Balkonestrich
Modernisierung Kedenburgstraße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt: Projekt: Energetische Modernisierung Kedenburgstr. 33 + 35, Wandsbeker Zollstr. 166 in 22043 Hamburg Bauherr: HBH Hanseatische Baugenossenschaft Hambueg eG Lämmersieth 1 in 22035 Hamburg 1. Angaben zum Objekt 1.1 Objekt: Es handelt sich um drei Mehrfamilienhäuser in Blockrandbe- bauung mit insgesamt 44 Wohneinheiten. Die Wohnungen der Gebäude  Kedenburgstr. 33 + 35 werden über Treppenhäuser erschlossen; die Wohnungen des Gebäudes Wandsbeker Zollstr. 166 über Laubengänge. Die Häuser sind bewohnt. 1.2 Beschreibung Das Gerüst wird umlaufend am Gebäude in Lastklasse 3 mit innenliegenden Konsolen erstellt. Zur Materialübergabe und an der obersten Position des Aufzuges wird eine Absetzplattforn vorgehalten. Für die Fassadenarbeiten wird eine Kopfabdeckung als Witterungsschutz hergerichtet. Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um genaue Kenntnis des Zustandes, der Anfahrtswege und der sonstigen örtlichen Verhältnisse zu erhalten. Mehr- und Nachforderungen wegen nicht vorausgesetzter Beschaffenheit und Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt. Die Baustelle befindet sich in einem reinen Wohngebiet. Gem. BundesImmissionsschutzgesetz i.V.m. der AVV Baulärm sind für die benachbarte Wohnbebauung Ruhezeiten von 20:00 - 7:00 Uhr einzuhalten. In dieser Zeit darf Baulärm den Grenzwert von 35 dB (A) nicht überschreiten, tagsüber gelten 50 dB (A). Am Wochenende gelten durchgehend 35 dB (A). Der Arbeitsbeginn auf der Baustelle darf demnach nicht vor 7:00 Uhr liegen. Und die Anlieferung nicht vor 6:30 Uhr! 2. Weitere Anforderungen 2.2 Sicherheit auf der Baustelle Der Auftragnehmer haftet im Sinne der Bauordnung als verantwortlicher Bauleiter für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften und für die Einhaltung aller für die Unfallverhütung und Sicherheit der am Bau Beteiligten erforderlichen Schutzmaßnahmen für sich und seine Belegschaft. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, die Einhaltung der UVV. + sonstiger einschlägiger Sicherheits- u. Qualitätsvorschriften, insbesondere zum Schutz der Umwelt und Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte sind in vollem Umfang einzuhalten und obliegen eigenverantwortlich dem ausführenden Unternehmen. Für die Überwachung der Einhaltung durch seine Angestellten ist der AN haftbar. 2.2 Art und Umfang besonderer Schutzmaßnahmen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen, sind ggf. weitere erforderliche Schutzmaßnahmen in den Einheitspreisen der Leistungen kalkulatorisch zu berücksichtigen (Schutz umliegender Bauteile etc.) 2.3 Gewässerschutz Bestehen infolge regionaler Bestimmungen, Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen aufgrund örtlich zusätzlich geforderter Maßnahmen zum Schutz von Gewässern, ist dies unverzüglich und schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Jegliche Maßnahmen durch die Umwelt beeinträchtigt oder gefährdet werden kann, sind, soweit möglich, zu vermeiden. Unvermeidbare Maßnahmen sind durch entsprechende geeignete Schutz- und Entsorgungsverfahren weitestgehend zu entschärfen. Der AN ist auch weiterhin verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen. 2.4 Abfallbeseitigung Jedes ausführende Gewerk hat seine Abfälle und den Unrat aus seiner Baustellentätigkeit unaufgefordert und sofort nach Anfall, auf seine Kosten, fachgerecht zu entsorgen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei den Arbeiten anfallenden Leergebinde nach den zur Zeit gütigen Umweltschutzbedingungen zu entsorgen sind. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Die unsachgemäße Entsorgung der anfallenden Stoffe berechtigt den AG zur sofortigen, fristlosen Vertragsauflösung. Die Verpflichtung zur sachgemäßen Entsorgung der bis dahin durch die Maßnahmen angefallenen Stoffe obliegt auch nach der Kündigung dem AN. Der AN ist auch weiterhin verpflichtet, die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen. 2.5 Ausführungshinweise Aus Planungsunterlagen sind die Abmessungen zu entnehmen, die Maße sind jedoch zwingend vor Ort zu prüfen !! Für Maßfehler haften allein die ausführenden Firmen!! Die Leistungen des AN sind dem Baufortschritt angepasst zu erbringen, Maschinen-, Geräte- und Personaleinsatz sind so vorzuhalten und einzusetzen, dass keine Verzögerungen im Gesamtablauf eintreten. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten schließen alle zur Fertigstellung der Leistung nötigen Lieferungen und Nebenleistungen ein. Da das Haus während der Bauarbeiten bewohnt bleibt, sind die Belästigungen durch den Baubetrieb so gering wie möglich zu halten!! Die vorhandenen baulichen Anlagen, die erhalten bleiben, sind während der Bauphase entsprechend zu schützen. Die Baustelle ist aufgrund der gleichzeitigen Wohnnutzung jederzeit in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Für alle nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten sind alle geltenden Vorschriften, anerkannte Regeln der Technik, Verarbeitungshinweise der Hersteller und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Bei Vertragsabschluss wird die VOB/B und zur Abrechnung VOB/C zugrunde gelegt. Sollten alternativ zu den ausgeschriebenen Leistungen andere Verfahren oder Produkte angeboten werden, so muss im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Unklarheiten zu den ausgeschriebenen Leistungen sind vor Angebotsabgabe mit uns klären. Für Wärmedämmverbundsysteme gilt grundsätzlich, dass nur ein geschlossenes System eines Herstellers zur Ausführung kommen kann.
Projekt:
01 Balkon- und Laubengangsanierung
01
Balkon- und Laubengangsanierung
01.01 KD33+35, WBZ 166 - Boden Balkone
01.01
KD33+35, WBZ 166 - Boden Balkone
01.02 WBZ 166 - Boden Laubengänge
01.02
WBZ 166 - Boden Laubengänge