.__.0007 Ersteinpflege Ersteinpflege des vorbeschriebenen Bodenbelag aus Linoleum.
Leistungsbestandteile
Reinigung des Bodenbelages Auftrag des Erstpflegemittels gem. Herstellerempfehlung Übergabe einer Reinigungs- und Pflegeanleitung an den AG
Zweck: für Bodenbelag aus Linoleum ohne werkseitiges Oberflächenfinish
Einbauort: Treppenhäuser
03.__.0007
Ersteinpflege
30,00
m2
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
04.__.0001 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
04.__.0001
Stundensatz: Fachwerker
10,00
h
04.__.0002 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
04.__.0002
Stundensatz: Bauhelfer
10,00
h